Eisenbahn-Fundgegenstände

Textdaten
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Autor: G. F.
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Titel: Eisenbahn-Fundgegenstände
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 40, S. 724
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1886
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[724] Eisenbahn-Fundgegenstände. Mit dem 1. Oktober d. J. wird auf sämmtlichen preußischen Staatsbahnen hinsichtlich der im Eisenbahnbereiche zurückgelassenen, bez. wieder aufgefundenen Gegenstände eine einheitliche Neuerung eingeführt.

Am Sitze jeder Direktion, also in Berlin, Bromberg, Breslau, Magdeburg, Altona, Hannover, Erfurt, Frankfurt am Main und Köln wird ein Fundbureau errichtet, welchem alle aufgefundenen Gegenstände zugesandt, bez. gemeldet werden.

Auf allen Stationen findet der Reisende Formulare für Verlustanzeigen, welche dem Fundbureau sofort nach ihrer Ausfüllung zugesandt werden. Dasselbe wird die erforderlichen Nachforschungen anstellen und Alles thun, um dem Verlierer zur Wiedererlangung seines Eigenthums zu verhelfen. Für eine verlangte telegraphische Nachforschung werden 50 Pfennig erhoben. Dieselbe feste Gebühr wird für die Wiederzusendung aufgefundener Sachen berechnet.

In Berlin wird eine Centralfundstelle eingerichtet, welcher monatlich von allen Fundbureaus die unerledigt gebliebenen Verlustanzeigen und die nicht abgeforderten Fundstücke gemeldet werden und welche darauf das Nöthige veranlaßt, um den Verlierern wieder zu ihrem Eigenthume zu verhelfen. Möchten diese eben so einfachen wie wirksamen Vorschriften im Interesse des reisenden Publikums bald gleichmäßig auf allen deutschen Bahnen eingeführt werden, damit sich die z. Z. leider immer noch sehr häufigen Fälle verringern, daß zurückgelassene Gegenstände nicht wiedererlangt werden können. G. F.