Die araner mundart/Gebrauch und bedeutung der verbalformen

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Zweites kapitel.
Gebrauch und bedeutung der verbalformen.
A) Synthetische und analytische formen.

§ 386. Abgesehen von den fällen, die in den §§ 393–307 eine nähere besprechung erfahren werden, kommen die formen für die 3. pers. sing. aller tempora nicht ohne ein persönliches pronomen oder substantivum vor.

§ 387. Indicativus praesentis activi. – Neben der synthetischen form für die 1. pers. sing. kommt beim verbum tāĭm „ich bin“ oft eine analytische vor, bei anderen verben jedoch nur in ganz vereinzelten fällen. Der gebrauch der synthetischen form für die 2. pers. sing. scheint sich dagegen auf die fälle zu beschränken, die § 395–397 zur sprache kommen werden. Für die 1. pers. plur. wird häufiger die analytische form gebraucht, für die 2. und 3. pers. plur. ist sie die allein übliche.

§ 388. Imperativus praesentis activi. – Eine form für die 1. pers. sing. kommt nicht vor. Für die 2. pers. sing. wird immer, für die 2. pers. plur. fast immer die synthetische form gebraucht, und für die 3. pers. plur. wird sie mindestens bevorzugt. Neben der synthetischen form für die 1. pers. plur. kommt ebenso oft eine analytische vor. Die endungen ī und əǵī für die 2. pers. plur. der verba des 1. klasse werden, wie es scheint, nach belieben angewandt. Vielleicht darf man behaupten, dass əǵī vermieden wird, wenn der stamm auf k ḱ g ǵ auslautet.

§ 389. Imperfectum activi. – Für die 1. und 2. pers. sing. existieren keine analytischen formen. Für die 3. pers. plur. kommt neben der synthetischen form eine analytische vor, jedoch weniger häufig. Für die 1. und 2. pers. plur. werden nur analytische gebraucht.

§ 390. Futurum activi. – Der gebrauch der synthetischen formen für die 1. und 2. pers. sing. beschränkt sich auf die fälle, die §§ 395–97 zur sprache kommen werden. Sonst werden nur analytische formen gebraucht, von denen die für die 1. pers. plur. mit der synthetischen zusammenfällt.

§ 391. Conditionalis activi. – Für die 1. und 2. pers. sing. werden analytische formen nicht gebraucht, sonst für alle fälle, wobei jedoch die für die 3. pers. plur. seltener als die synthetische vorkommt.

§ 392. Perfectum. – Der gebrauch der synthetischen formen für die 1. und 2. pers. sing. beschränkt sich auf die fälle, die §§ 395–397 zur sprache kommen werden. Die synthetischen formen für die 1. und 3. pers. plur. sind dagegen häufiger als die analytischen.

§ 393. Für das verbum des relativsatzes wird, wenn das meist zu ergänzende relativpronomen ein nominativ ist, die form der 3. pers. sing. ohne persönliches pronomen gebraucht [im positiven relativsatze steht dabei für das praesens und futurum activi die relativform, vgl. § 398], z. b.: veŕ šib ḱināltəs gə x ēn ynə a hŕiəl̄əs orī „Ihr erweist jedem, der sich euch nähert, eine liebenswürdigkeit“; kā wil nə pīḱī, vī ən̄šó? „Wo sind die gabeln, die hier waren?“; ə wakə tū n fȧr ūd, ə hāniǵ əńú? „Hast du den mann gesehn, der heute angekommen ist?“; n̥ tøsə wuələs mē? is mišə! „Du schlägst mich? Jawohl!“; nə mnā, n̄ax meŕn̥̄ klȧn̄, ńī mnā ḱȧrt n̄ā kōŕ iəd „Die frauen, die keine kinder gebären, können eigentlich gar nicht frauen genannt werden“.

§ 394. Passivformen werden ohne pronomen gebraucht, wenn sie ein unbestimmtes subject voraussetzen, z. b. çītr̥ ʒm̥, gr̥ æšcəx n̥ šḱēl ē „Das scheint mir eine seltsame geschichte zu sein“; dūrū n l̄ā hȧnə, gə ȷøkəx n̥ c æspəg n̥̄šó „Neulich wurde erzählt, der bischof werde hierher kommen“.

§ 395. Wenn durch die wiederholung eines verbs eine frage bejaht oder verneint, oder einer behauptung widersprochen werden soll und das verbum absolut gebraucht wird, so wird fast ausnahmslos die synthetische form angewandt, wenn sie auch sonst noch so selten sein mag, z. b. ər wuəl tū n pāšcə šə? wuələs „Hast du dieses kind geschlagen? Ja“; ər wuəl tū n pāšcə šə? ńīr wuələs „Hast du dieses kind geschlagen? Nein“; ńīr wuəl mē n pāšcə šə! wuələš „Ich habe dieses kind nicht geschlagen. Du hast es wohl gethan“.

§ 396. Folgt dem verbum, das die bejahung, die verneinung oder den widerspruch ausdrücken soll, noch eine adverbiale bestimmung [ein direktes objekt folgt fast nie, wenn man sich auf die einfache bejahung oder verneinung oder den blossen widerspruch beschränkt], so werden synthetische oder analytische formen gebraucht, häufiger, wie es scheint, jedoch synthetische, z. b. wil mē də xorī? ńīlŕ̥ [oder ńīl tū] ə n-ēn waləx ŕ̥ bi „Störe ich dich? Keineswegs“ [aber: wil mē də xorī? ńīlŕ̥ „Störe ich dich? Nein“].

§ 397. Wenn in einem der § 395 erwähnten fälle eine synthetische form überhaupt nicht vorhanden ist, so fällt das aus dem zusammenhang erkennbare pronomen oft aus. Dies geschieht meistens, wenn ausnahmsweise eine analytische form gebraucht wird, der eine synthetische zur seite steht, z. b. ə ŋlakə šiəd ə bāī əńú? glakə [oder glakə šiəd] „Werden sie heute ihre löhnung bekommen? Ja“; ə dug tū n potə ʒō? hug [häufiger: hugəs] „Hast du ihm den topf gegeben? Ja“; ə ń-īkə tū ē šin ʒom? īkə [häufiger: īkəd] „Willst du das für mich bezahlen? Ja“.

B) Gebrauch der relativformen.

Hinsichtlich der anwendung synthetischer oder analytischer formen vergl. § 393.

§ 398. Die relativformen kommen nur in positiven activen relativsätzen mit präsentischer und futurischer bedeutung zur anwendung, und zwar:

a) im attributiven oder determinierenden relativsatze, dessen meist zu ergänzendes relativpronomen ein nominativ ist, für die 3. pers. sing. und plur.;
b) im attributiven oder determinierenden relativsatze, dessen relativpronomen ein accusativ ist,
α) nach den fragewörtern ḱē ḱērd kad gəȷē sowie nach einer durch das verbum is [bzw. ńī n̄ax šin oder die fragepartikel ən] bewirkten hervorhebung für alle personen des sing. und plur., soweit nicht missverständnisse entstehen;
β) in anderen fällen für die 2. und 3. pers. sing.;
c) im temporalen und modalen relativsatze nach nuəŕ søl und kāȷə [soweit diesem nicht die konjunktion folgt] mar fad sowie nach einer durch is etc. [vgl. bα] bewirkten hervorhebung für alle personen aller numeri.

§ 399. Beispiele zu § 398a sind: wil ēń ȧr mŭȧ n̥̄šín? tā mišə wuələs høsə „Giebt’s da irgend einen wirklichen mann? Ja, ich bin’s, der dich schlägt“; n̥ fȧr, ə wuələs mišə, buələ mišə ē „Den mann, der mich schlägt, werde auch ich schlagen“; kā ńīntr̥ nə h-æŕm̥, ə vīn̄s agī? „Wo wird euer werkzeug gemacht?“ Vgl. II 12, 16. 62, 11. 174, 10.

§ 400. Beispiele zu § 398 bα sind: ən kafə nū tē, ōləs tøsə? [oder mit geringerer betonung der substantiva: ə n-ōln̥̄ tøsə kafə nū tē?] „Trinkst du kaffee oder thee?“; ḱērd ə vērəs šib əŕ šin? „Was wollt ihr dafür geben?“; ń ē šin, ə çȧpn̥̄s šiəd? „Ist das ihre meinung?“; ḱērd ə çȧpn̥̄s šē n-ə tȳv? „Was denkt er von ihr?“ Vgl. II 22, 25. 25, 31. 27, 34 [dazu 259, 9], 60, 10. 73, 4 [dazu 267, 33]. 135, 4.

§ 401. Beispiele zu § 398bβ sind: nə dȳnə, hāsīn̥̄s tøsə, sāsō šiəd høsə „Die leute, die du zufriedenstellst, werden auch dich zufriedenstellen“; n̥ fȧr, ə wuələs šē, buələ šē ē „Der mann, den er schlägt, wird auch ihn schlagen“ [aber: n̥ fȧr, ə wuəlĭmšə, buələ šē mē „Der mann, den ich schlage, wird mich auch schlagen“. Vgl. II 108, 30.

§ 402. Beispiele zu § 398c sind: ḱē vēd tre əŕ aiŕȷə çȧpəs tū n taur šə? „Wieviel fuss höhe hat dieser turm deiner ansicht nach?“; əs mōr ə hain̥̄s šē hŕiə ə ve kȧnc eŕ nə ńiə šin ə xør ə bi „Es ergreift sie sehr, überhaupt über diese dinge zu sprechen“; kad a çiəl̄īs šē šin ə mērlə? „Was bedeutet das im englischen?“ [vgl. II 43, 3]; ḱē mar hȧnīs n̥ sup šin lȧt? „Wie schmeckt dir diese suppe?“; ḱē mar hȧnīs mə xolə n̄uə lat? „Wie gefällt dir mein neues kleid?“; ḱē n trā ń-imĭōs šib lē ʒøl eǵ ə cȧmpl̥? eǵ ə ḱǡr ō xlog, imĭōs myȷ „Um welche zeit werdet ihr fortgehn, um zur kirche zu gehn? Um vier uhr“; nuəŕ ə ves nə fiŕ rē leš ə vēr, cȧgəx šiəd n-ə cī, gə ń-ī šiəd ə ńīnēr „Wenn die leute mit dem grasmähen fertig sind, lass sie zum haus kommen, um ihr mittagessen zu verzehren“. Vgl. ferner II 34, 19. 42, 12. 42, 16 [daneben 42, 18]. 57, 21. 98, 10. 114, 19. 126, 8. 149, 2. 240, 16.

C) Genera, numeri, personae.

§ 403. Die bedeutung des act., pass., sing., plur. der 1., 2. und 3. person ist die mit diesen benennungen im allgemeinen verbundene. Hervorzuheben ist nur, dass die synthetische form des pass. zur andeutung eines unbestimmten subjekts gebraucht werden kann, z. b. ȷeŕcr̥ „es wird gesagt; man sagt“. Wenn weniger gewicht auf die thätigkeit gelegt wird, so wird die, übrigens häufigere, verbindung der 3. pers. sing. act. mit dem subst. dinə „mensch“ angewandt [vgl. II 66, 21]. Vielleicht weniger häufig, aber immerhin nicht selten, ist der gebrauch der 3. pers. plur. für annähernd gleiche fälle, z. b. ȷeŕ šiəd, gə mĭai ən c-iəskəx gə mŭȧ ə mliənə „Man sagt, der fischfang werde in diesem jahre gut sein“. Eine besondere form für die höfliche anrede existiert nicht. Vgl. II 95, 25 ff.

D) Tempora und modi.

Hinsichtlich des gebrauchs der einzelnen tempora und modi ist folgendes zu bemerken:

§ 404. Der indicativus praesentis bezeichnet im allgemeinen einen vorgang, der nicht auf den augenblick des sprechens bezogen, sondern als dauernd, sich wiederholend oder allgemein gültig aufgefasst wird. Diese zeitform entspricht demnach dem unbestimmten praesens des englischen und russischen. Der ausdruck der bestimmten handlung wird, wie im englischen, durch das verbum substantivum mit folgendem participium praesentis umschrieben; z. b.: tā šē gøl ə wȧlə „Er geht nach hause“, aber caiən̄ šē ə wȧlə x ilə l̄a[1] „Er geht jeden tag nach hause“. Demgemäss heisst ȷīnn̥̄ šē brōgə „Er macht schuhe; Er ist ein schuhmacher“ [“Er macht (jetzt) schuhe“ = tā šē ə ȷīnə brōgə]; veŕ šē ĺehn̥̄ ʒomsə „Er giebt mir unterricht; Er ist mein lehrer“ [“Er giebt mir (jetzt) unterricht“ = ta šē ə tōŕc ĺehn̥̄ ʒomsə]. Vgl. ferner: ḱē n āc ə n-imīn̥̄[2] l̄oxt veŕikā æs, nuəŕ viən̥̄(s)[3] šiəd əǵ iməxt? imīn̥̄[4] šiəd æs kŭīnstaun „Von wo pflegen die nach Amerika auswandernden abzureisen? Sie pflegen von Queenstown aus abzureisen“; tōgĭm ə møā́xn̥ šin „Ich hebe das gewicht auf; Ich bin imstande, das gewicht aufzuheben“.

Die umschreibende ausdrucksweise begegnet uns naturgemäss nur selten bei verben, die eine wahrnehmung oder einen geistigen prozess bezeichnen, wie æŕĭm „fühle“, šīlĭm „denke“, mȧsĭm „meine“, feḱĭm „sehe“, çīm „sehe“, klyšĭm „höre“ etc. Sie tritt aber auch häufig da nicht ein, wo eine nähere adverbielle bestimmung den unbestimmten ausdruck mehr begrenzt.

Im pass. wird die ind. form auch zum ausdruck des imperat. (nach n̄ā) und conj. (nach ) gebraucht.

§ 405. Der imperativus dient zum ausdruck eines befehls oder einer aufforderung. Hinsichtlich des passivischen befehlsausdrucks vgl. § 404 schluss.

§ 406. Der conjunctivus bezeichnet einen wunsch. Vgl. die beispiele II 6, 10. 14, 8. 38, 25. 199, 4. 199, 5. 230, 29.

§ 407. Das imperfectum bezeichnet die dauernde oder unvollendete handlung in der vergangenheit. Im einfachen satze kommt es jedoch nur im passivum vor, während die vergangenheit der dauernden oder unvollendeten handlung im activum durch das perfectum von tāĭm mit dem part. praes. umschrieben wird, z. b. buəlcī ē „Er wurde geprügelt“ [vgl. das perf. buəlū ē „Er erhielt einen schlag; Er wurde geschlagen; Er wurde besiegt; Er ist geschlagen worden“]; vī šē ə buələ „Er prügelte; Er war mit schlagen [von steinen etc.] beschäftigt“ [vgl. das perf. wuələ šē „Er schlug; Er versetzte einen schlag“].

§ 408. Im zusammengesetzten satze drückt das imperf. im vordersatze die nebenhandlung aus, bei der es mehr auf erzählung des vorgangs als auf das konstatieren eines resultats ankommt, während die im nachsatze folgende haupthandlung, je nachdem sie als vollendet oder unvollendet dargestellt wird, durch das perfectum oder imperfectum bezw. dessen ersatz zum ausdruck kommt. Es scheint jedoch, dass der gebrauch des imperfectums im activum sich auf diejenigen fälle beschränkt, in denen eine zeitbestimmung mit gax vorausgeht.

§ 409. Beispiele zu § 408 sind: ńī ʒau mē ān̄. x il uəŕ ə haiń ān̄, buəlcī mē „Ich werde nicht dorthin gehen. Jedesmal, wenn ich hingegangen bin, habe ich schläge bekommen“; ńī mŭȧ leš ē gøl ə nə køĺə, gax uəŕ dā ȷaiəx, strōktī ē „Er geht nicht gerne in den wald. So oft er gegangen ist, hat er sich die kleider zerrissen [oder: an den dornen etc. geritzt]“; n̄ā caiǵī ān̄. x ēn uəŕ dā ȷaiəx, ĺȧktī šib, mar tā n āc šḱirəx „Geht nicht dorthin. Jedesmal, wenn ihr hingegangen seid, seid ihr gefallen, da die stelle schlüpfrig ist“. Vgl. ausserdem II 133, 8.

§ 410. Nach der konjunktion dā ʒā „wenn“ sowie nach mar ə „wenn nicht“ entspricht das imperfectum dem lateinischen conjunctivus imperfecti. Das verbum des hauptsatzes steht in diesem falle im conditionalis, z. b.: ə ȷūrfŭī obŕ̥ ʒom, ʒā ȷaiń ān̄? „Würde mir arbeit gegeben werden, wenn ich dorthin ginge?“; xȧhń̥ n̥ ĺīrōȷ agī, ax ńī vērəx šib ørə. vērəx šiəd, da gȧcā „Ich würde euch den ball zuwerfen, aber ihr würdet ihn doch nicht fangen. Sie würden ihn schon fangen, wenn du ihn würfest“: ʒauəń ē, ʒā wāń̥ ə ȷeš „Ich würde ihn festhalten, wenn sich mir die gelegenheit böte“; ə šīln̥̄ tū, gə wai tū ʒm̥ nə ńī ūd ə ȷīr mē ort? jauń, dā vēdń̥ „Glaubst du, dass du mir verschaffen wirst, worum ich dich gebeten habe? Ich würde es thun, wenn ich es könnte“; çukń̥, dā ń-iərtī mē „Ich würde kommen, wenn ich gebeten würde“. Vgl. ferner II 153, 23. mar ə ń-iərtī ē, ńī hukət šē, ʒā gȧləx myȷ gə ĺōr leš „Wenn er nicht aufgefordert würde, würde er unter keiner bedingung kommen“ [wörtlich: „wenn wir viel dabei verlören“].

§ 411. Über den ausdruck einer dem lat. plusquamperf. conj. entsprechenden form siehe die bemerkungen zum conditionalis § 414.

§ 412. Das futurum bezeichnet eine zukünftige handlung, und zwar sowohl eine thatsächlich eintretende wie eine beabsichtigte, ə ȷukə tū lm̥ heisst demnach je nach dem zusammenhang „Wirst du mit mir kommen?“ oder „Willst du mit mir kommen?“

§ 413. Der conditionalis entspricht dem französischen conditionnel présent und passé [vgl. z. b. II 193, 1] und dient ähnlich wie dieser oft zum ausdruck einer gemilderten behauptung.

§ 414. Wenn auf ein positives verbum im conditionalis die konjunktion ax mit einem negativen verbum im perfectum folgt, so entspricht der satz einem bedingungssatze, dessen verba die bedeutung eines lat. conj. plusquamperfecti haben, z. b.: hōkəx šib n̥ bal̄ə, ax ńī rø kloxə agī „Ihr würdet die mauer gebaut haben, wenn ihr steine gehabt hättet“. Vgl. II 7, 10.

§ 415. Das perfectum bezeichnet eine vollendete handlung in der vergangenheit und kann zuweilen durch das deutsche praesens übersetzt werden, z. b.: hāniǵ mē ǵ iərə nə ǵlēv „Ich bin gekommen [ich bin da], um um die körbe zu bitten“.


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Anmerkungen (Wikisource) Bearbeiten

  1. Sic; l̄ā
  2. Sic; n-imīn̄
  3. Sic; viən̄(s)
  4. Sic; imīn̄