« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Spaichingen Kapitel B 1 »
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Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


Politischer Zustand.[1]
I.
Der Bezirk theilte in der ältesten Zeit meistens die Geschicke des benachbarten Rottweiler Oberamts. Er gehörte dereinst als Bestandtheil des römischen Dekumatenlandes zu der Provinz Obergermanien, theilweise wohl auch zu Rätien; später als ein Glied des südlichen Alamannenlandes zum Herzogthum Alamannien, insbesondere zum alamannischen Gau der Berchtoldsbaar und deren Grafensprengel, dem Scherragau. (Vrgl. z. B. unten die Urkunden vom J. 786 bei Deilingen und vom J. 791 bei Spaichingen). Von der in der Berchtoldsbaar vorzugsweise begüterten, gegen das J. 750 mit Theutbald gestürzten gottfriedischen Herzogsfamilie, deren Mitglieder nicht selten die Gaugrafenwürde in der Baar bekleideten, treffen wir z. B. nach einer Urkunde vom 27. März 793 Gr. Berthold als Schenker von Gütern zu| Wehingen und Reichenbach an das Kl. St. Gallen, ferner den mütterlicherseits wenigstens zu ihr gehörigen Grafen Gerold, Schwager K. Karl des Großen, im J. 786 als Schenker von Gütern zu Deilingen an dasselbe Kloster.

Nach den bei der Geschichte der einzelnen Orte zu nennenden Urkunden werden ferner aufgeführt für die Schörzinger Gegend im J. 817 Gr. Karaman, für die Spaichinger in demselben Jahr Gr. Rothar, für die Denkinger im J. 818 Gr. Tiso, für die Weilener im J. 838 Gr. Gerold. Im letzten Viertel des 9. Jahrhunderts wird im Scherragau namentlich eines Gr. Adalbert gedacht und in dessen Sprengel insbesondere im J. 885 Böttingen, im J. 889 Nusplingen (übrigens wohl eher das unserem Nusplingen ganz nahgelegene großherzogl. badische Nusplingen) aufgeführt; derselbe gehörte zu dem Geschlecht der rätischen Burkhardinger.

Die Reihenfolge, nach welcher die wichtigeren Ortsnamen in der Geschichte zufolge ächten Urkunden, beziehungsweise unverdächtigen Quellen auftreten, ist folgende: Egesheim 770; Deilingen 771 (?, 786); Schörzingen 785; Dürbheim 786; Spaichingen 791; Eichhof, Böttingen (?, 802), Reichenbach, Wehingen 793; Aldingen 802; Denkingen 816; Weilen 838; Nusplingen 842 (?, 889?, 1334); Frittlingen 1056; Aixheim 1094; Anhausen 1095; Michelstein 1101; Hohenberg 1179; Balgheim 1239; Allensbach, Delkhofen, Königsheim, Mahlstetten, Aggenhausen 1253; Gosheim, Obernheim 1295; Bubsheim, Rathshausen gegen Ende des 14. Jahrhunderts.

Es ist im Oberamt eine ziemliche Anzahl von ortsadeligen Familien aufzuführen: die Herren von Spaichingen, Aixheim, Balgheim, Delkhofen (?), Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Michelstein, Nusplingen, Obernheim (?), Schörzingen, besonders auch Wehingen. Allein die weitaus größte Bedeutung von den der Gegend entstammenden Geschlechtern hat in der Folge erlangt

II.
die Familie der Grafen von Hohenberg.
Hat dieselbe doch ihrem Namen weit über die Grenzen ihrer engeren Heimat hinaus Geltung verschafft und ihn in der österreichischen Grafschaft Hohenberg und in dem einstigen großen Titel des Deutschen Kaisers als „Grafen zu Ober- und Niederhohenberg“ bis in das laufende Jahrhundert hinein fortgepflanzt. Ihr sind| in neuerer Zeit besonders im Anschluß an die „Hohenzollerische Forschungen von R. Freih. von Stillfried und Dr. T. Märcker“, Th. I. Berlin 1847, sehr umfassende gründliche Arbeiten gewidmet worden von Dr. L. Schmid („Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg und ihrer Grafschaft“ nebst einem Urkundenbuch: „Monumenta Hohenbergica“. Stuttgart 1862)[2], und es kann sich im Hinblick auf diese Werke und auf den Plan der vorliegenden Beschreibung um eine umfassendere Darstellung der Geschichte dieses Geschlechts, mit Angabe der Quellen und genauerer Begründung hier natürlich nicht handeln, vielmehr soll zunächst nur ein kurzer Überblick über dieselbe gegeben werden, woran sich in ähnlicher Weise und zugleich zur Ergänzung obiger Schriften eine Geschichte der späteren Grafschaft Hohenberg im Allgemeinen anschließt, während die speziellere Geschichte der Burg und ihrer Zugehörungen im topographischen Theile folgen wird. (Vrgl. unten bei Deilingen.)

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Die schwäbischen Grafen von Hohenberg, welche von anderen Grafen- und Ministerialenfamilien dieses oder eines ähnlichen Namens, z. B. in Franken und der Schweiz, wohl zu unterscheiden sind, bilden nach den neueren Untersuchungen höchst wahrscheinlich einen Zweig des Zollerischen Grafenhauses, worauf namentlich die Umstände hinweisen, daß die Taufnamen Burkhard und Friedrich in beiden Familien heimisch sind und daß beide Herrschaften in einander greifen. Sie sind auch durch diese Vermittlung auf das Geschlecht der rätischen Burkhardinger zurückzuführen, zu welchen obiger Graf Adalbert (s. o.) und sein Bruder Burkhard gehörten. Die beiden am frühesten in Urkunden vorkommenden Grafen, welche sich nach Hohenberg nennen, Burkhard (I.) in den J. 1170 ff., der sich bald als Graf von Zollern, bald, und zwar häufiger als Graf von Hohenberg schreibt, und Friedrich, Graf von Hohenberg, in den J. 1179 ff., waren wohl Söhne eines im J. 1150 letztmals genannten Grafen Burkhard von Zollern. Die Hohenberger Linie erhielt bei ihrer Abscheidung von den zollerischen Hauptburgsitzen insbesondere die namengebende Burg Hohenberg, Rottenburg war höchst wahrscheinlich noch im 12. Jahrhundert, Haigerloch im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts zuverlässig in ihren Händen, Ebingen kommt am Schluß des 13., Binsdorf am Anfang des 14., Balingen am Schluß des ersten Viertels des 13.| Jahrhunderts, wohl theilweise wenigstens und nicht für lange, in ihrem Besitz vor.

Die für die allgemeine Geschichte wichtigeren Angehörigen dieser Familie sind folgende. Von den genannten zwei Brüdern erscheint Gr. Burkhard I. den 16. Mai 1170 zu Mengen, im J. 1179 und den 20. Juni 1183 zu Constanz bei Verhandlungen K. Friedrichs I. anwesend, im J. 1185 in einem Urtheilsspruch des jungen Herzogs Friedrich von Schwaben aufgeführt, nach einer freilich vereinzelten und etwas jüngeren Quelle auch bei dem Kreuzzuge K. Friedrichs I. im J. 1189 ff. betheiligt, den 6. Juni 1192 zu Würzburg, den 24. Sept. d. J. zu Lüttich, den 28. März 1193 zu Speier, den 7. Juni d. J. wieder zu Würzburg im Gefolge K. Heinrichs VI., † um 1193; Gr. Friedrich wird in den J. 1179, 1183, 1185 neben seinem Bruder in den genannten kaiserlichen und herzoglichen Urkunden aufgeführt, den 6. und 25. Okt. 1186 erscheint er wohl als Zeuge K. Heinrichs VI. zu Bologna und Cesena, desselben Zeuge ist er den 8. Sept. 1189 zu Speier, den 4. Juli 1193 zu Lautern, den 11. Apr. 1195 Zeuge Herz. Konrads von Schwaben, † um 1195. – Gr. Burkhards I. Söhne sind: Gr. Burkhard II., den 6. Febr. 1207 mit seinem sogleich zu nennenden Bruder Zeuge K. Philipps zu Straßburg (unter dem Zollerischen Grafennamen), den 31. März 1213 zu Constanz, den 1. Sept. d. J. zu Überlingen, den 13. und 15. Juli 1216 wieder zu Constanz, den 15. Apr. (? 17. Mai) 1217 zu Rottweil bei Verhandlungen K. Friedrichs II. anwesend, im J. 1225 bereits verstorben, und Gr. Albert I. meist nach Rottenburg („dominus de Rotinburc“ im J. 1225) benannt, den 17. Aug. 1226 zu Ulm wegen eines Rechtsstreits mit dem Kl. Kreuzlingen vor dem Richterstuhl K. Heinrichs (VII.), den 26. Sept. 1226 zu Eßlingen, den 22. Nov. 1231 zu Ulm, den 31. Dez. d. J. zu Hagenau, den 3. Aug. 1232 zu Frankfurt in der Umgebung desselben Königs, im J. 1237 ohne Zweifel todt. Während diesem Grafen vielleicht der h. Albert von „Haggerlo“ (Haigerloch), seit 1251 Mönch im Kl. Ober-Altaich in Bayern, als Sohn zuzuschreiben ist, trat Gr. Burkhards II. Sohn, Gr. Burkhard III., wie es scheint, entgegen der Sitte seiner Ahnen auf die päbstliche Seite über und bewies sich gegen mehrere benachbarte Klöster wohlthätig, wie er denn auch im J. 1237 dem Kloster Kirchberg, welches einige fromme Personen auf seinem Grund und Boden zu gründen beschlossen und bereits begonnen hatten, diesen Besitz abtrat.

| In seinen Kindern erreichte die Familie den Höhepunkt ihrer Blüthe. Vor allem geschah dies dadurch, daß seine Tochter Gertrud, auch Anna genannt († wahrscheinlich im Febr. 1281), wegen ihrer Frömmigkeit, Tugend und Herzensgüte gerühmt, am Ende der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts sich mit Gr. Rudolf von Habsburg, dem spätern deutschen Könige, vermählte. Ihrer würdig waren ihre zwei Brüder, besonders der ältere, Gr. Albert II., schon der Große zubenannt, als Staatsmann und Diplomat durch hohe Einsicht und Weisheit hervorleuchtend, als Feldherr wegen seines persönlichen Muths und seiner Tapferkeit, seiner Kriegserfahrenheit und seiner Thatkraft gerühmt, als Graf und Landrichter wegen seiner Gerechtigkeitsliebe und Menschenfreundlichkeit hochgeachtet und geliebt, im Privatleben durch Achtung vor der Religion, Sittlichkeit, Unbescholtenheit, Rechtschaffenheit, Milde und Wohlthätigkeit ausgezeichnet, zwar ein guter Haushälter, allein doch Freund heiterer Laune und fröhlicher Geselligkeit, endlich selbst Minnesänger. Schon im J. 1274 erscheint er als von seinem Schwager mit der Landvogtei in Niederschwaben, einem Landstrich, in welchem Albert selbst einer der mächtigsten Herren war, betraut; er bekleidete dieses Amt bis zu K. Rudolfs Tode und wir treffen ihn wohl im Zusammenhang mit demselben als Schirmvogt der Klöster Ursberg, Pfullingen, Hirschau, Zwiefalten thätig. Wenn er auch den 24. Juni 1278 zu Hagenau mit dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, Herzog von Bayern, einigen Grafen und Städten einen Landfrieden am Rhein schloß und den 7. Febr. 1286 nebst Anderen von K. Rudolf und genanntem Ludwig noch besonders mit der Erhaltung des erneuerten Landfriedens betraut wurde, so finden wir ihn doch in seiner Eigenschaft als Landvogt und in seiner Stellung zu K. Rudolf in mehrere Fehden verwickelt, so im Jan. 1278 und im Apr. 1280 gegen den Gr. Hartmann von Grüningen-Landau, welch letzterer gefangen genommen wurde und auf der Feste Asperg starb, in den J. 1285 und 1286 gegen Gr. Eberhard den Erlauchten von Württemberg. Außer diesen Fehden hatte Gr. Albert freilich auch in eigener Sache eine Reihe von solchen, so in den J. 1267 und 1286 mit dem Hause Zollern, vielleicht in Erbschaftsangelegenheiten, eine Fehde, welche für die Hohenberger Grafen nicht günstig verlaufen zu sein scheint und welche von K. Rudolf bei seinem Besuche auf Hohenberg um Weihnachten 1286 persönlich vermittelt wurde; in den J. 1279 ff. wiederholt mit den Herren von Waldeck, Streitigkeiten, in Folge deren K. Rudolf seinem| Schwager zu Hilfe ziehend um Martini 1284 die Burgen Waldeck eroberte und zerstörte; im J. 1291 mit Gr. Eberhard dem Erlauchten von Württemberg und den Pfalzgr. Eberhard und Gottfried von Tübingen, wobei Gr. Albert des Württembergers Festen Waiblingen, Berg und Endersbach zerstörte, sich mit ihm aber bald unter gegenseitiger Verlobung ihrer Kinder aussöhnte. Als Landvogt hatte Gr. Albert länger oder kürzer gewisse Reichsgüter zur Verwaltung bezw. Nutznießung: so die Reichsfeste Achalm, die Städte Markgröningen, Bönnigheim und Cannstatt. In Angelegenheiten des Reiches[3] und seines Oberhauptes nahm er Antheil an den Feldzügen K. Rudolfs gegen K. Ottokar von Böhmen im J. 1276, gegen den Markgrafen Otto von Brandenburg in den J. 1278 und 1280, gegen den Gr. Philipp von Savoyen im J. 1283, wobei er sich namentlich bei der Belagerung von Peterlingen auszeichnete, ferner gegen Gr. Eberhard den Erlauchten von Württemberg im J. 1286 und an der mit dieser Fehde verbundenen Belagerung Stuttgarts, endlich an dem Feldzuge gegen den Gr. Otto von Burgund im J. 1289, wobei er sich vor Besançon von K. Rudolf die Ehre ausbat, des Reiches Banner zu einem Angriff zu tragen, welche ihm wirklich gewährt wurde. Aber auch in friedlicheren Angelegenheiten, auf Reichs- und Hoftagen seines königlichen Schwagers wird Albert oft genannt, so bei der großen Reichsversammlung zu Augsburg im Mai 1275, bei der Zusammenkunft des Königs mit Pabst Gregor X. zu Lausanne im Okt. 1275. Nach dem Tode K. Rudolfs, welcher unseren Grafen sogar zu seinem Nachfolger vorgeschlagen haben soll, wirkte er für seinen Neffen, den Herz. Albrecht von Österreich, bei K. Wenzel von Böhmen um denselben für die Wahl Albrechts zum Könige günstig zu stimmen und unterstützte Herz. Albrecht auch gegen den aufständischen österreichischen Adel. Während ihm K. Adolf von Nassau, welcher bei dem Streit um die Königskrone im Wettkampfe Sieger geblieben, bald die Landvogtei Niederschwaben entzog, wirkte Albert, sobald Herz. Albrecht gegen K. Adolf Umtriebe machte, für denselben, insbesondere auch durch eine Reise nach Rom, allein im Kampfe gegen Herz. Otto von Niederbayern, welcher auf K. Adolfs Seite stehend, dem letzteren gegen den Oberrhein hin zuzog, besiegelte er seine Treue gegen das österreichische Haus den 17. Apr. 1298 durch den| Heldentod in einem Gefechte in seiner eigenen Grafschaft bei Leinstetten (O.-A. Sulz) oder Oberndorf. – Der jüngere Bruder, Gr. Burkhard IV. († 24. Juli 1318) war gleichfalls ein treuer, durch Geschicklichkeit erprobter Anhänger des Hauses Habsburg und erscheint nicht nur viel auf Reichs- und Hoftagen seines Schwagers, sondern auch in manchen der oben genannten Fehden und bei der Zusammenkunft in Lausanne als Genosse seines Bruders. Insbesondere aber tritt er nach dessen Tode für den Herz., sp. König Albrecht I. in Thätigkeit, so im J. 1298 in der entscheidenden Schlacht bei Göllheim, bei welcher die Schwaben, im dritten Treffen des österreichischen Heeres, sich durch ihre ungestümme Tapferkeit besonders auszeichneten, im J. 1299 als Bevollmächtigter K. Albrechts zu den Verhandlungen über die Verlobung seines Sohnes Herz. Rudolfs von Österreich mit Blanka von Valois, der Schwester K. Philipps IV. von Frankreich, und über das Bündniß K. Albrechts mit letzterem, ferner auf einigen Kriegszügen (im J. 1301 gegen den Pfalzgrafen Rudolf bei Rhein und die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Cöln, im J. 1304 gegen K. Wenzel von Böhmen). Endlich aber war er den 1. Mai 1308 K. Albrechts Begleiter, ehe denselben der Mordstahl Herz. Johanns von Österreich traf. Auch in mancherlei eigene Fehden wurde Gr. Burkhard IV. verwickelt: im Sommer 1287 mit Markgr. Rudolf von Baden und dessen Söhnen, namentlich Markgr. Hermann, welche Ansprüche an Altenstaig erhoben, an dem Pfalzgrafen Götz von Tübingen und dem Gr. Eberhard dem Erlauchten von Württemberg Genossen fanden, allein gemäß K. Rudolfs Vermittlung im J. 1288 auf ihre Ansprüche verzichten mußten, sowie im J. 1292 im Anschluß an diese Fehde mit obigem Pfalzgrafen Götz. – Eine zweite Schwester dieses Bruderpaares Mechthilde wurde Äbtissin im Kl. Wald.

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Zur Zeit der genannten Grafen hatte sich die in kurzer Zeit bedeutend erweiterte Grafschaft bereits zu einer Herrschaft ausgebildet, in der die Grafen, zugleich die reichsten Grundherren, die ursprünglich gräfliche Amtswürde zur Territorialhoheit erhoben hatten; Gr. Albert spricht von „territorio nostro“, Gr. Burkhard von „districtu nostro“. Übrigens theilten dieselben ihr Erbe unter sich in der Weise, daß im Allgemeinen wenigstens der Neckar die Scheidelinie bildete. Albert als dem älteren Bruder fiel rechts vom Neckar vorzugsweise die vom Reich zu Lehen gehende Grafschaft Hohenberg mit den ältesten| (Stamm-) Sitzen des Hauses, Hohenberg und Haigerloch nebst Rottenburg mit Zugehör zu; er besaß aber auch noch in ziemlicher Entfernung hievon einige kleine Herrschaften: Neu-Hewen im Hegäu, Gondelsheim (bei Bruchsal), die Herrschaft Wieseneck und Anderes im Breisgau mit der Schirmvogtei des Kl. St. Märgen im Schwarzwald und die Burgen Ortenberg und Beilstein samt Zugehör im Elsaß. Gr. Burkhard erhielt vorzugsweise nicht-reichslehenbare, theilweise erheiratete Herrschaften, die Bezirke Nagold, Haiterbach, Wildberg und Altenstaig. Hiezu erwarb er durch seine Vermählung mit der Pfalzgräfin Luitgard von Tübingen noch Horb.

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Was zunächst die von Gr. Albert II. abstammende Haupt- oder Rottenburger Linie des gräflichen Hauses betrifft, so betheiligte sich Gr. Alberts II. jüngerer Sohn Gr. Rudolf I. († 11. Jan. 1336) laut eines zu Bern den 4. Okt. 1310 geschlossenen Vertrages auf Seite K. Heinrichs VII. an dem Reichskriege der Jahre 1311 und 1312 gegen Gr. Eberhard den Erlauchten von Württemberg, trat schon in den ersten Zeiten nach der Doppelwahl K. Ludwigs des Bayern und K. Friedrichs des Schönen von Österreich durch einen besonderen Vertrag vom 19. Dez. 1314 auf die Seite des letzteren, wogegen er die Burg Bussen und die Stadt Riedlingen verschrieben erhielt; er sollte mit einigen Andern den Trausnitzer Aussöhnungsvertrag vom 13. März 1325 beschwören, welchem gemäß K. Friedrich, der die Anerkennung desselben durch seine Brüder nicht bewerkstelligen konnte, sich wieder in die Gefangenschaft stellte. Den 14. Okt. 1325 erhielt er von Herz. Adolf von Bayern als Reichsverweser die Herrschaft Triberg mit Alt-Hornberg, die einige Zeit im Besitz der Familie blieb, zu Lehen; als K. Ludwig und das habsburgische Haus sich allmählig aussöhnten, trat auch Gr. Rudolf dem ersteren näher und wurde im Nov. 1330 zu Augsburg Obmann bei einem Schiedsspruche zwischen ihm und den österreichischen Herzogen. Der Kaiser ernannte ihn darauf zum Reichsvogt im Elsaß, später wohl auch von Niederschwaben. Als sein Sohn, Gr. Albert, welcher zu Paris in der Theologie und Jurisprudenz ausgezeichnete Studien gemacht, eine Zeitlang daselbst vor einem großen Auditorium die Rechte gelesen und den Grad eines Licentiaten in den Dekretalen erworben hatte, von einem Theil des Domkapitels zum Nachfolger des Bischofs Rudolf von Constanz († 1333) gewählt, von P. Johann XXII. aber dem von der Mehrzahl gewählten Nicolaus von Kenzingen der Vorzug gegeben wurde, zog Gr. Rudolf| mit bedeutendem Aufgebot vor die von dem neuen Bischof in Besitz genommene Stadt und Burg Meersburg. Zwar schwur er nicht abzulassen, bis er der h. Maria (d. h. der Schutzheiligen des Hochstifts Constanz) das Hemd vom Leibe gezogen, und auch K. Ludwig gewährte ihm bereitwillig Unterstützung, allein nach 14wöchiger Belagerung mußte er schmählich abziehen. Gr. Rudolf erwarb endlich noch mit dem Gr. Ulrich von Württemberg gemeinschaftlich die Burg Stöffeln und Gönningen, sowie weiterhin die Stadt Grötzingen.

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Der genannte Sohn Gr. Rudolfs, Albert V. († 25. Apr. 1359), erhielt nach seines Vaters Tod von K. Ludwig mit seinem Bruder Gr. Hugo zusammen die Reichslandvogtei über das Elsaß, ein Amt, welches ihn neben seinem Bruder im Sept. 1338 veranlaßte, an der Spitze der Schlettstatter gegen die Anhänger des Bischofs Berthold von Straßburg auszuziehen, und wurde auch noch vom Kaiser, um ihn für den Bischofsstuhl zu entschädigen, zu seinem Hofkanzler ernannt, in welcher Eigenschaft er öfters als Bevollmächtigter zu wichtigen Angelegenheiten verwandt wurde, z. B. Ende der 30er und Anfangs der 40er Jahre bei K. Eduard III. von England, bei K. Philipp VI. von Frankreich und Pabst Clemens VI. Nachdem ihm ein nochmaliger Versuch, Bischof von Constanz und dann von Würzburg zu werden, mißlungen war, setzte ihn der Pabst im Okt. 1349 auf den Stuhl zu Freising, doch gab sich Albert auch jetzt noch vorzugsweise politischer Thätigkeit hin, wie er denn im J. 1354 an der Spitze von Hohenberger Rittern und Dienstmannen auszog, um dem Herz. Albrecht von Österreich gegen den Schweizerbund beizustehen. – Der schon genannte Gr. Hugo I. († 26. Mai 1354) verwaltete zunächst mit seinem älteren Bruder die Reichslandvogtei im Elsaß; zwar nahm sie ihm K. Karl IV., trotzdem daß er sich demselben sehr bald anschloß, im J. 1347 ab, allein Gr. Hugo beharrte eigenmächtig in dem Amt und wurde von K. Karl erst bei dessen Anwesenheit in Hagenau im J. 1353 wirklich entsetzt. Durch seine Vermählung mit Ursula, einer Tochter des Gr. Ulrich von Pfirt und der Johanna von Mömpelgart, erwarb Gr. Hugo nicht unbedeutenden Besitz, darunter die halbe Burg und Einkünfte in der Stadt Belfort, Antheil an der Herrschaft Mömpelgart, eine große Anzahl Lehen u. s. w. – Ein dritter Bruder, Gr. Heinrich, kriegs- und fehdelustig, ohne Zweifel schon am Zuge K. Ludwigs des Bayern gegen K. Johann von Böhmen im J. 1336 betheiligt, fiel den 12. Mai 1352 auf Seite des Gr.| Rudolf von Montfort in seiner Fehde mit dem Ritter Ulrich von Bellmont bei Illanz in Graubünden. – Diese Gebrüder waren übrigens nicht mehr so gute Haushälter, wie ihre Vorfahren; namentlich Köngen und Unter-Boihingen (O.-A. Eßlingen), die hohenbergische Hälfte an Stöffeln und Gönningen, Burg und Stadt Grötzingen, die Herrschaft Triberg wurden von ihnen veräußert, Ebingen und Haigerloch (Burg und untere Stadt) kamen durch die zweite Ehe der genannten Ursula vorübergehend an das Haus Montfort-Bregenz.

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Der Sohn eines weiteren Bruders, Gr. Rudolfs II. († 1335), Gr. Rudolf III. († 30. Nov. 1389) erscheint zuerst im Dienste des österreichischen Herz. Albrecht II. und dann von dessen Söhnen, erhielt den 1. Juli 1375 von Herz. Leopold dem Frommen die Landvogtei über die österreichischen Besitzungen in Oberschwaben, und schloß im Sommer 1377 ein Bündniß mit den verbündeten Städten. Zwar erwarb er im J. 1374 die teckische Stadt Oberndorf nebst zugehörigen Dörfern und dem Schenkenamt des Kl. St. Gallen, allein mehrfache Theilungen, Kriegsdienste und schlechte Finanzwirthschaft hatten die ökonomischen Verhältnisse der Familie heruntergebracht, und so trug er nicht nur den 11. Nov. 1372 die Stadt Friedingen nebst den Dörfern Kolbingen, Renquishausen und Egesheim der Krone Böhmen zu Lehen auf, verpfändete zu den verschiedensten Zeiten eine Menge seiner Besitzungen an Burgen, Städten, Dörfern, allerhand Einkünften, sondern verkaufte sogar, von Schulden gedrückt, seine Grafschaft den 26. Okt. 1381 um 66.000 schwere Goldgulden an den genannten Herzog Leopold von Österreich, welcher besonders darauf bedacht, seine Hausmacht in Süddeutschland durch Erwerbung von Land und Leuten zu vermehren, schon seit Jahren in dieser Richtung bei ihm Schritte gethan hatte. In der „Grafschaft und Herrschaft gar und ganz“, wie sie Gr. Rudolf verkaufte, befanden sich: Hohenberg, die Feste, Hohenberg, das Städtlein, die Städte Schömberg, Nusplingen, Friedingen, die Festen Kallenberg, Werenwag, Wehingen, Neckarburg, Waßneck, die Stadt Oberndorf, die Festen Wehrstein und Isenburg, die Stadt Horb, die Feste Urnburg, das Städtlein Ow (Obernau bei Rottenburg), die Feste Rottenburg außerhalb der gleichnamigen Stadt, diese selbst mit der Burg dabei, Haigerloch beide Städte und die Burg, die Stadt Binsdorf, die Städte Ebingen und Dornstetten „mit der Losung“, der Thurm zu Altenstaig, „mit der Losung“, die Mannschaft zu Waldenbuch, Burg und Stadt,| welche der von Wirtemberg damals (als Pfand) inne hatte, – all dies mit den dazu gehörigen Märkten, Dörfern, Landen, Leuten und Gütern, Kirchensätzen, Lehenschaften, Mannschaften, Vogteien, Zwingen, Bännen, Gerichten, Mühlen, Mühlstätten, Zinsen, Steuern, Fällen, Bußen, Gelassen (Sterbfällen), Wildbännen, Fischwassern u. s. w., wie des Grafen Vorderen und er solches besessen, Eigen für Eigen, Lehen für Lehen, Pfand für Pfand. Nur die Feste Neuhausen (O.-A. Eßlingen) behielt sich Rudolf zurück. Leopold, dem es schwer wurde, die verabredeten Termine zur Bezahlung des Kaufschillings einzuhalten, mußte bei Gr. Eberhard dem Greiner von Württemberg Geld aufnehmen und dem letzteren die Anwartschaft auf die halbe Herrschaft zugestehen, allein ohne daß die Hoffnung Eberhards auf diesen Erwerb von Erfolg begleitet gewesen wäre. Den 28. Juni 1384 überließ zwar der Herzog die Herrschaft dem Gr. Rudolf wieder zu lebenslänglicher Nutznießung, aber der letztere, dessen Finanzen auch jetzt noch nicht gebessert waren, übergab sie im Apr. 1386, auf seine Lebensdauer und wie er sie von Österreich zurückerhalten, an den Gr. Rudolf von Sulz. Manche Verwickelungen bereitete die Abfindung der Gemahlin Gr. Rudolfs, Ida von Toggenburg, deren Heimsteuer und Morgengabe auf Pfandschaften in der Herrschaft Hohenberg verwiesen war, und der Tochter (des einzigen Kindes), Margarethe († 26. Febr. 1419), welche in erster Ehe mit dem Markgrafen Bernhard von Baden, und nach ihrer Trennung von demselben in zweiter Ehe mit Gr. Hermann von Sulz vermählt war. Dem Markgrafen Bernhard, der sich Hoffnung auf den Erwerb der Herrschaft Hohenberg gemacht hatte und diese durch den Verkauf derselben vereitelt sah, mußte Herz. Leopold bedeutende Entschädigungen an Geld und Amt gewähren, allein nach der Trennung seiner Ehe verweigerte er die Herausgabe des Heiratgutes, fiel sogar in verheerender Weise in die Grafschaft ein und die Verhandlungen über diese Angelegenheit zogen sich noch durch das erste Jahrzehent des folgenden Jahrhunderts hin.

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Mit den genannten Gliedern erlosch die Rottenburger Linie des Hauses. Allein Gr. Burkhard IV., welcher bei der Theilung vorzugsweise den links vom Neckar gelegenen Theil des Erbes erhalten (s. o.), wurde durch seine beiden Söhne Gr. Otto I. (beziehungsweise da dieser Sohn schon vor ihm im J. 1299 starb, seinen Enkel Gr. Burkhard VI.) und Gr. Burkhard V., der| Begründer zweier weiterer Linien, der Nagolder (Haiterbacher) und der Wildberger (Altenstaig-Bulacher) Linie.

In der Nagolder Linie erwarb Gr. Otto I. durch Heirat mit einer magenheimischen Erbtochter Maria der Familie, freilich nicht für lange, nicht unbedeutenden Besitz in den jetzt württembergischen Oberämtern Brackenheim (die Hälfte der Stadt Brackenheim und der Burgen Nieder-Magenheim und Blankenhorn), Vaihingen und Ludwigsburg. Allein dieser Zweig sank rasch: Gr. Burkhard VI. († um 1345) hatte schon im J. 1319 seinen Antheil an Horb veräußert; noch weiter ging sein Sohn Gr. Otto II. (todt im J. 1385), welcher im Anschluß an einige frühere kleinere Verkäufe den 23. Juni 1363 die Herrschaft Nagold, nämlich: Burg und Stadt Nagold, die Stadt Haiterbach samt dem Fronhof und Kirchensatz, seinen Antheil an der Vogtei über die Johanniterkommende zu Rohrdorf und das Kl. Reuthin, 6 Dörfer im jetzigen Oberamt Nagold und einige Wälder mit allen Rechten und Zugehörden um 25.000 fl. an die Gr. Eberhard den Greiner und Ulrich IV. von Württemberg verkaufte. Übrigens erwarb ihm seine zweite Gemahlin, Irmengard von Werdenberg, den 13. Juli 1371 von der Wildberger Linie des Hauses wieder eine kleine Herrschaft: die Burg Schilteck nebst Zugehör, und er wurde den 18. Apr. 1368 vorübergehend auch württembergischer Burgmann in Burg und niederer Stadt Haigerloch samt dazu gehörigen Dörfern und Weilern. Als seine Geschwister erscheinen: Gr. Hugo II., Johanniterordens-Kommenthur zu Dätzingen (nach dem J. 1411 nicht mehr genannt), und Agnes in den J. 1365–1427 als Priorissin zu Reuthin erwähnt; wahrscheinlich sein Sohn war Gr. Rudolf V. (im J. 1417 letztmals genannt), Gr. Eberhards des Milden von Württemberg Rath und Diener, welcher nur eine Tochter hinterlassen haben soll.

Von der Wildberger Linie erscheint der genannte Gr. Burkhard V. (todt im J. 1355) nach der Schlacht bei Mühldorf auf Seite K. Ludwigs des Bayern, welcher ihn mit dem Reichslehen des Bergwerkes Bulach belehnte. Zwei seiner Söhne, Gr. Burkhard VII. (im J. 1377 ohne Zweifel todt) und Gr. Konrad I. († 1356) theilten den 2. Sept. 1355 ihr Erbe wiederum so, daß ersterer die Stadt Bulach mit mehreren Dörfern im jetzigen Oberamt Nagold, letzterer Burg und Stadt Altenstaig nebst einigen Dörfern in den jetzigen Oberämtern Nagold,| Freudenstadt und Herrenberg erhielt, während Burg und Stadt Wildberg, das Dorf Gültlingen und einiges andere in ungetheiltem Besitze blieb und der jüngste Bruder Gr. Otto III. (1341–1364 genannt) auf andere Weise, ohne Besitz von Ländereien, abgefertigt worden zu sein scheint. Gr. Burkhard VII. verkaufte außer verschiedenem anderen Besitze an Ruprecht den Älteren, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog zu Bayern, den 14. Juli 1363 um 8000 Goldgulden seine Hälfte an Burg und Stadt Wildberg mit aller Zugehör, an dem Kl. Reuthin und dessen Vogtei u. s. w., und den 1. Mai 1364 um 7000 Pfund Hllr. die Herrschaft Bulach, d. h. die Stadt mit aller Zugehör und allen Nutzen, sowie einer Reihe von Dörfern. Gr. Konrads Sohn, Gr. Rudolf IV. (im J. 1397 todt) verkaufte im J. 1371 einigen Besitz an die Nagolder Linie des Hauses (s. o.) und den 19. Mai 1377 seine Hälfte an Wildberg Burg und Stadt nebst Zugehör, an Kloster Reuthin nebst der Vogtei über dasselbe, an dem Dorf Gültlingen u. s. w. um 5870 fl. an den genannten Ruprecht, nur Altenstaig, nach welchem er in der Folge sich schrieb, behielt er für sich zurück, das dann nach seinem Tode an seinen (?) Halbbruder Stephan von Gundelfingen und seinen Vetter Gr. Rudolf von Hohenberg fiel.

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Wahrscheinlich der Wildberger Linie gehörte (als Sohn Ottos III.) an: Gr. Rudolf VI. (nach 1415 nicht mehr genannt), welcher, von 1396 an österreichischer Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, seinen Sitz auf der seinen Vätern gehörigen, pfandweise von ihm wieder erworbenen Burg Altrottenburg nahm und in derselben Weise manche Erwerbungen von umliegenden Ortschaften (z. B. Stadt Oberndorf und mehreren Dörfern), Gütern und Einkünften der sog. niederen Grafschaft Hohenberg machte. Auf Seite des von Haus Österreich unterstützten Abtes von St. Gallen betheiligte er sich an dem im J. 1402 ausgebrochenen Kampfe gegen die Appenzeller und eine heftige Fehde desselben mit der Stadt Rottweil legte K. Ruprecht den 2. Sept. 1409 bei. – Sein Sohn, Gr. Sigmund († 1486) ist der letzte männliche Sprosse des ganzen Geschlechtes. Er wird im J. 1433 als württembergischer Rath, nach der Theilung des Landes im J. 1441 in dieser Eigenschaft bei dem jüngeren Gr. Ulrich dem Vielgeliebten genannt. Fehdelustig wie er war, betheiligte er sich insbesondere im J. 1449 bei der großen Fehde zwischen Gr. Ulrich, welchem Jost von Hornstein half, und den schwäbischen Reichsstädten, Rottweil an der Spitze, bei welcher die| Burg seiner Väter zum Opfer fiel (s. u.). Im 6., wohl auch 7. Jahrzehent des 15. Jahrhunderts war er württembergischer Obervogt zu Balingen, während der Gefangenschaft des Gr. Ulrich zu Heidelberg 1462/3, führte er mit einigen Räthen als „Statthalter“ die Regierung des Landes. Auch er suchte zu dem Wenigen, was er von der alten Herrschaft des Hauses ererbt hatte, wieder einiges von dem Familiengut zu erwerben und erkaufte im J. 1463 um 6200 fl. Rh. von Gr. Ulrich von Württemberg den Pfandbesitz der Stadt Ebingen und des Dorfes Winterlingen, in welch’ ersterer Stadt er nun seinen Wohnsitz aufschlug. Da Gr. Sigmunds Söhne vor ihm starben, ging sein Nachlaß theils auf seine Töchter Margarethe, vermählt an den Schenken Jörg von Limburg, und Apollonia, welche im J. 1492 als Äbtissin von Königsfeld genannt wird, theils auf Gr. Jos Niclaus von Zollern, den Sohn seiner Gemahlin Ursula von Räzuns aus deren erster Ehe mit Gr. Eitel Friedrich von Zollern über. Somit erlosch das gräfliche Haus gegen den Schluß des 15. Jahrhunderts.

Angesehen, wie die Familie, namentlich in den Zeiten ihres Glanzes, durch die Verbindung mit dem habsburgischen Hause war, trat sie mit bedeutenden Geschlechtern aus der Nähe und Ferne in eheliche Beziehungen, den Herzogen von der Teck und von Kärnthen, den Gr. von Württemberg (Gr. Alberts II. Kinder: Gr. Rudolf I. und Irmengard vermählten sich mit Kindern Gr. Eberhards des Erlauchten von W.: der schönen Irmengard und Gr. Ulrich), von Zollern, Tübingen, Fürstenberg, Werdenberg, Spanheim, Pfirt, Schaunburg, Nassau, Oettingen, den Markgrafen von Burgau, den Herrn von Magenheim u. s. w.

Begräbnißstätten des Geschlechtes waren: in älterer Zeit besonders Kl. Kirchberg (wo noch jetzt der Grabstein Gr. Alberts II. zu sehen ist), später Ehingen bei Rottenburg, woselbst Gr. Rudolf I. und seine Gemahlin Irmengard in der St. Morizkirche ein Erbbegräbniß anlegten, auch ein Chorherrenstift errichteten (eine Stiftung, die übrigens erst unter seinen Söhnen ihre eigentliche Vollendung erhielt und später von Angehörigen der Familie sich mancher Gunstbezeugung zu erfreuen hatte), und Kl. Reuthin, wo insbesondere Mitglieder der Wildberger Linie begraben wurden, so auch am Thomastag 1486 Gr. Sigmund als der letzte des Geschlechts „mit Schild und Helm“. (K. Rudolfs Gemahlin Gertrud wurde den 21. März 1281 zu Basel beigesetzt, im J. 1770 nach St. Blasien übergeführt).

| Der hohenbergische Wappenschild war von Silber und Roth quer getheilt.

Was

III.
die Geschichte der Grafschaft Hohenberg,
soweit und seitdem sie in fester Weise an das österreichische Haus gefallen war (der Grafschaft Hohenberg im engeren Sinn[4]), betrifft, so bildete sie von nun an einen Theil der vorderösterreichischen Lande und theilte daher im Allgemeinen deren Geschicke. Doch wurde sie – um zunächst die politische Geschichte darzustellen – nicht selten allein, insbesondere zu Verpfändungen wegen Heiratsgutes oder wegen Schulden verwandt. Schon der Sohn des Erwerbers, Herzog Friedrich (mit der leeren Tasche), wies den 21. Nov. 1407 seiner Gemahlin Elisabeth, Tochter K. Ruprechts (von der Pfalz), für ihr halbes Zugeld und Heimsteuer 20.000 fl. als Widerlage und 20.000 fl. als halbes Widdum auf die Herrschaft Rottenburg, Ehingen und alle Zugehör an (vergl. Stälin 3, 394 und die dort genannten Regg. Lichnowskys, dazu noch Nr. 681). Den 19. Aug. 1410 verpfändete er übrigens mit seinem Bruder Herz. Ernst den größten Theil der Herrschaft Hohenberg, namentlich Bestandtheile der niederen Grafschaft: die Feste oberhalb der Stadt Rottenburg und die Burg in der Stadt, diese letztere selbst, die Stadt Ehingen dabei, die Burg und Stadt Horb, die Städte Schömberg und Binsdorf, mit allen dazu gehörigen Dörfern, Rechten und Nutzungen (ausgenommen die geistlichen und weltlichen Lehen) um 38.343 Rh. Goldgulden an 19 verbündete schwäbische Reichsstädte, Ulm an der Spitze, welche ihm die genannte Summe geliehen hatten. Allein die Pfandschaftssumme vergrößerte sich in Folge neuer Geldaufnahmen Herzog Friedrichs und von Leistungen der Städte, die z. B. nach Herz. Friedrichs| Tode obige 20.000 fl. Widerlage an den Pfalzgrafen Ludwig auszahlten, noch beträchtlich, und so wurde die Einlösung für das Haus Österreich immer mehr erschwert.

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Um die Mitte des 15. Jahrhunderts betrieb diese Rückerwerbung der Enkel des Käufers, Herz. Albrecht VI., welcher im J. 1444 von seinem Bruder K. Friedrich IV. die vorderösterreichischen Lande zugewiesen erhalten hatte, ernstlich, allein die Reichsstädte weigerten sich, das Pfand herauszugeben, und auch die hohenbergischen Städte Rottenburg, Horb, Binsdorf und Schömberg waren dagegen, obgleich K. Friedrich IV. denselben den 23. Juni 1442 alle Freiheiten bestätigt hatte. Herz. Albrecht schritt daher zu List- und Gewaltmaßregeln (vergl. Zimmerische Chronik 1, 269 ff.), wie er denn am 23. April 1450 einen Fehdebrief an Ulm und andere Reichsstädte schickte, allein es kam bald zu Friedensverhandlungen. Der Herzog nahm schon in seiner Heiratsabrede vom 3. Nov. 1451 mit Mechthilde, der Tochter des Pfalzgrafen Ludwig IV. und in erster Ehe Gemahlin des Gr. Ludwig von Württemberg, wegen Verweisung dieser seiner Gemahlin die Herrschaft in Rücksicht und verweilte selbst in den J. 1452 und 1453 mehrmals in Rottenburg. Den 8. Aug. 1452 stellte derselbe, weil noch nicht im Besitz der Herrschaft und daher noch nicht in der Lage, die Verweisung wirklich auszuführen, in dieser Hinsicht für seine Gemahlin eine weitere Verweisungs-, beziehungsweise Verpfändungsurkunde aus; den 15. Nov. d. J. wurden ihm auf seine Bitten von K. Friedrich die Freiheiten und Rechte der Grafschaft, insbesondere die Befreiung von ausländischen Gerichten, bestätigt; den 11. Sept. 1453 beurkundete er, die zur Herrschaft Hohenberg gehörigen Forste zu seinen Handen genommen zu haben, den 14. d. M. bestätigte er die Rechte und Freiheiten der Städte und Dörfer in der Grafschaft und den 17. d. M. verwies er seine Gemahlin Mechthilde mit ihrer Morgengabe von 10.000 fl. Rh. auf die vormals von den Reichsstädten innegehabte Herrschaft und auf den Burgstall Hohenberg, allein gleichwohl vermittelte erst am 7. Aug. 1454 zu Göppingen der oben genannte Pfalzgraf Ludwig zwischen den Städten und dem Herzog, welcher zur Auslösung von seinem Vetter Herz. Sigmund von Österreich 100.000 fl. Rh. entlehnte, und nunmehr endlich in den festen Besitz der Herrschaft gelangte (vergl. Stälin 3, 394. 455. 489, sowie die dort angeführten Regesten Lichnowskys und sonstigen Quellen; ferner „Erzherzogin Mechthilde“| von Ernst Martin in der Zeitschr. d. Gesellsch. für Beförderung der Geschichtskunde von Freiburg u. s. w., Bd. 2 S. 145.)

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Noch in demselben Jahre aber, am 29. Dez.[5], verwies Erzh. Albrecht nun auch wirklich seine genannte Gemahlin mit der Widerlage im Betrag von 43.000 fl. Rh. auf die Herrschaft Hohenberg[6] und mit der Morgengabe im Betrag von 10.000 fl. Rh. auf die Dörfer Hirschau und Wurmlingen, wozu Herz. Sigmund den 29. Dez. des folgenden Jahres und K. Friedrich IV. den 20. Dez. 1456 ihre Einwilligung gaben. Bereits am 20. April 1457 verschrieb jedoch Erzherz. Albrecht dem Herz. Sigmund, durch dessen Geldunterstützung er die Herrschaft wieder erworben, die letztere und verordnete, daß nach seinem und seiner Gemahlin Tode derselbe sie einnehmen solle. Am 10. Mai 1458 überließ er, durch Herzog Sigmund mit dessen Dritttheil des österreichischen Herzogthums entschädigt, an letzteren nicht nur die sonstigen österreichischen Vorlande, sondern auch in einer besonderen Urkunde die Herrschaft Hohenberg (mit Ausnahme von Schloß Hohenberg, dann Schloß und Stadt Haigerloch, welche seine Gemahlin mit ihrem Gelde an sich gelöst), und versprach sie zwischen jetzt und nächstkommendem St. Martinstag von Mechthilde, auf die er bei seinem Verzichte wenig Rücksicht genommen zu haben scheint, zu ledigen;[7] auch befahl er am 18. d. M. den Insassen der Herrschaft, dem Herz. Sigmund von Martini an gehorsam zu sein. Allein die hiebei| vorausgesetzte Lösung des auf Hohenberg angewiesenen Widdumgutes, die Albrecht vor jenem Martinstag versprochen hatte, fand wohl nicht statt, Mechthilde hielt fest an ihren Rechten, und Sigmund mußte den 6. April 1461 von neuem ihre Verweisung bestätigen.

Nach Erzherzog Albrechts Tode im J. 1463 machte Herz. Sigmund neue Versuche, in den Besitz der Herrschaft zu kommen, allein K. Friedrich IV. nahm Mechthilde am 10. Juli 1465 nebst ihren Herrschaften, Leuten und Gütern in seinen besonderen Schutz und Schirm und den 23. Aug. 1466 stellte auch seine Gemahlin die Kaiserin Eleonore einen besonderen Schirmbrief für dieselbe aus. Diese Briefe waren allerdings etwas allgemein gehalten und Herz. Sigmund erwirkte den 1. Aug. 1470 vom Kaiser den Befehl, daß die Hauptleute und Einwohner der Herrschaft ihm Erbhuldigung zu leisten hätten, allein erneuerte Befehle des Kaisers vom 11. Aug. d. J., 9. Jan., 5. Aug. und 7. Nov. 1471 sicherten Mechthilden ihre Widdums- Morgengabe- und Pfandschafts-Rechte, welche auch Herz. Sigmund, der sich auf den Anfall der Herrschaft nach ihrem Tode zu vertrösten hatte, am 21. Dez. 1471 anerkennen mußte. In ihrer späteren Zeit wohnte Mechthilde denn auch, vielseitig thätig und als Beschützerin edler Künste verehrt, meist in dem Hauptorte der Hohenberger Herrschaft Rottenburg. (Vergl. Stälin 3, 493 ff. und die dort angeführten Quellenschriftsteller.)

Durch Mechthildens Tod (22. Aug. 1482) fiel der wirkliche Genuß der Herrschaft an Herzog Sigmund. Da dieser keine rechtmäßigen Erben hinterließ, trat er den 16. März 1490 die vorderösterreichischen Länder überhaupt gegen eine lebenslängliche Rente an seinen Vetter K. Maximilian I. als angenommenen Sohn ab. Allein zuvor noch verpfändete er den 15. Nov. 1488 den Gebrüdern Eitelfritz (II.) und Friedrich Eitelfriedrich, Grafen von Zollern, für 20.000 fl. Rh. 1000 fl. Rh. aus dem Einkommen der oberen und niederen Herrschaften Hohenberg und übertrug für 700 fl. Rh. Solds dem genannten Gr. Eitelfritz, der die Burghut zu Rottenburg wohl zu bewahren hatte, die Hauptmannschaft in denselben. K. Maximilian I. schlug den 10. Juni 1490 dem Gr. Eitelfritz zu dieser Pfandschaft noch weitere 5000 fl. Rh. und den 11. Okt. 1491 mit Einwilligung seines Vaters, Kaiser Friedrichs IV., vom 24. d. M. und des Erzherz. Sigmund vom 12. d. M. noch 10.000 fl. und verpfändete dem Grafen für die nunmehr 35.000 fl. Rh.| betragende Summe sämtliches Einkommen der beiden Herrschaften, während die Pfandsumme in der Folge noch auf 39.016 fl. Rh. 20 kr. anstieg. Noch ehe die Pfandschaft eingelöst war, gedachte Maximilian „aus etlichen genugsamen beweglichen Ursachen“ seiner (vor ihm im J. 1511 verstorbenen) Gemahlin Bianca Maria, Tochter des Herzogs Galeazzo Sforza von Mailand, „unser nieder und ober Herrschaft Hohenberg mit samt allen und jeden Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Renten, Zinsen, Gülten und sonst allen und jeden Ein- und Zugehörungen zu ihr Leib Widdum und Versicherung ihr Leben lang einzuantworten, zuzustellen und zu verschreiben“, und die Unterthanen der Grafschaft streckten ihm deßhalb auf sein Ansinnen die Summe von 40.000 fl. Rh. zum Zwecke der Auslösung von Zollern vor. Dafür sagte er ihnen in Innsbruck den 9. April 1509 zu, daß sie und ihre Erben und Nachkommen hinfort nicht verkauft, verpfändet noch versetzt werden, sondern bei ihm, seinen Erben und dem Haus Österreich bleiben sollen, versprach ihnen zugleich auch 2000 fl. jährlicher Zinsen aus dem Nutzen und Einkommen seines Pfannhauses zu Hall im Innthal, je auf Ostern an Bürgermeister und Rath zu Rottenburg abzuliefern, und gestattete ihnen sogar, wenn die Zinszahlung nicht richtig erfolge, sich jährlich aus dem Einkommen der Herrschaft selbst bezahlt und schadlos zu machen. Jene Widdumsverschreibung wurde übrigens nicht wirklich ausgeführt, Maximilian versprach bereits den 8. Sept. d. J. dem Grafen Eitelfritz, wenn er Hohenberg wieder verpfänden würde, die Pfandschaft zuerst ihm, seinen Erben und Nachkommen anzubieten, während der letztere den 21. Nov. d. J. obige Auslösung Niemanden zu verargen gelobte, auch den 26. d. M. auf alle Ansprüche aus der Pfandschaft verzichtete, und schon den 7. Mai 1513 verwies der Kaiser dessen Sohn und Nachfolger in der Hauptmannschaft Gr. Franz Wolfgang von Zollern mit 10.000 fl. Rh. und 500 fl. Zinsen auf das nach den Zinsen an die Hohenberger Unterthanen noch übrige Einkommen der Herrschaft.

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Maximilians älterer Enkel und Nachfolger, K. Karl V., trat den 7. Febr. 1522 zu Brüssel mit den sonstigen schwäbischen Vorlanden auch Hohenberg an seinen Bruder Erzherzog Ferdinand, nachherigen römischen König und Kaiser, ab. Durch dessen letzte Willensordnung vom 25. Febr. 1554 erhielt sein zweiter Sohn Erzherzog Ferdinand mit Tyrol auch die vorderösterreichischen Lande, und dessen und der schönen Philippine| Welser Sohn Karl, welcher sich in verschiedenen Feldzügen, besonders gegen die Türken, um das kaiserliche Haus wohl verdient gemacht hatte, setzte es den 25. Aug. 1606[8] bei K. Rudolph II. durch, daß ihm nebst der Markgrafschaft Burgau und der Landgrafschaft Nellenburg, welche ihm alsbald bewilligt wurden, auch noch die Grafschaft Hohenberg als österreichisches Reichsafterlehen abgetreten wurde. Er bekam zwar fürstlichen Sitz und Stimme auf dem Reichstage, war aber für seine Person dem Gerichtszwange des ältesten regierenden Erzherzogs unterworfen und mußte dem österreichischen Titel, Wappen und Erbrechte auf ewig entsagen. Kurz vor seinem Tode, welcher am 30. Okt. 1618 erfolgte, vermachte er dem Kaiser Ferdinand II. und Erzherzog Maximilian die bisher von ihm besessenen Lande.

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Markgraf Karl hatte übrigens, vor seiner Verheiratung, mit der schönen Grätherin von Stafflangen einige Kinder erzeugt, zwei Söhne Karl und Ferdinand und eine Tochter Anna Elisabeth. Für diese Kinder wurde der alte Hohenberger Name wiederhergestellt. In seinem Testamente vermachte er den beiden Söhnen die in der Grafschaft Burgau gelegenen Dörfer Bubsheim und Holzheim, dazu noch insbesondere dem ohne Leibeserben verstorbenen älteren Karl das Schlößchen Weyerberg bei Innsbruck, Ferdinand die Mühle zu Weitingen in der Grafschaft Hohenberg. Des Letzteren männliche Descendenz bildeten sein Sohn Karl Sigmund, seine Enkel Karl Joseph und Gaudenz Sigmund, sowie seine Urenkel Franz Joseph Anton und Friedrich Wilhelm. Dieselben erscheinen mehrfach in vorderösterreichischem Dienste. Der erstgenannte Urenkel, vermählt mit Anna Vöhlin von Frickenhausen, starb als der letzte männliche Sproß der Familie im April 1728. (Baron von Schleitheim, sein Vetter, zerbrach bei seiner Beerdigung den Stab in der Stadtpfarrkirche zu Rottenburg und warf denselben in die Gruft. Haßler, Chronik u. s. w. 198 vergl. oben S. 172.) Zur Zeit seines Todes lebten von dem ganzen Stamme nur noch die Töchter Karl Sigmunds und der Susanna Freiin von Rost: Maria Jakobäa verm. Kechler von Schwandorf, Maria Barbara verm. Keller von Schleitheim, Maria Susanna verm. Stein zu Eberstall. – Die im J. 1677 mit dem Titel Herrn zu Weitingen in den Freiherrnstand erhobene Familie war dem Ritterkanton Neckarschwarzwald einverleibt. Ihr genannter Stammvater Ferdinand wußte sich in den Pfandbesitz verschiedener österreichischer Herrschaften zu setzen, so im J. 1621 von Weitingen, Rohrdorf, Hirschau und Wurmlingen, im J. 1623 von der Herrschaft Oberndorf. Er vererbte diesen Besitz auf seine Nachkommen, und die Wittwen der letzten männlichen Inhaber brachten ihn darnach für einige Zeit an ihre Familien (vergl. O.-A.-Beschr. Horb S. 228, Oberndorf S. 163). Das Wappen dieser Hohenberg zeigte im oberen silbernen Feld einen linksschreitenden doppeltgeschwänzten rothen Löwen mit goldener Krone, im unteren rothen| Feld desgl. einen weißen Löwen; später war es von Silber und roth geviertet mit einem getheilten Herzschild, in dessen oberem schwarzen Felde ein etwas eingebogener liegender Arm, im unteren goldenen ein silbernes L, in den 4 Feldern einwärts gekehrt je ein aufrechter doppeltgeschwänzter Löwe mit verwechselten Farben und goldener Krone.

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K. Ferdinands II. Bruder, Erzherz. Leopold, welcher, ursprünglich zum geistlichen Stande bestimmt, im J. 1601 das Straßburger Bisthum erhalten hatte, übernahm den 19. Dez. 1619 nebst vielen anderen österreichischen Erblanden auch Tyrol und Vorderösterreich im Namen aller Erzherzoge in seine Verwaltung und setzte es bei dem Kaiser im J. 1625 durch, daß er alle die Staaten, die er ursprünglich nur im Namen des Erzhauses verwaltet hatte, zu eigener Herrschaft bekam, erhielt auch die päpstliche Einwilligung zur Verehelichung. Nach seinem frühen Tode im J. 1632 führte bis zum J. 1646 die Regentschaft unter der Obervormundschaft der Kaiser Ferdinand II. und III. seine muthige, staatskluge und unternehmende Wittwe, Claudia Felicitas, Tochter des Herz. Ferdinand I. von Florenz. Nach dem Tode seiner beiden Söhne Ferdinand Karl († 1653) und Sigismund Franz († 1665) fielen die vorderösterreichischen Lande an den Kaiser Leopold I. († 1705). Dieser überließ den 24. Mai/26. Aug. 1702 dem kaiserl. Reichshofrath und fürstl. eichstädtischen Geheimerath Johann Ludwig Constantin Eucharius Freiherrn von Ulm auf Erbach für ein Darlehen von 400.000 fl. Rh., welches dem Kaiser die Kosten des spanischen Erbfolgekrieges aufgenöthigt hatten, auf 40 Jahre die Graf- und Herrschaft Hohenberg, deren Einkommen nach Abzug der Ausgaben und alles Abzuziehenden zu 10.459 fl. 36 kr. geschätzt wurde, mit allen Zugehörden „cum actuali et solenni constituto possessorio sub hypotheca generali et speciali“, das Gut Kallenberg[9] dagegen sammt Poltringen und Oberndorf (höchstens zu 2000 fl.) und die Herrschaft Werenwag (zu 5000 fl. Einkommens angeschlagen) mit der Qualität einer wirklichen Pfandschaft. Hierbei behielt der Kaiser sich nur das supremum jus territoriale und die zugethanen hohen landesfürstlichen Regalien bevor. Herr von Ulm und seine Erben und Nachkommen hatten nicht nur| selbst bei der katholischen Religion zu bleiben, sondern auch ihre Unterthanen in derselben zu erhalten. Dieselben bekamen zugleich die Landvogtei in Ober- und Niederhohenberg erblich. Allein auf den Wunsch K. Karls VI. überließ des Pfandgläubigers Sohn, der kaiserliche Kämmerer und Landvogt in Ober- und Nieder-Hohenberg, Marquard Wilhelm Friedrich von Ulm auf Erbach schon am 31. Oktober 1722 demselben die Herrschaften Ober- und Nieder-Hohenberg wieder, wogegen der Kaiser ihm die drei übrigen Herrschaften (Werenwag zu 166.000 fl., „die 2/3 an Poltringen, dahin auch Oberndorf gehörig“, zu 34.000 fl., Kallenberg zu 20.000 fl., zusammen zu 220.000 fl.) als erbliches Mannlehen übergab. Der Kaiser behielt sich bevor die jura territorii und hohen Regalien, als Schätze, Bergwerke, jura armorum, quartirii, delectus et sequelae, collectationes und Extraanlagen, geistliche und weltliche Lehenschaften oder Patronate (wo dem Kaiser das jus nominandi und praesentandi zustehe, sollte übrigens von Ulm 3 Geistliche dem Kaiser zur Auswahl nominiren) u. s. w., dagegen gab er mit hinweg die hohe Jagd unter Ausschluß des jenseits des Berbaches gelegenen werenwagischen und kallenbergischen Dorfschaftsdistrikts, ebenso die niedere Jagd mit derselben Einschränkung, sonst aber noch etwas ausgedehnter, ferner die malefizische Obrigkeit. In den kallenbergischen Orten Nusplingen, Dormettingen, Obernheim und Erlaheim erfolgte daraufhin am 5. April 1723 in feierlicher Weise die Huldigung für den Herrn von Ulm und dieselben blieben noch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in diesem Pfandbesitze.

Hinsichtlich der Verfassung und Verwaltung der Grafschaft, sowie einiger weiterer damit zusammenhängender Punkte kann Folgendes hervorgehoben werden.

Im Allgemeinen bildete die Grafschaft „Ober- und Nieder-Hohenberg“, wie wir öfters gesehen, einen Bestandtheil der vorderösterreichischen Lande, speziell des vorderösterreichischen Schwabens, zu welchem außer ihr namentlich noch die k. k. Landvogtei in Ober- und Niederschwaben, das k. k. freie Gericht in Ober- und Niederschwaben auf der Leutkircher Haide und in der Gepürs, die Markgrafschaft Burgau und die Landgrafschaft Nellenburg mit dem Landgericht im Hegäu und Madach gehörten. Sitz der vorderösterreichischen „Regierung und Kammer“ war seit dem J. 1651 Freiburg im Breisgau. Unter ihr stand als oberste Behörde für unsere Grafschaft das „Oberamt in Ober-| und Nieder-Hohenberg“ zu Rottenburg am Neckar, welches durch Resolution vom 19. Febr. 1729 hinsichtlich seiner Beamten und deren Verrichtungen dahin neu geordnet wurde, daß es aus einem Landvogt und 4 Oberamtsräthen, darunter einem Landschreiber und Rentmeister bestand, und welchem die Obervogteiämter zu Spaichingen, Oberndorf und Horb, das Stadtschultheißenamt zu Schömberg und die Justizbeamtung zu Binsdorf untergeordnet waren. (Staats- und Adreßhandbuch des Schwäbischen Reichskreises auf das Jahr 1793 S. 413 ff.)

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Als oberste Beamte der Grafschaft werden im Verlaufe der Zeit die folgenden genannt, unter denen wir die kurze Liste der bekannten Landvögte aus der gräflich hohenbergischen Zeit der Vollständigkeit halber voranschicken.[10] Als letztere werden aufgeführt: bis 1324 Hans von Tützlin. 1324–1341 Engelhard von Weinsberg. 1341 Konrad Stahler. 1349 Hans von Herrenberg. 1363 Walther Vogt. 1365 Dimo von Kechler. 1379 Marquard von Bubenhofen. In der österreichischen Zeit werden als solche Beamte, Anfangs zum Theil Vögte, dann Hauptmänner, zuletzt wieder Landvögte genannt, die folgenden erwähnt: 1389 Bernhard (? wohl richtiger Reinhard) von Wehingen. 1396 Graf Rudolf (VI.) von Hohenberg (vergl. oben S. 171). 1402 Hans von Hornstein. 1405 Graf Rudolf (VI.) von Hohenberg. 1407 Burkhard von Mansberg (Lichnowsky 5, Regg. Nr. 924, 1016, 1017). 1408 (bis 25. Juni) Konrad von Gültlingen. 1408 (schwört den 26. Juni) wieder Burkhard von Mansberg. 1410 Gerlach von Dürrmenz. 1412 Gr. Rudolf von Sulz. 1412 (schwört den 18. Juli) wieder Konrad von Gültlingen. 1416 Konrad von Gültlingen. 1416 (schwört den 29. Juni) Gr. Hermann von Sulz. 1422 (schwört den 5. Juni) Konrad von Stein zu Steineck. 1427 Konrad von Stöffeln. 1431 Burkhard von Mansberg und Gerlach von Dürrmenz. 1436 (bis 27. Febr.) Hans Truchseß von Bichishausen. 1436 (schwört den 27. Febr.) Konrad von Stöffeln. 1438 Gr. Friedrich von Helfenstein. 1439. 1442 Heinrich von Stöffeln. 1451 Gr. Friedrich von Helfenstein. 1452 Hans Truchseß von Bichishausen. 1454 Hans von Ems. 1458 Thüring von Hallweil. 1459 Merk von Hailfingen (Neue Mittheil. d. Archäol. Vereins in Rottweil 1872 S. 102). 1463 Johann von Hornstein (Schmid Urkb. 884). 1468 Balthasar von Wartenberg genannt Wildenstein. 1473 Hans von Ahelfingen. 1479 Hermann von Sachsenheim. 1482 Heinrich von Sternenfels und Hans Jacob von Bodmann (Neue Mitth. S. 116). 1483 Hans von Wehingen. 1486 Hans Wernher von Zimmern. 1488 Markgraf Albrecht von Baden (Lichnowsky 8 Nr. 1106). 1488 Gr.| Eitelfritz II. von Zollern (Hofmeister K. Maximilians I., erster Erbkämmerer des heil. Röm. Reichs). 1513 Gr. Franz Wolfgang von Zollern. 1517 Gr. Joachim von Zollern. 1519 Gr. Christoph von Zollern. 1530 Gr. Joachim von Zollern (Mone Zeitschr. 22, 265). 1538 Gr. Jost Niklas von Zollern. 1558 Gr. Karl I. von Zollern. 1576 Gr. Karl II. von Zollern. 1610 Christoph Bordagna von Taxis (durch den Markgrafen Karl von Burgau [s. o.] ernannt). 1613 Kaspar von Wolkenstein und Trostburg (markgräfl. burgauischer Rath und Kämmerer). 1614 Ferdinand von Hohenberg. 1639 Adam Heinrich Keller von Schleitheim. 1647 Ferdinand von Hohenberg. 1661 Adam Heinrich Keller von Schleitheim. 1665 Karl Sigmund von Hohenberg. 1677 Dionysius von Rost zu Kehlburg und Aufhofen (wie es scheint, sehr lange Zeit wiederholt mit Unterbrechungen). 1691 Karl Joseph von Hohenberg. 1702–1709 Ludwig Konstantin von Ulm. 1722–1744 Marquard Wilhelm Friedrich von Ulm. 1744–1763 Karl von Ulm. 1763–1778 Sebastian Joseph von Zweyer. 1779 Franz Christoph von Ramschwang. 1779–1787 Franz Anton von Blank. 1787–1792 Graf Ferdinand von Bissingen-Nippenburg. 1792 Henriquez de Ben Wolsheim. 1793 bis zum Übergang an Württemberg Gr. Johann Baptist Benzel von Sternau.

Während die zollerische Familie – über ein Jahrhundert lang – die Hauptmannschaft bekleidete, wurden in der Regel Statthalter ernannt, so: 1508 Wolf von Bubenhofen. 1516 Sebastian von Hohenheim. 1521 Wendel von Ow. 1542 Melchior Wendler von Pregenroth. 1547 Wolf Dietrich von Homburg. 1551 Peter Hagenmann. 1555 Gall Schütz von Eutingerthal. 1557 Adam Wernher von Themar. 1560 Gall Schütz wiederum. 1572 Christoph Wendler von Pregenroth. 1607 Rudolf Christoph Keller von Schleitheim. Desgl. noch später 1649 Dr. Johann Wagner (für seine Verdienste mit dem österreichischen Lehen Frommenhausen belohnt). 1656 und 1665 zum 2. Mal Dr. Herkules Widdmann.

Als Obervögte der oberen Grafschaft mit dem Sitze früher zu Friedingen, später zu Spaichingen werden genannt: 1486 Hans von Wehingen. 1497 Lazarus von Suntheim. 1502 Georg von Ronsend. 1512 Lazarus von Suntheim. 1523 Wolfgang von Bubenhofen. 1524 ff. Konrad Mor. 1538 Hauser von Spaichingen. 1555/61 Johann Schweiger. 1565 ff. Thaddäus Ifflinger von Granegg. 1583 Lorenz Schwin. 1601–1631 Hans Konrad von Ifflinger. 1631 Balthasar Kalt, welcher im J. 1640 seinen Sohn Christoph Kalt beigegeben erhielt. 1670 Franz Zoller von Zollershausen. 1678 Troyer von Amsheim. 1683–1704 Johann Menrad von Arzt. 1704 ff. dessen Sohn Franz Anton von Arzt. 1744 Hans Schweiger. 1747 ff. Joseph Johann von Pach. 1766 ff. Joseph Anton von Pach. Um 1780 Christoph von Metz. Um 1793 Sebastian von Biermann. Als letzter: Thaddäus von Endreß-Fürsteneck, | welcher nach dem Übergang der Grafschaft an Württemberg in dessen Dienste trat.

Die Unterthanen der Grafschaft, insbesondere die Städte, hatten sich einer Reihe, allerdings nicht gerade seltener Freiheiten und Privilegien zu erfreuen: so verlieh K. Karl IV. den 20. Juni 1349 der Gräfin Margarethe von Hohenberg und ihrem Sohn Gr. Rudolph (III.) das Recht, daß ihre Leute, Diener, Bürger und Bauern, in der Stadt Rottenburg oder sonstwo gesessen, nur vor dem Rottenburger Schultheißen Recht nehmen durften, sprach den 5. April 1362 es ganz allgemein aus, daß die Hohenberger Diener, Mannen, Eigenleute vor kein fremdes Gericht oder Landgericht gezogen werden sollten, erlaubte den 1. Sept. 1378 dem genannten Grafen, das Landgericht in dem Dorfe Wendelsheim in seine Stadt Rottenburg zu verlegen, und gab deren Schultheißen und Richtern Gewalt, in allen Sachen in demselben Landgericht mit Rittern und Edelleuten Recht und Urtheil zu sprechen, während K. Wenzel den 22. Juli 1384 noch weiter nicht nur verordnete, daß die hohenbergischen Diener, Landleute, Bürger und Bauern nur vor ihr jeweiliges Gericht zu laden seien, sondern auch gestattete, daß die zu dieser Herrschaft gehörigen Schlösser, Städte, Märkte und Dörfer offene Ächter aufnehmen und beherbergen durften. Diese Privilegien und Freiheiten[11] bestätigten namentlich K. Friedrich IV. den 23. Juli 1442 und den 15. Nov. 1452 in zwei besonderen Urkunden, die eine auf Bitte der hohenbergischen Städte, die andere auf Bitte Herz. Albrechts VI., dieser selbst den 14. Sept. 1453, Herz. Sigmund den 1. Sept. 1471, K. Maximilian I. den 19. Mai 1482 und nach Einlösung der zollernschen Pfandschaft von Neuem den 9. April 1509, K. Ferdinand, welcher zudem am 13. Sept. 1544 ein weiteres Privileg, das Verbot der wucherlichen Contrakte der Juden, beifügte, und so fort in stets gleichlautender Form, z. B. Erzherz. Leopold den 12. Okt. 1627, Erzh. Ferdinand Karl den 31. Jan. 1653, K. Leopold I. den 16. Sept. 1666, K. Joseph I. den 5. Sept. 1708, K. Maria Theresia den 24. April 1751, K. Joseph II. den 3. Mai 1782 u. s. w.

Insbesondere die Angehörigen der oberen Grafschaft erwarben sich, zum Theil durch Geldvorschüsse, Verdienste um Herz. Sigmund, daher er ihnen den 26. Aug. 1482 versprach, sie von der unteren Herrschaft und dem Haus Österreich nie| versetzen zu wollen, und ihnen auch den 28. Sept. 1482 als Wappen „einen Schild, überzwerch getheilt, das obere roth und das untere weiß und in demselben untern Theil ein halb gelb Rad mit vier Speichen“ verlieh, was beides ihnen K. Maximilian I. den 16. beziehungsweise 14. Juni 1490 bestätigte (vergl. oben S. 173 und unten bei Spaichingen).

Wenn auch im Allgemeinen die österreichische Gesetzgebung überhaupt hier zur Anwendung kam, so fehlte es natürlich nicht an einer Menge von speziellen Ordnungen und Vorschriften gerade für diesen Landestheil. So wurden die rechtlichen Verhältnisse im Innern der Grafschaft, die Rechte und Pflichten der Regierung und der Unterthanen in umfassenderer Weise geordnet durch die sog. Neue Ordnung vom 20. Sept. 1514. Dieselbe war ein zwischen Kommissären K. Maximilians I. und der Unterthanen vereinbarter Vertrag und verbreitete sich über das Recht zu öffentlichen Versammlungen, die Obrigkeit, Gericht (persönlichen Schutz beim gerichtlichen Verfahren,[12] Rechnung, Vogtei, Abgaben, Gewerbs- und Sittenpolizei, Kleidung, Zünfte u. s. w. Unter der Regierung K. Ferdinands I., welcher überhaupt durch eine Reihe von Ordnungen, so z. B. die Hofgerichtsordnung vom 2. Dez. 1547, die Vogtgerichtsordnung vom 22. April 1550, die Frevel- und Strafordnung vom 31. Mai 1555, die Fischerordnung vom 30. Aug. 1558 u. s. w., gesetzgeberische Thätigkeit entwickelte, wurde diese Ordnung den 4. Nov. 1541 „weiter erläutert, gemildert und gestellt“. Übrigens gab es auch langwierige Streitigkeiten zwischen der Regierung und den Unterthanen der oberen Herrschaft, insbesondere wegen der von den letzteren zu reichenden Leistungen; sie übergaben deßhalb im J. 1697 dem K. Leopold I. 36 Beschwerdepunkte, welche den 22. Juli 1708 zu Innsbruck entschieden wurden. – Die Justiz wurde durch die oberen und niederen Ämter zu Rottenburg, Spaichingen, Horb, Schömberg, Schramberg, Oberndorf und Werenwag verwaltet, die Appellation ging aber an das k. k. vorderösterreichische Appellationsgericht.

Mit den anderen schwäbisch-österreichischen Landen hatte auch| unsere Grafschaft Theil an der landständischen Verfassung, welche von K. Maximilian I. im J. 1516 begründet wurde, ihre förmliche Ausbildung jedoch erst unter K. Leopold I., unter welchem die österreichischen Vorlande wieder unmittelbar der kaiserlichen Regierung unterstellt wurden, erhalten haben dürfte (vergl. oben S. 179).[13] Der Wirkungskreis dieser (61) Stände beschränkte sich übrigens auf die Anforderungen der Regierung in Geld- und Rekrutirungssachen, auf die Vertheilung der Steuern und auf die Verwaltung der Landschaftskasse. Bei dem sog. ständischen Conseß zu Ehingen, welcher seit 1764 an die Stelle der von den Gotteshäusern und dem landsässigen Adel durch Beamte, von den Städten und Dörfern durch selbstgewählte Abgeordnete beschickten Landtage trat, wurden die hohenbergischen Städte durch Rottenburg vertreten. – Die jährliche Steuer der ganzen Grafschaft betrug bei einem sog. Substratum von 55.244 fl. 44 kr. im Ganzen 13.847 fl. 14 kr., wovon die Stadt Rottenburg 2260 fl. 50 kr. trafen. – Über Zölle, Weg- und Brückengelder, Flötzen u. s. w. bestanden vielfach eigene Übereinkünfte; so wurde das Flötzen und Fischen auf dem Neckar und in den Bächen Glatt, Lauter und Heimbach durch Recesse zwischen Hohenberg, Württemberg und Eßlingen vom 12. Okt. 1484, 26. Juni 1590, 15. Juni 1593, 1. Sept. 1613, 20./30. April 1664, 20. Sept. 1740 geregelt.

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In dem Umfang der Grafschaft Hohenberg (im engeren Sinne), wie sich dieselbe allmählig zur Zeit des Blühens des gräfl. hohenbergischen Hauses entwickelt hatte und wie sie uns in ihren Hauptbestandtheilen schon in der Geschichte dieser Grafen entgegengetreten ist, befand sich eine beträchtliche Anzahl von Burgen, Städten, Dörfern, Weilern und Höfen, denen sich eine Menge von einzelnen Besitzungen, Einkünften und Rechten auch an anderen Orten anschloß. Mancherlei Besitz und manches Rechtsverhältniß läßt sich heutzutage natürlich mit Sicherheit nicht mehr ergründen, manches kam im Verlaufe der Zeit hinzu, manches, auch schon zur Zeit, da die Grafschaft wenigstens im Allgemeinen noch im Besitz der Familie war, wieder hinweg. Zudem besitzen wir kein vollständiges Verzeichniß der| Bestandtheile der Grafschaft aus der gräflichen Zeit (nur eine Aufzeichnung hohenbergischer Lehen, wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts [abgedruckt bei Schmid Urkb. S. 916]), erst aus der österreichischen stammen das Register, „was zu der Herrschaft Hohenberg gehört, 1480“, sowie die „Beschreibungen der Gränzen der Grafschaft Hohenberg von den Jahren 1480 und 1526“. Übrigens hat Schmid (Hohenb. S. 368 ff., vgl. auch S. 919) auf Grundlage des vorhandenen urkundlichen Materials eine Zusammenstellung der Grafschaft Hohenberg im weiteren Sinne nach ihren Haupttheilen und der Besitzungen des Hauses überhaupt gefertigt, in welcher auch unsere Grafschaft Hohenberg im engeren Sinne ihren Platz findet und auf welche hier verwiesen werden muß. – Zur Zeit des österreichischen Besitzes blieb der Umfang der (engeren) Grafschaft im Allgemeinen ein beständiger, wenn wir von den vielen partiellen mehr oder weniger vorübergehenden Veräußerungen durch Verpfändung absehen, wodurch die betreffenden Besitzungen dem österreichischen Hause rechtlich wenigstens nicht vollständig und für immer entfremdet werden sollten[14].

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Im Allgemeinen zerfiel die ganze Grafschaft in die obere und die untere, welche durch hohenzollerisches und württembergisches Gebiet getrennt waren (doch wurde die Abtheilung zu verschiedenen Zeiten verschieden angenommen). In der oberen, welche mehr zur Donau hinneigte und welche namentlich vom Herzogthum Württemberg, dem Stift Rottenmünster, der domprobstei-constanzischen Herrschaft Konzenberg, der enzbergischen Herrschaft Mühlheim, dem Fürstenbergischen und der stift-buchauischen| Herrschaft Straßberg begrenzt wurde, befanden sich der Ursitz des Geschlechtes, die Burg Hohenberg und die Orte Spaichingen, Schömberg, Friedingen, auch die namentlich durch reichsstädtisch-rottweilisches Gebiet von diesem Kerne getrennte Oberndorf-Schramberger Gegend und Binsdorf werden ihr meist beigezählt. In der unteren Grafschaft, welche sich mehr um den Neckar ausdehnte und welche fast ganz vom Herzogthum Württemberg, gegen Süden namentlich auch von Hohenzollern-Hechingen und reichsritterschaftlichem Besitz umgränzt war, lag besonders die bedeutendste Stadt der Grafschaft: Rottenburg-Ehingen, auch Horb. Die ganze Länge beider Grafschaften wurde auf 6, die Breite auf 2–3 Meilen geschätzt. Im J. 1789 wurden in beiden Grafschaften zusammen 40.832, im J. 1794 41.935 und im J. 1804 48.000 Einwohner gezählt, wobei übrigens die im Süden an die niedere Grafschaft gränzenden und zu ihr in Beziehung stehenden Orte der Reichsritterschaft und des Johanniterordens (s. unten) mitgerechnet zu sein scheinen (Röder, Lexikon von Schwaben, 2. Aufl. Bd. 1 Sp. 898 u. 899, und Beschr. des O.-A. Rottenburg S. 21, woselbst von den genannten 48.000 Seelen den unmittelbaren Orten 30.000 zugeschrieben werden).

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Die Grafschaft hatte nemlich auch in einer beträchtlichen Anzahl von naheliegenden Orten, die keineswegs als hohenbergische Amtsorte bezeichnet werden können, gewisse Rechte, so: Lehens- und Pfandherrlichkeit, Landeshoheit, Gesetzgebungsrecht, Steuerhoheit, Waffenrecht, Blutbann, Forsthoheit, großes und kleines Jagdrecht, Bergwerksrecht, Zollhoheit, niedere Gerichtsbarkeit, Patronat. Eine Zusammenstellung aller dieser Rechte gibt die „Jurisdiktionstabelle der k. k. Herrschaft Hohenberg“ vom 26. Nov. 1804, welche von dem damaligen Landvogte Gr. Johann Baptist Benzel von Sternau und dem Oberamtsrath und Landschreiber J. G. Gramm unterfertigt ist (Orig. im Kgl. Haus- und Staats-Archiv). Dieselbe zählt übrigens alle Rechtsansprüche des österreichischen Hauses auf, und zwar sind es deren bei der großen Anzahl von Streitigkeiten und Processen, die hier obwalteten,[15] auch manche, welche sich eigentlich nur auf die Lage des Ortes oder die ältesten Beschreibungen (von 1480) gründeten und öfters nach dem Bekenntniß der Tabelle selbst weder| in possessorio noch in petitorio sich durchsetzen ließen (so z. B. beim Ammerhof und öfters).

Diese Tabelle führt nun aber folgende Städte, Märkte, Dörfer, Weiler, Flecken, Schlösser, Höfe, Klöster, Kirchen u. s. w. auf:[16]

1. „K. k. Grafschaft Niederhohenberg samt den darin gelegenen Herrschaften“.

Es gehörten in das k. k. Oberamt zu Rottenburg: 1/2 Aldingen; Bühl; Dettingen; Ergenzingen; Hailfingen; Hirschau; Kiebingen; Niedernau; Rohrdorf (OA. Horb); Rohrhalden; Rottenburg mit Ehingen am Neckar, Kalkweil und Schadenweiler; Schwalldorf; Seebronn; Weiler (OA. Rottenburg); Weitingen; Wendelsheim; Wurmlingen (OA. Rottenburg). In das k. k. Justizamt zu Binsdorf:[17] Bernstein und Binsdorf.

Rechte der oben genannten Art hatte, beziehungsweise beanspruchte Österreich vor Allem an ritterschaftlichen Orten:[18] dem owischen Ahldorf; den raßlerischen Bieringen, Börstingen, Obernau, Sulzau, Weitenburg; dem stauffenbergischen Baisingen; den ulmischen 2/3 an Oberndorf und Poltringen; dem wächterischen Hirrlingen; dem wagnerischen Frommenhausen. Sodann an dem Johanniterordensdorfe Hemmendorf und dem kl. marchthalischen Ammerhofe.

2. „K. k. Cameralherrschaft Horb samt den ehemals dazu gehörig gewesenen Privatherrschaften.“

Es gehörten in das Obervogteiamt zu Horb: Bildechingen; Buchhof; Eutingen; Horb mit Altheim, Grünmettstetten, Heiligenbronn, Ihlingen und Salzstetten.

Jurisdiktions-Rechte der oben genannten Art, beziehungsweise Ansprüche machte Österreich geltend wiederum besonders an ritterschaftlichen Orten: den kechlerischen Ober- und Unterthalheim; den keller-schleitheimischen Isenburg und Nordstetten; den münchischen Egelsthal und Mühlen; den raßlerischen Bittelbronn und Lützenhardt; dem stauffenbergischen Eutingerthal. Sodann an dem Johanniterordensdorfe Rexingen und dem hohenzollern-sigmaringenschen Neckarhausen*.

3. „K. k. Cameralherrschaft Oberndorf.“

Es gehörten in das Obervogteiamt zu Oberndorf: Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Oberndorf, Waldmössingen, Waßeneck.

4. „K. k. Grafschaft Oberhohenberg samt den dazu und darein gehörigen Privatherrschaften Werenwag und Kallenberg, Stetten am kalten Markt, Mühlheim an der Donau, Wellendingen, Gunningen, Oberhausen und den Orten des [im Jahr 1803] säkularisirten Stifts Beuron, auch mehreren kurwürttembergischen Orten, wo österreichischer Seits einige servitutes juris publici ausgeübt werden.“

| Es gehörten in das Obervogteiamt zu Spaichingen: Bubsheim, Dautmergen, Deilingen, Delkhofen, Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Friedingen, Gosheim, Hohenberg, Hofen bei Spaichingen, Neuhaus bei Schörzingen, Rathshausen, Reichenbach, Schörzingen, Spaichingen, Wehingen, Weilen unter Rinnen. Zum k. k. Stadtschultheißenamt Schömberg: Schömberg. Zur Bergwerksverwaltung Bärenthal die Eisenwerke Bärenthal und Harras.

Zu den Privatherrschaften, in welchen Österreich Jurisdiktionsrechte der obgenannten Art besaß, beziehungsweise beanspruchte, gehörten folgende Orte u. s. w., und zwar zu der ulm-werenwag-kallenbergischen Herrschaft: Hartheim*, Heinstetten*, Kolbingen, Langenbronnen*, Renquishausen, Schwenningen*, Unterdigisheim, Werenwag* (diese werenwagisch), Dormettingen, Erlaheim, Kallenberg, Nusplingen, Obernheim, (diese letzteren kallenbergisch); zu der kl. salmannsweilischen Herrschaft Stetten am kalten Markt: Bösen-Nusplingen*, obere und untere Glashütte*, Hausen im Thal*, Neidingen*, Stetten am kalten Markt*; zu der enzbergischen Herrschaft Mühlheim: Allenspach, Aggenhausen, Böttingen, Irrendorf, Königsheim, Kraftstein, Mahlstetten, Lippachmühle, Mühlheim an der Donau, Mühlheim-Altstadt, Nendingen, Stetten bei Mühlheim; zu der freibergischen Herrschaft Wellendingen: Wellendingen; zu dem kl. St. Georgenschen Amt Villingen: Gunningen; zu der pachischen Herrschaft Oberhausen: Hausen am Thann, Locherhof oder Wenzlau, Oberhausen, Waldhof; zum Stift Beuron: Dorf Bärenthal*, Ensisheim*, Lanquaten*, Rheinfelden*. Von württembergischen Orten werden genannt, und zwar vom Amte Balingen: Bronnhaupten, Hossingen, Meßstetten, Oberdigisheim, Thieringen, Täbingen; vom Amte Ebingen: Ebingen; vom Amte Tuttlingen: Aldingen, Schura, Trossingen, Tuttlingen, Thalheim; vom Amte Alpirsbach, bezw. St. Georgen: Gößlingen; von der zum Kammerschreibereigut gehörigen Herrschaft Hohenkarpfen: Hausen ob Verena, Hohenkarpfen, Rietheim, Rußberg. – Endlich kommen noch in Betracht Gebietsorte des Fürsten von Hohenzollern Hechingen: Wilflingen*; des Fürsten von Fürstenberg: Storzingen*; des Fürsten von Zeil-Trauchburg: Balgheim mit Jungholz und Zimmern unter der Burg; des Grafen von Nippenburg-Bissingen: Dotternhausen und Roßwangen; des Grafen von Stauffenberg: Geißlingen; der Reichsstadt Rottweil: Böhringen, Feckenhausen mit Jungbrunnen, Rottweil-Altstadt; der Domprobstei zu Constanz: Durchhausen, Oberflacht, Seitingen, Wurmlingen und Weiler dabei; des Klosters Rottenmünster: Frittlingen, Sonthof, Täfermühle, Unnoth. Vaihingen, Zepfenhan; der stift-buchauischen Herrschaft Straßberg: Straßberg*, Frohnstetten*, Kaiseringen*, Lenzhütte*.

5. „Die österreichisch-lehenbare Herrschaft Schramberg, welche die gräflich von Bissingen-Nippenburgische Familie als Kunkellehen besitzt.“

Es gehörten in das gräfliche Amt zu Schramberg: Aichhalden, Lauterbach, Mariazell, Schramberg, Sulgen, ein Theil von Thennenbronn.*

6. „Die österreichisch-lehenbare Herrschaft Wöhrstein, welche das fürstliche Haus Hohenzollern-Sigmaringen von Österreich zu Lehen trägt.“

Es gehörten in die wöhrsteinische Beamtung zu Haigerloch: Empfingen*, Fischingen*, Petra*.

Dieser Jurisdiktionstabelle gemäß bilden somit die Orte der einstigen Grafschaften Ober- und Nieder-Hohenberg heutzutage Bestandtheile| der württembergischen Oberämter: Herrenberg, Horb, Oberndorf, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tuttlingen; gewisse Jurisdiktionsrechte wurden außerdem noch ausgeübt beziehungsweise beansprucht in Orten der Oberämter Balingen, Nagold und Tübingen, sowie benachbarter badischer und hohenzollern-hechingenscher und sigmaringenscher Ämter.

Mit der oberen Grafschaft Hohenberg war ein bedeutender Forst verbunden, der Hohenberger Forst auf der Scheer. Von dessen Gränzen gibt es schon aus dem Ende des 14. oder dem Anfang des 15. Jahrhunderts eine Beschreibung (abgedruckt bei Schmid, Urkb. S. 918; s. auch dessen Karte), welche im Wesentlichen mit der oben genannten Gränzbestimmung der Grafschaft von 1480 übereinstimmt. Etwas mehr eingeschränkt wurde der Forst durch verschiedene Verträge über die forstliche und hohe Obrigkeit und Gerechtigkeit mit einigen Nachbarn, nemlich gegen Südwesten, Westen und Norden durch den Vergleich zwischen K. Maximilian I. und Graf Eberhard von Württemberg vom 18. Mai 1490 (abgedruckt bei Burgermeister, Codex Diplom. 1, 477 ff., woselbst jedoch statt Freitag Erichtag stehen sollte), gegen Westen durch den sog. Ferdinandeischen Vergleich zwischen K. Ferdinand und der Stadt Rottweil vom 9. Febr. 1544 (vergl. Beschreibung des O.-A. Rottweil S. 308, abgedruckt bei Ruckgaber Rottweil 2a S. 181[19], sowie endlich im Südosten durch den Vergleich zwischen K. Ferdinand und Friedrich, Hans und Rudolph von Enzberg zu Mühlheim (Schmid, Hohenb. S. 400); die Verhältnisse des hohenbergischen und hohenzollerischen Forstes wurden den 16. April 1559 geordnet. Übrigens herrschte in dieser Hinsicht manche Unbestimmtheit, und Gränz- und Jurisdiktionsstreitigkeiten gab es in Menge.

Dieser Oberhohenberger Forst mit Ausnahme des Straßberger und Stettener Bezirks wurde den 2. Mai 1725/27. März 1730 auf 20 Jahre den Unterthanen der Herrschaft um 730 fl. jährlich in Bestand gegeben, doch durfte nicht Jedermann, sondern nach Proportion des Forstdistrikts jeder Gemeinde durften nur 3–4 Personen aus denselben das Jagdrecht nach waidmännischer Ordnung üben. Der Bestand wurde später wiederholt auf 25 Jahre erneuert; nach der Erneuerung desselben für die Jahre 1774–1798 vom 10. Juni 1771 betrug das Bestandsgeld 1500 fl., auch waren die Unterthanen gar nicht mehr zum Pürschen berechtigt, sondern die Jagd wurde durch die herrschaftlichen Jäger ausgeübt.

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IV.

Außer den eigentlich hohenberg-österreichischen Orten des Oberamtes, wie dieselben S. 2 aufgezählt sind, gab es übrigens noch an einer Reihe von Orten Besitz dieser Familien, so zu Aldingen, Balgheim, Böttingen, Frittlingen, Königsheim, Mahlstetten, Nusplingen, Obernheim. Ferner aber begegnen wir im Verlaufe der Zeit neben oder nach einander noch manchem theils weltlichem, theils geistlichem Besitz.

In erster Hinsicht ist zu nennen der Besitz der oben S. 160 genannten ortsadeligen Familien, welcher jedoch meistens nicht bedeutend war und gelegentlich seine Darstellung finden wird, sodann der Besitz der Stadt Rottweil zu Balgheim, auch zu Deilingen, Delkhofen und Hohenberg, endlich als der wichtigste derjenige adeliger, insbesondere ritterschaftlicher Familien. Es sind dies namentlich: die Grafen bezw. Fürsten von Hohenzollern zu Aggenhausen, Allenspach, Böttingen, Königsheim, Mahlstetten, Weilen, sodann auch zu Anhausen, Balgheim, Bubsheim, Deilingen, Delkhofen, Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Hohenberg, Nusplingen, Obernheim, Reichenbach, Spaichingen, Wehingen; die Freiherren von Enzberg, namentlich zu Böttingen, Königsheim und Mahlstetten, auch zu Allenspach und Egesheim;[20] die Herren von Ulm zu Nusplingen und Obernheim mit deren Zugehörden, Bärenthal; die Grafen von Lupfen bezw. ihre Rechtsnachfolger die Truchseßen von Pappenheim und Fürsten von Fürstenberg zu Aixheim, Aldingen, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Spaichingen; die von Weitingen zu Böttingen, Königsheim, Mahlstetten; die Truchseßen von Waldburg zu Balgheim, Nusplingen, Obernheim, sowie zu Böttingen und Dürbheim. – Weiter kommen in Betracht mit verhältnißmäßig unbedeutenderem Besitz: die Balingen zu Aldingen und Deilingen; die Blumenberg zu Aldingen, wie auch Spaichingen und Wehingen; die Bodmann zu Mahlstetten; die Bubenhofen zu Nusplingen und Obernheim; die Emershofen zu Aldingen, auch Aixheim; die Falkenstein (Burgruine bei Schramberg, O.-A. Oberndorf) zu Aixheim, Denkingen, Egesheim, Gosheim, Wehingen; die Friedingen zu Aldingen, auch Aixheim; die Fürst zu Balgheim; die Gut von Sulz zu Balgheim; die Hornstein zu| Balgheim, auch Hohenberg; die Huntpis von Waltrams zu Hohenberg; die Ifflinger zu Bubsheim, Denkingen, Egesheim mit Granegg; die Gr. von Nellenburg zu Frittlingen; die Ow zu Hohenberg, Spaichingen und Wehingen; die Pfuser zu Allenspach, sowie zu Hohenberg; die Reischach zu Frittlingen; die Remchingen zu Balgheim; die Rost zu Balgheim, auch Dürbheim; die Scheer von Schwarzenburg zu Hohenberg; die Schilteck (Burgruine bei Schramberg) zu Frittlingen, auch Egesheim; die Sonthof (O.-A. Rottweil) zu Deilingen und Egesheim; die Stein zu Böttingen; die Stöffeln zu Aldingen und Balgheim; die Streut von Immendingen zu Balgheim; die Stuben zu Hohenberg; die Grafen von Sulz zu Nusplingen und Obernheim, dann auch zu Aixheim, Dürbheim und Hohenberg; die Thierberg (O.-A. Balingen) zu Denkingen und Nusplingen; die Grafen von Urach zu Dürbheim; die Waldeck (O.-A. Calw?), zu Weilen; die Herren an der Waldstraße zu Aixheim, Deilingen, Wehingen; die Grafen von Welsberg zu Balgheim; die Grafen von Werdenberg bezw. deren Rechtsnachfolger die Fürsten von Fürstenberg zu Egesheim; die Werenwag zu Bubsheim, Egesheim, Nusplingen; die Wildenstein zu Aixheim; die Zimmern zu Balgheim, Böttingen und Schörzingen. – Ferner sind zu nennen einige Rottweiler Patriziergeschlechter, so die Bletz von Rothenstein zu Spaichingen, Balgheim, Denkingen, Eichhof; die Möckh zu Balgheim; die Bock, Boller, Kanzler, Schappel, Wirth an manchen Orten des Oberamts. – Endlich besaß Württemberg den Ort Aldingen seit dem J. 1444, Hohenberg vorübergehend in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts und hatte ferner Rechte zu Aixheim, Denkingen, Gosheim, Wehingen. Auch Baden erwarb im laufenden Jahrhundert durch Säkularisation Rechte zu Aldingen, Rathshausen und Weilen.

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Was den Besitz geistlicher Korporationen betrifft, so ist vor Allem zu nennen das Kl. Rottenmünster mit Aixheim und Frittlingen, sodann sonstigem Besitz zu Spaichingen, Aldingen, Balgheim, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Eichhof, Gosheim; weiter Kloster St. Gallen mit Besitz zu Spaichingen, Aldingen, Böttingen, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Eichhof, Frittlingen (?), Nusplingen (?), Reichenbach, Schörzingen, Wehingen, Weilen; Kl. Beuron namentlich zu Böttingen mit Allenspach, Königsheim, Mahlstetten mit Aggenhausen, sodann auch zu Spaichingen, Anhausen, Balgheim, Bubsheim, Delkhofen, Dürbheim, Egesheim, Nusplingen, Obernheim,| Reichenbach, Wehingen; das Bisthum Constanz zu Böttingen mit Allensbach, Königsheim, Mahlstetten mit Aggenhausen, Frittlingen, sodann zu Delkhofen, Dürbheim; die Domprobstei und Domfabrik daselbst zu Aldingen; das im J. 1540 dem Bisthum einverleibte Kl. Reichenau zu Gosheim und Wehingen, aber auch zu Egesheim, Hohenberg; das Kl. Alpirsbach zu Gosheim und Wehingen, sodann zu Spaichingen, Aldingen, Delkhofen. Weniger bedeutenden Besitz hatten: das Kl. Allerheiligen zu Schaffhausen in Spaichingen und Aldingen, Frittlingen und Gosheim; das Kl. St. Blasien zu Aixheim, Gosheim, Wehingen, Weilen; das Ehinger St. Morizstift zu Spaichingen, Aldingen, Denkingen; das Kl. St. Georgen zu Spaichingen, Aixheim, Denkingen, Dürbheim; das Kl. Hirschau zu Deilingen; die Klause Hochmauren bei Rottweil zu Spaichingen, Balgheim, Dürbheim, Wehingen; das Kl. Kirchberg zu Anhausen; das Kl. Lindau zu Frittlingen; das Kl. Lorsch (?) zu Deilingen; die Wallfahrtskirche Mariahilf auf dem Welschenberg bei Mühlheim hinsichtlich der Lippachmühle; das Kl. Rohrhalden zu Egesheim; das Rottenburger Jesuitenkollegium zu Dürbheim; von den Rottweiler kirchlichen Instituten: das Dominikanerkloster zu Frittlingen, das Ursulakloster zu Frittlingen und Wehingen, der Spital zu Aldingen, Denkingen, Frittlingen, Mahlstetten, Wehingen, das Jesuitenkollegium zu Hohenberg, die Johanniterkommende zu Spaichingen, Aixheim, Aldingen, Anhausen, Böttingen, Denkingen, Schörzingen, Wehingen; das Kloster Salem zu Balgheim und Dürbheim; das Kloster Stein am Rhein zu Delkhofen, Dürbheim, Wehingen; das Chorherrenstift Waldkirch zu Rathshausen und Weilen; das Kl. Wannenthal (O.-A. Balingen) zu Balgheim.

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V.
Was die Auflösung der älteren Verbindungen und die Bildung der jetzigen, insbesondere des Oberamtes Spaichingen, im Beginne des laufenden Jahrhunderts betrifft, so verschaffte der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Febr. 1803 dem Kurfürsten Friedrich von Württemberg, welchem bisher nur Aldingen gehört hatte (s. oben), den schon am Ende des J. 1802 ergriffenen Besitz, wie der Reichsstadt Rottweil, so auch des Klosters Rottenmünster, und brachte somit die – zunächst der neu errichteten Landvogtei Rottweil, insbesondere deren Stabsamt Rottenmünster zugetheilten – rottenmünsterischen Orte Aixheim und| Frittlingen, an Württemberg. Im J. 1805 bekam dasselbe fast das ganze übrige Oberamt, nämlich durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. Dez. die Landeshoheit über die oben (S. 3) genannten ritterschaftlichen Besitzungen und durch den Preßburger Frieden vom 26. Dezember von Österreich die Grafschaft Hohenberg mit den (ebenda) genannten Ortschaften. Endlich durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 das waldburg-zeil-trauchburgische Balgheim. (Den 6. Jan. 1806 wurde in der Hauptstadt Rottenburg Besitz von der ganzen Herrschaft Hohenberg genommen, den 26. Mai d. J. geschah daselbst die feierliche Übergabe von Seiten Frankreichs als Siegers an Württemberg in Gegenwart sämtlicher hohenbergischer Beamten, den 15. Okt. wurde von Seiten Oberhohenbergs das Huldigungsfest zu Spaichingen gehalten (Haßler a. a. O. S. 298. Schwäb. Chronik von 1806 S. 643).

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Bei der ersten umfassenden Organisation des Königreichs,[21] welche durch die Verordnungen vom 20. Dez. 1806, 25. April 1807 und 26. April 1808 begründet wurde und im Staatshandbuche von 1807/8 vorliegt, wurden dem zum Kreis Rottweil gehörigen Oberamte Spaichingen folgende Orte zugetheilt: Spaichingen (Amtssitz) mit Hofen; sodann Aixheim mit Eichhof und Täfermühle, Bubsheim mit Anhäuser Mühle, Dautmergen*, Deilingen mit Delkhofen und Hohenberg, Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Frittlingen, Gosheim, Gunningen*, Hausen ob Verena* mit Hohenkarpfen*, Lauffen*, Neukirch* mit Vaihingerhof*, Rathshausen, Reichenbach, Riethheim*, (nur ganz vorübergehend) Rottenmünster*, Schömberg*, Schörzingen, Wehingen mit Harras, Weilen unter Rinnen, Zepfenhan* mit Sonthof*. Dem Oberamte Spaichingen war untergeordnet das Patrimonial-Obervogteiamt Balgheim mit Balgheim und Zimmern unter der Burg*. Dagegen befand sich Aldingen noch beim Oberamt Tuttlingen; Böttingen mit Allenspach, Bronnen*, Königsheim, Mahlstetten mit Aggenhausen und Kraftstein* waren dem diesem Oberamte untergeordneten (enzbergischen) Patrimonialamte Mühlheim an der Donau zugetheilt, Heidenstadt, Nusplingen und Obernheim waren Amtsorte des dem Oberamte Balingen (Rottenburger Kreises) untergeordneten (ulmischen) Patrimonialamtes Werenwag mit Kallenberg (letzterer Herrschaft). – Durch das Manifest vom 27. Okt. 1810 über die neue Eintheilung des Königreiches kam das| Oberamt Spaichingen zur Landvogtei am obern Neckar, deren Sitz Rottweil wurde. Es erhielt vom Oberamt Tuttlingen: Aldingen, Böttingen mit Allenspach und Bronnen*, Königsheim, Mahlstetten mit Aggenhausen und Kraftstein*; von dem Oberamt Ebingen, dem sie in der Zwischenzeit zugetheilt worden: Nusplingen mit Heidenstadt und Renquishausen*, vom Oberamt Balingen: Dormettingen*, Hausen am Thann*, Oberhausen*, Obernheim, Dotternhausen* und Roßwangen*. Dagegen gab es ab an das Oberamt Tuttlingen: Hohenkarpfen*, Hausen ob Verena*, Riethheim*, Gunningen*, an das Oberamt Rottweil: Aixheim, Lauffen*, Neukirch* mit Vaihingerhof*, Schömberg*, Zimmern u. d. B.* – In Folge Ministerialerlasses vom 8. März 1811 tauschte das Oberamt Spaichingen vom Oberamt Rottweil Aixheim gegen Dautmergen* und Zepfenhan* mit Sonthof* ein, wogegen ans Oberamt Tuttlingen Renquishausen* und Bronnen* abgegeben wurden; letzteres erhielt in der Folge auch noch Kraftstein*. Bei der Organisation vom 18. Nov. 1817 kam das Oberamt Spaichingen zum Schwarzwaldkreis und erhielt seine jetzige Begrenzung den 6. Juli 1842, wo es an das Oberamt Rottweil Dormettingen*, Dotternhausen*, Hausen am Thann* mit Oberhausen* und Roßwangen* abgab.

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Kirchliche Verhältnisse.[22]
Das Oberamt gehörte zum Bisthum Constanz und zwar nach dem liber decimationis cleri Constantiensis pro papa de anno 1275, der ältesten und amtlichen Statistik dieses Bisthums, zu dem Archidiakonat des Probstes der größeren Kirche (später „vor dem Wald“ oder Schwarzwald genannt). Es werden insbesondere in demselben aufgeführt und zwar 1) im Dekanat Kirchen (bad. B. A. Möhringen, in der Folge Dek. Möhringen und noch später Dek. Wurmlingen): die Pfarr-Rektoren zu Aixheim, Aldingen, Balgheim, Denkingen, Dürbheim, Spaichingen, derjenige zu Aggenhausen, welcher zugleich zu Trochtelfingen, Frohnstetten und Roßwangen Pfarr-Rektor war, Alsceban d. h. Allenspach (s. unten); 2) im Dekanat Schömberg: die Pfarr-Rektoren zu Deilingen, Egesheim, Nusplingen, Schörzingen, Wehingen, sowie der Pleban zu Böttingen. – Der liber quartarum in dioecesi Constantiensi vom J. 1324 nennt im Dekanat Trossingen die Kirche zu Spaichingen und die Kinder des Ritters Stöckli von Kappel als Inhaber von Laienzehenten in dieser Pfarrei, im Dekanat Ebingen die Kirche zu Nusplingen als zehentpflichtig, der liber| bannalium von demselben Jahre im Dekanat Kirchen: die Kirchen zu Aixheim, Denkingen, Aldingen, Spaichingen, Balgheim, Dürbheim, Aggenhausen, Alsebain, im Dekanat Schömberg (Ebingen): die Kirchen zu Schörzingen, Nusplingen, Egesheim, Böttingen, Wehingen. – Im liber marcarum aus den Jahren 1360–1370 endlich werden aufgeführt im Dekanat Tainingen oder Meringen: die Kirchen zu Aldingen mit der Tochterkirche Tolingen d. h. Dellingen, Alsbain, Aixheim, Denkingen, Spaichingen, Balgheim, Dürbheim, im Dekanat Nusplingen die Kirchen zu Nusplingen, Wehingen, Egesheim, Böttingen, Schörzingen.

Nach der Eintheilung der katholischen Kirche im Königreiche vom 3. November 1810 gehörten zum Landkapitel (Dekanate) Wurmlingen die Pfarreien Balgheim, Denkingen, Frittlingen, Mahlstetten, Spaichingen; zum Landkapitel Rottweil: Aixheim; zum Landkapitel Ebingen: Böttingen, Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Gosheim, Königsheim, Nusplingen, Obernheim, Rathshausen, Reichenbach, Schörzingen, Wehingen, Weilen. Durch Verfügung des geistlichen Rathes vom 12./16. März 1815 wurde das Landkapitel Spaichingen aus Pfarreien der Landkapitel Wurmlingen und Ebingen (seit 1820 aufgehoben) gebildet. Zu demselben gehören nunmehr alle katholischen Orte des Oberamtes mit Ausnahme von Rathshausen und Weilen, welche dem am 15. März 1844 errichteten Landkapitel Schömberg zugetheilt wurden.

Besondere kirchliche Institute, Klöster u. s. w. gab es hier neben der Bruderschaft auf dem Dreifaltigkeitsberge nur zwei von geringerer und vorübergehender Bedeutung, nämlich die Klausen zu Dürbheim und Egesheim.

Als Inhaber eines fremden Bischofssitzes erlangte zum Mindesten der, der gräfl. hohenbergischen Familie entsprossene Gr. Albert V., Bischof von Freising (1349–1359) Bedeutung (vergl. oben S. 167), allein mit mehr oder weniger Sicherheit sind noch zwei andere auswärtige Bischöfe Familien unserer Gegend zuzuzählen, nämlich Bischof Johann von Straßburg (1306–1328) den Dürbheim, Bischof Berthold von Freising (1381–1410) den Wehingen.

Die einzige Gemeinde des Oberamtes, welche sich zur evangelischen Confession bekennt, ist das altwürttembergische Aldingen, das seit alter Zeit und so noch heutzutage dem Dekanate Tuttlingen untergeben ist; die wenigen, sonst im Oberamte zerstreuten Evangelischen unterstehen je nach den auswärtigen Pfarreien, denen sie zugetheilt sind, dem genannten oder dem Balinger Dekanate.

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Besondere Schicksale.

Von besonderen Schicksalen, welche die Grafschaft Hohenberg, namentlich die obere Grafschaft, soweit sie unserem Oberamte angehört, betrafen – hinsichtlich der niederen Grafschaft kann im Allgemeinen auf die Beschreibung des Oberamtes Rottenburg verwiesen werden – sind folgende hervorzuheben.

Als es nach dem Verkaufe der Grafschaft an Österreich zwischen Gr. Rudolf III. († 1389) von Hohenberg und Markgraf Bernhard von Baden zu Händeln kam, wurden in denselben mehrere Ortschaften der Grafschaft, darunter Rathshausen, Schörzingen und Weilen, gebrandschatzt (Schmid, Hohenb. 283. Urkb. 833).

Bei dem mißglückten Versuche, sein Land wieder zu erobern, durchzog Herzog Ulrich von Württemberg auch die Grafschaft; am 26. Febr. 1525 traf er von der Donaugegend her in Spaichingen ein, von wo aus die Truppen in kleinen Dörfern untergebracht wurden, am 28. d. M. war er über Schömberg bis nach Dotternhausen vorgerückt (v. Martens 191). Das Beerathal wurde bald darauf von dem Truchseßen Georg durchzogen (Mone, Quellens. 2. 48. 95).

Der 30jährige Krieg[23] brachte vorzugsweise der niederen Grafschaft schwere Drangsale: den 10. Mai 1633 mußte namentlich Rottenburg dem Herzog Eberhard III. von Württemberg huldigen, und bei dem Abzug des bayerischen Generals Johann von der Werth brannte den 19. Aug. 1644 die Stadt ab (O.-A.-Beschreibung Rottenburg S. 151 ff.). Im Herbst 1633 (Ende Septembers oder Anfang Oktobers) nahm der schwedische General Horn Stellung bei Spaichingen, rückte aber bald wieder dem sich zurückziehenden kaiserlichen Heere nach (v. Martens 338). Den 24. Juli 1636 nahm K. Ferdinand III., ohne Zweifel auf Verwendung der Regentin, der Erzherzogin Claudia, die Grafschaft samt Städten, Flecken, Dörfern, Maierhöfen, Mühlen, Inwohnern, Unterthanen und allen anderen An- und Zugehörungen in den Schutz und Schirm seines kaiserlichen Vaters, sagte ihr Freiheit von aller eigenwilligen Einquartierung und anderen| Kriegsbeschwerden zu. Bei der Belagerung Rottweils durch den französischen Marschall Guebriant im Nov. 1643 wurde Aixheim niedergebrannt (Mone, Quellensamml. 2, 435). Ein Verzeichniß dessen, was in der Grafschaft Hohenberg und den dazu gehörigen Ämtern von Anfang des Krieges an Schaden, Kontribution, Kosten und ermangelndem Einkommen gelitten worden, berechnet in dieser Hinsicht: für die Landesherrschaft an geraubten Zehenten, Gülten, Renten und anderen Gefällen 34.665 fl. 26 kr., für die Geistlichkeit zu Rottenburg 10.436 fl. 511/2 kr., für mehrere Klöster in der Grafschaft 55.001 fl. 56 kr., für die niedere Grafschaft 767.168 fl. 54 kr., für die obere Grafschaft und zwar sämtliche zu Oberhohenberg gehörige 15 Cameralorte mit einander 423.112 fl., Schömberg 67.561 fl., Binsdorf 12.250 fl., somit für die ganze Grafschaft zusammen 1.370.196 fl. 71/2 kr. (Haßler, Chronik der Stadt Rottenburg S. 167). Zwar prätendirte der schwedisch-weimaranische General Reinhold von Rosen die Grafschaft als eine Schenkung, drang jedoch mit seinen Ansprüchen nicht durch.

Im spanischen Erbfolgekrieg (1702/5) sollte nach einem übrigens nicht zur Ausführung gekommenen Plane die große Postirungslinie von Geislingen über die Alb bis auf den Kniebis durch das Spaichinger Thal geführt werden; das Landsturm-Contingent von Rehhalden, Schramberg, Ober- und Unter-Hohenberg samt Oberndorf, wurde zu 1000 Mann festgesetzt (v. Martens 573. Mone, Zeitschr. 18, 139).

Im österreichischen Erbfolgekriege erhielt der französische Marschall von Belleisle den Auftrag, das schwäbische Österreich für K. Karl VII. zu erobern. Er machte im Herbst des J. 1744 den Anfang mit der Stadt Rottenburg und unserer Grafschaft und ließ sich ohne großen Widerstand überall huldigen, allein in den ersten Tagen des Mai 1745 verließen die Franzosen das ganze Vorderösterreich, nachdem der General Budians 72.000 fl. in Nieder- und Oberhohenberg erpreßt hatte (Geschichte der k. k. vorderösterreichischen Staaten 2, 449 ff., Haßler 213.)

Am Ende des J. 1792 trafen in der ganzen Grafschaft, besonders aber in Rottenburg, ausgewanderte französische Emigrantenkorps ein, welche bis zum Frühjahr 1795 blieben (Haßler 253 ff., 265). Den 20. Juli 1796 lagerten sich die Kaiserlichen bei Spaichingen (v. Martens 652). Den 15. März 1799 wandte sich der französische General Vandamme mit ungefähr 3000 Mann von Tuttlingen über den Heuberg und durch das| Beerathal nach Ebingen. Am 27. d. M. wurde der Haupttheil der Division Saint-Cyr bei Schömberg aufgestellt, während vorgeschobene Abtheilungen derselben unter anderen Orten Frittlingen, Aixheim und Aldingen besetzten; am 29. d. M. überfiel das achte französische Infanterie-Regiment zu Pferd in Aldingen 200 österreichische Uhlanen und vertrieb sie aus dem Orte, obgleich dieselben durch Dragoner unterstützt wurden. (v. Martens 697. 703.) Den 28. April d. J. rettete sich (nach Haßler a. a. O. 283) ein versprengtes französisches Korps unter General Vandamme durch die obere Grafschaft. Die sämtlichen Kriegsbeschädigungen der oberhohenbergischen Ortschaften vom 1. Nov. 1796 bis Ende Mai 1801 wurden zu 296.081 fl. 56 kr. angeschlagen.


Alterthümer.
A. Römische.

Schon die Nähe von Rottweil, wo bekanntlich eine ausgedehnte römische Niederlassung bestand, von der nach allen Richtungen römische Straßen, namentlich auch gegen das Donauthal zogen, weist entschieden darauf hin, daß die Römer sich auch im diesseitigen Oberamtsbezirk ansiedelten, um so mehr als auch im angrenzenden Oberamtsbezirk Tuttlingen mehrfache Spuren römischer Niederlassungen sich vorfinden. Dessen ungeachtet konnten, trotz aller gegebenen Mühe, bis jetzt verhältnißmäßig nur wenige Spuren von römischen Wohnplätzen aufgefunden werden, während unverkennbar römische Straßen den Bezirk mehrfältig durchziehen. Sei es nun, daß die Römer der etwas rauhen Gegend wegen sich in unserem Bezirk weniger niederließen, oder daß die Kultur die Niederlassungen, welche jedenfalls nicht bedeutend waren, im Laufe der Zeit vertilgte.

Von den unseren Bezirk durchziehenden Römerstraßen nennen wir folgende:

1) Die von Rottweil das Primthal heraufkommende Römerstraße lief nordöstlich von Aixheim unter dem Namen „Hochstraße“ in den Bezirk, östlich an Aixheim vorüber nach Aldingen, von da westlich an Spaichingen und Balgheim vorbei, wo sie der „Landweg“ genannt wird, nach Tuttlingen.

2) Von dieser Straße ging bei Aixheim eine weitere ab und lief über den Heidenbühl nach Trossingen etc.

| 3) Vermuthlich war auch der sog. alte Postweg von Aldingen nach Trossingen ursprünglich eine römische Anlage.

4) Die Straße von Spaichingen nach Hausen ob Verena ist auf eine römische gegründet; sie führte von Hausen weiter nach Seitingen und Möhringen im Großherzogthum Baden.

5) Von Schömberg (O.-A. Rottweil) lief ein Römerweg an dem Heidenschlößchen (Mark. Deilingen), und weiter 1/4 Stunde westlich an Deilingen vorüber über die Flur „Weiler“ nach Wehingen und über den Steighof nach Böttingen, von da über den Wachtbühl westlich am Risihof vorüber nach Tuttlingen.

6) Von letzterer Straße ging in Böttingen eine Römerstraße ab und lief unter der Benennung „alter Postweg“ zwischen Mahlstetten und Aggenhausen durch, an Kraftstein vorüber nach Nendingen (O.-A. Tuttlingen).

7) Eine von Rottweil herkommende Römerstraße führte über Gosheim und unter dem Namen „Steinstraße“ südlich an Wehingen vorüber das Beerathal hinunter.

8) Von letzterer Straße zweigte eine Römerstraße bei Egesheim ab und lief über Königsheim, Kolbingen nach Altstadt (O.-A. Tuttlingen).

9) Eine beinahe unzweifelhafte Römerstraße führte von Dotternhausen her durch den Wald Honau, östlich an Weilen u. d. R. vorüber zu dem Heidenschlößchen (Mark. Deilingen).

10) Endlich berührt eine von Meßstetten (O.-A. Balingen) herkommende Römerstraße (Hochstraße) die Markung Nusplingen unfern Heidenstadt und lief über einen der Gemeinde N. gehörigen Theil der Hardt durch die Walddistrikte Hardt und Unterwalden gegen Irrendorf.

Noch haben wir eine alte Straße, das sog. „Landsträßle“, zu erwähnen, die von Ebingen über Ober-Digisheim, quer durch die Obernheimer Felder am Burgbühl vorüber nach Thanneck und weiter nach Rottweil führte; der wahrscheinliche römische Ursprung der ehemaligen Straße kann jedoch nicht zuverläßig nachgewiesen werden.

Wie schon angeführt wurde, sind in unserem Bezirk die ganz sicheren Spuren von abgegangenen römischen Wohnplätzen auffallend selten, dagegen kommen mehrere Stellen vor, auf denen ohne allen Zweifel römische Niederlassungen bestanden, wofür übrigens keine handgreiflichen Beweise, nämlich römische Ziegel und Gefässefragmente etc., beigebracht werden konnten.

Nachweisbare römische Wohnplätze bestanden südlich von| Schörzingen auf der Flur „auf Haus“ und bei Heidenstadt 1/2 Stunde östlich von Nusplingen, wo man Grundreste von Gebäuden und römische Münzen fand; auch lag daselbst eine im Viereck angelegte, erst in neuerer Zeit eingeebnete Schanze (Kastell).

Von den vermuthlichen römischen Wohnplätzen nennen wir:

1) Die 1/4 Stunde südlich von Spaichingen gelegenen Fluren „Steinweiler und Stockingen“, wo man schon auf Gebäudereste gestoßen ist und die Sage geht, daß hier ein Ort gestanden sei; daselbst kreuzt die von Hausen ob Verena herkommende Römerstraße die römische Straße, welche einst von Rottweil nach Tuttlingen führte. Überdieß spricht die sommerliche Lage und der Umstand, daß hier eine sehr starke frische Quelle sich befindet, für einen ehemaligen römischen Wohnplatz.

2) Böttingen verdankt beinahe zweifellos seine erste Anlage den Römern; hier laufen zwei Römerstraßen zusammen und zugleich ist der Ort der einzige auf dem Heuberg, der reichlich fließende Quellen hat, was die Römer, welche bekanntlich frische Quellen sehr liebten, veranlaßt haben wird, hier eine Niederlassung zu gründen, auf deren Stelle sich alsdann das gegenwärtige Dorf erhoben hat.

3) Etwa 1/2 Stunde nordwestlich von Deilingen wird ein die Gegend beherrschender Punkt das „Heidenschlößchen“ genannt; auch hier vereinigen sich zwei Römerstraßen und ganz in der Nähe kommt einem durch einen Graben vom übrigen Terrain abgeschnittenen Felsvorsprung der Name „Burgstall“ zu; sämtliche Momente deuten auf eine hier bestandene römische Anlage.

Endlich läßt auch Aldingen nach Name und Lage an einer Römerstraße eine ursprüngliche römische Niederlassung vermuthen.

Bei Mahlstetten wurden schon römische Münzen gefunden.

Von Befestigungen, die wahrscheinlich von den Römern herrühren, findet sich nordwestlich von Aixheim im Eichhofwald eine quadratisch angelegte Schanze und auf einem Vorsprung des Wochenbergs bei Schörzingen, wo nach der Sage eine Burg stand, kommt die Benennung „im Kasten“, d. i. Kastell vor; über den Wochenberg lief eine Römerstraße.

B. Deutsche.
Von nachweislich altgermanischen Überresten finden sich Grabhügel: auf der Flur „Lehr“ (Mark. Denkingen) 1, 1/4 Stunde südwestlich von Frittlingen an der Straße nach Aldingen 3, auf dem „Scheibenbühl“, 1/8 Stunde südwestlich von Königsheim 3,| auf dem Rieckertsbohl, 1/4 Stunde südlich von Mahlstetten 3, endlich scheint der 15′ hohe, künstlich aufgeworfene „Beutenbühl“ bei Wehingen ein Grabhügel zu sein.

Grabstätten aus der alemannischen Periode bald nach Vertreibung der Römer, sogenannte Reihengräber, wurden bis jetzt an folgenden Stellen aufgefunden: auf den 1/8 Stunde östlich von Aixheim gelegenen Kreuzäckern, zunächst (nördlich) bei Balgheim (Eisenwaffen), an der Südwestseite des Dorfs Bubsheim (mit Eisenwaffen, Perlen von Thon, Glas etc.), östlich von Delkhofen (Eisenwaffen), bei Denkingen am südlichen Ortsende (Eisenwaffen, Perlen), bei Dürbheim am neu angelegten Begräbnißplatz (Speerspitzen), bei Egesheim (gemauerte Gräber ohne Beigaben), bei Nusplingen an zwei Stellen zunächst des Orts (Eisenwaffen, Perlen, Bronceringe und Gefässe) und südlich von Wehingen an der „Steinstraße“ (Eisenwaffen, eine goldene Stecknadel, Gefässe, Thon- und Glasperlen etc.).

Von Schlössern, Burgen, Burgruinen, einzeln stehenden Kirchen, Klöstern, Kapellen etc., finden sich im Bezirk folgende und zwar ganz oder zum größten Theil noch erhalten: Die Dreifaltigkeitskirche bei Spaichingen, das Schloß in Balgheim (jetzt in Privathänden), die Kirche in Aggenhausen (Mark. Mahlstetten), die Friedhofkapelle bei Frohnhof (Mark. Wehingen) und eine Kapelle bei Weilen u. d. R. außerhalb des Orts.

Größtentheils oder ganz abgegangen sind folgende Burgen, Klöster etc.:

Auf der Markung Spaichingen das Kloster Verena.
Auf der Markung Aixheim, eine Burg westlich vom Ort und eine am südlichen Ende desselben.
Auf der Markung Aldingen, auf dem Schlößlesbühl und Gärtlen Spuren von ehemaligen Befestigungen.
Auf der Markung Balgheim, die Burg Baldenberg.
Auf der Markung Bubsheim, auf Kirchberg soll eine Kirche gestanden sein.
Auf der Markung Deilingen, die Burg Hohenberg und auf der Südspitze des Hochbergs eine weitere Burg; die Nikolauskapelle im Hof Hohenberg.
Auf der Markung Denkingen, eine Kapelle.
Auf der Markung Dürbheim, die Wallenburg und eine Burg auf der Burghalde.
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Auf der Markung Egesheim, die Burg Granegg und die Burg Bärenstall.
Auf der Markung Mahlstetten, auf dem Bernhardstein soll eine Burg gestanden sein.
Auf der Markung Obernheim, auf dem Burgbühl eine Burg, auf dem Kirchbühl eine Kirche, auf „hinter Linden“ eine Kapelle und im Ort selbst soll ein Schloß gestanden sein.
Auf der Markung Reichenbach, auf der Bergspitze „Oberburg“ stand vermuthlich eine Burg.
Auf der Markung Wehingen, auf dem Bürgle eine Burg und auf der Schloßhalde die abgegangene Burg der Herren v. Wehingen.

Abgegangene Orte, Kapellen etc., von denen sich einzelne Spuren oder die Namen noch erhalten haben, kommen vor:

Auf der Markung Spaichingen, die Orte Steinweiler und Stockhausen.
Auf der Markung Aixheim, der Ort Amrizhausen.
Auf der Markung Altheim, der Ort Dellingen.
Auf der Markung Böttingen, der Ort Allenspach (theilweise abgegangen).
Auf der Markung Bubsheim, eine Kirche auf dem Kirchberg.
Auf der Markung Delkhofen, der Ort Weiler.
Auf der Markung Mahlstetten, der Ort Aggenhausen (theilweise abgegangen).
Auf der Markung Obernheim, eine Glashütte und eine Ziegelhütte.
Auf der Markung Rathshausen, auf der Flur Kernhausen soll eine Kirche und ein Meßnerhaus gestanden sein.
Auf der Markung Wehingen, bei Frohnhof soll ein Kloster gestanden sein.

Überdieß kommen noch Flurbenennungen vor, die auf abgegangene Wohnorte, Burgen, Kapellen, Begräbnißstätten u. s. w. hinweisen, und zwar:

Auf der Markung Spaichingen, in Wangen, Drachenloch, Heidengraben, Bruderholz, Schelmenweg.
Auf der Markung Aixheim, Ramsen, Heidenbühl und Kapelle.
Auf der Markung Aldingen, Winzingen, Unter-Wühlen.
Auf der Markung Böttingen, Leineburg, Windingen.
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Auf der Markung Bubsheim, Wasserstall, Bürgle.
Auf der Markung Deilingen, Wachbühl, auf den Gräbern.
Auf der Markung Denkingen, Höf, Hinterhausen, Rietheim.
Auf der Markung Dürbheim, Hofstättle, Todtenmühle, Häuslesrain, Wachbühl, Wächter.
Auf der Markung Egesheim, auf Weilen.
Auf der Markung Nusplingen, Dellerhofen, Narrenstall (beide in der Nähe von Heidenstadt).
Auf der Markung Obernheim, Rinderburg, Burgbühl, Pilgerhäusle, Hinter-Hofen, Häusle, Kirchbühl, Schelmenwasen.
Auf der Markung Rathshausen, alter Hof.
Auf der Markung Reichenbach, Schelmenwasen.
Auf der Markung Schörzingen, Stalläcker, bei Neuhaus.
Auf der Markung Wehingen, Stalläcker, Hofen.
Auf der Markung Weilen u. d. R., Burgstall, Nonnenwiese.



  1. Literatur: Die schon in der Beschr. des Oberamts Rottenburg S. 119 genannten zwei Handschriften: Christoph Lutz von Lutzenhardts Chronik der Stadt Rottenburg und Grafschaft Hohenberg (jetzt, soweit noch vorhanden, im Besitze des K. Haus- und Staats-Archivs) und Gärths Beschreibung der Grafschaft Hohenberg u. s. w., (jetzt im Besitze der k. öff. Bibliothek), sowie Haßler, Chronik der Stadt Rottenburg u. s. w. (Rottenb. 1819). Aus neuerer Zeit die auf S. 161 genannten Werke L. Schmids.
  2. Durch diese neueren Untersuchungen wird die Geschichte der Grafen von Hohenberg, wie sie die Beschreibung des Oberamtes Rottenburg gab, vielfach berichtigt und erweitert.
  3. Den 16. Aug. 1262 treffen wir den Grafen zu Constanz in der Umgebung Conradins.
  4. d. h. im Gegensatz zu den anderen hohenbergischen Herrschaften Nagold, Wildberg, Altenstaig und Bulach, sowie den vom Stammsitze noch entfernter gelegenen Besitzungen im jetzigen Großherzogthum Baden und im Elsaß, deren Geschichte natürlich ganz außerhalb der Grenzen dieser Oberamtsbeschreibung fällt. – Die in der nächsten Zeit von der Geschichte der oben zu nennenden Bestandtheile der Hohenberger Herrschaft meist abweichende Geschichte der Burg, beziehungsweise des Burgstalls Hohenberg mit seiner Zugehör (der oberen Grafschaft Hohenberg) s. im topogr. Theil.
  5. In Deutschland wurde das Jahr damals noch meist mit Weihnachten begonnen, daher Chmel, Lichnowsky, Stälin u. a. diese Verschreibung (d. d. Sunntag nach dem h. Christtag … in dem fünfundfünfzigsten Jare) in das J. 1454 setzen. Anderer Ansicht Martin a. a. O. S. 159 Note 1; auch Lichnowsky 6, CXCVIII setzt die alsbald zu nennende Verschreibung Herz. Sigmunds d. d. „St. Thomas Tag von Kanndelberg … und dem Sechsundfünfzigsten jare“, bei welcher doch dasselbe gelten sollte, wie bei obiger Verweisung Albrechts, ins Jahr 1456.
  6. Als Bestandtheile der Herrschaft Hohenberg werden hier aufgeführt: „der Burgstall Hohenberg, auch das Schloß Wehingen, dazu Rotenburg, das Schloß ob der Stadt R. gelegen, Rotenburg die Burg in der Stadt R., Rotenburg die Stadt am Neckar und die Stadt Ehingen dabei gelegen, Horb Burg und Stadt, Schömberg die Stadt und Binsdorf die Stadt mit allen Dörfern, Weihern, Höfen, mitsamt allen Herrlichkeiten“.
  7. Die Urkunden vom 29. März, bezw. 10. Mai 1458 bei Lichnowsky 7, CCLXXVIII, bezw. Chmel Materialien 2, S. 153 sind keine verschiedenen Dokumente, indem im ersteren Werke fälschlich Uffarttag auf das Osterfest statt auf das Himmelfahrtsfest bezogen wird.
  8. Dieses genaue Datum hat wenigstens die Geschichte der K. K. vorderösterreichischen Staaten 2, 263.
  9. Die Herrschaft Kallenberg war schon den 20. Juni 1699 durch die österreichische Hofkammer zu Innsbruck an den Obervogt zu Friedingen, Johann Menrad von Arzt, um 800 fl. jährlich auf 7 Jahre, von Martini 1798 an, in Bestand gegeben worden.
  10. Die übrigens nicht vollständigen Verzeichnisse im Texte beruhen, soweit die betreffenden Angaben nicht auf Urkunden oder sonstige Quellen sich gründen, auf einem Rottenburger Stadtbuch aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts mit Nachträgen bis in den Anfang des 17. Jahrhunderts, welches die Tage der zu Rottenburg geschehenen Eidesleistung Seitens der Hauptleute und der Unterthanen erwähnt (Orig.-Perg. im St.-Archiv), sodann auf Lutz’s von Lutzenhardt und Gärths Handschriften, ferner auf Haßlers Chronik. An Genauigkeit und kritischer Strenge lassen freilich letztere drei Werke manches zu wünschen übrig. Die den Einzelnen vorgesetzte Jahreszahl bedeutet, daß die Betreffenden in diesem Jahre das Amt erhalten haben oder auch, was häufig der Fall ist, gerade als genannt aufgefunden wurden. Die Anstellung dürfte namentlich früher häufig nur auf bestimmte Zeit, zum Theil nur ein Jahr, erfolgt sein, woraus sich die bisweilen vorkommende Wiederkehr derselben Namen erklärt.
  11. Vergl. Schmid Urkb. S. 417. 504. 626. 635. 692. 873.
  12. Als Curiosum kann erwähnt werden, daß im J. 1511 der Scharfrichter der Grafschaft, Hans aus Brabant, bei der Regierung zu Innsbruck mit dem Gesuch einkam, daß sein Jahreslohn, der nur 14 bis 15 Pfund betrug, erhöht und ihm die. h. Sacramente wie anderen christlichen Menschen mitgetheilt würden, was ihm aber beides abgeschlagen wurde. (Mone Anzeiger, 1837 S. 111.)
  13. Vergl. zum Folgenden namentlich [Hormayr] Archiv für Süddeutschend 1, 69 ff.: „Ständische Verfassungen in Tyrol, Vorarlberg und Schwäbisch-Österreich“; sodann auch Beschr. des Oberamts Ehingen S. 94 ff. und des Oberamts Rottenburg S. 22, sowie Vanotti, „Über das Steuerwesen in den schwäbisch-österreichischen Landen“ in Württ. Jahrbb. 1825 S. 398 ff.
  14. Als solche Verpfändungen sind z. B. zu nennen: im J. 1392 Waldmössingen, Beffendorf, Bochingen und Altoberndorf an Gr. Rudolf von Sulz; im J. 1393 Burg und Stadt Rottenburg an Engelhard von Weinsberg, sowie Burg und obere Herrschaft Hohenberg an Johann Pfuser (s. im topogr. Theil); im J. 1401 die Herrschaft Kallenberg an den Truchseßen Hans v. Waldburg; im J. 1400 der österreichische Antheil an dem Städtchen Obernau, die Dörfer Schwalldorf, Niedernau u. Frommenhausen an Gr. Rudolf (VI.) von Hohenberg; im J. 1416 das Schloß Isenburg, Dorf Nordstetten und Hof Buch, bisher von owisches Pfandlehen, an Hans von Neuneck, sowie Oberndorf, bisher zimmerisches Pfandlehen, an Gr. Eberhard von Württemberg; im J. 1421 Schömberg und Binsdorf an Gr. Rudolf von Sulz; im J. 1482 Urnburg mit Weitingen und Rohrdorf an Gr. Eberhard von Württemberg. Diese Landschaften kamen übrigens im Laufe der Jahrhunderte in der Regel durch Auslösung in den Besitz von Mitgliedern der verschiedensten Familien.
  15. Gärth erzählt bei den einzelnen Orten die verschiedenen wichtigeren Fälle von Jurisdiktionsstreitigkeiten ziemlich ausführlich.
  16. Die im Folgenden mit einem * bezeichneten Orte sind heutzutage nicht württembergisch, sondern badisch oder hohenzollerisch.
  17. Dieses Justizamt wird sonst in der Regel zur Grafschaft Oberhohenberg gerechnet.
  18. Als Besitzer sind hier und im Folgenden die letzten vor der großen Umwälzung im Anfange des laufenden Jahrhunderts genannt.
  19. Hier muß es aber statt Vöhringen: Vogingen, d. h. Vaihingen heißen.
  20. Dieser Besitz bildet einen Bestandtheil der enzbergischen Herrschaft Mühlheim a. d. Donau, welche in der Tuttlinger Oberamtsbeschreibung ausführlicher behandelt werden wird.
  21. Die im Folgenden mit einem * versehenen Orte gehören jetzt nicht mehr zum Oberamte Spaichingen.
  22. Vergl. Freiburger Diöces.-Archiv 1, 27 ff., 43 ff.; 4, 11 ff., 46 ff.; 5, 95 ff.
  23. Manche Einzelnheiten zur Geschichte dieses Krieges in unseren Gegenden liefern die Tagebücher des St. Georger Abts Georg Gaisser, sowie des Basler Domherrn Thomas Mallinger in Bd. 2 von Mones Quellensammlung.


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