« Kapitel B 16 Beschreibung des Oberamts Saulgau Kapitel B 18 »
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17. Schindelbach.
1) Schindelbach, ein Hof, an der äußersten südöstl. Grenze des Oberamts, 51/2 St. von Saulgau, mit 6 kath. Einw. Mit den nachbemerkten Ausnahmen ist der ganze| Gemeindebezirk nach Aulendorf eingepfarrt und gehört zu der K. Hofkammer, Hof-C.A. Altshausen, und C.A. Waldsee. Den großen Zehnten zu Schindelbach bezieht das Spital Ravensburg, den kleinen, und von 7 Morgen auch den großen die Geistlichkeit in Aulendorf, in allen übrigen Orten bezieht, wo dieß nicht anders bemerkt ist, die Geistlichkeit in Aulendorf allein die Zehnten; Heu- und Blutzehnten wird nirgends gereicht. Der Gemeindebezirk gehörte zur Östr. Landvogtey in Schwaben, und bildete ein eigenes Amt, das Amt Schindelbach, ehemals auch das Amt zu und um Zollenreute genannt; die Gemeinde führt deßwegen auch noch, ohne Rücksicht auf den Schultheißerey-Sitz, den Namen Schindelbach. Die Grundherrschaft in dem Bezirke war früher größtentheils im Besitze der Klöster Baindt und Weingarten, aber ohne Gerichtsbarkeit. Schindelbach selber wurde schon im J. 1279 von Heinrich d. ä. Schenk von Schmalegg dem Kloster Weingarten geschenkt. Bey dem Hofe steht eine i. J. 1744 von dem damaligen Inhaber des Hofs, J. G. Rauch, erbaute Capelle, wozu dieser 4 M. Feldes gestiftet hat, um sie von deren Ertrag zu erhalten, und jährlich einige Messen darin zu lesen.

2) Boosen, ein Hof mit 2 Wohnhäusern und 8 kath. Einw. Grundherr war früher Weingarten.

3) Esbach, ein Weiler, mit 1 Schule und 60 kath. Einw., wovon aber ein Haus mit 4 Einw. in die Gemeinde Blönried gehört. S. Blönried. Der Ort ist durch allmählige Ansiedlung von Taglöhnern und Handwerksleuten auf einem ehemaligen Weidebezirk der Maierschaft, einer Gesellschaft von Bauern der Gegend, entstanden, welche den Ansiedlern so viel zu kaufen gab, als sie zu einem Bauplatze und einem Gemüsegärtchen nöthig hatten. Die Einwohner besitzen deßwegen auch jetzt noch alles übrige Grundeigenthum nur pachtweise von der Maierschaft.

4) Faßmacher, ein Hof mit 11 kath. Einw. Vormals Weingart. Grundherrschaft.

| 5) Fundschmid, ein Hof und Schmiede mit 3 kath. Einw. Lehen des Schulfonds, früher der St. Catharinen-Pfründe, in Ravensburg.

6) Geiger, ein vormals Baindtischer Lehenhof, mit 8 kath. Einw.

7) Geiselmacher, ein Haus ohne Grundeigenthum, mit 8 kth. Einw., Filial von Wolpertsschwende. Das Haus liegt außerhalb der Oberamtsgrenze, bey Mochenwang, und gehörte ehemals zu einem Hof in Steegen.

8) Hub, oder Hueb, ein vormals Weingartischer, jetzt allodificirter Hof mit 2 kath. Einw. S. Wallenreute.

9) Neuhaus, auch Thann genannt, ein vormals Weingart. Hof mit 2 kath. Einw.

10) Ober-Rauhen, ein jetzt zinseigener Hof der Armenverwaltung in Waldsee, wovon aber die K. Hofkammer das Mortuar hat, mit 11 kath. Einw.

11) Poppenmaier, auch Straßer genannt, ein vormals Baindtischer Hof mit 6 kath. Einw.

12) Röhren, ein aus 2, dermalen unter einem Besitzer vereinigten, vormals Baindtischen Höfen bestehender Weiler, mit 14 kath. Einw. Die Höfe wurden 1814 von der K. Hofkammer an den Staat abgetreten.

13) Röschen, ein Hof mit 8 kath. Einw., welcher vormals der Waldherrschaft Ravensburg gehörte; den großen Zehnten bezieht die K. Hofkammer.

14) Rugetsweiler, ein kath. Weiler mit 40 Einw. Die Zehnten beziehen die K. Hofkammer, früher Schussenried, von 1, und die Leprosenpflege zu Waldsee von 3 Höfen S. 85.

15) Spiegler, ehemals auch Heimenweiler genannt, ein aus 2 Höfen bestehender vormaliger Weingartischer Weiler mit 3 Wohnhäusern und 9 kath. Einw. Der Ort wurde mit Röhren von der K. Hofkammer nebst dem| Zehnten, welcher schon früher zu Altshausen gehört hatte, an den Staat abgetreten.

16) Steegen, ein aus 2 Höfen bestehender Weiler mit 18 kath. Einw. Grundherr: Gr. v. Königsegg. I. J. 1746 erhielt Graf Karl Seyfried von Königsegg-Aulendorf von Östreich (Landvogtey) die hohe und niedere, auch forstliche Obrigkeit über 2 Höfe zu Steegen, 2 zu Laubbrunnen, und 1 zu Ebisweiler, unter Vorbehalt der Oberhoheit und des Besteurungsrechts, käuflich zu Lehen, Heidenbühl. S. 19.

17) Unterrauhen, ein aus 2, vormals Baindtischen, Höfen bestehender Weiler mit 19 kath. Einw. Den großen Zehnten bezieht zu 3/4 der Staat. S. Ebisweiler.

18) Vogelplatz, ein Weiler von 3 Wohnhäusern mit 16 kath. Einw. Den großen Zehnten bezieht die K. Hofkammer.

19) Vogelsang, ein fürstl. Tax. Lehenhof, worin die K. Hofkammer den Fall hat; mit 9 kath. Einw.; s. Zollenreute.

20) Wallenreute, ehemals Walchenreute, ein kath. Weiler mit 36 Einw. Grundherr: der Staat und die K. Hofkammer; früher die Klöster Waldsee und Weingarten; einige Gefälle und Rechte hat auch der Graf von Königsegg wegen abzugebenden Brennholzes und der Waldweide. I. J. 1319 verkauft Ulrich von Bettenreute seinen Hof „Walchenreute“ an das Kloster Weingarten; 1398 verkaufen Benz und Wilhelm von Laimnau, Bürger zu Ravensburg, 2 Güter an das Kloster, das eine zu Walchenreute, das andere zu Hueb.

21) Zollenreute, ein kath. Weiler, nicht weit von der Vereinigung der Ach mit der Schussen, mit 123 Einw. und einer Mahl- und Sägemühle. Der Fürst von Thurn und Taxis besitzt hier ein kleines Lehen, jedoch ohne grundh. Rechte. Zu Zollenreute stand einst eine Burg, wovon noch Gräben und Mauern zu sehen sind, die Burgkapelle ist jetzt| in ein Bauernhaus verwandelt. Die Burg war Sitz einer Hornsteinischen Linie, welche den Ort lange Zeit theils als Östr. Lehen, theils als Eigenthum besaß. Das Eigenthum kam, nach Altshauser Urkunden, i. J. 1693 an die Commende Altshausen; die Lehen verkaufte Bernhard von Hornstein mit der Herrschaft Göffingen i. J. 1790 an Thurn und Taxis. Sie bestehen in dem halben Bauhof, der halben Mühle, dem halben Brühl am Burgstall, ferner in dem Hof Vogelsang mit Taferngerechtigkeit. Der ganze Ort stand mit Vogelsang unter der Landeshoheit und Gerichtsbarkeit der östr. Landvogtey; durch den Pfandschaftsvertrag aber von 1759 erhielt Altshausen die Ausübung jener Rechte.