Die Oldenburgischen Spielerprozesse (Minister Ruhstrat)

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Autor: Hugo Friedländer
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Titel: Die Oldenburgischen Spielerprozesse (Minister Ruhstrat)
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aus: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5, Seite 28–170
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Erscheinungsdatum: 1912
Verlag: Hermann Barsdorf
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: Google-USA*, Commons
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Die Oldenburgischen Spielerprozesse
(Minister Ruhstrat.)

Ungemein zahlreich sind die menschlichen Leidenschaften. Der Fortschritt der Kultur hat glücklicherweise auch in dieser Beziehung etwas bessernd gewirkt. Die Bemühungen, den Dämon Alkohol zu bekämpfen, sind zweifellos nicht ohne Erfolg geblieben. Eine der größten Geißeln der Menschheit ist unbedingt die Trunksucht. Wie viele Familien durch den Schnapsteufel gesundheitlich, moralisch und materiell ruiniert worden sind, läßt sich auch nicht annähernd feststellen. Vor etwa 50 Jahren war es gar nichts Auffälliges, daß in kleinen Städten und auf dem platten Lande, insbesondere Sonnabends und Sonntag abends, die Rinnsteine mit sinnlos Betrunkenen gefüllt waren. Aber auch in den Großstädten war die Zahl der Trunkenbolde keine geringe. Selbst in Berlin begegnete man vor etwa 30 Jahren, besonders in den Vorstädten, am Sonnabend und Sonntag abend zahllosen Betrunkenen. Wohl ist das Laster der Trunksucht zum großen Schaden der Menschheit immer noch sehr arg. Es gibt selbst in Deutschland zahlreiche Gegenden, in denen unvernünftige Mütter ihren schreienden Säuglingen mit Schnaps gefüllte Lutschbeutel geben, um sie zu beruhigen. Welch furchtbare Verheerungen dadurch angerichtet werden, ist kaum zu schildern. Allein, wie oben bereits angedeutet, es ist in dieser Beziehung bedeutend besser geworden. Es ist allmählich die Erkenntnis durchgedrungen, daß der Alkohol, sei es in Form von Schnaps, sowie übermäßigem Bier- oder Weingenuß, nicht nur eine Schwächung des Körpers und des Gehirns verursacht, und zu den verheerendsten Krankheiten, wie Delirium, Geistestrübung usw. führt, die Menschheit ist auch, entgegen der früheren allgemeinen Annahme, zu der Erkenntnis gelangt, daß der Alkoholgenuß weder zur Verdauung noch zur Erwärmung des Körpers beiträgt, sondern die gegenteilige Wirkung hat. Ebenso hat sich die Erkenntnis Bahn gebrochen, daß der Alkoholgenuß auf die Nachkommenschaft geradezu eine verheerende Wirkung ausübt, das Gedächtnis, sowie die körperliche und geistige Arbeitskraft ungemein schwächt und zur Verrohung führt. Die Bestrebungen der Gesellschaften zur Bekämpfung des Mißbrauchs geistiger Getränke, die internationalen Antialkoholvereinigungen und -Kongresse haben jedenfalls sehr segensreich gewirkt. Die Zahl der Gewohnheitstrinker hat sich jedenfalls ganz bedeutend verringert. In Berlin und vielen anderen Städten gibt es zahlreiche Abstinenten-Vereine aller Art. Ungemein zahlreich sind in Berlin die Arbeiter- und Arbeiterinnen-Abstinenten-Vereine. Aber auch unter der studierenden Jugend haben die Trinksitten eine bedeutend mildere Form angenommen. Soviel mir bekannt, gibt es auch in Berlin und vielen anderen Universitätsstädten abstinente Studentenvereine. Sehr wirksam haben sich in dieser Beziehung die mehrfachen Aufforderungen des Kaisers zur Mäßigung im Alkoholgenuß erwiesen. Zahlreich sind auch in Berlin und anderen Großstädten die Arbeiterlokale, in denen jeder Alkoholgenuß streng verpönt ist, und nur alkoholfreie Getränke verabreicht werden. Obwohl auf den sozialdemokratischen Parteitagen der Alkoholgenuß als Privatsache erklärt worden ist, so wurde doch schon vor vielen Jahren von abstinenten Sozialdemokraten, deren Zahl keine geringe ist, auf fast allen Parteitagen der Antrag gestellt, die Alkoholfrage auf die Tagesordnung zu stellen. Es ist auch den Abstinenten schließlich gelungen, mit ihrem Antrage durchzudringen. Auf dem sozialdemokratischen Parteitage 1906 zu Mannheim wurde beschlossen: die Alkoholfrage auf die Tagesordnung des nächsten Parteitages zu setzen. Der sozialdemokratische Parteitag 1907 zu Essen a. d. Ruhr hat sich sehr eingehend mit der Alkoholfrage beschäftigt. Es wurde von allen Rednern auf die großen Gefahren des Alkoholgenusses hingewiesen und größte Enthaltsamkeit empfohlen. Auf dem sozialdemokratischen Parteitage 1909 in Leipzig wurde auf Antrag der Breslauer Delegierten einstimmig beschlossen: den Schnaps gänzlich zu boykottieren, da er, abgesehen von den Verheerungen aller Art, die Agitationskraft lähme und zur Bereicherung der Schnapsbrenner, die zu den größten politischen Gegnern der Sozialdemokraten gehören, beitrage. Auf dem sozialdemokratischen Parteitage 1911 in Jena wurde beschlossen: den Parteivorstand zu beauftragen, dafür zu wirken, daß die Parteiblätter Schnapsinserate nicht mehr aufnehmen. Da die weitaus große Mehrheit der deutschen Arbeiter Sozialdemokraten sind, so werden diese Beschlüsse gewiß nicht ohne Wirkung bleiben. Auch die Leidenschaft des Tabakschnupfens und des Tabakkauens, deren nachteilige Folgen auf die Gesundheit ebenfalls nicht gering sind, hat mit dem Fortschritt der Kultur eine ganz wesentliche Verringerung erfahren. Die Zahl der Morphinisten soll sich auch ganz wesentlich verringert haben. Dagegen hat die Zahl der Zigarrenraucher, insbesondere der Zigarettenraucher wesentlich zugenommen. Es ist das um so beklagenswerter, als das sehr gesundheitsschädliche Zigarettenrauchen, das vielfach zur Lungenschwindsucht führt, hauptsächlich unter der heranwachsenden männlichen, zum Teil auch weiblichen Jugend verbreitet ist. Die Ausschreitungen in sexueller Beziehung haben bedauerlicherweise eher zu-, als abgenommen, zumal die immer schlechter werdenden wirtschaftlichen Verhältnisse die Eheschließungen immer mehr erschweren. Auch die Sittlichkeitsverbrechen aller Art haben sich ganz wesentlich vermehrt. Hoffentlich wird die Erfindung des Professors Dr. Ehrlich und die Bemühungen der Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten die Menschheit allmählich von der Geißel der Syphilis und anderer Geschlechtskrankheiten befreien. Eine der schlimmsten Leidenschaften ist zweifellos das Spiel, dem alle Gesellschaftsklassen frönen. Welch verheerende Folgen das Börsenspiel gehabt hat, läßt sich auch nicht annähernd schildern. Die Sucht nach schnellem, mühelosem Gewinn führt, trotz aller Verluste, der Börse immer neue Käuferscharen zu, die, da sie zumeist vollständig unkundig, d. h., weder die politischen, noch die Industrie- und Börsenverhältnisse beurteilen können, vielfach große Verluste erleiden. Eine große Anzahl Leute frönt geradezu leidenschaftlich dem staatlich privilegierten Lotteriespiel. Die kleinen Privatlotterien, die Nieten wie Sand am Meere und nur sehr wenige Gewinne im „Glücksrade“ haben, werden von Jahr zu Jahr zahlreicher. Eine wesentliche Verminderung dieser Lotterien wäre im Interesse der Volkswirtschaft sehr zu empfehlen. Am verbreitetsten dürfte das Kartenspiel sein. Solange dies Spiel als bloßes Unterhaltungsspiel betrieben wird, ist gewiß nichts dagegen einzuwenden. Allein die zahlreichen Spielerprozesse haben bewiesen, daß das Kartenspiel vielfach zur argen Leidenschaft wird und oftmals geradezu verheerende, wirtschaftliche Folgen zeitigt. Es sei nur an den großen Spielerprozeß erinnert, der Ende Oktober und Anfang November 1893 fast volle drei Wochen die Strafkammer zu Hannover beschäftigte, in dem der „olle ehrliche Seemann“, der mit einer Roulette die Lande durchzog, eine gewisse Rolle spielte. (Vgl. Bd. 1.) Nicht minder bemerkenswert war der Spielerprozeß gegen den Klub der Harmlosen, der im Oktober 1899 und November 1900 die vierte Strafkammer des Landgerichts Berlin I mehrere Wochen beschäftigte. Das „Kümmelblättchen“, das vor etwa 30 Jahren noch das beliebteste Spiel der Berliner Bauernfänger war, sobald es ihnen gelang, einen neuangekommenen Provinzialen in ein obskures Berliner Vorstadtlokal, genannt „Kaschemme“, zu verschleppen, scheint nebst den Berliner Bauernfängern fast verschwunden zu sein. Dagegen wird in den gewöhnlichen Lokalen vielfach „Meine Tante, Deine Tante“ und „Grade oder Ungerade“ gespielt. Ungemein verbreitet ist das Wettspiel auf den Rennplätzen, auf denen betrügerische Buchmacher vielfach ihr Wesen treiben. An diesen Wettspielen beteiligen sich selbst viele Frauen und verspielen oftmals ihre letzten Ersparnisse. In den Zuhälter-Kaschemmen und in den Herbergen der Bäckergesellen wird in arger Weise dem Karten- und Würfelspiel gefrönt. Der Hannoversche Spielerprozeß und der Harmlosenprozeß haben bewiesen, daß junge Offiziere vielfach in schlimmster Weise der Spielleidenschaft frönen. Ein, im Mai 1911, vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Berlin I stattgefundener Spielerprozeß wider Mattiske und Genossen hat gezeigt, daß von den besseren Gesellschaftskreisen im Herzen der Reichshauptstadt elegante Salons unterhalten werden, in denen der Eintritt nur unter Angabe eines Stichworts und Zahlung von mindestens 5 Mark gestattet wird. Ein großes, hochelegantes Büfett, das von jungen Damen bedient wird, sorgt für die leiblichen Bedürfnisse, und eine Roulette, sowie eine Reihe Kartenspiele laden aufs freundlichste ein, dem Glücke die Hand zu reichen. Ein Spielernest schlimmsten Grades schien die Residenzstadt Oldenburg zu sein. Das dortige Wochenblatt, der „Residenzbote“ enthielt im Jahre 1903 einige Artikel, in denen mitgeteilt wurde, daß von den Honoratioren Oldenburgs, an ihrer Spitze der frühere Erste Staatsanwalt des dortigen Landgerichts, jetzige Oldenburgische Justiz- und Kultusminister Ruhstrat im Zivilkasino und im Hinterzimmer des Restaurants „zum tollen Hengst“ viel und hoch hazardiert worden sei. Minister Ruhstrat sei zumeist Bankhalter gewesen. Die Hazardierungen haben es schließlich verursacht, daß ein Referendar wegen vieler Spielschulden sich erschossen habe und ein junger Assessor aus demselben Grunde nach Amerika ausgewandert sei. Minister Ruhstrat und Landrichter Haake, strengten gegen den Redakteur und Herausgeber des „Residenzboten“, Hans Biermann, die Privatklage an. Im „Residenzboten“ war nämlich auch die Behauptung enthalten: die kirchliche Betätigung des Landrichters Haake beruhe auf Heuchelei und Streberei. Das Schöffengericht verurteilte Biermann wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat zu einem Jahre, wegen Beleidigung des Landrichters Haake, zu sechs Monaten Gefängnis. Inzwischen wurde festgestellt, daß die inkriminierten Artikel dem „,Residenzboten“ von dem Gym- nasial-Oberlehrer Dr. Ries, zurzeit in Barmen, eingesandt waren. Der Staatsanwalt erhob deshalb gegen Biermann und Dr. Ries ex officio Anklage wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat und des Landrichters Haake. Dem Minister war außerdem Hasardspiel vorgeworfen, er habe sich von dem Oberlehrer Früstück Geld geliehen und ihn zum Dank dafür zum Gymnasialdirektor in Birkenfeld ernannt. Außerdem hatte Dr. Ries geschrieben: „Der Minister ist auf Staatskosten zu der Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhafen gefahren, obwohl doch ein Minister für Kirchen- und Schulwesen von der Betonnung und Befeuerung der Weser nicht das mindeste versteht.“ Im weiteren wurde im „Residenzboten“ behauptet: Minister Ruhstrat habe im Zivilkasino einen Oldenburger Oberlandesgerichtsrat „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt. Den Gerichtshof, vor dem sich Hans Biermann und Dr. Ries Mitte Oktober 1903 zu verantworten hatten, bildeten: Landgerichtsdirektor Bödeker (Vorsitzender), Landgerichtsrat Kitz, Landrichter Becker, Landrichter Dr. Klaue und Gerichtsassessor Dr. Bartels (Beisitzende). – Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Riesebieter. – Die Verteidigung führten Rechtsanwalt Greving (Oldenburg) für Dr. Ries, Rechtsanwalt Dr. Sprenger (Bremen) für Biermann. – Verteidiger Rechtsanwalt Greving beantragte nach geschehenem Zeugenaufruf, die Ablehnung des ganzen Gerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich muß ebenfalls den Gerichtshof wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Ich habe zunächst den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zu vertagen, da ich mit der Vorbereitung der Verteidigung noch nicht fertig war. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Ich habe aber außerdem den Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Der Angeklagte Biermann ist Redakteur und Herausgeber des „Residenzboten“. In diesem ist der ganze Stand der Juristen in Oldenburg wiederholt aufs schärfste angegriffen worden. Ich billige dies Verfahren durchaus nicht. Aber die Tatsache besteht; ich halte deshalb die Mitglieder des hohen Gerichtshofes schon aus psychologischen Gründen für befangen. Ich habe außerdem sämtliche Richter in corpore als Zeugen geladen. Es existiert noch keine Entscheidung, ob ein Zeuge in derselben Sache Richter sein darf. Allein vorgeschrieben ist, daß niemand Richter in einer Sache sein darf, worin er unmittelbar oder mittelbar verletzt ist. Einer der inkriminierten Artikel spricht von Mitgliedern des Oldenburgischen Zivilkasinos. Es darf doch wohl als feststehend angenommen werden, daß sämtliche Richter im Zivilkasino verkehren bezw. verkehrt haben. Deshalb liegt die Notwendigkeit vor, daß die Herren Richter sich selbst als befangen erklären. – Vert.: Rechtsanwalt Greving: Ich habe noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens den Antrag auf Ablehnung des Gerichtshofes gestellt. Es war daher gar nicht zulässig, die Verhandlung zu eröffnen und die Zeugen aufzurufen. Unter Wahrung dieses meines Standpunktes will ich den Ablehnungsantrag näher begründen. Laut § 22, Absatz 1 der Strafprozeßordnung ist ein Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn er durch die strafbare Verhandlung selbst verletzt ist. Nun wird in dem Artikel mit der Unterschrift „Jeu“ von Dingelfingen gesprochen. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß mit Dingelfingen die Stadt Oldenburg gemeint war. Es heißt in dem Artikel: „Es gibt kein ärgeres Spielernest als Dingelfingen, dafür spricht, daß der Gerichtsrefendar Max Dietrich, Sohn des Musikdirektors Dietrich an der Akademie der Künste in Berlin, ein Opfer dieser Spielleidenschaft im Zivilkasino geworden ist, indem er sich wegen Spielschulden erschossen hat. Als zweites Opfer der Spielleidenschaft wird der Gerichtsassessor Hellwarth bezeichnet. Dieser, der sich vor Spielschulden nicht mehr zu retten wußte, hat einen kurzen Urlaub dazu benutzt, um nach Amerika zu gehen. Es heißt weiter in dem Artikel: „Den jungen Referendaren und Assessoren könnten wohl mildernde Umstände zugebilligt werden, zumal die Herren, die als Hüter von Recht und Gesetz berufen sind, ihnen mit bösem Beispiel vorangegangen sind. Im übrigen beeinträchtigt die Teilnahme am Hasardieren in Dingelfingen keineswegs das Avanzement, im Gegenteil, es trägt nur noch zur Beförderung bei.“ Es ist doch kein Zweifel, daß die Herren Richter zu den Hütern von Recht und Gesetz gehören. Sie werden mithin ganz direkt durch diesen Artikel beleidigt. Sie sind aber nicht bloß mittelbar, sondern auch unmittelbar verletzt, da der inkriminierte Artikel von dem ganzen Stand der Oldenburger Juristen spricht. Der Artikel wendet sich nicht gegen alle Juristen in Deutschland oder einem Bundesstaat, sondern speziell gegen die Juristen der Stadt Oldenburg. Aus diesem Grunde habe ich die 11 Landrichter, 6 Amtsrichter und 5 Oberlandesgerichtsräte der Stadt Oldenburg, im ganzen 22 Richter, aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Daß die hiesigen Richter in der vorliegenden Angelegenheit voreingenommen sind, erhellt auch schon aus der Tatsache, daß der Angeklagte Biermann vom Schöffengericht zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden ist. Dieses außergewöhnlich hohe Strafmaß hat bei der ganzen hiesigen Bevölkerung das größte Befremden erregt. Es würde nur dem Rechtsempfinden des ganzen Volkes entsprechen, wenn die vorliegende Sache an ein anderes Gericht abgegeben würde. Selbst wenn die Herren Richter nicht persönlich verletzt wären, so tragen doch die Bande der Freundschaft, der Verwandtschaft, der Familienverkehr dazu bei, das Urteil zu trüben. Ganz besonders liegt eine solche Gefahr bei Abmessung der Strafe vor. Es liegt aber noch eine Reihe weiterer Gründe vor, die bei der Urteilsfindung eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Herr Dr. Ries ist auch angeklagt, Herrn Landrichter Haake beleidigt zu haben, indem er von ihm behauptete: seine kirchliche Betätigung beruhe auf Heuchelei und Streberei. Wenn ein solcher Vorwurf erhoben wird, dann ist die Besorgnis der Befangenheit begründet. Es muß berücksichtigt werden, daß der Hauptbeleidigte der direkte Vorgesetzte der Herren Richter ist. Aber wenn selbst die Herren Richter sich durch die Angriffe nicht verletzt fühlen und auch Freundschaft, Verwandtschaft usw. nicht als eine Besorgnis der Befangenheit angesehen werden sollten, so ist doch jedenfalls das Standesempfinden verletzt. Fast in jeder Nummer des „Residenzboten“ wird über Mißstände in der Rechtsprechung gesprochen. Es wird einem Schwurgerichts-Vorsitzenden der Vorwurf gemacht, daß er bei Ausgabe von Eintrittskarten Offiziere bevorzugt habe. Es wird über den Militarismus im Richterstand Klage geführt und behauptet, daß Reserveoffiziere bei Anstellung und Beförderung von Richtern bevorzugt worden seien. In einem andern Artikel wird von einer „Oldenburger Protegé-Wirtschaft“ gesprochen, es wird gesagt: der oberste Grundsatz der Oldenburger Behörden sei Maul halten. Es wird bemerkt, daß eine offene Spielhölle in Oldenburg geduldet werde, weil hier die Vetterschaften dominieren. Alle diese Vorwürfe, mögen sie zu Recht oder Unrecht erhoben worden sein, müssen notwendigerweise zum mindesten das Standesempfinden der Herren Richter verletzen. Diesem Empfinden ist auch bereits in den öffentlichen Blättern Ausdruck gegeben worden. Ich muß daher meinen Antrag auf Ablehnung der Herren Richter wegen Besorgnis der Befangenheit aufrecht erhalten. – Staatsanw. Riesebieter: Ich muß meiner Verwunderung Ausdruck geben, daß die Herren Verteidiger erst gestern nachmittag gegen 4 Uhr, als die Bureaus fast geschlossen waren, den Antrag auf Ablehnung stellten, und daß der Herr Verteidiger des Angeklagten Biermann gleichzeitig die Ladung von 14 Zeugen, die zum Teil aus weiter Ferne, aus Berlin, aus Birkenfeld usw. hierher gekommen sind, beantragt hat. Der Herr Verteidiger muß doch der Ansicht gewesen sein, daß der Ablehnungsantrag nicht durchgehen wird, er hätte andernfalls schon mit Rücksicht auf die großen Kosten die Ladung der Zeugen nicht beantragt. Ich halte den Ablehnungsantrag in keiner Weise für begründet. – Die Herren Verteidiger scheinen eine Reichsgerichtsentscheidung übersehen zu haben, die im zehnten Bande abgedruckt ist. In dieser heißt es ausdrücklich: Ein Richter ist vom Richteramt ausgeschlossen, wenn er in der Sache als Zeuge vernommen, nicht aber, wenn er als Zeuge vorgeschlagen oder geladen worden ist. Man könnte ja andernfalls sofort eine Gerichtsverhandlung vereiteln, in- dem man einen Richter oder sämtliche Richter als Zeugen vorschlägt. Laut § 244 der Strafprozeßordnung ist nur dann die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründet, wenn er oder seine Angehörigen durch die strafbare Handlung verletzt sind. In dem vorliegenden Falle, in dem kein Name genannt ist, kann von einer Besorgnis der Befangenheit keine Rede sein. – Wenn ein Angeklagter berechtigt wäre, jeden Richter abzulehnen, weil er den Richterstand beleidigt hat, dann könnte schließlich der Angeklagte straffrei ausgehen, und wir kämen geradezu zu einem rechtlosen Zustande. Auch der Umstand, daß der Herr Justizminister der Vorgesetzte der Herren Richter ist, kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen. Es wäre ja alsdann kein preußischer Gerichtshof zuständig, über eine Beleidigung des preußischen Justizministers zu urteilen. Mir kommt es vor, als sei es lediglich darauf abgesehen, sich die Richter auszusuchen und die Möglichkeit, eine Verhandlung der Sache in Oldenburg zu vereiteln. Andernfalls hätte man, mit Ausnahme des Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten, nicht sämtliche Richter der Stadt Oldenburg abgelehnt. Für meine Auffassung spricht auch der Umstand, daß man sich der Presse bedient hat, um die öffentliche Meinung für die Ablehnung zu gewinnen. Meiner Meinung nach ist der Antrag nur gestellt worden, um die Sache hinauszuziehen. Ich beantrage daher, den Antrag abzulehnen und in die Verhandlung ein- zutreten. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich muß den Vorwurf, daß ich die Absicht habe, die Sache zu verschleppen, oder daß ich gar die Presse benutzt habe, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen, mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Ich habe zunächst den Antrag auf Vertagung gestellt, da ich mit der Vorbereitung der Verteidigung noch nicht fertig war. Und als dies abgelehnt wurde, habe ich den Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt und zwar aus den bereits angeführten Gründen. Ich habe selbstverständlich gleichzeitig die Ladung der Zeugen beantragt, da ich doch nicht wissen konnte, ob der Ablehnungsantrag abgelehnt und in die Verhandlung eingetreten werden würde. Ich bin weit entfernt, die Hauptverhandlung verschleppen zu wollen. Ich habe keinerlei Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit der Herren Richter, das Ablehnungsrecht ist aber gesetzlich begründet. Den Vorwurf, daß ich die öffentliche Meinung zu beeinflussen versucht habe, weise ich weit zurück. Mir sind mehrere Zeitungsartikel zugegangen, die offenbar von der Gegenseite lanziert waren. Ich wurde direkt aufgefordert, die Artikel zu widerlegen, ich habe dies aber abgelehnt, da ich mich grundsätzlich auf eine Preßfehde nicht einlasse. – Vert. Rechtsanwalt Greving: Der Herr Staatsanwalt hat einen Vorwurf gegen die Verteidigung erhoben, der seine Befugnis überschreitet, ja, der gar nicht seines Amtes ist. Der Herr Staatsanwalt macht der Verteidigung den Vor- wurf, daß sie gestern nachmittag gegen 4 Uhr den Ablehnungsantrag erst eingereicht hat. Der Herr Staatsanwalt hat mir aber erst gestern abend angezeigt, daß er vier neue Zeugen geladen hat. Es ist selbstverständlich, daß ich in solch später Stunde nicht in der Lage war, mich noch über das, worüber die Zeugen aussagen sollen, sowie über die näheren Umstände zu unterrichten. Ich stelle daher aus diesem Grunde den Antrag auf Vertagung der Hauptverhandlung. Ich muß ebenfalls den Vorwurf mit Entschiedenheit zurückweisen, daß ich bemüht war, die Presse zu beeinflussen. Ich kann nicht anders als diesen Vorwurf des Herrn Staatsanwalts als leichtfertig zu bezeichnen. Ebenso leichtfertig ist der Vorwurf, daß die Verteidigung den Ablehnungsantrag gestellt hat, in der Absicht, die Sache zu verschleppen. Der Verteidigung ist es mit diesem Antrage voller Ernst. Wir haben den Antrag gestellt, um die Würde des Gerichtshofes zu wahren, um nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, als könnte ein Urteil gesprochen werden, das nicht über jeden Zweifel der Unparteilichkeit erhaben wäre. Der Ablehnungsantrag richtet sich gegen die Herren Richter als Menschen, nicht aber gegen ihre richterliche Eigenschaft. Inzwischen wurde beschlossen, Rechtsanwalt Wisser als Vertreter des Nebenklägers des Justizministers Ruhstrat zuzulassen. Dieser beantragte ebenfalls, den Ablehnungsantrag abzulehnen. Er könne nicht umhin, auch zu betonen, daß der Antrag augenscheinlich nur gestellt sei, um die Sache zu verschleppen. Zum mindesten sei dem Angeklagten Biermann die Sachlage schon seit langer Zeit bekannt gewesen. Der Umstand, daß der Ablehnungsantrag erst in letzter Stunde gestellt sei, begründe den Vorwurf der Verschleppung. Der Antrag sei auch sachlich in keiner Weise begründet. Dadurch, daß der Richterstand angegriffen sei, seien Richter, deren Namen nicht genannt seien, nicht befangen. Die Sachlage sei wirklich eine solche, daß der Gerichtshof in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sine ira et studio entscheiden könne. – Nach kurzen Erwiderungen der Verteidiger bemerkte der Vorsitzende, daß die Sitzung bis 12½ Uhr vertagt werde. – Gegen 1¼ Uhr nachmittags erschien als Gerichtshof: Landgerichtsdirektor Geh. Justizrat Niemöller (Vorsitzender), Landrichter Meyer-Holzgraefe und Landrichter Janßen (Beisitzende). Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Niemöller, verkündete: Der Antrag auf Ablehnung des Gerichtshofes ist nur bezüglich des Ger.-Assess.- Bartels für begründet erachtet worden, weil dieser sich für befangen erklärt hat. Bezüglich der anderen Mitglieder des Gerichtshofes ist der Ablehnungsantrag als unbegründet erachtet worden, da diese erklärt haben, daß sie sich nicht für befangen halten. Es konnte zweifelhaft sein, ob wir befugt sind, über den Ablehnungsantrag zu befinden, da der Ablehnungsantrag sich auch gegen uns richtet. Allein nach einer Reichsgerichts-Entscheidung sind nur die erkennenden Richter von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen. An Stelle des Gerichtsassessors Bartels wird Herr Landrichter Janßen in das Kollegium eintreten. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich erhebe gegen diesen Beschluß Beschwerde und beantrage, dies zu protokollieren. Ich lehne außerdem Herrn Landrichter Janẞen wegen Besorgnis der Befangenheit ab. – Vert. R.-A. Greving schloß sich diesem Antrage an. – Der Gerichtshof trat darauf ab. Nach einiger Zeit erschien wiederum der erkennende Gerichtshof. – Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker, verkündete: Der Antrag auf Ablehnung des Landrichters Janßen wegen Besorgnis der Befangenheit wird abgelehnt, da Herr Landrichter Janßen erklärt hat, daß er sich nicht für befangen halte. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich erhebe auch gegen diesen Beschluß Beschwerde und beantrage, dies zu protokollieren. – Staatsanw.: Herr Rechtsanwalt Sprenger, bestehen Sie denn noch auf Vernehmung der Mitglieder des Gerichtshofes als Zeugen? – Vert.: Gewiß, ich habe den Antrag nicht gestellt, um ihn wieder zurückzuziehen. – Vors.: Was sollen die Richter bekunden? – Vert. Sie sollen das bekunden, was sie aus eigener Wissenschaft oder von Hörensagen über die Angelegenheit wissen. – Vors.: Genügt es Ihnen, wenn ich in meinem und im Namen der vier Beisitzenden erkläre, daß wir weder aus eigener Wissenschaft noch von Hörensagen etwas bekunden können? – Vert.: Ich bedaure, ich muß auf meinen Anträgen bestehen. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat den Antrag auf Vernehmung der Mitglieder des Gerichtshofes abgelehnt, weil diese sämtlich versichert haben, daß sie weder aus eigener Wissenschaft noch von Hörensagen über die Angelegenheit etwas bekunden können und es den Anschein hat, als sei der Antrag nur gestellt, um die Mitglieder des Gerichtshofes an der Ausübung des Richteramtes zu verhindern. – Der Verteidiger, R.-A. Dr. Sprenger, erhob auch gegen diesen Beschluß Beschwerde und beantragte eine Beschwerde zu Protokoll zu nehmen, daß ein neuer Gerichtshof einen Beschluß gefaßt und verkündet habe, ohne daß der erkennende Gerichtshof die Verhandlung ausdrücklich ausgesetzt und über den Personenwechsel des Gerichtshofes ein Beschluß gefaßt worden sei. – Der Vorsitzende nahm diese Beschwerde zu Protokoll. Alsdann wurde in die Verhandlung eingetreten. Der Angeklagte, Dr. Gustav Ries, äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Er sei 1867 geboren, 1890 sei er in den Staatsdienst getreten. Im August 1902 sei er nach Jever versetzt worden. Er habe sich dadurch gekränkt und zurückgesetzt gefühlt. Außerdem sei er dadurch pekuniär geschädigt worden. Er hatte seine Eltern zu unterstützen; hier in Oldenburg hatte er verschiedene Nebeneinnahmen, die in Jever ausfielen. – Vors.: Weshalb mag Ihre Versetzung erfolgt sein? – Dr. Ries: Weil eine Oberlehrerstelle eingezogen wurde. – Vors.: Dann war doch die Versetzung ganz natürlich. – Angekl.: Ich war aber nicht der jüngste Oberlehrer. Ich habe die Begründung eines Oberlehrervereins nach preußischem Muster zwecks Erhöhung der Oberlehrergehälter veranlaßt und habe auch die dem Landtag eingereichte Denkschrift zwecks Erhöhung der Oberlehrergehälter verfaßt; das war dem Ministerium bekannt. Außerdem wurde der Sohn des Ministers Ruhstrat wegen einer Straßenprügelei auf Beschluß einer Lehrerkonferenz bestraft. An dieser Konferenz hatte ich teilgenommen, deshalb empfand ich die Versetzung als eine Maßregelung. – Vors.: Weshalb haben Sie Ihre Stellung in Jever aufgegeben? – Angekl.: Weil ich es schließlich für besser gehalten habe, aus dem oldenburgischen Schuldienst zu scheiden. – Vors.: Sie haben nun in dem Artikel „Jeu!“ das Hasardspiel mit krassen Worten gegeißelt: Haben Sie denn niemals selbst Hasard gespielt? – Angekl.: Ich habe in meinen jüngeren Jahren allerdings Hasard gespielt, ich bemerke aber ausdrücklich, daß ich niemals Staatsanwalt war. – Vors.: Sie wußten aber doch, daß Sie sich dadurch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches vergingen? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Aus welchem Grunde haben Sie Herrn Landrichter Haake vorgeworfen, seine kirchliche Betätigung sei Heuchelei und Streberei? Kannten Sie Herrn Landrichter Haake? – Angekl.: Ich habe mit Herrn Landrichter Haake das Abiturientenexamen zusammen gemacht, kenne ihn aber nur oberflächlich. Was ich über Herrn Landrichter Haake geschrieben, wurde mir von glaubwürdiger Seite zugetragen. Ich hielt es daher für meine Pflicht, dies Verfahren öffentlich zu geißeln. – Vors.: Weshalb haben Sie die anderen Artikel über Herrn Justizminister Ruhstrat geschrieben? – Angekl.: Weil ich mich durch diesen gekränkt fühlte. – Vors.: Das ist doch aber kein Weg, um den Gefühlen einer Kränkung Ausdruck zu geben. Wenn alle Beamten ähnlich verfahren wollten, dann würde doch alle staatliche Ordnung in die Brüche gehen; sehen Sie das nicht ein? – Angekl.: Jawohl. Es gelangten alsdann 11 Artikel des „,Residenzboten“ zur Verlesung. In einem dieser wird bemerkt, daß sich auch ein Offizier wegen Spielschulden, die im Zivilkasino entstanden seien, das Leben genommen habe. In einem anderen Artikel hieß es: Ein sehr hübsches Lokal ist „der tolle Hengst“. In diesem wurde einmal von Geschworenen und Staatsanwalt derartig hasardiert, daß die Polizei das Lokal umstellte. Als die Geschworenen das sahen, bemerkten sie dem Staatsanwalt: Wir glaubten nichts Strafbares zu begehen, da Sie, Herr Staatsanwalt, an dem Spiel teilnahmen. – Der Angeklagte Dr. Ries äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe sich für verpflichtet gehalten, derartige Zustände öffentlich zu geißeln. Den Ausdruck Oberschaf vom Oberlandesgericht habe er für unwürdig gehalten. Die Fahrt der Minister zur Tonnen- und Bakenschau auf Staatskosten habe er im Interesse der Steuerzahler rügen zu sollen geglaubt. Wenn er auch zurzeit nicht mehr in Oldenburg war, so wohnten doch seine Eltern in Oldenburg. Direktor Frühstück, der zum Gymnasialdirektor befördert wurde, sei nur wenig Jahre älter als er. Dieser habe außerdem niemals in höheren Gymnasialklassen unterrichtet, seine Beförderung zum Gymnasialdirektor mußte daher auffallen. In Preußen wäre eine solche Beförderung ausgeschlossen. – In weiteren Artikeln war von einem Messias die Rede. – Der Angekl. Dr. Ries bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden, daß damit Schulrat Menge gemeint war. – Er befürchtete, verraten zu werden, deshalb habe er sich auch dem Angeklagten Biermann nicht vorgestellt, sondern diesem die Artikel unter dem Pseudonym „Gerdes“ oder „Geritz, Ingenieur“, eingesandt. – Vors.: Weshalb schickten Sie die Artikel gerade dem „Residenzboten“? Angekl.: Weil ich die Überzeugung hatte, daß andere Blätter meine Artikel nicht aufnehmen würden. – Vors.: Sie sollen auch stets mit deutschen Buchstaben geschrieben haben, während Sie sonst nur lateinisch schreiben? – Angekl.: Das ist richtig, das tat ich, um nicht verraten zu werden. Im ferneren Verlauf bemerkte der Angeklagte Dr. Ries: Er habe schließlich dennoch Angst bekommen, Biermann könnte ihn verraten, deshalb habe er ihm einen Artikel geschrieben, um ihn für sich einzunehmen. – Es gelangte darauf ein Brief zur Verlesung, der an den Landtagsabgeordneten Meyer-Holte gerichtet war. In diesem hieß es: „Befreien Sie uns von diesem Kultusminister, der es mit seiner Moral und seiner Religion für vereinbar gefunden hat, dem Hasardspiel im Großen zu frönen, Leute, die mit ihm leidenschaftlich spielten, zu befördern und sich sogar zu duellieren. Unterschrieben war dieser Brief mit: „Ein Geistlicher für viele.“ – Der Angeklagte Dr. Ries gab zu, auch diesen Brief geschrieben zu haben. – Der Angeklagte Biermann bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe die Artikel aufgenommen, weil er ihren Inhalt für wahr hielt. Der Verfasser sei ihm unbekannt gewesen. Er habe aber schließlich die Spur des Verfassers verraten, weil er hoffte, dadurch aus der Haft entlassen zu werden. – Die Verteidiger erklärten alsdann auf Befragen des Vorsitzenden, daß sie auf die ausgebliebenen Zeugen, Regierungsrat Siebenbürgen und den früheren Kasinowirt Hugo Werner nicht verzichten könnten. Auch müßten sie darauf bestehen, der etwaigen kommissarischen Vernehmung des Werner, der jetzt in Bielefeld wohnt, persönlich beizuwohnen. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker: Da die Verteidiger erklärt haben, daß sie auf die Vernehmung der ausgebliebenen Zeugen nicht verzichten können und der etwaigen kommissarischen Vernehmung des erkrankten Zeugen Werner persönlich beiwohnen müßten, so hat der Gerichtshof beschlossen: die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Am 19. November 1903 begann die Verhandlung vor demselben Gerichtshof von neuem. – Angeklagter Dr. Ries äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich habe 1885 das Abiturientenexamen gemacht und alsdann alte Sprachen studiert. 1890 wurde ich an der hiesigen Oberrealschule angestellt, ein Jahr später zum Oberlehrer am hiesigen Gymnasium ernannt. Ich habe meine Amtspflichten mit größter Sorgfalt erfüllt und mir die Liebe und Achtung meiner Schüler erworben. Am 1. April 1902 wurde eine Oberlehrerstelle am hiesigen Gymnasium eingezogen. Obwohl ich nicht der jüngste Oberlehrer war, wurde ich an das Gymnasium zu Jever versetzt. Ich fühlte mich dadurch sehr gekränkt, zumal ich pekuniär sehr geschädigt wurde. Ich hatte hier Nebeneinnahmen von jährlich 1800 Mark, die in Jever wegfielen. Außerdem aß und wohnte ich hier bei meinen Eltern, während ich in Jever bei fremden Leuten essen und wohnen mußte. Meine Eltern haben mit großen Opfern meine Studien ermöglicht, ich fühlte mich daher verpflichtet, meine Eltern zu unterstützen. Dazu war ich aber in Jever nicht mehr imstande. Ich fühlte mich außerdem in Jever gesellschaftlich sehr vereinsamt, zumal alle meine Kollegen in Jever verheiratet waren. Ich hatte viele schlaflose Nächte. Ich fühlte mich umsomehr gekränkt, da die Versetzung eines Oberlehrers aus der Hauptstadt an ein Gymnasium der Provinz noch niemals vorgekommen war. Ein preußischer Schulrat, der einmal nach Jever kam, äußerte: Es muß doch ein trauriger Oberlehrer sein, den man von der Residenz in die Provinz versetzt! Diese vor Zeugen getane Äußerung mußte mich selbstverständlich ungemein verletzen. Ich kam allwöchentlich nach Oldenburg und jedesmal wurde ich über meine Lage umsomehr erregt, da ich meinen erkrankten Vater sah, den ich infolge meiner Versetzung nicht mehr unterstützen und nicht mehr pflegen und trösten konnte. Ich fühlte mich umsomehr verletzt, da ich der bestimmten Meinung war, meine Versetzung sei erfolgt, weil ich Mitgründer des hiesigen Oberlehrervereins war. Dieser, im Jahre 1898 begründete Oberlehrerverein nach preußischem Muster hatte den Zweck, für Erhöhung der Oberlehrergehälter zu wirken. Es wurde deshalb dem Ministerium eine Denkschrift eingereicht, in der es auch getadelt wurde, daß nicht akademisch gebildete Lehrer, z. B. die am hiesigen Lehrerseminar angestellten, den Titel „Oberlehrer“ erhalten. Ich war Verfasser der Denkschrift, das war der Regierung zweifellos bekannt. Es wurde auch in den Kreisen meiner Kollegen sofort, als meine Versetzung erfolgte, gesagt: „Das ist die Folge der Denkschrift!“ – Vors.: Das betraf doch aber das frühere Ministerium. – Dr. Ries: Das war doch wohl aber auch dem späteren Ministerium bekannt. Ich war außerdem Teilnehmer einer Oberlehrerkonferenz, die gegen den Sohn des Herrn Ministers Ruhstrat wegen einer Straßenprügelei eine exemplarische Strafe verhängt hatte. Da mir das Leben in Jever absolut nicht behagte und ich auch einsah, daß ich im oldenburgischen Schuldienst auf Beförderung in keiner Weise rechnen konnte, so habe ich eine Stellung am Realgymnasium in Barmen angenommen. – Vors.: Was bezweckten Sie mit den Artikeln, beabsichtigten Sie den Herrn Minister zu stürzen? – Dr. Ries: Das nicht, ich wollte aber meinem Mißmut Ausdruck verleihen und außerdem offenbare Mißstände in meiner Vaterstadt rügen. – Vors.: Sie scheinen doch aber auch die Absicht gehabt zu haben, den Herrn Minister zu stürzen. Sie haben an den Landtagsabgeordneten Meyer-Holte folgenden Brief geschrieben: –

Oldenburg, 28. Dez. 1902.
Hochgeehrter Herr Landtagsabgeordneter!

An Sie als den einflußreichsten und beredtesten Abgeordneten unseres geliebten Münsterlandes wende ich mich mit der Bitte: Nehmen Sie den Druck von uns, der auf uns Geistlichen lastet, seitdem unseren kirchlichen Angelegenheiten ein Mann vorsteht, dem nach allem, was man hört, die sittliche Reinheit und Würde fehlt, die für seine hohe und verantwortungsvolle Stellung unerläßlich ist! Wie können wir Geistlichen hinaufblicken zu einem Kultusminister, der, wie unwiderleglich feststeht, als Staatsanwalt und als Oberstaatsanwalt fast Abend für Abend in leidenschaftlicher Weise dem Hasardspiel gefrönt hat und vor noch gar nicht langer Zeit in eine Affäre hineingezogen ist, die für ihn zu einem schweren Duell mit einem Kollegen geführt hat, zu einem Duell, das doch unsere Kirche mit Recht auf das Strengste verdammt und verurteilt? Der anliegende Aufsatz „Liebesmahl“ gibt leider ein durchaus wahrheitsgetreues Bild seines Tuns und Treibens. In der ganzen Stadt O. bezeugt man, daß alle Züge bis ins Haarkleinste zutreffen. Das ist um so betrübender, als damit ein Blatt, welches mir nach seinem ganzen Inhalte widerwärtig ist, Recht erhält. Tun Sie, hochgeehrter Herr Landtagsabgeordneter, alles, was in Ihren Kräften steht, um uns von der Last, unter der wir Geistlichen (und auch die Lehrerschaft) seufzen, zu befreien. Wir würden aufatmen und Ihnen ewige Dankbarkeit bewahren. – Ich flehe den Segen des Himmels auf Sie herab, daß er Ihnen bald Ihre volle Gesundheit wiedergeben möge.

In hochachtungsvoller Ergebenheit
Ein Geistlicher für viele.

– Dr. Ries: Diesen Brief habe ich allerdings geschrieben, da ich hörte, daß auch die Geistlichen von den Zuständen wenig erbaut waren. – Vors.: Sie scheinen ein großer Gegner des Hasardspiels zu sein. Haben Sie niemals hasardiert? – Dr. Ries: Ich habe allerdings in den ersten Jahren meines Lehramts bisweilen hasardiert, ich habe aber schließlich einen Abscheu dagegen empfunden. – Vors.: Aber am letzten Kaisers Geburtstag hatten Sie diesen Abscheu wieder überwunden. – Dr. Ries: An Kaisers Geburtstag wurde ich wieder einmal zum Spiel verführt. – Vors.: Wieviel haben Sie bei diesem Spiel verloren? – Dr. Ries: 300 Mark. – Vors.: Sie hatten damals schon Ihrem Abscheu über das Hasardieren Ausdruck gegeben? – Dr. Ries: Jawohl. – Vors.: Dies hielt Sie aber nicht ab, selbst dem Hasardspiel zu frönen? – Vert. R.-A. Greving: Herr Vorsitzender: Ich muß doch bitten, nicht Schlußfolgerungen zu ziehen. – Vors. (heftig, mit erhobener Stimme): Ich lasse mir keinerlei Vorschriften machen, in welcher Weise ich den Angeklagten zu vernehmen habe. – Vert.: Ich bin weit entfernt, dem Herrn Vorsitzenden Vorschriften zu machen, ich habe aber als Verteidiger ein Recht, gegen die Schlußfolgerungen des Herrn Vorsitzenden Einspruch zu erheben. – Vors.: Mir steht das Fragerecht zu, der Angeklagte ist allerdings berechtigt, die Antwort zu verweigern. – Vors. fortf.: Um nun Ihrem Mißmut Ausdruck zu verleihen, hielten Sie es für angezeigt, aus dem Hinterhalt Herrn Minister Ruhstrat anzugreifen und wählten als Organ den hiesigen „Residenzboten“? – Dr. Ries: Ich sah keinen andern Weg. – Vors.: Weshalb wählten Sie gerade den „Residenzboten“, kannten Sie denn die Tendenz des „Residenzboten“. – Dr. Ries: Jawohl. – Vors.: War Ihnen diese Tendenz sympathisch? – Dr. Ries: Keineswegs, ich war aber der Überzeugung, daß ein anderes Blatt die Artikel nicht aufgenommen hätte. – Vors.: Daß Sie sich dadurch strafbar machten, scheint Ihnen bewußt gewesen zu sein, sonst hätten Sie die Artikel dem „Residenzboten“ nicht anonym eingeschickt. Sie sandten die Artikel unter dem Pseudonym: „Gerdes“ oder „Göritz, Ingenieur“ mit verstellter Handschrift. Sie schrieben außerdem mit deutschen Buchstaben, während Sie gewöhnlich lateinisch schrieben? – Dr. Ries: Jawohl. – Vors.: Von wem erhielten Sie das Material? – Dr. Ries: Von verschiedenen stadtkundigen Personen. – Vors.: Hat Ihnen auch Gymnasialdirektor Früstück Mitteilungen gemacht? – Dr. Ries: Zum Teil auch. – Vors.: Sind Sie denn der Meinung, daß Früstück nicht befähigt zum Gymnasialdirektor war? – Dr. Ries: Das will ich nicht sagen. Früstück stand aber in verhältnismäßig noch sehr jungen Jahren und hatte noch niemals in höherer Klassen unterrichtet. – Vors.: Was veranlaßte Sie, den Artikel „Wer bezahlt's“, zu schreiben? – Dr. Ries: Weil ich es für sehr eigentümlich fand, daß 10 Leute auf Staatskosten zu der Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhaven fuhren, von denen nur ein einziger Fachmann war. – Es wurde darauf Angeklagter Biermann vernommen. Dieser bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe die Artikel aufgenommen, weil er glaubte, öffentliche Mißstände rügen zu sollen. Er werde das Beweismaterial hierfür vorführen. – Vors.: Von wem haben Sie das Beweismaterial? – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Das Beweismaterial ist mir zugegangen. – Vors. (heftig, mit sehr lauter Stimme): Ich muß es mir verbitten, mich bei meiner Vernehmung zu unterbrechen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Vorsitzender, ich habe das Recht als Verteidiger, bei der Vernehmung meines Klienten einzugreifen. Ich kann mir dies Recht unmöglich einschränken lassen, sonst wäre die Verteidigung überhaupt überflüssig. – Vert. R.-A. Greving: Ich muß hierbei bemerken, daß ich auch nur mein Recht als Verteidiger wahre und kann mir den beschimpfenden, polternden und aufgeregten Ton des Herrn Vorsitzenden unmöglich gefallen lassen. Sollte sich ein solcher Vorgang wie vorhin wiederholen, dann sehe ich mich in meiner Verteidigung beschränkt und genötigt, die Verteidigung niederzulegen. – Vors.: Ich muß es entschieden zurückweisen, daß ich in beschimpfendem Tone gesprochen habe. – Es gelangten alsdann noch einige Artikel zur Verlesung. Der Artikel mit der Überschrift „Jeu“ lautete: „Die Spielleidenschaft in Dingelfingen hat ein neues Opfer gefordert, dessen Namen wir im Interesse der geprüften Familie nicht nennen wollen. Die tausend und abertausend Mark Jeuschulden haben diesem Unglücklichen den heimatlichen Boden allzu heiß gemacht. Wieder ist eine Existenz vernichtet, wieder ist über eine angesehene Familie namenloses Elend gekommen. Und wieviel ähnliche oder noch schlimmere Fälle gibt es (der „Bote“ erinnert nur an den Selbstmord eines jungen Juristen, der einer, im musikalischen Leben Dingelfingens einstmals eine Hauptrolle spielenden Familie, angehörte), die nicht so an die Öffentlichkeit gedrungen sind! – Man darf es getrost aussprechen: Es gibt wohl kein ärgeres Spielernest als Dingelfingen, und unter den verschiedenen Schichten der Bevölkerung keine ärgeren Spieler als in derjenigen Beamtenklasse, welcher beruflich die Aufrechterhaltung der Gesetze und der staatlichen Ordnung obliegt. Den jungen, unerfahrenen Referendaren und Assessoren wird man ja freilich mildernde Umstände zubilligen müssen, wenn ihnen selbst von ersten „Hütern der Gesetze“ ein so leuchtendes Beispiel gegeben wird, wenn sie sehen, daß leidenschaftliches Spielen ihrer Karriere nicht im mindesten schadet, daß ihnen im Gegenteil die höchsten staatlichen Würden trotz alledem nicht verschlossen bleiben, daß ihnen unter Umständen sogar das eifrige Betreiben des Spiels förderlich ist, was vor allem einem gewissen schlagfertigen Fahrradhändler nicht unbekannt sein dürfte. Darum werfe man ja keinen Stein auf das neueste unglückliche Opfer der Spielleidenschaft. Leichtsinnig hat der junge Mann gewiß im höchsten Grade gehandelt, aber ist er nicht in Wahrheit ein Opfer des ganzen Systems, ein Opfer der gesellschaftlichen Zustände Dingelfingens geworden? „Böse Beispiele verderben gute Sitten“, und, so fügen wir hinzu, besonders verderblich sind diese bösen Beispiele, wenn sie von solcher Seite gegeben werden!“ Alsdann wurde unter großer Spannung des Zuhörerraums Minister Ruhstrat, der in seiner Eigenschaft als Nebenkläger der Verhandlung beiwohnte, als Zeuge vernommen. Der Minister bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Ich bin seit dem 20. August 1900 Minister. Im Jahre 1902 wurde berichtet, in Jever sei eine Oberlehrerstelle zu besetzen und zwar solle es ein Altphilologe sein. Ich habe die Versetzung des Dr. Ries nicht vorgenommen, sondern bin lediglich nach den Vorschlägen des Oberschulkollegiums verfahren. Ich hatte keinerlei Kenntnis, daß Dr. Ries der spiritus rector des Oberlehrervereins war, ich hätte, wenn ich es gewußt, es ihm auch durchaus nicht nachgetragen. Die Frage der Oberlehrergehaltserhöhung ist durch Gesetz vom März 1900 geregelt. Ich habe es im übrigen bewirkt, daß die Oberlehrer mit den Amtsrichtern und Professoren gleichgestellt wurden. Ich wußte auch nicht, daß Dr. Ries der Verfasser der Denkschrift war. Das Vorkommnis, betreffs meines Sohnes, ist vollständig falsch dargestellt. Mein Sohn hatte mit einem gleichaltrigen Knaben, den er von Kindesbeinen an kannte, auf dem Wege von der Schule in die elterliche Wohnung eine Prügelei. Dr. Ries, der Klassenordinarius meines Sohnes, kam hinzu und sagte zu diesem: Du verdientest hier eine Strafe; mit Rücksicht auf Deine bisherige gute Führung will ich aber von einer Bestrafung Abstand nehmen. Die Eltern des geprügelten Knaben führten jedoch Beschwerde bei dem Direktor. Dieser kam am folgenden Morgen in die Klasse und verfügte, meinem Sohn einen Strafzettel auszustellen. Dr. Ries hatte die Bestimmung getroffen gehabt, daß die Ausstellung eines Strafzettels eine Stunde Nachsitzen zur Folge hatte. Ich hatte also gar keine Ursache, dem Dr. Ries zu zürnen. Geärgert habe ich mich bloß, daß der Direktor über den Kopf des Ordinarius hinweg eine Strafe verfügte. – Ich betone ausdrücklich, ich hatte absolut nichts gegen Dr. Ries. Ich sagte noch: Wenn es sich wieder tun lassen sollte, dann werde ich den Dr. Ries nach Oldenburg zurückberufen. Wäre Dr. Ries einmal bei mir vorstellig geworden, dann hätte ich vielleicht seine Rückberufung sehr bald wieder veranlaßt. – Vors.: Dr. Ries ist aber niemals bei Ihnen gewesen? – Zeuge: – Nein. – Auf ferneres Befragen äußerte der Minister: Ich habe mit dem Direktor Früstück, der, ebenso wie ich, Reserveoffizier ist, nach einem gewöhnlich alle vier Wochen stattgefundenen Liebesmahl zumeist im Zivilkasino gespielt. Es ist auch möglich, daß ich mir von Herrn Direktor Früstück einmal Geld geliehen habe, es ist mir aber absolut nicht erinnerlich, daß ich zu Fr. gesagt habe, ich werde mich dafür revanchieren. Es ist doch vollständig ausgeschlossen, daß ich daran gedacht habe, ich werde Herrn Früstück, wenn ich Minister werden sollte, befördern. Ich habe zur Beförderung des Herrn Direktors Früstück in keiner Weise beigetragen. Als in Birkenfeld Direktor Back gestorben war, da wurde an uns die Bitte gerichtet, einen Gymnasialdirektor vorzuschlagen. Geheimer Schulrat Menge sagte mir, er habe dem Unterricht des Oberlehrers Früstück beigewohnt und ihn für so vortrefflich befunden, daß er Früstück als Direktor in Vorschlag bringe. – Vors.: Es wird nun weiter behauptet, Sie hätten einen alten, bereits verstorbenen Oberlandesgerichtsrat im Kasino in sehr lauter Weise „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt. Sie hätten diesen Ausdruck wiederholt, obwohl Sie auf das Unpassende dieses Verhaltens aufmerksam gemacht wurden. Der Oberlandesgerichtsrat habe schließlich, um allen Weiterungen aus dem Wege zu gehen, das Lokal verlassen. – Zeuge: Wenn ich das getan hätte, dann wäre ja jeder gesellschaftliche Verkehr unmöglich gewesen. Ich erkläre das einfach für erfundenen Klatsch. – Vors.: Es wird ferner behauptet, Sie seien auf Staatskosten zu einer Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhaven gefahren, obwohl Sie von der Betonnung und Befeuerung der Weser nicht das Mindeste verstehen. – Zeuge: Ich gebe ohne weiteres zu, daß ich von der Betonnung und Befeuerung der Weser nichts verstehe. Ich habe aber der Einladung Folge geleistet, hauptsächlich um einmal eine Seefahrt mitzumachen. Es war auch gleichgültig, ob eine Person mehr oder weniger auf dem Schiff war. – Vors.: Wurde auf dem Schiff gefrühstückt? – Zeuge: Für Geld war auf dem Schiff alles zu haben. – Vors.: Unentgeltlich wurde nichts verabfolgt? – Zeuge: Nein. – Vert. R.-A Dr. Sprenger: Ist Ihnen bekannt, daß Gerichtsassessor Hellwarth wegen Spielschulden nach Amerika auswandern mußte? – Zeuge: Ich verweigere hierüber die Antwort. Ich behaupte, Dr. Ries hat aus Rachsucht, Biermann aus Skandalsucht gehandelt. Die Beantwortung dieser Frage wäre dem Angeklagten Biermann, an dessen Artikeln der hohe und niedere Pöbel Gefallen findet, gerade recht. – Vors.: Ich weise ebenfalls diese Frage als unzulässig zurück. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Dann beantrage ich einen Gerichtsbeschluß. In dem zur Anklage stehenden Artikel mit der Überschrift „Jeu“ wird u. a. behauptet: Assessor Hellwarth habe sich wegen Spielschulden erschossen. Ich muß ausdrücklich bemerken: ich bin ein entschiedener Gegner jeder Skandalsucht, ich habe deshalb auch anfänglich die Verteidigung Biermanns abgelehnt. Ich habe mich aber schließlich, unter Zustimmung meines Sozius, entschlossen, die Verteidigung zu übernehmen, weil ich zu der Überzeugung gekommen war, es sei gegen Biermann ein juristisches Unrecht begangen worden, indem man ihm jeden Wahrheitsbeweis abgeschnitten hat. Der Angeklagte nimmt den § 193 des Strafgesetzbuches für sich in Anspruch. Dieser kann ihm aber nicht zugute kommen, wenn der Wahrheitsbeweis beschränkt wird. Zum mindesten ist bei der Strafzumessung der Wahrheitsbeweis von Belang. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts ist der Wahrheitsbeweis selbst dann als geführt zu erachten, wenn nur die Mehrheit der Behauptungen bewiesen ist. Das Reichsgericht hat aber auch entschieden, wenn der Angeklagte auch nur geglaubt hat, in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt zu haben, so steht ihm der § 193 des Strafgesetzbuches zur Seite. Ich muß daher auf meinem Antrag mit aller Entschiedenheit bestehen. – Vert. R.-A. Greving: Ich muß mich dem Antrage meines Herrn Kollegen anschließen. Die Fragestellung mag ja etwas unangenehm sein, sie ist aber im Interesse der Sache nicht zu umgehen. – Erster Staatsanw. Riesebieter: Ich beantrage, die Frage als unzulässig zurückzuweisen. Die Beweisführung kann sich nur auf die drei Anklagepunkte erstrecken. Ich bin der Meinung, sobald die Absicht der Beleidigung festgestellt ist, kann der Wahrheitsbeweis eine Einschränkung erfahren. – Vertr. des Nebenklägers, R.-A. Wisser: Ich kann mich der Ansicht des Herrn Ersten Staatsanwalts nur anschließen. Die Anklage ist lediglich erhoben, wegen des Vorwurfs, der Herr Minister habe Herrn Direktor Früstück, weil dieser ihm Geld zur Bezahlung von Spielschulden geliehen habe, befördert, 2. der Herr Minister habe einen Oberlandesgerichtsrat „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt und 3. der Herr Minister sei auf Staatskosten zur Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhaven gefahren, obwohl er nichts davon verstehe. Fragen, die mit dem Beweisthema nichts zu tun haben, sind abzulehnen. Zu fürchten hat der Minister diese Fragen nicht, obwohl in versteckter Weise mit einem Skandalprozeß gedroht wurde, wenn der Herr Minister den Strafantrag nicht zurückziehe. Ich bin der Meinung, es muß alles vermieden werden, was geeignet ist, einem Skandalprozeß Vorschub zu leisten. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß es mit voller Entschiedenheit bestreiten, daß in irgendeiner Weise ein Erpressungs- oder Bedrohungsversuch gemacht worden ist. Ich habe lediglich, ohne vorher mit Herrn Biermann gesprochen zu haben, zu dem Herrn Kollegen Wisser gesagt: es ist vielleicht nicht ganz richtig, eine Verhandlung auf alle Fälle herbeizuführen. Von einer Drohung in versteckter oder offener Weise kann gar keine Rede sein. Ich wiederhole, mir liegt jede Skandalsucht fern, ich wäre aber in meiner Verteidigung beschränkt, wenn der Wahrheitsbeweis nicht zugelassen würde. Es ist doch unmöglich, nur einzelne Teile aus dem Artikel herauszureißen und zur Verhandlung zu stellen. Es muß doch gestattet sein, das ganze Milieu zu schildern. Nach der Meinung des Herrn Staatsanwalts und des Herrn Vertreters des Nebenklägers müßte man ja bei einer Anklage auf Mord oder Totschlag sich lediglich auf die Tatsache beschränken, daß der Täter den Revolver abgedrückt hat, und alles was der Tat vorausgegangen ist, als unerheblich von der Beweisaufnahme ausscheiden. Ich bin der Meinung, selbst wenn bereits die Absicht der Beleidigung festgestellt wäre, ist doch der Wahrheitsbeweis für das Strafmaß von Belang. – Vert. R.-A. Greving: Ich muß bemerken, daß ich mit dem Herrn Vertreter des Nebenklägers keine Verhandlung über Zurückziehung des Strafantrages geführt habe. Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat beschlossen: Die Frage des Herrn Verteidigers zuzulassen, der Gerichtshof ist der Meinung, daß die Frage zur Sache gehört. Nun, Herr Minister, wollen Sie die Frage beantworten? – Minister Ruhstrat: Ich mag mit Herrn Assessor Hellwarth einige Male gespielt haben, er ist aber erst vor einiger Zeit ausgewandert. Ob dies Spielschulden halber geschehen ist, kann ich nicht sagen. – Vors.: Haben Sie noch weitere Fragen, Herr Rechtsanwalt. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Noch eine ganze Menge. (Heiterkeit im Zuhörerraum.) Ist dem Herrn Zeugen bekannt, daß der Referendar Dr. Dietrich sich, weil er seine Spielschulden nicht bezahlen konnte, erschossen hat? – Zeuge: Ich erinnere mich, Herrn Referendar Dietrich einige Male gesehen zu haben, ob ich mit ihm gespielt habe, weiß ich nicht mehr; ich weiß auch nicht, weshalb sich Referendar Dietrich erschossen hat. – Vert.: Ist Ihnen erinnerlich, daß ein aktiver Offizier im Zivilkasino soviel verloren hatte, daß er sich am folgenden Morgen erschossen hat? – Zeuge: Ich habe wohl gehört, ein Offizier habe sich wegen Spielschulden erschossen, ich weiß aber nicht, ob dies festgestellt worden ist. Es wurde auch behauptet, der Offizier sei am Herzschlag gestorben. – Vert.: Glaubten Sie damals, der Offizier habe sich wegen Spielschulden erschossen? – Zeuge: Was ich vor länger denn zehn Jahren geglaubt habe, kann ich heute nicht mehr sagen. – Vert.: Haben Sie mit dem Offizier gespielt? – Zeuge: Das ist möglich. – Vert. Sie sollen vorzugsweise Bankhalter gewesen sein? – Zeuge: Vorzugsweise war ich jedenfalls nicht Bankhalter. Bekanntlich wird die Bank abwechselnd gehalten. – Vert.: Haben Sie viel gewonnen oder viel verloren? – Zeuge: Ich habe bisweilen gewonnen, bisweilen verloren. – Vert.: Wer mag am meisten verloren haben? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen. Beim Spiel ist sich jeder selbst der Nächste, da achtet man nicht auf andere. – Vert.: Man weiß doch aber, wer mit vollen und wer mit leeren Taschen nach Hause geht, so blind braucht man doch nicht zu sein. – Vors.: Herr Verteidiger, diesen Ton muß ich mir entschieden verbitten. – Vert.: Sie sollen ganz besonders zu hohen Einsätzen verleitet und wenn die jungen Referendare Silbergeld einsetzten, sollen Sie das verächtlich beiseite geworfen haben? – Zeuge: Davon ist mir nichts bekannt. – Vert.: Ist es richtig, daß Sie sich von Früstück einmal Geld geliehen haben, weil Sie kein Geld mehr hatten, um für Ihre Familie Weihnachtsgeschenke zu kaufen? – Zeuge: Auch das ist unwahr. – Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß der Regierungsrat Siebenbürgen, als er noch Referendar war, an einem Abend 5000 Mark im Spiel verloren hat? – Zeuge: Davon ist mir absolut nichts bekannt. – Vert.: Ist es richtig, daß, als einmal im Kasino von dem früheren Minister Flor gesprochen wurde, Sie gesagt haben: „Ich will den Namen des Ministers nicht hören, sagen Sie doch einfach der Minister.“ – Zeuge: Das ist vollständig falsch. Einmal wurde ich von dem Minister Flor nicht strafversetzt, sondern im Jahre 1886 von dessen Vorgänger, und andererseits habe ich gesagt: es ist unschicklich, bloß Flor zu sagen, sagen Sie doch einfach: „der Minister“. – Der folgende Zeuge ist Gymnasialdirektor Früstück-Birkenfeld. – Er sei Reserveoffizier und habe nach den Liebesmahlen, die etwa alle 4 Wochen vorkamen, mit Minister, damals Staatsanwalt Ruhstrat, im Zivilkasino gespielt. Er habe auch einige Male dem Minister Geld geliehen. Irgendwelche Versprechungen habe ihm der Minister nicht dafür gemacht. Er glaube auch nicht, daß der Minister zu seiner Beförderung beigetragen habe. Er habe sowohl bei dem Minister Flor als auch bei dem Minister Ruhstrat um eine Gehaltserhöhung nachgesucht, aber eine solche nicht erhalten. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Greving bemerkte der Zeuge: Er sei mit Dr. Ries befreundet gewesen und habe diesem auch bisweilen über Vorgänge im Kasino Mitteilungen gemacht, er hatte aber keine Ahnung, daß Dr. Ries in dieser Weise die Mitteilungen verwerten werde. Dr. Ries habe bei Lehrern und Schülern in hohem Ansehen gestanden und galt für einen Mann, der in jeder Beziehung gerecht war. Es sei ihm daher rätselhaft, wie dieser Mann solche Dinge schreiben konnte. Er könne sich das Verhalten des Dr. Ries nur dadurch erklären, daß er über seine Versetzung sehr verstimmt war. – Versicherungsdirektor Harbers (Frankfurt a. M.): Er habe in den Jahren 1888/89, als er hier Referendar war, oftmals im Zivilkasino gespielt. Es sei bisweilen sehr hoch gespielt worden, die Verluste seien aber durch Revanchegeben zumeist wieder ausgeglichen worden. Es sei in der Hauptsache zum Zwecke der Unterhaltung und nicht des Gewinnes halber gespielt worden. – Regierungsrat Siebenbürgen vom Reichspatentamt in Berlin bekundete dasselbe. Er bemerkte auf Befragen des Vert. R.-A. Sprenger: Er habe niemals 5000 Mark verloren, mehr als 1000 Mark, seien wohl niemals beim Spiel im Kasino verloren worden. – Gemeindevorsteher Köster (Zehlendorf bei Berlin): Er sei in den 1880er Jahren hier Referendar gewesen und sei auch Offizier der Landwehr. Er habe im hiesigen Zivilkasino oftmals gejeut. – Vors.: Haben Sie auch mit dem Minister Ruhstrat und dem Gymnasialdirektor Früstück gespielt? – Zeuge: Soweit ich mich erinnere, einmal. – Vors.: Waren Sie mit den Herren als Offizier zusammen? – Zeuge: Nein. – Auf weiteres Befragen verneinte der Zeuge, den Assessor Hellwarth gekannt zu haben und von dem Tode des Referendars Dietrich etwas zu wissen. Es sei ihm auch nicht bekannt, daß Minister Ruhstrat Silbergeld der Referendare als Spieleinsatz verächtlich beiseite geschoben habe. – Amtsrichter Hoyer: Er sei von 1885 bis 1895 Referendar gewesen und habe oftmals im hiesigen Zivilkasino gejeut. Mit dem Minister Ruhstrat und Gymnasialdirektor Früstück habe er seines Wissens nicht gespielt. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wurde im Zivilkasino um einige Groschen gespielt? – Zeuge: Nein, es wurde zu- meist um hohe Summen gespielt. – Vert.: Können Sie etwas über die Höhe der Einsätze sagen? – Zeuge: Nein. – Ein weiterer Zeuge war der frühere Kasinoökonom, Wirt Hugo Werner (Berlin): Er sei von Mai 1894 bis 1902 Wirt des hiesigen Zivilkasinos gewesen. Es sei in den Nischen gespielt worden, was gespielt worden sei und wie hoch man gespielt habe, wisse er nicht. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist Ihnen bekannt, daß sich Gäste von Ihren Kellnern Darlehen geben ließen? – Zeuge: Im ersten Jahre meines Hierseins ist das einige Male vorgekommen. – Oberamtsrichter Castens: Er habe auch, als er hier Referendar war, im Zivilkasino gejeut. Er glaube, Referendar Dietrich habe sich nicht Spielschulden halber, sondern weil er eine verfehlte Karriere eingeschlagen hatte, erschossen. Dietrich habe allerdings einmal gesagt: Wenn ich nur 100 Mark hätte, dann könnte ich meine Schulden bezahlen. Er, Zeuge, sei der Schwiegersohn des Oberlandesgerichtsrats Tenge, den der Minister „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt haben soll. Er habe aber niemals davon etwas gehört. Er sei überzeugt, sein Schwiegervater hätte ihm, wenn es vorgekommen wäre, bestimmt dies mitgeteilt. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger gab der Zeuge zu, daß im Zivilkasino hoch gespielt worden sei. – Ein weiterer Zeuge war Amtsrichter Stukenborg: Auch er habe, als er hier Referendar war, im hiesigen Zivilkasino viel gejeut. Es sei ziemlich hoch gespielt worden. Einmal habe er mit dem Minister Ruhstrat gespielt. Er habe einmal gehört: Minister Ruhstrat habe den Oberlandesgerichtsrat Tenge „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt. Wer ihm das erzählt habe, wisse er nicht. – Es erschien alsdann als Zeuge der oldenburgische Landtagsabgeordnete, Lehrer Ahlhorn-Osternburg. – Auf Befragen des Vorsitzenden gab der Zeuge zu, einmal einen anonymen Brief erhalten zu haben. Der Brief lautete etwa:      „Geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

Befreien Sie uns von diesem Justiz- und Kultusminister. Sie können sich nicht denken, wie schwer der Druck dieses Kultusministers auf uns Theologen lastet. Wir können vor einem solchen Minister keinerlei Achtung haben. So unsympathisch die Tendenz und Haltung des „Residenzboten“ auch ist, so trifft doch leider diesmal der Artikel mit der Überschrift „Liebesmahl“ den Nagel auf den Kopf. Minister Ruhstrat war der Führer und Oberst des Hasardspiels im Zivilkasino, obwohl er Staatsanwalt, ja sogar Oberstaatsanwalt war. Sie würden uns Theologen, sicherlich aber auch dem Lehrerstande, ja der ganzen Öffentlichkeit einen großen Dienst erweisen, wenn es Ihnen gelänge, uns von diesem Kultusminister zu befreien. Wenn ein so tapferer Theologe im Landtage wäre, wie Sie, dann hätte ich mich an diesen gewandt.“ –

Er habe sich geschämt, so etwa fuhr der Zeuge fort, daß man ihm zumutete, auf Grund eines anonymen Briefes, den Minister anzugreifen. Er sei wohl mit dem Minister im Landtage oftmals in Meinungsverschiedenheiten geraten, dies habe ihn aber nicht veranlassen können, den Minister persönlich anzugreifen. – Geheimer Schulrat Menge: Seine Stellung bringe es mit sich, daß er die Gymnasiallehrer beobachte, um beurteilen zu können, ob sie sich zum Direktor eignen. Es könne jemand ein sehr braver Mensch und sehr tüchtiger Lehrer sein, sich aber noch lange nicht zum Direktor eignen. Als nun die Gymnasialdirektorstelle in Birkenfeld vakant wurde, habe er Oberlehrer Früstück als den Geeignetsten gehalten. Im Frühjahr 1902 wurde hier ein Oberlehrer überflüssig, da die Schülerzahl sich ermäßigt hatte. Dagegen wurde in Jever ein Oberlehrer verlangt, der Altphilologe und imstande war, französisch zu unterrichten. Es konnte deshalb bloß Dr. Ries in Frage kommen. Dieser sträubte sich gegen die Versetzung. Die Gründe, die er angab, schienen auch derartig, daß der Mann ihm leid tat; es ließ sich aber beim besten Willen nicht anders tun. Er tröstete Dr. Ries und sagte ihm: er werde bei der ersten besten Gelegenheit zurückversetzt werden. – Vert. R.-A. Greving: Konnte das Dr. Ries als Trost ansehen? – Zeuge: Doch. – Auf weiteres Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge: Dr. Ries war ein sehr tüchtiger Lehrer von durchaus ehrenwertem Charakter, den Direktor Steinvorth sehr ungern fortgab. – Gymnasialoberlehrer Professor Dr. Schuster: Die Ernennung des Oberlehrers Früstück zum Direktor wurde allgemein als glücklicher Griff angesehen. Dagegen wurde die Versetzung des Dr. Ries nach Jever allgemein als Strafversetzung aufgefaßt, zumal weil sie plötzlich und mitten im Schuljahr erfolgt war. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Greving äußerte der Zeuge: Wir faßten den Titel „Oberlehrer“ als Standesbezeichnung auf und waren deshalb erregt, daß auch nicht akademisch gebildete Lehrer den Titel „Oberlehrer“ erhielten. – Gymnasialdirektor Dr. Kuhlmann-Jever: Er kannte Dr. Ries, als er noch in Oldenburg war. Dieser sei ein sehr tüchtiger Lehrer und ehrenwerter Charakter gewesen, sodaß er ihm eine Handlungsweise, deren er beschuldigt werde, nicht zugetraut hätte. Dr. Ries habe sich mehrfach über seine Versetzung nach Jever beklagt, da einmal in Oldenburg seine Eltern wohnten und er andererseits pekuniär geschädigt war. – Gymnasialoberlehrer Professor Dr. Schauenburg-Jever: Dr. Ries sei ihm ein sehr lieber Kollege und Freund und sehr ehrenwerter Charakter gewesen. Dr. Ries habe seine Versetzung nach Jever als Strafversetzung aufgefaßt. Er habe gesagt, er sei dadurch von seinen Eltern und Geschwistern getrennt und habe auch pekuniären Schaden. – Vert. R.-A. Greving: Ist Ihnen bekannt, daß Dr. Ries jeden Sonnabend nach Oldenburg fuhr und stets seinen Eltern etwas mitbrachte? – Zeuge: Jawohl. – Buchhändler Max Schmidt (Oldenburg): Er sei Reserveoffizier und habe auch vielfach im hiesigen Zivilkasino gespielt. Es sei ihm bekannt, daß ein Offizier, der noch am Abend vorher im Kasino gespielt, am folgenden Morgen plötzlich gestorben sei. – Vors.: Ist Ihnen bekannt, daß der Offizier am letzten Abend viel verloren hat? – Zeuge: Nein. – Vert. R.-A. Greving: Machten nicht die Artikel im „Residenzboten“ den Eindruck, daß man annehmen mußte, der Verfasser habe die geschilderten Verhältnisse selbst erlebt. – Zeuge: Jawohl. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist im Zivilkasino hoch gespielt worden? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß, wenn die jungen Referendare Silbergeld einsetzten, Minister Ruhstrat dies in verächtlicher Weise vom Tisch herunterfegte? – Zeuge: Das habe ich gehört. – Vert.: Von wem? – Zeuge: Das weiß ich nicht mehr. – Vert.: Wann haben Sie das gehört? – Zeuge: So weit erinnerlich, nachdem der betreffende Artikel im „Residenzboten“ erschienen war. – Geh. Regierungsrat Scheer: Es besteht zwischen Oldenburg, Bremen und Preußen ein Vertrag, zur Tonnen- und Bakenschau ein Schiff zur Verfügung zu stellen; dem Staat erwachsen durch die Tonnen- und Bakenschau keinerlei Kosten. – Gymnasialoberlehrer Dr. Könemann: Er habe die Versetzung des Dr. Ries als Strafversetzung angesehen und diese auf dessen Stellung im Oberlehrerverein zurückgeführt. – Gymnasialdirektor Dr. Steinvorth-Oldenburg: Dr. Ries sei ein sehr tüchtiger Lehrer gewesen. Seine Schüler mochten ihn gern und lernten etwas Tüchtiges bei ihm. Er hielt auf gute Disziplin, in seiner Klasse herrschte ein sehr guter Geist. Die Eltern der Schüler schätzten Dr. Ries als wohlwollenden, tüchtigen Lehrer, bei dem ihre Söhne etwas Tüchtiges lernten. Dr. Ries war auch bei seinen Kollegen sehr beliebt. – Vors.: Irgend etwas Nachteiliges über den Charakter des Dr. Ries ist Ihnen nicht bekannt? – Zeuge: Nein. – Auf weiteres Befragen sagte der Zeuge: Dr. Ries habe seine Versetzung nach Jever als Strafversetzung empfunden. Ihm (Zeugen) sei es allerdings amtlich bekannt gewesen, daß es keine Strafversetzung war. – Landrichter Haake: Er sei Mitglied des Gemeindekirchenrats und der Synode und des Vereins zur Hebung des religiösen Lebens. Er kenne Dr. Ries nur sehr oberflächlich und wisse nicht, wie dieser zu dem Angriff gegen ihn gekommen sei.

Am zweiten Verhandlungstage eröffnete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker die Sitzung mit folgenden Worten: Ich fühle mich veranlaßt, mitzuteilen, daß sowohl ich als auch der Erste Staatsanwalt Briefe erhalten haben, in denen gedroht wird, wenn Biermann verurteilt werden sollte, werde man uns die Fenster einschlagen und es werden uns noch andere unangenehme Dinge passieren. (Bewegung.) – Angekl. Biermann: Ich habe wohl kaum nötig, zu versichern, daß es mir nicht im Traume eingefallen ist, derartige Briefe zu veranlassen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Können wir vielleicht die Briefe sehen? – Erster Staatsanwalt: Ich bin überzeugt, daß der Angeklagte Biermann die Briefe nicht geschrieben hat. – Vert.: Und auch nicht veranlaßt hat! – Erster Staatsanw.: Auch dieser Ansicht bin ich. Ich habe die Briefe der Polizei zur weiteren Verfolgung übergeben. – Vors.: Der Brief, den ich erhalten habe, ist mit A. Meyer unterzeichnet. – Angekl. Biermann: Ich habe allerdings gehört, daß von Arbeitern derartige Drohungen ausgestoßen worden seien. – Es wurde darauf mit der Beweisaufnahme fortgefahren. – Der erste Zeuge war Landgerichtsrat Meyer-Holtgreve. Dieser bekundete: Er habe erst, als der betreffende Artikel im „Residenzboten“ erschienen sei, gehört, daß Minister Ruhstrat einen verstorbenen Oberlandesgerichtsrat einmal im Zivilkasino „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt habe. – Der folgende Zeuge, Landgerichtsdirektor Niemöller, äußerte sich in derselben Weise. – Oberlandesgerichtsrat Burlage: Aus eigener Wissenschaft ist mir nicht bekannt, den Ausdruck „Oberschaf vom Oberlandesgericht“, ehe der betreffende Artikel im „Residenzboten“ erschien, gehört zu haben. Herr Brauereidirektor Franz Hoyer sagte mir allerdings: ihm sei erinnerlich, daß ein solcher Ausdruck einmal gefallen sei. Dabei fiel mir ein, daß Herr Landgerichtsrat Niebuhr, jetzt am Landgericht zu Lübeck, mir erzählt hat: Oberlandesgerichtsrat Tenge sei einmal im Kasino an einen Skattisch herangetreten, an dem der jetzige Minister Ruhstrat mit anderen spielte. Da habe der Minister, um den Oberlandesgerichtsrat „wegzuekeln“, „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ gesagt. Es ist mir das aber so dunkel in Erinnerung, daß ich Veranlassung nahm, an Herrn Landgerichtsrat Niebuhr zu schreiben und diesen um Auskunft zu bitten. Herr Landgerichtsrat Niebuhr hat mir meine Erinnerung bestätigt. Da ich vermutete, es könnte eine Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr beantragt werden, so habe ich den Brief des Herrn Landgerichtsrats mitgebracht. – Der Zeuge verlas mit Erlaubnis des Vorsitzenden den Brief. – Erster Staatsanwalt: Sie haben die Überzeugung, daß wenn Herr Landgerichtsrat Niebuhr mehr gewußt, er es auch geschrieben hätte? – Zeuge: Das nehme ich mit Bestimmtheit an, zumal ich Herrn Landgerichtsrat Niebuhr geschrieben habe, ich werde über das, was er mir schreibt, als Zeuge vernommen werden. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist nicht Herr Landgerichtsrat Niebuhr andererseits ein diskreter Herr, der nicht gern jemandem Unangenehmes bereitet? – Zeuge: Das ist ein Urteil, über das sich schwer etwas sagen läßt. – Vert.: Ich beantrage jedenfalls die Ladung des Herrn Brauereibesitzers Franz Hoyer, den Antrag auf Ladung des Herrn Landgerichtsrat Niebuhr behalte ich mir noch vor. – Vors.: Wollen Sie sich nicht lieber sofort schlüssig machen? – Vert.: Das kann ich noch nicht, ich will erst die weitere Beweisaufnahme abwarten. – Vors.: Der Gerichtshof hat die Ladung des Herrn Brauereibesitzers Franz Hoyer angeordnet. – Auf weiteres Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge: Es sei ihm erinnerlich, daß beim Zivilkasino viel gespielt wurde. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist hoch gespielt worden? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen. – – Vert.: Wie hoch waren ungefähr die Einsätze? – Zeuge: Soweit mir erinnerlich ist, wurden 60 Mark, bisweilen darunter, bisweilen darüber gesetzt. – Vert. R.-A. Greving: Ist nicht im allgemeinen, auch vom Herrn Nebenkläger, dem Minister Ruhstrat, viel kritisiert und geschimpft worden, wobei Ausdrücke wie „Hornvieh“ gefallen sind? – Zeuge: Das gebe ich zu. –Vert.: Herr Minister Ruhstrat ist etwas temperamentvoll, eine impulsive Natur? – Zeuge: Allerdings. – Minister Ruhstrat: Wie in allen anderen Kreisen, so ist auch in dem unsrigen viel geschimpft worden. Ich war eine Zeitlang in Berlin, da ist ebenfalls viel geschimpft worden. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Dann ist es doch wohl möglich, daß der Ausdruck „Hornochse“ gefallen ist, das ist doch gewissermaßen ein burschikoser Ausdruck. – Zeuge, Oberlandesgerichtsrat Burlage: Das ist möglich. – Vert.: Wenn unbar gespielt wurde, wurden dann Schuldscheine ausgestellt? – Zeuge: Das weiß ich nicht. – Nebenkläger, Minister Ruhstrat: Die Herren Biermann und Sprenger scheinen Wert darauf zu legen… – Vert. R.-A. Dr. Sprenger (den Minister unterbrechend): Ich muß mir entschieden verbitten, in diesem Tone mit Biermann zusammen genannt zu werden. Es ist dem Herrn Nebenkläger genau bekannt, daß ich mich weder mit der Person Biermanns, noch mit der Tendenz seines Blattes identifiziere. – Nebenkläger, Minister Ruhstrat: Die Herren Biermann und Sprenger scheinen Wert darauf zu legen, ob bar oder unbar gespielt worden ist. Ich bemerke: Es ist bar und unbar gespielt worden. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Was verstehen Sie unter „unbar“? – Minister Ruhstrat: Es wurde bar gesetzt und auch bar geliehen. – Auf weiteres Befragen bemerkte der Zeuge Oberlandesgerichtsrat Burlage: Er habe gehört, im Andreeschen Lokale sei einmal sehr viel gespielt worden. Dabei sei Dr. Ries der Anführer gewesen. – Kaufmann Lohse (Oldenburg): Ich bin Offizier der Landwehr und habe mehrfach an den im Zivilkasino stattgefundenen Offizier-Liebesmahlen teilgenommen. Zu meinem Leidwesen habe ich gehört, daß von den jüngeren Herren dort sehr viel gespielt wurde. Ich habe in meiner Eigenschaft als ältester Offizier es nicht geduldet, daß Offiziere in Uniform spielen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Zeuge, haben Sie nicht einmal einen Spieltisch im Kasino aufgehoben? – Zeuge: Ich habe allerdings einmal den jüngeren Herren das Spielen in Uniform verboten und im Nichtbefolgungsfalle mit Anzeige gedroht. – Vert.: Haben Sie auch den Nebenkläger, Minister Ruhstrat, spielen sehen? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Haben Sie auch Spielern Geld geliehen? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Wer waren diese? – Zeuge: Muß ich darauf antworten, ich möchte nicht gern Namen nennen. – Erster Staatsanwalt: Ich beanstande diese Frage, da sie nicht zur Sache gehört. – Vorsitzender: Ich sehe auch nicht ein, was diese Frage mit der hier zur Verhandlung stehenden Anklage zu tun hat. – Vert. R.-A. Sprenger: Es ist die Behauptung aufgestellt, daß der Nebenkläger eine Spielernatur war. – Vors.:Ich habe Bedenken gegen die Zulässigkeit der Frage. – Vert.: Dann beantrage ich einen Gerichtsbeschluß und stelle die bestimmte Frage: „Hat der Herr Zeuge dem Nebenkläger Geld geliehen.“ – Vors.: Vielleicht äußert sich der Herr Minister. – Minister Ruhstrat: Ich habe nichts gegen die Zulassung der Frage. – – Vors. Herr Lohse: Haben Sie dem Herrn Minister Darlehen gegeben? – Zeuge: Ja. (Bewegung im Zuhörerraum.) – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Geschah das mehrfach? – Zeuge: Nein, nur ein einziges Mal. – Vert.: Wie hoch belief sich das Darlehn? – Zeuge: Auf 1500 Mk. – Erster Staatsanwalt: Ist diese Darlehnsangelegenheit nicht in diskreter Weise geschehen? – Zeuge: Jawohl. – Minister Ruhstrat: Ich will noch bemerken, daß diese Angelegenheit Ende 1889, also vor 14 Jahren geschehen ist. – Ein weiterer Zeuge war Landgerichtsrat Tenge: Er habe niemals gehört, daß Minister Ruhstrat seinen verstorbenen Vater „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt hat. – Rechtsanwalt Koch (Jever): Ich bin ein Schulkollege von Dr. Ries. Ich bin einmal mit Dr. Ries auf dem Bahnhofe in Jever zusammengetroffen und habe ihm von der Bemerkung „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ Mitteilung gemacht. Ich kann aus eigener Wissenschaft nichts darüber sagen. Als ich aber 1893/94 hier Referendar war, ist das allgemein erzählt worden. – Vors.: Ist auch erzählt worden, der betreffende Oberlandesgerichtsrat habe deshalb das Lokal verlassen? – Zeuge: Jawohl. – Auf weiteres Befragen sagte der Zeuge: Es sei bekannt gewesen, daß Minister Ruhstrat, damals Staatsanwalt, viel mit derben Ausdrücken umherwarf. So soll der Minister einmal gesagt haben: Früher sagte man: „Ignorantia juris nocet“, jetzt muß es heißen: „Ignorantia juris non nocet“. (Heiterkeit.) – Der Zeuge bekundete ferner auf Befragen, daß im hiesigen Zivilkasino viel gespielt worden sei. Er (Zeuge) habe schon als Student dort gespielt. – Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts sagte der Zeuge noch: Er glaube nicht, daß der Ausdruck anders gelautet habe, denn der Ausdruck „Oberschaf“ sei kein landläufiger, er habe ihn wenigstens vorher niemals gehört. – Referendar Thorade, Hilfsbeamter des Stadtmagistrats zu Oldenburg: Er habe schon als Student im hiesigen Zivilkasino gespielt und 1893 von Kollegen gehört: Der jetzige Minister Ruhstrat habe den Oberlandesgerichtsrat Tenge „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Sprenger bekundete der Zeuge: Professor Dencker habe ihm einmal erzählt: Minister Ruhstrat habe, wenn die Referendare Silbergeld als Einsatz gaben, dies verächtlich auf die Erde geworfen. – Vert. R.-A Dr. Sprenger: Dann habe ich noch einen Antrag zu stellen. – Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich will das ja nicht absolut bestreiten. Es ist selbstverständlich teils Silbergeld, teils Gold eingesetzt worden. Wenn ich nun die Bank hatte, dann habe ich nach beendetem Spiel das dem Bankhalter zustehende Silbergeld bisweilen mit den Worten: „Pour le garçon“ zur Erde geworfen. – Vors. Es ist wohl üblich, das dem Bankhalter zustehende Silbergeld dem Kellner zu geben? – Minister Ruhstrat: Nicht alles Silbergeld, bisweilen ist das eine hohe Summe. – Landgerichtsrat Hartong bekundete als Zeuge: Er habe auch von dem Brauereidirektor Hoyer einmal im Eisenbahnwagen gehört, daß Minister Ruhstrat den Oberlandesgerichtsrat Tenge „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ genannt habe. Der Herr Erste Staatsanwalt Riesebieter sei dabei zugegen gewesen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich stelle an den Ersten Staatsanwalt die Frage, weshalb er diesen Entlastungsbeweis nicht zur Stelle geschafft hat? – Erster Staatsanwalt Riesebieter: Ich fühle mich nicht veranlaßt, hierauf zu antworten. – Vors.: Herr Rechtsanwalt, Sie sind nicht berechtigt, an den Herrn Ersten Staatsanwalt eine Frage zu stellen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich wäre aber berechtigt, zu beantragen, den Herrn Ersten Staatsanwalt als Zeugen zu vernehmen. Ich will jedoch davon Abstand nehmen, da ich nicht gern eine Vertagung der Verhandlung herbeiführen möchte. Ich will mir aber die Bemerkung erlauben, daß es zu den Pflichten eines Staatsanwalts gehört, auch die ihm bekannt gewordenen Entlastungsbeweise zur Stelle zu schaffen. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger bekundete der Zeuge Rechtsanwalt Koch: Er wisse nicht genau, was im hiesigen Zivilkasino gespielt worden sei; er habe aber gehört, daß viel „gepokert“ worden sei. – Es gelangten darauf mehrere Briefe zur Verlesung, die der Angeklagte Dr. Ries geständlich unter dem Pseudonym „I. G., Ingenieur“ an den Angeklagten Biermann gerichtet hatte. In diesen sprach der Briefschreiber seinen Dank und Anerkennung aus, daß er den Mut habe, die Mißstände in Oldenburg aufzudecken. – Weiter heißt es in den Briefen:

„Es ist ja sehr bedauerlich, daß Sie zu einer so hohen Strafe verurteilt worden sind, die Strafe ist aber schließlich nur eine Ehrenstrafe. Sie steigen dadurch in der Achtung aller anständigen Menschen. Erfreulich ist es, daß auch, mit Ausnahme der „Hoftante“, die Presse für Sie eintritt. Sie haben auch die Genugtuung, daß Sie durch Ihr mutiges Vorgehen ein gutes Geschäft machen. Daß Sie verhaftet worden sind, ist einfach skandalös. Ihre augenblickliche Lage ist ja sehr zu beklagen. Ich bin jedoch überzeugt, wenn ein öffentlicher Aufruf zur Unterstützung Ihrer Familie erlassen würde, dann dürfte das Ergebnis ein sehr günstiges sein. Ich wäre der erste, der sich an dieser Sammlung beteiligte. Ich sende Ihnen jedenfalls sofort 50 Mark, die ich im Residenzboten unter „Justus“ zu quittieren bitte. Ich hätte gern mehr geschickt, ich bin aber nicht in der Lage, augenblicklich mehr zu geben.“

Ferner hieß es in dem Briefe: „Die Spieler im Kasino haben den Referendar Dietrich, den Assessor Hellwarth und auch den durch Selbstmord geendeten aktiven Offizier auf dem Gewissen.“

Der Offizier soll v. Stutterheim geheißen haben; das 91. Infanterieregiment werde in der Lage sein, über den Offizier nähere Auskunft zu geben. Selbst der Rechtsbeistand des Ministers Ruhstrat, Rechtsanwalt Wisser, habe sich an dem Spiel im Zivilkasino beteiligt.“ – Der Verteidiger, Rechtsanwalt Greving, bemerkte darauf: Aus den Briefen gehe hervor, daß der Angeklagte Dr. Ries der Ansicht gewesen sei: Hasardieren sei verboten. – Zahnarzt Wolffram: Er sei ein guter Freund des Angeklagten Dr. Ries, er kenne ihn schon seit 18 Jahren. Dr. Ries habe seine Eltern und Geschwister stets nach besten Kräften unterstützt und mit einer seltenen Liebe an seinen Eltern und Geschwistern gehangen. Der Vater sei infolge langer Krankheit und seiner zahlreichen Familie in schlechten Vermögensverhältnissen gewesen. Dr. Ries habe 3000 Mark auf einmal für seinen Vater und 600 Mark für seinen Bruder an Schulden bezahlt. Der Vater habe an Asthma gelitten, er konnte sich kaum im Bett selbst aufrichten. Dr. Ries habe viele Nächte am Bett seines Vaters gewacht und ihn in der sorgsamsten Weise gepflegt. Als Dr. Ries nach Jever versetzt wurde, sei im Elternhause großer Jammer gewesen. Die alte Mutter habe ausgerufen: „Es ist einfach schandbar, daß man einen so guten Sohn von den Eltern entfernt.“ Dr. Ries selbst war sehr niedergeschlagen und habe die Versetzung als Strafversetzung empfunden. Dr. Ries habe sich auch sofort in Kiel und Königsberg N. M. um eine Anstellung beworben. – Inzwischen war von dem die Untersuchung führenden Amtsrichter der Befehl eingetroffen: den Angeklagten Biermann zwecks Antritts der bereits rechtskräftig gewordenen Strafe von 6 Monaten Gefängnis wegen Beleidigung des Landrichters Haake sofort in Haft zu nehmen. – Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger richtete an den Gerichtshof und den Ersten Staatsanwalt die Bitte, die Verhaftung wenigstens bis zum Schlusse dieser Verhandlung verhindern zu wollen, da andernfalls ihm die Verteidigung ungemein erschwert werde. – Der Vorsitzende und der Erste Staatsanwalt erklärten, sie könnten dagegen nichts tun, der Verteidiger müsse sich an den betreffenden Amtsrichter wenden. – Der Angeklagte Biermann wurde bei Eintritt der Mittagspause in Haft genommen. – Nachmittags wurde Direktor Hans Hoyer als Zeuge vernommen: Der jetzige Minister Ruhstrat erzählte einmal im Zivilkasino einen „interessanten Fall“, ob das ein Rechtsfall war, sei ihm nicht bekannt. Dabei legte sich Minister Ruhstrat über den runden Tisch und sagte laut: „Schaf“ oder „Oberschaf“, genau wisse er das nicht mehr. Worauf sich dieser Ausdruck bezogen habe, wisse er nicht. Am gegenüberstehenden langen Tisch saßen die alten Herren, unter diesen auch Oberlandesgerichtsrat Tenge. Dieser sei bald darauf nach Hause gegangen. Er sei aber der Meinung, daß der Ausdruck an dem langen Tisch nicht gehört worden sei. – Vors.: Wissen Sie, auf wen sich dieser Ausruf bezogen hat? – Zeuge: Nein. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich bin leider genötigt, den Antrag zu stellen, Herrn Landgerichtsrat Niebuhr als Zeugen zu vernehmen. Ich will Herrn Landgerichtsrat Niebuhr fragen, ob er den Ausdruck „Oberschaf vom Oberlandesgericht“ selbst gehört hat, eventuell von wem ihm diese Erzählung berichtet worden ist und ob ihm das Vorkommnis als eigenes Erlebnis erzählt worden ist. Der Antrag wäre nur abzulehnen, wenn der Gerichtshof der Ansicht ist, der Wahrheitsbeweis sei in diesem Punkte geführt. – Vors.: Ist der Brief, den Herr Oberlandesgerichtsrat Burlage hier verlesen hat, Ihre einzige Quelle oder haben Sie noch andere Momente, auf die Sie Ihren Antrag stützen. – Vert.: Ich habe nicht nötig, die näheren Gründe anzugeben, und bin auch nicht gesonnen, das zu tun. Daß der Antrag nicht frivol ist, beweist der Brief des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr. Das Neutrum, „es wurde erzählt“, läßt doch alle möglichen Deutungen zu. – Direktor Hoyer, nochmals vernommen, bekundete: Das Vorkommnis sei seines Wissens nach 1890 geschehen. Er glaube nicht, daß Landgerichtsrat Niebuhr dabei war. Er halte es für ausgeschlossen, daß der Ausdruck am gegenüberstehenden langen Tisch gehört worden sei. Oberlandesgerichtsrat Tenge habe sich etwa 10 Minuten später entfernt. – Erster Staatsanwalt: Ich beantrage, den Antrag als unerheblich abzulehnen, im übrigen halte ich nach der Aussage dieses Zeugen den Sachverhalt für genügend aufgeklärt. – Vert. R.-A. Greving: Es kommt darauf an, in welcher Hinsicht der Herr Erste Staatsanwalt den Sachverhalt für aufgeklärt hält. Ich bin der Meinung, nachdem Herr Minister Ruhstrat selbst die Möglichkeit zugegeben hat, den Ausdruck getan und mehrere Zeugen bekundet haben, daß das Vorkommnis ihnen erzählt worden sei, ist der Gerichtshof wohl in der Lage, den Wahrheitsbeweis in diesem Punkte für geführt zu erachten. Andernfalls kann der Antrag meines Kollegen nicht abgelehnt werden. – Nach noch längeren Auseinandersetzungen zwischen dem Ersten Staatsanwalt und den Verteidigern zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück. – Nach sehr langer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Antrag auf Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr nicht abzulehnen ist. Der Gerichtshof hat daher beschlossen: Herrn Landgerichtsrat Niebuhr als Zeugen zu laden. Da die Ladung aber nicht so schnell auszuführen ist, hat der Gerichtshof beschlossen, die Verhandlung auf Montag, vormittags 10 Uhr, zu vertagen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich beantrage nun noch, den Assistenzarzt zu laden, von dem Herr Rechtsanwalt Koch gesprochen hat. – Vors.: Dann müssen Sie den Namen und die Wohnung angeben. – Vert.: Ich beantrage, Herrn Rechtsanwalt Koch darüber zu befragen. Ich beantrage ferner als Zeugen zu laden Regierungsrat Mutzenbecher, Amtsrichter Bott, Regierungsassessor Pralle, Regierungsassessor Mücke und Rechtsanwalt Ruhstrat. Diese haben dem Zeugen, Rechtsanwalt Koch, Mitteilungen gemacht. Ich beantrage weiter als Zeugen zu laden Bürgermeister Mahlstedt-Eutin, Amtsrichter Kreßmann-Brake und Regierungsassessor Muß. Von diesen will Referendar Thorade Mitteilungen über das in Rede stehende Vorkommnis erhalten haben. – Vors.: Was sollen diese Zeugen bekunden? – Vert.: Ich bitte, mich nicht immer zu unterbrechen, sondern mir zu gestatten, meine Anträge zu begründen. Die Zeugen sollen gefragt werden, ob sie das Vorkommnis selbst erlebt, oder von wem es ihnen erzählt worden ist. – Erster Staatsanwalt: Ich habe durch Stellung dieser Anträge die Auffassung gewonnen, daß der Angeklagte Biermann das Bestreben hat, die Sache hinauszuziehen. Ich beantrage daher, nicht nur diese Anträge abzulehnen, sondern auch bezüglich der Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr noch einmal in eine Beratung einzutreten. Es ist doch auffallend, daß der Herr Verteidiger den Antrag erst jetzt stellt, obwohl doch vorhin der Herr Vorsitzende ausdrücklich gefragt hat: Sind noch Anträge zu stellen. – Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich bemerke, daß eine Verschleppung in keiner Weise beabsichtigt ist, zumal sie gar nicht im Interesse der Angeklagten liegt. Die Angeklagten haben im Gegenteil das Interesse, daß die Sache so schnell als möglich zu Ende kommt. Ich habe im übrigen den Antrag gestellt, ohne vorher mit Herrn Biermann gesprochen zu haben. Ich bin zur Stellung der Anträge in der Hauptsache durch die Erklärung des Herrn Oberlandesgerichtsrats Burlage veranlaßt worden. Daher konnte ich die Anträge erst heute stellen. Ich habe die Anträge erst jetzt gestellt, da, wenn der Gerichtshof den Antrag auf Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr abgelehnt und den Wahrheitsbeweis in diesem Punkte für geführt erachtet hätte, der Antrag überflüssig gewesen wäre. Im übrigen schreibt die Strafprozeßordnung ausdrücklich vor, daß ein Antrag, weil er verspätet gestellt ist, nicht abgelehnt werden darf. Ich bin um so mehr genötigt, diese Anträge zu stellen, da, wie ich heute festgestellt habe, die Staatsanwaltschaft bezw. deren Vertreter einen ihr bekannt gewordenen Entlastungsbeweis nicht zur Stelle geschafft hat und da das Reichsgericht mehrfach beschlossen hat, daß der Wahrheitsbeweis ein Strafausschließungsgrund ist. – Erster Staatsanwalt: Es ist eine alte Gerichtspraxis, daß bei einem Prozeß wegen Behauptung nicht erweislich wahrer Tatsachen der Angeklagte den Wahrheitsbeweis zu führen hat. – Vert.: Mir ist diese Praxis unbekannt, sie findet auch in den Reichsgerichtsentscheidungen keinerlei Unterstützung. Nach längerer Beratung des Gerichtshofes wurden nochmals Rechtsanwalt Koch und Referendar Thorade vernommen. Diese bekundeten übereinstimmend: Sie können sich nicht erinnern, von wem ihnen der bekannte Vorgang erzählt worden sei. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Greving bemerkte der Zeuge R.-A. Koch: Das Vorkommnis betreffs des „Oberschafs“ usw. und auch, daß der betreffende Oberlandesgerichtsrat darauf sofort das Lokal verlassen habe, sei zurzeit allgemein erzählt und auch für wahr gehalten worden. – Verteidiger, Rechtsanwalt Greving: Ich habe eine Erklärung abzugeben: Ich erkläre in meinem und auch im Namen des Dr. Ries, daß die sogenannte Oberschaf-Bemerkung, wenn überhaupt gefallen, nicht in der Absicht geschehen ist, um den Oberlandesgerichtsrat Tenge zu verletzen. Ferner erklären wir: Wir haben aus der Verhandlung die Überzeugung gewonnen, daß der Minister seine Teilnahme an der Tonnen- und Bakenschau selbst bezahlt hat. – Der Minister erklärte darauf, daß er nunmehr den Strafantrag bezüglich dieser zwei Punkte zurückziehe. – Am dritten Verhandlungstage nahm das Wort Erster Staatsanwalt Riesebieter: Meine Herren! Vor etwa einem Jahre erschien in hiesiger Stadt eine Zeitung mit dem hochtrabenden Titel: „Oldenburger Residenzbote, humoristisch-satyrisches, kritisch-politisches Wochenblatt“. Dieses Blatt entsprach aber in keiner Weise dieser Ankündigung, es war auch kein Klatschblatt oder ein Blatt für freie Meinung, sondern ein Preßerzeugnis niedrigster Sorte, wie es wohl im Deutschen Reiche zum zweiten Male nicht anzutreffen ist. Es war kein humoristisch-satyrisches, kritisches, politisches Wochenblatt, sondern es wurden die höchsten Beamten, Minister Ruhstrat, Geheimer Schulrat Menge, hohe richterliche Beamte, Gymnasiallehrer, Geistliche usw. in der schmählichsten Weise angegriffen, lächerlich zu machen versucht, also beleidigt. Und wie das immer so ist, es bleibt immer etwas haften. Verantwortlicher Redakteur dieses Blattes war der Angeklagte Biermann. Dieser schürte also systematisch die Unzufriedenheit. Die Angriffe geschahen nicht, um öffentliche Mißstände zu rügen, sondern lediglich aus Skandalsucht, um Abonnenten zu gewinnen und ein gutes Geschäft zu machen. Der Angeklagte Biermann betrieb also die Ehrabschneiderei gewerbsmäßig, lediglich seines pekuniären Vorteils wegen. Um so unerklärlicher, aber auch um so verwerflicher ist es, daß ein akademisch gebildeter Mann wie Dr. Ries, ein Gymnasial-Oberlehrer, beliebt und hochgeschätzt von seinen Vorgesetzten, Kollegen, Schülern und deren Eltern, ein Mann, der mit außerordentlicher Liebe an seinen Eltern und Geschwistern hing, Mitarbeiter eines solchen Blattes war und aus dem Hinterhalt seine Vorgesetzten in der abscheulichsten Weise beschimpfte und verleumdete. Die öffentliche Meinung konnte es zunächst nicht fassen, daß ein Mann wie Dr. Ries der Verfasser solcher Artikel sein sollte. Wie das aber oftmals mit der öffentlichen Meinung ist, diese empfand schließlich mit Dr. Ries und seiner Familie Mitleid. Es wurde selbst in der hiesigen und zum Teil auch auswärtigen Presse für Dr. Ries Partei genommen. Ich wende mich zu den einzelnen Artikeln. Das Material zu dem Artikel: „Der Wechsel im Ministerium“ kann der Angeklagte Dr. Ries nur durch einen groben Vertrauensbruch erlangt haben. In diesem Artikel ist zum mindesten objektiv eine Beleidigung des Großherzogs enthalten. Der Angeklagte Biermann hat es ja auch nicht verschmäht, in anderen Artikeln den Großherzog anzugreifen und zu beleidigen. Biermann hat auch bereits wegen Majestätsbeleidigung vor dem Schwurgericht auf der Anklagebank gesessen. Ich habe schon hervorgehoben, es ist unerklärlich, daß ein so gebildeter Mann wie Dr. Ries sich herablassen konnte, zu einem Biermann hinabzusteigen und damit seine Ehre zu verletzen. Die Beweisaufnahme hat jedoch ergeben, daß alle Vorwürfe, die durch Dr. Ries dem Herrn Minister gemacht wurden, unwahr sind. Wahr ist nur, daß der Minister vor etwa 14 Jahren im hiesigen Zivilkasino gespielt hat. Ich bin entfernt, die Spielleidenschaft irgendwie zu verteidigen. Wer sich aber im öffentlichen Leben umsieht, der wird zugeben, daß in allen Gesellschaftskreisen des deutschen Volkes bei Hoch und Niedrig gejeut wird. Ich betone das ganz besonders deshalb, um der Behauptung entgegenzutreten, daß das Spiel ein Übel ist, das nur in höheren Gesellschaftskreisen anzutreffen ist. Und wer sich an seine Brust schlägt, wird das, was er in seinen jungen Jahren getan, als gereifter Mann verantworten wollen? Daß es aber dem Angeklagten Dr. Ries nicht darauf ankam, das Spiel an sich zu brandmarken, erhellt aus der Tatsache, daß er selbst zugibt, in früheren Jahren der Spielleidenschaft gefröhnt, ja selbst noch am letzten Kaisers Geburtstag Hasard gespielt zu haben. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der Herr Minister nicht anders im Kasino gespielt hat, als alle anderen. Und es muß doch festgehalten werden, daß der Herr Nebenkläger nicht als Minister gespielt hat. Dr. Ries macht aber dem Minister in der Hauptsache zum Vorwurf: er habe, als er Minister wurde, den Gymnasiallehrer Früstück, zum Dank, daß er ihm einmal beim Spiel Geld geliehen, zum Gymnasialdirektor befördert. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß an alledem kein wahres Wort ist. Der Minister hat zur Beförderung des Direktors Früstück nicht das mindeste beigetragen. Es ist von Herrn Geheimen Schulrat Menge eidlich bekundet worden: er habe den Oberlehrer Früstück zur Ernennung als Gymnasialdirektor in Birkenfeld vorgeschlagen. Der Angeklagte hat aber auch selbst zugegeben: er habe sich nicht als Sittenrichter aufwerfen und das Spiel als solches brandmarken wollen, in der Hauptsache sei es ihm darauf angekommen, sich zu rächen. Dies geht auch deutlich aus den Briefen hervor, die Dr. Ries an Biermann geschrieben hat. Dr. Ries fühlte sich durch seine Versetzung nach Jever gekränkt. Allein die Beweisaufnahme hat keinen Zweifel darüber gelassen, daß von einer Strafversetzung des Dr. Ries nicht die Rede sein kann. Die Versetzung des Dr. Ries erwies sich als unbedingte Notwendigkeit. Am hiesigen Gymnasium mußte eine Oberlehrerstelle eingezogen werden, weil die Schülerzahl sich verringert hatte. In Jever wurde ein Oberlehrer verlangt, der Altphilologe war und gleichzeitig facultas docendi für Französisch hatte. Es wurde bei den verschiedensten Gymnasien des Landes umhergefragt, es fand sich aber außer Dr. Ries niemand, der diese Eigenschaften in sich vereinigte. Der Angeklagte Dr. Ries hat außerdem Herrn Landrichter Haake ohne jeden Grund, obwohl er ihn nur ganz oberflächlich kannte und nicht die geringste Unterlage hatte, Streberei und Heuchelei vorgeworfen. Der Angeklagte Biermann hat diese Artikel mit Behagen in seinem Blatte abgedruckt, obwohl er den Verfasser nicht kannte, also nicht in der Lage war, die Wahrheit der Artikel irgendwie zu prüfen. Darauf kam es aber dem Angeklagten Biermann gar nicht an. Ihm war darum zu tun, Skandalartikel in seinem Blatte zu bringen, nur um da- mit ein Geschäft zu machen. Biermann ist daher gleich dem Verfasser zu bestrafen. Bei der Strafzumessung kommt bei Dr. Ries strafmildernd in Betracht, daß er bisher unbestraft ist, daß er jetzt Reue zu empfinden scheint. Bei Biermann kommt strafmildernd in Betracht, daß er vielleicht zum Teil den Inhalt der Artikel für wahr hielt. Strafschärfend kommt bei Dr. Ries in Betracht die Schwere der Beleidigungen, der Umstand, daß sie aus dem Hinterhalt geschehen sind, daß sie sich richteten gegen einen der höchsten Beamten des Landes, der ganz besonders geschützt werden muß und gegen den obersten Vorgesetzten des Dr. Ries. Es kommt strafschärfend der Bildungsgrad und die amtliche und gesellschaftliche Stellung des Dr. Ries in Betracht. Bei Biermann kommt strafverschärfend in Betracht, daß er, wie bereits erwähnt, Ehrabschneiderei gewerbsmäßig betreibt, daß die ganze Tendenz seines Blattes darauf ausgeht, die Skandalsucht zu fördern, und daß er fortgesetzt in systematischer Weise den Herrn Minister beleidigt und in seiner Ehre verletzt hat. In Anbetracht alles dessen beantrage ich gegen Dr. Ries wegen Beleidigung des Herrn Landrichters Haake 6 Monate Gefängnis, wegen der Beleidigung des Herrn Ministers Ruhstrat 9 Monate Gefängnis, die ich auf eine Gesamtstrafe von 1 Jahre zusammenzuziehen bitte. – Gegen Biermann, der schon mehrfach wegen Beleidigung bestraft ist, beantrage ich wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat 9 Monate Gefängnis. Da Biermann wegen Beleidigung des Landrichters Haake bereits rechtskräftig zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, ersuche ich, ebenfalls auf eine Gesamtstrafe von 1 Jahre gegen Biermann zu erkennen. Die Untersuchungshaft ersuche ich den Angeklagten nicht anzurechnen, da die Angeklagten nur sehr kurze Zeit in Haft waren. Ich will dabei ausdrücklich bemerken, daß die Verhaftung Biermanns, die vom Schöffengericht für Privatklagesachen ausgesprochen wurde, durchaus gesetzlich war. Ich beantrage ferner, den Beleidigten die Publikationsbefugnis in den „Oldenburger Anzeigen“, dem „Oldenburger General-Anzeiger“, den „Nachrichten für Stadt und Land“ und in der „Weser Zeitung“ auf Kosten der Angeklagten zuzuerkennen, und endlich beantrage ich, den Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. – Verteidiger, Rechtsanwalt Greving-Oldenburg für Dr. Ries: Ehe ich zur Verteidigung übergehe, muß ich erwähnen, daß gestern zwischen dem Nebenkläger, Herrn Minister Ruhstrat, und dem Angeklagten Dr. Ries eine Unterredung stattgefunden, in der der Herr Minister Herrn Dr. Ries vollständig verziehen hat, und zwar verziehen hat in vollem Umfange der Anklage. Wenn der Herr Nebenkläger nicht vollständig den Strafantrag zurückgezogen hat, so liegt das an rein äußeren Gründen. In diesem mir gezogenen Rahmen werde ich die Verteidigung führen. Ich bemerke nun zunächst, daß ich es für verfehlt halte, den verjährten Artikel zur Illustration herbeizuziehen, denn ich weiß, daß bezüglich des Artikels „Liebesmahl“ vom 19. Dezember 1902 der Strafantrag nicht nur mit Rücksicht auf den Angeklagten Dr. Ries, sondern auch im eigenen Interesse nicht gestellt worden ist. Ich habe mich, im Einverständnis mit dem Angeklagten Dr. Ries, nicht an den Einzelfragen beteiligt, allein die Beweisaufnahme hat doch ergeben, daß im hiesigen Zivilkasino viel und hoch gejeut worden ist und sich an diesem Spiel der Herr Nebenkläger beteiligt hat. Ich habe aus der Verhandlung die Überzeugung erlangt, daß Dr. Ries der Meinung war, das Hasardspiel sei verpönt und strafbar. Die Grenze, wo das gewerbsmäßige Spiel anfängt, ist ja sehr schwer zu ziehen. Ich habe einmal gehört, daß Leute durch Hasardieren in die Lage gekommen waren, ihre Universitätsschulden sämtlich zu bezahlen. Ich würde in diesem Falle ein gewerbsmäßiges Spiel erblicken. Es ist richtig, auch der Angeklagte Dr. Ries hat in seinen jungen Jahren hasardiert und auch am letzten Kaisers Geburtstag in fröhlicher Weinlaune sich verleiten lassen, zu hasardieren. Aber es ist doch ein wesentlicher Unterschied, ob ein junger Lehrer oder ein Erster Staatsanwalt, der mit Recht ein Hüter von Recht und Gesetz genannt wird, hasardiert. Inkriminiert ist lediglich die Behauptung des Angeklagten, der Herr Nebenkläger habe Herrn Früstück, weil er von diesem einmal Geld geliehen, zum Gymnasialdirektor befördert. Ich habe aus der Verhandlung die Überzeugung gewonnen, daß diese Behauptung vollständig falsch ist. Die Verhandlung hat ergeben, daß der Herr Minister die Ernennung des Herrn Früstück zum Gymnasialdirektor nicht veranlaßt hat. Allein es ist doch nicht zu bestreiten, daß Dr. Ries den Glauben haben konnte und jedenfalls auch gehabt hat, Früstück sei befördert worden, weil er dem Minister, als er noch Staatsanwalt war, beim Spiel ein Darlehen gegeben habe. In diesem Falle muß aber nach einer Entscheidung des Reichsgerichts Freisprechung erfolgen. Die Beleidigung des Landrichters Haake ist allerdings unerklärlich. Es darf jedoch nicht außer acht gelassen werden, daß der Vorwurf der Streberei an sich keine Beleidigung enthält. Immerhin enthält dieser Artikel eine Beleidigung gegen einen hochachtbaren richterlichen Beamten. Es ist auch in keiner Weise der Nachweis erbracht worden, daß Herr Landrichter Haake sich in seine kirchlichen Ehrenämter hineingedrängt hat. Hierfür muß eine Strafe eintreten. Allein es ist doch hierbei zu berücksichtigen, daß der Angeklagte, ob aus Mißverständnis oder nicht, seine Versetzung als Strafversetzung empfunden hat und deshalb vergrämt und verbittert war. Ich bin daher der Meinung, daß dem Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen seien. Die Tendenz des „Residenzboten“ kann Dr. Ries nicht mit zur Last gelegt werden. Dr. Ries hat durch sein Verhalten, mag auf Freiheits- oder Geldstrafe erkannt werden, seine gesellschaftliche und seine Amtsstellung verloren. Er wird genötigt sein, einen schweren Kampf ums Dasein, vielleicht durch Privatunterricht, zu führen. Ich ersuche den hohen Gerichtshof, diesen Umstand und auch in Betracht zu ziehen, daß Dr. Ries sich bisher der größten Achtung und Liebe bei allen, die ihn kannten, erfreut und bisher ein tadelloses Leben geführt hat. Er hat nunmehr alles verloren. Ich bitte nochmals den hohen Gerichtshof, dies in Betracht zu ziehen und den Angeklagten nur zu einer Geldstrafe zu verurteilen. – Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger (Bremen) für Biermann: Der Herr Erste Staatsanwalt ist im Irrtum, daß der Beweis der Wahrheit nicht geführt worden ist. Ich behaupte, der Wahrheitsbeweis ist zum großen Teil geführt. Es ist erwiesen, daß im hiesigen Zivilkasino viel und leidenschaftlich gespielt wurde. Es ist erwiesen, daß Assessor Hellwarth wegen zu vieler Spielschulden nach Amerika gegangen ist, und daß Leutnant v. Stutterheim und Referendar Dietrich wahrscheinlich aus denselben Gründen sich das Leben genommen haben. Es ist erwiesen, daß Herr Gymnasialdirektor Früstück und Herr Kaufmann Lohse dem Herrn Nebenkläger Darlehne gegeben haben, da er offenbar beim Spiel Geld verloren hatte. Betreffs der „Oberschafs-Angelegenheit“ ist in 90 Prozent der Wahrheitsbeweis geführt worden, und es war nicht ausgeschlossen, daß der Wahrheitsbeweis vollständig erbracht worden wäre. Wäre alles aus der Luft gegriffen gewesen, dann hätte man den Artikel vom 19. Dezember 1902 nicht verjähren lassen. Es kann doch nicht bestritten werden, daß hier öffentliche Mißstände gegeißelt worden sind. Die Tendenz oder politische Richtung des Blattes ist dabei vollständig gleichgültig. Ich billige weder die Geschmacklosigkeit des „Residenzboten“, noch teile ich seine politische Richtung, die, wenn auch nicht sozialdemokratisch, so doch sehr nach links geht. Ich bin aber der Meinung, die Tendenz und politische Richtung eines Blattes dürfen weder beim Prüfen der Schuldfrage, noch bei der Strafzumessung in Betracht kommen. Es wäre das andernfalls ein politisches Urteil. Auch die Person Biermanns und seine moralische Qualifikation darf das Urteil nicht beeinflussen. Würde die Tendenz und politische Richtung eines Blattes das Urteil beeinflussen, dann wäre das eine Gefahr für unsere gesamten öffentlichen Rechtszustände. Eine solche Gefahr ist aber bei dem hohen Gerichtshof ausgeschlossen, nachdem sämtliche Mitglieder von vornherein erklärt haben, daß sie nicht befangen seien. Jedenfalls haben Blätter wie der „Residenzbote“ dieselbe Existenzberechtigung, wie alle anderen positiven Zeitungen. Es liegt wohl im Interesse der Allgemeinheit, wenn öffentliche Mißstände gegeißelt werden. Derartige Kritiken mögen ja vielfach unangenehm empfunden werden, sie tragen aber doch zweifellos zur Förderung des Gemeinwohls bei. Im allgemeinen Kulturinteresse wäre es zu beklagen, wenn solche Blätter wieder verschwänden. – Der Verteidiger suchte im weiteren den Nachweis zu führen, daß eine beleidigende Absicht nicht festgestellt sei, daß der Angeklagte Biermann als Bewohner Oldenburgs in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe und jedenfalls die Behauptung, Gymnasialdirektor Früstück sei, weil er dem Minister Geld geliehen, befördert worden, für wahr gehalten habe. Daß Biermann den Artikel aus bloßer Skandalsucht aufgenommen habe, um sein Blatt interessant zu machen und Abonnenten zu gewinnen, sei eine bloße Vermutung, für die jeder Beweis fehle. Er schließe daher mit dem Antrage, den Angeklagten Biermann freizusprechen. – Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Wisser (Oldenburg): Ich bin erstaunt, daß der Herr Verteidiger Biermanns mit Bezug auf den „Residenzboten“ von einem politischen Blatte gesprochen hat. Ich habe die Überzeugung: jedes politische Blatt ohne Unterschied der Parteirichtung würde es sich ganz energisch verbitten, mit dem „Residenzboten“ auf eine Stufe gestellt zu werden. Der „Residenzbote“ ist keine politische Zeitung, sondern ein Skandalblatt allerniedersten Ranges, das bloß die Tendenz verfolgt, Leute, die im öffentlichen Leben stehen, mit Schmutz zu bewerfen, um dadurch recht interessant zu sein. Nicht um Aufdeckung öffentlicher Schäden ist es dem „Residenzboten“ zu tun, lediglich Skandalsucht ist sein Leitmotiv. Der beste Beweis hierfür sind ja die hier zur Anklage stehenden Artikel. Der Angeklagte Biermann nahm Artikel auf, ohne irgendwie sich zu erkundigen, ob die darin aufgestellten Behauptungen wahr seien. Daß ein Wahrheitsbeweis auch nur im entferntesten geführt worden ist, bestreite ich. Es ist lediglich festgestellt worden, daß hier in einem Klub fröhlicher junger Leute zum Zwecke der Unterhaltung gejeut worden ist, und daß auch damals in jungen Jahren der jetzige Herr Minister an diesen Spielen teilgenommen hat. Es ist außerdem nachgewiesen worden, daß das Spielen sich in einer gewissen Grenze gehalten hat. Eine wirtschaftliche Gefahr ist nicht entstanden. Die Spielschulden sind in diesem Klub nicht als Ehrenschulden angesehen worden, sondern man gewährte Kredit und Revanche. Es ist ferner der Nachweis erbracht worden, daß der Fall Hellwarth in gar keinem Zusammenhange mit den Vorkommnissen im Zivilkasino gestanden habe. Es ist auch nicht nachgewiesen, daß die Selbstmorde des Referendars Dietrich und des Leutnants v. Stutterheim eine Folge der Spielleidenschaft waren. Daß ein Beweis für die „Oberschaf“-Bemerkung geführt worden ist, bestreite ich. Ich will nicht weiter auf die Sache eingehen, da mir die Einzelheiten zu grobkörnig sind, sondern mich mehr mit der Strafzumessung beschäftigen. Es wird hierbei zu erwägen sein, daß der Angeklagte Biermann die Ehrabschneiderei gewerbsmäßig betreibt, daß er nicht die öffentliche Wohlfahrt, sondern lediglich sein persönliches Interesse im Auge hatte. Es liegt somit fast eine Verleumdung wider besseres Wissen vor, für die eine höhere Strafe als zwei Jahre Gefängnis vorgesehen ist. Biermann hat fortgesetzt einen starken verbrecherischen Willen bekundet. (Lautes Gelächter im Zuhörerraum.) – Vors.: Ich muß dies Verhalten des Publikums aufs Ernsthafteste rügen. Sollte sich ein solch ungehöriger Vergang wiederholen, dann werde ich den Zuhörerraum räumen lassen. – Rechtsanwalt Wisser (fortfahrend): Ich habe vor Richtern nicht nötig, auseinanderzusetzen, daß ich im juristisch-technischen Sinne mit Recht von einem fortgesetzten verbrecherischen Willen des Angeklagten Biermann gesprochen habe. Das ganze bisherige Verhalten Biermanns charakterisiert ihn als einen gemeingefährlichen Menschen. Ich bemerke, der Herr Nebenkläger hatte keinerlei Ursache, diesen Prozeß zu fürchten. Es gehört aber eine gewisse Überwindung dazu, sich mit einem Menschen wie Biermann vor Gericht zu stellen. Erst als die Angriffe fortlaufend ohne Aufhören kamen, fühlte sich der Herr Nebenkläger gezwungen, den Strafantrag zu stellen. Dies der Erklärungsgrund, daß der erste Artikel verjährt ist. Die Persönlichkeit Biermanns ist schließlich sehr gleichgültig. Viel interessanter ist die Persönlichkeit des Dr. Ries. Ich muß offen bekennen, ich finde es unerklärlich, wie ein Mann von der Bildung und sozialen Stellung des Dr. Ries sich soweit vergessen konnte. Ich gebe zu, Dr. Ries fühlte sich verletzt. Aber dadurch, daß er darauf los schrieb, ohne sich irgendwie zu erkundigen, ob seine Vermutungen wahr seien, hat er sich auch fast der Verleumdung wider besseres Wissen schuldig gemacht. Daß er nicht bloß aus Rachsucht gehandelt hat, geht aus dem Artikel, der eine schwere Beleidigung des Landrichters Haake enthält, hervor. Allein Dr. Ries hat in der Tat aufrichtige Reue empfunden. Wenn ich auch der Meinung bin, daß den Dr. Ries eine Freiheitsstrafe treffen muß, so will ich doch das Strafmaß dem hohen Gerichtshof anheimstellen. – Anders dagegen ist der Angeklagte Biermann zu beurteilen. Ich halte es für notwendig, im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt gegen diesen auf eine hohe Strafe zu erkennen. Ich ersuche daher den hohen Gerichtshof, gegen Biermann zum mindesten nach dem Antrage des Herrn Ersten Staatsanwalts zu erkennen. – Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger suchte nochmals darzutun, daß die Behauptung, Biermann hatte bloß die Tendenz, Leute, die im öffentlichen Leben stehen, mit Schmutz zu bewerfen, in der Luft stehe. Ein Beweis sei hierfür nicht erbracht. Noch weniger könne von einem fortgesetzten verbrecherischen Willen die Rede sein. – Der Erste Staatsanwalt teilte darauf mit, es sei amtlich festgestellt, daß Leutnant v. Stutterheim eines natürlichen Todes gestorben sei. Der Vert. R.-A. Greving suchte darzutun, daß den Angeklagten Dr. Ries eine Freiheitsstrafe sehr hart treffen würde. Der Verteidiger wies auf die hohe Begabung und Charaktereigenschaften des Dr. Ries hin, der aufrichtige Reue empfinde und ersuchte den Gerichtshof, ein Urteil zu fällen, das dem Angeklagten die Möglichkeit gäbe, sich eine neue Lebensstellung zu schaffen. – Die Angeklagten erklärten, daß sie sich den Ausführungen ihrer Verteidiger anschließen. – Nach längerer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker, folgendes Urteil: Der Gerichtshof hat dahin erkannt, daß der Angeklagte Dr. Ries zu einer Gesamtstrafe von 6 Monaten Gefängnis, unter Anrechnung der bereits erlittenen Untersuchungshaft, Biermann, unter Einrechnung der gegen diesen bereits erkannten Strafe von 6 Monaten und 2 Monaten Gefängnis, zu einer Gesamtstrafe von 10 Monaten Gefängnis zu verurteilen sei. Dem Angeklagten Biermann ist die vom 1. bis 9. August erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht. – Den Beleidigten, Herren Minister Ruhstrat und Landrichter Haake, ist die Befugnis zuerkannt worden, das Urteil nach erlangter Rechtskraft auf Kosten der Angeklagten bekannt zu machen im „Generalanzeiger für Oldenburg und Ostfriesland“, in den „Oldenburger Nachrichten für Stadt und Land“, in „Oldenburger Residenzboten“ und in der „Weser-Zeitung“ Wegen der zwei Anklagepunkte, bezüglich deren der Herr Minister den Strafantrag zurückgezogen, hat der Gerichtshof auf Einstellung des Verfahrens erkannt. – Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten zur Last, die Kosten betreffs des eingestellten Verfahrens hat der Herr Nebenkläger zu tragen. – Der Gerichtshof hat in dem „Jeu"-Artikel, in dem gesagt ist: die Spielleidenschaft trage nur zur Beförderung bei und Herr Gymnasialdirektor Früstück habe seine Beförderung nur dem Umstand zu verdanken, daß er dem Minister beim Spiel Geld geliehen, eine arge Beleidigung des Herrn Ministers gefunden; die Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß diese Behauptung vollständig unwahr ist. Es ist allerdings der Nachweis geführt worden, daß vor langen Jahren im hiesigen Zivilkasino hin und wieder Hasard gespielt worden ist, an dem auch der jetzige Minister Ruhstrat sich beteiligt hat. Daß der Herr Minister sich dabei besonders hervorgetan hat, ist nicht nachgewiesen. In dem Artikel, in dem dem Landrichter Haake vorgeworfen wird, er heuchle Frömmigkeit, um Karriere zu machen, hat der Gerichtshof eine sehr schwere Beleidigung gefunden. Wegen der Beleidigung des Landrichters Haake ist auf drei Monate, wegen der Beleidigung des Ministers Ruhstrat auf fünf Monate Gefängnis erkannt und diese Strafe auf sechs Monate Gefängnis zusammengezogen worden. Bei der Strafzumessung ist einmal die Schwere der Beleidigungen, der Umstand, daß sie aus dem Hinterhalt kamen und einen Mann von solch exponierter Stellung wie den Herrn Minister trafen, andererseits aber betreffs des Dr. Ries, dessen bisherige gute Führung, der Umstand, daß ihm der Herr Minister verziehen hat und auch, daß er sich offenbar in dem Glauben befunden hat, er sei mit Unrecht strafversetzt, in betracht gezogen worden. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen konnte den Angeklagten nicht zugestanden werden. Der Presse kann in dieser Beziehung keine Ausnahmestellung eingeräumt werden. Bei dem Angeklagten Biermann ist erwogen worden, daß seine Zeitung lediglich die Tendenz hatte, in der Öffentlichkeit Skandal zu machen. Es kam ihm lediglich darauf an, die Ehre anderer in den Schmutz zu ziehen und zwar betrieb er das gewerbsmäßig. Es ist deshalb, wie geschehen, erkannt worden. – Der Vert. R.-A. Dr. Sprenger beantragte noch, einen Protest zu Protokoll zu nehmen, daß, nachdem dem Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Wisser, nochmals das Wort gegeben, der Gerichtshof abgetreten, bald darauf aber wieder erschienen sei und den Angeklagten das letzte Wort gegeben habe, ohne die Sitzung wieder eröffnet zu haben.

Im „Residenzboten“ wurden die Angriffe gegen den Minister Ruhstrat fortgesetzt. Es wurde deshalb im März 1904 der verantwortliche Redakteur Kruse wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat zu einer ziemlich empfindlichen Strafe verurteilt. – Im September 1904 erschienen im „Residenzboten“ wiederum mehrere Artikel, in denen mitgeteilt wurde, es sei gegen Minister Ruhstrat bei der Großherzoglichen Staastanwaltschaft die Anzeige erstattet worden, er habe in der im November 1903 stattgefundenen Gerichtsverhandlung wissentlich einen Meineid geleistet. Außerdem wurde behauptet, der Minister habe im Landtag die Unwahrheit gesagt. Er habe vor Gericht beschworen, er habe nur im Zivilkasino gespielt. Im Landtag habe der Minister gesagt, seine Spielerepoche liege 14 bis 15 Jahre zurück. „Tatsächlich hat der Minister,“ so hieß es in einem der Artikel, „bis in die neueste Zeit in öffentlichen Lokalen mit größter Leidenschaftlichkeit dem Glücksspiel gefröhnt und ist fast stets Bankhalter gewesen.“ Es wurde in den Artikeln ferner öffentlich Protest erhoben, „daß ein unwidersprochen des Meineids beschuldigter Mann in irgendeiner Form an den Geschicken des Landes teilnimmt“ usw. Die Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft als unbegründet abgelehnt. – Als Minister Ruhstrat von seiner Ferienreise zurückkam, stellte er gegen Biermann und den verantwortlichen Redakteur des „Residenzboten“, Hermann Fritz Schweynert, Strafantrag. Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft erhob sogleich die Anklage wegen Beleidigung und schritt sofort zur Verhaftung beider Angeklagten. – Am 1. und 2. Dezember 1904 hatte sich Schweynert wegen Beleidigung des Ministers vor der ersten Strafkammer des Oldenburger Landgerichts zu verantworten. – Den Gerichtshof bildeten: Landgerichtsdirektor Erk (Vorsitzender), Landgerichtsrat Kitz, Landrichter Janßen, Amtsrichter Böhmcker und Gerichts-Assessor Dr. Rumpf (Beisitzende). Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Dr. Fimmen. Minister Ruhstrat hatte sich der Anklage als Nebenkläger angeschlossen und Rechtsanwalt Wisser (Oldenburg) mit seiner Vertretung beauftragt. Die Verteidigung führten Rechtsanwalt Dr. Sprenger (Bremen) und Rechtsanwalt Dr. Herz (Altona). – Sogleich nach Eröffnung der Sitzung erklärte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Er habe die Beisitzenden Landrichter Janßen und Landgerichtsrat Kitz als Zeugen geladen und könne auf deren Zeugnis nicht verzichten. Aus diesem Grunde, aber auch, weil diese Herren in der vorjährigen Verhandlung gegen Biermann als Richter mitgewirkt haben, lehne er sie wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Es sei gerichtsnotorisch, daß der Residenzbote seit langer Zeit die Oldenburger Juristen mit Angriffen verfolge. Das sei keineswegs zu billigen. Es sei aber Tatsache und deshalb sei die Besorgnis der Befangenheit gegen alle Oldenburger Richter gerechtfertigt. – Staatsanwalt Dr. Fimmen: Er beantrage, sämtliche Ablehnungsanträge als unbegründet abzulehnen. Es seien das alte Geschichten, die sich in jeder Verhandlung gegen die Redakteure des „Residenzboten“ wiederholen. Es wiederhole sich auch stets, daß die Ablehnungsanträge erst in letzter Minute gestellt werden; es gewinne dadurch den Anschein, als bestehe die Absicht, die Verhandlung zu verschleppen. – Der Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Wisser, stellte den Beschluß dem Gerichtshofe anheim. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Eine Verschleppung liegt mir und meinem Klienten absolut fern. Der Eröffnungsbeschluß ist dem Angeklagten erst vor acht Tagen zugestellt worden und ich habe erst vor einigen Tagen die Vollmacht erhalten. Ich konnte auch die Zusammensetzung des Gerichtshofes nicht kennen. Im übrigen hat im vorigen Jahre in der Verhandlung wider Dr. Ries und Biermann Herr Rechtsanwalt Greving den Ablehnungsantrag vorher eingereicht, der Gerichtshof hatte aber trotzdem beschlossen, erst in der öffentlichen Verhandlung darüber Beschluß zu fassen. – Vorsitzender: Ich bemerke, daß vom Angeklagten eine ganze Reihe Zeugen nachträglich geladen sind; ich frage den Herrn Staatsanwalt, ob er deshalb Veranlassung nehmen wird, die Aussetzung der Verhandlung zu beantragen. – Staatsanwalt: Ich kann mich darüber noch nicht entscheiden, da ich nicht weiß, was die Zeugen aussagen sollen. Ich werde selbstverständlich bemüht sein, eine Aussetzung der Verhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden. – Rechtsanwalt Wisser schloß sich dieser Erklärung an. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes bemerkte der Vorsitzende: die Verhandlung wird zwecks Beschlußfassung über die gestellten Ablehnungsanträge auf eine Stunde vertagt.

Nach etwa einer Stunde trat ein neuer Gerichtshof, bestehend aus Landgerichtspräsident Niemöller (Vorsitzender), Landgerichtsrat Hartong und Amtsrichter Brauer (Beisitzende), in den Saal. Der Vorsitzende verkündete: Die abgelehnten Richter haben auf Befragen erklärt, daß sie sich nicht für befangen halten. Wir haben nun beschlossen, nur den Ablehnungsantrag betreffs der Landgerichtsräte Kitz und Janßen als gerechtfertigt anzuerkennen, da diese als Zeugen geladen sind und es nicht angängig ist, daß Zeugen gleichzeitig Richter sind. Der Ablehnungsantrag betreffs des Landgerichtsdirektors Erk, Amtsrichters Böhmcker und Assessors Dr. Rumpf ist abgelehnt worden. An Stelle der Landgerichtsräte Kitz und Janßen werden Landgerichtsrat Hartong und Amtsrichter Brauer als Richter hinzugezogen. Darauf tritt dieser Gerichtshof ab und es erscheint ein anderer Gerichtshof, bestehend aus Landgerichtsdirektor Erk, Vors., Landgerichtsrat Hartong, Amtsrichter Böhmcker, Oberamtsrichter Brauer und Gerichtsassessor Dr. Rumpf (Beisitzer). – Der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Erk erklärte die Sitzung wieder für eröffnet. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß auch die neueingetretenen Richter, die Herren Landgerichtsrat Hartong und Oberamtsrichter Brauer aus Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Ich erkläre ferner von vornherein, daß ich sämtliche Mitglieder des Oldenburger Landgerichts und auch des Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit ablehne. Ich bin genötigt, diesen Antrag zu stellen, da der Residenzbote seit langer Zeit die Oldenburger Juristen in heftigster Weise angegriffen hat. Es liegt somit die große Gefahr vor, daß die Oldenburger Juristen gegen die Redakteure des Residenzboten voreingenommen seien. Ich halte es daher für notwendig, daß das Reichsgericht über meinen Ablehnungsantrag befindet. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich muß mich diesem Antrage anschließen. Der Residenzbote gilt in Oldenburg als Schmutz- und Skandalblatt, es liegt daher nahe, daß gegen die Redakteure dieses Blattes in der Oldenburger Gesellschaft, insbesondere aber in den Kreisen der Oldenburger Juristen, eine große Erregung gegen dieses Blatt besteht. Es ist daher die Befürchtung gerechtfertigt, daß Oldenburger Richter gegen die Redakteure dieses Blattes objektiv nicht ganz ohne Voreingenommenheit sein werden. Den Vorwurf der Verschleppung muß ich ebenfalls als unbegründet zurückweisen. Ich habe den Herrn Staatsanwalt um Aushändigung der Prozeßakten ersucht, bin aber abschläglich beschieden worden. Die Verteidigung war daher nicht in der Lage, sich rechtzeitig zu informieren. Der Verteidigung stehen nicht derartige Mittel zwecks Informierung zu Gebote wie der Staatsanwaltschaft. Es kommt noch hinzu, daß beide Angeklagte sich in Haft befunden haben. Ferner kommt hinzu, daß der eine der Verteidiger in Bremen, der andere in Altona wohnt. – Staatsanwalt: Ich erwidere darauf, daß die Anklage dem Angeklagten am 12. Oktober zugegangen ist, der Herr Verteidiger war daher wohl in der Lage, sich zu informieren. Eine Aushändigung der Prozeßakten steht bekanntlich dem Verteidiger gesetzlich nicht zu. Ich lehne grundsätzlich die Aushändigung der Prozeßakten ab. – Verteidiger R.-A. Dr. Herz: Daß die Verteidigung einen gesetzlichen Anspruch auf Aushändigung der Prozeßakten nicht hat, ist mir selbstverständlich bekannt. Dadurch ist doch aber die Tatsache nicht aus der Welt geschafft, daß die Verteidigung nicht in der Lage war, sich rechtzeitig zu informieren. Wenn auch die Anklage dem Angeklagten am 12. Oktober zugegangen ist, so ist doch daraus nicht zu ersehen, daß und wann der Eröffnungsbeschluß erfolgen wird. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger schloß sich dieser Erklärung an. Er müsse wiederholen, daß nicht die Verteidigung überraschen wollte, sondern daß die Verteidigung überrascht worden sei. Der Verteidiger wollte wiederholt den Antrag auf Ablehnung aller Mitglieder des Oldenburger Landgerichts und Oberlandesgerichts begründen. – Vorsitzender (mit erhobener Stimme): Ich muß Sie dringend auffordern, Herr Rechtsanwalt, sich nur auf die Begründung der Ablehnung der beiden in das Kollegium neu eingetretenen Richter zu beschränken. – Verteidiger R.-A. Dr. Sprenger: Der scharfe Ton des Herrn Vorsitzenden nötigt mich um so mehr, bei meinem Ablehnungsantrag zu beharren. – Vorsitzender: Darauf entziehe ich Ihnen das Wort, Herr Rechtsanwalt. – R.-A. Dr. Sprenger: Ich beantrage einen Gerichtsbeschluß zu fassen, ob der Herr Vorsitzende berechtigt ist, mir das Wort zu entziehen. – Vors.: (mit erhobener Stimme): Diese Bemerkung ist eine solche, wie man sie von einem Rechtsanwalt nicht zu hören gewohnt ist. Mir steht in diesem Saale als Vorsitzender die Sitzungspolizei zu, ich muß diese Bemerkung als ungehörig bezeichnen. – Verteidiger R.-A. Dr. Herz: Ich erkenne an, daß dem Herrn Vorsitzenden die Sitzungspolizei zusteht, ich muß aber im Interesse der Verteidigung bitten, Herrn Rechtsanwalt Sprenger das Wort zu geben. – Nach noch längerer Erörterung zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück. – Nach sehr kurzer Zeit trat ein anderer Gerichtshof in den Saal. Der Vorsitzende, Landgerichtspräsident Niemöller, verkündete: Der Gerichtshof hat den Ablehnungsantrag des Herrn Verteidigers abgelehnt, da die Herren sämtlich erklärt haben, daß sie sich nicht für befangen halten. – Darauf trat der alte Gerichtshof wieder ein. – Verteidiger R.-A. Dr. Sprenger: Ich beantrage die Sache Schweynert mit der Sache Biermann zu verbinden; dies würde sehr wesentlich zur Vereinfachung der Verhandlung beitragen. – Staatsanwalt: Ich beantrage, den Antrag abzulehnen, da die inkriminierten Artikel vollständig verschiedener Art sind. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Aber doch nur in der Form. Der Gerichtshof lehnte den Antrag des Verteidigers ab und begann mit dem Zeugenaufruf. – Der Vorsitzende forderte Rechtsanwalt Dr. Sprenger auf, da er Zeuge war, vorläufig den Saal zu verlassen. – R.-A. Dr. Sprenger: Ich bitte, mir im Interesse des Angeklagten zu gestatten, im Saale zu bleiben, es ist das jedenfalls statthaft. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich muß mich im Interesse des Angeklagten dieser Bitte anschließen und beantrage, eventuell hierüber einen Gerichtsbeschluß. – Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger, da dieser als Zeuge geladen ist, aufzufordern, vorläufig den Saal zu verlassen. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Zeugenpflicht vor Verteidigungspflicht geht. – R.-A. Dr. Sprenger: Dann bitte ich den Herrn Vorsitzenden, mich möglichst in erster Reihe zu vernehmen. – Vors.: Dieser Bitte werde ich wohl nicht entsprechen können. – Rechtsanwalt Dr. Sprenger verließ darauf den Saal. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich beantrage, auch den Herrn Minister Ruhstrat und Herrn Rechtsanwalt Wisser aufzufordern, den Saal zu verlassen. – Vors.: Herr Rechtsanwalt, dem Herrn Minister ist als Nebenkläger der Aufenthalt im Saale zweifellos gestattet. – Vert.: Dann beschränke ich meinen Antrag auf Herrn Rechtsanwalt Wisser. – Nach kurzer Beratung beschloß der Gerichtshof, den Antrag des Verteidigers abzulehnen. Nach einer Reichsgerichtsentscheidung sei es sowohl dem Nebenkläger als auch seinem Vertreter gestattet, im Saale zu bleiben. – Es wurden darauf die inkriminierten Artikel des „Residenzboten“ verlesen. In diesen wurde dem Minister zum Vorwurf gemacht, er habe in der Verhandlung wider Dr. Ries und Biermann (November 1903) unter seinem Eide ausgesagt, seine Spielerepoche liege 14 bis 15 Jahre zurück und er habe lediglich im Kasino gespielt. Eine ähnliche Erklärung habe der Minister im Landtage gemacht. Es könne aber nachgewiesen werden, daß der Minister noch bis in die neueste Zeit und auch bei Eilers viel und hoch hasardiert habe und dabei zumeist Bankhalter gewesen sei. – Der Angeklagte Schweynert äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe die inkriminierten Artikel geschrieben und bitte dem Beweisantrag seines Verteidigers stattzugeben. – Der Angeklagte gab solch unklare Antworten und machte überhaupt einen so niedergeschlagenen Eindruck, daß der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Herz, bemerkte: Der Angeklagte ist durch die lange Untersuchungshaft geistig so deprimiert, daß seine Antworten nicht maßgebend sein können. – Angekl. Schweynert: Ich werde im Gefängnis „Vechta“ gezwungen, täglich 11 Stunden Zwangsarbeit zu tun, dadurch bin ich in einem Seelenzustande, daß ich nur schwer eine klare Antwort geben kann. – Alsdann wurde Justiz- und Kultusminister Ruhstrat als Zeuge vernommen: Er heiße mit Vornamen Friedrich Theodor Karl und sei 45 Jahre alt. Er sei in der Verhandlung wider Dr. Ries und Biermann, November 1903, gar nicht gefragt worden, seit wann er nicht mehr gespielt habe, auch nicht, ob er nur im Kasino gespielt habe, er hatte also keine Veranlassung, sich hierüber auszulassen. Er wolle aber ausdrücklich bemerken, daß er weder als Oberstaatsanwalt noch als Minister jemals „Lustige Sieben“ gespielt habe. Er glaube bestimmt, daß er seit 1895 nicht mehr „Lustige Sieben“ gespielt habe. – Vert. R.-A. Dr. Herz beantragte, diese Aussage des Ministers zu protokollieren. – Der Gerichtshof lehnte den Antrag ab. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Herr Minister, wurden Sie in der erwähnten Prozeßverhandlung nicht auch einmal gefragt, ob Ihnen bekannt sei, daß Assessor Hellwarth wegen Spielschulden ausgewandert sei? – Zeuge: Das ist mir wohl erinnerlich. – Vors.: War das nicht ein Vorgang aus neuerer Zeit? – Zeuge: Das ist möglich, ich wurde aber nicht darnach gefragt. – Landgerichtsdirektor Bödeker, der alsdann als Zeuge erschien, bekundete: Er habe in der Verhandlung wider Dr. Ries-Biermann (November 1903) den Vorsitz geführt. Er erinnere sich nicht, daß Minister Ruhstrat gefragt worden sei, wann er das letzte Mal gespielt habe, auch nicht, ob er bloß im Kasino gespielt habe. – Vors.: Ist vom Herrn Minister vielleicht eine dahingehende Antwort gegeben worden? – Zeuge: Nein. – Vert.: Ist in der Verhandlung nicht zur Sprache gekommen, daß Dingelfingen, d. h. Oldenburg, das größte Spielernest sei? – Zeuge: Das ist allerdings zur Sprache gekommen. – Vert.: Ist nicht in der Verhandlung ein Brief von Dr. Meyer-Holtgreve verlesen worden? – Zeuge: Jawohl. – Landrichter Dr. Klaue, der in der Strafkammer-Verhandlung Beisitzender war und das Erkenntnis abgefaßt hat, schloß sich im wesentlichen der Bekundung des Vorzeugen an. Referendar Christians, der im Auftrage des Oldenburger „General-Anzeiger“ die Verhandlungen stenographisch aufgenommen hat, bekundete ebenfalls, er habe weder gehört, daß Minister Ruhstrat gesagt habe, wie lange seine Spielerepoche zurückliege, noch daß er lediglich im Kasino gespielt habe. – Staatsanwalt: Sie haben das Stenogramm nach bestem Können wortgetreu aufgenommen. – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Wenn der Minister gesagt hätte: er habe vor 14 bis 15 Jahren zum letzten Male lediglich im Kasino gespielt, würden Sie es alsdann nicht für Ihre Pflicht erachtet haben, das in Ihr Stenogramm aufzunehmen? – Zeuge: Gewiß. – Lohndiener Laturnus: Er sei von 1888 bis 1890 Kellner bei Eilers gewesen und habe dort den Minister oftmals spielen sehen. – Vors.: Die Zeit von 1888 bis 1890 kommt doch aber gar nicht in Betracht. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich muß bemerken, daß der Zeuge sich aus eigenem Antriebe bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger gemeldet hat. – Ein weiterer Zeuge war der 21 jährige Kellner Johann Hermann Meyer: Er sei von 1899 bis 1900 Kellner im Kasino gewesen. Er habe den Minister Ruhstrat sehr oft im Kasino „Lustige Sieben“ spielen sehen. Es sei stets zunächst Skat, alsdann „Lustige Sieben“ gespielt worden. Wenn „Lustige Sieben“ gespielt wurde, seien die Gardinen vorgezogen worden. Wenn er alsdann in die Nähe gekommen sei, habe er 3–5 Mark erhalten, damit er sich entfernen solle. Auf die Erde geworfenes Silbergeld konnten sich die Kellner nehmen. – Vors.: Hat sich Herr Minister Ruhstrat auch an den Examenskneipereien beteiligt? – Zeuge: Nein. – Vors.: Bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger haben Sie aber gesagt: der Herr Minister habe sich an den Examenskneipereien beteiligt. Auch haben Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger keineswegs so bestimmt betreffs des Spielens „Lustige Sieben“ ausgedrückt. – Zeuge: Als ich von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger vernommen wurde, wußte ich das nicht mehr so genau; ich habe es mir erst später genau überlegt. – Vors.: Wie kamen Sie überhaupt zu Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger? – Zeuge: Ich wurde vorgeladen. – Vors.: Wie alt waren Sie, als Sie als Kellner ins Kasino kamen? – Zeuge: 16 Jahre. – Kellner Boineß: Er sei von 1898 bis Ende 1900 im Kasino gewesen; er habe den Minister Ruhstrat nur immer Skat spielen sehen. – Minister Ruhstrat bemerkte darauf auf Befragen des Vorsitzenden, im August 1896 sei er Oberstaatsanwalt, im August 1900 Minister geworden. – Buchhändler Schmidt, Zahnarzt Dr. Schleppegrell, Oberregierungsrat Dr. Woebs und Regierungsrat Becker bekundeten übereinstimmend: Sie haben 1898, 1899 und 1900 oftmals mit dem Minister Ruhstrat im Kasino Skat gespielt. Bisweilen sei auch nach dem Skat gepokert worden. „Lustige Sieben“ haben sie niemals gespielt. – Es wurde darauf Rechtsanwalt Dr. Sprenger (Bremen) als Zeuge in den Saal gerufen. Er sei in dem Prozeß Ries-Biermann, November 1903 Verteidiger gewesen. Er könne sich nicht mehr auf einzelne Vorgänge erinnern, er habe aber das Gefühl, daß Minister Ruhstrat gesagt habe: er habe seit 13–14 Jahren nicht mehr gespielt. Dies sei auch zweifellos die Auffassung der Zeitungsberichterstatter gewesen. Soweit ihm erinnerlich, habe der Vorsitzende es auch in der mündlichen Urteilsbegründung zum Ausdruck gebracht, daß die Spielerepoche des Ministers 13–14 Jahre zurückliege. Dieser Umstand sei auch bei der Strafzumessung bezüglich des Angeklagten Ries strafschärfend ins Gewicht gefallen, zumal Ries zugegeben hatte, daß er sich selbst am Spiel beteiligt habe. Der Zeuge Meyer sei auf Veranlassung des Laturnus zu ihm gekommen. Er habe den Zeugen Meyer aufs eindringlichste ermahnt, die Wahrheit zu sagen. Er habe ihm scharf ins Gewissen geredet und gesagt: er solle sich jedes Wort genau überlegen, denn er müsse seine Aussage beschwören. Er solle bedenken, daß man ihm als Kellner nicht ohne weiteres glauben werde. Meyer habe ihm erst Räubergeschichten erzählt. – Vors.: „Räubergeschichten“? Das ganze Protokoll wimmelt ja von Räubergeschichten. – Der Vorsitzende ermahnte den Zeugen Meyer nochmals, die Wahrheit zu sagen. Der Zeuge blieb bei seiner Bekundung; er habe inzwischen genau nachgedacht. – Regierungsrat Becker, Zahnarzt Dr. Schleppegrel usw. bemerkten dem Kellner Meyer, daß sie nicht „Lustige Sieben“ gespielt haben. – Meyer blieb jedoch bei seiner Aussage, er könne sich aber nicht mehr erinnern, ob ihm Minister Ruhstrat 3 oder 5 Mark an den Kopf geworfen habe, damit er sich zurückziehe. – Der Staatsanwalt beantragte auf Grund des § 185 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die Aussage des Zeugen Meyer zu protokollieren. – Der Vert. R.-A. Dr. Herz protestierte dagegen. Dadurch würde der Gerichtshof vor Beendigung der Beweisaufnahme ein Urteil fassen. – Der Vorsitzende bemerkte, daß die Beschlußfassung hierüber ausgesetzt werde. Am folgenden Tage nahm sogleich das Wort Verteidiger R.-A. Dr. Herz: Ehe wir in die Verhandlung eintreten, bin ich genötigt, betreffs des Angeklagten Schweynert einige Bemerkungen zu machen. Der Angeklagte hat gestern mitgeteilt, ohne daß seiner Mitteilung von dem Herrn Staatsanwalt widersprochen wurde, daß er täglich 11 Stunden lang schwere körperliche Arbeit verrichten müsse. Das ist für den Angeklagten um so härter, da er Kopfarbeiter und an körperliche Arbeit nicht gewöhnt ist. Es kommt hinzu, daß der Angeklagte körperlich schwächlich und eine sehr empfindsame Natur ist. Dieser Umstand hat es auch verschuldet, daß der Angeklagte gestern nur mit Mühe dem Gange der Verhandlung folgen konnte. Es kommt hinzu, daß die Verpflegung des Angeklagten im Gefängnis eine sehr schlechte ist. Gestern hat z. B. der Angeklagte während des ganzen Tages nur eine kalte Erbsensuppe und ein Stück trockenes Brot bekommen. Der Angeklagte sitzt außerdem in Isolierhaft, nun ist er gestern plötzlich in einen großen Menschenstrom hineingekommen. Der Angeklagte befindet sich infolgedessen in einem Zustande, daß ich den Herrn Vorsitzenden bitten muß, nicht länger als vier Stunden hintereinander zu verhandeln und nach vier Stunden eine größere Pause zu machen. – Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich muß erwidern, ich habe deshalb der Bemerkung des Angeklagten nicht widersprochen, da ich sie nicht von weiterer Bedeutung hielt, damit habe ich aber die Bemerkung noch keineswegs als richtig zugegeben. Im übrigen muß ich behaupten, daß die Behandlung und Verpflegung des Angeklagten nicht schlechter ist als in andern deutschen Strafanstalten. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Soviel mir bekannt, ist es statthaft, daß der Herr Vorsitzende anordnet, es solle wenigstens während der Dauer der Verhandlung dem Angeklagten eine bessere Verpflegung zuteil werden. – Vors.: Ich werde das in Erwägung ziehen. Daß eine Verhandlung, wie wir sie gestern gehabt haben, den Angeklagten aufregt, ist selbstverständlich. Wir werden ja sehen, wie weit der Angeklagte imstande ist, der Verhandlung zu folgen. – Ich ersuche den Zeugen Meyer, nochmals vorzutreten, und bitte Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger, den Saal zu verlassen, da ich eine Gegenüberstellung dieser beiden Zeugen beabsichtige. Vors.: Nun Meyer! Sie haben gestern gehört, daß drei Herren beschworen haben, sie haben in den Jahren 1899/1900 niemals mit Herrn Minister Ruhstrat „Lustige Sieben“ gespielt. Wollen Sie trotzdem Ihre gestrige Aussage aufrecht halten? – Kellner Meyer: Jawohl, ich erinnere mich jetzt ganz genau, daß die drei anderen Herren mit Herrn Minister Ruhstrat „Lustige Sieben“ gespielt haben. Zunächst spielten die Herren Skat, alsdann „Lustige Sieben“. – Vors.: Wie erklären Sie es, daß Sie bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger davon nichts gesagt haben? – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich muß gegen diese Fragestellung protestieren, Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger hat gestern ausdrücklich bekundet: Der Zeuge habe ihm gesagt, es sei zunächst Skat und alsdann „Lustige Sieben“ gespielt worden, er habe aber, da er auf das Skatspiel keinen Wert legte, dies nur angedeutet. – Vors.: Jedenfalls ist dies in dem Protokoll des Herrn Rechtsanwalts Sprenger nicht klar zum Ausdruck gekommen. – Es wird darauf Rechtsanwalt Dr. Sprenger als Zeuge in den Saal gerufen. Dieser bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Ich habe auf das Skatspiel keinen Wert gelegt; mir kam es lediglich darauf an, ob „Lustige Sieben“ gespielt wurde. Deshalb habe ich natürlicherweise den Hauptwert auf die „Lustige Sieben“ gelegt. Das Protokoll ist auch durchaus nicht als ein solches aufzufassen, das von dem Zeugen beschworen werden sollte. Mir war die große Bedeutung der Angaben des Kellners Meyer vollständig klar. Ich habe dem jungen Mann gesagt: Überlegen Sie sich die Sache ganz genau! Es werden Zeugen auftreten, die das Gegenteil beschwören werden. Sie sind Kellner, man wird Ihnen nicht ohne weiteres glauben. Sagen Sie also nur das, was Sie beweisen können, Sie könnten andernfalls in eine sehr mißliche Lage kommen. Meyer bat mich daher, seine Aussagen noch nicht sämtlich ins Protokoll aufzunehmen, er werde es sich noch einmal genau überlegen. Ich hielt es in meiner Eigenschaft als Verteidiger für meine Pflicht, im Interesse meines Klienten dieser so wichtigen Aussage des Zeugen näher zu treten. Obwohl ich den Eindruck hatte, daß der Zeuge vollkommen glaubwürdig war, hielt ich es für meine Pflicht, ihn in entschiedener Weise zur größten Vorsicht zu ermahnen und ihm zu sagen: Sie sind vielleicht heute nicht vorbereitet, überlegen Sie sich die Sache lieber noch ganz genau. Dieser Umstand hat mich veranlaßt, die Aussagen des Zeugen nicht so ganz bestimmt ins Protokoll aufzunehmen. – Staatsanwalt: Wie kommt es aber, daß Sie den Zeugen haben unterschreiben lassen: „Ich bin bereit, zu jeder Zeit nach Oldenburg zu kommen und den Inhalt des Protokolls zu beschwören“? – Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Das ist doch ganz selbstverständlich; das Protokoll konnte ja nur einen Wert haben, wenn der Zeuge es in dieser Weise unterschrieb. Ich ersuche, den Zeugen zu fragen, ob ich ihm schließlich gesagt habe: er müsse jetzt unterschreiben, ob er bereit sei, das, was er ausgesagt habe, vor Gericht zu beschwören, da ich das Protokoll dem Gericht einreichen müsse. – Vors.: Hat Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger dies zu Ihnen gesagt? – Zeuge: Jawohl. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich beantrage ferner, den Zeugen zu fragen, ob er zu mir gesagt hat: Ich war sehr erstaunt, als ich in Zeitungen las: Minister Ruhstrat habe vor Gericht erklärt, daß er seit 13 bis 14 Jahren nicht mehr gespielt habe. – Vors.: Haben Sie das Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger gesagt? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: Wie kommt es, daß, obwohl Sie dem Zeugen gesagt haben: er sollte sich das, was er zu Protokoll erkläre, noch einmal genau überlegen, Sie die Aussage trotzdem in dem Prozeß Kruse vorgebracht und dies als eine ganz neue Belastung des Herrn Ministers Ruhstrat bezeichnet haben. Auch in der Öffentlichkeit ist diese Ihre Mitteilung als ganz besonders belastend aufgefaßt worden. – Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich habe die Aussagen des Zeugen Meyer deshalb in dem Prozeß Kruse mitgeteilt, weil ich sie für vollkommen glaubwürdig hielt. –Vors.: Nun Meyer, machen Sie es sich klar, Ihre Aussage ist von schwerwiegendster Bedeutung und steht im direkten Gegensatz zu drei anderen beschworenen Zeugenaussagen. Sie können Ihre Aussage jetzt noch ändern; ich frage Sie also nochmals, wollen Sie mit voller Bestimmtheit sagen, daß Herr Minister Ruhstrat in den Jahren 1899 und 1900 sehr oft im hiesigen Zivilkasino „Lustige Sieben“ gespielt hat? – Zeuge: Jawohl, ich halte meine Aussage aufrecht. – Vors.: Ist es auch richtig, daß die Herren Ihnen oftmals 3 bis 5 Mark gegeben haben, da- mit Sie sich aus dem Spiellokal entfernen? – Zeuge: Nein, aber aus ihren Blicken konnte ich entnehmen, daß die Herren meine Entfernung aus dem Lokal wünschten. – Vors.: Haben Sie gesehen, daß die Herren Silbergeld auf die Erde geworfen haben? – Zeuge: Das habe ich nicht gesehen, ich habe aber oftmals nach Beendigung des Spiels Geld auf dem Fußboden gefunden. – Vors.: War das nur Silbergeld oder auch Gold? – Zeuge: Nur Silbergeld. – Vors.: Wie lange haben die Herren gewöhnlich gespielt? – Zeuge: Bis 12 Uhr nachts, bisweilen auch länger. – Vors.: Wie erklären Sie es sich aber, daß drei der von Ihnen bezeichneten Herren beschworen haben, sie haben in der fraglichen Zeit niemals mit dem Herrn Minister „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Ich habe die Wahrheit gesagt. – Vors.: Der Gerichtshof hat beschlossen, die Aussage des Zeugen Meyer zu protokollieren. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich habe vorher eine Frage an den Zeugen Meyer zu stellen. Ist es richtig, Meyer, daß Sie gestern abend in der hiesigen Gastwirtschaft Meyer erklärt haben: Sie seien gestern bei Ihrer Vernehmung befangen gewesen, da Sie sowohl den Herrn Staatsanwalt als auch drei Ihnen gegen- übersitzende Richter oftmals im Kasino bedient haben, während diese „Lustige Sieben“ spielten? (Große Bewegung im Zuhörerraum.) Zeuge: Das ist richtig. – Vors.: Haben Sie den Herrn Staatsanwalt im Kasino „Lustige Sieben“ spielen sehen? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Können Sie die Richter bezeichnen, die im Kasino „Lustige Sieben“ gespielt haben? – Zeuge: Richter waren es nicht, nur Referendare. – Vors.: Sie sollen doch aber gesagt haben: Ihnen gegenübersitzende drei Richter? – Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Herz: Der Zeuge, der nicht juristisch gebildet ist, hält naturgemäß alle Herren, die auf der Erhöhung des Richtertisches sitzen, für Richter. – Vors.: Er hat doch aber ausdrücklich gesagt, ihm gegenübersitzende drei Richter. – Zeuge Meyer: Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. – Vors.: Welchen Referendar haben Sie spielen sehen? – Zeuge: Ich sehe heute nur einen von diesen Herren. Der Zeuge bezeichnete den gestern als Zeugen vernommenen Referendar Christians. – Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich bemerke, daß Herr Referendar Christians gestern zunächst gar nicht im Saale gewesen ist, da er als Zeuge geladen war. Nach seiner Vernehmung hat er aber nicht auf der Erhöhung des Richtertisches, sondern im Zeugenraum gesessen. – Der Gerichtshof beschloß, den Referendar Christians sofort als Zeugen zu vernehmen. – Referendar Christians: Ich war in den Jahren 1899/1900 noch Student und in dieser Zeit nur einige Male vorübergehend in Oldenburg. Jedenfalls habe ich im Oktober 1902 zum ersten Male das hiesige Zivilkasino betreten. – Vors.: Das wissen Sie genau? – Zeuge: Ganz genau. – Vors.: Nun Meyer, was sagen Sie dazu? – Meyer: Ich sage die Wahrheit. – Vors.: Sie haben doch aber gehört, daß der Herr Referendar 1899/1900 nicht in Oldenburg war. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Der Zeuge Meyer ist im Herbst 1901 auch einige Zeit Kellner im Kasino gewesen, vielleicht irrt sich der Zeuge in der Zeit. – Meyer: Das ist möglich. – Vors.: Herr Referendar Christians! Haben Sie im Herbst 1901 im Kasino „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Nein, das weiß ich ganz bestimmt. – Vors.: Nun Meyer, wollen Sie trotzdem Ihre Aussage aufrecht erhalten? – Zeuge: Jawohl, ich habe die Wahrheit gesagt. – Staatsanwalt Dr. Fimmen: Da auch ich in die Sache hineingezogen worden bin, so beantrage ich, mich ebenfalls als Zeugen zu vernehmen. – Der Gerichtshof gab diesem Antrage statt. Der Staatsanwalt entledigte sich seiner Robe und trat vor den Richtertisch, während Staatsanwalt Dr. Becker den Platz des Staatsanwalts einnahm. – Staatsanwalt Dr. Fimmen bekundete als Zeuge: Ich war in den Jahren 1899/1900 Referendar oder Akzessist, wie man es früher nannte. Ich wurde im Juli 1901 Regierungsassessor, im Oktober 1901 Gerichtsassessor. Ich mache kein Hehl daraus, daß ich während meiner Referendarzeit mit anderen Referendaren mehrfach im hiesigen Zivilkasino „Lustige Sieben“ gespielt habe. Mit dem Herrn Minister habe ich niemals gespielt. Ich habe auch niemals gehört, daß der Herr Minister als Oberstaatsanwalt oder gar als Minister „Lustige Sieben“ gespielt hat; hätte der Herr Minister dies getan, dann bin ich überzeugt, ich würde das angesichts der hiesigen kleinstädtischen Verhältnisse gehört haben. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Herz: Haben Sie gehört, daß Herr Minister Ruhstrat bis in die neueste Zeit gepokert hat, wobei Einsätze bis zu 100 Mark gemacht worden seien? – Zeuge: Nein. – Vert.: Haben Sie gehört, daß der Herr Minister sich dem Würfelspiel hingegeben hat? – Staatsanwalt Dr. Fimmen hatte augenscheinlich diese Frage nicht gehört; denn er verließ in diesem Augenblick den Saal, um sich wieder seine Robe anzuziehen und seinen Platz als Staatsanwalt einzunehmen. – Es wurde darauf die gesamte Aussage des Zeugen Meyer in ausführlichster Weise protokolliert. – Nachdem dies geschehen, beantragte Rechtsanwalt Dr. Sprenger, auch seine Aussage zu protokollieren. – Der Gerichtshof beschloß nach kurzer Beratung, diesen Antrag abzulehnen. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich beantrage, der protokollierten Aussage des Zeugen Meyer hinzuzufügen: „Ich habe deshalb bei Herrn R.-A. Dr. Sprenger mich nicht so bestimmt ausgedrückt, da ich infolge der scharfen Vorhaltungen des Herrn Rechtsanwalts Dr. Sprenger etwas stutzig geworden bin.“ – Vors.: Meyer, wollen Sie, daß Ihrer protokollarischen Aussage noch etwas hinzugefügt werde? – Zeuge: Nein, es steht ja alles darin. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Herz: Ich muß trotzdem auf meinem Antrag beharren; der Zeuge ist nicht in der Lage, die Bedeutung meines Antrages zu erkennen, ich beantrage eventuell einen Gerichtsbeschluß. – Vors.: Wenn der Zeuge erklärt, er wünscht seiner protokollarischen Aussage nichts weiter hinzuzufügen, dann können wir es doch nicht tun. – Vert.: Dann bitte ich, mir zu gestatten, dem Zeugen meinen beantragten Zusatz vorhalten zu dürfen. – Der Vorsitzende gestattete das dem Verteidiger. Darauf erklärte der Zeuge: er wünsche, daß dieser Satz ins Protokoll aufgenommen werde. – Der Vorsitzende ließ nunmehr dem Zeugen Meyer seine protokollarische Aussage vorlesen. – Vors.: Nun Meyer, ich halte Ihnen noch einmal vor, daß in dem einen Falle drei, in dem andern Falle ein Zeuge das gerade Gegenteil beschworen, was Sie ausgesagt haben. Ich frage Sie nochmals, wollen Sie trotzdem Ihre Aussage aufrecht halten? Sie haben jetzt noch Zeit, Ihre Aussage zu ändern. – Meyer: Ich halte meine Aussage aufrecht, ich habe die Wahrheit gesagt. – Vors.: Ist hierzu ein Antrag zu stellen? – Der Staatsanwalt und die Verteidiger erklären, daß sie keine weiteren Anträge zu stellen haben. – Vors.: Der Gerichtshof hat beschlossen, den Zeugen in Haft zu nehmen. Kellner Meyer ist abzuführen. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) Zwei im Saale postierte Polizeibeamte führten den Zeugen ab. – Vors.: Die Vernehmung des Herrn Rechtsanwalts Dr. Sprenger als Zeugen hat es fraglich erscheinen lassen, ob Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger noch weiter die Verteidigung wird führen können. Der Gerichtshof wird hierüber Beschluß fassen. – Vert. R.-A. Dr Herz: Ich muß dringend bitten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger weiter als Verteidiger zuzulassen. Ein sachlicher Grund, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger von der Verteidigung ausgeschlossen wird, liegt nicht vor. Ich habe nur eine untergeordnete Rolle in der Verteidigung, und zwar deshalb, weil ich erst sehr spät eingetreten bin. Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger ist dagegen aufs genaueste mit allen Einzelheiten vertraut; die Verteidigung wäre daher beschränkt, wenn Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger von der Verteidigung ausgeschlossen werden würde. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich bitte um eine Pause; wir Verteidiger sind genötigt, in eine sehr wichtige Beratung einzutreten. – Es trat eine Pause ein. – Nach Wiedereröffnung der Verhandlung nahm das Wort Vert. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich habe die Beobachtung gemacht, daß ich als Verteidiger in dieser Sache persönlichen Verletzungen ausgesetzt bin. Diese persönlichen Verletzungen würden mich von der Ausübung meiner Amtspflichten nicht abhalten, wenn dadurch die Sache nicht geschädigt werden würde. Ich lege daher mein Amt nieder. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Vert. Rechtsanwalt Dr. Herz: Ich habe folgende Erklärung abzugeben: Sowohl im Laufe des Vorverfahrens als auch während der Hauptverhandlung ist eine Anzahl außergewöhnlicher Maßnahmen und Entscheidungen ergangen, welche die Verteidigung illusorisch machen. Die Verteidigung hat nicht die Absicht, ihr Amt fortzuführen, dessen tatsächliche Ausübung ihr unmöglich gemacht ist. Die unterzeichneten Verteidiger erklären somit die Niederlegung ihres Amtes. – Der Angeklagte hat uns folgende Erklärung gegeben: „Ich erkläre hiermit, daß ich die sämtlichen von meinen Verteidigern gestellten Beweisanträge zurückziehe und auf die Gegenwart der Zeugen verzichte, da meine Verteidiger sich zur Fortführung der Verteidigung außerstande erklärt haben. Ich selbst vermag, entkräftet durch mangelhafte Verpflegung und elfstündige Zwangsarbeit während der letzten zwei Monate, der Verhandlung nicht zu folgen und halte eine Zeugenvernehmung ohne einen vertrauten nichtoldenburgischen Rechtsbeistand für gänzlich bedeutungslos. Ich werde eine Erklärung in diesem Prozesse nicht mehr abgeben.“ (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Vors.: Auch ich habe eine Erklärung abzugeben. Ich bemerke, daß es mir fern gelegen hat, irgend jemanden zu verletzen, auch ist die Verteidigung in keiner Weise beschränkt worden. Wenn ein Vorwurf gegen die Leitung der Verhandlung gerichtet sein soll, so weise ich diesen als vollständig unbegründet zurück. Der Gerichtshof hat jeden Antrag der Verteidigung in eingehendster Weise geprüft. – Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich erkläre ebenfalls, daß mir jede Verletzung ferngelegen hat; eine Beschränkung der Verteidigung im Vorverfahren hat auch nicht stattgefunden. Eine Aushändigung der Prozeßakten konnte ich allerdings nicht gewähren. Herr Rechtsanwalt Sprenger erklärte mir privatim, daß die Art des Prozesses eine gewisse Schärfe mit sich bringe. – Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich bin entfernt, dem Herrn Vorsitzenden oder dem Herrn Staatsanwalt einen Vorwurf zu machen. Ich erkenne an, daß die Art des Prozesses eine gewisse Schärfe in sich schließt. Ich fühle mich aber verletzt über meine Behandlung als Zeuge. Dieser Vorwurf trifft ganz besonders den Nebenkläger, Herrn Minister Ruhstrat. Letzterer erklärte im Oldenburgischen Landtage: Wir werden ja sehen, ob der Zeuge das, was er bei einem Bremer Rechtsanwalt zu Protokoll gegeben, aufrecht halten wird. Tatsache ist aber, daß der Zeuge Meyer über seine bei mir zu Protokoll gegebene Aussage erst weit hinausgegangen ist, und zwar wohl in der Hauptsache deshalb, weil ich dem Zeugen die schärfsten Vorhaltungen gemacht und ihn auf die Folgen, die ihn treffen könnten, aufmerksam gemacht habe. Wir Bremer Rechtsanwälte sind etwas hoffärtige Leute. Wir erachten das, was wir in unserm Bureau zu Protokoll nehmen, für genau ebenso feststehend, wie den Inhalt eines gerichtlichen Protokolls. Aus diesem Grunde gehen wir bei der Protokollierung von Zeugenaussagen mit der strengsten Sorgfalt zu Werke. Ich weiß nicht, ob dasselbe Verfahren von den Oldenburger Anwälten beobachtet wird. Trotzalledem wurde ich von dem Herrn Nebenkläger in der erwähnten Weise angegriffen. Der Herr Nebenkläger hätte sich ja bei mir nach dem Zustandekommen der protokollarischen Erklärung erkundigen können. Ich habe keinerlei Geheimnisse. Meine Akten stehen mit Erlaubnis meiner Klienten jedermann zur Einsicht frei. – Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich finde es sehr eigentümlich, daß, nachdem im „Residenzboten“ fortwährend geschrieben wurde: ein Strafantrag ist uns sehr erwünscht, dann werden wir unsere Behauptungen vor Gericht beweisen, man plötzlich auf alle weiteren Beweise verzichtet. Es ist behauptet worden: Ich habe bis in die letzte Zeit, noch 1903 „Lustige Sieben“ mit jungen Referendaren gespielt, ja, es ist behauptet worden, ich hätte beim Examen mit den jungen Referendaren gekneipt und alsdann mit ihnen gejeut, den Beweis ist man aber vollständig schuldig geblieben. Ich bemerke, daß Herr Rechtsanwalt Sprenger die Aussagen des Zeugen Meyer in dem Prozeß Kruse als eine Tatsache vorgebracht hat. Wäre dies nicht geschehen, dann wäre dieser Prozeß und der ganze Skandal nicht gewesen. – Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich erwidere, was ich bereits als Zeuge gesagt habe: ich habe es sofort bezweifelt, daß Herr Minister Ruhstrat bei der Examenfeier mit den jungen Referendaren gekneipt und alsdann mit diesen zusammen gejeut hat. All die anderen Aussagen hat doch aber der Zeuge Meyer mit vollster Bestimmtheit aufrecht erhalten, ja, er ist sogar noch darüber hinausgegangen. Jedenfalls ist doch erwiesen, daß der Herr Minister bis in die jüngste Zeit gepokert hat. Ich war jedenfalls genötigt, im Prozeß Kruse die Aussagen Meyers vorzubringen. – Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich beantrage, noch Frau Biermann zu vernehmen. Diese wird bekunden, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger zu einigen Artikeln des „Residenzboten“ in Beziehungen steht. (Allgemeine Bewegung.) Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Heute morgen bereits ist mir ein solches Gerücht zu Ohren gekommen, ich ersuche daher ebenfalls dringend, Frau Biermann als Zeugin zu vernehmen. Ich kann mir nicht denken, daß Frau Biermann dies bekunden wird. Sollte sie es dennoch tun, dann lege ich selbstverständlich mein Mandat auch für Biermann nieder. Ich erkläre, daß ich weder direkt noch indirekt zu einem Artikel des „Residenzboten“ in irgendeiner Beziehung stehe. Ich habe wiederholt erklärt, daß ich den Ton des „Residenzboten“ für geschmacklos halte und seine Haltung aufs schärfste mißbillige. Das kann mich aber nicht hindern, für die Redakteure die Verteidigung zu führen. Als ich allerdings sah, in welch schneller Weise die Strafanzeige gegen Minister Ruhstrat von der hiesigen Staatsanwaltschaft erledigt wurde, da sagte ich zu Biermann: Da Sie die Strafanzeige einmal gemacht haben, so müssen Sie die Sache auch weiter verfolgen. – Rechtsanwalt Dr. Herz: Ich kann dem Herrn Kollegen Sprenger nur bestätigen, daß er sich stets mißbilligend über die Haltung des „Residenzboten“ geäußert hat. Ich hatte aber die Empfindung, es bestand die Absicht, Herrn Kollegen Sprenger aus der Verteidigung herauszudrängen, deshalb ist hauptsächlich seine Zeugenladung beantragt worden. – Vors.: Ich weiß nicht, gegen wen sich dieser Vorwurf richtet. Ich muß doch aber bemerken, daß die Vernehmung des Herrn Rechtsanwalts Sprenger als Zeuge geboten war, das ist doch wohl jedem einleuchtend. Meine Absicht war es nicht, Herrn Rechtsanwalt Sprenger aus der Verteidigung hinauszudrängen. Der beste Beweis hierfür ist, daß ich ihn nachher noch als Verteidiger zuließ. Später sind mir erst Bedenken aufgestoßen, ob es zulässig ist, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger weiter die Verteidigung führt. – Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich muß den Vorwurf als unbegründet bezeichnen, daß die Strafanzeige Biermanns von der hiesigen Staatsanwaltschaft nicht genügend geprüft worden sei. – Vors.: Nun, Angeklagter, sind Sie damit einverstanden, daß wir weiter verhandeln, oder beantragen Sie die Aussetzung der Verhandlung, damit Sie sich nach einem neuen Verteidiger bemühen können? – Angekl.: Ich kann gar keine Erklärung abgeben. – Vors.: Ja, Sie müssen uns eine Erklärung geben; wir müssen doch auf die eine oder andere Weise die Sache zu Ende bringen. – Angekl.: Ich bin zu erschöpft, ich kann keine Erklärung abgeben. – Der Gerichtshof zog sich zur Beratung zurück. – Nach wenigen Minuten trat der Gerichtshof wieder in den Saal. Der Vorsitzende verkündete: Der Gerichtshof hat beschlossen, den Antrag auf Vernehmung der Frau Biermann abzulehnen und um 5 Uhr nachmittags die Verhandlung fortzusetzen. Die Zeugen sind sämtlich entlassen. – Nach Wiedereröffnung der Sitzung nahm sogleich das Wort Staatsanwalt Dr. Fimmen. Wer geglaubt hat, es würden in diesem Prozeß sensationelle Enthüllungen zutage treten, wird gründlich enttäuscht sein. Selten hat wohl ein Prozeß einen solchen Ausgang genommen, wie der gegenwärtige. Es ist in dem „Residenzboten“ behauptet worden: Minister Ruhstrat habe in der Verhandlung wider Dr. Ries-Biermann wissentlich einen Meineid geleistet, denn er habe unter Eid erklärt, er habe seit 13 bis 14 Jahren nicht mehr gespielt, und er habe nur im Kasino gespielt; es könne aber aufs bestimmteste nachgewiesen werden, daß der Minister noch bis in die neueste Zeit leidenschaftlich dem Glücksspiel gefrönt und zumeist die Bank gehalten habe. Monatelang wurde vom Angeklagten im „Residenzboten“ geschrieben: er sei in der Lage, den striktesten Beweis für seine Behauptungen zu erbringen. Der Angeklagte war aber nicht in der Lage, auch nur einen Zeugen für seine Behauptung namhaft zu machen. Der Staatsanwalt ging näher auf den Inhalt der zur Anklage stehenden Artikel ein und äußerte alsdann: Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger hat allerdings als Zeuge bekundet, er, der in dem Prozeß Dr. Ries-Biermann Verteidiger war, habe die Empfindung, daß der Minister unter seinem Eide erklärt habe, er habe seit 13 bis 14 Jahren nicht mehr und auch nur im Kasino gespielt. Allein der Vorsitzende dieser Verhandlung, Herr Landgerichtsdirektor Bödeker, hat als Zeuge bekundet, er erinnere sich einer solchen Aussage des Ministers nicht. Wäre es geschehen, dann würde es ihm noch im Gedächtnis sein. Soweit ihm erinnerlich, lag zu solcher Frage an den Minister keine Veranlassung vor. Herr Landrichter Dr. Klaue, der in dieser Verhandlung Referent, also zu ganz besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet war, hat sich dieser Bekundung vollständig angeschlossen. In einem Artikel hat der Angeklagte dem Herrn Minister den Vorwurf gemacht, daß er im Landtage die Unwahrheit gesagt habe. Auch hierfür ist kein Beweis erbracht worden. Die gesamten Vorwürfe stützten sich auf die Zeugen Laturnus und Meyer. Die Aussage des ersteren kommt überhaupt nicht in Betracht. Bezüglich des Meyer hat der Gerichtshof sich ja bereits entschieden, indem er beschlossen hat, den Zeugen wegen Verdachts des wissentlichen oder fahrlässigen Meineids zu verhaften. Es widerstrebt mir, da Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger nicht hier ist, auf dessen Protokollierung näher einzugehen. Aber ich kann doch nicht umhin, mein Befremden auszudrücken, daß man die Aussagen der Zeugen Laturnus und Meyer in öffentlicher Gerichtssitzung mitteilte und sie somit in die Welt hinausposaunte, ohne nähere Erkundigungen einzuziehen. Der Angeklagte ist jeden Beweis für seine ungeheuerlichen Behauptungen vollständig schuldig geblieben; es ist im Gegenteil erwiesen worden, daß der Herr Minister weder in der Gerichtssitzung wider Dr. Ries-Biermann, noch im Landtage eine Unwahrheit gesagt hat. Zugegeben ist nur, daß der Minister in den letzten Jahren im Kasino bisweilen gepokert hat. Da von der Verteidigung beantragt worden ist, den Kriminalkommissar von Manteuffel (Berlin) als Sachverständigen zu befragen, ob Pokern ein Glücksspiel ist, so will ich mich darüber nur in Kürze äußern. Ich halte Pokern, zumal wenn es im Kreise von gesellschaftlich Gleichgestellten gespielt wird, für kein Glücksspiel. Das Reichsgericht hat über diese Frage noch keine Entscheidung getroffen, es hat aber entschieden: ein Glücksspiel ist nicht vorhanden, sobald das Spiel nicht vom Zufall, sondern von einer gewissen Geschicklichkeit abhängt. Beim Pokern ist aber eine gewisse Geschicklichkeit erforderlich. Ich wiederhole, der Angeklagte hat in keinem Punkte den Beweis der Wahrheit zu führen vermocht, er ist also auf Grund des § 186 des Strafgesetzbuches zu bestrafen. Bei der Strafzumessung ist zu erwägen die Schwere der Beleidigungen und der Umstand, daß der Angeklagte die Artikel aus Skandalsucht veröffentlicht hat, ohne sich irgendwie zu erkundigen, ob die Behauptungen wahr seien. Es ist ferner zu erwägen, daß dem höchsten Justizbeamten des Landes wissentlicher Meineid, also wohl die schwerste Beleidigung, zum Vorwurf gemacht worden ist. Dadurch hat aber auch der Angeklagte die öffentliche Autorität in schwerster Weise erschüttert. Ich beantrage eine Gefängnisstrafe von einem Jahre drei Monaten, Publikationsbefugnis für den beleidigten Herrn Minister und außerdem, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. – Der Nebenkläger, Minister Ruhstrat, sein Vertreter, Rechtsanwalt Wisser, und selbstverständlich auch die Verteidiger, waren zur Verhandlung nicht erschienen. – Vors.: Angeklagter, haben Sie noch etwas anzuführen? – Angeklagter, der körperlich sehr heruntergekommen aussah, antwortete mit einem vernehmlichen Nein. – Nach etwa halbstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Erk, folgendes Urteil: Der Gerichtshof hat den Angeklagten der zweifachen Beleidigung des Ministers Ruhstrat im Sinne des § 186 des Strafgesetzbuchs für schuldig erachtet und ihn, einschließlich der gegen den Angeklagten am 28. September 1904 erkannten Gefängnisstrafe von einem Monat, zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Dem beleidigten Herrn Minister ist die Publikationsbefugnis in den „Oldenburgischen Anzeigen“ und im „Residenzboten“ zugesprochen worden. Es ist dem Minister Ruhstrat in zwei Artikeln des „Residenzboten“ vom Angeklagten der Vorwurf gemacht worden: er habe einen Meineid geleistet und im Landtag die Unwahrheit gesagt. Für beide Behauptungen ist der Beweis der Wahrheit nicht erbracht worden. Die beiden vernommenen Richter, die in der Verhandlung wider Dr. Ries-Biermann, der eine als Vorsitzender, der andere als Referent fungiert, haben in durchaus glaubwürdiger Weise bekundet, daß der Minister die behauptete Äußerung nicht getan hat. Damit fällt auch der Vorwurf, daß der Minister sich der Unwahrhaftigkeit im Landtage schuldig gemacht habe. Der Bekundung des Zeugen Meyer hat der Gerichtshof keinen Glauben geschenkt, zumal sie im direkten Gegensatz zu den Bekundungen der Zeugen Schmidt, Dr. Schleppegrell und Becker steht und der Zeuge Meyer heute außerdem zu einem durchaus glaubhaften Zeugen in einen direkten Gegensatz getreten ist. Es ist nur erwiesen, daß der Minister nach 1896 im Kasino gepokert hat. Der Gerichtshof ist aber auch der Ansicht, daß Pokern kein Glücksspiel ist, da dabei nicht der blinde Zufall, sondern eine gewisse Geschicklichkeit entscheidet. Jedenfalls ist nicht erwiesen, daß der Minister als Oberstaatsanwalt und Minister „Lustige Sieben“ gespielt hat. Bei der Strafzumessung war zu erwägen, daß der Angeklagte dem höchsten Justizbeamten des Landes den schwersten Vorwurf, den man sich denken kann, den des Meineids gemacht und diesen Vorwurf erhoben hat, ohne sich zu vergewissern, ob er auf Wahrheit beruht. Strafmildernd ist erwogen worden, daß der Angeklagte in fremde Verhältnisse geradezu hineingedrängt wurde und auch nicht festgestellt ist, welche Einflüsse und Zuflüsterungen auf ihn eingewirkt haben. Angesichts dieser Erwägungen ist, wie geschehen, erkannt und sind dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.

Anfang April 1905 hatte sich Biermann wegen derselben Beleidigung und auch wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Wisser vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Oldenburg zu verantworten. Er wurde nach dreitägiger Verhand- lung zu einer Gesamtstrafe von einem Jahre, drei Monaten Gefängnis verurteilt. – Am 11. Juli 1905 begann, vor dem Schwurgericht zu Bückeburg, der Prozeß wider den Kellner Meyer wegen wissentlichen Meineids. – Den Gerichtshof bildeten: Landgerichtsrat Wippermann (Vorsitzender), Landgerichtsrat Reiche und Gerichtsassessor Dr. Zwitzers (Beisitzende). – Die öffentliche Anklagebehörde vertraten Staatsanwalt Becker (Oldenburg) und Preußischer Gerichtsassessor Weßberge (Bückeburg). Die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Dr. Sprenger (Bremen), Dr. Herz und Dr. Jonas (Altona). Da die beiden ersten Verteidiger als Zeugen benannt waren, so war Rechtsanwalt Steinemann (Stadthagen) zum Offizialverteidiger ernannt. – Der Angeklagte Meyer war am 31. Oktober 1883 in Walle bei Bremen geboren. Er war ein mittelgroßer, kräftig gebauter, hübscher junger Mann mit schön frisiertem goldblondem Haar. Sein Gesicht war fast bartlos. Er sah auffallend blaß aus; die lange Untersuchungshaft schien nicht ohne Einfluß auf ihn geblieben zu sein. – Der Angeklagte Meyer gab auf Befragen des Vorsitzenden an: Er habe in Bremen die Volksschule besucht und frühzeitig seinen Vater verloren. Nach Beendigung der Schulzeit habe er sich zuerst in Bremen der Kellnerlaufbahn gewidmet. Er sei ziemlich weit herumgekommen, bis er schließlich nach Oldenburg in Stellung kam. Er war der einzige der Söhne seiner Stiefmutter, der dieser reichliche Unterstützungen zukommen ließ. – Vors.: Wie kamen Sie eigentlich in die Spielerangelegenheit hinein? – Angekl.: Ich las im vorigen Jahre in der Zeitung, daß der jetzige Minister Ruhstrat seit einer bestimmten Zeit nicht mehr gespielt haben wollte, und sprach darüber mit meinen Kollegen. Durch diese ist meine Kenntnis von der Sache an die Öffentlichkeit gekommen. Der Angeklagte gab alsdann an der Hand einer im Gerichtssaale angehängten Situationstafel nähere Auskunft über die Örtlichkeiten und die Nischen im Oldenburger Zivilkasino. – Vors.: Sie waren am Büfett beschäftigt? – Angekl.: Nein, ich hatte das Büfett selbständig übernommen und bediente die Herren selbst, so daß ich immer anwesend war. – Vors.: War der Verkehr im Zivilkasino sehr bedeutend? – Angekl.: Nein, ich konnte ihn leicht allein bewältigen. – Im Anschluß hieran wurde das Protokoll über die Lokalbesichtigung in Oldenburg verlesen, in dem eingehend der Situationsplan erörtert war. An die Geschworenen wurden photographische Aufnahmen verteilt, aus denen die Lage der einzelnen Nischen ersichtlich war. – Vors.: Wer verkehrte meistens in der Nische, in der hauptsächlich gespielt wurde? – Angekl.: Hauptsächlich der damalige Oberstaatsanwalt Ruhstrat, der Buchhändler Schmidt und der Zahnarzt Dr. Schleppegrell, die vereint immer miteinander spielten. Auch verschiedene andere Herren fanden sich dann und wann ein. – Vors.: Was spielten diese drei Herren vor allem? – Angekl.: Sie spielten meistens Skat, oft die ganze Nacht hindurch. – Vors.: Haben die Herren außer Skat auch noch ein anderes Spiel gespielt? – Angekl.: Ja, sie spielten im Anschluß an den Skat auch „Lustige Sieben“. – Vors.: Haben Sie schon etwas von „Pokern“ gehört? – Angekl.: Früher nicht, erst im Laufe der Verhandlung erfuhr ich davon. – Vors.: Sie wußten aber, daß „Lustige Sieben“ gespielt wurde? Wissen Sie das genau? – Angekl.: Jawohl. – Im Anschluß hieran erklärte der Angeklagte die Spielweise der „Lustigen Sieben“ und zeichnete hierbei die Spielfigur auf. Der Vorsitzende fragte ihn eingehend über die Spielmethode. – Vors.: Also, Sie bleiben dabei, daß die erwähnten Herren im Anschluß an den Skat wiederholt „Lustige Sieben“ gespielt haben? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Angeklagter, können Sie sich nicht irren, daß diese drei Herren dort „Lustige Sieben“ gespielt haben? Alle drei Herren haben unter ihrem Eide ausgesagt, daß das nicht der Fall gewesen ist. – Angekl.: Nein, ich irre mich nicht. – Vors.: Haben Sie vielleicht den Minister Ruhsrtat mit seinem Bruder verwechselt? – Angekl.: Nein, ich kenne den Minister ganz genau. – Vors.: Wissen Sie genau, daß jeder der Herren als Bankhalter oder als Setzer beteiligt war? – Angeklagter schwieg. – Staatsanw. Becker: Vielleicht ist die Frage besser so gestellt, ob es möglich ist, daß einer der Herren nur Zuschauer war? – Angekl.: Nein, das ist nicht möglich. Ich bin mir ganz klar darüber. (Erregt): Ich habe stets die volle Wahrheit gesagt und kann nicht mehr sagen. Ich bin jetzt schon sieben Monate in Untersuchungshaft und schon ganz wirr. – Vors.: Skat und Pokern können Sie nicht verwechseln? – Angekl.: Nein. – Vors.: Auch nicht mit „Lustige Sieben“? – Angekl.: Nein. Pokern wird mit Karten gespielt und „Lustige Sieben“ mit Würfeln. – Vors.: Wie ging es bei dem Spiel des Ministers Ruhstrat zu? Wurde wüst dabei getrunken? – Angekl. Nein, im allgemeinen ging es sehr mäßig zu. – Vors.: Ist dabei Sekt getrunken worden? – Angekl.: Nein. – Vors.: Wurde das Geld verächtlich herumgeworfen? – Angekl.: Ja, ich fand nach dem Spiel oft Geld. – Vors.: Auch nach dem Spiel des Ministers Ruhstrat? – Angekl.: Ja. – Vors.: Sind Sie von den Gästen oft angeschnauzt worden? – Angekl.: Ja, ich wurde öfter angeschnauzt, ich sollte hinausgehen. – Vors.: Auch von der Gesellschaft des Ministers Ruhstrat? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Wieviel Trinkgelder hatten Sie nach einem solchen Spielabend? – Angekl.: 50 bis 60 Mark. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) Vors.: Soviel? – Angekl.: Allerdings mit dem, was auf die Erde fiel. – Auf weiteres Befragen erklärte der Angeklagte, er habe seiner Mutter und seinem Bruder von dem Spiel im Zivilkasino Mitteilung gemacht. Er erinnere sich aber nicht mehr genau, was er erzählt habe. – Auf Veranlassung von Laturnus war er zu Rechtsanwalt Dr. Sprenger gekommen. – Vors.: Wußten Sie, was Sie dort sollten? – Angekl.: Nein. – Vors.: Was sagte Ihnen Herr Dr. Sprenger? – Angekl.: Ob mir bekannt sei, daß Minister Ruhstrat im Oldenburger Kasino gespielt habe. – Vors.: Sagte Ihnen Herr Dr. Sprenger, weshalb er das wissen wollte? – Angekl.: Nein. Vors.: Ist Ihnen bekannt, daß Sie sich von einem Rechtsanwalt nicht auszufragen lassen brauchen? – Angekl. schwieg. – Vors.: Wie kam es, daß Sie vom Rausschmeißen und Geld-an-den-Kopf-werfen gesprochen haben, das doch mit dem Minister Ruhstrat nichts zu tun hatte? – Angekl. schwieg. – Vors.: Wie kam es, daß Sie sich sofort bereit erklärten, das Protokoll zu beschwören? – Angekl.: Das, was ich gesagt habe, war wahr. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Herz erklärte der Angeklagte: Rechtsanwalt Dr. Sprenger habe ihn wiederholt zu der größten Vorsicht ermahnt. Er habe ihm gesagt, daß die Sache vor das Gericht komme und Zeugen auftreten würden, die das gerade Gegenteil bekunden werden. – Der Vorsitzende verlas hierauf die Aussagen, die der Angeklagte bei Dr. Sprenger zu Protokoll gegeben hatte und bemerkte: In dem Protokoll heißt es, „es wurde viel und hoch gespielt, um Tausende. Wenn ich in die Nähe kam, wurde „Raus!“ gerufen und mir Taler und Fünfmarkstücke an den Kopf geworfen.“ Nach Ihren früheren und heutigen Aussagen haben diese Mitteilungen mit Minister Ruhstrat nichts zu tun gehabt. – Angekl.: Ich habe das auch gar nicht so gesagt. – Vors.: Dann hätten Sie doch gegen das Protokoll, das Ihnen vorgelesen wurde, Einspruch erheben sollen! – Angekl.: So genau habe ich nicht darauf acht gegeben. – Vors.: Wie kam es nun, daß Sie sagten: „Es wurde viel und hoch gespielt?“ – Angekl.: Es wurde so gespielt, daß ich annehmen mußte, es handle sich um große Beträge. Ich habe aber immer erklärt, ich könne über Einzelheiten des Spiels des Ministers nichts Genaues sagen. – Vors.: Sie haben doch aber auch gesagt, der Minister habe mit Referendaren und Offizieren mehreremale gespielt. – Angekl.: Das ist richtig. – Vors.: Sie haben bei einer Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter zugegeben, Sie hätten im Café „Roland“ in Bremen geäußert, Sie haben Dr. Schleppegrell und den Buchhändler Schmidt als Mitspieler des Ministers angegeben. Wenn diese das Gegenteil behaupteten, dann befürchteten Sie, verhaftet zu werden. – Angekl. (mit fast weinerlicher Stimme): Herr Präsident, es ist in der Untersuchung alles aufgeboten worden, um ein Geständnis von mir zu erpressen, so daß ich schließlich nicht mehr wußte, was ich sagte. Der Kriminalkommissar Böning hat so furchtbar auf mich eingeredet, daß ich schließlich alles zugab, was er mich fragte. Das ist auch beim Untersuchungsrichter zur Sprache gekommen. Ich bitte aber über das, was ich beim Untersuchungsrichter gesagt habe, nicht mehr vernommen zu werden. – Vors.: Sie haben überhaupt nicht nötig zu antworten. – Angekl.: Ich will mich über alles vernehmen lassen, nur nicht über meine Aussagen beim Untersuchungsrichter. – Im weiteren Verlauf der Verhandlung gab der Angeklagte zu, daß der Vorsitzende in der Strafkammerverhandlung gegen Schweynert in Oldenburg, Landgerichtsdirektor Erk, ihn wiederholt ermahnt habe, sich zu überlegen, was er sage. Er sei aber in einer Weise vernommen worden, daß er ganz verwirrt wurde. Wäre er in der Weise vernommen worden wie heute, dann wäre er wohl nicht verhaftet worden. Wenn er in Oldenburg in richtiger Weise vernommen worden und ihm Zeit zum Überlegen geblieben wäre, dann würde er erklärt haben, es ist möglich, daß ich mich bezüglich des Herrn Referendars Christians irre. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Vors.: Sie sind infolge der Vernehmungen krank geworden? – Angekl.: Ich wurde halskrank, und der Krankenwärter sagte, das käme von der trockenen Luft im Gefängnis. – Staatsanw. Becker: Es liegt mir daran, von dem Angeklagten zu erfahren, ob er den Minister Ruhstrat mehrere Male oder häufig die „Lustige Sieben“ habe spielen sehen? – Angekl.: Ich kann das nicht auseinander halten, für mich bleibt der Sinn derselbe. – Als erster Zeuge wurde Redakteur von Busch-Oldenburg vernommen. Dieser hatte der Verhandlung gegen den Redakteur Schweynert beigewohnt. Er bekundete: Dem Angeklagten Meyer sei energisch ins Gewissen geredet worden, dieser sei aber nicht verstört gewesen. Die Frage, ob er glaube, daß der Angeklagte damals eingeschüchtert worden sei, verneinte der Zeuge. Er hatte die Empfindung, daß der Angeklagte für wahr hielt, was er damals aussagte. – Zeuge Referendar Christians wiederholte seine früheren Aussagen, wonach er nicht mit dem Staatsanwalt Dr. Fimmen „Lustige Sieben“ gespielt habe. Es sollte darauf Minister Ruhstrat als Zeuge vernommen werden. Die Verteidiger widersprachen einer Vereidigung und beantragten, daß die Vereidigung bis zum Schluß seiner Vernehmung ausgesetzt werde. Es sei festgestellt, daß Ruhstrat noch als Oberstaatsanwalt sich an Glücksspielen beteiligt, und daß er zu Glücksspielen angestiftet habe. – Das Gericht lehnte nach kurzer Beratung diesen Antrag der Verteidigung ab. Ruhstrat erklärte als Zeuge auf Befragen der Verteidigung, ob er „Lustige Sieben“ zu spielen aufgehört, weil Hauptmann Pavel sich das Leben genommen hatte, daß dies nicht der Fall sei. Die weitere Frage der Verteidigung, ob er wegen der bevorstehenden Ernennung zum Staatsminister das Spielen der „Lustigen Sieben“ eingestellt habe, beantwortete Minister Ruhstrat mit einem entschiedenen Nein. – Zahnarzt Dr. med. Schleppegrell erklärte, daß er in seinem Leben niemals gepokert oder „Lustige Sieben“ gespielt habe. Er sei ein Duzfreund des Ministers Ruhstrat. In Oldenburg herrschen eigentümliche Gesellschaftsverhältnisse. Zum Schluß der Verhandlung wiesen die Verteidiger darauf hin, daß ein junger Kellner leicht verwechseln konnte, wer unter den Herren gespielt habe und welches Spiel gespielt wurde. – Am zweiten Verhandlungstage beantragte der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger: mehrere in Bremen konditionierende Kellner als Zeugen und den Kriminalkommissar Frhrn. v. Manteuffel (Berlin) als Sachverständigen und Zeugen zu laden. Letzterer sollte befragt werden, ob Pokern ein Glücksspiel ist und in welcher Weise „Lustige Sieben“ gespielt wird. Das eigentliche Beweisthema in dem Prozeß Schweynert war: „Hat Minister Ruhstrat in den letzten Jahren Hasard gespielt?“ Ob der Minister „Lustige Sieben“ gespielt, gepokert oder gemauschelt hat, ist dabei sehr gleichgültig. Wenn nachgewiesen ist, daß der Minister in den letzten Jahren hasardiert hat, dann hat der Angeklagte keinen Meineid geleistet. Wenn auch der Angeklagte behauptet hat, der Minister habe „Lustige Sieben“ gespielt, so ist es möglich, daß der Angeklagte „Lustige Sieben“ mit Pokern verwechselt hat. Kriminalkommissar v. Manteuffel, der ja bereits, wie gerichtsnotorisch sein dürfte, in einem Berliner Prozeß Pokern für ein Glücksspiel erklärt hat, wird bekunden, daß in den internationalen Spielhöllen in der Hauptsache gepokert wird und daß, wenn auch nicht in Deutschland, so doch in allen anderen Kulturstaaten Pokern durch Gesetz verboten ist. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Ich beantrage, die Gefangenaufseher Kühling und Gode (Oldenburg) als Zeugen zu laden. Diese werden bekunden, Kriminalkommissar Böning habe auf den Angeklagten derartig eingewirkt, daß dieser schließlich zu seinen Verteidigern jedes Vertrauen verloren hatte und nahe daran war, seinen Verteidigern das Mandat zu entziehen und sich einen Verteidiger von Staatswegen geben zu lassen. Die vorgeschlagenen Zeugen werden auch bekunden: Der Angeklagte habe eines Tages erklärt: Er werde bei seinen Vernehmungen in einer Weise behandelt, daß er die Empfindung habe, er befinde sich in einer Räuberhöhle. Wenn sich das bewahrheitet, dann hat sich Kriminalkommissar Böning einer Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht. – Staatsanw. Becker: Gegen die Ladung der Gefangenaufseher habe ich nichts einzuwenden. Dagegen muß ich der Ladung des Kriminalkommissars v. Manteuffel widersprechen. Es steht zunächst nicht fest, ob im Oldenburger Kasino gepokert wurde, als der Angeklagte dort Kellner war, und andererseits kann man doch wohl Pokern auf verschiedene Weise spielen. Die Beurteilung, ob Pokern ein Glücksspiel sei, kann man doch auch dem Gerichtshof überlassen. – Vert. R.A. Dr. Sprenger: Minister Ruhstrat hat selbst zugegeben, daß er in den letzten Jahren im Oldenburger Kasino gepokert hat; es ist danach anzunehmen, daß dies auch geschehen ist, als der Angeklagte dort Kellner war. Aber gerade der Umstand, daß Pokern auf verschiedene Art gespielt werden kann, macht es notwendig, daß ein Sachverständiger befragt wird, ob Pokern mit dem Spiel „Lustige Sieben“ verwechselt werden kann. Im übrigen hat die Strafkammer zu Oldenburg in dem Prozeß Schweynert entschieden: Pokern ist kein Glücksspiel. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Ich erachte die Abhörung eines Sachverständigen für um so notwendiger, da nicht anzunehmen ist, daß die Herren Geschworenen den Unterschied zwischen Pokern und „Lustige Sieben“ kennen. Ich will noch bemerken, daß Kriminalkommissar v. Manteuffel anerkannt der erste Sachverständige auf dem Gebiete des Spielwesens ist. – Im weiteren Verlauf der Verhandlung verzichteten die Verteidiger auf die Ladung der Bremer Kellner. – Nach sehr langer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat beschlossen, die Gefangenaufseher zu laden, dagegen den Antrag auf Ladung des Kriminalkommissars v. Manteuffel abzulehnen. Der Angeklagte hat sowohl in der Strafkammerverhandlung in Oldenburg, als auch hier ausdrücklich erklärt: Minister Ruhstrat hat „Lustige Sieben“ gespielt, mithin kann das Pokerspiel hier nicht interessieren, und zwar um so weniger, da dem Gerichtshof bekannt ist, daß das Pokern mit Karten, „Lustige Sieben“ mit Würfeln gespielt wird, also eine Verwechslung zwischen beiden Spielen unmöglich ist. Der Angeklagte hat ja auch selbst erklärt, er habe den Würfelbecher hineingereicht. Der Antrag der Herren Verteidiger wäre nur von Belang, wenn sie behaupteten: Pokern kann auch mit Würfeln und „Lustige Sieben“ mit Karten gespielt werden. – Es wurde alsdann Buchhändler Schmidt (Oldenburg) als Zeuge aufgerufen: Er habe mit dem Minister Ruhstrat in den letzten Jahren im Oldenburger Kasino oftmals Skat gespielt. Bisweilen auch gepokert. „Lustige Sieben“ sei in der fraglichen Zeit niemals gespielt worden. – Vors.: Kann der Laie das Pokerspiel mit dem Spiel „Lustige Sieben“ verwechseln? – Zeuge: Das halte ich für ausgeschlossen, Pokern kann nur mit Karten, und „Lustige Sieben“ nur mit Würfeln gespielt werden. – Vors.: Haben Sie niemals mit dem Minister Ruhstrat „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Jawohl, aber vor vielen Jahren. – Der Zeuge bekundete darauf auf Befragen des Vorsitzenden: Er hatte nicht die Empfindung, daß der Angeklagte in der Oldenburger Strafkammer befangen oder verwirrt war. Er wurde auch vom Vorsitzenden und dem amtierenden Staatsanwalt wiederholt verwarnt. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sie haben viel mit Minister Ruhstrat, auch früher oftmals „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Ist es richtig, daß Sie dabei fast Ihr ganzes Vermögen verloren und deshalb bisweilen Kellner angepumpt haben? – Zeuge: Eigenes Vermögen besaß ich nicht, ich gebe aber zu, daß ich viel Geld verloren und auch bisweilen gepumpt habe. – Vert.: Wann haben Sie zum letzten Male mit dem Minister „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Genau kann ich es nicht sagen, ich glaube, es fiel in die Zeit, als der Minister Oberstaatsanwalt wurde. – Vert.: Also als Staatsanwalt hat der Minister noch „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Ich glaube wohl. – Vert.: Sind Sie der Ansicht, daß ein Staatsanwalt weniger Pflichten hat als ein Oberstaatsanwalt? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Fiel nicht das Aufhören des „Lustigen Sieben“-Spiels des Herrn Ministers in die Zeit, als Hauptmann v. Pavel sich das Leben nahm? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen. – Vert.: Wann starb Hauptmann v. Pavel? – Zeuge: Meiner Erinnerung nach vor etwa 15 Jahren. – Vert.: Kann es 1895 gewesen sein? – Zeuge: Es ist möglich. – Vert.: Hauptmann v. Pavel war ein Spielgenosse des Herrn Ministers Ruhstrat? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß Hauptmann v. Pavel sich Spielschulden halber erschossen hat? – Zeuge: Daß sich Hauptmann v. Pavel erschossen hat, ist mir bekannt, ob es Spielschulden halber geschehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Wird das Spiel „Lustige Sieben“ als so unfair in Oldenburg gehalten, daß ein Oberstaatsanwalt es nicht spielen, wohl aber das Pokerspiel betreiben kann? – Vors.: Das ist ein Urteil, das der Zeuge nicht abgeben kann. – Vert.: Ich will nur die persönliche Ansicht des Herrn Zeugen hören. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich will die Frage so stellen: Gilt in den besseren Gesellschaftskreisen Oldenburgs Pokern als ein einwandsfreies, solides Spiel? – Vors.: Ich kann diese Frage aus denselben Gründen, aus denen der Gerichtshof den Antrag auf Ladung des Kriminalkommissars v. Manteuffel abgelehnt hat, nicht zulassen. Das Pokerspiel kann uns hier nicht interessieren. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr Herz bekundete der Zeuge noch: Es sei zumeist bis 1 Uhr nachts, hin und wieder auch bis 3 oder 4 Uhr morgens gespielt worden. – Hierauf wurde Polizeikommissar Böning (Bremen) als Zeuge aufgerufen. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Ich ersuche, den Zeugen darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn eine Frage an ihn, in bezug auf den § 343 des Strafgesetzbuchs gestellt werden sollte, er berechtigt ist, die Antwort zu verweigern. Der erwähnte Paragraph lautet: „Ein Beamter, welcher in einer Untersuchung Zwangsmittel anwendet oder anwenden läßt, um ein Geständnis oder Aussagen zu erpressen, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft“. – Vors.: Ich mache Sie darauf aufmerksam, Herr Zeuge, daß, wenn eine Frage an Sie gerichtet werden sollte, durch deren Beantwortung Sie sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen könnten, Sie berechtigt sind, die Antwort zu verweigern. – Polizeikommissar Böning bekundete darauf auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe den Angeklagten in der Untersuchungshaft sehr eingehend vernommen. Der Angeklagte habe ihm schließlich gesagt: Er könne die Behauptung nicht mehr aufrechterhalten, daß Minister Ruhstrat mit Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell „Lustige Sieben“ gespielt habe. Es war das nur eine Schlußfolgerung, weil die drei Herren zusammen Karten gespielt haben. Er bleibe aber dabei, daß Minister Ruhstrat „Lustige Sieben“ gespielt habe, er wisse nur nicht, mit wem er gespielt habe. Er habe dies auch in der Oldenburger Strafkammerverhandlung sagen wollen, es aber nicht getan, da Laturnus unaufhörlich auf ihn eingeredet habe, er müsse bei seiner Aussage bleiben, und er sich auch fürchtete, wegen Meineids verhaftet zu werden. Vors.: Ist es richtig, daß Sie den Versuch machten, dem Angeklagten Mißtrauen gegen seine Verteidiger einzuflößen? – Zeuge: Das habe ich nicht getan. Ich habe allerdings dem Angeklagten gesagt: Es ist selbstverständlich, daß die Verteidiger zunächst die Interessen des „Residenzboten“ wahrnehmen. – Vors.: Haben Sie dem Angeklagten gesagt: Die Verteidiger haben nur ihr Honorar im Auge, er solle diesen das Mandat entziehen und sich einen Verteidiger von Amts wegen bestellen lassen? – Zeuge: Ich habe dem Angeklagten gesagt: Infolge seines Geständnisses könnte sich die Sache in die Länge ziehen, desto mehr Honorar werden aber die Verteidiger beanspruchen, sein Vermögen werde infolgedessen immer mehr zusammenschmelzen. Da versetzte der Angeklagte: Herr Rechtsanwalt Dr. Herz hat mir versprochen, mich ohne Bezahlung zu verteidigen. Ich bemerkte darauf: Das ist brav, dann bleiben Sie dabei. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger verlas einen vom Angeklagten aus der Untersuchungshaft geschriebenen Brief, in dem der Angeklagte über heftige Kopfschmerzen klagte, die er für die Folge seiner vielen Vernehmungen halte. Der Polizeikommissar Böning habe ihm gesagt: wenn er ein Geständnis ablege, käme er mit einer kurzen Gefängnisstrafe davon und womöglich werde die Strafe durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet. Andernfalls seien ihm 10 Jahre Zuchthaus sicher. Der Polizeikommissar habe ihm ferner gesagt: er könne sich doch irren, es haben sich schon Kaiser und Könige geirrt. Er (Angeklagter) habe sich deshalb gesagt: Geglaubt werde ihm doch nichts, und um einer 10 jährigen Zuchthausstrafe zu entgehen, habe er schließlich seine vor Gericht gemachte Aussage widerrufen. – Polizeikommissar Böning bestritt, solche Äußerungen getan zu haben. Er führe seit 23 Jahren selbständig Vernehmungen und wisse genau, daß er in keiner Weise auch nur den leisesten Versuch machen dürfe, ein Geständnis zu erpressen. Er gebe zu, daß er dem Angeklagten gesagt habe, wenn er ein offenes Geständnis mache, würde er eine mildere Strafe erhalten. – Der Angekl. bemerkte: Er halte alles, was er in dem verlesenen Briefe geschrieben habe, vollständig aufrecht. – Auf weiteres Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger bestritt der Zeuge, den Versuch gemacht zu haben, dem Angeklagten Mißtrauen gegen seine Verteidiger einzuflößen. Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Jonas sagte der Zeuge: Durch den Aufruf und die Vernehmungen sollte nur festgestellt werden, ob das, was der Angeklagte behauptet hat, wahr ist. – Vert.: Dann verstehe ich nicht, weshalb der Angeklagte so eingehend vernommen worden ist. Haben Sie etwa von dem Herrn Untersuchungsrichter die Anweisung erhalten, den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen? – Zeuge: Eine solche Anweisung habe ich von dem Herrn Untersuchungsrichter nicht erhalten, ich hätte sie auch nicht angenommen. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger bemerkte der Zeuge: Er pflege gewöhnlich Angeklagte in Gegenwart von Zeugen zu vernehmen, da die von ihm erzielten Geständnisse mehrfach angefochten worden seien. Da er aber in Oldenburg fremd war, vermochte er einen Zeugen nicht hinzuzuziehen. Er habe deshalb, um sich zu sichern, den Angeklagten sofort zum Untersuchungsrichter führen lassen, damit dort die Aussage sogleich zu Protokoll genommen werde. – Im weiteren Verlauf der Vernehmung sagte der Zeuge: Bei dem Aufruf habe er das Beweisthema lediglich darauf beschränkt, ob Minister Ruhstrat mit Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell „Lustige Sieben“ gespielt habe. – Vert. R.-A. Herz: Haben Sie von dem angeblichen Geständnis des Angeklagten dem Minister Ruhstrat Mitteilung gemacht? – Zeuge: Keineswegs, ich habe den Herrn Minister nur ein einziges Mal gesehen. – Staatsanw. Becker: Haben Sie einmal gesagt, daß Sie die ganze Sache nur widerwillig übernommen hätten, weil man in Bremen eingenommen gegen Oldenburg sei, und Sie seien doch auch ein Bremer? – Zeuge: Ich erinnere mich nicht. (Heiterkeit.) Man hat doch nur ein Gehirn, und nach einer stundenlangen Vernehmung, wie ich sie eben hier durchgemacht habe, kann man doch jede Frage nicht mehr so ohne weiteres beantworten. – R.-A. Dr. Sprenger: Wir erklären uns mit diesen Aussagen des Zeugen durchaus einverstanden und akzeptieren sie für unser Plädoyer zugunsten des Angeklagten Meyer, der nach einer ebensolangen Vernehmung nicht mehr genau alles gewußt hat, was er sagte. Herr Böning ist Kommissar und der Angeklagte nur ein einfacher Kellner. – Der folgende Zeuge, Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe: Er habe gegen den Angeklagten die Untersuchung geführt und zunächst alle diejenigen vernommen, die über das von dem Angeklagten behauptete Spielen des Ministers etwas wissen konnten. Er habe fast sämtliche Richter am Oldenburger Landgericht und auch alle diejenigen vernommen, die in der in Betracht kommenden Zeit Referendare in Oldenburg waren oder das Assessorexamen gemacht hatten. Er hatte außerdem in Erfahrung gebracht, daß gleich nach der Verhaftung des Angeklagten der Deutsche Kellnerbund in einem Fachblatt einen Aufruf erlassen hat, in dem alle Kellner aufgefordert wurden, sich zu melden, die über die Vorgänge im Oldenburger Kasino etwas aussagen könnten, und daß sich daraufhin acht Kellner gemeldet hätten. Trotzdem habe er selbst einen öffentlichen Aufruf in einer Reihe von politischen und Fachzeitungen erlassen. Da der Vorwurf erhoben war, die Oldenburger Richter seien alle befangen, so habe er die Bremer Polizeibehörde ersucht, einen tüchtigen Beamten nach Oldenburg zu schicken, der ihn (den Untersuchungsrichter) unterstützen solle. – Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe bekundete ferner als Zeuge: Der Angeklagte habe bei dem Polizeikommissar Böning die Aussage zu Protokoll gegeben: Er habe nur die Schlußfolgerung gezogen, daß Minister Ruhstrat mit Dr. Schleppegrell und Buchhändler Schmidt „Lustige Sieben“ gespielt habe, er bleibe aber dabei, daß der Minister „Lustige Sieben“ gespielt habe, er wisse nur nicht mit wem. Gleich darauf habe der Angeklagte diese Aussage bei ihm (Zeugen) wiederholt. Er habe den Angeklagten gefragt, ob er die Aussage auch zu Protokoll nehmen solle, oder ob die Bestätigung des Protokolls des Kommissars genüge. Der Angeklagte antwortete: es sei nicht notwendig, noch ein Protokoll aufzunehmen. Als er den Angeklagten wieder abführen lassen wollte, sagte letzterer: Nun wird man mir wohl den Vorwurf machen, daß ich absichtlich die Unwahrheit gesagt habe. Ich erwiderte: Wenn Sie sich versehen haben, dann wird Ihnen von keiner Seite ein solcher Vorwurf gemacht werden. Aber weshalb haben Sie nicht in dem Prozeß Schweynert schon Ihre jetzige Aussage gemacht? Da antwortete der Angeklagte: Ich wollte es sagen, aber ich erinnerte mich, daß der Untersuchungsrichter in Bremen zu mir sagte: Das, was Sie hier bekundet haben, müssen Sie beschwören. Ich glaubte daher, ich müsse dabei bleiben, was ich in Bremen gesagt habe, sonst werde ich verhaftet. Außerdem hat Laturnus unaufhörlich auf mich eingeredet, ich solle bei meiner Aussage bleiben. Schließlich begann der Angeklagte zu weinen und sagte: Wenn ich nicht auf meine Mutter Rücksicht genommen hätte, wäre ich längst ins Ausland gegangen. Der Angeklagte hat dies sein Geständnis noch mehrfach bei späteren Vernehmungen wiederholt. Einige Zeit darauf bekam der Angeklagte ein Paket von auswärts. Von diesem Tage an erklärte er: Es sei so richtig, wie er zuerst ausgesagt habe. Schließlich erklärte der Angeklagte: Seine Verteidiger hätten ihm verboten, weitere Aussagen zu machen. Der Angeklagte habe sich über die Behandlung des Polizeikommissars Böning niemals beschwert. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Meinen Sie nicht, daß der Angeklagte das Protokoll in einem traumhaften Zustande verfolgt hat? Als man das Widerrufsprotokoll verlas, rief er ganz erstaunt: Was, ich habe doch immer gesagt, der Minister habe mit Schmidt und Dr. Schleppegrell „Lustige Sieben“ gespielt! – Zeuge: Ich halte es nicht für glaubhaft, daß sich Meyer in einem traumhaften Zustande befunden habe. R.-A. Dr. Sprenger: Dann beantrage ich die Ladung der Professoren Forel-Zürich und Mendel-Berlin und bitte diese als Sachverständige zu vernehmen, ob es nicht eine psychologische Tatsache sei, daß vor Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern und Polizeibeamten häufig falsche Aussagen gemacht werden, weil die Vernommenen fortwährend bedrängt werden: „Du irrst dich, das ist nicht richtig, was du sagst, ist unmöglich.“ So kommt es, daß die Betreffenden das schließlich selbst glauben, obgleich Zeugen nachher das Gegenteil bekunden. – R.-A. Dr. Sprenger fortfahrend: Ist Ihnen bekannt, daß die meisten Zeugen glaubten, daß, wenn sie in Oldenburg vernommen würden, der Verhaftungsbefehl schon über ihrem Haupt schwebte? – Zeuge: Ich habe mit einigen Zeugen darüber gesprochen, habe aber nichts davon bemerkt. – R.-A. Dr. Sprenger: Wissen Sie, daß ein Zeuge Vogt vor einem preußischen Gericht ganz andere Aussagen gemacht hat, als vor dem oldenburgischen? – Zeuge: Ja, der Zeuge ist dort bei seiner Aussage geblieben, er will nur vom preußischen Richter falsch verstanden worden sein. – R.-A. Dr. Herz: Sie hielten das Geständnis des Angeklagten für glaubwürdig und den Widerruf für unglaubwürdig? – Zeuge: Ja. – R.-A. Dr. Herz: Sie besaßen also schon eine gewisse Voreingenommenheit? Zeuge: Ja. – R.-A. Dr. Herz: Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch? Es müssen doch innere Motive vorliegen? – Vors.: Ich ersuche die Herren Verteidiger, doch nicht uferlose Debatten zu führen. Wie sollen die Geschworenen der Verhandlung folgen können, wenn hier von psychologischen Tatsachen gesprochen wird. – Die Verteidiger zogen schließlich den Antrag auf Ladung der Professoren Forel und Mendel zurück. – Nächster Zeuge war Regierungsrat z. D. Rechtsanwalt Becker-Oldenburg: Er habe regelmäßig mit Minister Ruhstrat, dem Buchhändler Schmidt und dem Dr. Schleppegrell Skat gespielt. Nachher wurde gepokert, woran sich aber Dr. Schleppegrell nicht beteiligt hat. – Vors.: Wurde auch „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Meines Wissens nicht. – Vors.: Was wurde gespielt? – Zeuge: Es wurde gepokert. – Vors.: Haben Sie von Anderen etwa gehört, daß der Minister in jener Zeit „Lustige Sieben“ gespielt hat? – Zeuge: Nein. – Vors.: Kann Pokern und „Lustige Sieben“ verwechselt werden? – Zeuge: Wer beide Spiele kennt, kann sie nicht verwechseln. – R.-A. Dr. Sprenger: Aber wer sie nicht kennt, kann sie doch verwechseln, weil beides Hasardspiele sind? Ich spreche hier von einem 15 jährigen Kellnerlehrling. – Zeuge: Da müßte er nicht hinsehen, sondern auf Grund von Aussprüchen, wie „Wer setzt?“ usw. zu der Verwechslung gelangen. – R.-A. Dr. Sprenger: Liegt die Möglichkeit vor, daß etwa von den Herren die Zeche ausgeknobelt wurde und daß deshalb der Angeklagte veranlaßt wurde, den Würfelbecher zu bringen? – Zeuge: Möglich ist das schon. – R.-A. Dr. Sprenger: Wie denken Sie im allgemeinen über den Angeklagten? Können Sie ihm ein gutes Leumundszeugnis geben? – Zeuge: Ich konnte ihn stets gut leiden. Er war mir stets ein sympathischer Junge. Ich bedaure sein Unglück aufrichtig. – R.-A. Dr. Sprenger: Als Sie von seiner Aussage hörten, glaubten Sie, er sage die Unwahrheit, oder dachten Sie, Meyer hält für richtig, was er sagt? – Zeuge: Daß er wider besseres Wissen ausgesagt hat, glaube ich nicht. Es liegen ja auch gar keine Motive für ihn vor, die Unwahrheit zu sagen. – Vors.: Halten Sie es für möglich, daß der Angeklagte vielleicht den Minister und den Buchhändler Schmidt verwechselt hat? – Zeuge: Ja, das war mir ganz auffällig, denn auch von Schleppegrell weiß ich, daß er nie „Lustige Sieben“ gespielt hat. – R.-A. Dr. Sprenger: Meinen Sie, daß der Referendar Christians mit dem Referendar Wilms verwechselt werden könnte, weil beide ein sogenanntes Studentengesicht haben, ein langes Gesicht mit den üblichen Schmissen? – Zeuge: Ich habe allerdings die Herren einmal in Gesellschaft verwechselt. – Der Zeuge bekundete weiter, er halte Pokern für ein Glücksspiel und habe es immer für ein solches gehalten. Er habe es deshalb nicht für richtig gehalten, daß der Minister Ruhstrat in dem Prozesse Ries-Biermann bekundet habe, er habe seit 12 bis 14 Jahren, oder seitdem er Oberstaatsanwalt geworden sei, nicht mehr an einem Glücksspiel teilgenommen. – Vert.: Sie sind also der Ansicht, daß die eigentlichen Zeugenerklärungen des Ministers ein Manko enthalten? – Zeuge: Das will ich nicht sagen. Ich halte es aber für zweifellos, daß die Aussage des Ministers nicht ganz vollständig war. – Vert.: Sie geben also zu, daß der Minister sich eines Verschweigens schuldig gemacht hat? – Zeuge: Das kann ich mit Bestimmtheit nicht sagen. – Staatsanw. Dr. Becker: Ich bin der Meinung, daß dies nicht zur Sache gehört. Es handelt sich doch nicht um ein Verfahren gegen Minister Ruhstrat, sondern lediglich darum, ob der Angeklagte einen Meineid geleistet hat. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Der Minister Ruhstrat ist ein Hauptbelastungszeuge, und deshalb ist die Stellung dieser Frage für die Glaubwürdigkeit des Ministers von größter Bedeutung. – Der Staatsanwalt fragte weiter den Zeugen Becker, ob der Angeklagte bei der vorigen Verhandlung verwirrt gewesen ist. – Zeuge: Ob er verwirrt gewesen ist, weiß ich nicht, aber die ganze Art der Verhandlung war so, daß jemand verwirrt werden konnte. Es war ein so fortwährendes Hin und Her, daß es mir als praktischem Juristen oft schwer war, der Verhandlung zu folgen. – R.-A. Dr. Sprenger: Erinnern Sie sich der Erklärung des Dr. Herz, daß der Angeklagte befangen sei, weil drei der Richter sich auch am Glücksspiel beteiligt haben? Waren Sie nicht überrascht, daß sogar der damals amtierende Staatsanwalt Dr. Fimmen einer der Spieler war? – Zeuge: Allerdings. – Zeuge R.-A. Dr. Johanns-Delmenhorst hat zwar im Zivilkasino in Oldenburg verkehrt, aber nicht gesehen, daß Minister Ruhstrat „Lustige Sieben“ gespielt hatte. Er habe auch nicht von anderen Herren etwas davon gehört. – Vert. Dr. Jonas: Wurde in diesen Kreisen viel und hoch gespielt? – Zeuge: Ja. – Vors.: Wenn es vorgekommen wäre, daß Minister Ruhstrat in Ihren Kreisen gespielt hätte, wäre das bekannt geworden? – Zeuge: Ja, das wäre aufgefallen, denn der Minister ist für uns eine Respektsperson. – R.-A. Dr. Sprenger: Wurde auch bis zum Morgen gespielt? – Zeuge: Ja, das kam vor. – R.-A. Dr. Sprenger: Es soll auch vorgekommen sein, daß Offiziere vom Spiel direkt nach der Kaserne in Dienst gingen. – Zeuge: Aus eigener Beobachtung weiß ich das nicht. Es kann aber vorgekommen sein. – Am dritten Verhandlungstage eröffnete der Vorsitzende, Landgerichtsrat Wippermann die Sitzung mit etwa folgenden Worten: Ich habe die Mitteilung zu machen, daß ich eine ganze Flut von anonymen und pseudonymen Zuschriften erhalten habe, die von den größten Gemeinheiten und Unflätigkeiten gegen den Minister Ruhstrat und das Gericht strotzen. Ich bin der Meinung, daß es das Richtigste ist, diese Gemeinheiten mit Nichtachtung zu strafen. Ich nehme an, daß die Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit meinem Vorschlage einverstanden sind. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Die Verteidigung ist mit dem Vorschlage des Herrn Vorsitzenden selbstverständlich einverstanden. Ich will nur mitteilen, daß die Verteidiger ebenfalls mit einer ganzen Flut solcher Zuschriften bedacht worden sind. Wir legen aber auf solche Zuschriften keinerlei Wert, zumal dies in allen größeren Prozessen eine stets übliche Erscheinung ist. Die Verteidigung hat auch während der in Oldenburg geführten Prozesse eine Fülle anonymer Zuschriften erhalten. – Staatsanw. Becker: Ich erkläre mich ebenfalls mit dem Vorschlage des Herrn Vorsitzenden, solche Zuschriften mit Nichtachtung zu strafen, einverstanden. Ich will nur erklären, daß ich auch eine große Anzahl anonymer Zuschriften erhalten habe. – Ein Geschworener stellte die Frage, ob das Plakat, das der Angeklagte den Herren zwecks Spielens der „Lustigen Sieben“ in die Nische gebracht haben wolle, noch vorhanden sei, oder ob Zeugen vorhanden seien, die das Plakat gesehen haben. – Staatsanw. Becker: Die Staatsanwaltschaft war bemüht, das Plakat aufzutreiben, es ist das aber nicht gelungen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Es ist mir die Mitteilung zugegangen, daß ein hier als Zeuge geladener Kellner das Plakat sich als Kuriosum aufgehoben habe. Es ist mir außerdem mitgeteilt worden, daß einige Zeugen geäußert haben, sie befürchteten, wenn sie die Wahrheit sagen, das Schicksal des Angeklagten teilen zu müssen. Dieses geradezu unerhörte Vorkommnis nötigt mich, den Herrn Vorsitzenden zu ersuchen, die Zeugen, insbesondere die Kollegen des Angeklagten, zu ermahnen, alles zu sagen, was sie wissen, ihnen ganz besonders ans Herz zu legen, daß sie hier vor dem Schwurgericht die volle Wahrheit sagen müssen und ihnen hier die Gefahr der Verhaftung nicht droht. – Staatsanw. Becker: Ich halte eine solche Ermahnung für ganz selbstverständlich; eine solche Ermahnung an die Kollegen des Angeklagten ist um so notwendiger, da mir zu Ohren gekommen ist, daß von seiten der Kollegen des Angeklagten die größten Anstrengungen zu dessen Gunsten gemacht werden. Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Die Zeugen fürchten ganz besonders deshalb, das Schicksal des Angeklagten teilen zu müssen, da ihnen mehrfach bei ihrer Vernehmung in der Voruntersuchung gesagt worden sei, daß sie sich mit einer Anzahl Zeugen im Widerspruch befinden. Ich habe bereits erklärt, daß ich anonyme Zuschriften mit Nichtachtung behandle, in einem Falle muß ich aber von dieser Praxis abweichen, da ich ein Schreiben erhalten habe, das eine wichtige Mitteilung enthält. Es wird mir nämlich mitgeteilt, daß man Poker auch mit Würfeln spielen kann. Diese Mitteilung macht es doch wohl notwendig, einen Sachverständigen zu hören. – Vors.: Es ist doch aber von den verschiedensten Zeugen bekundet worden, es sei im Oldenburger Kasino nie mit Würfeln Poker gespielt worden. Ich habe sogar eine Zuschrift erhalten, in der mitgeteilt wird, in Südwestafrika werde Poker mit fünf Würfeln gespielt. (Heiterkeit.) – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich habe die Zuschrift aus Berlin bekommen. – Alsdann wurde Oberregierungsrat z. D. Wöbs (Oldenburg) als Zeuge vernommen: Er habe allerdings nicht in der fraglichen Zeit, aber später vielfach mit Minister Ruhstrat, Buchhändler Schmidt u. a. im Kasino Skat, bisweilen, im Anschluß daran, Poker gespielt. „Lustige Sieben“ habe er niemals gespielt, es sei ihm auch nicht bekannt, daß der Minister „Lustige Sieben“ gespielt habe. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger äußerte der Zeuge: Er habe wohl gehört, daß Assessor Hellwarth ein Spielgenosse des Ministers gewesen und Spielschulden halber ausgewandert sei, aus eigener Wissenschaft könne er aber hierüber nichts bekunden. – Regierungs- Assessor Dr. Menzler: Er habe mehrfach im Oldenburger Zivilkasino „Lustige Sieben“ gespielt. Der Minister Ruhstrat habe, seines Wissens nach, niemals mitgespielt. Eines Abends, an Kaisers Geburtstag, sei in einer Nische „Lustige Sieben“ gespielt worden. Minister Ruhstrat habe an der Nische gestanden und zugesehen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wissen Sie genau, daß Minister Ruhstrat sich an dem Spiel der „Lustigen Sieben“ nicht beteiligt hat? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Ist es möglich, daß der Minister nach Ihrem Weggange an dem Spiel teilgenommen hat? – Zeuge: Was nach meinem Weggange geschehen ist, kann ich selbstverständlich nicht wissen, ich glaube aber, daß ich bis zum Schluß des Spielens in der Nische geblieben bin. – Staatsanwalt: Wurde während des Spielens „Lustige Sieben“ ein Plakat aufgelegt, auf dem das Spiel auf- gezeichnet war? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: Welche Größe hatte das Plakat ungefähr? – Zeuge: Es war von der Größe eines sogenannten Sauerbrunnen-Plakats. – Rechsanwatlt Lewe (Oldenburg) machte ähnliche Bekundungen wie der Vorzeuge. – Der folgende Zeuge war Staatsanwalt Dr. Fimmen (Oldenburg). Dieser hatte in dem Prozeß Schweynert die Anklage vertreten. Er bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe als Referendar nach Examenskneipen und auch sonst im Oldenburger Zivilkasino oftmals „Lustige Sieben“ gespielt. Minister Ruhstrat habe niemals mitgespielt. Der Minister, der damals Oberstaatsanwalt war, habe in Referendarkreisen überhaupt nicht verkehrt. Der Zeuge schilderte alsdann in eingehender Weise das Verhalten des Angeklagten und die gesamten Vorkommnisse im Prozeß Schweynert. Er (Zeuge) hatte nicht den Eindruck, daß der Angeklagte befangen gewesen sei. Er hatte sich in keiner Weise widersprochen, sondern hielt seine Aussage, trotz gegenteiliger Bekundungen mehrerer anderer Zeugen vollkommen aufrecht. – Vors.: Herr Staatsanwalt, ist Ihnen erinnerlich, daß dem Angeklagten schon am ersten Tage seiner Vernehmung vor der Strafkammer in Oldenburg mit Verhaftung gedroht wurde? Der Angeklagte behauptet das. – Zeuge: Das ist mir nicht erinnerlich, ich glaube auch nicht, daß das auch nur andeutungsweise geschehen ist, denn der Angeklagte wurde vom Vorsitzenden durchaus nicht schroff behandelt. – Zeuge Staatsanwalt Dr. Fimmen bekundete weiter auf Befragen: Die Verhandlung sei in einer so ruhigen Weise geführt worden, daß der Angeklagte wohl mit vollem Verständnis folgen konnte. – Vors.: In der Verteidigungsschrift heißt es: Die Verhandlung wurde in einer Weise geführt, daß man den Eindruck gewann, es wurde darauf abgezielt, den Zeugen Meyer verwirrt zu machen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Das ist eine nicht ganz glückliche Wendung. – Staatsanwalt Becker: Es heißt auch in der Verteidigungsschrift: Die Vernehmung machte den Eindruck, als zielte sie darauf ab, Widersprüche in der Aussage des Zeugen Meyer zu konstruieren, um sie zu seinen Ungunsten verwerten zu können. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger Das wird aufrecht erhalten. – Vors.: Ich frage Sie deshalb, Herr Zeuge, ob Sie einen solchen Eindruck hatten? – Zeuge: Ich habe bereits gesagt, daß der Angeklagte in durchaus ruhiger Weise behandelt und ihm auch Zeit gelassen wurde, sich seine Aussagen zu überlegen, ich muß also diese Frage aufs Bestimmteste verneinen. Allerdings hatte der Herr Vorsitzende und auch ich das Bemühen, den Angeklagten zur Änderung seiner Aussage zu bewegen, ganz besonders ihm klar zu machen, daß seine Aussagen denen anderer Zeugen direkt widersprechen. – Ein Beisitzer: Saß vielleicht auf dem Podium des Richtertisches ein Herr, der dem Referendar Christians ähnlich sah? – Zeuge: Nein. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Staatsanwalt, ist Ihnen bekannt, daß Herr Buchhändler Schmidt zugegeben hat, er habe noch 1902 „Lustige Sieben“ gespielt? – Zeuge: Das ist mir nicht bekannt. – Vert.: Sie sagten vorhin, Herr Staatsanwalt: die Hauptbeschuldigung gegen Minister Ruhstrat beruhte auf der Aussage des Angeklagten Meyer? – Zeuge: Jawohl, es ging durch die Presse, zwei frühere Kellner des Kasinos wollen beschwören, daß Minister Ruhstrat noch in den letzten Jahren „Lustige Sieben“ gespielt hat, es stellte sich doch aber im Schweynert-Prozeß heraus, daß der Zeuge Laturnus gar nicht in Betracht kam. – Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß von der Verteidigung der Meineid des Ministers Ruhstrat in folgender Weise konstruiert wurde: 1. der Minister habe beschworen, er habe nur im Kasino gespielt, während er auch vielfach bei Eilers gespielt habe, 2. der Minister habe unter seinem Eide ausgesagt: er habe nicht leidenschaftlicher als andere gespielt, während er in leidenschaftlichster Weise gespielt habe, 3. der Minister habe im Prozeß Ries-Biermann eidlich und auch im Landtage erklärt: er habe seit 12 bis 14 Jahren nicht mehr hasardiert, während er noch in den letzten Jahren hasardiert habe? Ist Ihnen ferner bekannt, daß der Gerichtshof den dafür angebotenen Wahrheitsbeweis sowohl im Prozeß Schweynert als auch in dem letzten Prozeß Biermann mit der Begründung abgelehnt hat: Der Beweis ist unerheblich, da der Minister solche Erklärungen gar nicht abgegeben hat? – Zeuge: Meyer ist doch im Prozeß Schweynert vernommen worden, im übrigen haben schließlich die Verteidiger im Schweynertprozeß erklärt, daß sie alle ihre Beweisanträge zurückziehen. Der Gerichtshof hielt die Sachlage für geklärt, deshalb wurde von einer weiteren Beweiserhebung Abstand genommen. Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß der Gerichtshof, der verpflichtet gewesen wäre, die von der Verteidigung benannten Zeugen von Amtswegen zu laden, den Beweisantrag der Verteidigung von vornherein abgelehnt hat? – Zeuge: Das ist möglich, der Gerichtshof erachtete jedenfalls den beantragten Wahrheitsbeweis als überflüssig, oder als nicht zur Sache gehörig. – Vert.: Ist Ihnen erinnerlich, daß derselbe Wahrheitsbeweis im letzten Prozeß Biermann von der Verteidigung angeboten, aber mit derselben Begründung abgelehnt wurde? – Zeuge: Jawohl. – Der Zeuge stellte weiter auf Befragen in Abrede, daß der Vorsitzende im Schweynertprozeß den Angeklagten schroff behandelt habe. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich will Ihnen bemerken, daß Herr Rechtsanwalt Becker, der eine 18jährige praktische Rechtsanwaltstätigkeit hinter sich hat, wohl die Empfindung hatte, der Angeklagte müsse durch die vielen Fragen ver- wirrt werden. – Zeuge: Herr Rechtsanwalt Becker mag diese Auffassung gehabt haben, es darf aber nicht außer Acht gelassen werden, daß Rechtsanwalt Becker nicht von Anfang an und nur im Zeugenraum der Verhandlung beigewohnt hat. – Auf Befragen des Vorsitzenden äußerte der Zeuge: Er wolle nicht sagen; der Angeklagte sei vom Vorsitzender im Prozeß Schweynert liebevoll behandelt worden, man könne aber sagen: er sei nicht gehässig behandelt worden. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Herz bemerkte der Zeuge: Er habe als Referendar mit damaligen Kollegen „Lustige Sieben“ gespielt. Soweit er sich erinnere, habe er einen Kellner niemals angepumpt. Er gebe zu, daß über dasselbe Beweisthema, über das die Kellner Meyer und Laturnus als Zeugen benannt waren, noch 40–50 andere Zeugen von der Verteidigung vorgeschlagen waren, daß diese aber in keiner Verhandlung vernommen wurden, weil der Gerichtshof abweichender Ansicht bezüglich dieses Punktes war. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sie haben bereits gesagt, Herr Staatsanwalt, daß Sie als Referendar im Oldenburger Kasino „Lustige Sieben“ gespielt haben, haben Sie auch später noch gespielt? – Zeuge: Ich habe auch als Auditor und als Regierungsassessor und Gerichtsassessor noch gespielt. – Vert.: Haben Sie auch als richterlicher Beamter gespielt? – Zeuge: Ich erachte es nicht für meine Pflicht als Zeuge, eine Frage zu beantworten, die sich auf meine Privatverhältnisse bezieht und mit der Sache absolut nichts zu tun hat. – Vert.: Ich bin entfernt, Ihnen Verlegenheiten bereiten oder Ihnen Moral predigen zu wollen. Ich halte aber die Beantwortung der Frage für erheblich, um festzustellen, daß richterliche Beamte in dem Prozeß Schweynert nicht unbefangen sein konnten, daß sie sich durch die Behauptungen des Angeklagten Schweynert, insbesondere aber durch die eidliche Aussage des jetzigen Angeklagten Meyer verletzt fühlen mußten und somit pro domo handelten. – Staatsanwalt Becker: Ich muß die Frage des Herrn Verteidigers, die mit dieser Sache durchaus nichts zu tun hat, beanstanden. – Vors.: Ich muß auch erklären, daß die Frage nicht zur Sache gehört. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich will keinen Gerichtsbeschluß beantragen, zur Sache gehört aber meine Frage vollkommen. – Zeuge, Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich will bemerken, daß ich nur deshalb die Frage nicht beantworten will, weil es mein Prinzip ist, eine Frage nicht zu beantworten, die nicht zur Sache gehört. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß darauf bemerken, daß Prinzipien billig wie Brombeeren sind. – Zeuge, Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich muß den Herrn Vorsitzenden bitten, mich gegen den Angriff des Herrn Verteidigers in Schutz zu nehmen. – Vors.: Herr Rechtsanwalt, Sie werden zugeben, daß der Ausdruck „Prinzipien sind billig wie Brombeeren“ ungehörig ist, zumal doch der Herr Zeuge nur ausdrücken wollte, er lehne die Beantwortung der Frage ab, da sie nicht zu seiner Zeugenpflicht gehöre. – Vert.: Ich bemerke ausdrücklich, daß der Ausdruck nicht gegen die Person des Herrn Zeugen gerichtet war. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Herr Staatsanwalt, haben Sie in dem Prozeß Schweynert die Anklage nur vertreten, oder waren Sie Dezernent? – Zeuge: Ich war Dezernent und habe die Sache Schweynert ganz selbständig geleitet. – Vert.: Herr Staatsanwalt, ich muß nun eine Frage an Sie stellen und Ihnen anheimgeben, auf Grund des § 53 der Prozeßordnung die Genehmigung Ihrer vorgesetzten Behörde einzuholen. Ich frage Sie: Haben Sie über das Verfahren wider Schweynert Ihrer vorgesetzten Behörde oder sonst einer höheren Instanz Mitteilung gemacht? – Zeuge: Es ist bereits der Vorwurf in der Presse erhoben worden, ich wäre vom Herrn Minister Ruhstrat beeinflußt worden. Ich erkläre, daß ich niemandem eine Mitteilung gemacht und auch von niemandem beeinflußt worden bin. – Vert.: Sie haben auch gegen Biermann das Verfahren geleitet. Haben Sie in diesem Verfahren eine Anweisung erhalten, etwa Biermann verhaften zu lassen, oder haben Sie mit jemandem darüber gesprochen? – Zeuge: Ich habe auch im Verfahren wider Biermann ohne jede Beeinflussung vollständig selbständig gehandelt, und auch selbständig den Entschluß gefaßt, den Angeklagten Biermann in Haft zu nehmen. – Staatsanwalt Becker: Ich muß doch bitten, den Gerichtshof nicht mit Fragen zu belästigen, die mit der gegenwärtigen Sache absolut nichts zu tun haben. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Ich muß gegen die Äußerung des Herrn Staatsanwalts, daß ich den Gerichtshof mit Fragen belästige, ganz entschieden protestieren. Wenn ich eine Frage stelle, so erfülle ich nur meine Pflicht als Verteidiger. Ich stehe der Sache ebenso objektiv gegenüber, wie die Herren Geschworenen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Staatsanwalt Fimmen, Sie sagten vorhin, Sie haben den Angeklagten, als Sie ihn im Schweynertprozeß sahen, wieder erkannt. Fühlten Sie sich nicht dadurch befangen? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen. – Oberamtsrichter Dr. Carstens: Er habe, als er noch Staatsanwalt in Oldenburg war, im Kasino einmal gepokert und 64 Mark verloren. Über die Spielertätigkeit des Ministers Ruhstrat könne er nichts bekunden. – Assessor Dr. Thorade (Oldenburg: Er habe im Oldenburger Kasino gepokert und „Lustige Sieben“ gespielt. Minister Ruhstrat habe nicht mitgespielt, wenigstens habe er keine Kenntnis davon. Wenn der Minister mitgespielt hätte, dann wäre ihm das zweifellos mitgeteilt worden. – Gymnasialdirektor Dr. Früstück (Birkenfeld): Er sei früher Gymnasiallehrer in Oldenburg gewesen und habe als Reserveoffizier an den Reserveoffiziersabenden oftmals mit dem Minister Ruhstrat, der auch Reserveoffizier war, u. a. „Lustige Sieben“ gespielt. Seit seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt habe Minister Ruhstrat nicht mehr gespielt. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Hat die Ernennung zum Oberstaatsanwalt den Herrn Minister veranlaßt, nicht mehr zu spielen, oder war der Tod des Hauptmanns v. Pavel der wirkliche Grund hierbei? – Zeuge: Den wirklichen Grund kenne ich nicht, da aber der Minister meiner Erinnerung nach mit dem Spiel „Lustige Sieben“ aufhörte, als er Oberstaatsanwalt wurde, so nehme ich an, daß dies die Ursache war. – Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß Hauptmann v. Pavel sich Spielschulden halber erschossen hat? – Zeuge: Das habe ich allerdings gehört. – Vert.: Und es ist Ihnen auch bekannt, daß Hauptmann v. Pavel ein Spielgenosse des Ministers war? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Hat nicht Minister Ruhstrat gesagt: „Der Tod des Hauptmanns v. Pavel hat mich stutzig gemacht und mich veranlaßt, nicht mehr zu spielen?“ – Zeuge: Das ist mir nicht bekannt. – Landgerichtsdirektor Erk (Oldenburg): Er habe im Prozeß Schweynert den Vorsitz geführt und den Angeklagten sehr eingehend vernommen. Dieser sei sehr klar und bestimmt gewesen, von einer Verwirrung oder Befangenheit könne keine Rede sein. Die Aussagen des Zeugen wurden schließlich protokolliert und ihm Satz für Satz des Protokolls langsam vorgelesen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sie sind eine Zeitlang spezieller Amtsgenosse des Ministers Ruhstrat gewesen? – Zeuge: Jawohl, wir gehörten Anfang der 1890er Jahre beide eine Zeitlang der Oldenburger Staatsanwaltschaft an. – Vert.: Sie waren mit dem Minister Ruhstrat befreundet? – Zeuge: Es kommt darauf an, was man unter Freundschaft versteht, jedenfalls standen wir gut miteinander. – Vert.: Was können Sie über die intellektuellen Fähigkeiten des Rechtsanwalts Becker sagen? – Zeuge: Herr Rechtsanwalt Becker hat einen sehr guten Ruf, über seine intellektuellen Fähigkeiten kann ich nichts sagen. – Vert.: Herr Rechtsanwalt Becker sagte gestern unter seinem Eide: Er hatte nicht die Empfindung, daß sich der Angeklagte im Schweynert-Prozeß in Widersprüche verwickelt habe, wohl aber, daß infolge der vielen Fragen die Verhandlung schließlich über den Horizont des Angeklagten gegangen sei? – Zeuge: Soweit mir erinnerlich, ist Rechtsanwalt Becker nach dem Angeklagten vernommen worden, er ist also nicht von Anfang an im Saale gewesen, und kann deshalb kein klares Urteil gewonnen haben. – Auf Befragen des Staatsanwalts bemerkte der Zeuge: Er habe die Empfindung, daß zwischen dem Minister Ruhstrat und Rechtsanwalt Becker „etwas vorgekommen sein müsse“. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist dem Angeklagten mit Verhaftung gedroht worden? – Zeuge: Ich erinnere mich nicht. – Landrichter Dr. Gerolt (Bremen): Er habe den Angeklagten im Strafverfahren gegen Schweynert vernommen. Der Angeklagte habe sich sehr bestimmt ausgelassen und auf seine (des Zeugen) Frage erklärt: er könne das Spiel „Lustige Sieben“ von anderen Spielen ganz bestimmt unterscheiden. – Gerichtsassessor Dr. Rumpf (Oldenburg): Er sei beisitzender Richter im Prozeß Schweynert gewesen; der Angeklagte sei stets dabei geblieben: Minister Ruhstrat habe mit dem Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell vielfach, im Anschluß an ein Skatspiel „Lustige Sieben“ gespielt. Der Angeklagte machte den Eindruck eines Menschen, der wohl nicht fließend und nur auf Fragen antworten konnte, aber ganz klar in seinen Angaben war. Er (Zeuge) sei der Auffassung, daß Widersprüche in der Aussage des Angeklagten bestanden. Der Angeklagte wurde auch wiederholt darauf aufmerksam gemacht, er sei aber bei seiner Bekundung geblieben. Ein weiterer Zeuge war Hotelier v. d. Heyde (Bremen): Der Angeklagte sei bei ihm in Stellung gewesen. Er sei ein sehr aufmerksamer, fleißiger, anstelliger und ehrlicher junger Mann gewesen, so daß er ihn geschäftlich sehr empfehlen könne. – Vors.: Weshalb haben Sie den Angeklagten entlassen? – Zeuge: Den genauen Grund kann ich nicht angeben. Ich glaube aber, da die Oldenburger Angelegenheit fortwährend in Zeitungen stand, und dabei mein Hotel genannt wurde, sagte ich: es hat keinen Zweck mehr. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Der Angeklagte behauptet: er habe gekündigt? – Zeuge: Das gebe ich zu, es ist eines Tages etwas vorgekommen, deshalb ging der Angeklagte fort. Ich muß aber wiederholen, ich war geschäftlich sehr mit ihm zufrieden, ja ich hätte ihm unter Umständen die Stelle als Oberkellner angeboten. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Halten Sie den Angeklagten für einen wahrheitsliebenden Menschen? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Sie halten ihn also nicht für fähig, einen Meineid zu leisten? – Zeuge: Keineswegs. – Vert.: Der Kellner Heinz, der später vernommen werden wird, soll sich über den Angeklagten ungünstig äußern. Sind Sie der Meinung, daß Heinz auf den Angeklagten eifersüchtig war, weil der Angeklagte den Gästen sympathischer war als er? – Zeuge: Das glaube ich bestimmt. Das, was Heinz spricht, ist überhaupt nicht maßgebend. – Tivoliwirt Schipker (Bremen): Er sei in den Jahren 1894 und 1895 Kellner im Oldenburger Zivilkasino gewesen, dort sei vielfach „Lustige Sieben“ gespielt worden. Ob Minister Ruhstrat sich an den Spielen beteiligt habe, wisse er nicht. Er habe den Minister nur in der Nische sitzen sehen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Haben Sie an den Spielabenden viel Geld verdient? – Zeuge: Jawohl. Ich verdiente an solchen Abenden 30 bis 50 Mark. – Alsdann wurde der 25jährige Schiffskellner Barth als Zeuge aufgerufen. Dieser war so zaghaft, daß der Vorsitzende ihm sagte: Sie haben durchaus keinen Grund, ängstlich zu sein. Wenn Sie die Wahrheit sagen, dann geschieht Ihnen hier nichts. – Der Zeuge bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Er sei 1899 einige Monate mit dem Angeklagten zusammen im Oldenburger Zivilkasino Kellner gewesen. Dort sei oftmals „Böse Sieben“ gespielt und auch ein Plakat aufgehängt worden, worauf die „Böse Sieben“ aufgemalt war. – Vors.: Sie nennen es „Böse Sieben“, Sie meinen wohl „Lustige Sieben“? – Zeuge: Ja. (Große, allgemeine Heiterkeit.) – Vors.: Wissen Sie, wer gespielt hat? – Zeuge: Nein, ich kannte die Herren nicht. – Vors.: Ein Kellner Riemenschneider soll Ihnen einmal etwas erzählt haben. – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Was hat Ihnen Riemenschneider erzählt? – Zeuge: Er sagte, er sei im Kasino angepumpt worden. – Vors.: Von wem? – Zeuge: Von einem Herrn Ruhstrat. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Vors.: Bezeichnete Riemenschneider den Herrn Ruhstrat näher, sagte er vielleicht der Staatsanwalt oder der Rechtsanwalt Ruhstrat? – Zeuge: Nein. – Vors.: Sie wurden, als Sie mit dem Schiff ankamen, sofort auf dem Amtsgericht in Bremen vernommen? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Hatten Sie Kenntnis von den Ruhstrat-Prozessen? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Wodurch? – Zeuge: Wir hatten den „Oldenburger Residenzboten“ an Bord. (Stürmische Heiterkeit im Zuhörerraum.) – Auf die Vernehmung des in Amerika weilenden Kellners Riemenschneider wurde verzichtet. –

Am vierten Verhandlungstage erbat sich nach Eröffnung der Sitzung das Wort Vert. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ehe wir in die Verhandlung eintreten, muß ich bitten, eine Erklärung abgeben zu dürfen. Ebenso wie bei den diesbezüglichen Prozessen in Oldenburg ist auch hier in Bückeburg der Versuch gemacht worden, das ruhige Zusammenarbeiten der Prozeßbeteiligten in dieser Verhandlung zu stören. Die „Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung“, ein in hiesiger Gegend sehr verbreitetes Blatt, das wohl auch von den Herren Geschworenen gelesen wird, bringt in ihrer gestrigen Nummer einen Angriff auf die Verteidiger und sucht die Geschworenen in vollständig unzulässiger Weise zu ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen. Ich überreiche den Artikel dem Herrn Vorsitzenden und richte an ihn, namens der gesamten Verteidigung, die Bitte, die Herren Geschworenen zu warnen, sich durch irgendwelche Preßartikel beeinflussen zu lassen. – Vors.: Ich habe den Artikel auch gelesen und ihn bedauert. Ich bemerke den Herren Geschworenen, daß sie das, was über den Prozeß in den Zeitungen geschrieben wird, selbstverständlich gar nichts angeht. Sie, meine Herren Geschworenen, haben lediglich auf Grund der Vorgänge im Gerichtssaale Ihren Wahrspruch abzugeben, von allen äußeren Einflüssen müssen Sie sich vollständig fern halten. – Staatsanwalt Becker: Ich will bei dieser Gelegenheit erklären, daß die Staatsanwaltschaft den Oldenburger Preßartikeln vollständig fern steht. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Davon sind die Verteidiger von vornherein überzeugt. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Ich halte es für das Beste, alle solche anonymen oder pseudonymen Preßartikel mit Nichtachtung zu strafen, ebenso wie es der Herr Vorsitzende bezüglich der anonymen Schmähbriefe vorgeschlagen hat. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich will mitteilen, daß ich heute wieder eine ganze Flut anonymer Briefe erhalten habe. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger beantragte darauf, außer den protokollarischen Aussagen des Angeklagten, auch alle anderen Stellen im gerichtlichen Protokoll, soweit sie sich auf die Vernehmung des Angeklagten beziehen, den Geschworenen zu übergeben. – Der Gerichtshof gab diesem Antrage statt. – Es wurde alsdann Gastwirt Manns (Vegesack) als Zeuge vernommen: Der Angeklagte habe vor etwa drei Jahren neun Monate bei ihm konditioniert. Er sei in jeder Beziehung mit ihm zufrieden gewesen. Der Angeklagte sei ein sehr tüchtiger Kellner und habe einen sehr guten Charakter. Er sei sehr ordentlich, fleißig, zuvorkommend und ehrlich gewesen. – Vors.: Weshalb ist er von Ihnen abgegangen? – Zeuge: Er wollte sich verbessern, ich habe ihn einige Male in Bremen besucht und ihm gesagt: Er könne jederzeit bei mir wieder eintreten. – Vors.: Halten Sie den Angeklagten für wahrheitsliebend? – Zeuge: Jawohl. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Halten Sie den Angeklagten für fähig, wissentlich einen Meineid zu leisten? – Zeuge: Keineswegs. Landwirt Bunnies: Er sei in den Jahren 1900 und 1901 im Oldenburger Zivilkasino Kellnerlehrling gewesen. Den Minister Ruhstrat habe er oftmals Skat spielen sehen. Er habe auch einige Male gesehen, daß der Angeklagte ein Plakat, auf dem die „Lustige Sieben“ aufgemalt war, in die Nische hineinreichte. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Wer saß in der Nische? – Zeuge: Das weiß ich nicht. – Kellner Theodor Voigt (Hannover): Er sei von Januar bis Mai 1900 im Oldenburger Zivilkasino Kellner gewesen. Minister Ruhstrat, Regierungsrat Becker, Buchhändler Schmidt und andere Herren habe er oftmals Karten spielen sehen, was das für ein Kartenspiel war, wisse er nicht. An den Abenden der Examenskneipen sei von den jüngeren Herren „Lustige Sieben“ gespielt worden. – Vors.: Sie haben vor dem Amtsgericht in Hannover gesagt, der Angeklagte Meyer habe das „Lustige Sieben“-Plakat in die Nische gereicht, in der Minister Ruhstrat, Buchhändler Schmidt, Regierungsrat Becker, Dr. Schleppegrell usw. saßen? – Zeuge: An diesen Abenden saßen aber die Herren nicht in der Nische. – Vors.: Sie meinen also: Meyer habe das Plakat in die Nische hineingereicht, in der Minister Ruhstrat, Regierungsrat Becker, Buchhändler Schmidt usw. zu sitzen pflegten? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Sie haben auch Ihre Aussage bei Ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter in Oldenburg in dem heutigen Sinne geändert? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Ist der Vorsitzende des Deutschen Kellnerbundes für den Bezirks- verband Bremen, Kellner Hansen einmal bei Ihnen gewesen, um über diese Angelegenheit mit Ihnen zu sprechen? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Bei Ihrer Vernehmung vor dem Amstgericht in Hannover sind Sie wohl mißverstanden worden? – Zeuge: Jawohl. – Der Zeuge bekundete ferner auf Befragen: Er habe an diesen Spielabenden oftmals bis 60 Mark verdient. Er sei auch bisweilen angepumpt worden, habe aber stets die Darlehen zurückerhalten. – Kellner Hampe: Er sei in den Jahren 1900 und 1901 Kellner im Oldenburger Zivilkasino gewesen. Er habe Minister Ruhstrat usw. nur Karten spielen sehen, die jungen Herren spielten nach den Examenskneipen gewöhnlich „Lustige Sieben“. – Vors.: Sie sollen gesagt haben, Sie haben Angst, wenn Sie in dieser Angelegenheit als Zeuge vernommen werden, es könnte Ihnen etwas passieren? – Zeuge: Ich habe nur gesagt: Es ist mir unangenehm, daß ich als Zeuge kommen muß. – Vors.: Weshalb war Ihnen das unangenehm? – Zeuge: Weil ich noch niemals vor Gericht war. – Kellner Herzmann: Er sei vom November 1900 bis April 1901 Kellner im Oldenburger Zivilkasino gewesen. Es sei in den Nischen viel und hoch gespielt worden. Wenn eine Nische überfüllt war, dann wurde eine zweite hinzugenommen. – Vors.: Gehörte Minister Ruhstrat zu der Spielergesellschaft? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen, er saß aber in der Nische. – Vors.: Wie oft saß Minister Ruhstrat an den Abenden, an denen „Lustige Sieben“ gespielt wurde, in der Nische? – Zeuge: Mehrere Male. – Vors.: Wissen Sie es ganz genau? – Zeuge: Ganz genau, ich kannte Herrn Minister Ruhstrat sehr genau. – Vors.: Haben Sie gesehen, daß Minister Ruhstrat sich an dem Spiel beteiligte? – Zeuge: Direkt habe ich das nicht gesehen. – Vors.: Indirekt kann man nichts sehen. Sie können also jedenfalls nicht sagen, daß Minister Ruhstrat sich an dem Spiel beteiligt habe? – Zeuge: Ich habe es nur angenommen. – Vors.: Worauf begründen Sie Ihre Schlußfolgerung? – Zeuge: Weil der Minister mir den Sekt bezahlte und außerdem noch viel Gold und Silbergeld in der Hand hatte. – Vors.: Wer waren die anderen Herren? – Zeuge: Buchhändler Schmidt und andere Herren. – Staatsanwalt: Wodurch wissen Sie, daß „Lustige Sieben“ gespielt wurde? – Zeuge: Weil ich den Würfelbecher mit den Würfeln und das „Lustige Sieben“-Plakat gesehen habe. Auf weiteres Befragen sagte der Zeuge: Der Minister habe ihn einige Male wenn er in die Nische kam, hinausgeworfen. – Vors.: Hat der Herr Minister in der Nische gestanden oder gesessen? – Zeuge: Er hat gestanden. – Vors.: Sie haben früher gesagt: Der Minister habe Ihnen wohl eine Flasche Sekt bezahlt, er habe aber kein weiteres Geld in der Hand gehabt? – Zeuge: Das ist mir erst später wieder eingefallen. – Vors.: Bei Ihrer früheren Vernehmung waren Ihnen doch aber die Vorgänge noch bedeutend besser im Gedächtnis. – Zeuge: Ich habe mich aber erst später darauf erinnert. – Vors.: Haben Sie über diese Angelegenheit mit Kellner Hansen gesprochen? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Wissen Sie, was Sie Hansen erzählt haben? – Zeuge: Das, was ich hier gesagt habe. – Vors.: Sie haben Hansen ganz andere Dinge erzählt. Ich ermahne Sie, die Wahrheit zu sagen, ich werde Ihnen dann den Kellner Hansen gegenüber stellen. – Der Zeuge schwieg. – Vors.: Sie sollen zu Hansen gesagt haben: Minister Ruhstrat habe in der Spielernische gesessen, die Bank gehalten und die blauen Lappen seien nur so geflogen. – Zeuge: Vom blauen Lappenfliegen habe ich jedenfalls nichts gesagt. – Vors.: Na, das ist eine ganz landläufige Redensart. Haben Sie ge- sagt, der Minister hat die Bank gehalten? – Zeuge: Das habe ich auch nicht gesagt. – Staatsanwalt Becker: Ich beantrage, im Anschluß hieran Herrn Minister Ruhstrat zu vernehmen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Was haben Sie an solchen Spielabenden verdient? – Zeuge: 40–60 Mark. – Vert.: Wie lange wurde an solchen Spielabenden gespielt? – Zeuge: Oftmals bis zum frühen Morgen. – Vert.: Vielleicht so lange, bis die Scheuerfrauen ins Lokal kamen? – Zeuge: Das ist auch vorgekommen. – Vert.: Ist es richtig, daß Sie sich fürchteten, in dieser Sache als Zeuge vernommen zu werden? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Fürchteten Sie, daß, wenn Sie hier die Wahrheit sagen, Sie das Schicksal des Angeklagten Meyer teilen könnten? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: In welcher Kleidung erschien der Minister? – Zeuge: Im Frack. Staatsanwalt: Sie kannten von den anderen Herren nur Herrn Buchhändler Schmidt? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: Wie kommt es, daß Sie sich gerade so genau auf Herrn Minister Ruhstrat erinnern? – Zeuge: Weil es mir auffiel, daß der Herr Minister sich an dem Spiel der „Lustigen Sieben“ beteiligte. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Waren die in der Spielernische sitzenden Offiziere in Uniform? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Zeuge Hampe, Sie haben gehört, was der Herr Zeuge ausgesagt hat, können Sie das bestätigen? – Zeuge: Nein. – Der Vorsitzende hielt nochmals dem Zeugen Herzmann seine dem Kellner Hansen gemachte Erzählung vor und ermahnte ihn eindringlichst, die Wahrheit zu sagen. – Der Zeuge erklärte jedoch wiederholt, daß er dies dem Hansen nicht erzählt habe. Kellner Hansen (Bremen), der alsdann als Zeuge erschien, bekundete: Herzmann habe ihm, ohne daß er ihn gefragt habe, gesagt: Meyer sitze unschuldig. Er habe selbst gesehen, daß Minister Ruhstrat bei dem Spiel „Lustige Sieben“ dabei gewesen sei, der Minister habe die Bank gehalten, die blauen Lappen seien nur so geflogen. – Vors.: Dabei bleiben Sie? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Nun, Herzmann, was sagen Sie dazu? Wollen Sie nicht die Möglichkeit zugeben, daß Sie dies dem Hansen doch erzählt haben? – Herzmann: Die Möglichkeit will ich zugeben. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Vors.: Weshalb haben Sie das nicht vorher erklärt? Wissen Sie, in welcher Gefahr Sie standen? Danken Sie Gott, daß Sie noch rechtzeitig die Möglichkeit zugegeben haben. – Auf eingehendes Befragen des Verteidigers gab Zeuge Hansen schließlich zu: er habe vielleicht, als er bei dem Untersuchungsrichter in Oldenburg vernommen wurde, unbeabsichtigt zugunsten des Angeklagten etwas übertrieben. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wir sahen uns genötigt, nachzuforschen, ob vielleicht Zeuge Hansen unbeabsichtigt eine Übertreibung zugunsten des Angeklagten begangen hat, denn wir hatten die Empfindung, daß wir wieder vor der Erhebung einer neuen Meineidsanklage stehen. – Vors.: Ich konnte nicht wissen, daß Zeuge Hansen seine sehr bestimmte Aussage schließlich abschwächen wird. Hätte ich das geahnt, dann würde ich selbstverständlich nicht die Bemerkung gemacht haben: Herzmann kann Gott danken, daß er noch rechtzeitig die Möglichkeit eines Irrtums zugegeben hat. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Die Verteidigung ist entfernt, die Leitung der Verhandlung zu kritisieren. Ich erlaube mir aber im Namen der Verteidigung an den Herrn Vorsitzenden die Bitte zu richten, frühere Aussagen den Zeugen nur in dringendsten Fällen vorzuhalten. Laut Strafprozeßordnung soll Zeugen ihre früheren Aussagen nur vorgehalten werden, wenn dies zur Unterstützung des Gedächtnisses oder zur Aufklärung eines Widerspruches notwendig ist. Ich halte es gerade in dieser Verhandlung für bedenklich, den Zeugen ihre früheren Aussagen ohne zwingenden Grund vorzuhalten, da wohl in keinem Prozeß die Zeugen der Verteidigung so eingeschüchtert sind wie in diesem. Der Umstand, daß über den Zeugen Herzmann das Damoklesschwert der Verhaftung geschwebt, hat, wie wir uns in der Pause überzeugt haben, auf die Zeugen der Verteidigung wie ein kaltes Sturzbad gewirkt. Die Verteidigung macht sich anheischig, sämtlichen Belastungszeugen Widersprüche in ihren Aussagen nachzuweisen. Es ist bekannt, daß in allen Zivil- und Kriminalprozessen Widersprüche in den Zeugenaussagen vorkommen. Das liegt in der Natur der Sache. Deshalb wird aber noch keineswegs den Zeugen mit Verhaftung gedroht. – Vors.: Ich habe bereits gesagt, weshalb ich dem Zeugen Herzmann bedeutet habe: Er könne Gott danken, daß er rechtzeitig die Möglichkeit eines Irrtums zugegeben hat. Im übrigen habe ich es für erforderlich gehalten, den beiden letzten Zeugen ihre Widersprüche aus den gerichtlichen Protokollen vorzuhalten. Ich bin auch dazu berechtigt. – Es wurde alsdann mit der Vernehmung des Zeugen Hansen fortgefahren. Dieser bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Der Deutsche Kellnerbund ist eine 1878 in Erfurt begründete Genossenschaft, deren Sitz Leipzig ist. Der Zweck des Bundes ist: gegenseitige Unterstützung der Kollegen, Errichtung von Klubhäusern im In- und Auslande, damit die Kollegen wissen, wenn sie in eine fremde Stadt kommen, wohin sie sich wenden können. Politik ist ausgeschlossen. Der Angeklagte Meyer ist seit zwei Jahren Mitglied des Bundes. Als Meyer in Oldenburg verhaftet wurde, haben wir uns verpflichtet gehalten, uns, soweit angänglich, des Kollegen anzunehmen. Wir haben einen Aufruf in unserem Fachorgan erlassen, es möchten sich alle melden, die in dieser Angelegenheit etwas bekunden können. Es haben sich auch eine Anzahl Kollegen gemeldet. Wir haben außerdem Herrn Rechtsanwalt Dr. Sprenger ersucht, die Verteidigung für Meyer zu übernehmen. Wir haben ferner die Mutter des Meyer unterstützt und dafür gesorgt, daß Meyer aus einem Oldenburger Hotel Essen bekam. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: War Ihnen bekannt, daß das Sparkassenbuch des Angeklagten gerichtlich beschlagnahmt war? – Zeuge: Das habe ich später gehört. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger sagte der Zeuge noch: Polizeikommissar Böning, von dem er zunächst vernommen wurde, habe ihm gesagt: Er müsse ihm bedeuten, daß er verpflichtet sei, ebenso die Wahrheit zu sagen, als wenn er von einem Richter vernommen werde. Im weiteren bemerkte der Polizeikommissar: Er sei auch von der Unschuld des Meyer überzeugt. In den hohen Gesellschaftskreisen passiert viel, aber mit hohen Herren ist nicht gut Kirschen essen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sagte er auch, Meyer hätte bedenken sollen, daß mit hohen Herren nicht gut Kirschen zu essen sei? – Zeuge: Ja. (Lautes Lachen im Zuhörerraum.) Der Vorsitzende ermahnte das Publikum zur Ruhe und drohte, im Wiederholungsfalle den Zuhörerraum räumen zu lassen. – Der Zeuge Hansen bekundete ferner auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Einige Zeit darauf sei er und zwei andere Kollegen von dem Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe in Oldenburg vernommen worden. Sie seien von einem Schutzmann ins Verhörzimmer geführt und hinausbegleitet worden, der Schutzmann habe sie auch auf die Toilette begleitet. (Heiterkeit im Zuhörerraum.) Bei dem Untersuchungsrichter sei ihnen während der langen Vernehmung kein Stuhl angeboten worden. Der Untersuchungsrichter habe zu ihm gesagt: „Bedenken Sie, daß Sie Ihre Aussagen beschwören müssen, und Sie wissen ja, was darauf kommt!“ Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe: Er habe den Schutzmann hinzugezogen, um eine Verständigung zwischen den vernommenen und den zu vernehmenden Zeugen zu verhindern. Er habe allerdings zu dem Zeugen Hansen gesagt: Wenn der Widerspruch nicht anders aufzuklären ist, so werde ich von den gesetzlichen Mitteln der Vereidigung Gebrauch machen, ich habe aber nicht gesagt: Sie wissen ja, was darauf kommt. – Protokollführer Stälken (Oldenburg) schilderte in eingehender Weise die Vernehmungen des Angeklagten bei dem Untersuchungsrichter und bei dem Rechtsanwalt Dr. Herz. Letzterer habe den Angeklagten in seiner (des Zeugen) Anwesenheit eingehend vernommen. Der Angeklagte habe dabei seine bekannten Beschwerden bezüglich seiner Behandlung bei dem Kriminalkommissar Böning zu Protokoll gegeben und sein bei diesem gemachtes Geständnis widerrufen. Er (Zeuge) hatte die Empfindung, daß diese Erklärung des Angeklagten eine vollständig freiwillige war. – Auf Befragen des Staatsanwalts sagte der Zeuge: Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe trete keinem Angeklagten oder Zeugen zu nahe. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß gegen diese Fragestellung des Herrn Staatsanwalts protestieren. Mit demselben Recht könnte die Verteidigung einen Referendar über die Geschäftsführung eines Landgerichtsdirektors fragen. – Auf ferneres Befragen des Staatsanwalts bemerkte der Zeuge: Er habe sich gewundert, daß die Verteidiger niemals den Angeklagten gefragt haben: Ob er sich vielleicht doch versehen habe. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wir betrachten es nicht als die Aufgabe der Verteidigung, den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen, weil seine Angaben von mehreren Zeugen nicht bestätigt worden sind. – Hotelier Werner (Hann. Münden): Er sei längere Zeit Wirt des Oldenburger Zivilkasinos gewesen. Es sei viel gespielt worden, er wisse aber weder wer gespielt habe, noch welche Spiele gespielt wurden. Er habe von den Kellnern gehört, daß auch gepokert und „Lustige Sieben“ gespielt wurde. Er habe sich aber nicht darum bekümmert. Er könne daher auch nicht sagen, ob und inwieweit Minister Ruhstrat an den Spielen teilgenommen habe. Er konnte sich auch nicht um die Spieler bekümmern, da er nicht die ganze Nacht aufbleiben konnte. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sie sagten, Sie konnten nicht so lange aufbleiben, da die Herren zu lange spielten. Ist es richtig, daß die Herren bis zum andern Morgen spielten? – Zeuge: Immer nicht, aber es ist bisweilen vorgekommen. – Vert.: Ist es richtig, daß die Mädchen bisweilen am Reinemachen des Lokals verhindert waren, weil die Spieler noch dasaßen? – Zeuge: Jawohl. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: In einer Reihe anonymer Zuschriften ist mir wiederum mitgeteilt worden, daß Pokern auch mit Würfeln gespielt werden könne. Ich lege darauf keinen Wert. Ich habe aber von einem Dr. Meckel aus Schadewitz einen Brief erhalten, in dem mir dieser mitteilt: Auf den Schiffen des Norddeutschen Lloyd und der Hamburg-Amerika-Linie sei das Pokerspiel verboten. Ich stelle anheim, darüber Beweis zu erheben. – Gymnasialprofessor Dr. Frerichs (Oldenburg): Er sei eines Abends im Jahre 1900 zufällig im Oldenburger Zivilkasino in ein Privatzimmer des damaligen Kasinowirts Werner getreten. Da habe er zu seiner Überraschung Minister Ruhstrat, Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell beim Kartenspiel getroffen. Die Herren waren offenbar auch ganz überrascht, daß sie gestört wurden. Was die Herren spielten, wisse er nicht. Er habe es für sehr eigentümlich gefunden, daß die Herren sich zum Zweck des Spielens in ein Privatzimmer zurückgezogen hatten. – Kellner Machlack: Er sei vor etwa vier Jahren Kellner im Oldenburger Zivilkasino gewesen. Er wisse nicht, ob Minister Ruhstrat gespielt habe, er habe aber einmal in der Nische des Ministers Ruhstrat einen sogenannten Bieruntersatz gefunden, auf dem das Spiel „Lustige Sieben“ aufgezeichnet war. – Vors.: Inwiefern war das die Ruhstrat-Nische? – Zeuge: Die Nische wurde „Ruhstrat-Nische“ genannt, weil Minister Ruhstrat fast allabendlich in dieser Nische saß. – Darauf wurde Minister Ruhstrat als Zeuge aufgerufen. Er bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Die Angaben des Zeugen Herzmann seien unwahr. Es sei richtig, daß er einmal mit Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell in einem Privatzimmer des Kasinowirts gespielt habe. An jenem Abend seien einer Festlichkeit wegen alle Zimmer besetzt gewesen, deshalb habe ihnen der Kasinowirt ein Privatzimmer zugewiesen. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Herr Minister, Sie haben Ihren Freunden gegenüber zugegeben, daß Sie noch bis in die letzte Zeit Poker gespielt haben, geben Sie nun zu, daß Sie in Ihrer Zeugenaussage in dem Prozeß Ries-Biermann eine Tatsache unterdrückt haben? – Zeuge: (Sehr erregt.) Ich bin leider nicht in der Lage, mich gegen diese Beleidigungen zu schützen. – Vert.: Ich muß mich ganz entschieden dagegen verwahren, daß ich den Minister beleidigt habe. Ich bin der Meinung, der Herr Zeuge müßte so viel Jurist sein, daß ihm bekannt sein müßte, ich stelle die Fragen nicht aus persönlicher Ranküne oder gehässigen Beweggründen, sondern weil ich es für meine Pflicht als Verteidiger im Interesse des Angeklagten halte. Ich muß also auf Beantwortung der Frage bestehen. – Minister Ruhstrat: Ich habe in dem Prozeß Ries-Biermann gesagt: Ich habe seit Anfang der 1890er Jahre nicht mehr „Lustige Sieben“ gespielt. Ich hatte gar keine Veranlassung, die Zeit anzugeben, seit welcher ich nicht mehr gepokert oder gemauschelt habe. Es ist durch gerichtliche Entscheidung festgestellt, daß ich mich einer Verletzung meiner Eidespflicht niemals schuldig gemacht habe. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Sie müssen doch aber Bedenken gehabt haben, ob Ihre Aussagen korrekt waren, sonst hätten Sie wohl nicht durch Ihren Rechtsbeistand, Herrn Rechtsanwalt Dr. Wisser, in einer öffentlichen Gerichtssitzung erklären lassen, daß sie seit 12–14 Jahren nicht mehr hasardiert haben? – Zeuge: Als in dem Prozeß gegen einen Austräger des „Oldenburger Residenzboten“, namens Kruse, der wegen Beleidigung meiner Person angeklagt war, das berüchtigte Protokoll zur Verlesung kam. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger (erregt aufspringend): Herr Vorsitzender, ich beantrage, den Zeugen zur Ordnung zu rufen und eventuell deshalb einen Gerichtsbeschluß herbeizuführen. Ich kann mir unmöglich eine solche Beleidigung gefallen lassen. Mir persönlich ist es ja gleichgültig, aber da dies dem Angeklagten schaden könnte, so muß ich bitten, den Zeugen in die Schranken zu verweisen. – Vors.: Ich muß allerdings sagen, daß diese Bemerkung ungehörig war. – Minister Ruhstrat: Also ich sage, nachdem mir bekannt wurde, ein Kellner Meyer habe bei Dr. Sprenger zu Protokoll erklärt: Ich hätte noch 1899 und 1900 „Lustige Sieben“ gespielt, die Bank gehalten usw., hielt ich es für nötig, Herrn Rechtsanwalt Wisser zu der erwähnten Erklärung zu veranlassen, ganz besonders zu erklären, daß die Aussage des Kellners Meyer vollständig unwahr sei. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich halte damit die Angelegenheit für erledigt, und zwar ganz besonders deshalb, um eine Wiederholung solch peinlicher Szenen zu vermeiden, die der Sache nur schaden könnten. – Minister Ruhstrat: Ich finde es sehr eigentümlich, daß, nachdem diese Frage von den Herren Verteidigern angeschnitten ist, sie sie plötzlich wieder fallen lassen. Ich halte es doch für erforderlich, zum mindesten noch Herrn Rechtsanwalt Wisser als Zeugen zu vernehmen. – Vors.: Ich bin der Meinung, wenn die Herren Verteidiger die Sache für erledigt ansehen, dann halten sie sie für aufgeklärt. – Minister Ruhstrat: Ich will nur noch meinem Bedauern Ausdruck geben, daß die Beschuldigung des Meineidsverdachts gegen mich erhoben wurde, ohne daß es mir möglich ist, diese Beleidigung zurückzuweisen. – Vors.: Das ist in dieser Verhandlung nicht geschehen. – Minister Ruhstrat: Relata refero, es ist mir mitgeteilt worden, daß es geschehen ist. – Vert. R.-A. Dr. Herz: Die Verteidigung hat lediglich die Aussetzung der Vereidigung des Zeugen beantragt. – Minister Ruhstrat wurde darauf entlassen. – Frau Hotelier Bade schilderte den Angeklagten als einen sehr ordentlichen, wahrheitsliebenden Menschen. – Lohndiener Laturnus: Er habe dem Rechtsanwalt Dr. Sprenger mitgeteilt, daß der Angeklagte über die Spielvorgänge in dem Oldenburger Zivilkasino etwas wisse. Der Angeklagte habe ihm die Vorgänge in so glaubwürdiger Weise erzählt, daß er (Zeuge) die Wahrheit nicht bezweifelte. Der Angeklagte sei von dem Rechtsanwalt Dr. Sprenger viele Stunden vernommen und mehrfach zur größten Vorsicht ermahnt worden. Dr. Sprenger sagte wiederholt zu dem Angeklagten: Sie dürfen nicht außer Acht lassen, daß Sie sich im Widerspruch mit einer Anzahl Leuten von hoher gesellschaftlicher Stellung befinden. Der Angeklagte blieb aber bei seiner Erklärung. – Dienstmann Lohr (Bremen): Er habe einige Male mit dem Angeklagten über seine bei Rechtsanwalt Dr. Sprenger abgegebene Erklärung gesprochen, die Angaben des Angeklagten haben einen vollständig glaubwürdigen Eindruck gemacht. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Sie sollen bei Ihrer Vernehmung vor dem Polizeikommissar Böning den Angeklagten als einen Menschen bezeichnet haben, der gern von sich reden mache? – Zeuge: Das ist unwahr. – Vert.: Dann ist es mir unerklärlich, wie diese Behauptung in die Anklageschrift kommen konnte. – Ein fernerer Zeuge ist Redakteur Markwald (Forst): Er habe dem Prozeß Schweynert in Oldenburg als Zeitungsberichterstatter beigewohnt. Er habe eine höhere Schule besucht und sei oftmals bei Gerichtsverhandlungen gewesen. Er müsse aber sagen, wenn er so behandelt worden wäre, wie dieser junge unerfahrene Mensch, der vielleicht zum ersten Male in einem Gerichtssaale war, dann wäre er auch verwirrt geworden. Staatsanwalt Fimmen habe im letzten Augenblicke zu dem Angeklagten gesagt: „Wollen Sie nicht noch Ihre Aussage etwas abändern oder einschränken.“ Darauf versetzte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Erk: Ach was, so etwas gibt’s ja gar nicht. Er (Zeuge) hatte den Eindruck, daß, wenn der Angeklagte richtig behandelt worden wäre, eine Verhaftung und Erhebung dieser Anklage nicht erfolgt wäre. Diese Auffassung war am Berichterstattertische allgemein. Er (Zeuge) müsse sagen: er habe es noch niemals erlebt, daß ein Zeuge von einem Gerichtsvorsitzenden derartig behandelt worden sei, wie der Angeklagte Meyer im Prozeß Schweynert. – Redakteur Carl Fr. Ehrnhorst (Berlin): Er sei Redakteur der „Berliner Morgenpost“ und habe im Auftrage dieser Zeitung dem Prozeß Schweynert beigewohnt, um einen Stimmungsbericht zu schreiben. Die Berliner Morgenpost sei keineswegs dem Minister Ruhstrat feindlich gesinnt. Er müsse aber sagen, die Behandlung des Angeklagten im Prozeß Schweynert habe auf ihn einen geradezu peinlichen Eindruck gemacht, dagegen habe der Angeklagte auf ihn den denkbar günstigsten Eindruck gemacht. Dies habe er auch in der „Morgenpost“ hervorgehoben. Die Behandlung des Angeklagten von seiten des damaligen Vorsitzenden war derartig, daß der Angeklagte verwirrt werden mußte. Er habe auch geschrieben: Es müsse Herrn Staatsanwalt Dr. Fimmen zum größten Verdienst angerechnet werden, daß er bemüht war, den Angeklagten noch im letzten Augenblick vor der Verhaftung zu bewahren, indem er sagte: Meyer, wollen Sie nicht noch Ihre Aussage abändern oder einschränken. Der Vorsitzende fiel aber mit seiner Alles überdröhnenden Stimme sofort dazwischen und sagte: „Ach was, so etwas gibt es ja gar nicht.“ Er hatte und habe die Überzeugung, wenn der Angeklagte in liebevoller Weise behandelt worden wäre, dann wäre die Verhaftung und Erhebung der Anklage vermieden worden. Er hatte aber die Empfindung, als erachtete es der Vorsitzende für einen Triumph, daß er den Angeklagten endlich in der Grube hatte. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Gefangenenaufseher Kühling (Oldenburg): Der Angeklagte habe einmal im Untersuchungsgefängnis über Kopfschmerzen geklagt. Er sagte: dies scheine von den vielen Vernehmungen zu kommen. Weiter sagte der Angeklagte: Ich bin in eine förmliche Räuberhöhle geraten. – Vors.: Was meinte der Angeklagte wohl damit? – Zeuge: Ich nahm an, daß er dies auf seine Verteidiger bezog, denn er schimpfte auf sie und sagte: Durch meine Verteidiger werde ich schließlich 10 Jahre ins Zuchthaus kommen. – Gefangenenaufseher Gode (Oldenburg) schloß sich im wesentlichen dieser Aussage an. – Schuhmacher Zweibarth (Bremen) schilderte den Angeklagten als einen sehr ordentlichen und wahrheitsliebenden Menschen. – Kellner Heinz (Bremen): Er sei im Hotel „Stadt München“ in Bremen mit dem Angeklagten zusammen in Stellung gewesen. Meyer sei ein sehr liebenswürdiger, ordentlicher und sparsamer Mensch und in seinem Fache sehr tüchtig gewesen; er sei auch allgemein beliebt gewesen. Er und andere Kollegen haben, als der Angeklagte als Zeuge nach Oldenburg geladen wurde, ihm geraten, recht vorsichtig zu sein. Meyer habe versetzt: „Was ich bestimmt weiß, kann ich sagen.“ – Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden äußerte der Zeuge: Als er in Oldenburg vor den Untersuchungsrichter kam, sei er von Kollegen gefragt worden, weshalb er zu Ungunsten Meyers ausgesagt habe. – Vors.: Sind Sie von diesen Kollegen belästigt worden? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Sie sollen deshalb Veranlassung genommen haben, aus dem Deutschen Kellnerbunde auszuscheiden? – Zeuge: Ich wollte sowieso ausscheiden. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sie haben in der Tat vor dem Untersuchungsrichter in Oldenburg zu Ungunsten des Angeklagten ausgesagt; der Herr Vorsitzende hat Ihnen schon gesagt, daß es nur darauf ankomme, was Sie hier sagen. Nun frage ich Sie, haben Sie deshalb ungünstig über Meyer ausgesagt, weil Sie befürchteten, wenn Sie zu seinen Gunsten aussagen, wegen Verdachts des Meineids verhaftet zu werden? – Zeuge: Ja. – Vert.: Ist es richtig, daß die Kollegen in Oldenburg Ihnen aus dem Wege gegangen sind, daß Sie sie aber angesprochen haben? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Ist es ferner richtig, daß die Kollegen Sie schließlich deshalb betreffs Ihrer Vernehmung befragten, weil ihnen Ihr verstörtes Wesen auffiel? – Zeuge: Ja. – Vert.: Sie empfanden Gewissensbisse bezüglich Ihrer vor dem Untersuchungsrichter gemachten Aussage? – Zeuge: Jawohl. – Vert.: Ist es richtig, daß Sie deshalb schlaflose Nächte hatten und sich sogar einen Revolver kauften, um sich zu erschießen? – Zeuge: Das ist richtig. – Vert.: Ist es ferner richtig, daß Sie den Versuch machten, mich Ihrer Aussage wegen zu sprechen, daß ich das aber abgelehnt habe? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Sie waren, als Sie in Oldenburg vernommen wurden, wohl sehr aufgeregt? – Zeuge: Jawohl, ich hatte kurz vorher eine Krankheit überstanden. – Kellner Hansen, der auf Antrag des Vert. R.-A. Dr. Sprenger nochmals vernommen wurde, bestätigte, daß der Zeuge Heinz aus Anlaß seiner Aussage in Oldenburg sehr niedergeschlagen war, arge Gewissensbisse empfand und sich schließlich in der Absicht einen Revolver kaufte, um sich zu erschießen. – Vert.: Ist es richtig, daß ich Ihnen riet, nicht mit Heinz über seine Aussage zu sprechen, da das als Zeugenbeeinflussung ausgelegt werden könnte? – Zeuge: Jawohl. – Der folgende Zeuge ist Journalist Paul Schweder (Berlin): Er sei bei dem Prozeß Schweynert als Berichterstatter tätig gewesen. Er müsse zunächst vorausschicken, daß er nicht für Minister Ruhstrat Partei genommen habe, aber er habe es als seine Pflicht gehalten, die Angelegenheit streng unparteiisch zu behandeln, zumal er als Nicht-Oldenburger die Verhältnisse nicht genau beurteilen konnte. Er sei seit 11 Jahren Berichterstatter und habe sehr vielen Sensationsprozessen beigewohnt. Er sei auch bei mehreren Verhandlungen zugegen gewesen, in denen Zeugen wegen Verdachts des Meineids im Gerichtssaale verhaftet worden seien, eine Behandlung, wie sie dem Angeklagten von seiten des damaligen Vorsitzenden zuteil geworden, sei ihm aber noch niemals vorgekommen. Der Vorsitzende leitete die Verhandlung in einer Weise, daß die Berichterstatter kaum noch zu folgen vermochten; er hatte die Überzeugung, daß der Angeklagte durch die Art, wie er vom Vorsitzenden befragt wurde, vollständig verwirrt geworden sei, so daß er wohl kaum wußte, was er zu Protokoll gegeben habe. Als der Angeklagte das Protokoll unterschreiben wollte, hatte er (Zeuge) das Gefühl, es wäre geraten, den Angeklagten beiseite zu rufen und ihm zu sagen: „Mensch, sind Sie denn verrückt, Sie rennen ja ins Verderben!“ Er habe bereits gesagt, er habe schon vielen Verhaftungen, die wegen Verdachts des Meineids im Gerichtssaale erfolgten, beigewohnt. Oftmals habe er sich gesagt, die Verhaftung ist mit Recht geschehen, in diesem Falle habe er aber die Verhaftung für vollkommen ungerecht gehalten. Es habe ihn geradezu frappiert, als Staatsanwalt Dr. Fimmen im letzten Augenblick den Versuch machte, den Angeklagten zu bewegen, sein Zeugnis einzuschränken, zu sagen: „ich glaube, oder es ist möglich“, der Vorsitzende bemerkte: Ach was, die Aussage ist doch ganz klar.“ Er kenne den Angeklagten nicht, aber er und alle seine Kollegen, die am Berichterstattertisch saßen, hatten die Überzeugung, wenn der Angeklagte in liebevoller Weise behandelt worden wäre, dann wäre die Verhaftung unterblieben. – Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger sagte der Zeuge: Er stehe auch dem Vorsitzenden, Landgerichtsdirektor Erk vollständig fern, ja er habe diesen in früheren und späteren Verhandlungen als sehr liebenswürdigen Herrn kennen gelernt, aber der Ton, der in dieser Verhandlung herrschte, sei ihm noch niemals vorgekommen. – Vert.: Sie haben auch dem letzten Prozeß wider Biermann in Oldenburg beigewohnt, stach nicht dieser ganz wesentlich von dem Schweynert-Prozeß ab? – Zeuge: Jawohl. – Staatsanwalt: In dem Prozeß Schweynert kam es, infolge mehrerer Ablehnungsanträge der Verteidiger, zwischen diesen und dem Vorsitzenden zu heftigen Zusammenstößen? – Zeuge: Allerdings. – Staatsanwalt: War das vielleicht die Ursache, daß der Ton ein etwas gereizter wurde? – Zeuge: Das mag sein. – Vors.: Herr Zeuge: Das Beweisthema war doch ein sehr einfaches, und nach dem Protokoll hat der Vorsitzende den Angeklagten deshalb gefragt, ob er sein Zeugnis abändern wolle. Der damalige Zeuge Meyer erklärte aber ganz bestimmt: ich halte meine Aussage aufrecht? – Zeuge: Das ist richtig, trotzdem hatte ich und fast alle meine Kollegen die Auffassung, der Angeklagte sei infolge der Art der Behandlung und der vielen an ihn gerichteten Fragen verwirrt, zum mindesten sich nicht klar gewesen, was er unterschrieben habe. – Landgerichtsdirektor Erk, der alsdann als Zeuge vernommen wurde, bestritt, daß er den Angeklagten schroff behandelt und ihm nicht Gelegenheit gegeben habe, seine Aussage abzuändern oder einzuschränken. Der Angeklagte habe seine Aussage in vollständig klarer Weise abgegeben und auf wiederholtes Befragen und eingehende Ermahnung erklärt: er halte seine Aussage vollkommen aufrecht. – Vors.: Herr Staatsanwalt Fimmen soll dem Angeklagten gesagt haben: Meyer, wollen Sie vielleicht sagen: „ich glaube, oder es ist möglich“. Darauf sollen Sie gesagt haben: Ach was, da gibt es keine Einschränkung, die Aussage steht fest? – Zeuge: Das ist nicht wahr, wenn ich eine solche Äußerung getan hätte, würde ich ja meine Aufgabe als Vorsitzender vollständig verkannt haben. – Staatsanwalt Dr. Fimmen schloß sich im wesentlichen der Bekundung des Vorzeugen an. Wenn er den Antrag gestellt hätte, dem Zeugen eine solche Frage vorzulegen, dann hätte sie doch gestellt oder der Antrag abgelehnt werden müssen. – Vert. R.-A. Dr. Jonas: Herr Staatsanwalt, Sie sollen Ihre Frage nicht in die Form eines Antrages gekleidet, sondern den Angeklagten direkt gefragt haben, ob er nicht sagen wolle: ich glaube, es ist möglich. Darauf soll der Vorsitzende gesagt haben: Ach was, das nützt ja nichts, die Aussage steht doch fest, es gibt jetzt kein Zurück. – Zeuge: Ich erinnere mich jetzt, eine solche Frage an den damaligen Zeugen Meyer gestellt zu haben, der Herr Vorsitzende versetzte darauf: „Das nützt doch nichts“, er hat aber die Frage dem Angeklagten vorgelegt. – Gerichtsassessor Dr. Rumpf bezeichnete es als unwahr, daß der Angeklagte durch den Vorsitzenden im Prozeß Schweynert verwirrt gemacht worden sei; der Zeuge schloß sich im weiteren der Bekundung des Vorzeugen an. Hotelbesitzer Mechler (Remscheid): Er sei früher in Oldenburg Pächter des Theater-Restaurants gewesen. Es wurde dort „Lustige Sieben“ mit bedeutenden Umsätzen gespielt. – R.-A. Dr. Sprenger: Ist es richtig, daß Sie mich baten, mich dafür zu verwenden, daß Sie nicht nach Oldenburg zur Vernehmung zu kommen brauchten? – Zeuge: Ja. – R.-A. Dr. Sprenger: Schwebte Ihre Frau nicht in großer Angst und hatten Sie nicht die Befürchtung, daß Sie verhaftet werden würden? – Zeuge: Das ist richtig. – Auf weiteres Befragen bekundete Mechler: Eines Tages kam ein Schutzmann in mein Lokal und sagte, es sei gegen mich eine Strafanzeige eingegangen, daß ich Hasardspiele in meinem Lokale dulde, die Strafe werde nicht gelinde ausfallen, die Herren seien alle bekannt. Ich solle aber die Herren lieber nicht nennen. Ich erhielt sehr bald eine Vorladung vor das Schöffengericht. Die Verhandlung fand lange vor der angesetzten Zeit statt und spielte sich innerhalb kurzer Zeit ab. Ich wurde zu 25 Mark verurteilt. Von den Spielern war in der Verhandlung keine Rede. Ich erklärte, daß ich auf jedes Rechtsmittel verzichte. Ich hatte den Eindruck, als wollte man die Verhandlung ohne lästige Zuhörer führen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wußten Sie denn nicht, daß die Herren ein verbotenes Spiel spielten? Zeuge: Jawohl; eines Tages kam ein Herr von der Spielergesellschaft und übergab mir eine größere Summe, sog. Pinkegeld. Ich wollte es zunächst nicht annehmen, der Herr redete mir aber zu und sagte: Wenn einmal eine Nachfrage kommen sollte, solle ich keine Namen nennen. Ich erzählte das Vorkommnis meinem Vorgänger mit dem Bemerken, die Herren scheinen ein sehr gefährliches Spiel zu spielen. Da versetzte mein Vorgänger Hempke: Die Herren spielen „Lustige Sieben“; hängen Sie einfach das Plakat auf und kümmern Sie sich nicht weiter darum. Die Herren machen jedenfalls eine sehr hohe Zeche. Ich leistete diesem Rate auch Folge, schickte, sobald das Spiel begann, meinen Kellner zu Bett und bediente selbst. Ich wurde nach Einleitung des Strafverfahrens gegen mich auf Polizeistunde gesetzt, d. h. ich erhielt die Verfügung, mein Hotel um 11 Uhr zu schließen. Da aber mein Geschäft erst um 11 Uhr abends begann, so mußte ich selbstverständlich das Geschäft aufgeben. – Staatsanwalt: Wie kam es, daß Sie bedeutend früher im Gerichtsgebäude waren, als Sie laut Ladung nötig hatten? – Zeuge: Ich wurde von einem Gerichtsdiener geholt. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Um welche Beträge wurde gespielt? – Zeuge: Es wurden Umsätze von 500 bis 800 Mark gemacht. – Polizeikommissar Böning (Bremen) äußerte auf die Frage, weshalb er keine Zeugen zu der Vernehmung des Angeklagten hinzugezogen habe, auch nicht den doch leicht zu erreichenden Gefängniswärter: Er habe kein Vertrauen zu dem Gefängniswärter gehabt. – R.-A. Dr. Sprenger: Die beiden Oldenburger Gefängnisbeamten Kypling und Bode sind von Polizeikommissar Böning des Verdachtes der Päderastie und des groben Amtsverbrechens beschuldigt worden. Ich beantrage ihre telegraphische Ladung, damit sie sich unter ihrem Eide erklären. Vors. (zu Böning): Sie sollen auch gesagt haben, wenn große Herren Kirschen essen, soll man sich nicht hineinmischen. Dem Zeugen Zweibarth gegenüber sollen Sie erklärt haben, Sie glaubten nicht an Meyers Schuld. – Zeuge: Die letzte Äußerung bestreite ich ganz entschieden. Böning und Zweibarth wurden einander gegenübergestellt. Zweibarth schilderte genau die Einzelheiten des Gesprächs. Böning erklärte auf wiederholtes Befragen, daß er sich nicht erinnern könne. – R.-A. Dr. Sprenger (zu Böning): Haben Sie nicht zu Dritten die Äußerungen getan, die darauf schließen lassen sollten, daß Sie zugunsten Meyers tätig sein wollten? – Zeuge: Das ist mir auch nicht erinnerlich. – R.-A. Dr. Sprenger: Halten Sie es nicht für falsch, von einem Beamten, das Vertrauen jemandes zu suchen und dann gegen ihn zu handeln? – Zeuge: Ich erkläre, daß ich nie etwas getan oder gesagt habe, was den Eindruck erwecken konnte, als ob ich befangen oder freundschaftlich für Meyer tätig sei. – R.-A. Dr. Sprenger: Wollen Sie nicht lieber sagen: ich glaube! (Heiterkeit.) – Zeuge: Ich sage, ich erinnere mich nicht. – Agent Juhl: Er habe den Angeklagten im Jahre 1903 in Bremen kennen gelernt. Er könne ihm nur das beste Zeugnis ausstellen. Meyer habe ihm auch von den Spielvorgängen erzählt und dabei den Namen des Ministers Ruhstrat erwähnt. Der Zeuge berichtete alsdann über den tiefen Eindruck, den die Verhaftung Meyers in Bremen gemacht habe, und bekundete, Polizeikommissar Böning habe gesagt: „daß Meyer unschuldig ist, wissen wir ja alle“. (Große Bewegung im Zuhörerraum. Der Vorsitzende drohte, diesen räumen zu lassen.) – Vors.: Aus welchem Grunde mag wohl der Angeklagte zu seiner Aussage gekommen sein? – Zeuge: Meines Erachtens aus Menschenliebe und Wahrheitsliebe. Er hat sich gemeldet, weil ihm der verurteilte Redakteur Biermann leid tat. – Vors. (zu Böning): Nun, Herr Polizeikommissar, was sagen Sie dazu, daß der Zeuge Juhl hier erklärt hat, Sie hätten ihm gegenüber bemerkt: „daß Meyer unschuldig ist, wissen wir alle“? – Zeuge Böning: Ich erkläre positiv, daß ich dem Zeugen das nicht gesagt habe. (Bewegung.) – Zeuge Juhl (erregt): Jawohl, genau so haben Sie es gesagt. – R.-A. Dr. Sprenger: Es ist doch sehr sonderbar, daß der Zeuge Böning zuerst dem Zeugen Zweibarth gegenüber ganz positive Behauptungen aufstellt und sie dann einschränkt. Jetzt sagt der Zeuge Juhl dasselbe wie Zweibarth. Wollen Sie da nicht wieder lieber die Worte: ich erinnere mich nicht, einschieben? – Zeuge Böning: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. – Es wurde alsdann in der Vernehmung des Zeugen Juhl fortgefahren. Der Zeuge erklärte, daß er mit dem Gefühl der Furcht zur Vernehmung nach Oldenburg gefahren sei. Vor der Abreise habe er seine Papiere geordnet und sie dem Kellner Hansen übergeben mit den Worten: Hier, nimm das, falls mir in Oldenburg das Schicksal Meyers blühen sollte. Auf eine Frage des Vorsitzenden wies Rechtsanwalt Dr. Sprenger darauf hin, daß alle Zeugen sehr erregt seien, er bitte den Herrn Vorsitzenden um eine möglichst milde Behandlung. – Hierauf wurde Gerichtskanzleigehilfe Adolf Meyer-Bremen, Bruder des Angeklagten, als Zeuge vernommen. Er erklärte, daß er aussagen wolle. Als er die Berichte über den Prozeß Ries-Biermann in den Zeitungen las, habe er, da ihm sein Bruder über die Vorgänge im Oldenburger Zivilkasino viel erzählt habe, mit diesem Rücksprache genommen. Sein Bruder sagte ihm, er wisse genau, daß Minister Ruhstrat Lustige Sieben gespielt habe. Daraufhin habe er seinem Bruder den Rat gegeben, sich im Interesse der Menschlichkeit als Zeuge zu melden. Diese Unterredung dürfte die Ursache gewesen sein, daß sein Bruder sich schließlich beim Rechtsanwalt Sprenger meldete. Er, sein Bruder Richard und seine Mutter seien von dem Polizeikommissar Böning vernommen worden. Letzterer habe zu erkennen gegeben, daß er seinem Bruder günstig gestimmt war. Er habe aber einmal die Wahrnehmung gemacht, daß Kommissar Böning die Vernehmung falsch zu Protokoll genommen habe. Sein Bruder sei ein sehr ordentlicher, sparsamer und in seinem Fache tüchtiger Mensch. Seine Prinzipale waren sämtlich sehr zufrieden mit ihm. Als sein Bruder als Zeuge geladen wurde, habe er ihm gesagt, er solle bei seinen Aussagen recht vorsichtig sein. – Vors.: Halten Sie Ihren Bruder für fähig, daß er vor Gericht die Unwahrheit sagen werde? – Zeuge: Keineswegs. – Handlungslungsgehilfe Richard Meyer-Bremen, zweiter Bruder des Angeklagten: Sein Bruder habe ihm erzählt, daß im Oldenburger Zivilkasino sehr hoch gespielt werde. Ein Offiziermhabe in einer Nacht so viel verloren, daß er sich das Leben genommen habe. Er habe seinen Bruder gewarnt, sich als Zeuge zu melden. Sein Bruder habe aber gesagt: „Was ich weiß, kann ich sagen.“ Daß sein Bruder einen Meineid leisten werde, halte er für vollständig ausgeschlossen. – Alsdann betrat die Mutter des Angeklagten, eine ärmlich, aber sauber gekleidete Frau mit sympathischen Gesichtszügen, den Gerichtssaal. Als sie ihren Sohn sitzen sah, begann sie bitterlich zu weinen. Auch der Angeklagte beugte sein Gesicht ins Taschentuch und schluchzte heftig. Es dauerte lange, ehe die alte Frau imstande war, auf die Fragen des Vorsitzenden Antwort zu geben. Sie bekundete, der Angeklagte sei ein sehr guter Sohn gewesen, der ihr große Freude gemacht habe. Er habe ihr all sein Geld mit dem Auftrage gegeben, es auf die Sparkasse zu bringen. Sie hatte das Recht, sich jederzeit einen Betrag von der Sparkasse zu holen. Sie sei daher niemals wegen der Miete in Verlegenheit gekommen. – R.-A. Dr. Sprenger: Das Sparkassenbuch Ihres Sohnes war eine Zeitlang gerichtlich beschlagnahmt, gerieten Sie dadurch in Not? – Zeugin: In gewisser Beziehung allerdings. Die Zeugin bekundete ferner: Die Prinzipale seien sämtlich mit ihrem Sohne und letzterer mit seinen Prinzipalen zufrieden gewesen. Ihr Sohn sei sehr sparsam und ordentlich gewesen. Als ihr Sohn als Zeuge nach Oldenburg geladen wurde, habe sie zu ihm gesagt, er solle nur ja recht vorsichtig sein. Ihr Sohn habe darauf versetzt: Ich kenne ja die Herren nicht weiter, ich. habe also keine Ursache, die Unwahrheit zu sagen. – Hierauf wurde Frau Biermann-Oldenburg, Gattin des Residenzboten-Redakteurs, die schon seit einigen Tagen am Berichterstattertische saß, als Zeugin aufgerufen. Sie bekundete: Bei dem Prozeß Schweynert habe sie auf dem Korridor des Gerichtsgebäudes gestanden, da sie auch als Zeugin geladen war. Als der Angeklagte festgenommen und bei ihr vorübergeführt wurde, sagte er: „Sehen Sie, Frau Biermann, das kommt davon, wenn man in Oldenburg die Wahrheit sagt“. – Vors.: Angeklagter, ist das richtig? – Angekl.: Es ist möglich, ich erinnere mich aber nicht. – Es folgte eine dreistündige Vernehmung des Rechtsanwalts Dr. Sprenger, der sowohl jetzt wie in den früheren Prozessen als Verteidiger tätig war. Er schilderte ausführlich den Verlauf der ganzen Ruhstrat-Affäre beginnend mit den Residenzboten-Prozessen bis zum heutigen Tage. Der Zeuge verbreitete sich insbesondere über die Entstehung des bei ihm aufgenommenen Protokolls der Meyerschen Aussage, die den Anstoß zu dem letzten Biermann-Prozeß gab, in dem Biermann zu 1 Jahre 3 Monaten Gefängnis wegen Beleidigung des Ministers verurteilt wurde. Die Aussagen des Meyer und des Laturnus haben naturgemäß viel Aufsehen erregt, weil der Minister noch kurz vorher im oldenburgischen Landtage auf eine Anfrage des sozialdemokratischen Abgeordneten Hug erklärt hatte, die Spielvorgänge lägen 12 bis 14 Jahre zurück, und da verjährten ja selbst Verbrechen. Er (Zeuge) habe die Aussage des Meyer langsam und ruhig zu Protokoll genommen und wiederholt die Mahnung ausgesprochen, die reine Wahrheit zu sagen. Er habe alsdann das Protokoll nebst dem des Laturnus in dem Prozeß gegen den Residenzboten-Redakteur Kruse verwertet. Das Protokoll wurde damals verlesen; darauf habe er es Biermann zur Veröffentlichung im Residenzboten übergeben. Von hier ging es in die übrige deutsche Presse, wo es naturgemäß großes Aufsehen erregte. Ein Druckfehler verschuldete, daß es nicht hieß, der Minister habe bis 1890, sondern er habe bis 1895 gespielt. Dieser Druckfehler wurde geradezu verhängnisvoll, weil die ganze deutsche Presse die Behauptung aufstellte, der Minister müßte einen Meineid geschworen haben. Über diesen Irrtum wurde die Presse erst später in dem Biermann-Prozeß aufgeklärt. Die Presse säumte nicht, ihre Beschuldigung zurückzunehmen, nur der Residenzbote blieb fest bei seinen Behauptungen und forderte den Minister auf, Strafantrag zu stellen. Es gingen trotzdem mehrere Monate ins Land, ehe der Minister sich dazu entschloß. Der Minister habe also selbst schuld, daß die Meinung entstand, er habe etwas in seiner Aussage verschwiegen. Dr. Sprenger kam auf den Schweynert-Prozeß zu sprechen. Der Vorsitzende in diesem Prozeß, Landgerichtsdirektor Erk, habe von vornherein sehr erregt gesprochen. Er gebe zu, daß auch die Verteidigung nicht sehr milde aufgetreten sei. Der Vorsitzende suchte fortwährend Widersprüche aufzuklären, wo gar keine vorhanden waren. Es machte überhaupt den Eindruck, als ob es dem Vorsitzenden weniger an der Aufklärung gelegen war, als daran, den Zeugen Meyer festzunageln. Er (Zeuge) habe sich zunächst, als Meyer bei seinen Aussagen blieb, gesagt: Donnerwetter, das ist ein schneidiger Kerl, der läßt sich nicht die Butter vom Brot nehmen. Später sei ihm Meyer sehr apathisch vorgekommen, er sprach wie in einem Traumzustande oder besser in einem Zustande, wie man ihn bei Leuten anzutreffen pflegt, die vor der Hinrichtung stehen (Bewegung). Er war so erschöpft, daß Dr. Herz sich veranlaßt sah, ihm einen Stuhl hinzustellen. Schon vorher hatte Meyer die Erklärung abgegeben, daß drei Herren vom Richtertisch ebenfalls zu den Spielern gehört hätten. Der Verteidigung kam diese Angabe sehr überraschend, ebenso die, daß Meyer sofort den Staatsanwalt Fimmen bezeichnete, und daß letzterer ohne weiteres zugab, zu den Spielern gehört zu haben. Das charakterisierte den Meyer als einen glaubwürdigen Zeugen. Die spätere Nennung des Referendars Christians beruhte anscheinend auf einem Mißverständnis des Meyer; daß er dabei blieb, ließ die Verteidigung erst recht zu der Überzeugung kommen, daß Meyer hier nicht etwa die Unwahrheit sage, sondern sich irre. Stundenlang wurde auf dem Fall Christians herumgeritten. Ich mußte einige Stunden lang an dem guten Glauben des Gerichts zweifeln. Ich sagte schließlich zu meinem Mitverteidiger: Das Gericht hat die Macht, wir haben hier nichts mehr zu tun. Wir beschlossen, die Verteidigung niederzulegen. Allerdings gaben wir diesen Grund nicht an, um das Gericht nicht zu kränken. Wir hatten aber schon beschlossen, Meyer nicht im Stich zu lassen. Ich erkläre auf Ehre und Gewissen, als Zeuge und Jurist, daß ich der festen Überzeugung bin, Meyer hat nur das wiedergegeben, was in seinem Kopfe als wahr sich darstellte. Wenn in Oldenburg gehandelt worden wäre wie hier vor dem Bückeburger Schwurgericht, dann hätte es nie einen Fall Meyer gegeben. – Ein Beisitzer: Wenn bei der Verhandlung keine Silbenstechereien vorgekommen wären, wenn die Stimmung nicht so erregt gewesen wäre, wenn man nicht das Beweisthema vollständig verschoben hätte, glauben Sie, daß dann der Angeklagte gesagt hätte: es ist möglich, daß der Minister Ruhstrat gespielt hat? – Zeuge Dr. Sprenger: Das glaube ich wohl, es war schon mehr eine höchst bewegte Volksversammlung, an der das Publikum teilnahm. Ich habe eine solche Gerichtssitzung noch nicht mitgemacht. – Damit war die Vernehmung des R.-A. Dr. Sprenger beendet, und er trat wieder als Verteidiger ein. Die Beweisaufnahme wurde hierauf geschlossen. – Auf Befragen des Vorsitzenden erklärte der Angeklagte: Er bleibe bei seiner Aussage. – Der Vorsitzende verlas darauf die den Geschworenen vorzulegenden Schuldfragen: Ist der Angeklagte schuldig, am 1. und 2. Dezember 1904 in Oldenburg wissentlich durch ein falsches Zeugnis seinen Eid verletzt zu haben? Im Falle der Verneinung dieser Frage: Ist der Angeklagte schuldig, den von ihm geleisteten Eid aus Fahrlässigkeit durch ein falsches Zeugnis verletzt zu haben? – Es nahm darauf das Wort Staatsanwalt Dr. Becker: Es kommt bei Beurteilung dieses Falles vor allem darauf an, festzustellen, was hat der Angeklagte gesagt? Hat er wissentlich oder fahrlässig die Unwahrheit gesagt? Die Staatsanwaltschaft legt auf den Fall Christians kein Gewicht. Für sie handelt es sich nur darum: Ist von Minister Ruhstrat, Buchhändler Schmidt und Dr. Schleppegrell „Lustige Sieben“ gespielt worden? Der Angeklagte behauptet, daß das Spiel der „Lustigen Sieben“ stattfand. Er will wiederholt den Minister Ruhstrat haben spielen sehen. Er will sogar das Plakat für die „Lustige Sieben“ in die Nische gebracht und die Gäste stets bedient haben. Diesen Aussagen stehen aber die Bekundungen der drei glaubwürdigen Zeugen Ruhstrat, Schmidt und Schleppegrell entgegen. Alle drei sind Männer im reifen Lebensalter. Der Angeklagte hat also die Unwahrheit gesagt. Nun handelt es sich darum: hat er das wissentlich getan? Ich halte eine Sinnestäuschung für ausgeschlossen, denn eine Verwechselung konnte nicht vorkommen. Es ist charakteristisch, daß er viele Einzelheiten, die er in bezug auf Ruhstrat behauptet hatte, später hat fallen lassen. Aus falscher Scham, aus Eitelkeit hat Meyer in Oldenburg dasselbe gesagt wie in Bremen. Später hat er seine Aussage eingeschränkt und bei seinem Geständnisse angegeben, Minister Ruhstrat habe gespielt, er wisse aber nicht, mit wem, er glaube nur, daß Schmidt und Dr. Schleppegrell dabei gewesen sind, weil sie mit dem Minister verkehrten. Dann behauptete er, das Geständnis wäre ihm abgepreßt worden. Er will nicht mehr wissen, wie das gekommen ist. Ich beantrage also, die erste Frage wegen wissentlichen Meineids zu bejahen; aber auch die Frage ist zu bejahen, ob Meyer sich dadurch einer Strafe entzog, daß er die unwahre Aussage machte. Denn von Dr. Schleppegrell wäre sonst gegen ihn Strafantrag wegen Beleidigung gestellt worden. Zwar ist Meyer ein Opfer der Verhältnisse; deshalb wird ihn das Gericht wohl nicht in das Zuchthaus stecken, sondern er wird mit einer Gefängnisstrafe davonkommen. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Herz (Altona): Bei den ersten Ruhstratprozessen schon hatte alle Welt die Empfindung, daß in Oldenburg eine große Spielleidenschaft herrschte, und daß Ruhstrat in der Spielergesellschaft eine hervorragende Rolle einnahm. Der erste Prozeß ließ es so scheinen, als wenn die Spielaffären des Ministers Ruhstrat alle weit zurücklägen, als ob es Jugendsünden wären. Der Angeklagte hat von Bremen aus die Vorgänge verfolgt. Welches Erstaunen mag ihn erfüllt haben, als er dieses schiefe Bild der Verhältnisse las. Durch diesen Prozeß wurden alle jene Erinnerungen in ihm wachgerufen, wie sie sich ihm als 16 jährigen Kellnerjungen eingeprägt hatten. Er sah den Minister beim Skat, die jungen Herren bei der „Lustigen Sieben“. Für ihn ging alles durcheinander, er konnte das nicht auseinanderhalten. Das alles ging ihm durch den Kopf, als er den Bericht über die Oldenburger Prozesse las. Er sagte sich, das müsse er anders bekunden. Vielleicht wäre er in die ganze Sache nicht hineingekommen, wenn er nicht mit Laturnus gesprochen hätte. Im Vordergrund stand der Minister Ruhstrat und die Hauptfrage mußte lauten: Hat der Minister gespielt? Die Aussage des Zeugen Herzmann ist doch nicht wegzuwischen. Ruhstrat war früher leidenschaftlicher Spieler, und wenn er in der Nische war, wo gespielt wurde, so konnte der Kellner wohl annehmen, er habe mitgespielt. Man hat einen Bieruntersatz mit der Zeichnung für die „Lustige Sieben“ in der Nische gefunden, in der der Minister zu sitzen pflegte. Nun hat ja der Minister unter seinem Eide gesagt, er habe seit 1895 nicht gespielt. Der Minister Ruhstrat mag uns mit Bitterkeit gegenüberstehen, aber wir können ihn nicht schonen. Wir haben das Recht, Kritik an jeder Zeugenaussage zu üben. Sein Verhalten als Zeuge in allen Prozessen war nicht einwandfrei. Die Aussagen des Ministers haben ferner stets bedenklich geschwankt, besonders sind die Angaben sehr verschieden, wann er mit dem Hasardspielen aufgehört hat. Erst hieß es, es sei am Ende der achtziger Jahre gewesen. Dann hieß es, Ende der neunziger, und jetzt heißt es plötzlich im Jahre 1895. Der Minister behauptet, die Beförderung zum Oberstaatsanwalt im Jahre 1895 habe ihn zum Aufgeben des Spiels veranlaßt. Ja, wußte er denn das nicht, als er die erste Erklärung abgab, und diesen Zeitpunkt auf Ende der achtziger Jahre verlegte? In objektiver Hinsicht ist also der Tatbestand nicht geklärt, und was nicht geklärt ist, muß zugunsten des Angeklagten gelten. Der Staatsanwalt sagt, der Angeklagte hat wissentlich die Unwahrheit beschworen. Welcher Beweggrund soll den Angeklagten dazu veranlaßt haben? Die Residenzboten-Redakteure haben ihn nicht beeinflußt. Selten ist ein Zeuge so gewarnt worden, wie Meyer. Es wäre ihm ein leichtes gewesen, seine Behauptungen einzuschränken. Trotzdem blieb er bei seinen Behauptungen. Nachdem der Verteidiger noch einen Rückblick auf das Leben des Angeklagten geworfen und seinen guten Leumund hervorgehoben, wendete er sich an die Geschworenen mit der Bitte, den Angeklagten freizusprechen. – Nach noch kurzen Verteidigungsreden der Rechtsanwälte Dr. Sprenger (Bremen) und Dr. Jonas (Altona) gab der Vorsitzende den Geschworenen die vorgeschriebene Rechtsbelehrung. Alsdann zogen sich die Geschworenen ins Beratungszimmer zurück. Nachts 2 Uhr, nach anderthalbstündiger Beratung, erschienen sie wieder. Unter atemloser Spannung des Publikums verkündete der Obmann, Malermeister Hüting-Bückeburg: Die Geschworenen haben die Schuldfragen verneint. (Halblautes Bravo! im Zuhörerraum.) Von der Straße, wo ein sehr zahlreiches Publikum Posto gefaßt hatte, ertönten zum Fenster hinauf stürmische Bravorufe. – Vert. R.-A. Dr. Jonas beantragte, die Kosten eines Wahlverteidigers auf die Staatskasse zu übernehmen und dem Angeklagten die Kosten für die unschuldig erlittene Untersuchungshaft zu gewähren. – Vert. R.-A. Dr. Herz beantragte noch, die Kosten für die von der Verteidigung unmittelbar geladenen Zeugen auf die Staatskasse zu übernehmen. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsrat Wippermann: Der Gerichtshof hat, dem Wahrspruch der Geschworenen entsprechend, den Angeklagten freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Die Kosten für einen Wahlverteidiger und für die von der Verteidigung unmittelbar geladenen Zeugen werden ebenfalls der Staatskasse auferlegt. Die Entscheidung betreffs des Antrages, dem Angeklagten die Entschädigungskosten für die Untersuchungshaft zu gewähren, wird in acht Tagen gefällt werden. – Als die Verteidiger und der Angeklagte das Gerichtsgebäude verließen, wurden sie, trotz später Nachtstunde, von dem zahlreichen Publikum mit nichtendenwollenden stürmischen Hurra- und Hochrufen begrüßt. Die vor Freude weinende Mutter des Angeklagten umarmte und küßte ihren Sohn.