Der falsche Eid (Brüder Grimm)
[160]
100.
Der falsche Eid.
- M. Schneider Titius contin. L. II. sect. 2. cap. 3. p. 416.
Im Odenwald beim Kloster Schönau liegt ein Ort, genannt zum falschen Eid. Da hat auf eine Zeit [161] ein Bauer geschworen, der Acker gehöre sein, alsbald öffnete sich der Erdboden unter seinen Füßen und er versank, daß nichts übrig blieb, als sein Stab und zwei Schuhe. Davon hat die Stelle den Namen erhalten.
Sonst weiß man auch von Meineidigen, daß ihnen die aufgerichten Finger erstarren und nicht mehr gebogen werden mögen, oder daß sie verschwarzen; auch daß sie nach dem Tod der Leute zum Grab herauswachsen.