Textdaten
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Autor: August Kopisch
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Titel: Der falsche Eid
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aus: Badisches Sagen-Buch II, S. 575–576
Herausgeber: August Schnezler
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1846
Verlag: Creuzbauer und Kasper
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Erscheinungsort: Karlsruhe
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Commons, Google
Kurzbeschreibung:
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[575]
Der falsche Eid.

In Schönau steht der Bauer vor Gericht:
„Ist deinen Mündeln dieser Acker nicht?“
 Sein Schwur ist falsch!

„Laß ab die Hand von fremdem Gut,

5
Denn fremdes Gut gedeiht nicht gut!“

 Sein Schwur ist falsch!

„Dich rührt nicht das Wimmern der Kindlein klein?
Der Acker ist ihnen, er ist nicht dein!“
 Sein Schwur ist falsch!

10
„O heb’ nicht zum Schwur empor die Hand,

O schwöre nicht falsch um ein klein Stück Land!“
 Sein Schwur ist falsch!

[576]

Ihn rührt nicht das Wimmern der Kindlein klein,
Er schwöret zu Gott: „Der Acker ist mein!“

15
 Sein Schwur ist falsch!


„Zu Füßen öffnet sich dir der Grund,
Und du versinkst in den klaffenden Schlund!“
 Sein Schwur ist falsch!

Ihn rührt nicht das Wimmern der Kindlein klein,

20
Er schwöret zu Gott: „Der Acker ist mein!“

 Sein Schwur ist falsch!

Da klafft die Erde und schlingt ihn hinab,
Nur oben bleiben die Schuh und der Stab. –
 Sein Schwur war falsch!

*) Obige Ballade ist ohne Quellenangabe in J. Baader’s „Sagen der Pfalz und des Odenwalds etc.“ mitgetheilt.

Grimm sagt: „Im Odenwald beim Kloster Schönau liegt ein Ort, genannt „zum falschen Eid.“ Da hat auf eine Zeit ein Bauer geschworen, der Acker gehöre sein; alsbald öffnete sich der Erdboden unter seinen Füßen und er versank, so daß nichts übrig blieb, als sein Stab und seine Schuhe. Davon hat die Stelle den Namen erhalten.

Sonst weiß man auch von Meineidigen, daß ihnen die aufgerichteten Finger erstarren und nicht mehr gebogen werden mögen, oder daß sie kohlschwarz werden; auch daß sie nach dem Tode solchen Leuten zum Grabe herauswachsen.“

(Vergl. Grimm’s „teutsche Sagen.“ 1. Bd. S. 160.)