« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Welzheim Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.
Die grundherrlichen Rechte sind allermeist in den Händen des Staats und rühren theils von alten und theils von neueren Zeiten her, wie wir im siebenten Abschnitte sehen | werden. Sodann besitzt der Graf von Pückler-Limpurg wegen der Standesherrschaft Limpurg-Sontheim-Gaildorf mehrere Rechte und Gefälle. Ferner besitzen die Freiherren vom Holz das Rittergut Alfdorf und der Graf von Thurn und Valsaßina in Gemeinschaft mit dem Freiherrn von Freyberg-Eisenberg-Hürbel das Rittergut Wäschenbeuren. Deßgleichen haben die Grafen von Degenfeld wegen der Rittergüter Rechberghausen und Eybach Rechte und Gefälle. An Staats-Domänen ist nur das Kloster Lorch im Bezirke, dessen Güter einzeln verpachtet sind. Außer einigen Privaten (siehe auch Zehenten) sind im Übrigen die Pfarreien, Stiftungs- und Gemeinde-Pflegen und Meßnereien des Bezirkes, die Stiftungsverwaltung Gmünd, die Stadtpflege und die Kirchen- und Schul-Pflege daselbst, die Stiftungspflegen Steinenberg und Hohenstaufen und die Pfarreien Hohenstaufen und Straßdorf zum Bezuge von Gefällen berechtigt.
B. Leibeigenschafts- und Lehens-Wesen.

In unserem Bezirke bestand die Lokal-Leibeigenschaft nicht. Die Personal-Leibeigenschaft hatte allermeist, wie wir beim Kloster Lorch finden werden, einen sehr milden Charakter. Bemerkenswerth sind die Leibeigenen, welche zu dem dortigen Haupt-Altar gehörten. Auch in den vormals limpurgischen Theilen des Oberamtes war sie mild, indem sie sich nur durch das weibliche Geschlecht fortpflanzte, mit dem männlichen Geschlechte aber abstarb. Sie ist dort schon vor Erscheinung des k. Ediktes vom 18. Nov. 1817 durch das Absterben sämmtlicher Pflichtigen faktisch erloschen. Es wird sich übrigens bei Lorch zeigen, daß auch hier Leibeigene verkauft und verschenkt wurden, und daß eine Ergebung in die Leibeigenschaft noch 1450 vorkam.

Wie die Freiheit der Person zumal auf dem Walde im Mittelalter weniger unterdrückt werden konnte, so gelang es auch nicht, den bäuerlichen Lehensverband überall hin | auszubreiten. In älteren Zeiten waren die Lehengüter fast ausschließlich sogenannte Gnadengüter oder Falllehen. Dieselben standen allermeist der Kellerei und den Klöstern Adelberg und Lorch zu und brachten bei jedem Besitzwechsel dem Lehensherrn den dritten Theil der Hinterlassenschaft ein (S. Beschr. des OA. Göppingen, S. 73 über die adelbergschen Gnadengüter). Die lorchschen Falllehenbauern erhielten bis 21. Februar 1733, wo dieses Recht durch Vertrag aufgehoben ward, ein Zehntel der Hochbaukosten vom Kloster ersetzt. Mit der Verwandlung der lorchschen Gnadenlehen in Erblehen begann der Kirchenrath schon im sechzehnten Jahrhundert, wobei der „Fall“ um 15–200 fl. abgekauft werden mußte. Ganz im Gegentheil verfuhr aber Limpurg in der Herrschaft Welzheim. Um zu verhüten, daß die Güter allzuhäufig verändert und daß bei den vielen Weinkäufen leichtfertigen Gesellen „ihre Gurgeln gefüllet werden“, ward am 22. December 1614 verordnet, daß „alle schatzbare frei eigene Stuck, die von Altershero Fall- und Handlohnshalber befreit gewesen“ den Laudemien unterworfen werden sollen. Erwähnenswerth ist auch ein Zwitter von Gnaden- und Erb-Lehen in Unterschlechtbach; hier ruhte auf 6 sogenannten Erb-Lehen die Last, daß als Fall 2 Pfd. Heller für die fahrende Habe und der dritte Pfenning des Gutswerths als Handlohn zu geben war. Übrigens bildete sich allmählig das spätere Herkommen aus, von den Gnadengütern der Klöster anstatt des Dritttheils 10, und wo das Gut auf Einem Leib stand, 71/2 Procent des geschätzten Gutswerthes als Laudemium zu erheben. Von den 56 Fall- und Gnaden-Gütern, die dem Staat 1817 nach übrig geblieben, sind 46 eigengekauft und die Zahl seiner Erb- und Zins-Güter, in welche dieselben und die älteren Erblehen verwandelt worden, beträgt dermalen 514. Die Pückler-Limpurg zustehenden grundgefällpflichtigen Objekte waren zuvor alle erblehenbar und sind nun ebenfalls Zinsgüter. Doch ruht auf ihnen ein, aber fixirtes, geringes Laudemium, und sie werden immer nur als auf Eine Person bestanden behandelt. Außerdem werden von denselben noch | Concessionsgelder bei Zertrennungen erhoben. Die gleichfalls noch üblichen Gebühren für das Ab- und Zuschreiben der Besitzveränderungen (früher ein Theil der sog. kleinen Lehenwaare) sind durch Entscheidung des königl. Geheimenraths vom 9. April 1823 auf die Hälfte ihres früheren Betrages ermäßigt worden. Übrigens ist noch anzufügen, daß allen obenerwähnten Lehensherren das Losungsrecht auf den Lehengütern zugestanden hatte.
C. Grundlasten und andere Abgaben.
Von eigenthümlichen Grundabgaben verdient vielleicht hervorgehoben zu werden, daß ein Gut der Frühmesse Welzheim zu Vordersteinenberg, neben ständigen Abgaben, schon 1430 auch „das Dritteil des Opß (Obst), das dann darauf wachset“ zu reichen hatte. Auf die Abgabe des „Hackbömisch“ in Lindenthal, werden wir in der Ortsbeschreibung zurückkommen. Wenn die Hintersaßen des Klosters Lorch mehr Vieh auf desselben Weiden treiben wollten, als herkömmlich war, mußten für jedes weitere Stück 7 Schilling „zu Rindermieth“ entrichtet werden. Sodann bezogen die Pfarreien Lorch und Welzheim seit den ältesten Zeiten von vielen ihrer Filialisten auf den Waldhöfen und Weilern je ein Simri „Kirchenhaber“; wogegen der Pfarrer, nach dem Lagerbuch, „die Inwohner allda mit allen pfarrlichen Rechten und christlichen Ceremonien versehen“ mußte. Als eine Gegenleistung kommt jene „für’s Fastnachtsküchlein“ vor, indem das Kloster Lorch den geistlichen und weltlichen Beamten und Dienern, nebst Bürgermeister und Gericht von Lorch „vff Sonntag der Herren Fastnacht im Kloster eine Mahlzeit gereicht“ hatte, statt deren später die Person 12 kr. erhielt. Ebendahin ist der „Martinswein“ zu rechnen, da jeder Einwohner von Lorch jährlich an Martini 1/2 bis 2 Maas Wein vom Kloster zu empfangen hatte. An vogteilichen Abgaben ist nichts Besonderes auszuheben. Sie und die alten Steuern sind großen Theils abgelöst. Von | letztern ist nur die Pfingststeuer zu erwähnen, welche in der Herrschaft Welzheim in der Regel mit 30 kr. von 100 fl. Vermögen an Pfingsten alsdann erhoben ward, wenn Reichs- oder Kreis-Anlagen geschahen. Das Vorerwähnte gilt auch von den Frohnen und Frohngeldern, in welcher Hinsicht noch zu bemerken ist, daß die Lehenbauern des Klosters Adelberg im Viertel Kaisersbach verbunden waren, dem Kloster „jährlich einen Dienst mit 1 bis 2 Haupten“ (Pferden oder Ochsen) „nach Heilbronn zu thun.“ Bemerkenswerth ist, daß die zum Schlosse Waldenstein gehörig gewesenen Frohnen schon vor dritthalb Jahrhunderten abgelöst worden sind. In Folge des Gesetzes vom 28. Oktober 1836 sind auch die Frohnen zur Standesherrschaft Limpurg-Sontheim-Gaildorf abgelöst worden, mit Ausnahme jener, welche auf Gebenweiler und Metzelhof ruhten und nun fixirt sind. Dasselbe gilt von den Frohnen zu den Rittergütern Alfdorf und Wäschenbeuren.
D. Zehenten.
Die großen Zehenten stehen mit wenigen, in der Ortsbeschreibung bemerkten Ausnahmen, dem Staate zu; am 1. Juli 1843 besaß er, einschließlich der vom Diaconat Welzheim gegen ein Äquivalent übernommenen Zehentrechte 104 große Zehenten allein und war an 8 andern mitbetheiligt. Dieselben sind alle auf mehrere Jahre an die Gemeinden verpachtet. An kleinen Zehenten besaß er damals 110 allein und 10 zum Theile, wovon 118 auf mehrere Jahre ebenso verpachtet; sodann, außer den in den meisten Orten bestehenden Heuzehentgeldern, 14 Heuzehenten, 78 Novalzehenten und 9 Weinzehenten, die in gleicher Weise verpachtet sind. Lebendiger und Blut-Zehente scheint nie bestanden zu haben. Statt des kleinen Zehenten bezogen einige Pfarreien in mehreren Orten von jedem Lehengute 2 Hühner, genannt „Gartenhühner.“ Die Zehenten gingen, soweit sie nicht von der Kellerei herrührten, allermeist von den Klöstern Lorch | und Adelberg, dem Stifte Lorch, der geistlichen Verwaltung, sowie auch einige von dem Kloster Gotteszell, auf den Staat über. Diejenigen Zehentrechte, welche dem Hochstift Constanz in Unter-Schlechtbach und Lindenthal zugestanden, kamen – wie die Beschreibung des Oberamtes Schorndorf zeigen wird – mit dessen Pflege Schorndorf in den Besitz des Staates. Außerdem war, wie bei Lorch gezeigt, das Domstift Augsburg auch nach der Reformation im Genusse einiger Stiftspfründen von Lorch geblieben. Die mit diesen verbunden gewesenen grundherrlichen und Zehent-Rechte in mehreren Orten des Oberamtes kamen durch den Reichsdeputationsschluß vom Jahre 1803 an die Krone Bayern und von dieser durch Donation an den k. bayer. Geheimenrath von Krenner, dessen Relikten sie an Augustin Maiersperger in Öffingen, Oberamts Canstatt, und an den Rechtsconsulenten Lang in Stuttgart verkauft haben.

Der Capitalwerth der von 1817 bis 1. Juli 1843 dem Staate abgekauften Frohnen und Grundgefälle beträgt 21.313 fl. 49 kr. Die Pflichtigen haben ferner von Privatberechtigten für 602 fl. 8 kr. Rauchhühner und Gebäude-Abgaben und für 13.815 fl. 6 kr. Frohnen und Frohn-Surrogate abgelöst, worunter die Staatsbeiträge nicht begriffen sind. Zehenten sind nicht zur Ablösung gekommen.

Übersicht der Reallasten.[1]
Gefällberechtigte. Geld. Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
Welzheim. fl. kr. hlr. Schfl. Sri. V. E. Schfl. Sri. V. E. Schfl. Sri. V. E.
Das Camreralamt 143 23 112 5 2
Die Pfarrrei Welzheim 5 48 1 2
Die Stadtpflege daselbst 18
Die Heiligenpflege daselbst 16 21
Die Heiligenpflege Rienharz 31 4
Die gräflich Pücklersche Gutsherrschaft 47 30 82 4
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Gefällberechtigte. Geld. Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
Alfdorf. fl. kr. hlr. Schfl. Sri. V. E. Schfl. Sri. V. E. Schfl. Sri. V. E.
Das Cameralamt 25 27
Landacht, je Landacht, je
Die Pfarrei Alfdorf 15 26 1 1 1 8 2
Die v. Holz’sche Gutsherrschaft 472 6 3 9 2 4 36 5
Landacht, je Landacht, je
Die Heiligenpflege Alfdorf 22 12 2 3 5
Groß-Deinbach.
Das Cameralamt 113 48 26 3 27 6 135 5
Die Stiftungsverwaltung Gmünd 20 30 4 3 3 18 4 1 27 3 1
Die Kirchen- und Schulpflege Gmünd 43 9 6 7 8 4 1 42 2 1
Die Stadtpflege Gmünd 141 21 2 25 7 3 26 4 2
Die Heiligenpflege Lorch 1 58
Die Heiligenpflege Wezgau 30 35 3 3 2 3 5 2 2 3 21 3 2 61/2
Die Pfarrei Muthlangen 1 30 2 5 2 3
Die v. Holz’sche Gutsherrschaft 12
Augustin Maiersperger in
Öffingen, Ober-Amts Canstatt
9 49 2 3 6 2 4 6 2
Die gräflich Thurn und Taxis’sche
und Freiherrl. Freiberg’sche Gutsherrschaft
2 43 2 2 1 4 2 2 1 4
Die Heiligenpflege Hohenstaufen 4 55 5
Kaisersbach.
Das Cameralamt 78
214
41
14
6
51
1
7
3
2

Pfarrei Welzheim 4 20
Meßnerei daselbst 57 2 4 3 3 4
Heiligenpflege daselbst 4 59 2
Gemeinde Kaisersbach 3
Pückler’sche Gutsherrschaft 26 43
Kirchenkirnberg.
Das Cameralamt 113 1 6 4 3
Lorch.
Das Cameralamt 368 37 1 11 4 19 2
Die Gemeindepflege 5 17
Die Heiligenpflege 9 16 2 7 2 1 7 7 1 4
A. Maiersperger in Öffingen 38 12 4 3 4 6 2 2
Kirchen- und Schulpflege Gmünd 50 3
Gräfl. Pückler’sche Gutsherrschaft 4 23
Gräfl. Degenfeld-Schomburg’sche
Gutsherrschaft
32 59 1 29
v. Holz’sche Gutsherrschaft 55 45 6 6 10 3
Die Heiligenpflege Welzheim 52
Die Meßnerei Welzheim 7
Die Stiftungsverwaltung Gmünd 31 50 3 3 7 2 27 4 1
Die Stadtpflege daselbst 21
Die Pfarrei Alfdorf 4 35 3 7 3
Landacht, je Landacht, je
2 3
Die Heiligenpflege daselbst 5 12 2 4
Die Heiligenpflege Rienharz 43
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Gefällberechtigte. Geld. Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
Pfahlbronn. fl. kr. hlr. Schfl. Sri. V. E. Schfl. Sri. V. E. Schfl. Sri. V. E.
Das Cameralamt 315 14 9 3 3 167 6 1
Die Stiftungsverwaltung Gmünd 8 33 3 8 2
Augustin Maiersperger in Öffingen 6 47 1 1
Gräfl. Pückler’sche Gutsherrschaft 36 30 10 5 3
Die Heiligenpflege Rienharz 2 15
Die Heiligenpflege Untersteinenberg 2 29 3 1
Die Meßnerei Welzheim 6
Plüderhausen.
Das Cameralamt 276 49 1 14 56 1 3
Die Gemeinderpflege 22 20
Die Heiligenpflege 14 34 51/2
Die Heiligenpflege Welzheim 54 4 3 2
Die Heiligenpflege Rienharz 22
Die Heiligenpflege Lorch 1 32
Die Meßnerei Welzheim 1 7 3 1
Rudersberg.
Das Cameralamt 168 23 8 2 3 72 3
Die Heiligenpflege 15 13 3
Die Gemeindepflege 36 3
Die Heiligenpflege Steinenberg 1 31 3
Unter-Schlechtbach.
Das Cameralamt 70 18 4 2 15 6 1 36 5 3
Die Heiligenpflege Rudersberg 3 3
Die Heiligenpflege Steinenberg 2 50
Gräflich v. Pückler’sche Gutsherrschaft 68 33
Gemeindepflege Mittel-Schlechtbach 1 52 1
Gemeindepflege Oberndorf 6
Wäschenbeuren.
Das Cameralamt 6 44 2 7 1
Die Heiligenpflege 21 6 2 7 2
Die Pfarrei 3 14
Die Freih. v. Taxis’sche und
v. Freiberg’sche Gutsherrschaft daselbst
449 53 28 53 5
Die gräfl. Degenfeld’sche Gutsherrschaft 2 30 3 3 1
Die Pfarrei Hohenstaufen 3 20
Die Pfarrei Straßdorf 1 26
Die Stiftungsverwaltung Göppingen 1 34 3
Waldhausen.
Das Cameralamt 215 58 1 4 36 7 2
Die Gemeindepflege 46 3
Die Heiligenpflege Lorch 5 11 4
Die Meßnerei daselbst 42 2
Die Heiligenpflege Plüderhausen 2 2 3
Die Gutsherrschaft Wäschenbeuren 1 50
u. Frohnsurrogate
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2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.


A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk gehört dem Jagstkreise an. Von den Behörden desselben haben das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariat, das Oberamt, das am 19. Oktober 1808 errichtete Physikat und die Oberamtspflege in Welzheim, das Cameralamt und das Forstamt aber in Lorch ihren Sitz. Der Cameralamtsbezirk entspricht seit 1. Juli 1838, wo derselbe durch Abtretungen von den Cameralamtsbezirken Gmünd und Murrhardt vollends abgerundet worden, ganz dem Oberamtsbezirke. Mit dem Forstamte Lorch ist dieses nicht der Fall, indem sich dasselbe einestheils in andere Oberamtsbezirke erstreckt, anderntheils aber auch noch die Forstämter Schorndorf und Reichenberg betheiligt sind. Es gehören nämlich zu Schorndorf: Plüderhausen, Rudersberg (ohne Königsbronnhof und Steinbach), Unter-Schlechtbach und Waldhausen, sowie die Parcellen Obersteinenberg, Schwefelhütte, Haldenhof, Haselhof, Krähenhof, Langenberg, Schenkhöfle und Taubenhof; zu Reichenberg aber: Göckelhof, Unter-Neustetten und Königsbronnhof. Dem Forstamte Lorch sind die diesseitigen Reviere Kaisersbach, Lorch und Welzheim, dem Forstamt Schorndorf aber Plüderhausen und Schlechtbach untergeordnet. Außer dem Gerichtsnotariat besteht noch ein Amtsnotariat in Lorch für die Gemeinden Alfdorf, Groß-Deinbach, Lorch, Plüderhausen, Wäschenbeuren und Waldhausen. Ein Unteramtsarzt ist nicht bestellt, auch nicht ein Oberamtsthierarzt. In Beziehung auf das Straßen- und Wasserbau-Wesen ist das Oberamt der Straßenbau-Inspektion Gmünd und in Beziehung auf das Hochbauwesen der Bau-Inspektion Gmünd zugetheilt. Die Postexpedition Lorch gehört zu dem Postamtsbezirke Stuttgart. Hinsichtlich der Verwaltung der Wirthschaftsabgaben ist das Oberamt dem Umgeldscommissariat Gmünd zugewiesen. – Der Oberamtsbezirk | besteht aus 12 politischen Gemeinden, wovon 1 der dritten, die übrigen der zweiten Klasse angehören, und welche alle aus mehreren Parcellen zusammengesetzt sind.
b. Kirchliche.

Der Oberamtsbezirk hat nur 8 Pfarreien: 6 evangelische, mit 8 Geistlichen, welche dem Decanat Welzheim und der Generalsuperintendenz Hall untergeordnet sind. Das Decanat hat, wie erwähnt, in Welzheim seinen Sitz, und begreift auch noch die Pfarrei Täferroth, Oberamts Gmünd. Die zwei katholischen Pfarreien mit 2 Geistlichen gehören zum Decanate Gmünd. Mehrere Orte stehen außerdem mit auswärtigen Pfarreien in Filialverband. Namentlich sind Bruch, Gänshof, Göckelhof, Marxenhof, Mettelbach, Mutzenhof, Schloßmühle, Unter-Neustetten, Weidenbach und Weidenhof nach Murrhardt, Decanats Backnang; Lenglingen nach Hohenstaufen und Krettenhof nach Bartenbach, Decanats Göppingen; Ober-Steinenberg, Eselshalden, Krähenhof, Kirschenwasenhof, Michelau und Ober- und Unter-Schlechtbach nach Steinenberg, Plüderwiesenhof, Thannschöpflen und Walkersbach nach Ober-Urbach, Decanats Schorndorf, eingepfarrt. Die Katholiken des Bezirkes halten, soweit sie nicht den obenerwähnten zwei Pfarreien angehören, zu den Kirchen Zimmerbach und Muthlangen, Oberamts Gmünd. – Juden sind im Bezirke nicht ansäßig.

B. Anstalten.
a. Schulen.
Der Bezirk hat weder eine lateinische, noch eine Real-Lehranstalt. Die Volksschulen waren in früheren Zeiten mit Ausnahme jener in einigen größern Orten, schlecht bestellt. Noch gibt es viele ältere Leute, die weder lesen noch schreiben können. Noch nicht lange ist es her, daß die Filialschulen durch irgend einen ehrbaren Ortsbürger, durch einen Handwerksmann oder Invaliden oder gar (wie 1720 in | Zumhof) durch den Kühhirten versehen wurden, mit welchem die Gemeinde einen Vertrag auf längere oder kürzere Zeit schloß, wonach er um den geringen Lohn von 20 bis 30 fl. und die freie Kost, die ihm bald in diesem, bald in jenem Hause, wo er dann die Schule zu halten hatte, der Bauer reichte, das Amt besorgen mußte. Dieses „Umätzen“ hat nun aufgehört; auch die in der Ortsbeschreibung zu erwähnenden Filialschulen sind mit Schulmännern besetzt und es sind in Folge des Schulgesetzes von 1836 die Gehalte von 17 Schullehrern auf 250 fl. und von einem auf 200 fl. erhöht, 5 Unterlehrersstellen und 4 Schulgehilfenstellen gegründet, auch während der jetzigen Regierungsperiode 14 Schulhäuser neu erbaut, 5 wesentlich erweitert und verbessert und 7 andere Gebäude zu solchen eingerichtet worden. Auch steht die Gesammtzahl der Schulklassen von 45 in keinem Mißverhältniß zu der Einwohnerzahl. Allein bei den zerstreuten Wohnsitzen haben Kinder von 6 bis 8 Jahren noch immer einen schlechten, ungebahnten, manchmal eine Stunde langen, Weg zurückzulegen. Sodann bestehen, mit Unterstützung aus Staatsmitteln, Industrieschulen in Welzheim, Alfdorf, Kaisersbach, Lorch, Rudersberg, Ebni, Unter-Schlechtbach und Wäschenbeuren, Kinderschulgärten in Welzheim und Wäschenbeuren, und eine Kleinkinderbewahranstalt in Lorch. Ferner ist in Alfdorf eine Winterabendschule. In neuester Zeit sind in Welzheim und Lorch auch Sonntags-Gewerbeschulen errichtet worden.
b. Wohlthätige Anstalten.
Hospitäler und Krankenhäuser sind nicht im Bezirke. Außer dem vor einem Jahre wieder ins Leben gerufenen Bezirks-Vereine für entlassene Strafgefangene mit 90 Mitgliedern sind hier nur die Armenhäuser zu erwähnen, deren fast jede Gemeinde einige zählt. Besondere Erwähnung verdient jedoch, daß, namentlich in dem Gemeindebezirke Rudersberg, die Vermöglicheren häufig die mittellosen und hilfsbedürftigen Glieder der Gemeinde abwechslungsweise in | ihren Häusern ernähren und beherbergen. S. auch Plüderhausen.
c. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Landboten.

In der Oberamtsstadt ist kein Postamt; nur in Lorch befindet sich eine Postexpedition, allein ohne Stall. Die Verbindung des Bezirkes ist hauptsächlich mit dem Postamte Schorndorf lebhaft, wohin täglich ein Bote von Welzheim geht und zurückkehrt, der sich neuerdings eines anständigen Gefährtes bedient und somit eine tägliche Verbindung mit der Residenz vermittelt. Lorch steht durch den ellwanger Eilwagen in ebenso ununterbrochener Verbindung. Einmal wöchentlich fährt ein Frachtbote von Welzheim nach Stuttgart und zurück. Außerdem treffen Mittwochs und Samstags von allen Amtsorten die Amtsboten in Welzheim ein. Durch Lorch passiren täglich viele Fuhren.

2. Straßen und Brücken.

Nur eine einzige Staatsstraße ist im Bezirke; es ist dieß die alte Haupthandelsstraße von Stuttgart über Lorch nach Nürnberg, welche der Rems entlang auf einer Strecke von drei Stunden durch den südlichen Theil unseres Bezirkes zieht, indem sie bei Unter-Urbach in denselben eintritt und bei Sachsenhof ihn verläßt. Alle übrigen Straßen hat theils die Amtskörperschaft, theils die betreffende Gemeinde zu bauen und zu erhalten. Diese waren bis 1807 in der Regel über alle Maßen schlecht, und beschränkten sich auf die Wieslaufthal-Straße, auf jene von Welzheim nach Gaildorf, nach Lorch und nach Schorndorf. Indessen aber hat die Amtskörperschaft folgende Bauten ausgeführt:

a) Von Welzheim nach Eselshalden, zur Verbindung mit Schorndorf, 1640 Ruthen, im Jahr 1807/09.

b) Von Kaisersbach über Ebni, zur Verbindung mit Winnenden, 853 Ruthen, im Jahr 1829/30. | c) Von Welzheim nach Kirchenkirnberg bis zur Oberamtsgrenze von Gaildorf, 1700 Ruthen, im Jahr 1811/13.

d) Von Breitenfürst bis Bruck, zur Verbindung mit Lorch, 2940 Ruthen, im Jahr 1811.

e) Von der Oberamtsgrenze Backnang, bei Göckelhof, bis an die Oberamtsgrenze Gaildorf, Markung Kirchenkirnberg, zur Verbindung mit Murrhardt, 1420 Ruthen, im Jahr 1816/26.

f) Von Pfahlbronn über Alfdorf und Pfersbach bis an die Grenze des Oberamtes Gmünd, zur Verbindung mit Gmünd über Muthlangen, 2308 Ruthen, in den Jahren 1821 bis 1844.

g) Von Oberndorf bis an die Markung Allmersbach, Oberamts Backnang, 1050 Ruthen, in den Jahren 1824/43. Die Wieslaufthal-Straße, von Oberndorf abwärts gegen Schorndorf mit 1440 Ruthen wurde im vorigen Jahrhundert gebaut.

h) Von der Staats-Straße über Hangen-Deinbach, und Groß-Deinbach 1029 Ruthen, in den Jahren 1827 bis 1844.

i) Von Sachsenhof über Lenglingen bis zur Markung Hohenstaufen, zur Verbindung mit Göppingen, 1500 Ruthen, im Jahr 1817/18.

k) Von Lorch über Wäschenbeuren bis an die Grenze des Oberamts Göppingen, zu gleichem Zwecke, 2100 Ruthen, im Jahr 1821.

Eine Straße von Welzheim über Kaisersbach nach Kirchenkirnberg, zur Verbindung mit Gaildorf, und eine von Welzheim über Seiboldsweiler nach Göckelhof (oben e), wird demnächst zur Ausführung kommen.

Diese Straßen sind brauchbar und, soweit die ungünstigen Terrainverhältnisse es zulassen, von erwünschter Beschaffenheit. Dasselbe gilt von den in der Ortsbeschreibung erwähnten neuerbauten Nachbarschaftswegen, nicht aber von den übrigen vielen Vicinalstraßen, welche häufig nicht zu passiren sind. – Daß sich viele Steigen und darunter sehr steile, auf dem Walde befinden, z. B. über die Eselshalde, die Brucksteige oder Klostersteige, und dann zwischen Lorch und Wäschenbeuren, bedarf kaum der Erwähnung. – Die Amtskörperschaft hat nach Obigem im Laufe von fünfzig Jahren, 18.827 Ruthen (beinahe 101/2 geographische Stunden) Straßen gebaut, welches – durchschnittlich 6 fl. 30 kr. auf die Ruthe – einen Kostenbetrag von 122.375 fl. 30 kr. verursacht hat. Die Unterhaltungskosten | dieser Straßen auf 1844/45 sind zu 7388 fl. 2 kr. in Voranschlag genommen. Die Opfer für diese nach allen Seiten hin gehenden Verbindungsmittel, abgesehen von den einzelnen Gemeinden obliegenden Nachbarschaftsstraßen, sind daher für den Bezirk sehr groß; er lebt aber der Hoffnung, daß die künftige Eisenbahnlinie (ob durch das Filsthal oder durch das Remsthal führend) die Bezirke Hall, Gaildorf und zum Theile Backnang mit der Oberamtsstadt in eine lebhafte Verbindung bringen werde, indem ihre Einwohner hauptsächlich über Welzheim dorthin gelangen würden. – Die Bezirksbehörde dringt überall auf den Baumsatz an den Straßen, und da, wo Fruchtbäume weniger gedeihen, stehen Pappeln, Linden oder Vogelbeerbäume.

Steinerne Brücken sind: in Schadberg über die Roth, in Unter-Schlechtbach über die Wieslauf, bei Sachsenhof eine größere und eine kleinere über den Schweizerbach und eine auf der Markung Lorch; sowie auf der Staatsstraße eine gegen die Grenze des Oberamtes Schorndorf.

3. Sonstige Anstalten.
Eine Leihkasse befindet sich in Kaisersbach; sie ist Privatanstalt. Der obenerwähnte, im Decbr. 1839 errichtete, landwirthschaftliche Bezirksverein scheint neuerdings eine regere Thätigkeit zu entwickeln und zählt einige hundert Mitglieder. Eine Beschälplatte hat der Bezirk nicht, sondern es ist jene in Gmünd auch für ihn bestimmt. Liederkränze und Gesang-Vereine sind in Welzheim, Alfdorf, Lorch u. s. w. Die Schützengesellschaft wurde erst neuerlich wieder errichtet; s. Alfdorf. Gemeinde-Wasch- und Back-Häuser scheinen für die zerstreuten Wohnsitze nicht angemessen zu seyn, finden sich aber auch in den geschlosseneren Orten nicht. |
3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.


A. Oberamtspflege.

Nach der Rechnung von 1843/44 waren

a. das Vermögen:
      an Capitalien 17.610 fl.
      an Ausständen 2534 fl.
Zusammen 20.144 fl.
b. die Schulden 271 fl.
      bleibt Überschuß 19.873 fl.
c. die Jahreseinnahmen (nebst Steuern) 48.925 fl. 27 kr.
d. die Jahresausgaben (ebenso) 47.105 fl. 52 kr.
e. die Amtsschadensumlage 8500 fl.
f. die Amtsvergleichungskosten 133 fl.

Im J. 1816/17 bestand das Vermögen in 14.078 fl. Die Umlage betrug damals 17.085 fl.

B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1841/42 waren:

a. das Vermögen der Gemeinden:[2]
      verzinsliche Capitalien 48.909 fl.
      sonstige Forderungen 33.009 fl.
81.918 fl.
            (neben 3510 Morgen Grundeigenthum.)
b. die Schulden der Gemeinden:
      verzinsliche Kapitalien 4170 fl.
      sonstige Forderungen 1586 fl.
5756 fl.
c. die Einkünfte, ohne die Gemeindeumlagen 19.459 fl.
d. die Ausgaben 29.124 fl.
e. die Gemeindeumlagen 12.567 fl.
Das Gemeindevermögen an Grundeigenthum ist am Bedeutendsten, nächst der Oberamtsstadt, in Rudersberg und Lorch; an Capitalen: in Lorch und Alfdorf. Gemeindeumlagen werden überall gemacht; die größten in Wäschenbeuren | und Rudersberg. Der Schuldenstand der Gemeinden, im Allgemeinen sehr unbedeutend, ist, von der Oberamtsstadt abgesehen, am Höchsten in Rudersberg und am Niedrigsten in Kaisersbach und Pfahlbronn. Das Capitalvermögen der Gemeinden hat 1816/17 18.273 fl. und 1822/23 16.625 fl., die Schuldenlast derselben 1816/17 58.825 fl., 1822/23 43.785 fl., 1840/41 13.495 fl. betragen. Die Steuerrückstände bei den Gemeindegenossen betrugen 1816/17 55.030 fl., 1820 51.240 fl., 1838 1682 fl., 1841 aber 119 fl., und die Rückstände der Gemeindepflegen zur Oberamtspflege: 1816/17 9145 fl., 1822/23 1797 fl., 1840/41 Nichts.
C. Stiftungspflege.

Im Jahre 1841/42 waren

a. das Vermögen an baarem Geld und Capitalien 63.921 fl.
      (neben 2043/4 Morgen Grundeigenthum.)
b. die Schulden 1364 fl.
c. die Einkünfte 8314 fl.
d. die Ausgaben 7554 fl.

Die Gemeinden Kaisersbach und Unter-Schlechtbach haben keine Stiftungspflegen; die von Welzheim ist die reichste. Familienstiftungen bestehen im Bezirke nicht.

Aus dieser Darstellung ergibt sich, daß der Haushalt der Körperschaften geordnet und ihr Vermögensstand in ununterbrochener Zunahme begriffen ist.


4. Cataster und Steuern.

Mit Einschluß der Grundherrschaften beträgt das Cataster des Oberamtes von:

Grundeigenthum 170.439 fl. 18 kr.
Gefällen 4840 fl. 34 kr.
Gebäuden 1.445.078 fl.  –  kr.
Gewerben 2637 fl. 18 kr.
| Die direkte Staatssteuer für 1841/42 war an 2.000.000 fl.
Grundsteuer 14.405 fl.
Gefällsteuer 405 fl.
Gebäudesteuer 2819 fl.
Gewerbesteuer 1778 fl.
19.407 fl.

Hievon kommen somit auf 1 Quadratmeile 4219 fl 50 kr. und auf 1 Person 501/2 kr. Die höchste Grundsteuer trifft Pfahlbronn, die kleinste Kirchenkirnberg: die höchste Gebäudesteuer Lorch, die kleinste Kirchenkirnberg; die höchste Gewerbesteuer Welzheim, die kleinste Groß-Deinbach.[3]

An indirekten Steuern wurde im Durchschnitt der Jahre 1839/42 erhoben:

1) Wirthschaftsabgaben:
      vom Wein und Obstmost 5997 fl. 30 kr.
      Malzsteuer 4183 fl. 42 kr.
      vom Branntwein:
            Fabrikationssteuer 186 fl. 44 kr.
            Ausschenkabgabe 377 fl. 56 kr.
      vom Essig 26 fl. –  kr.
      Ausgleichungsabgaben –  fl. –  kr.
2) Accise:
      von Markt- und Handels-Waaren 9 fl. 10 kr.
      von Lotterien etc. 14 fl. 15 kr.
      von Güterveräußerungen 2989 fl. 10 kr.
3) Hundeauflage, einschließlich des Antheils
            der Ortsarmenkassen 322 fl. 40 kr.
4) Sporteln:
      von dem Oberamtsgericht 558 fl. 10 kr.
      von den Notariaten 1513 fl. 33 kr.
      von dem Oberamt 526 fl. 48 kr.
      von dem Cameralamt 436 fl. 20 kr.
|
Cataster der Grund- und Gefällherren,
welches nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffen ist.
Grund- und Gefäll-Herren. Grund-
Cataster.
Gefäll-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Gewerbe-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Standesherrschaft Limpurg 280 1 600 2 48 23 26 1 11 1 54
Gutsherrschaft Alfdorf 2175 43 765 14 8448 40 183 20 64 3 16 30 26 58
Gutsherrschaft Wäschenbeuren 797 9 778 27 2364 67 11 65 9 4 37
Graf v. Degenfeld-Schomburg
      in Eybach
98 24 8 14
A. Maiersperger in Öffingen
      u. Consorten
241 42 20 13
Stiftungsverwaltung Gmünd 285 46 23 55
Kirchen- u. Schul-Pflege Gmünd 295 16 24 42
Stadtpflege Gmünd 117 36 9 50
Stiftungspflege Steinenberg,
      O.A. Schorndorf
9 19 47
Hospitalpflege Göppingen 58 5
Stiftungspflege Hohenstaufen 2 10
Summe       2972 52 2874 43 11.412 42 48 250 31 240 44 22 18 28 52



  1. Ausschließlich der Meßner-Garben, der noch bestehenden vermischten vogteilichen Gefälle des Cameralamts, der Noval- und übrigen Zehenten, dagegen mit Einschluß der Frohnen und Frohn-Surrogate.
  2. Durch die in neuester Zeit erfolgte Erwerbung der Realrechte in Welzheim durch die Stadt ist eine wesentliche Änderung eingetreten. S. unten.
  3. Bei der jüngsten Wahl zur Ständeversammlung waren die Beträge an ordentlicher direkter Staatssteuer der Wahlmänner erster Klasse: in Pfahlbronn von 22 fl. 55 kr. bis 67 fl. 6 kr., in Groß-Deinbach von 25 fl. 33 kr. bis 57 fl. 43 kr.; dagegen in Unter-Schlechtbach von 7 fl. 5 kr. bis 16 fl. 38 kr. und in Rudersberg von 6 fl. 33 kr. bis 25 fl. 34 kr.


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