« Kapitel A 4 Beschreibung des Oberamts Saulgau Kapitel A 6 »
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V. Wohnorte.


1. Orte.
a. Zahl und Gattung.

Das Oberamt enthält nicht weniger als 192 Wohnplätze, und zwar:

Städte 3
Dörfer 37
Weiler 69
Höfe 43
Einzelne Mühlen und Wohnhäuser   40
192 [ws 1]

Unter den Dörfern sind Pfarrdörfer 21, und unter diesen Marktflecken 2, unter den Weilern sind Pfarrweiler 4.


b. Lage und Beschaffenheit.
Von obigen Orten liegen nur 2 – Heudorf und Blochingen auf dem linken Donauufer, alle übrigen liegen auf dem rechten Ufer, zwischen der Donau und dem Bodensee; 1/4 davon gehört dem Rheingebiete, 3/4 zum Donaugebiete. In dem letztern theilen sich die Orte in die untergeordneten Flußgebiete der Ablach und der Ostrach, der Schwarzach und der| Kanzach, in dem erstern gehören sie sämmtlich zu dem Gebiete der Schussen. Die Orte haben größtentheils eine ebene und freye, zum Theil sehr hohe Lage.

Nur die Oberamtsstadt hat über 2000, und Mengen nahezu an 2000 Einwohner. Herbertingen ist das einzige Dorf, das über 1000 Einwohner zählt, von den übrigen haben nur drey – Scheer, Altshausen und Blochingen über 500, alle andere unter 500. Der größere Theil der Wohnplätze besteht in einzelnen Höfen und Häusern oder ganz kleinen Weilern, welche häufig nicht über 2 Höfe enthalten. Dieß ist besonders in dem südöstlichen Theile des Oberamts, dem Rheingebiete der Fall; der nordwestliche dagegen, oder das Donaugebiet hat meist größere und geschlossene Orte, und ist, wie oben gezeigt worden, auch viel bevölkerter[1]. Die Orte haben meist ein gutes Aussehen; die Reinlichkeit hat sichtbar zugenommen, und es zeichnet sich in letzterer Beziehung insbesondere das Dorf Lampertsweiler vortheilhaft aus.


2. Gebäude.
a. Bauart.
Die Gebäude sind in der Regel von Holz aufgeführt, und aus Mangel an Bausteinen mit Gerölle oder Backsteinen ausgemauert. S. u. Das Fachwerk ist gemeiniglich roth angemalt. Häufig bestehen die Wände, besonders bey| Scheuern und Stallungen, aus lauter übereinander gelegten Balken. Die Bauernhäuser zeichnen sich in den meisten Gegenden noch dadurch aus, daß sie mit weit hervorragenden Walmendächern versehen sind, und sich also schon der Schweizer Bauart nähern. Die Häuser sind in der Regel groß und ansehnlich, und das Oberamt ist eines der besten in Gebäuden. Besonders sind diejenigen Wohngebäude, welche in neuern Zeiten gebaut worden sind, nicht nur gut angelegt, sondern auch gut und zweckmäßig eingerichtet. Aber fast überall, in den Thälern wie auf den Höhen trifft man noch sehr viele Strohdächer an, und die alten Häuser sind häufig, wie auf dem Schwarzwalde nicht einmal mit einem Kamin versehen. Die Kirchen sind in der Regel mit hohen steinernen Thürmen, s. g. Sattelthürmen versehen, welchen der alte Thurm zu Ennetach zum Vorbild gedient zu haben scheint. In den Städten und andern bedeutenden Orten, besonders aber zu Mengen und in der Umgegend sieht man fast überall das Zeichen der Phönix-Versicherungs-Gesellschaft angeschlagen.
b. Anzahl, Werth und Areal.

Nach der angeschlossenen Tabelle I. beläuft sich die Anzahl sämmtlicher Gebäude auf 4270,

darunter befinden sich Haupt- und Wohngebäude      2855
Nebengebäude  1286
zu öffentlichen Zwecken bestimmt     129
4270

Unter den Hauptgebäuden befinden sich Schlösser 4, unter den zu öffentlichen Zwecken bestimmten sind: 29 Kirchen, 35 Kapellen, 28 Rath- und Schulhäuser, darunter Rathhäuser ohne Verbindung mit Schulhäusern 3, in den 3 Städten, die übrigen sind Spitäler, Armenhäuser, u. s. w. Die Summe der Hofkammerlichen Gebäude ist 57.

Der Werth sämmtlicher steuerbaren und der in der Brandversicherung stehenden Gebäude beträgt:

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 a) nach dem Steuerkataster 2.101.575 fl.
 b) nach der Brandversicherung 3.313.425 fl.

Es kommt also 1 Gebäude nach a. auf 519 fl., nach b. auf 793 fl.

In der Brandversicherung stehen 4183 Gebäude. Nirgends steht die Versicherungssumme so hoch über dem Katasteranschlag, wie hier. Vermuthlich ist theils mehrfaches Brandunglück, theils die sehr mäßige Kataster-Einschätzung der meist ansehnlichen Gebäude die Ursache davon.

Der Flächenraum, welchen die Ortschaften mit Gebäuden und Hofstätten einnehmen, beträgt 4555/8 Morgen.


  1. Diese Verschiedenheit hat ihren Grund ohne Zweifel in den ältern politischen Verhältnissen. Das Rheingebiet, das ehemals zum Linzgau gehörte, war unter und neben der Landvogtey unter die Commende Altshausen und die Klöster Weingarten und Baindt, jetzt sämmtlich Hofkammerlich, getheilt. Das Donaugebiet gehörte zum Ertgau, aus dem die Grafschaft Friedberg hervorging. In jenem Theile herrschte das Lehens- und Leibeigenschaftssystem mit allen seinen Wirkungen. In der Grafschaft Friedberg konnte die Leibeigenschaft nie Wurzel fassen, die Einwohner behaupteten immer einen gewissen Grad von Freyheit, und Wohnsitze, Bevölkerung und Cultur gestalteten sich anders.

Anmerkungen (Wikisource)