Beschreibung des Oberamts Saulgau/Kapitel B 29
« Kapitel B 28 | Beschreibung des Oberamts Saulgau | Kapitel B 30 » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
ein kath. Pfarrdorf, 1 St. westlich von Saulgau mit 404 Einw. S. 88. Die Zehnten bezieht die Pfarrey, einen kleinen Antheil haben auch der Standesherr und die Pfarrey Bolstern. Das Patronat ist (von Weingarten her) landesfürstlich. Von dem Kloster Weingarten, das 5 Höfe in dem Orte besaß, rühren auch die grundherrlichen Gefälle des Staats her.
F. in ältern Schriften auch Sulgenstadt genannt, liegt in einem Wiesthale; es hat ein neues niedliches Schulhaus, eine Mahlmühle, eine Sägemühle, eine Schildwirthschaft und Brauerey; die Pfarrkirche St. Ulrich und eine St. Anna-Capelle werden von der vermöglichen Kirchenbaupflege, das Pfarrhaus von dem Pfarrer gebaut. Ein stark betriebener Nebenerwerb ist die Weißstickerey. Das Dorf, d. h. die hohe und niedere Gerichtsbarkeit mit einem Landgarbenhofe und einigen Gefällen, wurde von Östreich mit der Vogtey Saulgau i. J. 1299 erkauft. Anderes wurde später erst erworben. Drey Höfe kaufte der Erbtruchseß Wilhelm i. J. 1561 von den Ratzenriedischen Erben um 5000 fl. Übrigens lag Fulgenstadt in der Grafschaft Friedberg und gehört auch jetzt noch zu dem Lehen Friedberg-Scheer, mit dem es allen Wechsel theilte.