« Kapitel B 17 Beschreibung des Oberamts Tettnang Kapitel B 19 »
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18. Gemeinde Ober-Theuringen,
bestehend aus 21 Parzellen mit 985 kath. Einwohnern.
Der Bezirk liegt größtentheils im (Roth-) Achthale und den an dasselbe sich anreihenden Höhen. Gegen Westen grenzt er an das Großherzogthum Baden, gegen Norden wieder an Baden und das Oberamt Ravensburg. Die Ach fließt mitten durch. Die Parcelle Erbenweiler ist durch die Gemeinde Thaldorf davon getrennt. Der Bezirk war ehemals in Beziehung auf Hoheitsrechte zwischen der Landvogtei und der Grafschaft Heiligenberg getheilt, die Roth-Ach bildete die Hoheitsgrenzen. Bei Ober-Theuringen stand ein Östreichischer, gegenüber ein Heiligenbergischer Galgen. Noch jetzt hat Heiligenberg die Forst- und Jagdgerechtigkeit auf dem rechten Achufer. Die Grundherrschaft war in verschiedenen Händen; die Reichsstadt Ravensburg besaß die Herrschaft Althaus, Neuhaus und Bitzenhofen mit Niedergerichtsbarkeit und Steuerrecht. Die Gemeinde hat fruchtbare Felder und schöne Baumgüter, auch etwas Weinbau. Die ökonomischen Verhältnisse der Gemeinde-Einwohner sind gut; die Güter des Bezirks wurden erst vor 50 Jahren vereinödet. Auffallend ist das Verhältniß der unehelichen Geburten zu den ehelichen, das von 1826/35 wie 1:2,7 war. Die Gemeinde gehört zum Cameralamt Friedrichshafen. Kirche und Schule für den ganzen Pfarrsprengel sind in Ober-Theuringen. Zehnten und Gefälle sind vielfach vertheilt; die letztern hat jedoch größtenteils der Staat, Zehntherren sind: der Staat, die Pfarreien Ober-Theuringen, Eriskirch, Eggartskirch, die Badische| Domänenverwaltung Meersburg, die Spitäler Constanz und Ravensburg u. a.
  • 1) Ober-Theuringen, ein kath. Pfarrw. mit 101 Einw., 3 Stunden nordwestlich von Tettnang, im Rothachthale, am Fuße des Gehrenbergs. 1 Hof gehört zum Spital Ravensburg. Das Patronat, das ehemals Ravensburgisch war, ist nun Königlich.

    O-Th. hat eine schöne Lage an und auf einem Hügel im Thale zwischen der Ach und dem Thaldorfer Bach. Auf der Höhe des Hügels liegt die Pfarrkirche, um die sich die Häuser herum reihen. Der Ort hat eine Schildwirthschaft und an der Ach eine Mahl- und eine Sägemühle. Die alte Pfarrkirche zum heil. Martin wurde 1820 gänzlich reparirt; das Pfarrhaus wurde 1754 neu gebaut. Die Baulast der Kirche ruht auf der vermöglichen Kirchenbaupflege, die des Pfarrhofes auf dem Spital Ravensburg, als Grund- und Zehntherrn. Die Pfarrei ist, wie nachher gezeigt werden wird, eine der ältesten am Bodensee, und ihr Pfarrsprengel war früher einer der größten; es gehörten auch Schnetzenhausen, Bavendorf und die jetzt Großherz. Badischen Dörfer Berkheim, Leimbach und Riedheim mit ihren nunmehrigen Pfarrsprengeln darein; jetzt ist die Pfarrei auf den Gemeindebezirk beschränkt. Vor Zeiten bestand zu O-Th. auch eine Kaplanei, sie wurde 1481 von Matth. von Moosheim Pfarrer in O-Th. gestiftet, aber schon 1540 wieder aufgehoben. Das Einkommen wurde zur Aufbesserung der Pfarrstelle und das Kaplaneihaus zum Schulhaus verwendet.

    In voriger Zeit stand O-Th., wie schon bemerkt worden, unter der Landeshoheit der Östreichischen Landvogtei, Lehensherr war größtentheils das Stift St. Johann in Constanz, 4 Höfe gehörten nach Ravensburg mit Niedergerichtsbarkeit und Collectation. Jetzt sind die Höfe fast alle allodificirt. Nur eine kleine Viertelstunde unterhalb O-Th. liegt Unter-Theuringen. Beide Orte, sowie die einzelnen dazu gehörigen Höfe wurden ehemals zusammen ohne Unterscheidung unter dem Namen Theuringen begriffen. Nach der Mundart des Volks wurde der Name gemeiniglich Thüringen, in älteren Zeiten aber auch Düringen, Duringen und später auch Deuringen geschrieben. Der Ort kommt schon in den ältesten St. Galler und andern Urkunden vor. Nach denselben schenkte ein gewisser Mothari am 10. Mai 752 dem Kloster St. Gallen unter Anderem seinen Hof Theuringen mit 11 Häuslern Curtis Duringas cum undecim casatis. Actum in ipse Duringas. Neug. C. D. No. 17. Ums Jahr 753 schenkte der Bischof Sidonius von Constanz, der sich der Abtei St. Gallen bemächtigt hatte, dem Königl. Kammerboten und Grafen des Linzgaues Warin unter| Anderm Thüringen. Neug. Ep. Const. p. 77. Am 7. September 783 schenkt Wano dem Kloster St. Gallen sein Erbe in Th. in villa Duringas im Linzgau. Neug. C. D. No. 85. Am 29. März 786 überläßt Chnuz seiner Tochter Maganrada Güter in Chnuzenweiler, und die Schenkung geschieht in öffentlicher Verhandlung zu Th. „Actum in villa Duringas puplici“ Ib. Nr. 95. Am 12. Mai 818 schenkt Werinpert dem Kloster St. Gallen sein Erbe im Linzgau, im Ort Werinpertweiler (Wechsetsweiler s. Ravensbg.) in der Mark Duringas Ib. 198. Im December 836 bestätigt K. Ludwig der Fromme, die an das Kloster Reichenau gemachte Güterschenkung des Priesters Engelbert im Linzgau in dem zu der Villa Duringa gehörigen Territorium, s. S. 84. Am 11. September 844 übergeben Ratolf und Scrutolf ihre Besitzungen in der Theuringer Mark – Turingaro marcha – an das Kl. St. Gallen. Neug. Nr. 307. K. Otto II. bestätigte 972 dem Kloster Einsiedeln unter anderen Besitzungen auch die Güter Ittendorf und Theuringen (Thuringa) in der Grafschaft Linzgau. Neug. Nr. 762. Ebenso bestätigt K. Friedrich I. dem Bisthum Constanz im Jahr 1155 und ganz auf die gleiche Weise K. Karl IV. im Jahr 1357 mit dessen sämmtlichen Besitzungen den dem Domcapitel gehörigen Hof in Thüringen mit der Hälfte der Kirche und der Zehnten. – „Curtim in Thuringen cum medietate ecclesie et Decimarum:“ Neug. Cod. Dip. Nr. 866. Manlius Chron. Const. b. Pistor I. 699. Nach weitern urkundlichen Nachrichten aus dem 8. u. 9. Jahrhundert, welche von dem verst. Ildeph. v. Arx in St. Gallen dem Herrn Pfarrer Fehr in O.-Theuringen auf sein Ansuchen mitgetheilt wurden, versprach ein gewisser Dudo im Jahr 764 seine jährliche Gült von seinem Hofe Chisinga in Theuringen abzuliefern, und im Jahr 845 verpflichtete sich Frau Willihild zu einem jährlichen Zins an das Kloster von ihren Gütern zu Wiggenhausen in der Türinger Mark. Nach diesen Urkunden war also Theuringen schon im 8. u. 9. Jahrhundert ein wohlbekannter Ort, er war der Hauptort und die Gerichtsstätte einer Mark, wo öffentliche Verhandlungen vorgenommen wurden, und zwar einer sehr ausgedehnten Mark. Er war im Besitz eines edlen Gutsherrn, Namens Mothar; denn Curtis hieß zu jener Zeit der Herrenhof, zu dem andere Höfe (mansi), die Höfe der Bauern und die Sitze (casae) der Handwerksleute und Diener als Eigenthum gehörten. Durch die obenerwähnten Schenkungen kamen sowohl der Herrenhof als auch andere dazu gehörige Güter in den Besitz des Klosters St. Gallen. Von St. Gallen ging der Besitz auf Constanz über, wo er sich, durch weitere Schenkungen| vermehrt, zwischen dem Bischof, dem Domcapitel und dem Chorherrenstift St. Johann vertheilte, und zuletzt aber hauptsächlich bei letzterem sich vereinigte. Die Schenkung des Bischofs Sidomus an den Gaugrafen Warin scheint nicht nachhaltig gewesen zu seyn; dagegen findet man neben Constanz noch andere Theilhaber an dem Bezirke, die entweder mit ihrem Antheil belehnt waren, oder denselben als freie Grundeigner von den ältesten Zeiten her besaßen. Darunter befand sich hauptsächlich eine adelige Familie, die sich von Theuringen schrieb, die noch jetzt blühende Familie der Freiherren v. Theuring oder v. Deuring. Man findet sie schon frühzeitig in dem Besitz eines bedeutenden Theils der alten Th. Markung. Im J. 1135 übergibt nach der Petershauser Chronik Gieselfried von Theuringen seinen einzigen Sohn Rupert (der 1163 wieder in einer Urkunde als Zeuge erscheint) mit all seinem Eigenthum in Turingen und Jettenhusen dem Kloster, nahm jedoch, bei einem Streit mit demselben Sohn und Güter wieder zurück. In des Müllers Garten zu O.-Th. sah man noch in der 2ten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Überreste eines Schlosses, wo die von Th. ihren Sitz hatten. Es gehörten aber nicht nur Güter zu Th. und Jettenhausen, sondern auch zu Hefigkofen, ferner Bitzenhofen und einzelne Höfe, auch das halbe Patronatrecht zu O.-Th. zu dem Besitzthum des Geschlechts. Von den Herren von Theuringen kamen ihre Güter mit wenigen Ausnahmen an die Herren von Schmalneck. Im Jahr 1241 erscheint Conrad von Schmalneck urkundlich im Besitze derselben; aber schon 1288 verkauften, nach Ildeph v. Arx, die v. Schmalneck den Besitz mit der Herrschaft Schmalneck an die Grafen v. Werdenberg, s. S. 223 etc. Im Jahr 1413 verkauften die von Werdenberg, nachdem sie noch 1410 auch Zehntrechte zu Theuringen, vermuthlich die der Dompropstei, die auch das halbe Patronatrecht hatte, gekauft hatten, die Theuringischen Güter, welche gemeiniglich unter dem Namen der Herrschaft Neuhaus und Bitzenhofen begriffen wurden, mit der Herrschaft Schmalneck an die Stadt (Spital) Ravensburg und so wurden nun neben Constanz, die Reichsstadt Grund- und Patronatsherr zu Theuringen. Inzwischen hatte, wie wir nachher sehen werden, schon lange vorher auch das Kloster Weißenau Güter und Rechte in dem Bezirke, insbesondere zu Unter-Theuringen erworben. Auch waren einzelne Höfe bei der alten gutsherrlichen Familie der von Theuring geblieben, von der sich Zweige zu Ravensburg und Bregenz niedergelassen hatten; im Jahr 1649 wurde sogar die Herrschaft Alt- und Neuhaus und Bitzenhofen nebst Zugehör, also das alte Theuringische Gut, von der Stadt Ravensburg an Joh. Georg von Deuring um 8000 fl. wieder verkauft,| und erst im Jahr 1764 erwarb es die Stadt wieder unter dem Titel der Wiederlosung von dem Freiherrn Jos. Joachim v. Deuring, Speirischen Oberst-Jägermeister für 50.000 fl. Von dieser Zeit an blieb Ravensburg im Besitze des Guts und des Patronatrechts zu Th. Die Constanzischen Höfe wurden 1830 bis auf ein einziges Gut allodificirt. Wie in politischer Beziehung, so war Theuringen auch in kirchlicher Hinsicht in ältern Zeiten schon ein bedeutender Ort; es war der Hauptort eines Landcapitels, des Landcapitels Theuringen oder Thüringen, und war dieß bis zum J. 1812, wo der Capitelsverband aufgelöst wurde. Seine Pfarrkirche ist wohl eine der ältesten Kirchen am Bodensee, denn indem das Kloster St. Gallen im Jahr 752 in den Besitz des Haupthofes von Th. kam und vielleicht vorher schon andere Höfe besessen hatte, der Ort überdieß der Sitz einer klösterlichen Verwaltung war, in welche die Gefälle des Bezirks abgeliefert wurden, befand sich unzweifelhaft auch schon eine Kapelle oder Kirche daselbst, da solche ja bei unbedeutendern Klostershöfen nie fehlten. Auch der große Sprengel der Pfarrkirche in frühern Zeiten beweist ihr hohes Alter; urkundlich kommt die Kirche jedenfalls schon 1155 vor. Im Jahr 1275 war Heinrich von Tanne Pfarrer in Th., 1316 der Graf Rudolph v. Werdenberg, 1347 Ulrich von Pappenheim – ein Beweis von der Bedeutung der Pfründe. Im Jahr 1452 wurden Ober- und Unter-Theuringen nebst Hefigkofen und Bitzenhofen in der Fehde des Hans von Rechberg, Heinrichs v. Geroldseck etc. mit Ravensburg und den Seestädten von jenen niedergebrannt. Dasselbe geschah Bitzenhofen 1646 von dem Oberst Wiederhold, Commandanten zu Hohentwiel. Nordöstlich von O.-Th. liegt ein ziemlich großes Ried, das Theuringer Ried genannt, der Grund von einem ehemaligen See, wovon noch 1612 Reste übrig waren.
  • 2) Althaus, H. mit 3 k. Einw. an der (Roth) Ach, vormals Ravensburgisch, s. o.
  • 3) Behweiler, W. m. 24 k. Einw., bestehend aus 2 früher Kloster-Salmansweilschen Schupflehenhöfen.
  • 4) Bibruck, W. mit 56 k. Einw., vormals landvogt. Die Grundberrschaft war Weißenauisch, 1 Schupflehen gehörte dem Spital Ravensburg, schon 1210 erhielt das Kloster einzelne Güter daselbst von Heinrich von Manzell und seinen Brüdern, siehe Manzell. 1216 erhielt es durch Tausch von dem Kl. Einsiedeln ein Gut, das einem Scholaren Heinrich daselbst gehörte. Ums Jahr 1240 tauschte das Kloster von Hermann von Manzell ein Lehen der Ritter Conrad v. Hassenweiler und Conrad v. Schmalneck ein. Auch noch später in den Jahren 1420, 1423, 1440 und 1441 erwarb Weißenau Güter. Mit Weißenau kam der Weiler| 1805 unter Würtembergische Hoheit, die übrigens schon durch den Besitz der Landvogtei begründet war.
  • 5) Bitzenhofen, W. mit 265 k. Einw. am Fuße des Gehrenberges, an dem sich die Güter des Weilers hinaufziehen. Der Ort wird vom Rohmbach bewässert, er hat eine Schildwirthschaft. B. gehörte früher mit Niedergerichtsbarkeit und Steuerrecht zur Reichsstadt Ravensburg, die hohe Gerichtsbarkeit hatte Heiligenberg. Die Lehensherrschaft war vielfach vertheilt: 11 Höfe waren Lehen von Ravensburg und 1 H. von Heiligkreuz daselbst, 4 von der Heiligenpflege Theuringen, die noch jetzt Gefälle hat, 1 von der St. Johannispflege in Constanz, 1 von dem Kl. Kreuzlingen, 1 von dem Stift Markdorf, 1 von dem Kl. Weingarten. Es gab auch ein adeliges Geschlecht, das sich von Bitzenhofen schrieb: Albert, Walter und Heinrich von B. erscheinen von 1175 bis 1200 unter den Wohlthätern des Klosters Weißenau; Werner v. B. steht als Zeuge in einer Urkunde über Manzell. Sehr wahrscheinlich waren diese Bitzenhofen eine Linie der von Theuring. Von ihnen kam B. an die v. Schmalneck, von diesen an die Grafen v. Werdenberg zu Heiligenberg und von letztern endlich an die Reichsstadt Ravensburg, deren Schicksale es sofort theilte (s. oben). Über die zweimalige Einäscherung des Orts, s. O.-Theuringen.
  • 6) Blankenried, W. mit 24 k. Einw. Der Weiler ist erst seit 30 Jahren, durch die Vereinödung der Güter von Ober-Theuringen, entstanden.
  • 7) Erbenweiler, W. mit 34 k. Einw., umschlossen von der Gemeinde Thaldorf. Die Höfe, die jetzt grundeigen sind, gehörten früher der Kraftischen Familie zu Memmingen; auch hatte das Kloster Weißenau schon bei seiner Stiftung von Luitgard, der Schwester des Stifters Gebizo im Jahr 1145 einen Hof in Erbenweiler erhalten.
  • 8) Hefigkofen, W. mit 162 k. Einw., an der Straße von Ravensburg nach Meersburg und an der Kornstraße, mit 1 Schildwirthschaft. Der Ort hat eine unebene und nicht gar freundliche Lage, auch ist die Beschaffenheit der Häuser nicht die beste. Unter der Landeshoheit und Gerichtsbarkeit der Landvogtei war die Lehensherrschaft ehemals vielfach vertheilt; gegenwärtig hat neben dem Staat nur noch der Spital Ravensburg Theil daran. Früher besaß hauptsächlich auch das Kloster Weißenau von den Zeiten seiner Stiftung her Höfe daselbst, die es aber wieder verlor. Drei Brüder: Walther, Ulrich und Burkhard (von Hefigkofen?), welche dem Kloster zwischen 1175 und 1180 einen Hof stiften, werden Ministerialen des Pfalzgrafen (Rudolfs) von Tübingen genannt. 2 Höfe gehörten dem Kloster Weingarten, 1283 von Werner von| Raderach gestiftet. Ravensburg erwarb seinen Antheil hauptsächlich 1413 mit Schmalneck. Mit der Landvogtei kam H. 1805 an Würtemberg.
  • 9) Holzhof, H. bei Weiler, theilt, wie dieses, alle Verhältnisse mit Bitzenhofen.
  • 10) Neuhaus, W. mit 51 k. Einw. an der Rothach, mit einer Kapelle, 1 Schildwirthschaft, 1 Rothgerberei, 1 Mahl- und Sägemühle, 1 Lohstampfe, Ölmühle und Hanfreibe. Die Kapelle, worin jährlich eine Messe gelesen wird, wurde 1707 aus milden Beiträgen erbaut. 1824 erkauften die Orte Bitzenhofen und Neuhaus dieselbe und haben sie auch zu unterhalten. Unter dem Namen „Herrschaft Neuhaus“ wurden früher gemeiniglich die in dem jetzigen Gemeindebezirk Theuringen gelegenen Besitzungen der Stadt Ravensburg, worin diese die N. Gerichtsbarkeit und das Steuerrecht hatte, nämlich Alt- und Neuhaus und Bitzenhofen mit Zugehörde begriffen, s. oben. Die Herren v. Deuring hatten zu Neuhaus einen Wohnsitz, das jetzige Adler-Wirthshaus.
  • 11) Rammetshofen, W. mit 58 k. Einw. im Achthale. 1 Hof gehört zur Kirchenpflege Friedrichshafen, früher waren daselbst auch noch andere Lehensherrn, darunter auch die Herren v. Theuring zu Bregenz; jetzt hat noch das Stift Markdorf ein Schupflehen.
  • 12) Ramsenbühl, H. mit 7 k. Einw. am westlichen Abhang des Achthales.
  • 13) Remette, H. mit 5 k. Einw., am Gehrenberge, eine ehemalige Zugehörung von Bitzenhofen.
  • 14) Riether, W. mit 21 k. Einw., früher besaß der Ravensburgische Bürger Deuring beide Höfe zum Riether.
  • 15) Rußenreute, W. mit 15 k. Einw., theilt alle Verhältnisse mit Parzelle 5.
  • 16) Staffelbild, Hs. bei der oben erwähnten Kapelle, zu Ober-Theuringen gehörig, mit 4 Einwohnern.
  • 17) Unter-Theuringen, W. mit 121 Einw., an der (Roth) Ach, 1/4 St. unterhalb Ober-Theuringen, mit 1 Schildwirthschaft. U.-Th. gehörte früher dem Kloster Weißenau mit Niedergerichtsbarkeit und Steuerrecht, die hohe und forsteiliche Gerichtsbarkeit war Heiligenbergisch, siehe oben. In ältern Zeiten gehörte U.-Th. größtentheils nach Constanz, Stift St. Johann, und war vielleicht der obenerwähnte Herrenhof. 1430 erhält ein Heinrich von Payern (Paygern), Bürger zu Stein, von dem Stift verschiedene Güter zu Lehen. Er selbst scheint auch eigenthümliche Güter besessen zu haben. Im Jahr 1446 verkauft dieser Heinrich von P. seinen Maierhof mit Gericht, Zwäng und Bänn, seinen Zehnten und ein Fruchtgefälle aus der Chorherrn von St.Johann Hub zu U.-Th.| um 1000 fl. an das Kloster Weißenau. Später kaufte Weißenau noch weitere Güter, zum Theil von dem Stift St. Johann selbst, und wurde so allmählig Herr von U.-Th. Im Jahr 1510 wurde ein in des Gotteshauses Niedergerichten zu U.-Th. begangener Wald-Frevel nun vom Landgericht zu Püren (Beuren, Bezirks Heiligenberg) gerichtet. Darüber entstanden lange Streitigkeiten, bis endlich 1543 durch einen Vertrag zwischen dem Kloster und Heiligenberg die Gerichtsbarkeit-Verhältnisse festgestellt wurden. Im Übrigen theilte U.-Th. sein Schicksal mit Weißenau. Über die Einäscherung des Orts 1452 s. Ober-Theuringen.
  • 18) Vittenhaag, W., bestehend aus 2 Häusern, m. 9 Einw., gehörte den Klosterfrauen zu St. Michael in Ravensburg, früher den Ebingern von Steußlingen.
  • 19) Wammeratswatt, H. m. 7 Einw., ein altes Stiftungsgut des Klosters Weißenau, dessen schon in dem Privilegium Kaiser Friedrichs I. von 1164 ausdrücklich gedacht ist. Theil daran scheint die Familie der Stifter von Weißenau noch behalten zu haben; denn 1272 schenkte Heinrich, Schenk von Vigenburg, nachdem er dem Kl. Weißenau mit seinen Dienstleuten vielen Schaden zugefügt, demselben als Entschädigung sein Gut in Wambrazwatt.
  • 20) Weiler, bei Neuhaus, H. mit 3 Einw., theilt alle Verhältnisse mit Parzelle 5.
  • 21) Ziegelmühle, M. mit 15 Einw., eine vormals Kloster Weißenauische von der Roth-Ach getriebene Erblehenmühle mit 4 Gängen. Das Kloster kaufte sie 1274 vom Kloster Salem um 11 Pfund Denare.