Der erste Skatkongreß in Altenburg

Textdaten
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Autor: Karl Theodor Buhle
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Titel: Der erste Skatkongreß in Altenburg
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 17, S. 308
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1886
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[308] Der erste Skatkongreß in Altenburg. Wir leben jetzt im Zeitalter der Kongresse, und da darf es nicht Wunder nehmen, wenn neben den Turnern und Schützen, Keglern und Schachspielern auch die Skatspieler ihren Kongreß haben wollen. Das edle Skatspiel, das mit der Kraft eines nationalen Spieles seinen Siegeszug durch ganz Deutschland gehalten hat, das die Nacht überwindet und den Tag nicht scheut, in welchem viel gesündigt und viel vergeben wird, verdient es auch, daß ihm zu seinem Rechte, dem Rechte eines Kongresses, verholfen werde. Wo anders aber könnte ein Skatkongreß tagen, als in Altenburg, wo einst die Wiege des Skatspieles gestanden hat! Dort also werden zu den Festtagen vom 7. bis 9. August d. J. die Skatspieler aus allen Gauen des deutschen Reiches zusammenströmen; auch aus den Nachbarländern, ja sogar über den Ocean werden sie kommen, denn jetzt schon haben sich Delegirte von deutschen Skatvereinen in Chicago und San Francisko angemeldet.

Der Zweck des Kongresses ist ein doppelter. Vor Allem soll es ein Friedenskongreß werden, denn in erster Linie handelt es sich um Festsetzung einer allgemeinen deutschen Skatordnung, durch welche die Zerfahrenheit in den Skatgesetzen und die mannigfachen Irrthümer und Mißbräuche, welche sich im Laufe der Zeiten beim Skatspiel eingeschlichen haben, beseitigt werden sollen. In allen Fällen skathafter Noth und Zweifel werden in Zukunft die einschlagenden Paragraphen der deutschen Skatordnung den Ausschlag geben. Diese wird künftig auf keinem Skattische fehlen dürfen, und sie allein ist zu citiren an Stelle jener mehr oder weniger beliebten Redensarten, wie sie in Komplimentirbüchern niemals zu finden sind. Der Entwurf der Skatordnung ist schon von Anfang Mai ab durch das Skatkomité in Altenburg gegen Einsendung von 40 Pfennig zu beziehen.

Das Hauptinteresse wird aber das große Skatturnier in Anspruch nehmen. Da ist endlich einmal auch den von ewigem Pech verfolgten Skatern Gelegenheit geboten, sehr viel zu gewinnen und nichts zu verlieren. Um die Thaler darf diesmal nicht gespielt werden, und der biedere Altenburger Bauer, wenn er durchaus Pferd und Wagen verspielen will, muß sein Vorhaben auf den nächsten Roßmarkt verschieben. Der Turnierplan enthält über 100 Preise, welche theils für das Spiel, theils für das Gegenspiel bestimmt und so mannigfach vertheilt sind, daß das Interesse der Theilnehmer von Anfang bis Ende gefesselt wird; auch ist dafür gesorgt, daß nicht nur das Glück, sondern hauptsächlich das feine Spiel zur Geltung kommt. An jedem der Spieltische, deren Zahl wahrscheinlich 300 übersteigen wird, sollen eine bestimmte Anzahl von Spielen (100 bis 120) gespielt und Protokolle darüber, zu welchen gedruckte Formulare geliefert werden, von den Mitspielern selbst geführt und kontrollirt werden. Die Höhe des Hauptpreises ist noch nicht fest bestimmt, sie schwankt noch zwischen 500 und 1000 Mark; darauf folgen Preise zu 300 Mark, 200 Mark, 100 Mark und absteigend bis zu 20 Mark. Bei einer sehr großen Betheiligung ist eine Vermehrung, beziehentlich Erhöhung der Preise in Aussicht genommen. Voraussichtlich werden auch Ehrenpreise von Skatvereinen und bemittelten Skatfreunden gestiftet werden. Für die Aufrechterhaltung der Ordnung bürgt schon der Umstand, daß Juristen an der Spitze des Komités stehen. Bei diesem Riesenskat, wie solcher bis jetzt noch niemals gesehen wurde, werden alle Gesellschaftsklassen, Kaufleute, Beamte, Gewerbetreibende, Studenten, vertreten sein, und daß der Altenburger Bauer, das Urbild eines echten Skaters, nicht fehlen darf, versteht sich von selbst. Am Turnier können nur Kongreßmitglieder theilnehmen. Die Kongreßkarte kostet 3 Mark und für die Turnierkarte sind extra 5 Mark zu zahlen. Mit der Anmeldung, für welche als Endtermin der 15. Juni festgesetzt werden soll, darf man nicht säumen, weil mit Rücksicht auf die vorhandenen Räumlichkeiten sich möglicherweise ein früherer Schluß der Mitgliederliste nöthig machen kann. K. B.