« Kapitel B 19 Beschreibung des Oberamts Schorndorf Kapitel B 21 »
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Schnaith,
Gemeinde II. Kl. mit 2042 Einw.; a. Schnaith, Pfarrd. 1895 Einw.; b. Baach, W. 137 Einw.; c. Saffrichhof, 10 Einw. – Evang. Pfarrei.


Das Pfarrdorf Schnaith liegt in einem ziemlich engen vom Schurwald herziehenden Seitenthal der Rems, welches in nordwestlicher Richtung bei Beutelsbach sich in das Hauptthal öffnet, umgeben von Bergen, die mit Reben, Obstbäumen und etwas Buchenwald besetzt sind. Eine Fortsetzung jenes von dem Beutelsbach bewässerten Thälchens, worin Schnaith liegt, bildet das noch engere Schlierbachthälchen, eine tiefe Schlucht des Schurwaldes, in welcher, hart auf der Grenze des Oberamtes Eßlingen, der Weiler Baach sich befindet. An den Bergwänden entspringen mehrere Quellen, die ein nie versiegendes frisches und gutes Trinkwasser geben, und den Schlierbach und Beutel, der bei Schnaith eine Mühle treibt und Forellen liefert, speisen. Der Boden ist äußerst fruchtbar. Die Ertragsfähigkeit desselben und die klimatischen Verhältnisse| stimmen, was den Ort Schnaith betrifft, mit jenen von Beutelsbach, auch bezüglich des Gesundheitszustandes überein.

Alle Zehenten bezieht der Staat; vom kleinen Zehenten ist jedoch Baach befreit. Mit Ausnahme von 31 fl. 48 kr. dem Hofcameralamt Stetten gebührenden Forstzinse stehen dem Staat auch alle anderen Grundgefälle zu, woran 189 fl. 18 kr. Geld-, 8 Sch. 3 S. 3 V. Frucht- und 4 E. 1 I. 3 M. Wein-Gilten, 101 fl. 39 kr. Heuzehnten etc. und 153 fl. 7 kr. Frohnrechte für 8840 fl. 51 kr. abgelöst worden, und noch 1754 fl. 18 kr. und 8 Sch. 5 S. Frucht wegen der Zehenten zu entrichten sind.

Der Hauptort Schnaith – weniger häufig Schnait – mit Marktgerechtigkeit, früher Sitz eines Amtmanns, liegt sehr freundlich an einem östlichen Rebenberge des zuvorgedachten Beutel-Thälchens, 3 Stunden südwestlich von Schorndorf. Es besteht aus einer langen Häuserreihe mit zwei in die östlich hinaufragenden Bergwände sich erstreckenden Flügeln. Die Gemeinde hat 267 Haupt- und 61 Neben-Gebäude. Fast mitten im Orte steht die ganz massive, ein längliches Viereck bildende gut erhaltene Kirche, mit einem niederen Thurm, der 3 Glocken enthält. Ursprünglich eine Kapelle, die schon 1683 sehr baufällig war, wurde sie 1748 in ihrem jetzigen Umfang neu hergestellt. In derselben befinden sich vier altdeutsche Gemälde von ausgezeichnetem Werthe: die Verkündigung, die Geburt Jesu und die Anbetung der Weisen darstellend. Sie gehörten zum Schreine des mit der Jahreszahl 1492 versehenen Altars, der an den Flügelthüren einige geschnitzte und einige bemalte Bilder in Lebensgröße enthält (Würt. Jahrb. 1841. 193), und sind unter Mitwirkung des würt. Alterthumsvereins 1846 restaurirt worden, Bei der Kirche steht das schöne Rathhaus und das auf Kosten der örtlichen Kassen zu bauende freundliche Pfarrhaus. Die drei ehemaligen Schlößchen im Dorfe sind längst im Besitze von Weingärtnern.

Die Markung von Schnaith hat an Baufeld 994/8 M. Gärten, 2004/8 M. willkürlich gebaute Felder, 4722/8 M. Wiesen und 3574/8 M. Weinberge; kaum 6/10 M. auf den Kopf. Daneben besitzen die Schnaither schon seit vielen Jahren etwa 200–250 M. Wiesen und Weinberge auf Beutelsbacher Markung. Die Gemeinde hat zwar die wenigsten Geburten, aber auch die geringste Sterblichkeit (s. o. S. 25). Die Einwohner von Schnaith (1683 – 800, 1702 – 700, 1774 – 1140, 1781 – 1260, 1815 – 1740) zeichnen sich nicht nur, wie S. 28 erwähnt, durch besondere Gewandtheit, sondern auch durch heiteren Humor aus. Sie sind äußerst fleißig und genügsam und mit ihrer Existenz beinahe ganz ausschließlich auf den Weinbau angewiesen. Ist auch hier vergleichungsweise der Privatwohlstand dermalen der beste, was in den für den Ort glücklicheren| Herbsten der letzten Zeit zu suchen seyn wird, so ist doch die größere Zahl der Einwohner unvermöglich. Allerdings ist das in guten Jahren beträchtliche Weinerzeugniß zu hohen Preisen gesucht; aber in Fehljahren und bei höheren Fruchtpreisen ist der Ort doppelt übel daran. [1]

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Die Güllebenützung ist hier schon lange sehr gut eingerichtet, s. o. S. 37. Eigentlicher Ackerbau wird nicht betrieben. Die Felder werden meist nur mit Küchengewächsen und etwas Futterkräutern angebaut. Im ganzen Ort ist weder Pflug noch Zugvieh, und kein Einwohner erzeugt sein Brodbedürfniß selbst. Die Wiesen des engen Thales können bewässert werden, sind meist dreimähdig und erzeugen vieles und gutes Futter, das jedoch für den Viehstand nicht zureicht. Die Weinberge liegen an Höhen hin und sind allermeist mit Sylvanern, Elblingen und Gutedeln, etwa 2800 auf den Morgen, besetzt. In guten Jahren erträgt der Morgen bis 12 Eimer, der 1846 mit 58–67 fl. bezahlt wurde. Der liebliche weiße und hellgelbe Schnaither Wein, der beste des Bezirkes, ist überall im Lande berühmt und schon vom Herbst an sehr angenehm zu trinken. Auch die Obstzucht ist im Verhältnisse zur Markung von Bedeutung und steht auf derselben Stufe, wie die in Beutelsbach. Die Güter-Preise stehen außerordentlich hoch; 1847 wurde ein Viertels-Morgen Weinberg bis zu 1000 fl. bezahlt. Rindvieh-Nachzucht findet bei dem Mangel an Futter und Streu nur so weit statt, als sie zu Wieder-Ersetzung des abgehenden Viehes erforderlich ist. Die Haltung ist theilweise gut (s. o. S. 49) und namentlich die Zahl der Kühe groß. Ein nicht unbeträchtlicher Theil ist jedoch noch sogenanntes Stellvieh, das den Juden gehört. Schafzucht treibt ein Bürger, der jedoch auswärtige Weiden besucht und auch auswärts überwintert. Auch die Bienenzucht ist zu erwähnen. Von Gewerben ist außer der Mahlmühle| nur der Handel mit Victualien nach Stuttgart, die, wie Hühner und Eier, theilweise eigenes Erzeugniß sind, hervorzuheben.

Das Vermögen der Gemeinde ist unbedeutend: 46 M. Grundeigenthum und 5779 fl. Capitalien mit 975 fl. Schulden, daher 1825 fl. Gemeindeschadens-Umlage, wovon es Baach 375 fl. trifft. Das Stiftungs-Vermögen beträgt 3 M. Grund-Eigenthum und 6579 fl. Capitalien. Von den besondern Stiftungen rühren drei von der von Gaisberg’schen Familie her: für Erkaufung von Büchern, Kleidern etc. 676 fl. 23 kr., zu Austheilung von Brot 1274 fl. 55 kr. und für arme Waisen 800 fl. Die Gemeinde hat ein Armenhaus. – Die Pfarrei hat außer den Gemeinde-Bestandtheilen keine Filialien. Das Patronat war von jeher landesherrlich. – An der von Schnait 1601 errichteten Schule, die schon 1707 einen Provisor hatte, stehen jetzt ein Schulmeister, ein Unterlehrer und ein Lehrgehilfe. Die Schulstiftungen betragen 710 fl., der Schulfonds 240 fl. Außerdem ist seit 1828 Winters eine Industrieschule im Gange. – Der Begräbnißplatz liegt außerhalb des Ortes.

Schnaith, dessen Name nach Schmids schwäb. Wörterbuch von Einschnitten in die Bäume zu Bezeichnung von Waldwegen herrühren dürfte, wird 1238 erstmals genannt, wo sich Arnold von Beutelsbach (s. o. S. 128) mit dem Kloster Adelberg über hiesige Güter verglich. Anfänglich und bis um 1450 ein geringer, noch lange von Beutelsbach in politischer und kirchlicher Hinsicht abhängiger Weiler, der 1497 50–60, „vor Menschengedenken“ aber nur 12–14 Häuser zählte, war er in grundherrlicher Beziehung in zwei Theile getheilt. Den einen Theil besaßen, wie es scheint, als Nachfolger der Dürner von Dürnau, die von Gaisberg. Mit dem andern Theile belehnten die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg 1366 den Heinrich Rorbeck, der dagegen an diese Aichschieß und die obere Mühle zu Schorndorf abtrat. Von Rohrbecks Erben kam dieser Theil an die von Urbach und 1478 von Ritter Eberhard von Urbach (damals in 56 kleinen Sölden bestehend) nebst Gefällen in Aichelberg, Beutelsbach u. a. O. im O.A. Welzheim um 5900 fl. an Albrecht Schenk von Limpurg.

Im J. 1538 fand es sich, daß Württemberg alle hohe und niedere Obrigkeit hatte, der Ort zum Gericht und zur Kirche Beutelsbach gehörte, die Limpurg und Gaisberg aber nur Hintersaßen hier hatten. Als 1557 Schenk Christoph, der zwei Jahre zuvor auch den Gaisberg’schen Antheil an den letzteren erworben, ein Gefängniß hier bauen wollte, da er die Vogtei in Anspruch nahm, kam es zum Streit, der am 21. Febr. 1559 durch einen Vergleich erledigt ward, wonach ein gemeinschaftliches, durch Württemberg und Limpurg zu besetzendes, Dorfgericht errichtet, Limpurg mit der halben niedergerichtlichen Obrigkeit belehnt und im Besitze des| Schatzungsrechtes von ganz Schnaith bestätigt wurde. (Relationen im St.A.) In den Händeln mit Limpurg (vergl. O.A. Beschr. von Welzheim S. 131) nahm Herzog Friedrich von Württemberg am 10. Juli 1596 auch von Schnaith mit bewaffneter Hand Besitz und trat es erst am 18. Nov. 1602 wieder an Limpurg ab. Im J. 1605 beziehungsweise 1607 aber trat Limpurg gegen mehrere Zehentrechte etc. im Limpurgischen alle Limpurgischen Rechte dahier an Württemberg ab. Nun wurden die bis daher ungemessenen Frohnen auf 45 kr. vom Kopf und 1 fl. 30 kr. vom Zug jährlich festgesetzt und 1659 und 1670 die Einwohner von Jagdfrohnen, soferne der Herzog nicht selbst jage, befreit, auch die Frohnen bei Wolfsjagden beschränkt. Mehrere seiner Einkünfte hier und zu Baach verkaufte das Stift Beutelsbach (Stuttgart) 1506 an die Gemeinde Beutelsbach um 1515 Pf. 6 Sch. 2 Heller.

Oberhalb Schnaith gegen Baach stand eine Burg, die nach einem Berichte von 1535 schon damals ganz zerfallen war und den Dürnern von Dürnau gehört hatte. Von Katharine von Kröwelsau, Wittwe des Hans Dürner von Dürnau, erhielt das Stift Stuttgart 1424 hiesige Güter. Diese Burg nebst den drei Schlößchen im Dorfe gehörten später den von Gaisberg, die sie auch nach dem Verkaufe ihrer übrigen hiesigen Besitzungen an Limpurg sich theils vorbehalten hatten, theils bald darauf wieder erwarben. Ein von Eltershofen, der 1643 in Schnaith wohnte, scheint eines derselben besessen zu haben; wohl dasselbe besaß der 1744 verstorbene Oberst von Cachedenier und von da an seine Wittwe, geborne von Biedembach. Die beiden andern aber blieben im Besitze der von Gaisberg, denen von Württemberg die kleine Jagd verliehen war. Erst am 15. Jan. 1779 verkaufte Karl Johann Friedrich von Gaisberg das alte und neue Schloß mit allen dazu gehörigen Gütern (dabei 131/2 M. Wald) an die Einwohner des Orts für 15.000 fl.

Im J. 1504 wurde hier von Heinrich Grieninger eine Unserer lieben Frauen und St. Wendels-Kaplanei mit Erlaubniß der Grundherren Albrecht Herrn von Limpurg, Hans Gaisberg und Johann Ulrich Gaisberg gestiftet. Am 28. Sept. 1555 bewilligte Herzog Christoph, daß auf der Kaplaneipfründe zu Schnaith, als einem Filial der Pfarrkirche zu Beutelsbach, ein Diaconus verordnet werde, die Unterthanen daselbst der evangelischen Confession gemäß zu versehen. Patronat und Zehenten rühren vom Stifte Beutelsbach her.

b. Baach, Weiler, liegt im Schurwald, 3/4 St. von Schnaith, in der oben angegebenen Thalschlucht am Schlierbach, durch welche zum erstern Ort ein schlechter Weg führt. Der Weiler treibt ausschließlich Ackerbau und Viehzucht und hat eine eigene Markung von 543 M., worunter 75/8 M. Gärten, 691/8 M. Äcker und 956/8 M. meist zweimähdige Wiesen;| es treffen etwa 12/10 M. Baufeldes auf den Kopf. Baach, das 1702 nur 5 Bürger zählte, soll früher größer gewesen seyn und sich gegen den Wald „Mühlhöfle“, wo man gegenwärtig noch viele Ziegel findet, erstreckt haben. Es war ein Bestandtheil des Krummhardter Ämtchens, dessen Orte 1842 dem Oberamte Eßlingen zugetheilt wurden, wogegen Baach, das Filial von Aichelberg war, auch in politischer Hinsicht zu Aichelberg kam, am 2. Sept. 1842 aber der Gemeinde Schnaith und 1845 auch der Pfarrei und Schule daselbst zugewiesen ward, nachdem es eine Einkaufs-Summe von 1400 fl. an Schnaith bezahlt hatte. Der Ort hat stets alle Verhältnisse mit Krummenhardt getheilt und war auch dem Schurwald-Gerichte zugetheilt (s. o. S. 74). Die Kellerei besaß hier im J. 1500 die Mühle und 4 Lehen; der große Zehente stand dem Stifte Beutelsbach zu.

c. Saffrichhof; Hof, 1/2 Stunde östlich von Schnaith an der am Schönbühl vorüberziehenden Straße nach Eßlingen gelegen. Er war stets mit Schnaith verbunden und ist zur Ortsmarkung desselben gehörig.


  1. Der Umstand, daß der Ort, wie wohl wenige des Landes, fast keine andere Nahrungsquelle als den Weinbau hat und die Bevölkerung so außerordentlich gestiegen ist, macht das Fortkommen seiner Bewohner in einer Reihe von Weinfehljahren fast unmöglich. Daher geriethen auch, als Nachwirkung einer solchen Periode von 1813–1818 von 1819–1830, dem Ende der Pfandbereinigung, wo der Herbst nur 3700 fl. im Ganzen ertrug, 114, also etwa 1/3 der Bürger, in Gant. In demselben Jahre betrugen die Privat-Pfandschulden 181.791 fl. Von 1828–1829 war die Summe, welche Schnaith an Geld-Abgaben aller Art dem Staat, dem Amt und der Gemeindekasse zu entrichten hatte, 7277 fl., dazu die Zinsen aus den Privatschulden, also etwa 47 fl. auf die Familie. Überdieß klagt der Ort schon längst, daß er für das Steuer-Kataster nicht einmal die zulässigen 6/8 Kulturkosten von den Weinbergen abziehen darf, sondern mehr als die Hälfte derselben nur mit 5/8, 4/8, ja sogar nur 3/8 Abzug in das Kataster aufgenommen worden ist.


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