Textdaten
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Titel: Die Große Vestalin
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aus: Die Gartenlaube, Heft 3, S. 41, 52
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[41]

Eine Ausfahrt der Großen Vestalin.
Nach dem Gemälde von H. Motte.

[52] Die Große Vestalin. (Zu dem Bilde S. 41.) Unter den Priesterinnen des Altertums nahmen die Vestalinnen Roms eine ebenso bevorzugte wie eigenartige Stellung ein. Die Einsetzung derselben wird dem König Numa zugeschrieben. Der runde Tempel der Vesta, eigentlich nur eine überbaute Feuerstätte des heiligen Feuers, lag mit dem zu ihm gehörigen Hain am Abhange des Palatin gegeu das Forum hin. Ein durch Matten umspannter Raum enthielt die für den Dienst der Götter nötigen Vorräte, ein anderer das Palladium und mehrere verborgene Heiligtümer; der Tempel selbst mit dem Herdfeuer war bei Tag für jedermann zugänglich und nur in der Nacht durften Männer ihn nicht betreten. Hier herrschte die größte Reinlichkeit; die Geräte des heiligen Dienstes mußten einfaches Thongeschirr sein, alle Waschungen mit frischem Quellwasser stattfinden. Anfangs gab es vier Vestalinnen, später sechs – der Pontifex Maximus, der Oberpriester, wählte sie aus den besten Familien der Stadt und sie standen unter seiner Oberaufsicht. Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahre traten sie ein und verpflichteten sich, dreißig Jahre lang der Göttin zu dienen. In den ersten zehn Jahren lernten sie; in den zweiten übten sie den Dienst aus und in den dritten zehn unterrichteten sie die Novizen. Tag und Nacht mußten sie das heilige Feuer hüten; vor Ablauf der dreißig Jahre durften sie nicht an das Glück der Ehe denken. Außer der Pflege des heiligen Feuers waren sie hauptsächlich mit dem Schöpfen, Tragen und dem Gebrauche des reinigenden Wassers beschäftigt. Dieses Wasser durfte nur ein fließendes sein, aus dem Tiberstrom oder den Quellen der Stadt, namentlich aus der Quelle der Egeria geschöpft werden. Die Vestalinnen trugen es auf ihren Köpfen herbei; sie durften es nie auf die Erde stellen. Erlosch einmal das heilige Feuer, so durfte es an keiner Flamme neuentzündet werden, welche für alltägliche Bedürfnisse bestimmt und durch sie entweiht war: das Feuer mußte entweder an der Sonne, seinem Urquell, entzündet oder hervorgerufen werden, indem man ein Stück Holz von einem fruchttragenden Baume so lange rieb, bis sich eine Flamme bildete. Sehr streng bestrafte man die Vestalinnen, die ihre Pflicht vergaßen.

Doch wie hart die Strafen sein mochten für das Verschulden der heiligen Jungfrauen: groß waren auch die Auszeichnungen, die ihnen zu teil wurden. Wir sehen auf dem Bilde von Henri Motte, wie die „Große Vestalin“, die Oberin, welcher die anderen Gehorsam schuldeten, auf ihrem von zwei Schimmeln gezogenen Wagen, unter Vorautritt der Liktoren mit ihren Fasces, durch die Straßen der Stadt dahinfährt. Alles Volk, jung und alt, verneigt sich ehrfurchtsvoll und läßt ihr den Weg frei; ja selbst die höchsten Behörden mußten den Vestalinnen bei solcher Begegnung den Vorrang einräumen. Vor allem hatte sie das Vorrecht der Gnade, da der zur Strafe geführte Verbrecher, wenn sie seinen Weg kreuzte, freigelassen werden mußte. Vor jedem Angriff schützte ihre Begleitung und ihre Fürbitte gereichte allen Angeklagten zum Heil. So sehen wir die Priesterin, in der einfachen Tracht, von welcher abzuweichen ebenfalls ein strafbares Vergehen war, hehr und stolz, im vollen Bewußtsein ihrer Würde, auf die ihr huldigende Menge herabsehen. †