« Kapitel B 14 Beschreibung des Oberamts Saulgau Kapitel B 16 »
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15. Moosheim,

ein kath. Pfarrdorf, 1/2 St. von Saulgau mit 274 Einw., C.A. Heiligkreuzthal, F.A. Ochsenhausen. Den großen Zehnten beziehen der Staat und das Spital je zur 1/2, den kleinen 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrey, die letztere hat auch den Noval- und den Obstzehnten; Heuzehnten wird nicht gereicht.

Der Ort, der vormals zu dem Gebiete der Stadt Saulgau gehörte, liegt zur Seite des weiten Schwarzachthals, zwischen 2 Hügeln in dem von Tissen herziehenden Thalgrunde. Er hat 2 Schildwirthschaften, wovon die eine ehemals zu dem dortigen Kloster gehörte. Die Pfarrkirche zu Joh. d. T. und der Pfarrhof werden von der nicht unvermöglichen Kirchenpflege gebaut. Filiale der Kirche sind: Bernhausen, Engenweiler, Groß- und Klein-Tissen, Krumbach, Nonnenweiler, Stettberg, die Dotschen- und die Judenmühle. Eben dieselben gehören auch mit Ausnahme von Krumbach und den beyden Tissen in die Schule zu M. Das Patronat der Pfarrey übte ehemals im Namen ihres Spitals die Stadt Saulgau aus; seit 1806 ist es bey der Krone.

Den halben Zehnten, welchen jetzt der Staat bezieht, hatte vorher das Stift Buchau; er wurde i. J. 1803 von Östreich sequestrirt. Die Stadt Saulgau hat noch 2, das Spital 5 Fall-Lehenhöfe daselbst. S. 83.

Der Ort kommt unter dem Namen Moseheim schon i. J 961 vor, S. 7. Er machte in der Folge einen Bestandtheil der Vogtey und nachherigen Herrschaft Saulgau aus. S. Saulgau. Antheil an dem Orte hatten ehemals die von Hundbiß u. a., hauptsächlich auch die Kröwel,| oder Kröel. S. Boms. I. J. 1470 kaufte Saulgau zuerst 2 Höfe und das halbe Gericht, und zu gleicher Zeit das Stift Buchau den halben Zehnten. I. J. 1478 wurde die Kirche dem Spital Saulgau einverleibt. Weitere Erwerbungen machte Saulgau 1517 und 1526. S. Saulgau.

Das Kloster war ein aus einer Beguinen-Gesellschaft entstandenes Nonnenkloster, das im J. 1387 von Ulrich Hundbiß zu Ravensburg, der den Schwestern zu Moosheim seine Hofstatt und seinen Garten daselbst, eine Clause darauf zu bauen, überließ, gestiftet, und 1784 von K. Joseph aufgehoben wurde. Die Klosterkirche ist nun abgebrochen, das Kloster aber Eigenthum der Gemeinde, und an arme Einwohner vermiethet. Unter Östr. Saulgauischer Herrschaft hatte Moosheim ein unter dem Stadtmagistrat stehendes Dorfgericht, das über die Ordnung im Dorfe zu wachen, und die Gemeinde-Rechnung zu führen, diese aber dem Stadtmagistrat vorzulegen hatte. Als Bestandtheil der Stadt Saulgau kam Moosheim 1805 an Würtemberg.