« Kapitel BW16 Beschreibung des Oberamts Waldsee Kapitel BS1 »
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17. Gemeinde Ziegelbach,
509 Einw.
  • 1) Ziegelbach, ein k. Pfarrdorf mit 231 Einw., 11/2 St. südlich von Waldsee, C. A. Waldsee, F. A. Altdorf. Großen und kleinen Zehenten bezieht die Pfarrei. Das Patronat ist königlich; s. u. Die Grundlasten sind unter denen der G. Heidgau und Wolfegg begriffen.

    Z. liegt an der Landstraße von Ravensburg nach Memmingen, an der südwestlichen Grenze des Wurzacher Rieds. Das Klima ist etwas kalt und rauh, der Boden aber fruchtbar. Der Ort besteht aus 19 fürstl. Lehengütern, 24 fürstl. Lehensölden und einer Mühle, 2 Lehen, 2 Sölden des Spitals Waldsee und einem Lehen der Kirchenfabrik Ziegelbach. Die Gemeindegründe sind auch hier im Besitze der Gemeinder. Als Theil der vorm. Grafschaft Wolfegg hat Z. Antheil an dem Wolfegg’schen Armen- und Schulfond. Es hat eine Kirche, ein vor 60 Jahren erbautes schönes und geräumiges Pfarrhaus und ein vor wenigen Jahren neu errichtetes Schulhaus. Die Baulast an Kirche und Pfarrhaus haben – bei Unvermögenheit der Kirchenpflege – die Zehentherren des Pfarrsprengels. Filiale sind sämmtliche Gem.-Parzellen und der H. Kolben. Wie Walther v. Hohenfels 1389 das Dorf, d. h. die Gerichtsbarkeit Ziegelbach und den Kirchensatz daselbst an Conr. Faber zu Waldsee verkauft hat, ist schon bei| Neuthann bemerkt. Von den Faberischen Erben kam die Besitzung theils an das Kloster, theils an den Spital zu Waldsee. Letzterer verkaufte 1524 den Kirchensatz oder das Patronatrecht an die Stadt Waldsee; das Kloster W. verkaufte 1540 die Hälfte der niedern Gerichtsbarkeit an die Herrschaft Wolfegg. Von dieser Zeit an war die Gerichtsbarkeit zwischen Wolfegg und dem Spital getheilt, bis letzterer endlich 1743 auch seine Hälfte für 1700 fl. an Wolfegg verkaufte. Wegen Ausübung ihres Patronatrechts reklamirt die Stadt. Daß Ziegelbach ein uralter Ort ist, und schon 808 und 815 vorkommt, ist schon S. 69. bemerkt. Im Übrigen gehörte der Ort mit seinen Parzellen zu den Gerichten Heidgau und Wolfegg, und wurde erst 1824 zur eigenen Gemeinde erhoben.
  • 2) Beutels, ein k. W. mit 29 Einw. Er besteht aus 2 Staatslehengütern und einem fürstl. Söldgut nebst Mahlmühle, und theilt ganz die Verhältnisse von Z. Die beiden erstern Güter, sowie noch 2 andere zu Rohrbach, waren Österreichisch, und kamen dadurch 1806 an den Staat. Früher besaßen sie die v. Altmannshausen.
  • 3) Himbach, ein k. W. mit 103 Einw., mit denselben Verhältnissen wie Z. 1388 vermacht Meister Heinrich, der Maurer, Bürger zu Waldsee, dem dortigen Kloster den großen und kleinen Zehenten zu H., s. auch S. 69; über den Verkauf Walthers v. Hohenfels s. Neuthann.
  • 4) Krattenweiler, ein k. W. mit 28 Einw., aus fünf fürstl. Lehengütern und einer Lehensölde bestehend. Das Übrige wie bei Ziegelbach.
  • 5) Rohrbach, ein k. W. mit 108 Einw., an der Landstraße von Ravensburg nach Memmingen. Den großen Zehenten bezieht der Staat, den kleinen und Neubruchzehenten die Pfarrei Ziegelbach. Der Weiler besteht aus 6 fürstl. Lehengütern und 6 fürstl. Lehensölden, 2 Staatslehengütern (s. Beutels), ein der Leprosenpflege Wurzach und ein dem Werner v. Kreit lehenbaren Gut. Er hat eine Capelle zur Privat-Andacht.
  • 6) Waldfeld, ein fürstl. Lehenhof mit 10 k. Einw. und denselben Verhältnissen wie Z.