Ein 3000jähriger Grenzstein

Textdaten
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Autor: Bw.
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Titel: Ein 3000jähriger Grenzstein
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 27, S. 467
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[467] Ein 3000jähriger Grenzstein. Ein interessantes Beispiel dafür, wie gut die alten Orientalen es verstanden, ihren Urkunden und Verträgen, selbst wenn sie nichts weniger als Staatsangelegenheiten betrafen, eine fast ewige Dauer zu verleihen, bildet ein großer in Babylonien aufgefundener Grenzstein aus Basalt, der in einem der Pariser Museen, dem „Cabinet des Médailles“, aufbewahrt wird. Seine ausführliche Keilschrift giebt sowohl über das betreffende Grundstück als seine Besitzer und ihre Gebräuche bei Schenkungen und Besitzübertragungen allerlei Auskunft. Das Feld, dessen Lage und Größe auf dem Stein genau verzeichnet ist, bildete nämlich die Morgengabe eines alten Bürgers von Kar-Nabu am Tigris für seine Tochter und seinen Schwiegersohn. „Sirusur,“ heißt es in der entzifferten Inschrift, „Kilnamandus Sohn, schenkte es für alle zukünftigen Tage der Dur Sarginaiti, seiner Tochter, der Braut Tab-asap-Marduks, und dem Tab-asap-Marduk, Sohn des Ina-e-saggil-irbu, welcher dieses schrieb, um ununterbrochen die Erinnerung an diese Schenkung zu verewigen, und auf diesem Stein den Willen der großen Götter erwähnte.“ – Schwerlich hätte der Vater des glücklichen Bräutigams, der so eifrig darauf bedacht war, die vorgegangene Besitzverändernng schleunigst zur Kenntnis der ganzen Stadt zu bringen, wohl gedacht, daß sich die Gelehrten über seinen Stein noch die Köpfe zerbrechen würden, nachdem das alte Babylonische Reich schon seit 2500 Jahren zerfallen ist. Wie sehr man übrigens darauf dachte, durch religiöse Bedenken den Eigennutz anderer von seinem Eigentum fernzuhalten, lehrt die Fortsetzung der Inschrift. Es folgen Verwünschungen gegen jeden, der die Marksteine des Feldes verrückt, dasselbe für sich beansprucht oder irgend etwas an seinem Umfang verändert: „Möge Ninip,“ so lautet eine der offenbar von alters her üblichen Formeln, „der Sohn des Zenith, der Sohn Els des Erhabenen, seine Länder, Grundstücke und Grenzen wegnehmen! Möge Bin, der Wächter des Himmels und der Erde, der Sohn des Krieges, Anu, sein Feld überschwemmen!“ Bei einem Verkauf würde die Summe ebenfalls genau angegeben worden sein und die Inschrift auch noch den Schwur der Parteien, sich genau an den Vertrag zu halten, in sich geschlossen haben. Bw.