Das Strafgericht
[739] Das Strafgericht. (Mit Illustration Seite 737.) Verbotene Frucht schmeckt bekanntlich süß. Nur eine kleine Bedingung darf dabei nicht außer Acht gelassen werden: die – sich nicht ertappen zu lassen, wenn die begehrlichen Finger sich nach einer solchen „süßen“ Frucht ausstrecken. Sonst kann’s allzuleicht kommen, daß den Näschern der Geschmack an der verbotenen Frucht gründlich verdorben wird, wie zum Exempel den drei Missethätern auf unserem Bilde. Was sie verbrochen haben, steht zwar nicht auf ihren Gesichtern geschrieben, aber daß sie ertappt, in flagranti, das heißt „auf frischer That“ ertappt worden sind, wird ohne viel Kunst jeder schon aus ihrer beklommenen Haltung herauslesen können. Wer sie erwischt hat, ist unschwer zu erkennen; schon die selbstbewußte Haltung des Gemeindedieners läßt es errathen, wer der Häscher war. Und solch ein Unglück! Denn dieser starre Vertreter des Gesetzes machte nicht viel Federlesens. Die Uebelthäter wurden zum gestrengen Amtmann geführt und von dort in die Schule. Und das war das Schlimmste. Denn dort gab’s, wie vorauszusehen, nicht nur eine derbe Strafpredigt und Schlimmeres, sondern sie wurden auch ihren Mitschülern recht eindringlich als Nichtsnutze vorgestellt, und das hieß ihnen den Spaß auf die Dauer verderben. * *