« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Ulm Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren und deren Besitzungen.

Die grundherrlichen Rechte sind zwischen der Krone und einigen ritterschaftlichen Familien getheilt, der Antheil der Krone ist aber bei weitem der bedeutendste. Die Grundherren, welche zu Folge der Kön. Deklarationen zum ritterschaftlichen Adel und deren Besitzungen unter die Rittergüter gerechnet werden, sind:

1. Graf v. Castell-Dischingen als Besitzer eines zum Rittergut Wernau gehörigen Antheils an Einsingen.

2. Graf v. Maldeghem, der bedeutendste Grundherr des Oberamts, mit den Rittergütern Niederstotzingen, Ober-Stotzingen, Stetten und Kaltenburg. Die diesseitigen Besitzungen des Grafen umfassen, ohne den Antheil an Bissingen, 94485/8 Morgen mit 2225 Einwohnern. Außerdem hat Graf v. Maldeghem noch im Königreiche das Rittergut Bergenweiler Oberamts Heidenheim.

3. v. Tänzel-Trazberg mit dem Rittergut Bissingen.

4. Die Besserer von Thalfingen, mit Antheil an Ober-Thalfingen, Asselfingen, Breitingen, Jungingen und Osterstetten.

5. Die Schad von Mittelbiberach, mit Antheil an den Rittergütern zu Osterstetten, Breitingen, Böfingen und mehreren zerstreut liegenden Gütern in Grimmelfingen, Eiselau, Bernstadt, Langenau, außer andern, nicht hieher gehörigen Besitzungen zu Ringingen und Steinenfeld Oberamts Blaubeuren, so wie zu Mussingen mit den Hardthöfen Oberamts Wiblingen.

6. Die von Baldinger, mit Antheil an Böfingen, Breitingen und Eiselau. Lehens- und Gefällberechtigte gibt es viele. Die bedeutendsten sind: Die Kirchen- und Schulstiftungs-Pflegen und die Armenstifts-Verwaltung Ulm, die Ulmischen Familienstiftungen, besonders die Kraft-Strölinische; sodann die v. Welser etc.

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B. Lehens- und Leibeigenschaftwesen.
Nicht nur in den vormals klösterlichen und edelmännischen Besitzungen waren die meisten Güter Falllehengüter, und die Belehnten leibeigen, sondern es war dies auch häufig da der Fall, wo die freie Reichsstadt Grundherr war. In Alpeck und Lonsee machte sogar die Luft leibeigen, d. h. es waren alle Einwohner leibeigen und jede Person, die sich dahin verheirathete, wurde es ebenfalls. Doch war die Ulmische Leibeigenschaft auf keine Weise drückend, nur in dem Fall, wenn der Leibeigene auswandern wollte, legte man ihm eine kleine Manumissions-Abgabe auf. Wenn aber ein Einwohner von Alpeck oder Lonsee in einen andern Ort des Gebiets zog, so verfiel er von der „leichten“ in die „schwere Leibeigenschaft“, er mußte nun auch einen jährlichen Henneschilling und im eintretenden Falle Nachsteuer, Hauptrecht, Todfall bezahlen. In die Reichsstadt konnte kein Leibeigener, auch wenn er sich frei gemacht hatte, als Bürger, höchstens als Beisitzer, aufgenommen werden. Als Reste der Leibeigenschaft sind mehrere Frohnsurrogat-Gelder übrig geblieben, die aber, wie sämmtliche Lehensgefälle von Jahr zu Jahr häufiger abgelöst werden. Besonders im Jahre 1831 kamen sehr viele Allodifikationen vor. Die meisten Bauernhöfe sind Erblehen; Falllehen gibt es weniger. Die Lehengefälle bestehen in den gewöhnlichen Laudemien, Landachten sind seltener. Frohnen hatten sowohl die vormals Ulmischen, als die Klöster-Unterthanen zu leisten. Unter dem Titel „Kläfterlensgeld“ wurde ein Frohnsurrogatgeld auf alle frohnpflichtige immediate Stadt-Unterthanen für das Fällen und Beiführen des Holzes für Garnison, Kanzleien und des Besoldungsholzes umgelegt. Nun sind alle Frohndienste theils in Geldabgaben verwandelt, theils abgelöst. Die Gülten sind sehr verschieden, sogar auf ein und derselben Markung. Auf den Äckern der vormaligen Klosterorte lasten sie schwerer als auf denen der Ulmischen. Von vogteilichen Gefällen kommen vor, eine Ordinaristeuer in Asselfingen, Feuerhaber in Altheim und Neenstetten, Feuerkorn in Neenstetten und Weidenstetten, Vogthaber und Feuerhennen in Ballendorf, | Forsthaber in Bissingen, Fürbiethfrucht, ein Besoldungstheil vormaliger Ulmischer Amtsdiener, in Halzhausen, Hundeaufstockungsgebühr in Nieder-Stotzingen. Sie werden aber allmählig abgelöst. Eine Theilgebühr wird nur von dem s. g. Söflinger Weinbergen entrichtet. Die beinahe in allen Orten des Bezirks vorkommenden Pförch- und Weide-Käse, ein Forst- und Jagdgefälle, wurden surrogirt.

Die Grundlasten des Oberamts betrugen bei der Aufnahme des provisorischen Catasters an Geldgefällen 6104 fl. 33 kr., an zu Geld gerechneten Naturalgefällen 38.892 fl. 56 kr., zusammen 44.997 fl. 29 kr. Die vogteilichen Gefälle ertragen noch einige Scheffel Hafer und Dinkel, und verschwinden gegen die bedeutenden Lasten dieser Art in den benachbarten Oberämtern Blaubeuren und besonders Urach ganz. Die Vertheilung der Grundlasten enthält Tabelle IV. mit Abzug von 1/5tel ihres Betrages.

Die Zehnten sind, wo sie dem Staat gehören, größtentheils auf mehrere Jahre verpachtet. In Alpeck und Asselfingen darf jeder Inhaber eines Ackers vor Auszählung des Zehntens von jedem Jauchert Roggen 12, von jedem Jauchert Dinkel oder Einkorn 16 Garben als Lohngarben hinwegnehmen. Ausser dem Naturalzehnten besteht in Asselfingen der s. g. „Fraiszehenten,“ der nach einem dreijährigen Turnus in Geld erhoben wird. In Harthausen ist die 4te Garbe neben der 10ten als Landgarbe zu entrichten.

2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Das Oberamt Ulm gehört zum Donaukreis, die Stadt Ulm selbst ist der Sitz der Kreisbehörden und einer General-Superintendenz. Der Bezirk zählt 36 bürgerliche Gemeinden, wovon 1 erster, 4 zweiter, 31 dritter Classe sind. Sämmtliche Gemeinden stehen in unmittelbarer Verwaltung, da die Grundherren, welchen polizeiliche und richterliche Rechte zustanden, auf deren Ausübung verzichtet haben. Die Bezirksämter | sind die gewöhnlichen; in finanzieller Beziehung ist das Oberamt mit Ausnahme von 2 Gemeinden, welche dem Cameralamt Geislingen zugetheilt sind., unter die Cameral-Ämter Langenau und Ulm und das Forstamt Alpeck getheilt. Der Amtsbezirk des letztern umfaßt das ganze Oberamt und zerfällt in die Reviere Altheim, Langenau und Söflingen. In Langenau ist ein Unteramtsarzt, in Ulm und Langenau sind 2 Oberamtswundärzte, und 2 Oberamts-Thierärzte, und in Langenau und Westerstetten 2 Amtsnotare.
b. Kirchliche.

Das Oberamt hat 34 Pfarrämter, 24 evangelische und 10 katholische. Die ersteren mit 29 Filialien sind dem evang. Dekanat Ulm, der Pfarr-Weiler Reuti dem Pfarrer von Amstetten und dem Dek. Amt Geislingen, General-Superintendenz Ulm, der Weiler Merstetten als Filial von Heldenfingen dem Dek. Amt Heidenheim, General-Superint. Hall, zugetheilt. Die kath. Pfarrämter gehören zu dem kath. Dekanat Ulm, wozu noch 6 im Oberamt Blaubeuren und 1 im Oberamt Heidenheim kommen. Dem evang. Dekanatamt sind außer dem Bezirk keine Pfarrorte zugetheilt. Die Israeliten des Oberamts gehören zu dem Rabbinat Laupheim, Oberamts Wiblingen.

B. Anstalten.
a. Schulen.

In der Oberamtsstadt ist ein Gymnasium mit 6, und eine Realschule mit 5 Klassen. 20 Lehrer ertheilen Unterricht in den verschiedenen Fächern. Elementarschulen sind 57 in dem ganzen Bezirke, und zwar 46 evangelische mit 59, und 11 katholische mit 13 Lehrern.

Industrie-Schulen befinden sich zu Asselfingen, Langenau, Niederstotzingen; Oberstotzingen, Söflingen und Ulm; Ulm hat auch eine Sonntags- und Gewerbsschule, s. u.

b. Wohlthätige Anstalten.

Die Wittwen- und Waisen-Kassen der geistlichen und weltlichen Beamten und der Spital in Ulm sind die einzigen, welche nicht bloß eine örtliche Bestimmung haben, s. Ulm.

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c. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Landboten.

In Ulm ist ein Oberpostamt, in Luizhausen ein Postamt, in Nerenstetten ein Poststall ohne Expedition.

Statt Luizhausen war bis 1772 Westerstetten und von da bis 1812 H.Denkenthal die Post, vergl. Ulm.

Alle Wochen regelmäßig gehen nach Augsburg 2 Frachtfuhrleute; nach Canstatt, Lindau und Friedrichshafen, Kempten, Stuttgart, Tübingen, Überkingen je ein Frachtfuhrmann ab.

2. Straßen und Brücken.
a) Landstraßen.

1) die Stuttgarter Straße. Sie geht über Hinterdenkenthal, Luizhausen (früher über Westerstetten, s. unten) nach Geislingen etc. Die gefürchtete steile Steige bei Urspring wurde im J. 1825 durch eine andere Richtung, welche man der Straße gab, beseitigt, und gegenwärtig ist man damit beschäftigt, auch die Steige bei Denkenthal zu umgehen.

2) die Nördlinger Straße über Alpeck, Nerenstetten, Heidenheim etc., s. Alpeck.

3) die Augsburger Straße und

4) die Memminger Straße gehen gleich außerhalb der Stadt über die Donau und ins Königreich Bayern.

5) die Biberacher- oder Schweizer Straße geht unterhalb Göppingen in’s Oberamt Wiblingen, wo sie sich theilt und rechts über Laupheim, Biberach, Ravensburg nach Friedrichshafen, und gerade aus über Wiblingen, Kirchberg etc. nach Leutkirch und Lindau führt.

6) Die Ehinger oder Breisgauer Straße läuft unterhalb des Galgenbergs und diesseits der Donau über Erbach, Oberdischingen nach Ehingen.

7) die Blaubeurer Straße, durch das Blauthal.

Alle diese Straßen sind Staatsstraßen, und mit Ausnahme der Leutkircher Straße auch Poststraßen.

b) Vicinal-Straßen.

Das Oberamt zeichnet sich sehr vortheilhaft durch viele und gute Vicinalstraßen aus, um deren Herstellung sich der verstorbene Oberamtmann Regierungsrath von Muff sehr verdient gemacht hat. Die Straßen sind fast durchgängig chaussirt und wie die Hauptstraßen mit Obstbäumen bepflanzt. Die bedeutendsten sind:

| 1) Von Ulm nach Langenau und über Stotzingen nach Lauingen.

2) Von Ulm nach Altheim über Jungingen, Beimerstetten, Braitingen, Holzkirch, Weidenstetten;

3) Von Ulm nach Lonsee über Beimerstetten, Westerstetten etc.

4) Von Langenau über Bernstatt und Westerstetten nach Lonsee und Urspring.

5) Von Langenau über Nerenstetten, Weidenstetten nach Ettlenschieß und Geislingen. – Vormals waren 4 und 5 die Scheiben- ober Salzstraße, auf denen aus der Niederlage in Lauingen die Salzscheiben aus Bayern in’s Vilsthal u. s. w. geführt wurden.

c) Brücken.

Im ganzen Bezirk sind 42 steinerne und 30 hölzerne, zusammen 72 Brücken. Die ausgezeichnetsten sind die Donau-Brücke in Ulm und die Springwerksbrücke über die Blau bei Söflingen.

d) Sonstige Anstalten.

In Ulm befindet sich eine Halle. Eine Beschälplatte ist nur zu Nerenstetten. Über die Schifffahrt auf der Donau s. u. Ulm. In Ulm sind 2 Messen jährlich, ferner 5 Roß- und 2 Rindvieh- und Schafmärkte; in Altheim sind 2 Krämermärkte und 1 Viehmarkt; in Langenau 4 Krämer- und 4 Viehmärkte, in Niederstotzingen 2 Krämer- und Viehmärkte.

3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Am 1. Juli 1833 war der Stand folgender:

Vermögen:
 An Grundeigenthum und Gebäuden: 31.000 fl. – kr.
 Sonstige Forderungen 21.280 fl. 51 kr.
 Steuerausstände 252 fl. 24 kr.
Schulden 0    
 Amtsschaden wurde umgelegt 5792 fl.
B. Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen.

Am 1. Juli 1833:

Vermögen:
der Gemeinden, der Stiftungen.
 a. Verzinsliche Kapitalien 129.013 fl. — 1.025.142 fl.
 b. Sonstige Forderungen 31.776 fl.    
__________________________
160.789 fl. — 1.025.142 fl.
Schulden :
der Gemeinden, der Stiftungen.
 a. Verzinsliche 92.702 fl. — 2355 fl.
 b. Sonstige 3794 fl.    
__________________________
96.496 fl.    2355 fl.
| Das Vermögen der Gemeindekörperschaften übersteigt also die Schulden um 64.293 fl. und 1.022.787 fl.

Zu dem sehr bedeutenden Stiftungsvermögen kommen noch die ansehnlichen Privatstiftungen in Ulm, s. unten.

Das Einkommen der Gemeinden beträgt 103.818 fl. und die Ausgaben 96.758 fl., mithin Überschuß 7060 fl.

Das Einkommen der Stiftungen 129.579 fl. und die Ausgaben 121.471 fl., mithin Überschuß 8108 fl.

Im Jahre 1823 betrugen:

 die verzinslichen Activcapitalien der Gemeinden 94.033 fl.
 Ausstände bei den Steuerpflichtigen 76.190 fl.
 Andere Activposten 62.049 fl.
____________
Zusammen 232.272 fl.
Die Schulden dagegen an:
  verzinslichen Passivcapitalien 202.045 fl.
  Rückstände zur Amtspflege 8422 fl.
  Andere Passiv-Rückstände 20.698 fl.
_____________
Zusammen 231.165 fl.

Die Steuerrückstände der Steuerpflichtigen zu den Gemeindepflegen sind im Verhältniß der Größe des Oberamts nicht bedeutend, sie betragen noch 12.436 fl., wovon Söflingen mit 5481 fl. den größten Antheil hat.

Der Zustand der Gemeindekörperschaften ist nicht nur, wie aus obiger Darstellung erhellt, im Allgemeinen gut, sondern er ist es in der Regel im Einzelnen. Der größte Theil der Gemeinden hat mehr Einkünfte als Ausgaben, und daher auch ordentlicher Weise keine Umlagen nöthig. Im Ganzen schreitet der Wohlstand der Körperschaften sowohl als der einzelnen Angehörigen sichtbar vorwärts; bei beiden wirkt vorzüglich auch der glückliche Umstand, daß der Oberamtsbezirk sich guter Ortsvorsteher erfreut.

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4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts mit Einschluß der Grundherrschaften beträgt von

Grundeigenthum 349.066 fl. 1 kr.
Gefällen 53.252 fl. 58 kr.
Gebäuden 4.365.085 fl.
Gewerben 12.689 fl.
________________
4.760.092 fl. 59 kr.

Die directe Steuer pro 1834/35 war:
Grundsteuer 34.287 fl.
Gefällsteuer 3642 fl.
Gebäudesteuer 12.938 fl.
Gewerbesteuer 13.623 fl.
_____________
64.490 fl.

Auf die Quadratmeile kommen demnach 8716 fl. Steuern, und auf 1 Person 2 fl. 6 kr.

Durch das provisorische Cataster von 1821 erhöhte sich die Steuer um 10.519 fl. (bis 1822 hatte sie an 2.400.000 fl. 47.010 fl. betragen), weitere Erhöhungen ergaben sich durch Veränderungen in dem Cataster, namentlich durch Ankäufe des Grafen von Maldeghem, der Staatsgüter und Gefälle an sich brachte.

Das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffene Cataster der Grund- und Gefällherren, welches in der IV. Tabelle nur summarisch angegeben ist, vertheilt sich unter dieselben folgendermaßen:

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Cataster der Grund- und Gefällherren.
Grund- und Gefällherren Grund-
Cataster
Gefälle-
Cataster
Gebäude-
Cataster
Gewerbe-
Cataster
Grund-
Steuer
Gefäll-
Steuer
Gebäude-
Steuer
Gewerbe-
Steuer
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Fürst von Thurn und Taxis 8525 25 16
von Baldinger und Consorten 31 16 363 3 25 39 46
Graf von Maldeghem 5447 16 5822 1 17.655 592 14 637 39 52 19
Herr von Süßkind 183 20 20 5
von Schad und von Baldinger 37 45 4 8
Graf Castel-Dischingen 58 3 281 15 6 22 30 48
von Schad und Consorten 218 49 389 35 24 42 40
Freiherr von Bernhausen 42 11 7 23 4 37 49
Verschiedene adelige Gefällbesitzer 4661 17 2115 510 25 6 16
Summe 6018 40 11.524 31 28.295 654 51 1262 12 83 51

Das Thurn- und Taxische Cataster beruht auf einem Gebäudebesitz zu Ulm, das Süskindische auf einem Waldbesitze zu Ober-Stotzingen, und das von Bernhausensche auf einem kleinen Besitze zu Mähringen.