Die Kosten einer Hinrichtung 1654

Textdaten
Autor: Karl Wehrhan
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Titel: Die Kosten einer Hinrichtung 1654
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aus: Unter der Grotenburg. Lippische Blätter für Kunst, Geschichte und Heimatpflege
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1921
Verlag: Lippische Vereinsdruckerei
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Erscheinungsort: Detmold
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Quelle: LLB Detmold, Commons
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Die Kosten einer Hinrichtung 1654.
Von K. Wehrhan, Frankfurt a. M.

Die alten Akten haben uns manche Mitteilung aufbewahrt, die auf die Verhältnisse früherer Zeiten ein Schlaglicht werfen. Das gilt auch wohl von einer Rechnung, die aus Anlaß der Hinrichtung der wegen Hexerei angeklagten und verurteilten Frau Anna Beschorn geb. Hake aus Lemgo aufgesetzt worden ist. Der dabei herauskommende Endbetrag von 43 Talern bedeutet für die damalige Zeit jedenfalls eine gewaltige Summe, besonders, wenn man bedenkt, daß die Kaufkraft des Geldes in jener Zeit vielleicht hundert mal so hoch war wie heute.

Die von Hans Schlepper geführte Rechnung hat folgenden Wortlaut:

„Den 17. August Anno 1654 ist Hermann Beschorens Hausfrau Anna Haken ihrer Zauberey (wegen) inhaftieret und den 25. dieses mit dem Schwerdt hingerichtet und begraben worden.

Rtlr. Gr.
Den kleinen Dienern vor den Angriff 10
Reinke Lüking und Joist Hellink acht
Nächte bey ihr gewacht, geben
3 20
Hermann Niemann, daß er dieselbe
8 Tage gespeiset, jeden Tag sechs
Groschen machet
1 12
Das Gericht anzukündigen 3
Beyden Beysitzern 12
Dem Gerichtsfrone 4
Dem Richter 18
Dem Ampts Ankläger 13
Dem Defensori 16
Den Achtsleuten 18
Dem Fiscali 5
Dem Secretario 2
Den Verordneten zu Justitien 10
Den großen Dienern vor ihr Aufwarten 1
Den kleinen Dinern vor Gericht zu spannen 1
Vor Lemgoer Bier undt was M. Davids
Knecht geholet
1 19
Minder Bier und was M. David holen
lassen, auch was die Beysitzer und
Cemmer auf der Wage verunkostet,
in alles
4 7 3
Vor Lichter und Tran 10
M. Davids Gebühr 5
Dessen Dienern vor die Kuhlen zu
machen und zu begraben
1
Vor einen Sark geben 1
Vor Salben, welche M. Davids an
dieser verbraucht
2
Joist Swibbe, dieselbe auszufahren 12
Von dieser Rechnung 12
Verunkost 18
Summe 43 Rtlr.
Hierauff empfangen an Gelde und was
aus den Mobilien verlöset
40 4


Die arme Frau hat also über eine Woche, nämlich 8 Tage, im Gefängnis verbringen und sich der Folter unterziehen lassen müssen (der kleine Angriff). Sie wurde nachts bewacht. Gerichtssitzungen und Folter fanden wahrscheinlich im dunklen Keller statt, worauf die Ausgabe für „Lichter und Tran“ hindeutet. Die beteiligten Richter, der Ankläger, der Verteidiger (Defensori), der Schreiber, die Diener und nicht zuletzt der Henker (Meister David) erhielten zum Teil erhebliche Gebühren. Sie haben dabei kräftig der Kanne zugesprochen, was die nicht geringen Kosten für Lemgoer und Mindener Bier ausweisen, nämlich beinahe für 6 Taler, d. h. etwa den siebten Teil aller Unkosten. Das wirft auf die Gemütsbeschaffenheit der Beteiligten ein eigenartiges Licht; ihnen ist der Appetit während der entsetzlichen Marter der bejammernswerten Frau nicht vergangen. Um die verursachten Wunden schneller wieder zur Heilung zu bringen und dann umso früher wieder mit neuer Marter beginnen zu können, wurde die Frau mit Salbe behandelt, die allerdings möglicherweise auch ein Gegenmittel gegen zauberischen Einfluß gewesen sein könnte. Schließlich wurde die Frau nach ihrer Verurteilung, wie auch sonst üblich, auf den Richtplatz gefahren, entweder auf einen „Schinderkarren“, oder sie wurde auf einer Kuhhaut geschleift, wie das häufiger geschah. So enthüllen uns die trockenen Zahlen ein erschütterndes Bild von der „guten“ alten Zeit.