Erlaß Maximilians I. über den Kaisertitel

Textdaten
Autor: Maximilian I.
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Titel: Erlaß Maximilians I. über den Kaisertitel..
Untertitel:
aus: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit / bearb. von Karl Zeumer, Seite 307
Herausgeber: Karl Zeumer
Auflage: Zweite vermehrte Auflage
Entstehungsdatum: 1508
Erscheinungsdatum: 1913
Verlag: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
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Erscheinungsort: Tübingen
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Quelle: Digitalisat des Deutschen Rechtswörterbuches, Kopie auf Commons
Kurzbeschreibung:
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[307]
Nr. 178. Erlaß Maximilians I. über den Kaisertitel (Auszug). - 1508, Febr. 8.

J. J. Schmauß, Corpus iuris publici S. R. Imperii academicum, N. Aufl. Leipzig, 1774, S. 64—66; vgl. Datt, De pace publica, S. 568—570.

… Dieweil das aber aus vielen oberzehlten Ursachen mißlich und sorgfältig ist, so achten Wir in Uns, wo Wir gleich die Crönung vom Papst, Unserer kleinen Macht und grossen Wiederstands halben, dergleichen noch keinem Römischen König nie begegnet ist, dißmal nicht erlangen möchten, wie dann Unsern Vorfordern, Röm. Königen, vor vielen Jahren offt beschehen ist, die die kayserl. Cron zu Rom auch nicht empfangen haben, daß darum Wir und die löblichen Teutschen bei Röm. Kayserthums nicht beraubt seyn sollen; sondern wollen Uns ietzo, unangesehen desselben, aus Fürsorge, wie es Uns gehe, des Titels eines Erwehlten Römischen Kaysers angenommen haben; der Hoffnung, auch ded Vorsatzes, ob es immer müglich seyn will, die Crönung zu empfahen. Wo Uns aber dasselb durch Unsere Feinde mit Gewalt und dem Schwerd gewendt und fürkommen würde, wollen Wir doch dafür halten und verstehen, als Wir auch in treffentlichen Raht ziemlich und billich zu seyn erfunden, aus unsere gegründete Gerechtigkeit, so Wir als gesalbter Römischer König zu dieser Cron haben, auch in Ansehen unsers merklichen Kosten bißher darauf gelegt, zusamt Darstrecken Unserer selbst Person, Leibs, Guts und Vermögens, dergleichen Wir ietzo und fünfftiglich, als lang Uns GOtt unser Leben und Vermögen verleiht, zu thun begierig und willig sind, den Titul des Kayserthums genugsamlich erlangt zu haben; darauf Wir Uns auch von ietzt an und hinfüro also schreiben und nennen werden. Das haben Wir Euch für das erst unverkündet nicht lassen wollen, mit Ernst begehrend, Jhr wollet Uns hinfüro allezeit schreiben dergestalt: N. erwehlten Römischen Kaysern, zu allen Zeiten Mehrern des Reichs, in Germanien, auch zu Hungarn, Dalmatien, Croatien etc. etc. Königen, Ertz-Hertzogen zu Oesterreich etc. etc. mit den andern unsern Tituln, deren Wir Uns bißher gebraucht haben; aber in Reden und mit Mund wollet Uns nennen gestracks: Römischen Kayser, wie Uns dann uff heutigen Tag all Lateinisch und Welsch Zung Kayser schreiben und nennen; alles nicht allein um Unserer Ehre willen, sondern mehr zur Bestätigung und Behaltung des Römischen Kayserthums, Uns allen und Teutscher Nation zu Ehren; des wollen Wir Uns zu Euch versehen. Daß Wir Uns aber selbst nicht frey nennen: Röm. Kayser, sondern: Erwehlten, das thun Wir darum, daß Unser heiliger Vater Pabst und der Stuhl zu Rom nicht dafür halten, als ob Wir ihnen die Römische Kayserliche Crönung entziehen; sondern, wo Wir mit unserer kleinen gegenwärtigen Macht, über Unsern Fleiß und Darstrecken unsers Leibs und Guts, ietzo nicht möchten und Uns die Crönung mit Gewalt und dem Schwerd entzogen würde, das der Allmächtige verhüte, daß Wir dennoch die Päbstliche Crönung durch Annehmung des bestimmten Unsers Tituls nicht veracht, noch Uns der verziehen haben …