Chorlied der Deutschen in Amerika

Textdaten
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Autor: Friedrich Emil Rittershaus
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Titel: Chorlied der Deutschen in Amerika
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 15, S. 256
Herausgeber: Ernst Ziel
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1885
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Chorlied der Deutschen in Amerika.[1]

Im deutschen Geist und Herzen sind wir eins!

Nicht festgebannt an Deutschlands mächt’ge Eichen,
An deutsche Erde ist der deutsche Geist!
Er soll der hohen, ew’gen Sonne gleichen,
Die segenbringend eine Welt umkreist,
Die mit dem Licht verleiht der Wärme Spende,
Die Rosen weckt und nährt die Gluth des Weins. –
Ihr Brüder, reicht zum Bunde euch die Hände!
Im deutschen Geiste wissen wir uns eins! –

Es blüht ein Blümlein in der deutschen Seele,
Das ist vom Thau des Himmels übersprüht,
Das gilt uns mehr als Perlen und Juwele –
Die fromme Wunderblume heißt: Gemüth!
Draus quillt im Leide süßen Trostes Segen,
Das ist der Duft, die Würze unsres Seins! –
Laßt Hand in Hand uns zieh’n auf unsren Wegen!
Im deutschen Herzen wissen wir uns eins! –

Wir fühlen stolz uns Bürger eines Landes,
Wo hoch die Freiheit ihre Fahne schwingt,
Doch sind wir eingedenk des heil’gen Bandes,
Das sich um eines Stamms Genossen schlingt! –
Gruß, Bruder, Dir, entsproßt in Alpengründen,
Und Dir, gekommen von dem Strand des Rheins! –
Mit Jauchzen soll es unser Lied verkünden:
Im deutschen Geist und Herzen sind wir eins! Emil Rittershaus.


  1. Um die Pflege des Männergesanges auch unserseits zu fördern, bestimmen wir für die beste Komposition eines vierstimmigen Männerchors zu dem vorstehenden, auf Wunsch deutsch-amerikanischer Vereine von Rittershaus gedichteten Chorliede einen Preis von 500 Mark.
    Das Preisrichteramt haben die Herren Hof-Kapellmeister Abert-Stuttgart, Kapellmeister Dr. Reinecke-Leipzig und Hof-Kapellmeister Dr. Wüllner-Köln freundlichst übernommen.
    Den genannten Preis von 500 Mark erhält die mit Stimmenmehrheit von den Preisrichtern als beste bezeichnete Komposition, die in das Eigenthum der „Gartenlaube“ übergeht und in derselben veröffentlicht werden wird.
    Die konkurrirenden Kompositionen dürfen vorher weder durch Druck noch sonstwie veröffentlicht sein und müssen, mit einem Motto versehen,
    bis 31. Mai d. J.

    an die Redaktion der „Gartenlaube“ eingesandt werden. Der Name des Einsenders darf dabei nicht genannt sein, sondern muß sich in einem versiegelten Kouvert befinden, welches als Aufschrift dasselbe Motto trägt wie die Komposition.
    Leipzig, Ende März 1885. Die Redaktion der „Gartenlaube“.