Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart/XII.
« XI. | Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart | [[Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart/|]] » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Die eigentliche Grundherrlichkeit stand gleichfalls mit wenigen Ausnahmen den Grafen zu und ging, wie es scheint, hauptsächlich von dem Bauhofe (S. 126) aus: einem zunächst der Burg gelegenen Herrenhofe (Domaine), welcher ursprünglich wohl einen großen Theil der Markung umfaßte und in unmittelbarer herrschaftlicher Verwaltung stand [1]. Hier mögen die Ministerialen, welche sich von der Stadt nannten, ihren Sitz gehabt haben nämlich: Rugger von Stuttgarten, der 1250 lebte, dessen Sohn 1275 Gefällrechte an den Hospital Eßlingen verkaufte; Rudolph d. j., und| Margarethe, Anselms Tochter, welche mit ihrem Gatten Albrecht von Blankenstein 1391 einen Wald an die Stadt verkaufte; und Ulrich, 1397 Propst in Sindelfingen, der letzte bekannte Sprößling des Geschlechtes. Aber schon 1390 war der Hof von den Grafen aufgelöst und zu Erblehen hingegeben worden. Im Jahre 1462 erlaubte Graf Ulrich dem Inhaber eines Viertheils des Bauhofes, Hans Brünzler, die aus demselben zu entrichtende Korngilte um 150 fl. abzulösen, nachdem zuvor schon die in das Viertheil gehörig gewesenen Güter mit der Grafen Erlaubniß verändert worden waren, und jetzt nur noch an Gilten und Zinsen aus Häusern und Gärten 5 Pfd. 3 Sch. 6 H. in der Stadt selbst, 6 Pfd. 6 Sch. 10 H. in dem Lemmeler (bei dem Turnier-Acker), 13 Sch. am Wege zu dem Siechenhaus und 2 Pfd. 15 Sch. 2 H. am Wege zu dem See hinaus, sowie vier Imi Wein aus dem Eßlinger Berge darein gehörten. Der später angelegte Bauhof diente zu Hofzwecken. Von sonstigen Höfen in der Stadt findet sich keine Spur mehr, den Hof der von Gültlingen (S. 130) etwa ausgenommen. Weitere grundherrliche Abgaben setzte die Herrschaft in Folge von Ausrodungen[2] an, namentlich Bodenzinse und Bodenwein. Aus dem sog. Forst erhob sie 1350 721/2 Hühner und 103/4 Eimer Wein. Ein Weinberg, der „Wurstwingart“, gab sogar jährlich 60 Würste; Unser Frauen Pflege in Berg einen Milchkuchen; andere Güter gaben Gänse, Capaunen, Pfeffer, Salz, Käse, Öl und sogar Brennholz; viele Weinberge reichten eine feste Quote des Ertrags. Im Jahre 1447 lösten die Bürger viele Natural-Abgaben im 26fachen Betrag ab, mit Ausnahme der Weingefälle; denn noch 1500 gab es Weinberge, von welchen die Hälfte des Ertrages gereicht wurde. – Außer dem Landesherrn besaßen mehrere Klöster und Edelleute Güter und Gefällrechte. Blaubeuren erhielt schon sehr frühe Weinberge. Bemerkenswerth ist, daß das von einem Nebenzweige des württembergischen Hauses, den Grafen von Grüningen-Landau, 1227 gestiftete Frauen-Kloster Heilig-Kreuzthal seit den ältesten Zeiten, wahrscheinlich von den Stiftern her, hier begütert war; es besaß Hellerzinse, ein Haus in der Stadt und einen Weinberg im Forst, woraus es der Herrschaft einen Eimer Wein zu reichen hatte. Pfullingen wurde 1259 durch Graf Ulrich von Frohnen und Beeden aus Weinbergen befreit, welche zuvor Eigenthum des Markgrafen Rudolph von Baden gewesen[3]. Am Bedeutendsten war| natürlich der Besitz derjenigen Klöster, welche hier eigene Wirthschaftshöfe (S. 130) besaßen. Adelberg hatte schon 1229 Weinberge; die Capelle-Pfründe im Klosterhofe bedachten mehrere Bürger, indem sie sich 1490 u. f. auch für ihre Nachfolger zu Entrichtung von Weingilten gegen dieselbe verpflichteten. Bebenhausen, dessen hiesige Besitzungen 1286 Graf Eberhard freite, erhielt 1301 durch Schenkung von Berthold von Gundelfingen und dessen Söhnen, und 1344 von Guta von Bernhausen Gefälle. Es besaß den Wald Mönchhalde, den es 1491 unter Vorbehalt von Zehenten, Bodenwein und der Nachfahrt in seine Kelter zur Umwandlung in Weinberge hingab, und noch 1748 gegen 700 M. Wald auf dem Hasenberge, 3 E. 10 I. Zins- und Boden-Wein aus andern Weinbergen und den Kelternbann über 43 M. Weinberge. Lorch besaß schon 1290 Güter und Gefälle; Heckbach 1304 eine Kelter und Weinberge, Denkendorf 1350 Weinberge, Herrenalb 1350 und 1413 Haus und Güter, Kaisersheim 1293 Weinberge, Lichtenstern 1304 ein Haus, Maulbronn 1507 gleichfalls ein Haus, Salmannsweiler und Söflingen 1291 und 1469 Weinberge, Steinheim 1451 Wiesen, Weil 1294 und 1420 Weinberge und Gefälle. Von Belang waren auch die Gefällrechte des hiesigen Stiftes, die großentheils von Dotationen der Kirchen-Pfründen sowohl durch die Grafen als durch Privaten herrührten. – Wie klug die geistlichen Stiftungen ihre Weinberge zu benützen verstanden, ist S. 212 bemerkt. Noch 1560 wurden sie um eine Quote des Ertrags unter der Bedingung hingegeben, daß alljährlich in der Regel 200 gute Stöcke auf den Morgen neu gesetzt werden, daß gut zu düngen und in ihre Kelter zu fahren sei. – Welche Edelleute hier ansäßig waren, ist S. 130 bemerkt. Begütert oder gefällberechtigt waren: von Bernhausen (seit 1280), v. Blankenstein (1282), v. Canstatt (1350), v. Ebersberg (1362), v. Echterdingen (1282), Walter v. E. ist 1324 Bürger, v. Frauenberg (1285), v. Gundelfingen (1301), v. Helmstadt (1394), v. Hohenheim (1304), Friedrich v. H. ist 1340 Bürger. Conrad v. Hoheneck ist 1478 Bürger, v. Hohenrieth (1393), v. Hürnheim (1372), v. Kaltenthal (1321), Gumpold v. Kröwelsau ist 1420 Bürger, v. Leinstetten (1412), v. Lichtenstein (1376), v. Lustnau (1350), v. Mannsperg (1318), v. Neuhausen (1362), v. Nippenburg (1577), v. Nothaft (1300), v. Plieningen (1381), v. Riechberg (1326), v. Rieth (1318), v. Sachsenheim (1364), v. Schauenburg (1523), v. Stein (1326), v. Stöffeln (1354), Hugo v. Thalheim ist 1286 Bürger. Thumb. v. Neuburg (1505), v. Wöllwarth (1404). Die Zehenten waren theilweise, als Lehen der v.| Blankenkenstein, in den Händen der v. Echterdingen, welche dieselben 1282 dem Kloster Bebenhausen verkauften und einen andern Theil noch 1350 als Lehen von Württemberg besaßen. Andere Zehentrechte, welche Wernher und Albrecht Nothaft von den Grafen von Grüningen-Landau zu Lehen trugen, erwarb 1300 Württemberg. Mit anderen Zehentrechten waren die von Rechberg von Württemberg belehnt, von welchen sie an v. Sachsenheim und Nothaft kamen, die sie 1459 und 1471 an den hiesigen Hospital für 2660 fl. verkauften, dem sie die Herrschaft später eignete, nachdem er schon 1360 von der Gräfin Catharina, geb. Gräfin v. Helfenstein, die Zehenten von dem Hoppenlau bis an die Mühlberge hinab zum Geschenk erhalten hatte. Auch das Stift Stuttgart hatte namhafte Zehentrechte; ebenso war das Kloster Lorch betheiligt. Der größte Theil der Zehenten blieb jedoch im Besitze der Herrschaft. Die Gärten waren von jeher zehentfrei. Bemerkenswerth ist, daß in alten Zeiten der Weinzehente nicht in Wein, sondern in Trauben unter den Weinbergen gereicht und erst um 1400 die Weinzehent-Abgabe unter der Kelter eingeführt wurde, wogegen die Pflichtigen daselbst einen Trunk erhielten.
Was die Weiler betrifft, so hat auch Berg einer Burg seine Entstehung zu danken, die an oder neben der Stelle der jetzigen Kirche stand, und wo die Edelknechte von Berg saßen, welche von 1271 bis 1490 in Urkunden vorkommen. Conrad nennt sich 1287 den Vogt von Berg; Reinhard verkauft 1281 dem Kloster Bebenhausen zwei Hofstätten in Berg. Wernher Nothaft verkauft 1366 Leibeigene an Württemberg, das hier einige Höfe hatte, deren einen 1488 die Stadt Canstatt kaufte. Die Mühlwerke, welche seit 1304 genannt werden, waren ursprünglich herrschaftlich. Branthoh Gräter wird 1396 von Württemberg belehnt mit der Mühle „unter der Burg zu Berg“, wie sie zuvor Walter von Stein zu Lehen hatte. – Gablenberg scheint erst im vierzehnten Jahrhundert entstanden zu sein, wenn auch mons Gablenberg prope Berg mit Weinbergen schon 1275 genannt wird; 1362 verkauft daselbst Werner von Ebersberg Güter an Reinhard von Neuhausen; 1418 hatte Hans Hack, ein Edelmann, hier seinen Sitz. – Auch Heslach („hinteres und vorderes Haslach“) wird nicht vor 1350 genannt. Das mit demselben längst verbundene Böhmisreute kommt bereits 1304, das gegen Stuttgart gelegene Lehen, nachmals die kleine Schweiz genannt, 1482 erstmals vor.
Wann und nach welchem Vorbilde Stuttgart Stadtrechte erhalten, ist unbekannt; aber bereits 1286, wo der Ort erstmals als eine Stadt bezeichnet wird, tritt er als ein so bedeutender fester| Platz auf, daß er nicht kaum erst ummauert worden sein kann. – Die Gemeinde-Genossen zerfielen in Bürger, welche zu Verwaltung der Gemeindeämter allein berechtigt waren, und in Beisitzer, die nur ein kleines Beisitzgeld entrichteten und deren Zahl in älteren Zeiten besonders groß war. Die Aufnahme der beiderlei Classen hing zwar von der Gemeinde-Behörde ab; doch übte sie auch der Landesherr lange Zeit nach Belieben aus. – Von angesehenen alten Stuttgarter Geschlechtern, die theils dem Adel, theils der mit diesem häufig verschwägerten und von der Herrschaft mit Lehen begabten Ehrbarkeit, angehörten, sind außer einigen zuvor S. 432 erwähnten zu nennen die: An dem Rain, Morhart, v. Thailfingen, v. Tunzhofen seit 1286, Holzwart, König, Mader, Vayhinger 1304, Ungericht 1307, Keller, Nüttel 1314, Heinrich, Walther 1330, Faut, Glatz, Lutz, Machtolf 1334, v. Dagersheim 1340, Borrhaus, Fünffer, v. Gomaringen, Grempp, Plieninger, Roth 1350, Brünzler 1383, Degen, Kienlin, Lorcher, Sattler, Schreiber 1393, Wenkh, Widmann 1429, Welling v. Vehingen 1430, Wirtemberger 1436, Besserer, Fürderer, Kühorn, Rinmann, Walker 1447, Rüttel 1453, Gabler, Wenzelhäuser 1469, Königspach 1470, Stickel 1483, Breuning 1494, v. Stammheim 1505, v. Tengen 1546.Was die Gemeinde-Verwaltung betrifft, so stand dem Magistrat zunächst der schon 1280 erwähnte Schultheiß vor. Er hatte der Herrschaft von seinem Amte jährlich 25 Pf. H. zu entrichten, kommt bis um 1400 vor und stand unter dem gleichfalls 1280 erwähnten herrschaftlichen Vogte, der im vierzehnten Jahrhundert auch Ammann genannt wurde und, weil er – zumal seit die Schultheißenstelle eingegangen – in gewisser Hinsicht zugleich städtischer Beamter war, bei seinem Amtsantritt auch dem ältesten Richter zu geloben und zu schwören hatte. Über dem Vogt stand manchmal, 1609 und noch 1748, ein adeliger Obervogt. Der Verwalter der herrschaftlichen Güter und Gefälle (von Fruchtkasten und Weinkeller) war der Kastkeller. Schon 1410 findet man die Stelle eines Forstmeisters, welche bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts blieb. – Im Magistrat bediente man sich wie in andern ältern Städten, z. B. in Hall, anfänglich zum Schreiben einiger Wachstafeln, welche noch 1600 als die älteste Antiquität der Stadt betrachtet wurden. Das Gericht wird schon 1280 mit zwölf Mitgliedern genannt. Ursprünglich wurden die Richter wie anderwärts von den Bürgern gewählt. Als sich die Stadt 1312 an Eßlingen ergab (Sattler Gr. I. Beil. 43c), bedung sie sich nicht das Wahlrecht des Magistrats oder Gerichtes, sondern nur das des Vogtes und Schultheißen, und würde sich ohne allen Zweifel Ersteres, wenn sie es nicht bereits besessen hätte, vor dem | Letzteren gesichert haben, das wahrscheinlich wieder verloren ging, als die Stadt drei Jahre später ihrem alten Herrn sich nieder unterwarf. Im Jahre 1508 war es bereits Herkommen, daß die Richter wie die Raths-Verwandten durch die Herrschaft ernannt wurden, welches alljährlich an Martini in der Weise geschah, daß jedesmal beide Collegien entweder bestätigt, oder, nachdem (1728 und 1783) die bisherigen Mitglieder eines nach dem andern von dem Vogt um ihre Vorschläge hinsichtlich der Wiederbesetzung aufgefordert worden waren, von der Regierung ganz oder theilweise neu besetzt wurden; worauf die Ernennung der Bürgermeister, der städtischen Beamten und Diener, sowie die Rechnungsabhör (ohne Antheilnahme der Bürgerschaft) und an jedem Abend ein Schmaus, theils auf herrschaftliche, theils auf städtische Kosten, folgte. Die altherkömmliche Belohnung eines Richters war, außer gewissen Sporteln, 40 Pfd. H. von der Herrschaft, und eine Eiche aus den Stadtwaldungen. Die Neuernannten hatten dem Gerichte ein köstliches Mahl, von 1492 aber an dessen Statt einen silbernen Becher auf die Bürgerstube (S. 96) zu geben. Zu den Gerichtssitzungen wurde zweimal geläutet und dann eine Sanduhr aufgestellt, nach deren Ablaufe die nicht erschienenen Richter in Strafe fielen. – Wie die bürgerliche, so übte auch die peinliche Gerichtsbarkeit im Namen des Landesherrn der Vogt mit den Mitgliedern des Gerichtes aus, deren eines der „Stabhalter“ war. Die Verhandlungen waren in ersterer Hinsicht auf dem Rathhaus, in letzterer anfänglich auf dem Markt-Platze, seit der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts aber bis zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts bei offenen Thüren auf dem Herren-Hause (S. 123). Civilrechtliche Gegenstände von 1/2 bis 10 Pfund H. hatte das mit vier Richtern besetzte kleine Gericht, noch geringere Sachen aber hatten die Büttel abzumachen. – Das Gericht war zugleich Ober-Gericht, d. h. es hatte auf Verlangen anderen Gerichten „das Recht zu weißen“, nämlich sie auf den Grund des Stadtrechtes zu belehren; auch war es für solche Ober-Untergang; namentlich galt Beides 1456 für den Landestheil des Grafen Ulrich und nachmals für das Land unter der Steig. In schwierigen Fällen hatte sich das Stadtgericht bei der Juristenfacultät in Tübingen Raths zu erholen. Von 1560 bis 1806 waren zwei Stadtgerichts-Advokaten bestellt. Die Richter wählten aus ihrer Mitte die Bürgermeister, die seit 1547 nur zwei Jahre im Amte blieben und hauptsächlich das Stadt-Vermögen zu verwalten hatten. Der gleichfalls aus zwölf Mitgliedern zusammengesetzte Rath ist jünger als das Gericht und war diesem lange Zeit untergeordnet. Er hatte auch in späterer Zeit an den Administrativ-Verhandlungen nur| Theil zu nehmen, da sie dem Gerichte keineswegs entzogen waren. Auch ein neuernanntes Rathsmitglied hatte auf die Bürgerstube einen silbernen Becher zu geben. Beiden Collegien stand, wie in andern Gemeinden, zuweilen als vorübergehende Bürger-Repräsentation ein Gemeinde-Ausschuß gegenüber, der in schwierigen Zeiten auf Verlangen bald der Bürgerschaft, bald des Magistrats berufen wurde. Der Stadtschreiber wird 1451 erstmals genannt.
Wie im Mittelalter fast jede Stadt ihr eigenes Privatrecht hatte, so war dies auch hier der Fall; allein es war lange Zeit nicht aufgezeichnet. Graf Eberhard im Bart gab zwar 9. Nov. 1492 ein sogenanntes Stadtrecht (Sattler G. IV. Beil. 15); es hat aber nur theilweise das Recht zum Gegenstand und änderte das anderweite Stadtrecht nicht. Dieses wurde 1508 erstmals schriftlich zusammengefaßt in dem noch jetzt vorhandenen sogenannten Ehehaften- oder Gesetz-Buche. Hinsichtlich des Erbrechtes galt bis zu Promulgirung des ersten Landrechtes die Bestimmung, daß, wenn ein Ehe-Gatte zur zweiten Ehe schritt und aus der ersten Kinder vorhanden waren, mit diesen getheilt werden mußte (Wächter Gesch. d. w. Privatrechts I. 208 etc.); auch war das 1432 aufs Neue bestätigte Recht eigenthümlich, wonach Kinder, die sich gegen der Eltern Willen und Wissen verheiratheten, von diesen enterbt werden konnten (Sattler G. II. Beil. 52.)
Bis hierher hatte die Stadt und das jetzige Amt (Amts-Oberamt) eine gemeinschaftliche Verwaltung, mit der einzigen Ausnahme, daß für letzteres eine eigene Amts-Pflege bestand. Im J. 1694 aber wurde die bleibende Stelle eines Amts-Vogtes, und 1759 auch diejenige eines Amts-Schreibers geschaffen; wogegen die peinlichen Processe der Amts-Orte erst 1811 und die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten derselben 1812 von dem Stadtgerichte weg kamen. Der Stadt-Oberamtmann – wie seit 1759 der Stadt-Vogt benannt wurde – erhielt 1811 die Benennung Stadt-Director und ward unmittelbar dem Ministerium des Innern untergeben. Am 18. Nov. 1817 wurde die Stadt-Direction, unbeschadet ihrer eigentlichen Bestimmung, mit den Rechten einer Mittel-Behörde in Regiminal-Sachen ausgestattet und dieser bis 15. Mai 1818 auch die Stadt Canstatt untergeordnet; am 4. Mai 1820 aber wurde, unter Trennung der Justiz und Verwaltung, das Stadt-Gericht und Criminal-Gericht in Unterordnung unter den Gerichtshof für den Neckarkreis mit der Bestimmung errichtet, daß deren Vorstände Mitglieder der Stadt-Direction, soweit diese als Mittel-Behörde zu handeln habe, sein sollten. Diese erweiterte Behörde hörte jedoch schon mit 1. October 1822 wieder auf, indem der| Wirkungskreis der Stadt-Direction in Unter-Ordnung unter die Regierung des Neckar-Kreises auf den Geschäftskreis eines Oberamts zurückgeführt wurde, während, mit den Befugnissen eines Oberamts-Gerichts, das Criminal-Amt und das Stadt-Gericht in die Straf- und die bürgerliche Rechts-Pflege sich zu theilen hatten. Das 1820 errichtete Pupillen-Amt ging jetzt von der Stadt-Direction hinsichtlich der Exemten erster Classe an das Ober-Tribunal und hinsichtlich der Exemten zweiter Classe an das Stadt-Gericht über, wurde aber durch das Gesetz vom 17. August 1849 für aufgehoben erklärt. – Die neugeschaffene Stelle des Orts-Vorstehers wurde 1820 erstmals durch Wahl der Bürgerschaft (von 3 Candidaten, wovon die Regierung einen ernannte) besetzt und dessen Amtstitel 1822 von „Oberbürgermeister“ in „Stadtschultheiß“ verwandelt, welchen nun auch der seit 1833 im Amte befindliche Stadtschultheiß v. Gutbrod führt. – Durch die K. Verordnung vom 10. Januar 1850 wurde das Gerichts-Notariat, in welches 1826 die Stadt-Schreiberei umgebildet worden war, unter drei Gerichts-Notare für die Stadt und einen Amts-Notar für die Weiler vertheilt. Die Raths-Schreiberei wurde gleichfalls 1826 geschaffen. – Für die städtische Polizei-Verwaltung trat 1753 eine herrschaftliche Polizei-Deputation, wovon der Vogt Mitglied war, ins Leben, welcher die schon 1764 erwähnten zwei Polizei-Commissäre untergeordnet waren. Im J. 1799 ging zwar die Polizei an das Stadt-Oberamt zurück, stand jedoch nun unter der Direction des Geheimenraths-Präsidenten, und seit 12. Januar 1808 unter einer für Stuttgart und Ludwigsburg errichteten Ober-Polizei-Direction, bis mit Aufhebung dieser Behörde im Jahr 1817 die Polizei-Verwaltung der Königlichen Stadt-Direction überwiesen wurde, welcher dieselbe auch durch Vertrag der Stadt mit der Regierung, in dessen Gemäßheit jene zu den Kosten 5000 fl., seit 1846 aber 7000 fl. jährlich beizutragen hatte, verblieb, obgleich nach den Edicten vom 31. Dec. 1818 und 1. März 1822 die Stadt zu Polizei-Ausübung berechtigt worden war. In Folge des Gesetzes vom 6. Juli 1849 jedoch verwaltet die Stadt die Orts-Polizei wieder. – Von den Finanz-Beamtungen wurden 1807 die Pflege des Klosters Bebenhausen, die Stifts- und Geistliche Verwaltung und die Bau-Verwaltung mit der Kastkellerei verbunden und so das Stadt-Cameral-Amt geschaffen. – Der Magistrat wurde am 16. Februar 1813 neu organisirt, und bestand nun, unter dem Vorsitze des Stadt-Directors, aus 2 Bürgermeistern, 10 Raths-Verwandten und 2 Suppleanten; nachdem derselbe 1816 wieder| eine der früheren theilweisen Selbstergänzung entsprechende Mitwirkung bei dessen Wahl eingeräumt worden war, erhielt er durch die Edicte vom 31. December 1818 und 1. März 1822, welche auch die Verwaltung des Gemeinde- und Stiftungs-Vermögens neu regelten, seine jetzige Organisation, mit Beigebung des Bürger-Ausschusses. Die Mitglieder-Zahl beider Collegien wurde durch das Gesetz vom 6. Juli 1849 auf 24 erhöht. – Die städtische Stiftungs-Verwaltung wurde 1837 in eine Hospital-Pflege, zugleich für Verwaltung des Siechenhauses, und in eine mit der Almosen-Pflege verbundene Armenkasten-Pflege aufgelöst, nachdem 1828 für den Catharinen-Hospital eine eigene Verwaltung errichtet worden war. – Was die Weiler betrifft, so waren Gablenberg und Heslach mit Böhmisreute in einem abhängigen Verhältnisse zu dem Stadtmagistrat, das so weit ging, daß dieser z. B. seit 1500 lange Zeit die Vermehrung der Gebäude in denselben nicht duldete und kein Einwohner mehr als 4 Stücke Vieh halten durfte. Ihre Heimbürgen und Geschworenen, welche mit Unterordnung unter den Stadt-Magistrat die Polizei handhabten, wurde von diesem eingesetzt. Anders verhielt es sich mit dem theilweise zur Canstatter Markung gehörig gewesenen Weiler Berg, wo die Herrschaft fast ausschließlich Gebäude und Grund-Eigenthum besaß und im siebenzehnten Jahrhundert einen Holzgarten und mehrere Wasserwerke mit Monopol errichtete. Er gehörte zu keinem Bezirks-Amte und hatte keine Gemeinde-Verwaltung, sondern stand als ein sogenannter Kammer-Ort unmittelbar unter der H. Rent-Kammer, welche durch einen Amtmann die Rechte und Pflichten einer Gemeinde ausübte. Auch waren die Einwohner nur Beisitzer und in der Regel blos zu einem Schutz- und Schirm-Gelde verpflichtet. Berg zählte 1753 außer der Kirche blos 20 Haupt- und 1 Neben-Gebäude, worunter 9 Wasserwerke, und 217 Einwohner. Durch den Vertrag vom 23. August 1836 aber wurde, unter vorangegangener Bereinigung der Markungs-Verhältnisse, in deren Folge namentlich die sogenannte Sauerbrunnen-Insel bei Canstatt verblieb, der ganze Ort Berg mit Stuttgart vereinigt, so daß derselbe nun nach der bestehenden Gemeinde-Einrichtung gleich den beiden anderen Weilern einen Bestandtheil der Stadt-Gemeinde bildet[4].Bei dem großen Ärgerniß, das der Wandel mehrerer derselben gab, mußte die Reformation bald Beifall finden. Alex. Märklin, der Lehrer der lateinischen Schule, früher Prediger-Mönch hier und Reuchlins Anhänger, mußte sich um 1524 durch die Flucht den Verfolgungen der damaligen österreichischen Regierung entziehen. Johann Mantel aber, ein geborener Nürnberger, seit 1511 Prediger bei St. Leonhard, wo er jetzt das Evangelium lehrte, wurde in schwere Haft nach Nagold abgeführt. Zugleich verfuhr man scharf gegen die Wiedertäufer, deren sogenannter König, Augustin Baader aus Augsburg, 1530 auf dem Markt-Platz enthauptet ward. Erst nach Herzogs Ulrich Zurückkunft wurde die Reformation hier begonnen, womit Erhard Schnepf, der nachmalige erste Hospital-Prediger, beauftragt war; am 2. Febr. 1535 ward die Messe in der Stifts-Kirche abgeschafft und am 14. Febr. das Abendmahl unter beiderlei Gestalten ausgetheilt. Doch geschah dieß nicht ohne Widerstreben eines Theiles der Bürgerschaft, namentlich aus den angeseheneren Familien, und der Stiftsherren. Der Herzog trat der Stadt und ihrem Armenkasten das Einkommen der Brüderschaften und einiger Caplaneien, sowie das Prediger-Kloster und das Beguinen-Haus bei den hohen Krähen ab und übernahm die Besoldung der neuerrichteten geistlichen Stellen, wogegen die übrigen geistlichen Güter dem Kirchenkasten des Landes einverleibt und dem schon erwähnten Stifts- und Geistlichen-Verwalter in Administration gegeben wurden, welcher die Abfindungen und Leibgedinge der nicht übergetretenen Geistlichen bestritt. – In Folge des Interims wurde zwar am 15. August 1548 der katholische Cultus wieder eingeführt; doch geschah dieß nur in der Stifts-Kirche, und auch hier erreichte | derselbe den 13. August 1552 sein Ende. Die Gefahren, welche über die Kirche im dreißigjährigen Kriege kamen, sind hienach bemerkt. – Das 1547 errichtete Dekanat (Special-Superintendenz) umfaßte anfänglich Stadt und Amt Stuttgart nebst Nellingen und dem Kloster-Amte Denkendorf. Im J. 1570 mit der Stelle des Hospital-Predigers verbunden, wurde dasselbe 1819 in ein Stadt- und ein Amts-Dekanat aufgelöst. – Die Stifts-Kirche blieb auch lange Zeit nach der Reformation die einzige Mutter-Kirche der Stadt, da hier alle Taufen, Proclamationen und Copulationen vorzunehmen waren; der erste Geistliche an derselben, zugleich Oberhaupt der gesammten Geistlichkeit des Landes, war der 1552 an die Stelle des Stifts-Propstes getretene Land-Propst, welchem zunächst als erster Stadt-Geistlicher der seit 1541 oder 1548 erwähnte Stifts-Prediger folgte, dem zwei Diakonen zur Seite standen. Im Jahr 1658 ging die Stelle eines Land-Propstes ein, und an die 1685 errichtete Stelle eines Abend-Predigers kam 1705 die eines Mittwochs-Predigers, welche seit 1795 die Stadt-Vicarien versahen. Die täglichen Betstunden wurden 1715 auf eine in der Woche beschränkt. – Die zweite Kirche war die Hospital-Kirche, seit 1535 von dem Hospital-Prediger; die dritte die St. Leonhards-Kirche, seit 1538 von dem Stadt-Pfarrer bekleidet. Die erstere erhielt 1608, die letztere 1695 einen Diakonus. Die zweiten Diakonats-Stellen an beiden Kirchen wurden 1838 errichtet. – Der erste ev. Hof-Prediger war Conrad Ötinger, 1534 bis 1541 genannt. Neben ihm predigte einige Zeit lang der Reformator Joh. Brenz, welcher hiefür 1536–1537 ein Geschenk von 14 fl. erhielt und 1552–1571 Land-Propst war. Unter den Herzogen Christoph und Ludwig, und auch noch später, finden sich immer zwei Hof-Prediger. Die Hof-Caplanei wurde 1705 für den Nachmittags-Gottesdienst errichtet. – Für die protestantischen Flüchtlinge aus Frankreich und die hier lebenden Mömpelgarder wurde 1698 auf Kosten des Kirchenkastens in der ehemaligen Capelle des Bebenhäuser Hofes (S. 130) ein französischer Gottesdienst eingerichtet und am ersten Advent eröffnet, dessen dem Dekan untergebener Prediger zugleich in der Regel Lehrer der französischen Sprache am Gymnasium war und alle Parochialrechte auszuüben hatte. Er wurde 1807 geschlossen. – Auch die Academie hatte, so lange sie bestand, von 1775–1794 einen eigenen Prediger. – Die Prediger-Stelle an der Waisenhaus-Kirche, welche übrigens nie eine Parochie hatte, wurde 1716, die Stelle eines Garnisons-Predigers 1742 errichtet. – Seit 1852 ist am Pönitentiarhaus und an dem Catharinen-Hospital ein ev. Geistlicher angestellt, bei dessen Ernennung| dem Stiftungsrathe ein gewisses Mitwirkungsrecht eingeräumt ist, weil die Stadt 233 fl. 20 kr. zur Besoldung beizutragen hat. – Heslach, bis dahin nach Bothnang eingepfarrt, wurde seit 1751 von dem Garnisons-Prediger als Filial versehen; 1822 aber wurde eine eigene Pfarrverweserei errichtet, die 1826 in eine Pfarrei verwandelt ward. Berg erhielt unter Lostrennung von Gaisburg im J. 1845 eine Pfarrverweserei, Gablenberg unter denselben Verhältnissen im J. 1834 gleichfalls eine Pfarrverweserei, die jedoch seit 1853 in eine Pfarrei umgeschaffen ist. – Die Aufhebung der Privilegien der Stifts-Kirche und die Verleihung von Parochialrechten an die Hof-, Hospital- und St. Leonhards-Kirche, sowie die jetzige kirchliche Eintheilung der Stadt (S. 271) erfolgte am 13. October 1806, nachdem am 16. April desselben Jahres die Garnisons-Kirche mit diesen Rechten ausgestattet und dem Feld-Propst, als Dekan und General-Superintendenten der Militär-Pfarreien, untergeordnet worden war.
Nachdem seit 1704 auch Waldenser und hauptsächlich flüchtige Reformirte aus Frankreich sich hier niedergelassen und 1724 die Erlaubniß zu Errichtung eines reformirten Gottesdienstes, doch ohne Geläute, erlangt hatten, wurde 1728 in dem ehemaligen Landhaus (S. 133) ein Bet-Saal eingerichtet[6]. Ihre Zahl war 1733 nur 154, und da seit 1744 das Kirchen-Vermögen eine Besetzung der Pfarrei nicht mehr zuließ, wurde dieselbe durch den reformirten Pfarrer zu Canstatt besorgt. Im J. 1828 erfolgte zwar die allgemeine Vereinigung der inzwischen an Zahl noch mehr herabgegangenen Reformirten (1807 16, 1822 21) mit den Lutherischen, und es feierte auch die hiesige Gemeinde von da an nach ihrem Gebrauche das h. Abendmahl zwei Mal jährlich in der Stifts- und der Hospital-Kirche; 1848 aber schieden die Reformirten, behufs der Absonderung ihres Kirchen-Vermögens, wieder aus.
Da die Katholiken in Altwürttemberg keine Glaubens-Freiheit genossen, so konnten die hier Wohnenden nur die katholische Hof-Capelle, welche die Herzoge Carl Alexander und Carl Eugen hielten, besuchen; der pfarrlichen Rechte entbehrten sie jedoch und beerdigten auch ihre Todten in Hofen bei Canstatt. Nachdem mit dem Regierungs-Antritte des Herzogs Friedrich II. die Capelle eingegangen war, wurde 1798 den Katholiken ein beschränkter eigener Gottesdienst mit einem Geistlichen und Vikar gestattet,| welcher 1806 in Folge der allen Religions-Bekenntnissen eingeräumten Gleichberechtigung in eine vollkommene Parochial-Kirche überging und, anfänglich exemt und mit besonderen Facultäten von Rom versehen, 1816 zur Decanats-Pfarrei erhoben, 1818 aber dem General-Vicariat und späteren Bisthum Rottenburg untergeben wurde. Die katholische Garnisons-Gemeinde wurde 1807 errichtet. Die Gemeinde hat sich seit 1807, wo sie 140 Genossen zählte, mehr als verzwanzigfacht, da die Zahl schon 1846 3039 betrug. – Ein Verein katholischer Dissidenten oder Deutsch-Katholiken bildete sich am 23. März 1845, und hielt erstmals am 29. Juni in der reformirten Kirche Gottesdienst mit deutscher Messe, Gesang und Austheilung des h. Abendmahls in beiderlei Gestalten. Ihre Zahl war 51. Eine Verfügung der Kreis-Regierung vom 30. Januar 1846 spricht die Duldung des Vereines aus, ohne ihm jedoch Corporations-Rechte zuzugestehen, und gestattet gemeinsame Religionsübung in der Form eines Privat-Gottesdienstes, indem er zugleich die Bestätigung des Geistlichen (der bereits gewählt war), der Regierung vorbehält, die Taufen und Beerdigungen aber der Controle der evang. Stadt-Pfarreien unterstellt und die Gültigkeit der Ehe von der Trauung durch einen evangelischen Geistlichen abhängig macht.Was endlich die Israeliten betrifft, so werden solche nebst einer Juden-Schule (in der Juden-Gasse) schon 1350 erwähnt. In den Jahren 1347 bis 1349, wo die furchtbare Seuche des „schwarzen Tods“ auch in unseren Gegenden wüthete, und Tausende des „wuchernden Volks, welches den Herrn getödtet“ den Feuertod starben, weil sie die Brunnen vergiftet hätten, erfolgten solche Verbrennungen wie in mehreren anderen Städten auch in Stuttgart (v. Stälin Würt. Gesch. III. 244.) Im Jahr 1492 wurden die Juden zwar aus der Stadt verbannt; sie kamen aber 1519 wieder und fielen 1521 wegen vieler Klagen über ihren Wucher abermals in Verbannung. Später wurden nur Einzelne als Schutzgenossen (Hofjuden) aufgenommen; aber seit Anfang des jetzigen Jahrhunderts wanderte eine größere Zahl, namentlich aus Hechingen, ein. Nachdem unterm 25. April 1828 das Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelischen Glaubens-Genossen ergangen war, wurde 1832 hier eine isralitische Kirchen-Gemeinde mit öffentlichem Gottesdienst und 1835 das Rabbinat errichtet. Die Zahl der hiesigen Juden hat sich seit 1809 verdreifacht, da sie von 76 auf 234 im J. 1846 gestiegen ist.
Wie weit auch schon frühe die Boden-Cultur in unserem Bezirke vorgeschritten war, so konnte doch noch in neuerer Zeit durch Untersuchungen festgestellt werden, daß die Römer nicht nur bei Canstatt auf dem sog. Altenburger Feld eine bedeutende Niederlassung gegründet, sondern auch in der Umgegend von Stuttgart und Canstatt in vielen kleineren Wohnplätzen sich angesiedelt hatten, wie z. B. bei Münster, Hofen, Schmieden, Mühlhausen, Zatzenhausen, Fellbach, auf der Brag, auf dem Rosenstein, bei Feuerbach, Bothnang, Vaihingen, Degerloch, Kemnath etc.
Wenn sich die Römer an diesen, zum Theil minder wichtigen Punkten angesiedelt hatten, so ist anzunehmen, daß sie auch in dem überaus fruchtbaren, reizenden Thalbecken, in welchem Stuttgart liegt, sich wohnlich niedergelassen haben. Ist auch dieses durch Überreste von Gebäuden etc. nicht mehr nachzuweisen, so finden sich doch unverkennbare Spuren von römischen Straßen, welche von der Stadt selbst ausgehen oder in der Nähe derselben vorüberziehen, namentlich:
| 1) Bei der Ziegelhütte, westlich von dem Feuersee, geht von der Stuttgart-Bothnanger Straße eine Römer-Straße ab, die über die sog. Röthe, an dem Pulvermagazin vorüber, auf den Hasenberg und Birkenkopf zieht; von hier führte sie durch den Bürgerwald bis zu dem Christophsstollen, wo sie in die von Canstatt über Feuerbach herkommende Römer-Straße eingeht und ihren Zug über den Pfaffenwald und den Endelberg bei Vaihingen bis Böblingen etc. fortsetzt (s. über den Zug dieser Straße die Beschreib. des Oberamts Stuttgart S. 106 u. Württ. Jahrbücher 1833 I. S. 196, 1834 II. S. 383 u. 1835 II. S. 376). Rückwärts sind die Spuren der Straße längst durch die Cultur vertilgt worden; übrigens scheint sie gegen Nordosten an dem abgegangenen Tunzhofen (s. unten) vorüber, den alten Postweg hinauf gegen die Altenburger Höhe bei Canstatt gegangen zu sein. Die Straße, welche schon im Jahr 1350 als „alter Hertweg“, d. i. alter Heerweg, vorkommt, zeigt im Rothenwald und sonst noch häufig ein wohlgefügtes Pflaster, das bei einer neuestens vorgenommenen Verbesserung des Weges an vielen Stellen ausgebrochen und zu Tage gelegt wurde.2) Eine Römer-Straße führt unter der Benennung „Heerweg“ von Degerloch herunter an dem Gute des Kammer-Musikus Krüger vorüber und zieht unterhalb der Bierbrauerei von Paul Kolb auf die Land-Straße; hier verschwindet sie eine Zeit lang und kommt erst nächst der Stadt hinter der Wohnung des Werkmeisters Speidel unter der Benennung „Hühnergäßle“ wieder zum Vorschein. Dieses sog. Hühnergäßle hieß ursprünglich Heergäßle, aus dem im Munde des Volks Heargäßle wurde, das man endlich in Hühnergäßle übersetzte. Die Römer-Straße (Heergäßle) führte von hier bald über den Nesenbach, daher diese Stelle heute noch die Fuhrt genannt wird. Der weitere Zug der Straße kann nicht mehr ermittelt werden, indem hier die Stadt beginnt, die jede Untersuchung unmöglich macht; ohne Zweifel lief die Straße in die zuerst beschriebene ein und stellte einst die Verbindung der Niederlassung bei Canstatt mit den römischen Wohnplätzen auf den Fildern etc. her.
3) Eine weitere alte Straße, die übrigens als eine römische nicht nachgewiesen werden kann, ist die sog. Heusteig; sie wird auch die lange Heusteig genannt und kommt schon 1286 als „Hoestegg“ vor. Hieraus geht einerseits das hohe Alter der Straße hervor, andererseits bekundet die Benennung „Steig“, namentlich „lange Steig“, daß dieselbe kein gewöhnlicher Feldweg, sondern wirklich eine Straße von Bedeutung war. Betrachtet man die obere Heusteig etwas näher, so fällt zunächst in die Augen, daß sie mit der ursprünglichen Stadt, welche in der Nähe der Stifts-Kirche ihren Anfang nahm, wohl in keiner Verbindung stand; zugleich darf der tiefe Einschnitt, den sie vom Fuß des Berges bis zu dem Gute des General-Lieutenants von Spitzemberg zeigt, nicht übersehen werden, indem dieser eine kunstmäßig angelegte Straße annehmen läßt. Die Verlängerung der Heusteig gegen Nordosten führt in dem sog. Kanonenweg und weiter auf die Straße nach Gaisburg; gegen Südwesten verlängert sie sich von dem Bopser-Brunnen in die sog. Burgsteig, wo an einzelnen Stellen ihre ehemalige Pflasterung noch sichtbar ist, bis zu der Weißenburg und weiter durch den Wald Wernhalde etc.
Aus diesen Straßen läßt sich die wohnliche Niederlassung der Römer in dem Stuttgarter Thale insofern folgern, als dieselben regelmäßig da, wo sie Straßen über ein Thal führten, Wohnplätze oder Befestigungen anlegten. Vielleicht hatten sie an der Stelle des| gegenwärtigen alten Schlosses irgend eine mit Graben und Wall versehene Befestigung errichtet, die dann später den Grafen von Württemberg zu Errichtung der Burg Veranlassung gegeben haben mag.Auf dem höchsten Punkt des Hasenbergs, dem sog. Birkenkopf, d. i. Bürgkopf, über den, wie oben gezeigt wurde, eine Römerstraße führte, finden sich noch Reste alter Verschanzungen, Gräben und lang hinziehender Erdwälle, die auf ein hohes Alter deuten und ohne Zweifel ihre Entstehung den Römern verdanken.
Am Fuß des Bopsers wird ein Flurdistrict, etwa von dem neuen Kirchhof bis zu dem Wilhelmsplatz, „zu Immenhofen“ genannt. Schon der Name verräth einen hier bestandenen Wohnort, was überdieß noch von der allgemein verbreiteten Volkssage, die daselbst einen abgegangenen Ort wissen will, unterstützt wird. Als Werkmeister Jos vor etwa 15 Jahren sein Haus zu Immenhofen erbaute, kam man etwa 8′ unter der Oberfläche auf Gebäudeschutt, und nur ungefähr 100 Schritte westlich dieser Stelle wurden in einem Garten Bruchstücke von römischen Gefäßen, worunter eines von terra sigillata war, gefunden; ferner fand man vor einigen Jahren nahe dabei hinter der Cotta’schen Buchdruckerei eine Broncemünze von Nero. Diese Funde deuten auf einen römischen Wohnplatz. Auch führt über die Flur „zu Immenhofen“ der sog. Immenhofer Weg, dem man an seiner geraden Anlage und namentlich an dem tiefen Einschnitt in der Nähe des sog. Hexengäßleins seine kunstmäßige Anlage und sein hohes Alter wohl ansieht. Die Fortsetzung des Immenhofer Wegs führt auf die römische Straße (Heerweg), welche von Stuttgart nach Degerloch zog.
Der zwischen Stuttgart und Bothnang vorkommende Flurname „Steinenhausen“ mag ebenfalls auf einen ehemaligen Wohnort hinweisen, welcher jedoch, weil der Name bereits 1250 als Flurbenennung erscheint, schon frühe abgegangen sein muß. Auch kommt in der Nähe von Steinenhausen noch die Benennung „Pflasterwiese“ vor.
Nach der Sage soll das alte Hirschbad, jetzt Königsbad, schon bestanden haben, ehe Stuttgart zur Stadt wurde. Bei dessen Wieder-Aufnahme im Jahre 1724 traf man etwa 150 Schritte von der alten gefaßten Quelle Gebäudeschutt, Backsteine, sog. Ofenkacheln und tintenschwarze Erde (s. J. A. Geßner Beschr. des Hirschbades S. 1 und 6). Da die von römischen Hypocausten herrührenden Heizröhren (tubuli) von weniger Unterrichteten Ofenkacheln genannt werden, was sie auch im weitern Sinne sind, so könnte man annehmen, daß die Römer diese heilsamen Quellen schon gekannt und in deren Nähe eine Badanstalt oder irgend einen Wohnplatz gegründet hatten.
| Wie in dem minder wichtigen Feuerbach-Thal, z. B. nahe des Orts Feuerbach und unterhalb Bothnang, so fand man auch in dem auf Stuttgarter Markung gelegenen Wald Kräher Spuren römischer Wohnplätze. Im Frühling 1855 wurde nämlich in diesem Wald an der Stelle, wo der Fußweg von Stuttgart nach dem Bergheimer Hof aus dem Walde in das Feuerbach-Thälchen tritt, der Wurzelstock einer über 300 Jahre alten Eiche ausgerodet und unter demselben Mauerreste, römische Ziegel, Fragmente von Heizröhren (tubuli), Gefäßen etc. aufgefunden, die einen hier bestandenen römischen Wohnplatz anzeigen.
Von Überresten aus der frühgermanischen Periode sind nur drei Grabhügel, welche sich auf der Kuppe des Hasenbergs unweit des sog. Birkenkopfs befinden, aufzuweisen.
Mit der tiefen, durch ihre Wasserfälle bekannten Waldschlucht, welche von dem Nesenbach-Thale oberhalb Heslach bis zu dem Pfaffensee hinaufzieht und die Heidenklinge (S. 20) genannt wird, steht eine in die frühesten Zeiten hinaufreichende Volkssage in Verbindung, daß in derselben die Bewohner des Nesenbachthals vor Einführung des Christenthums ihren Götzen geopfert haben.
Gräber aus einer spätern Periode, welche schon in den natürlichen Boden eingesetzt sind, wurden vor etwa 10 Jahren am Fuße der obern Heusteig bei der ehemaligen Wohnung des Lackiers Hofele aufgefunden[9].
Ein abgegangenes Dorf ist Tunzhofen oder Dunzhofen. Es lag am Fuße der Galgensteig, westlich gegen die Mönchshalde, war wie Stuttgart nach Altenburg eingepfarrt und wird 1229 erstmals genannt. Die Pfarrer von Münster und Altenburg verglichen sich 1280 über den Weinzehenten apud Dunzhoven in monte Munchberg. Kl. Sirnau (bei Eßlingen) besaß 1265 Weinberge in Tunezhofen. Nach seiner zwischen 1372 und 1378 fallenden Zerstörung, welche den Reichsstädten zugeschrieben wird, blieben nur noch einige Mühlen bei den von ihnen genannten Mühlbergen, welche der bis 1508 hier vorüberfließende Nesenbach trieb und damals die S. 446 erwähnte Überschwemmung zu Grunde richtete. Ein Geschlecht vom niedern Adel, wovon 1286 neben Conrad v. Berg Friedrich von Tunzhofen erwähnt wird, nannte sich von dem Orte. Auf eine Kirche weist hin, daß 1607 an der Galgensteige ein 10–12′ tiefes Grab mit Menschenbeinen| entdeckt wurde, das ausgemauert, geweißnet und mit Platten bedeckt war und in welches der Quere nach ein zweites gleich beschaffenes Grab lief.Von abgegangenen Burgen sind zu erwähnen: Weißenburg, auf dem „Weißenburrle“ , einem wohlgerundeten Vorsprunge des Bopsers, südwestlich oberhalb des jetzigen unter dem Namen „Felgersburg“ bekannten Landhauses. Die Burg gehörte württ. Ministerialen, deren letzte Abkömmlinge Rudolph und Hans v. W. 1338 genannt werden. Graf Ulrich von Württemberg stellte 1263 hier eine Urkunde aus. Im J. 1312, im Kriege Graf Eberhards des Erlauchten mit dem Reich, wurde sie zerstört. Sie hatte eine eigene Markung mit Wald, welche 1312 Stuttgart erhielt. Im J. 1750 fand man daselbst in einem Keller eine Menge Fußangeln. Jetzt sieht man nur noch einen Theil des in den Felsen gehauenen Burggrabens. – Ihr gegenüber, auf der andern Seite des Thals, soll die Reinsburg gestanden sein, von welcher jedoch keine andern Nachrichten auf uns gekommen sind, als daß daselbst im vierzehnten Jahrhundert Steine zum Ulmer Münster gebrochen worden sein sollen; es ist daher mehr als zweifelhaft, ob der „Ritter Hans v. Stein zu Raynsburg“, welcher 1452 genannt wird, hierher gehört. Ein Lagerbuch von 1700 spricht von einem Steeg über den Mühlbach, gelegen bei Martinsburg „unter der Reinsburg“, was jedoch nicht mehr erklärt werden kann.
Von zwei weiteren ehemaligen namenlosen Burgen lag nach Paulus die eine auf dem sog. Höchst, einem felsigen Terrain-Vorsprung nahe (südwestlich) der ersten Wendung der alten Weinsteige (nach Degerloch), und es sind hievon ein kleiner Rest des Burg-Grabens und Spuren eines alten Weges, der vorbeiging und über den kahlen Felsen führte, noch zu sehen. Die andere, südwestlich von Heslach (Böhmisreute) gelegene Burg, – der Platz heißt noch jetzt „Burgstall“, – ist schon längst ganz verschwunden, und der Fels, worauf sie stand, ausgebrochen. Ein tiefer dahin führender Hohlweg wird die „Brandsteig“ genannt.
Auch im Stöckach, einige hundert Schritte vom Hirschbad, zur rechten Seite, allernächst an dem Rennweg (S. 125) stand einst eine Burg, deren Namen nicht mehr bekannt ist. Gabelkover sah 1604 mit an, wie hier auf einer von einem Wassergraben umgebenen Anhöhe ein starkes, altes, im Quadrat aufgebautes, 8′ dickes Gemäuer von wohl behauenen Quadern ausgegraben wurde, welches, wahrscheinlich von einem Thurm herrührend, im Innern von einer Mauer zur andern vier starke Schritte maß. Die Vermuthung, daß diese Burg auf dem jetzt durch die kronprinzliche| Villa gezierten, schon 1350 genannten „höllischen Bühl“ ge[st]anden[s 1], der sich für einen römischen Wach-Posten geeignet hatte [u]nd dessen Namen immerhin eigenthümlich ist, wird durch eine [E]ntdeckung im Frühling 1856 wankend gemacht. Es wurden [n]ämlich auf dem Grund des Mineralwasser-Bassins bei Berg selbst [d]ie Grundreste eines Thurmes gefunden, bestehend in einem nach den [v]ier Himmelsgegenden orientirten Viereck, dessen Außenseiten je 33′ [la]ng sind, indeß die Mauern selbst eine Dicke von 9′ haben, so daß der Thurm im Lichten 15′ Durchmesser hatte; die Mauersteine, an den Außenseiten aus auffallend großen Quadern bestehend, sind im Übrigen nicht behauen, und auch die andern Baumaterialien zeigen [k]ein Denkmal römischen Ursprungs, sondern sprechen mehr für ein Bauwerk aus dem frühen Mittelalter. Die Entfernung und andere örtliche Verhältnisse passen nun allerdings auf die ersterwähnten Bau[r]este nicht; bei dem Mangel weiterer Anhaltspunkte muß sich indeß auf [d]ie Mittheilung dieser Thatsache beschränkt werden.Die S. 433 erwähnte Burg Berg wurde 1287 und 1291 zerstört; von dem Burgstall ist noch 1396 die Rede.
- ↑ Auch anderwärts bestand diese Einrichtung. Noch 1350 besaßen die Grafen von Württemberg in Kaltenthal einen Bauhof „den bauen sie selber“.
- ↑ Die Namen vieler Halden erinnern noch an den ersten Anbauer, z. B. Hartmanns-, Diemars-, Werkmars-, Wolfmars-, Eckards-Reute; ebenso Böhmisreute.
- ↑ Aus dieser vereinzelnten Besitzung wollte man in älteren Zeiten schließen, daß ursprünglich die Markgrafen Herren von Stuttgart gewesen seien.
- ↑ Vergl. Berg, des K. Finanz-Kammer-Orts, Vereinigung mit der Stadt-Gemeinde Stuttgart. Herausgegeben etc. im December 1836. 4. Mit einem Plan.
- ↑ Besold, docum. concern. ecclesiam collegiatam Stuetgardiensem etc. 1636. 4.
- ↑ Zunächst in dessen oberem Stocke. Die jetzige Kirche im Unterstocke desselben wurde 6. Sept 1739 eingeweiht. Vergl. S. Morff, Christl. Denkmal der Einweihung des neueingericht. reform. Gotteshauses zu Stuttgart. Eßlingen o. J. 4. Übrigens nach Mittheilungen des reform. Pfarrers Hochstetter.
- ↑ Vergl. Betrübtes Denkmal bei der in Stuttgart etc. entstandenen Feuersbrunst. o. J.
- ↑ Von Finanz-Assessor Paulus; aus einer größeren, für die württ. Jahrbücher bestimmten Arbeit, auf welche wegen des Näheren Bezug genommen wird.
- ↑ Bis hierher Mittheilung von Finanz-Assessor Paulus.
- ↑ Im Scan fehlen am linken Rand ein bis zwei Buchstaben, die kontextgemäß ergänzt wurden.
« XI. | Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart | [[Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart/|]] » | |||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|