Der Raubmörder Hennig
Viel erzählt man sich von der großen Verschlagenheit der Räuberhauptleute früherer Jahrhunderte. Die Verbrecher vergangener Zeiten sind ins Grab gesunken, sie haben vielfach auf dem Schafott ihr Leben beschlossen. Es entstehen neue Verbrechertypen, Kinder der Neuzeit, die an Verschlagenheit, Tücke und Grausamkeit ihre Vorgänger noch weit übertreffen. Zu diesen Verbrechern zählte auch der Raubmörder Hennig, der vor einigen Jahren die gesamte Bevölkerung Deutschlands und wohl auch des Auslandes aufs lebhafteste beschäftigte.
Anfang Dezember 1905 wurde der 21 Jahre alte Hausdiener und Kellner August Giernoth in dem Wannseer Forst erschossen aufgefunden. Da bei der Leiche Uhr und Kette vorhanden war und ein Revolver daneben lag, glaubte man zunächst an einen Selbstmord. Es wurde jedoch sehr bald festgestellt, daß Giernoth einem Raubmörder zum Opfer gefallen war.[WS 1] Giernoth wohnte in Berlin bei seinem Bruder, einem Schneidermeister in der Andreasstraße 25. Der junge Mann hatte in Zeitungen annonciert, daß er eine Stellung suche. Aus Anlaß dieser Annonce erschien am 4. Dezember 1905 ein Mann bei Giernoth, der sich als Oberinspektor Reimann aus Potsdam vorstellte. Er sagte dem jungen Mann: er sei in der Lage, ihm eine gute Stellung in einem vornehmen Restaurant in der Wannseegegend zu verschaffen, wenn er eine Bürgschaft von 500 Mark leisten könne. Giernoth war über diese Nachricht sehr erfreut. Er kleidete sich sofort an, steckte seine Zeugnisse und sein Sparkassenbuch, das über 750 Mark lautete, zu sich und folgte dem freundlichen Stellenvermittler. Er ahnte nicht, daß dies sein Todesgang sein werde. Als der angebliche Oberinspektor Reimann mit Giernoth sich in dem einsamen Wannseer Forst befand, zog Reimann plötzlich einen Revolver aus der Tasche und schoß damit den ahnungslosen jungen Mann zweimal in den Kopf. Giernoth fiel sofort tot zur Erde.
Die Beraubung der Leiche. Der angebliche Oberinspektor war augenscheinlich bemüht, den Anschein zu erwecken, daß Giernoth sich selbst erschossen habe. Er legte den Revolver neben die Leiche und beließ dem Ermordeten Uhr, Kette und Portemonnaie. Er begnügte sich mit der Entnahme der Ausweispapiere und des Sparkassenbuchs. Damit begab er sich nach Berlin. In der Friedrichstraße 22 bei dem Geldvermittler Werner verpfändete er das Sparkassenbuch für 500 Mark. Auf Verlangen des Werner stellte er diesem auf den Namen August Giernoth einen Schuldschein über 500 Mark aus.
Die Auffindung des Leichnams. Schneidermeister Giernoth und dessen Familie warteten vergeblich auf die Rückkunft ihres Verwandten. Der angebliche Oberinspektor Reimann vergnügte sich inzwischen mit dem geraubten Gelde in dem Strudel der Weltstadt. Nach einigen Tagen erhielt Schneidermeister Giernoth die Nachricht: sein Bruder August sei im Wannseer Forst als Leiche aufgefunden worden. Der Schneidermeister bezweifelte sofort, daß sein Bruder sich erschossen habe, zumal er feststellte, daß die Ausweispapiere und das Sparkassenbuch fehlten. Das geheimnisvolle Vorkommnis in dem Wannseer Forst wurde sogleich durch die Zeitungen bekannt. Dadurch wurde der Geldvermittler Werner aufmerksam. Er teilte der Polizei mit, daß und in welcher Weise er in den Besitz des Sparkassenbuchs von August Giernoth gekommen war.
Die Feststellung des Mörders. Die Polizei stellte auf Grund der Handschrift des angeblichen Oberinspektors Reimann und des Verbrecheralbums fest, daß der „Oberinspektor Reimann“ mit dem Lederarbeiter Karl Rudolf Hennig identisch sei. Es wurde sogleich ein Steckbrief erlassen und eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt. Allein, es vergingen mehrere Wochen, ohne daß von dem Raubmörder eine Spur zu entdecken war.
Die Verhaftung und die Flucht Hennigs. Am 6. Februar 1906 kam eine in der Chorinerstraße 54 in Berlin wohnende Witwe Schulz auf das in der Wörtherstraße 1 belegene 17. Polizeirevier mit der Mitteilung: seit einigen Tagen wohne ein junger Mann bei ihr, der sich Heine aus Hamburg nenne. Dieser Mann komme ihr sehr sonderbar vor; nachdem sie das Bildnis des steckbrieflich verfolgten Raubmörders Hennig gesehen, vermute sie in dem angeblichen Heine den Raubmörder Hennig. Der Reviervorsteher beauftragte sofort zwei Kriminalbeamte, sich den angeblichen Heine aus Hamburg näher anzusehen. Die beiden Kriminalbeamten forderten, in der Wohnung der Witwe Schulz angelangt, den angeblichen Heine auf, ihnen zu folgen. Letzterer entsprach sogleich auf das bereitwilligste dieser Aufforderung. Ob die Beamten in dem angeblichen Heine den vielgesuchten Raubmörder Hennig erkannten, ist nicht festgestellt worden. Auf der Treppe zur Revierwache drehte sich Hennig, denn er war es, plötzlich um, riß einen Revolver aus der Tasche und schlug auf den ihm folgenden Kriminalschutzmann Wolk an. Glücklicherweise war die Waffe gesichert, so daß sie versagte. Hennig drehte nun den Revolver um und versetzte dem Beamten einen Hieb über den Kopf, so daß der Beamte zur Erde taumelte. In rasender Flucht stürzte darauf Hennig davon, hinter ihm eine von Sekunde zu Sekunde größer werdende Menschenmenge. Während des Laufens war es Hennig gelungen, die Schußwaffe zu entsichern. Einen Postbeamten, der ihn aufhalten wollte, streifte seine Kugel. Der Mörder stürmte in das offenstehende Haus Schönhauser Allee 28, eilte auf den Boden und kroch durch eine enge Luke aufs offene Dach. Unten hatten sich inzwischen zahlreiche Schutzleute und eine unübersehbare Menschenmenge angesammelt. Hennig schoß zweimal nach unten, glücklicherweise ohne jemanden zu treffen. Hierauf übersprang er einen abgrundtiefen Schacht von bedrohlicher Breite und lief mit Windeseile auf den flachen Dachfirsten der Häuser entlang. Auf dem Hause Treskowstraße 14 machte er Halt. Hier schwang er sich wiederum durch eine Dachluke, stürmte die Treppe hinunter, geradenwegs zu dem im Erdgeschoß wohnenden Schuhmacher Krause. Diesen ersuchte er mit der größten Gemütsruhe, ihm sofort seine zerrissenen Stiefel zu flicken. Der brave Meister, der von der tollen Hennigjagd kein Wort gehört hatte, begann sofort die zerrissenen Stiefel zu flicken. „Hübsch sind solche Pantoffeln,“ sagte Hennig, auf ein Paar graugrüne Pantoffeln weisend. In demselben Augenblick streifte er sie sich über. „Und wie praktisch solch eine Mütze zur Arbeit ist,“ mit diesen Worten stülpte er die Mütze des Meisters auf den Kopf und – verließ eiligen Schrittes die Schuhmacherwerkstatt. Der Meister, der mit der Reparatur der Stiefel aufs emsigste beschäftigt war, glaubte, sein Kunde sei nur einmal ausgetreten. Hennig trat auf die Straße, ging unbehelligt durch eine Schar von Schutzleuten und das nach vielen Tausenden zählende Publikum hindurch und war im Augenblick verschwunden. Erst nach längerer Zeit wurden die Schutzleute gewahr, daß der Mann, den sie für einen harmlosen Schuhmacher hielten, der Raubmörder Hennig war.
Die nochmalige Fahndung nach Hennig. Nun begann die Jagd nach Hennig von neuem und zwar mit noch bedeutend größerer Anstrengung. Der Potsdamer Regierungspräsident setzte eine Belohnung von 3000 Mark für Ergreifung des Mörders aus. Alle Hebel wurden in Bewegung gesetzt. Hennig, dessen Flucht in den Singspielhallen, in Zirkus und Theater zum Gegenstande des Witzes gemacht und auf allen Spielplätzen der Jugend nachgeahmt wurde, war und blieb spurlos verschwunden.
Hennigs Ergreifung in Stettin. Am 14. März 1906 wurde einem Beamten der Stettiner Wach- und Schließgesellschaft auf offener Straße in Stettin ein Fahrrad gestohlen. Der Beamte setzte dem Dieb nach. Es gelang dem Beamten, nicht bloß das Fahrrad wieder zu bekommen, sondern auch den fliehenden Dieb einzuholen und ihn der Polizei zu übergeben. Auf dem Polizeibureau wurde sofort festgestellt, daß der Fahrraddieb der Raubmörder Hennig sei.
Die Erhebung der Anklage. Unter sicherer Bedeckung wurde Hennig nach Berlin und von dort nach Potsdam gebracht. Da die Ermordung des Giernoth in dem zwischen Wannsee und Glienicke belegenen Forst, also auf Potsdamer Gebiet verübt worden ist, so hatte sich Hennig am 30. April 1906 vor dem Schwurgericht des Potsdamer Landgerichts wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, Diebstahls und Urkundenfälschung zu verantworten. Hennig war am 30. Oktober 1874 in Berlin als Sohn eines ehrsamen Handwerksmeisters geboren. Nachdem er die Volksschule verlassen, ist er zu einem Lederarbeiter in die Lehre gekommen. Schon im Jahre 1890, also kaum 16 Jahre alt, wurde er wegen Körperverletzung mittelst gefährlichen Werkzeugs zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Drei Jahre später stand er wegen schwerer Ladendiebstähle vor Gericht. Er war eine Zeitlang einer der gefährlichsten Einbrecher Berlins. Als solcher verbüßte er eine mehrjährige Zuchthausstrafe. Nachdem er das Zuchthaus verlassen, beging er die unglaublichsten Betrügereien, fälschte Pfandscheine und wurde schließlich Heiratsschwindler. Er hatte ein sehr ansprechendes Äußere. In der Maske eines Agenten, Kaufmanns oder Fabrikanten näherte er sich jungen Mädchen und verwitweten Frauen und, wenn er sie im Besitz einiger Geldmittel oder entsprechender Sparkassenbücher wußte, versprach er ihnen die Ehe. Durch schnellen Wechsel seiner Namen glückte es ihm stets, sich der Festnahme zu entziehen, sobald eine der Betrogenen ihn der Behörde überliefern wollte. Er trat auch als Herr v. Hohenheim, v. Nordheim usw. auf. Der Pseudo-Aristokrat setzte seine Heiratsschwindeleien auch nach seiner am 6. Februar erfolgten Flucht über die Dächer fort. Da im Potsdamer Gerichtsgefängnis keine Mörderzelle vorhanden war, wurde Hennig in die Mörderzelle des Moabiter Untersuchungsgefängnisses gesperrt, aus der ein Entweichen ausgeschlossen ist. Am Morgen des 30. April 1906 wurde Hennig, stark gefesselt, von sechs handfesten Transporteuren von Berlin nach Potsdam gebracht. Sechs Schutzleute und zwei Gerichtsdiener wurden im Potsdamer Schwurgerichtssaal vor die Anklagebank postiert. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Barchewitz, forderte die Schutzleute auf, den Angeklagten scharf zu beobachten. Sobald er nur den leisesten Versuch unternähme, zu entfliehen, sollen sie ihm sofort Fesseln anlegen. Hennig machte keinen Fluchtversuch. Er bemerkte: er habe sich nach seiner Flucht über die Dächer noch einige Tage in Berlin aufgehalten und sei alsdann mit einem Freund nach Stettin übergesiedelt. Dort habe er bis zu seiner Ergreifung teils vom Heiratsschwindel, teils von Diebstählen gelebt. Er bestritt, den Kellner Giernoth erschossen zu haben; dies habe sein „Freund Franz“ und ein anderer Unbekannter getan, den er in einer Verbrecherkneipe in der Linienstraße in Berlin kennen gelernt habe. Er habe dem Giernoth nur das Sparkassenbuch und die Ausweispapiere geraubt.
Im Laufe der Verhandlung erschien der alte Vater Hennigs, vor Gram gebeugt, als Zeuge. Der alte Mann konnte vor Weinen kaum sprechen. Er bemerkte mit tränenerstickter Stimme: er habe für seinen Sohn, der nicht unbegabt war, alles aufgewendet, um ihn zu einem ordentlichen, tüchtigen Menschen zu erziehen. Alle seine anderen Kinder seien brav und ordentlich. Es breche ihm das Herz, seinen Sohn als Raubmörder auf der Anklagebank sehen zu müssen. – Vors., Landgerichtsdirektor Barchewitz: Herr Hennig, ich kann Ihren großen Schmerz begreifen. Sie müssen sich aber in dem Bewußtsein trösten, daß Sie Ihre Vaterpflichten voll erfüllt haben. Wir Väter können eben nichts weiter tun, als unsere Kinder zu ordentlichen Menschen zu erziehen. Wenn das nicht gelingt, dann haben wir keine Schuld. – Heftig weinend verließ der alte Mann den Gerichtssaal. Den Angeklagten schien dieser dramatische Vorgang gar nicht zu berühren. Er hielt zum Schluß noch eine längere Verteidigungsrede, die eine gewisse Gewandtheit in gerichtlichen Dingen verriet. Unter großer Heiterkeit des überfüllten Zuhörerraums erinnerte er die Geschworenen an den juristischen Grundsatz: „In dubio pro reo“, und ersuchte sie, ihn nicht zum Tode zu verurteilen. Die Verhandlung ergab jedoch in unwiderleglicher Weise die volle Schuld des Angeklagten. Er wurde zum Tode verurteilt, und obwohl er noch im letzten Augenblick den Antrag stellte, seinen Freund Franz suchen zu dürfen, wurde er im Dezember 1906 auf dem Hofe des Potsdamer Gerichtsgebäudes hingerichtet.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Punkt fehlt.