Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5/Herstellung und Befestigung

Siegelstoff und Siegelstempel Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5 (1913) von Otto Posse
Kaisersphragistik: Herstellung und Befestigung
Siegelbild und Siegelform
[143]
2. Herstellung des Siegels und dessen Befestigung an den Schriftstücken

Aus der merovinger ist in die karolinger Kanzlei der Brauch herübergenommen und bis in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts gehandhabt worden, das Siegel durch Aufdrücken an den Urkunden zu befestigen. Regelmäßig findet sich das Siegel unten rechts auf der Schriftseite, und zwar unter der den ganzen unteren Rand einnehmenden Datierungszeile und rechts vom Rekognitionszeichen, doch lassen sich in Urkunden der älteren Karolinger Ausnahmen, bedingt durch den Mangel an Raum oder andere Zufälligkeiten, nachweisen[1].

Dieser Zusammenhang ist in der deutschen Reichskanzlei bis in die ersten Jahre Ottos I. zu beobachten, um 940 wird er vergessen, und es reißt zunächst in den Urkunden Ottos und seines Sohnes eine sehr unregelmäßige Siegelstellung ein. Sobald dann unter Otto II. das Rekognitionszeichen verschwunden ist, bewegt sich das Siegel ziemlich frei in dem Raume rechts von den Unterschriftszeilen des Königs und der Kanzlei[2].

In der Folgezeit ist die Stellung des Siegels wieder regelmäßig über der Datumzeile rechts von der Signum- und Rekognitionsformel. Erst mit dem 12. Jahrhundert tritt, wie in vielen anderen Stücken des Diplomwesens, so auch hier, große Willkür ein; das Siegel steht bald unter der Datumzeile in der rechten Ecke oder in der Mitte, bald unmittelbar unter dem Text und in der Mitte der Pergamentsbreite.

Die älteren Siegel sind, wie der Augenschein lehrt, durch Eindrücke der Fingerringe und die an deren Stelle tretenden Stempel in die auf dem Schriftstück ausgebreitete erweichte Siegelmasse aufgedrückt, so daß unter dem abgehobenen Stempel das Siegel zum Vorschein kam[3], wie auch seit dem 14. Jahrhundert die unmittelbar dem Papier angefügten, in der Regel mit Papierdecke belegten Siegel hergestellt sind, die zugleich zum Verschluß von Briefen und anderem verwendet wurden. Deshalb ist das Siegel auf der Rückseite des Pergaments, das zum Festhalten des Siegels an diesem dort angelegt war, regelmäßig vollständig platt gedrückt. Der in der Regel stark überragende Rand auf der Vorderseite des Siegels ist durch den senkrechten Druck des Ringes oder Stempels hervorgerufen, wobei die Wachsmasse neben dem Stempel ausgetreten ist. Unter der vom Druck des Stempels getroffenen Stelle hat daher das Wachs meist auch die geringste Dicke.

Vermutlich ist der in ältester Zeit zum Siegeln verwendete „Fingerring“, vor allem, wenn er eine sie zu Spezialsiegeln stempelnde Umschrift auf der Metallfassung trug[4], vom Herrscher gar nicht am Finger getragen worden, dafür spricht bei einzelnen deren Größe, die noch bedeutender wird, wenn man annehmen wollte, daß ihm auch die Siegelumschrift beigefügt ist. War aber die Gemme zu klein, so ließ sich die Umschrift auf letzterer nicht anbringen. Wir müssen deshalb ein zweifaches Vorgehen beim Siegeln annehmen.

Gemmen mit breiten Metallfassungen, welche die Umschrift tragen, sind jedenfalls bei der Siegelung getrennt verwendet worden. Schon anderwärts habe ich das Vorgehen bei Siegelung mit dem Fingerring beschrieben[5]. Zuerst wurde die Umschrift hergestellt, indem man einen je nach der Gestalt der im „Fingerring“ gefaßten Gemme, runden oder ovalen, mit der Umschrift versehenen Metallrand in das [144] Wachs eindrückte. Alsdann erfolgte die Siegelung mit der Gemme durch Eindrücken in die Mitte des von dem Metallrande unberührten Wachses. Das lassen auch gewisse Unebenheiten, die durch zweifache Siegelung des Wachses entstanden sind, erkennen[6].

Flüchtigkeiten sind bei den Wachssiegeln der Königsurkunden anzutreffen, seltener in der Karolingerzeit und in der deutschen Reichskanzlei[7].

Bis zur Auflösung des Reiches zeigt sich, von Jahrhundert zu Jahrhundert fortschreitend, das Bestreben, für die Wachssiegel immer größere Formen zu wählen. Je größer aber das Siegel, um so schwieriger war seine Herstellung. Es entsteht damit die Frage, auf welche Weise diese erfolgte. Eduard Richter nimmt an, daß man sich zum Aufdrücken der Siegel zangenartiger Instrumente, ähnlich den Waffeleisen, bedient habe. Nach ihm wird die Platte in eine derartige Zange eingesetzt, und so die Kraft erzielt, die nötig ist, um 5 mm tiefe Gravierungen auszudrücken, wie man ja auf den alten Kaisersiegeln genau die Arme der Zange in dem Wachswulste, der das Siegel umgibt, eingedrückt sehe[8]. Danach stellt sich Richter die Prozedur in der Weise vor, daß Siegelrand und Rückseite des Siegels bereits aufgelegt waren, und die Urkunde zur Herstellung des Siegelabdruckes mit unter die Zange genommen wurde.

Nun zeigt aber nur ein Teil der Siegel jene „Zangenspur“. Stellt man positive Abdrücke von diesen im Siegelrande negativ erscheinenden Eindrücken her, so erkennt man deutlich, daß die „Zangenspur“ von der oben am Rande des Stempels angebrachten Öse oder dem Griff herrührt, der durchbohrt war. An einzelnen läßt sich noch eine Art Ring erkennen, der dazu diente, eine Kette, und ihr ähnliches Tragband durchziehen oder um den Stempel selbst zur Vermeidung von Mißbrauch anschließen zu können[9].

Dagegen weist Ilgen[10] zweifellos nach, daß die Siegel in zwei Teilen mit der Hand geformt und miteinander verbunden wurden, denn zunächst ist es auffällig, daß allen uns erhaltenen Stempeln auf dem Rücken eine bequeme Handhabe zur Ausübung eines senkrechten Druckes fehlt. Dazu sind die Ösen am Kopf, der schmale Steg und selbst der etwas erhöhtere Bügel auf dem Rücken völlig ungeeignet. Sodann fällt es auf, daß die äußeren Hüllen der Siegel keine Wirkungen des von vorn gerichteten senkrechten Stempeldruckes und der von rückwärts einsetzenden Widerstandsfläche mehr erkennen lassen: die Rücken der Siegel sind gewölbt, ihre Dicke ist in der Mitte vielfach am stärksten, nach den Rändern zu tritt eine mäßige Abflachung ein. Dazu kommt, daß wir schon im 11. Jahrhundert Siegel nachweisen können, die aus zwei Teilen geformt sind, für das Siegelbild mit Umschrift vermögen wir eine feinere Wachsschicht zu unterscheiden, die sich von dem gröberen Wachs des äußeren Siegelkörpers mehr oder weniger deutlich abhebt. Diese Siegel sind lediglich das Produkt der veränderten Herstellungsweise der Siegel, die mit dem Aufkommen der größeren Stempel beginnend, im 12. Jahrhundert an Ausbreitung gewonnen hat und für die angehängten Siegel die Regel geworden ist. Konrad v. Mure kennt nur dieses Verfahren[11]. Siegel des 12. Jahrhunderts, bei denen sich die Oberplatte abgehoben hat, zeigen auf der Rückseite Furchen menschlicher Haut und Eindrücke von gewebtem Stoff, wohl Leinwand. Demnach wurde das Wachs mit der Hand oder mit Zeugstücken, um das Ankleben an der Hand zu verhindern, in den Stempel eingedrückt. Dieser lag mit der Rückseite auf einem Tisch oder Block. War das Wachs in die Matrize derart eingepreßt oder in späterer Zeit eingegossen, daß man überzeugt sein konnte, daß alle Vertiefungen derselben gehörig ausgefüllt, so wurde in den Jahrhunderten, in denen man die Siegel dem Pergament noch unmittelbar anfügte, zunächst über die Rückseite der noch auf dem Stempel ruhenden Platte die äußere Schutzschicht des Siegels geformt, die man auch jetzt noch über den Rand des Stempels übergreifen ließ. Darauf drückte man das Pergament mit der Schriftseite an der Stelle, an der der Kreuzschnitt[12] angebracht war, in die Rückseite des Siegelkörpers, wohl so, daß das Wachs durch das Loch des Schnittes auf der anderen Seite etwas hervortrat, wo es nun durch einen neuangesetzten Wachsklumpen verstärkt wurde, den der Siegler mit der Hand oder einem harten Gegenstand [145] über dem Kreuzschnitt ausbreitete und gelegentlich durch sorgfältigere Behandlung in eine bestimmte Form brachte. Jetzt erst, nachdem das Wachs erkaltet war, wurde das Siegel mit dem eingedrückten Pergament von dem Stempel abgehoben.

Das Verfahren bei der Anfertigung der Hängesiegel war das gleiche, nur ward über den Rücken der Siegelplatte zunächst das Band, die Schnur oder der Streifen gelegt, vermittels deren das Siegel mit der Urkunde in Verbindung gebracht werden sollte, worauf erst über Platte und Befestigung der Siegelkörper mit der Hand geformt wurde. Das Hängesiegel trägt die Spuren der Handarbeit auf dem Rücken so unverkennbar zur Schau, daß es eines weiteren Beweises für diese Hantierungsart bei der Herstellung nicht bedarf.

Von mir in meiner Werkstatt vorgenommene Untersuchungen und Proben ergeben vollauf die Richtigkeit der oben mitgeteilten Untersuchungen Ilgens. Meine Untersuchungen haben aber auch weiterhin zu folgendem Ergebnis geführt.

Eine mehr oder weniger große Zahl von Siegeln (z. B. I, Taf. 14, 2; 21, 2) zeigt einen rings um den Kopf heiligenscheinartig herumlaufenden Einschnitt und innerhalb des letzteren eine Vertiefung gegenüber der den übrigen Körper umgebenden glatten Fläche[13]. Versuche ergaben, daß selbst bei stärkstem Drucke auf den Siegelstempel ein guter Abdruck des tiefliegenden Kopfes mit weichem Wachse schwer zu erzielen ist. Ich knetete deshalb den Kopf allein in die Matrize, ließ das Wachs an seiner Stelle, legte dann eine weiche Wachsschicht darüber und knetete diese über das ganze Siegel hinweg. Dadurch wurde ein vorzüglicher Abdruck der Kopfpartie und des übrigen Siegelbildes erzielt. Die beiden Wachskörper verbinden sich nämlich infolge des starken Druckes in einer Weise, daß der Abdruck von vornherein die zweifache Prozedur nicht mehr erkennen läßt. Erst wenn das Wachs nach Jahren an Fettgehalt verloren und dadurch in seinem Volumen abgenommen hat, treten die oben gekennzeichnete Linie und die Vertiefung hervor.

Auch die Münzsiegel (Doppelsiegel), wenn also das Siegel zweiseitig und der Stempel der Rückseite gleich groß ist, wurden durch Eindrücken, die größeren durch Eingießen, hergestellt. Nachdem die beiden Siegelplatten eingedrückt oder eingegossen waren, preßte man diese, während sie noch an den Stempeln hafteten, mit den Rückseiten, zwischen die zuvor die Siegelbefestigungen eingelegt waren, gegeneinander, das an den Rändern austretende Wachs glättete man mit einem scharfen Instrument. Dafür, daß Avers und Revers ohne Schwierigkeit gleichmäßig orientiert werden konnten, sorgten die Kopfösen der beiden Stempel.

Rücksiegel (Gegensiegel, Kontrasigill), die im 13. Jahrhundert aufkamen, sind in der Mehrzahl Aufdrucksiegel, zu deren Herstellung die Rücksiegelstempel bei ihrem kleineren Durchmesser und flacheren Bildschnitt sich ja auch bequemer gebrauchen ließen. Nur wenn das Wachs des Rücksiegels eine andere Farbe zeigt, als sie uns am Siegelkörper erscheint, hat man offenbar vorher einen dünnen Plattendruck in den Stempel eingepreßt oder gegossen und diesen dann mit Hilfe des letzteren in die vorbereitete Fläche eingesetzt, wie die geringe Dicke der roten Wachsschicht, die sich bei zerbrochenen Siegeln feststellen läßt, und der Umstand sprechen, daß die rote Wachsschicht mit dem Stempelrand abschneidet[14].

Wir erwähnten, daß sich beim Eindrücken des Stempels in die Wachsmasse ein erhöhter Rand bildete, diesen hat man offenbar zum Schutz des Siegelbildes stehen lassen. Man formte ihn zunächst auch noch bei den ältesten Hängesiegeln, ja er erhält sich hier und da noch durch das 13. Jahrhundert und länger.

Daneben bricht sich aber seit dessen erster Hälfte der Brauch Bahn, die angehängten Siegel in der Weise herzustellen, daß ihr äußerer Rand mit dem des Stempels haarscharf abschneidet. Und wiederum im 14. Jahrhundert nimmt dann die äußere Hülle des Siegels so bedeutend zu, daß ein breiter Überrand stehen bleibt, und der Stempelabdruck wie in einer Schale oder Schüssel ruht. Die Glätte und Gleichförmigkeit des Überrandes und des Rückens der Schüssel setzen deren gelegentliche Herstellung mit einer Form (Siegelmodel genannt) voraus. Tonangebend für diese Siegelform sind die herzoglich österreichische und die kaiserliche Kanzlei gewesen.

Unter dem Einfluß der fortschreitenden Papierbereitung hatte sich seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine eigenartige Manier zum Schutz des auf Papier aufgedrückten Siegels entwickelt. Man gab ihm einfach einen Papierüberzug, der durch den Stempeldruck mit dem Wachs verbunden wurde.

Spuren von Siegeln, die zum Verschluß gedient haben, sind erst aus dem Ende des 12. Jahrhunderts auf uns gelangt. Die Wahrscheinlichkeit spricht jedoch dafür, daß auch dieser Gebrauch des Siegels älter ist, so alt mindestens wie der Briefverkehr im Mittelalter überhaupt. Die Zahl der heute vorhandenen geschlossen gewesenen Briefe, die zunächst noch auf Pergament geschrieben sind, steigert sich seit dem Anfang des 13. Jahrhunderts zusehends. Sehr erheblich tragen dazu die aus der kaiserlichen Kanzlei herrührenden Stücke bei. Das Siegel kam bei dieser Verwendung stets auf die Außenseite des Schreibstoffes zu stehen, und zwar haftete es auf der Seite, auf der die umgeschlagenen Flügel des Briefes übereinander lagen, an welcher Stelle auch die Pergamentstreifen zusammentrafen, die durch zwei mit der Schmalseite des zusammengefalteten Briefes parallel laufende Schnitte gezogen waren. Die Öffnung erzielte man in der Regel durch Zerschneiden der Haltestreifen. Meist wurde freilich dabei auch das nur mit dünner Wachsschicht aufgesetzte Siegel beschädigt[15].

[146] Nicht anders war, wie erwähnt, die Herstellung des Wachssiegels, als es Mode wurde, die Siegel nicht mehr aufzudrücken, sondern anzuhängen. An echten Urkunden Lothars III.[16] und Konrads III.[17] finden sich noch keine hängenden Wachssiegel.

Erst unter Friedrich I., im Jahre 1159[18], kam in der Reichskanzlei das Hängesiegel in Anwendung, und zwar zuerst während deren Verweilen auf italienischem Boden für einen italienischen Empfänger (St. 3864), zugleich aber auch während des Kaisers damaligen dreijährigen Aufenthaltes daselbst zur Besiegelung von Urkunden auch für deutsche Empfänger.

Nach Friedrichs I. Rückkehr nach Deutschland (gegen Ende 1162) wird dann der Gebrauch des Hängesiegels immer häufiger, bis das aufgedrückte Siegel [147] gegen Ende des Jahres 1176, als sich die Reichskanzlei wieder auf italienischem Boden befand, vollständig aus ihr verdrängt wurde[19].

Spätere Urkunden mit aufgedrückten Siegeln, soweit mir deren Originale bekannt geworden, sind nachweislich nicht in der Reichskanzlei[20], sondern zum [148] Teil auf Blanketten, vom Empfänger, der noch an das Aufdrücken des Siegels gewöhnt war, hergestellt. Im Einzelfalle liegt Fälschung vor[21]. Höchstwahrscheinlich waren nicht sowohl der Brauch der päpstlichen Kanzlei und der zunehmende Umfang der Wachssiegel, als auch die häufigere Verwendung der Bulle in der Reichskanzlei für das Aufkommen des Hängesiegels von Einfluß.

Unter Heinrich VI. finden wir nur Hängesiegel[22], dagegen unter Philipp und Otto IV. vereinzelt je ein Diplom (BF 157 und 509), häufiger unter Friedrich II., und zwar namentlich an Urkunden und Briefen kleineren Formates mit „eingehängtem“ Siegel, das diese auf der Rückseite trugen, während nach vorn zu ein kleiner Pergamentstreifen aus zwei kleinen Einschnitten zu Tage tritt. Wenn hierbei die für den Pergamentstreifen bestimmten Schnitte durch das schon gefaltete Blatt gehen, der Streifen also durch mehrere Lagen zugleich durchgesteckt wurde, so bildete das rückwärts aufliegende Siegel zugleich einen festen Verschluß[23].

Behufs Befestigung der Hängesiegel und zur Verhütung des Durchreißens wurden die Urkunden am [149] unteren Rande umgebogen, die doppelte Pergamentlage mit einem schmalen Querschnitt (für Pressel, Pergamentstreifen) oder mit zwei bis drei Löchern (für Schnüre, Seidenfäden, Seidenbänder, Wolle- und Leinenfäden und -Bänder) versehen und dadurch die Anhängeschnüre einfach oder verschlungen durchgezogen. Die Pressel ist entweder ein besonderer Streifen[24] oder wird, wie das seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, namentlich bei Privaturkunden, nachweisbar ist, so von dem Pergament der Urkunde geschnitten, daß sie mit diesem noch teilweise zusammenhängt[25].

Über die Farbe der Seidenschnur scheint anfänglich keine Regel bestanden zu haben. Schon in der ältesten Stauferzeit finden sich für die Zwecke des Anhängens der Siegel besonders rote und rotgelbe, vereinzelt auch gelbe und grüne, gelbbraune, grünrote, grün-gelbe, grün-rot-gelbe, grün-schwarz-rote, weiß-rote, schwarz-weiß-rote Seidenfäden verwendet.

So war es auch in den Kanzleien Friedrichs II. (1212–1220), Heinrichs (VII.) und Konrads IV. In der sizilischen Periode Friedrichs II. ist rot die streng eingehaltene Regel[26]. In der nachstaufischen Zeit herrschen Gelb, Grün und Weiß vor[27]. Unter Ludwig IV. wurde eine Zusammendrehung von grünen und roten Seidenfäden bevorzugt[28]. Erst seit Karl IV. lassen sich festere Regeln für die Farbenbestimmung feststellen. Hierbei kann leicht ein Irrtum entstehen. Lindner[29] macht darauf aufmerksam, daß die Art, in der die Urkunden aufbewahrt werden, hierbei häufig von Einfluß gewesen sind. Frei zutretende Luft oder gar Feuchtigkeit haben gegenüber den dauernd in Kästen verschlossenen, oft nicht nur Verblassen, sondern selbst Verwandlung der Farben herbeigeführt. So wird z. B. Grün zu Gelb, Roth zu Rosa, Gelb zu Braun usw. Auch chemische Veränderungen haben im Laufe der Jahrhunderte sich geltend gemacht, die teils den Stoff selbst, teils die Farbe angriffen.

Am auffälligsten läßt sich das bei der schwarzen Seide, die manchmal in Braun oder Dunkelblau sich verwandelt hat, nachweisen. Die Erfahrung lehrt, daß schwarze Seide leichter bricht, als andere, was in dem Färbeprozeß liegt. Das kommt oft bei schwarz-gelben Seidenschnüren und da wieder namentlich unter Karl IV. vor. Außerordentlich häufig sind nur die gelben Farben erhalten. Bei genauerer Untersuchung entdeckt man jedoch im Bug der Urkunde die Reste der schwarzen Fäden als Zeugen der früheren Beschaffenheit der Schnur. Lindner glaubt deshalb mit Bestimmtheit behaupten zu können, daß in allen Urkunden von 1355 an, die heute nur gelbe Schnur zeigen, dieselbe ursprünglich schwarz und gelb war[30].

In der ersten Zeit Karls IV. begegnen wir mannigfachen Farben: Rot mit Grün und Rot mit Gelb, die gleichmäßig oft vorkommen, während unter Ludwig IV. die ersteren mit besonderer Bevorzugung und auch die letzteren verwendet sind. Das deutet auf die Berücksichtigung des Kanzleibrauches des Vorgängers in den ersten Regierungsjahren hin. Daneben aber treten andere Kombinationen auf. Selten sind Schnuren einfarbig, so z. B. grün, während Purpur fünfmal und nicht bloß an Goldbullen gefunden wurde. Einmal fand sich eine rein gelbe Schnur.

Am häufigsten ist die Verbindung zweier Farben: außer den erwähnten Rot-Grün oder Rot-Gelb: Violett (oder Dunkelblau) mit Grün, Violett mit Gelb, Grün mit Gelb, Grün mit Weiß, Roth mit Weiß.

Nur vereinzelt kommen auch dreifarbige Schnuren vor: Grün-Rot-Gelb und Schwarz-Rot-Gelb. Die Verschiedenheit der Farben ist gewiß auf Zufälligkeiten zurückzuführen[31].

[150] Der häufige Wechsel in der Farbenzusammenstellung, den wir bei den einzelnen Siegelführern im 13. und 14. Jahrhundert beobachten können, spricht gegen die Annahme, daß schon damals bei der Auswahl die Wappenfarben der Betreffenden oder die Farben ihres Landes maßgebend gewesen sind[32]. Erst Anfang 1355 wird schwarz-gelbe Siegelschnur verwendet. Karl IV. nahm also die neue Farbe, die des Reiches, an, noch ehe er zum Kaiser gekrönt war. Seit dem Krönungsakte vom 5. April 1355 an ist sie, wenn auch nicht ausnahmslos[33], die gebräuchliche[34]. Die breslauer Kanzlei bediente sich regelmäßig jener grün-roten Schnur.

Die Siegelschnur an den Urkunden Wenzels ist in dieser Zeit rot-weiß, also in den Farben Böhmens, seit der Krönung zum römischen Könige (1376 Juli 6) allein und ohne jede Ausnahme schwarz-gelb[35].

Da Wenzel fortfuhr, mit schwarz-gelber Schnur zu siegeln, hielt es die Kanzlei Ruprechts wahrscheinlich für geeignet, diese Farben nicht anzunehmen. Mehrere Urkunden vom 6.–8. Januar 1401 haben eine violett-gelbe Schnur, vom 6. Mai desselben Jahres ab sind die Farben jedoch ausschließlich hellblau-gelb.

Als am 4. Februar 1402 Wenzel seinem Bruder Sigismund auch die Regierung Böhmens übertrug und bald darauf in dessen Gefangenschaft geriet, finden wir auch die schwarz-gelbe Schnur von ihm angewandt an der Ausfertigung vom 17. Sept. 1402, während die deutsche Ausfertigung derselben Urkunde mit rotweißer Schnur (ungarische Farben) versehen ist.

Nach dem Tode Wenzels (16. Aug. 1419) hat Sigismund die Farbe der Siegelschnur geändert. Vielleicht war es ein vertragsmäßig festgesetzter Ehrenvorzug für Wenzel, wenn Sigismund als römischer König die blau-rote, die Farben seiner luxemburger Familie, annahm. Vom 14. Januar 1420 ab sehen wir ausschließlich die schwarz-gelbe. Als Sigismund Kaiser geworden, behielt er diese Farben bei, nur die goldene Bulle ist stets mit purpurroter Schnur befestigt.

Ebenso hat auch Albrecht II. als König nur schwarz-gelbe Seidenschnüre in Reichsurkunden verwendet, ohne daß übrigens die Seidenschnüre auf Majestätssiegel beschränkt und eine bestimmte Abgrenzung bei Wahl von Pressel oder Seidenschnur zu bemerken wäre.

Unter Friedrich III. findet sich das Schwarz-gelb überhaupt nicht. Seine Kanzlei griff zurück auf die unter Ludwig IV. und in den ersten Zeiten Karls IV. beliebten Farben grün-rot. In den ersten Jahren (1440–42), wo besonders die Siegel II, Taf. 24, 5 und 6 vorkommen, werden Pressel und grün-rote Seidenschnüre recht unterschiedslos verwendet. Als dann von 1442 an das Majestätssiegel (II, Taf. 23, 1. 2) begegnet, da wird regelmäßig grün-rote Seidenschnur beim Majestätssiegel, Pressel beim Sekret verwendet. Ausnahmen kommen vor, sie sind jedoch selten. Während noch Urkunden vom Januar 1453 die grün-rote Seidenschnur haben, findet sich nachweislich für Reichsurkunden seit dem 6. Juni 1453 die rote Farbe der Seidenschnur, mit vereinzelten Ausnahmen für das Majestätssiegel, das Sekret ist, wie bisher, an Pressel gehängt.

Die Wahl der roten Farbe ist an sich nicht so unverständlich, galt sie doch in jener Zeit als die „sanguinea vel imperialis“, als Bezeichnung des Blutbannes, der Regalien, deren Verleihung noch eines der vornehmsten Vorrechte des Kaisers bildete. Erst Maximilian I. hat die schwarzgelbe Schnur zur bleibenden Einrichtung gemacht. So führte auch Ferdinand I., der als König weiß-rote (böhmische) und goldene Schnüre verwenden ließ, in der Kaiserzeit schwarz-gelbe und goldene.

Seit Maximilian II. verwendet die Reichskanzlei die schwarz-gelbe Schnur, nur selten die goldene, während die böhmische Kanzlei für ihr großes Siegel Gold, mit seltenen Ausnahmen Schwarz-gelb, für ihre Sekrete die letzteren Farben in Anwendung bringt. Nur einmal, unter Ferdinand II., fand ich ein böhmisches Sekret mit weiß-roter Schnur (Or. Dresden 12964, 1628 9/2).

Von der Herstellung der Metallsiegel (Blei oder Goldbullen) war an anderer Stelle (S. 140) die Rede. Zwecks Anhängens der Bullen am unteren Rand des Pergamentes, meistens in der Mitte, sind die Urkunden am unteren leeren oder mit der Datumzeile beschriebenen Rand breit umgebogen und die Schnüre durch die doppelte Pergamentlage zwei- oder mehrmal, einfach oder verschlungen durchgezogen. Zuweilen ist auch das Umbiegen des Pergaments unterblieben oder der Riemen nur durch ein Loch gezogen.

Wie bei den hängenden Wachssiegeln dienen zum Befestigen der Bleibullen teils Seidenschnüre, teils Hanfkordel, teils Pergamentstreifen oder, was die Regel gewesen zu sein scheint, Lederriemen.

Bei den Goldbullen bildet Seide den regelmäßigen Befestigungsstoff. Sie war meist in losen Fäden zusammengefaßt, welche durch die im Rand der Bulle oben und unten angebrachten Öffnungen hindurchgezogen und im Innern entweder durch die in der Dicke des Randes eingelegte Wachsschicht oder vermittels Knoten durch die Ösen, die auf der Rückseite der dünnen Platten aufgelötet waren, festgehalten wurden[36].


  1. Sickel, Acta 1, 344, Anm. 5.
  2. Archival. Zeitschr. NF 2, 104, Erben 1, 172.
  3. Ilgen a. O. I. 4, 21.
  4. Nur die frühesten Gemmensiegel, diejenigen Pippins (I, Taf. 1, 2) und seines Sohnes Karlmann (I, Taf. 1, 3), sowie das Gerichtssiegel Karls des Großen (I, Taf. 1, 5) entbehren jeder Umschrift.
  5. Posse, Lehre von den Privaturkunden 136.
  6. Im Siegelringe Karls des Großen (I, Taf. 1, 4) liegt die Gemme tiefer als ihre Fassung.
  7. St. 247 und 3031 steht das Siegelbild auf dem Kopfe. – St. 3173 ist der Stempel gar auf der Rückseite des durchgedrückten Wachses aufgeprägt. Erben a. O. 1, 173.
  8. Mitteilungen der K. K. Centralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale. NF 89.
  9. Vgl. S. 140.
  10. Ilgen a. O. I. 4, 21.
  11. Konrad v. Mure, Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte 2, 476: sigillum quandoque dicitur typarium, cui cera imprimitur sigillaris.
  12. Statt des Kreuzschnittes (+ oder ✕), der unter den Karolingern und in der ersten Zeit der sächsischen Könige die Regel ist, kommt in der Zeit von 972 an in der ottonischen Kanzlei auch ein Sternschnitt (3, 4, 6 Einschnitte) vor, durch welche 6, 8 oder 12 Pergamentzipfel entstehen. Doch ist der Sternschnitt nicht außer Übung gekommen. Die Spitzen sind fast immer dicht auf der Rückseite des Pergaments zurückgelegt, so daß sie keineswegs zum Festhalten des Wachses dienen, sie konnten ohne Nachteil auch weggeschnitten sein. N. Archiv 3, 16. – Der zuerst 972, bei der Rückkehr der beiden Ottonen aus Italien vorkommende Sternschnitt weist acht Lappen auf und hält sich bis etwa 997. Sechs Lappen finden wir bei St. 611, 669, 947, 972, 975, 997, 1004; sieben bei St. 358, 999; zwölf bei St. 792. Was an Diplomen vor 972 Sternschnitt hat, ist Nachzeichnung. St. 378 (Mon. Germ. S. 414 No. 298) weist den erst 967 häufiger werdenden Sternschnitt auf, und möglicher Weise ist auch das noch gut erhaltene Siegel von St. 373 (ib. S. 410 No. 293) in gleicher Weise befestigt worden. Beide Urkunden sind vermutlich erst einige Zeit später ausgefertigt oder wenigstens nachträglich besiegelt worden. – St. 844 (S. 107). Fälschung mit Kreuzschnitt, während damals vorwiegend Sternschnitt verwendet wurde – St. 1097 S. 108. Bei gewaltsamer Entfernung des ursprünglichen und Anbringen eines neuen Siegels wurden die Lappen weggeschnitten. – St. 2775 (S. 115). Fälschung. Loch statt des Kreuzschnittes. – St. 3799. Fälschung. Viereckiges Loch an Stelle des Kreuzschnittes. V (Tafel) sind die verschiedenen Arten des Kreuz- und Sternschnittes dargestellt.
  13. Sybel und Sickel, Kaiserurkunden in Abbild., Text 355.
  14. Ilgen a. O. I. 4, 23.
  15. Ilgen a. O. I. 4, 12. 24. Vgl. dort auch die verschiedenen Verschlußverfahren späterer Jahrhunderte.
  16. Die Urkunden Lothars III. St. 3247 und 3323 sind mit Hängesiegeln versehen. St. 3247 ist eine Fälschung des ersten Viertels des 13. Jahrhunderts (S. 117) und St. 3323 ist in der Kanzlei Friedrichs I. entstanden, unter dessen Regierung das Hängesiegel aufkam. Die nachgezeichnete Urkunde Lothars ist von Friedrich I. auf demselben Blatte konfirmiert. Er ließ sein Siegel und dasjenige Lothars, welches von des letzteren Urkunde abgelöst war, anhängen. Vgl. II, 5. Beurkundung und Besiegelung.
  17. Für die Kanzlei Konrads III. kommen folgende fünf Urkunden mit Hängesiegeln in Betracht:
    a) St. 3373, 3565 (Or. Bibl. Stuttgart) und St. 3623 (Urk. Friedrichs I. Or. Brüssel), alle drei Urkunden für das Kloster St. Remy zu Rheims. Schon Breßlau (Mitteil. des Öst. Inst. 6, 112 Anm. 2) erschienen St. 3373 und 3565, auch ohne Autopsie der Originale, nicht unverdächtig. Eine nähere Untersuchung derselben ergibt nun, daß das Siegel 3373 durch und durch rot gefärbt, der Abdruck wenig scharf und wohl nach einer Matrize gemacht ist. Das ursprüngliche echte Siegel an St. 3565 ist durchgebohrt und der Lederriemen so durchgezogen, daß er in der Mitte des Siegels durchscheint. An beiden Urkunden und an St. 3623 ist zur Befestigung der Siegel ein sehr starkes Alaunleder, wohl vom gleichen Stücke, verwendet worden. Die Schrift von St. 3373 und 3565 scheint eher der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts anzugehören und zeigt vielfach Ähnlichkeit mit St. 3566 (für Siegburg), 3372 (für Stablo), 3373 (für St. Remy). Eine weitere Untersuchung der Schrift aller genannten Urkunden dürfte ergeben, daß die Urkunden Konrads III. vom Empfänger, und zwar erst unter Friedrich I., mit Benutzung echter Siegel hergestellt sind. Vgl. auch Ficker, Beiträge 1, 354.
    b) St. 3396 (Or. Lille) für Kloster Vaucelles habe ich nicht untersucht.
    c) St. 3400 (Or. Bern) für Kloster Trüb. Die Unechtheit der Urkunde ist nachgewiesen: Fontes rer. Bernens 1, 412. Das Siegel ist mit Pergamentstreifen so unordentlich angehängt, daß es ganz schief liegt.
    d) St. 3476a (Or. Mantua). Die Urkunde ist, wie sie vorliegt, unecht. Es scheint eine echte Vorlage nachlässig und ohne genügende Beachtung der Abkürzungszeichen schon vor 1293 Okt. 1 nachgebildet zu sein. Das Siegel, welches verloren ist, hing an einem Bande (!) von hellbrauner Seide. Vgl. Ficker, Forsch, zur Reichs- u. Rechtsgesch. Italiens 4, 157.
    e) St. 3579 (Or. Univ.-Bibl. Heidelberg) für Kloster Walburg. Die Schrift ist nicht kanzleimäßig und eher dem Ende des 12. Jahrhunderts zuzuweisen. Chrismon, Rekognition, Monogramm fehlen. Am Bug befindet sich ein dünner, ungeschickt befestigter Pergamentstreifen, Spuren von einem daran befestigt gewesenen Siegel sind nicht wahrzunehmen. Der Text scheint auf Grund eines Aktes vom Kloster Walburg angefertigt worden zu sein.
  18. Von Urkunden Friedrichs I. bis 1159, mit Hängesiegeln, lassen sich folgende als Fälschungen bez. spätere Ausfertigungen nachweisen:
    a) St. 3623 (Or. Brüssel). Vgl. S. 146, Anm. 2a.
    b) St. 3739 (Or. Utrecht). Die Urkunde stammt von Empfängerhand; an ihr hängen verblaßte braune, früher rote, sehr lange Seidenfäden, die nicht die geringste Spur zeigen, daß jemals ein Siegel daran befestigt war. Die Schrift ähnelt der einer Urkunde des Bischofs Gotfried von Utrecht vom Jahre 1164, für denselben Empfänger, das Marienkloster zu Utrecht. Hier auch derselbe für eine Kaiserurkunde ungewöhnliche Eingang: ego Godefridus (St. 3739: ego Fridericus d. g. Rom. imp.). Die Urkunde scheint auf Grund eines Aktes – Datierung: Acta sunt hec Traiecti a. d. i. 1156 – hergestellt zu sein; man wollte sie gelegentlich besiegeln lassen, was jedoch unterblieb. Da die Urkunde einen jüngeren Schriftduktus verrät als die Gotfrieds, so dürfte sie erst nach dem Jahre 1164 angefertigt sein.
    c) St. 3741 (Or. Hannover). Die Urkunde, ohne Datum, von Stumpf zur Königszeit eingereiht, obgleich der Aussteller sich nennt: F. d. g. Rom. imperator et semper augustus. Das an Pergamentstreifen hängende Siegelbruchstück = Taf. 22, 1. Die Urkunde ist wahrscheinlich Kopie einer zum Jahre 1188 gehörenden Urkunde.
    d) St. 3750 (Or. München. II, Taf. 49, 5) ist eine Fälschung aus dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts (vgl. S. 118).
    e) St. 3759 (Or. Worms). Fälschung 13. Jahrhundert, wie Stumpf, Wien. Sitzungsber. der hist.-phil. Cl. 32, 603 nachgewiesen hat. Als Vorlage wenigstens für die Komposition der Zeugenreihe dienten St. 4052 und 4370. Das verlorene Siegel hing an einem Pergamentstreifen.
    f) St. 3796 (Or. Graz). In Form und Besiegelung höchst verdächtig, doch haben dieser Urkunde jedenfalls echte Daten zugrunde gelegen. Vgl. Ficker, Beiträge 2, 137. Archivdirektor v. Zahn teilte mir mit, daß die Textschrift scheinbar der Zeit angehört und mager ist. Kanzlei- und Datierungsschrift sind von anderer und kräftiger Hand, Handschriftenschrift sehr ähnlich. Das der Stempelauflage ganz entblößte Siegel ist durchaus unkorrekt und gleichsam weich von grober Hand verquetscht. Die Anhängung desselben ist ebenfalls gegen die Regel, und hängt es an einem dem einzigen Einschnitte entnommenen Pergamentstückchen. Die Bildfläche des Siegels ist nicht gegen den die Urkunde öffnenden Beschauer gekehrt, sondern nach außen gewandt.
    g) St. 3799 (Or. Zürich). Fälschung Ende 12. und Anfang 13. Jahrhundert. Das Siegel, das in der rechten unteren Ecke stand, ist herausgeschnitten, so daß sich jetzt ein viereckiges Loch an der Stelle des Kreuzschnittes befindet, während der weiterreichende Umfang des Siegels selbst noch an der bräunlichen Färbung des Pergamentes erkennbar ist. Außerdem finden sich am unteren umgelegten Rande des Pergamentes noch zwei Löcher, die für eine Siegelschnur bestimmt erscheinen. Nach St. 3798 wird für die Datierung, vielleicht auch für die Zeugen eine echte Urkunde Kaiser Friedrichs I. aus dieser Zeit benutzt sein. Aber diese dürfte weder Signumzeile, noch Rekognition gehabt haben, da für beide eine Urkunde Konrads III. benutzt wurde. Der Kanzlername ist Arnold statt Reinald. Das in Form eines F gebildete Chrismon und das Monogramm Konrads III. anstatt Friedrichs, ganz wie bei St. 3682 (Fälschung), insbesondere auch, daß sich der auffallende Zeuge Graf Kuno von Tettnang wiederfindet, sprechen für eine Benutzung von St. 3682. Vgl. Ficker, Beiträge 2, 478.
    h) St. 4126 (Or. München). Für den Text bildete überhaupt keine Königsurkunde die Vorlage, sondern der Traditionsakt Mon. boica 22, 60. Was hier im Grafengerichte geschehen, verlegt der Fälscher an den Hof des Kaisers; auch die Zeugen niederen Ranges sind zum großen Teile jenem Akte entnommen. Für das Protokoll bedurfte der Fälscher einer anderen Vorlage und fand diese in St. 4349. Daß er dieser nun auch eine Reihe von Zeugen entnahm, ist um so erklärlicher, als die Zeugen eines Grafengerichts doch für eine Kaiserurkunde kaum ausreichend erscheinen konnten. Freilich begnügte er sich nicht mit bloßer Komposition, sondern änderte die ihm vorliegende Jahresangabe 1182 in 1171, dadurch nun in Widerspruch mit der Rekognition geratend. Aber die Abweichung dürfte ihren ausreichenden Grund hier darin gehabt haben, daß die Tradition [147] selbst, die ja keineswegs erfunden ist, eben 1171 stattgefunden haben wird. Ficker, Beiträge 1, 24.
    i) St. 4133 (Or. München). Angebliches Original von 1172 mit echtem Siegel, aber nach Stumpf erst Ende des 13. Jahrhunderts geschrieben. Fehlt im Titel das dei gratia, so mag das die Annahme stützen, daß das Stück nicht aus der Reichskanzlei hervorgegangen ist, aber absichtliche Abweichung ist das sicher nicht. Vergleichen wir nun aber weiter Protokoll und Zeugen mit St. 4132 von demselben Tage, das aber selbst nicht als Vorlage ausgereicht hätte, so wird gar kein Zweifel bleiben, daß jene einer echten Vorlage genau entnommen sein müssen. Ficker, Beiträge 1, 34.
    k) St 4139 (Or. Altenburg verloren). Nach einem Faksimile bei Estor, Kl. Schriften 3, 368 Fälschung des 14. Jahrhunderts. Die Zeugen sind der Urkunde des Bischofs Udo von Naumburg 1172 (Cod. dipl. Sax. reg. I. 2, 385) entnommen, der Aussteller der letzteren Urkunde ist unter die Zeugen versetzt worden.
  19. Deutscher Empfänger Italienischer Empfänger
    Italienischer Beurkundungsort Deutscher Beurkundungsort Italienischer Beurkundungsort Deutscher Beurkundungsort
    St. 3615 (1152), 3618, 3623 (S. 146, Anm. 2a), 3626. 3648 (1152), 3649, 3652.
    3665 (1153), 3669, 3670.
    3709 (1155). 3705 (1155), 3710.
    3726 (1155), 3727, 3729, 3739 (wohl erst nach dem Jahre 1164 vom Empfänger hergestellt, niemals mit Siegel versehen, S. 146, Anm. 3b).
    3750 (1156) (Fälschung S. 146, Anm. 3d), 3752, 3758, 3759, 3759 (Fälschg. S. 146, Anm. 3e).
    3762 (1157), 3763, 3764, 3766, 3767, 3771–76, 3779.
    3795 (1158), 3796 (Fälschg. S. 146, Anm. 3f), 3799 (Fälschg. S. 146, Anm. 3g), 3801, 3802, 3804, 3808, 3812, 3813.
    3815 (1158), 3824, 3824, 3830, 3831.
    3836a (1159), 3860, 3864.
    3873 (1159). 3884 (1160), 3893, 3895.
    3901 (1161), 3905, 3907, 3912, 3913, 3917, 3923. 3902 (1161), 3903.
    3927 (1162), 3929, 3939, 3940, 3943, 3963b. 3931 (1162), 3941, 3956, 3957.
    3997 (1163). 3973 (1163), 3975, 3978–80, 3983, 3993.
    4018 (1164), 4019, 4033. 3991 (1163), 3996, 4001.
    4006 (1164), 4007, 4010, 4013, 4025.
    4040 (1165), 4041, 4043, 4050, 4054, 4058.
    4060 (1166), 4062, 4069, 4070, 4072, 4075, 4077, 4078.
    4092 (1167).
    4094 (1168), 4095, 4097, 4098, 4099 (1169), 4101.
    4105 (1170), 4108, 4109, 4110, 4113, 4114, 4116, 4121.
    4124 (1171), 4125, 4126 (Fälschg.), 4127, 4130.
    4132 (1172), 4133 (Fälschg.), 4134, 4135, 4136, 4137, 4139 (Fälschg.).
    4141 (1173), 4142, 4143, 4145, 4148, 4151.
    4154 (1174), 4156, 4157, 4159–61, 4162, 4164, 4165, 4166, 4167, 4168, 4169.
    4183 (1176), 4186. 4181 (1176).
    4194 (1177), 4195.
  20. St. 4326 (Stadtbibl. Leipzig) für Kloster Pegau mit der Datierung: Acta sunt hec 1181, ind. 15, anno regni 30, imperii 28; data in Castro Aldenburc idus novembris. Mit der Datierung „Actum“ ist auch ausgestellt St. 4325 für Kloster Pforta: Acta sunt hec in Aldenburg 1181, ind. 15., 4. id. nov., a. regni 30, imperii 28. Beide mit dem falschen annus imperii 28 statt 27. Eine Übereinstimmung der Zeugen von St. 4326 mit den im November und Dezember in Erfurt ausgestellten Urkunden St. 4312, 4327–4334 kann nicht auffallen, da sich wohl schon eine größere Zahl Herren um den Kaiser in Altenburg versammelten, von wo sie mit diesem nach Erfurt zum Reichstage zogen, auf dem sich Heinrich der Löwe unterwerfen sollte. – In den Datierungen von St. 4325 und 4326 ist das Königsjahr mit 30 richtig angegeben, während der annus imperii mit 28 statt 27 zu hoch angesetzt ist. Ein Versehen kann nicht vorliegen, da auch St. 4327 (Erfurt), 4331 (Erfurt) und 4332 (Erfurt), für verschiedene Empfänger, den annus imperii 28 aufweisen:
         für Kloster Hammersleben St. 4327: Acta 1181, ind. 15., a. r. 30, a. imp. 28; datum in territorio Moguntinensi Erphurdie 10. kal. dec.
         [148] für Kloster Obernkirchen St. 4331: datum Erffurdie 1181, ind. 15, 2. kal. dec, a. regni 30, imp. 28.
         für Bistum Hildesheim St. 4332: Acta 1181, ind. 15, a. regni 30, imp. 28; datum in curia Erfordie celebrata kal. dec.
    Der annus imp. 28 läßt auf eine spätere Beurkundung bez. Besiegelung schließen, und zwar auf das Jahr 1183, als sich der Kaiser Ende Januar wiederum in Altenburg aufhielt, wo er zwei Urkunden, für das Hospital zu Altenburg und das Kloster Altzelle (St. 4351 und 4352), ausstellte. St. 4351 weist mit: Acta sunt hec apud Altenburc auf die Handlung in Altenburg hin, und St. 4352 ist nach Angabe des Textes: contulit … claustro … in presentia maiestatis nostre in curia apud Altemburc celebrata und der Datierung: Acta sunt hec 1183, ind. 1 ebenfalls in Altenburg verhandelt worden. Nun stimmen im allgemeinen überein die Zeugen in St. 4326, 4334, 4351 und 4352. St. 4326 hat zwar als Zeugen den Bischof von Münster mehr, doch ist dieser auch in den zu Erfurt ausgestellten Urkunden (St. 4329, 4331, 4332) nachweisbar, also wohl schon in Altenburg mit dem Kaiser zusammengetroffen und mit ihm von dort nach Erfurt gezogen. Sodann hat St. 4326 unter den Zeugen Sibodo camerarius et fratres sui de Groits, während St. 4334 und 4351 nur den einen Bruder Friedrich aufführen. Sonst unterscheiden sich diese Urkunden in der Zeugenreihe nur dadurch, daß St. 4326 Sifrid und Gerhard von Altenburg, St. 4351 Heinrich, Burggrafen von Altenburg, darin haben. Diese waren wohl jedenfalls bei den in ihrem Wohnsitze gepflogenen Verhandlungen zugegen. Weiterhin hat St. 4334 den Albert von Tuiz, der auch St. 4325 als Zeuge in Altenburg nachweisbar ist. Nur Pfalzgraf Hermann von Sachsen und Albert von Grumbach in St. 4352 sind in keiner der anderen bei Gelegenheit der beiden Aufenthalte in Altenburg (1181 und 1183) und auch in den zu Erfurt 1181 verhandelten Urkunden nachzuweisen, was jedoch in Anbetracht der in geringer Zahl überlieferten Urkunden nicht auffallen kann. Nun führt aber St. 4352 unter den Zeugen den Bischof von Schwerin auf, dessen Gegenwart, wenn er auch in keiner der zu Altenburg und Erfurt ausgestellten Urkunden des Jahres 1181 angetroffen wird, doch wohl für Erfurt (St. 4333) anzunehmen ist, wo eine Urkunde für sein Bistum ausgestellt wurde. Er dürfte auch schon zu Altenburg in der Umgebung des Kaisers sich befunden haben. Auch hat St. 4352 den Abt von Pegau unter den Zeugen der Urkunde für Kloster Altzelle. Wir beziehen deshalb gerade die Anwesenheit dieses Abtes zu Altenburg auf den ersten Aufenthalt des Kaisers daselbst im Jahre 1181, bei dem St. 4326, die Urkunde für das Kloster Pegau, verhandelt wurde. Hieraus dürfte sich ergeben, daß die Zeugen von St. 4325, 4326, 4334, 4351 und 4352 (für Pforta, Pegau, Altenburg und Altzelle) sich auf die Handlung während des ersten Aufenthalts zu Altenburg 1181 beziehen, daß aber die Urkunden St. 4325 und 4326 erst während des zweiten Aufenthaltes des Kaisers in Altenburg (1183) vollzogen bez. besiegelt wurden. Das „Actum“ von St. 4351 und 4352 würde sich dann nicht auf die Handlung, sondern auf die Beurkundung beziehen. Darauf weist auch hin, daß in St. 4334 – datum Erpisfurdie 1181, ind. 15, idus decembris – zur nachträglichen Ausfüllung des Beurkundungsortes ein zu weiter Raum gelassen und später der Ort „Erpisfurdie“ schräg eingetragen wurde. Danach ist St. 4334, eine textlich wenig umfangreiche Urkunde, in Altenburg 1181 verhandelt, bald aber in Erfurt (1181) vollzogen und besiegelt worden, während die Vollziehung von St. 4325 und 4326 noch bis 1183 unterblieb. Die Urkunde für Pegau ist – Urkunden dieses Klosters aus jener Zeit sind nicht vorhanden – anscheinend nicht in der kaiserlichen Kanzlei, sondern wohl vom Empfänger geschrieben und während des zweiten Aufenthaltes des Kaisers in Altenburg 1183 zur Vollziehung und Besiegelung vorgelegt worden. Im Kloster Pegau war man anscheinend noch nicht zu dem neuen Brauche, das Siegel anzuhängen, übergegangen. Man fertigte daher den Schriftsatz der Urkunde St. 4326 für ein aufzudrückendes Siegel an, ließ jedoch hierbei so wenig Raum übrig, daß das Siegel über den rechten Rand der Urkunde hinausragt. So sind wohl auch die nur als Kopien erhaltenen Urkunden St. 4325, 4327, 4331 und 4332 vom Empfänger hergestellt und unter Hinzufügung des annus imp. 28 erst 1183 vollzogen und besiegelt worden.
  21. St. 4298 und 4299 mit aufgedrückten Siegeln sind auf Blankett hergestellt und verspätet beurkundet. St. 4298 (Or. München). Der Urkunde fehlen Monogramm und Kanzlerrekognition, für die hinreichend Raum gelassen wurde. Sie ist offenbar auf einem Blankett, das zur Zeit, als das Aufdrücken des Siegels noch Mode war, hergestellt worden, die Beurkundung oder Datierung erfolgte aber viel später. So auch St. 4299 (Or. München). Das Monogramm, obgleich im Texte angezeigt, fehlt. Die Ankündigung der Zeugen ist noch von der Hand des Textes, die Zeugenreihe selbst und das ganze Schlußprotokoll sind von anderer Hand, also später zugefügt. Die Urkunde ist danach auf einem Blankett ausgefertigt, die Beurkundung selbst, wie bei St. 4298, verspätet erfolgt. In einzelnen Fällen läßt sich das Aufdrücken des Siegels dadurch erklären, daß der Empfänger den Text der Urkunde selbst herstellte, jedoch mit dem neuen Brauche des Anhängens noch nicht bekannt, Raum für ein aufzudrückendes Siegel ließ. So St. 4288 (Or. Gotha), von der Hand des Empfängers, dem Kloster Ichtershausen, geschrieben. Vgl. Cod. dipl. Sax. reg. I. 2, 436.
    St. 4323. Die beiden Urkunden für Kloster Adelberg (Or. Stuttgart) aus der fraglichen Zeit zeigen keine Kanzleihand und sind wohl vom Empfänger hergestellt.
    St. 4470 (Or. Karlsruhe). Die Urkunde ist zweifellos nicht in der kaiserlichen Kanzlei hergestellt. Chrismon und Monogramm fehlen, und die Schrift, die der Bücherschrift ähnlich ist, ist keine kanzleimäßige. Vermutlich ist die Urkunde in Kloster Herrenalb geschrieben und zur Besiegelung an die kaiserliche Kanzlei eingereicht worden. Der Empfänger, der offenbar noch an das Aufdrücken des Siegels gewöhnt war, hatte bereits das Loch für das unten links zu befestigende Siegel (= I, Taf. 22, 1) hergerichtet.
    St. 4495 (Or. Goslar), (II, Taf. 50, 2). Wegen der Fälschung mit aufgedrücktem falschen Siegel vgl. II, 5. Beurkundung und Besiegelung.
    Noch 13 Monate vor dem Tode Friedrichs I. finden wir St. 4518 (Or. Schaffhausen) anstatt des Hängesiegels einer roh und flüchtig, nicht in der Reichskanzlei geschriebenen Urkunde von 1189 April 26 das Siegel aufgedrückt. Über die Echtheit des Diplomes schwanken die Ansichten.
  22. Betreffs des wieder im 13. Jahrhundert in Mode gekommenen Aufdrückens bei gewissen Ausfertigungen vgl. II. 4. Gebrauch mehrerer Siegelstempel.
  23. Erben a. O. S. 226.
  24. Aus den späteren Jahren Karls IV. hat Lindner a. O. 43, 185, zwei Urkunden (Huber Reg. 3751, 52, Or. Stuttgart), die der Kaiser für den Grafen Eberhard von Württemberg am 5. Oktober 1361 ausstellte, gefunden, von denen die eine die Pressel in anderer Weise angebracht zeigt. Bei dieser ist die Pressel durch den Bug eingehangen, das andere hat die gewöhnliche Einhängung. Beide Urkunden sind von nicht kanzleimäßiger Hand geschrieben. Vermutlich ist die erste Urkunde von dem württembergischen Kanzlisten schon zur Besiegelung fertig gemacht in die kaiserliche Kanzlei gebracht worden, wo er dann das Datum hinzufügte und die zweite Urkunde, die ohne Unterbrechung geschrieben erscheint, erst nach erhaltener Weisung anfertigte.
  25. Urk. 1347 März 28 (Huber Reg. 318, Or. Wien). Unter Friedrich I. verwendete man bei den größeren Diplomen die seidene Schnur, bei kleineren Ausfertigungen den Pergamentstreifen. Diese beiden Mittel halten sich auch bis in die Zeit Friedrichs II., in der allerdings auch Seidenbänder, wollene und leinene Fäden oder Bänder und dergl. zur Befestigung des Siegels benutzt wurden. Erben a. O. 1, 228.
  26. Philippi a. O. 57.
  27. Sybel und Sickel a. O. 228.
  28. Zur Befestigung des Siegels diente, den Originalurkunden Ludwigs im Hauptstaatsarchiv Dresden zufolge, in 30 Fällen der Pergamentstreifen, in 32 Fällen Seide, fast immer nur kunstlos zusammengedrehte Fäden. Im Gebrauch der Fäden herrscht die bunteste Mannigfaltigkeit, doch wurde die Zusammendrehung von grünen und roten Fäden bevorzugt, denn von den erhaltenen 30 Fällen gehören 15 diesen Farben an. Fünfmal (Or. 2266a, 2518, 2557, 2698, 2828) finden sich nur rote, je zweimal grüne (2433, 2580) und gelb-rote Fäden (2482, 2581), alle anderen Farben bezw. Farbenverbindungen je einmal, so gelb (2421), rosa-grün (2695), blau-grün (2810), schwarz-rot (2549), rosa-schwarz-gelb (2859), rot-grün-gelb (2635). Sowohl der Zeit der Ausstellung, wie dem Inhalt nach, lassen sich für die Verwendung dieser oder jener Farbe keinerlei bestimmte Grundsätze feststellen, nach denen die Beamten verfahren wären. Manche vereinzelt auftretende scheinen nur aus Verlegenheit, in Ermangelung anderer, benutzt worden zu sein. Nur für rot und grün ist eine gewisse Vorliebe nicht zu verkennen, da beide zusammen oder je in Verbindung mit anderen oder auch jede allein am häufigsten auftreten. Vgl. W. Lippert in Mitteilungen des Inst. für österr. Gesch. 13, 603.
  29. Lindner a. O. 56.
  30. Eine goldene Bulle Karls IV. (Or. Kloster Marienthal in Sachsen 1357 Aug. 17), zeigt aber gelbe Fäden, die sicher immer gelb gewesen sind.
  31. Ein bestimmter Zweck hat dieser Verschiedenheit gewiß nicht zu Grunde gelegen. Daß der Zufall entschied, lehrt am besten die Reihe von 22 Urkunden des Hauptstaatsarchivs zu Dresden, die unter dem Datum vom 6. bis 18. Februar 1350 auf einmal in Bautzen gegeben sind. Von ihnen haben zwei Pergamentstreifen, 15 die rot-grüne, 5 die grün-gelbe Schnur, ohne daß sich im Inhalte eine Begründung des Unterschiedes ergäbe.
  32. Ilgen a. O. I. 4, 25.
  33. Vgl. 149 Anm. 7.
  34. Lindner a. O. 59 kennt nur 14 Urkunden aus Karls IV. Kaiserzeit, die statt schwarz-gelber Schnur roth-grüne, rot-gelbe oder andersfarbige tragen, und von ihnen sind fünf aus dem ersten Jahre, dann eine Gruppe von sechs an einem Tage gegeben. Es konnte wohl wie mit dem Pergamente geschehen, daß der Vorrat an schwarz-gelber Schnur ausging und der Kanzlist sich anders behelfen mußte, oder es wurde die an der fertig geschrieben vorgelegten Urkunde bereits befestigte Schnur benutzt.
  35. Lindner a. O. 61, 62, 68.
  36. Ilgen a. O. I. IV. 25.
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