Der Bärenskirchhof in Grimnitz

Textdaten
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Autor: Jodocus Donatus Hubertus Temme
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Titel: Der Bärenskirchhof in Grimnitz
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aus: Die Volkssagen der Altmark
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1839
Verlag: Nicolaische Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: Google und Commons
Kurzbeschreibung:
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21. Der Bärenskirchhof in Grimnitz.

Unfern des Schlosses Grimnitz in der Mittelmark befindet sich ein Platz, der rund herum mit Steinen besetzt ist, und der Bärenskirchhof genannt wird. Diesen Namen hat er von folgender Begebenheit erhalten:

Der Churfürst wollte einst eine Schweinejagd halten, und diese war schon mehrere Tage vorher angesagt. In der dritten Nacht vor der Jagd hörte auf einmal der damalige Haidereuter auf dem Schlosse, Namens Bärens, um Mitternacht auf dem Boden, wo er die Schweine körnte, eine Stimme, die rief: „Ist der Stumpfschwanz da? Der soll dem Haidereuter das Leben nehmen!“ Der Haidereuter achtete nicht darauf. Als er aber in der folgenden Nacht dieselbe Stimme nochmals hörte, erzählte er es dem Churfürsten, in der Meinung, daß irgend ein Hofbedienter ihn suche furchtsam zu machen. Der Churfürst befahl ihm, Niemandem von der Sache zu sagen, auch die kommende Nacht zu Hause zu bleiben. Dagegen schickte er seinen Büchsenspanner auf den Boden. Dieser hörte dieselbe Stimme. [107] Da befahl der Churfürst am anderen Tage, als die Jagd war, daß der Haidereuter zu Hause bleiben solle, welches auch geschah. Erst als die Jagd ganz zu Ende war, ritt er noch hin, um die getödteten Sauen zu besehen, die gerade aufgeladen wurden. Darunter war wirklich ein Stumpfschwanz. Der Haidereuter ging an ihn heran und sagte: „Du solltest mir das Leben nehmen, und bist eher todt als ich!“ Dabei hielt er das Schwein, bis die aufladenden Bauern die andere Leiter vom Wagen vorgeschoben, daß es nicht herunter fallen sollte. Auf einmal fiel aber unversehens der Kopf des Stumpfschwanzes herunter und schlug dem Haidereuter den Leib auf, wovon er auch alsbald starb. Er wurde auf der Stelle begraben, die davon den Namen „Bärenskirchhof“ behalten hat.

Beckmann histor. Beschr. v. Brandenburg. Th. 1. S. 782.