« Kapitel A 3 Beschreibung des Oberamts Tettnang Kapitel A 5 »
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IV. Wohnorte.

1. Orte.
A. Zahl und Gattung.

Der Oberamtsbezirk enthält 383 Wohnplätze und zwar:

Städte
Dörfer
Weiler 243 
Höfe 93 
Einzelne Wohnsitze     38 
Zusammen 383.

Pfarrdörfer befinden sich unter den Dörfern 4, davon haben Marktgerechtigkeit 2, und 22 Weiler sind Pfarrweiler.


B. Lage und Beschaffenheit.
Die Orte liegen theils in der Bodensee-Ebene, theils in dem hügeligen Schussen- und Achgebiet, theils in dem höher ansteigenden Argengebiete. Sie haben größtentheils eine schöne und angenehme, durch weite Aussichten ausgezeichnete Lage, sind aber für sich selbst größtentheils von geringer Beschaffenheit und bestehen, wie die obige Übersicht zeigt, meist aus kleinern Weilern und Höfen. Die Vereinzelung der Wohnsitze, welche besonders stark in dem östlichen, in das Algäu eingreifenden Theil des Oberamts| ist, hat auch hier ihren Grund theils in alter deutscher Sitte, theils in der Vereinödung – dem Zusammenlegen oder Arrondiren der Güter – die in dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts vorgenommen worden ist, wodurch Vielen, denen ein entfernteres Gut zugefallen ist, veranlaßt worden sind, auch ihren Wohnsitz auf demselben aufzuschlagen. In neuern Zeiten suchten zwar die Beamten aus guten Gründen der Fortsetzung jener Isolirung zu begegnen; sie vermochten jedoch nicht zu verhindern, daß nicht immer neue Einödhöfe entstanden. Mit Ausnahme der beiden Städte sind Langenargen, mit 1079 E., und Hemigkofen, mit 583 E., die größten Orte im Oberamt; außer ihnen hat keines mehr die Zahl von 300 E., Oberdorf zählt 289, Oberailingen 286, Betznau 274, Eriskirch 267, Bitzenhofen 265, Primisweiler 263, Fischbach 223, Gattnau 208, Unter-Meckenbeuren 206.


2. Gebäude.
A. Anzahl und Gattung.

Das Oberamt zählt nach der Tabelle I.:

Haupt- und Wohngebäude        2929
Nebengebäude 2296
Zu öffentlichen Zwecken       101
Summe 5326

Unter den Hauptgebäuden sind 2 Schlösser (Friedrichshafen und Hersberg, außer 7 andern, die ihre ursprüngliche Bestimmung verloren haben, nämlich Tettnang [3], Gießen, Hirschlatt, Liebenau, Schomburg). Unter den für öffentliche Zwecke bestimmten Gebäuden sind 32 Kirchen, 25 Kapellen, 3 Spitäler, 27 Schulhäuser, 3 Rathhäuser etc. Unter den Schulhäusern sind mehrere neue, sehr ansehnliche Gebäude, würdige Denkmäler und Fürsorge des vormaligen Oberamtmanns Klemm und des Dekans Gall. Im Durchschnitt kommen auf 1 Wohnhaus 66/10 Menschen, s. Tab. I. Die Brandversicherungs-Register führen 5282 Haupt- und Nebengebäude auf.

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B. Bauart und Material.

Die älteren Gebäude auf dem Lande sind größtentheils ganz von Holz, eine Art Blockhäuser, und mit Schindeln bedeckt; seit 15–20 Jahren hat sich aber unter der Einwirkung des Oberamts die Bauart sehr verbessert. So ansehnliche Bauernhäuser, wie man sie z. B. in dem Oberamt Saulgau findet, trifft man übrigens auch jetzt noch selten. Da es fast ganz an Bausteinen fehlt, so wird das Mauerwerk meist aus Kieseln, zum Theil auch mit gebrannten Steinen ausgeführt. Für bessere Gebäude und besondere Zwecke werden die Bausteine von Rorschach über den See herübergeholt, oder auch von Röthenbach im Vorarlbergischen; häufig werden auch die Weißenbronner Tuffsteine, im Oberamt Waldsee, benützt, da die einheimischen Tuffsteine so wenig als die Sandsteine eine entsprechende Benutzung zulassen.

C. Werth und Eigenthum der Gebäude.

Der Werth der steuerbaren und der in der Brandversicherung stehenden Gebäude beträgt:

a. nach dem Cataster ............  1.910.400 fl.
b. nach der Brandversicherung  3.524.575 fl.

Nach a. ist also der Werth eines Gebäudes im Durchschnitt 409 fl., nach b. 667 fl.; dem Staat gehören 35, den Grundherren 10, und den Körperschaften 148.