« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Rottenburg Kapitel B 1 »
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VII. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherrschaften.
Außer dem Staat ist in dem Oberamt Rottenburg zwar eine bedeutende Zahl von Gefällherren, aber nur 3 Grundherrschaften besitzen Güter innerhalb des Oberamtsbezirks | und beziehen Gefälle, welche nicht als einfache Reallasten zu betrachten sind, sondern theils auf vogteylichen, theils auf dienstherrlichen Rechten beruhen, nämlich zu Obernau die Freyherrlich von Raßlersche, zu Frommenhausen die von Wagnersche, und zu Thalheim die von Schillingsche Gutsherrschaft.

Die letztere besitzt nur noch ein Schloßgut mit dazu gehörigen Rechten und Gefällen (s. Thalheim), die beyden erstern hingegen sind als Grundherrschaften der genannten Dörfer anzusehen. Sie haben aber, nach dem Reg. Blatt 1825, S. 683 u. 693, auf die Ausübung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Ortspolizey etc. gegen die in der königlichen Deklaration vom 8. Dec. 1821 zugesicherten Rechte verzichtet.

Durch den Ankauf des Ritterguts zu Hirrlingen von Seiten der dortigen Gemeinde sind die frühern grundherrlichen Verhältnisse in diesem Orte aufgehoben. Sämmtliche grundherrschaftliche Besitzungen – Obernau, Frommenhausen und das Schloßgut zu Thalheim – enthalten somit einen Flächenraum von 23851/2 Morgen, oder ungefähr 1/7 Q.M., mit einer Bevölkerung von 933 Menschen.

b. Das Cataster der Grundherrschaften, und zwar: 1) des Freyh. von Raßler, 2) des Herrn von Wagner, 3) des Freyh. von Schilling beträgt:

Grund-
Cataster
Gefäll-
Cataster
Gebäude-
Cataster
Grund-
Steuer
Gefäll-
Steuer
Gebäude-
Steuer
Zusammen.
        fl.     kr.        fl.     kr.           fl.        fl.     kr.        fl.     kr.        fl.     kr.        fl.     kr.
1)   442     8      250     1      2354      45   47      25   54        6   42        78   23
2)       8            45   48                    50        4   44                     5   34
3)   344     6      533   49      3553      35   39      55   18      10     8      101     5
       794   14      829   38      5907      82   16      85   56      16   50      185     2

Dieser Catasteransatz ist übrigens schon unter dem Haupt-Cataster der einzelnen Orte enthalten. Gewerbe-Cataster haben die Grundherrschaften nicht zu versteuern.


c. Lehens- und Leibeigenschafts-Verhältnisse.
Falllehen bestehen hier keine, und geschlossene Erblehen nur noch zu Bühl, Wendelsheim und Wurmlingen; alle | übrigen Grundstücke sind entweder freyes Eigenthum oder größtentheils gewöhnliche Zins- und Gültgüter. Landgarben oder Theilgebühren bestunden bisher hauptsächlich bey den Weinbergen, und in Hemmendorf auch von einem großen Theil des Ackerfelds, sind aber in diesem Orte neuerlich in eine ständige Gülte verwandelt worden.

Für die Frohnen bestehen durchgängig billige Surrogatgelder (mit Ausnahme der Jagdfrohnen in den Steinlachorten, s. S. o.), überhaupt hat die Verwandlung unständiger Gefälle in ständige Gülten, so wie die mehrjährige Zehentverpachtung an Gemeinden durch die Thätigkeit des Cameralamts in den meisten Orten statt gefunden.

Die Reallasten, welche nach dem Cataster zu Geld berechnet 14.774 fl. 24 kr. betragen, sind zwar im Ganzen nicht sehr hoch, wohl aber bey einzelnen Orten, namentlich bey Bühl und Ergenzingen. In letzterer Gemeinde ist die Eigenthümlichkeit zu bemerken, daß wegen der Unordnung, in welche der Gültbezug der vielen Gefällherren gerathen, alle Güter gleich belegt wurden. Bey Bühl datiren sich die Reallasten hauptsächlich von dem Erbpacht des vormaligen Jesuitenguts her, welches beynahe die Hälfte der Markung in sich begriff und dessen Verpachtung ein merkwürdiges Beyspiel liefert, wie schädlich oft die anscheinend billigsten Bedingungen seyn können, wenn deren Wirkung sich auf entfernte Zeiten und unvorhergesehene Verhältnisse überträgt.

Beynahe in allen Orten sind aus der Gemeindekasse sogenannte Martini- oder Kellereysteuern, theils an den Staat, theils an die betreffende Grundherrschaft zu bezahlen, welche bey dem Cataster eben so wenig in Abzug kommen, als die persönlichen Frohngelder, die Rauch- und Fastnachthühner. Ihr Betrag ist 815 fl.

Statt wie früher bey der Ortsbeschreibung, stellen wir hier die Reallasten von sämmtlichen Orten in Übersicht zusammen.

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Übersicht der Reallasten.
(Die mit * bezeichneten Noten geben die Lasten, wie sie im Cameralamtsgrundbuche eingetragen sind, an.)


Gefäll-Berechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Glatte Fr.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
     1. Rottenburg.
Staat a)

230 53

 32 2

 58 5

 90 6

 11 2
Frh. v. Tessin b)  6
Pfarrey Sülchen c)  2
St. Trinitatis Caplanei  2 51
Caplanei St. Lorenz  7 39  3 1  3  4 5
Caplanei St. Brigitta  8 34  4  4  1 3
Pfarrey Bühl  3 12  5
Pfarrey Wendelsheim  2 11/3  2 11/3  2
Universität Tübingen  3
     – Freyburg d)  21 38  64 6  16 1 22/3  1 2 11/3  1 14
Stadt Rottenburg  56 8
Spital Rottenburg e)  21 52  8 4 11/3  13 1 11/3  14 5 22/3  11
Kirchenpflege St. Moriz  10 10  1 22/3  1 22/3  3 5
     – St. Georg  5 10  1 11/3  1 11/3
     – St. Martin  11 26
Gutleuthauspflege  24 46
Roggenalmosenpflege  7 49
Heiligenpflege Remmingsheim  1 37  21/3  21/3
Heiligenpf. Dettingen  40
     – Kiebingen  1 2
     – Niedernau  50
     – Wendelsheim  21/3  21/3
     – Weiler  3 58
     – Nellingsheim  23
Die Reg.-Rath Beckschen Erben  5 45
Ein Lehenträger zu Wendelsheim  1 2  1
Ein anderes Lehen daselbst
     u. in Wurmlingen
 10 5
Kloster Margarethenhausen  1 2  2
Zusammen 428 23 122 7 2  90 2 2 111 2 1/3  14 3 9
Bemerkungen. Überdies a) 8 Eimer 1 Imi Wein und 111 fl. 56 kr. Geld in Theilgebühren; b) 12 fl. 56 kr. Geld in Theilgebühren; c) 6 Dinkel- und 6 Habergarben und 3 Schochen Heu; d) 180 st. Stroh und 3 Schochen Heu; e) 8 I. 8 M. Wein und 34 fl. 46 kr. Geld in Theilgebühren. * Die Gefälle des Staats betragen in Geld 276 fl. 58 kr. weiter, dagegen in Früchten 12 Sch. 6 Sri. und in Wein 2 E. 91/2 I. weniger. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
     2. Bodelshausen.
Staat

 162 30

 120 5

 113 7
Fürst v. Hechingen  9 23  10 4  6 6
Freyh. v. Hopfer  47  5 2  2 2
Pfry. Frommenhausen  3  3
Heiligenpfl. des Orts  8 22  9 2 11/3  5 6 2/3
     – Ofterdingen  2 21
     – Stein in H.Z. Hechingen  2  1 11/3
Gemeinde Thalheim  43
Ein Gültträger in Schwalldorf  48
Zusammen  184 54  146 2 11/3  129 1 2
     3. Bühl.
Staat

1720 4

 224 5

 54 5

 44
Spital Rottenburg  8 3
Ortsheilige  9 7
Heiligenpfl. Kiebingen  14
Ein Gültträger dort  5  2  2  2
Reg.R. Becksche Erben  1 25  3  2
Zusammen 1730 55  236 2  56 5 2  44 2
     4. Dettingen.
Staat

 165 17

 17 4

 26 5

 26 7
Ortspfarrey  102 49  1 6 22/3  2 22/3  7  7 21/2
Silchenkaplaney  8 28  11 6 22/3  2 6 11/3  5
Kaplaney Hirrlingen  3 22
Ortsmeßnerey  2 2  2 2  1 11/3
Ortsheilige a)  6 18
Gemeinde Hirrlingen b)  3 36  5  3 3  5
Gutleuthaus zu Rottenburg  19
Ein Gültträger in Frommenhausen  2
Zusammen  290 9  38 3 11/3  35 3  29 3 11/3  7 21/2

Bemerk. Bodelshausen. * Die Staatsgefälle betragen an Geld 114 fl. 25 kr. weiter. Die Ortspfarrey bezieht 10 Klafter Brennholz und 200 Wellen.

Bühl. * Die Staatsgefälle betragen an Geld 521 fl. 53 kr. und an Früchten 3 Sch. 6 S. 3 V. weniger. Die Ortspfarrey bezieht für 2 fl. 9 kr. Theilgebühren.

Dettingen. * Die Geldgefälle des Staats betragen 10 fl. 47 kr. weiter. a) Ortsheilige Theilgebühren für 30 fl. 44 kr. b) Gemeinde Hirrlingen desgl. für 2 fl. 5 kr. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
     5. Eckenweiler.
Staat

 1 52

 5 2/3

 21 31/3
Universität Tübingen  16  11/3  2
Gemeinde Eckenweiler  4
Heiligpfl. Ergenzingen  1 2
     – Nellingsheim  4
     – Wolfenhausen  3
Zusammen  2 16  5 2  22 7 31/3
     6. Ergenzingen.
Staat

 138 21

 293 5

 19 6
Fürst v. Fürstenberg  11  10 3
Freyh. v. Raßler  2 39  92 2 22/3
Freyh. v. Münch  4
Ortspfarrey  5
Pfarrey Oberndorf  3 4
     –     Weitingen  3 2/3
     –     Rippoltsau  11  18 7
Kaplaney St. Johann zu Horb  15  28 5 22/3
Kaplaney Ergenzingen  32 5 22/3
Kaplaney St. Trinitatis in Rottenburg  1
Gemeinde Ergenzingen  5 4
Stiftsverwaltung Horb  2 11  35 5
Gutleuthaus in Rottenburg  4
Ortsheilige –      –  13  15 7
Heilige in Bühl  3 2
     –     in Nordstetten  11 7
     –     in Eutingen  2 1
Zusammen  149 1  518 5 2/3  61 3
     7. Frommenhausen.
Staat

 23 22

 15 6

 5 6

 26 7
Wagner v. Frommenhausen a)  129 47  12 3  3 6
Ortspfarrey  4 41  5 11/3  1 5 11/3
Kaplaney Hirrlingen  1
Kirchenpfl. St. Moriz in Rottenburg  3
Ortsheilige  21  1  4

Bemerkungen. Eckenweiler. * Geldgefälle des Staats 15 fl. 24 kr. weiter.

Ergenzingen. * Die Gefälle des Staats betragen 31 fl. 29 kr. an Geld und 14 Sch. 5 S. 21/4 V. an Früchten weiter.

Frommenhausen. * Geldgefälle des Staats 1 fl. 12 kr., Fruchtgefälle 11/2 Sri. weiter. a) v. Wagner 11 fl. 15 kr. für Theilgebühren. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
Heiligpfl. Schwalldorf  6  3 22/3  2 2 22/3
     –     Bieringen  2
     –     Hirrlingen  1 58  6  5  4 22/3
Gemeinde daselbst  38  1  4 1
Roggenalmosenpfl. in Rottenburg  6
Ein Gültträger in Schwalldorf  1  1
Zusammen  160 53  16 5  20 1  52 6 22/3
     8. Hailfingen.
Staat

 82 22

 1 3 11/3

 14 4 11/3

 138 6
Hofdomainenkammer  4 2  2 1  4 2
Fürst v. Fürstenberg  1 4  15
Ortspfarrey  24  1
Pfarrey Oberndorf  7 2
St. Trinitatis Kapl. in Rottenburg  8 4
St. Martinspründ daselbst  2 4
Kaplaney Hirrlingen  4
Gemeinde Hailfingen  2 54
Ortsheilige  2 50  2 22/3  1 7 22/3  13 11/3
Spital Herrenberg  29  4 22/3
Heiligpfl. Thailfingen  13
Zusammen  90 16  2 2 2  16 6 1  193 6 2
     9. Hemmendorf.
Staat

 141 35

 12 2

 12 1 22/3

 2
Pfarrey Dettingen  5
Kaplaney Hirrlingen  4 48
Meßnerey Dettingen  1 22/3  1 22/3
Kirchenpfl. St. Martin in Rottenburg  1 55
Gemeinde Hirrlingen  1 12
Heiligenpflege allda  1 34
Heiligpfl. Schwalldorf  24
Ein Gültträger in Dettingen  4 2  6 2  1 3  2
Zusammen  155 35  13 2 2/3  13 6 11/3  2 2
     10. Hirrlingen.
Staat a)

 12

 2 7 11/3

 5 7

 36 1
Pfarrey Frommenhaus.  8 29  1 2
     –     Bietenhausen  17  3  6 22/3  3 11/3

Bemerkungen. Hailfingen. * Die Gefälle des Staats betragen 28 fl. 53 kr. an Geld und 2 Sri. an Früchten weiter.

Hirrlingen. a) Überdies Landgarben für 42 fl. 43 kr. * Die Frucht-Gefälle des Staats betragen 3 Sch. 5 S. 3 V. weniger. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
Kaplaney Hirrlingen  9 23  16 2 11/3  7 3  12 22/3
Gemeinde allda  43 37  4  1 3 11/3  6 5
Heiligenpfl. allda  11 3  8 4 22/3  15 2 22/3  9 5 11/3  2
Armenpflege dort  1
Heiligpfl. Schwalldorf  1 11/3  1 11/3
     –     Bietenhausen  1
Ein Gülteträger dort  7  5
Zusammen  84 49  28 5 11/3  31 7  68 22/3  2
     11. Hirschau.
Staat a)

 96 28

 26 22/3

 28 7 22/3

 2 5
Freyh. v. Tessin  2 4
Ortspfarrey b)  9 36  2  1 8 2
Silchenkapl. in Rottenburg  18  2  4 5
Kapl. St. Brigitta  18
Universität Freyburg  10 15  5
Kloster Stetten bey Hechingen c)  2
Spital Rottenburg  12
Gutleuthauspfl. allda  1
Gemeinde Hirschau  30
Heiligenpflege allda  6 49  1  1  6 21/2
     –     Bühl  2 9
Zusammen  128 35  26 3 22/3  29 22/3  1 2  6 12 41/2
     12. Kiebingen.
Staat

 55 23

 2 1 22/3

 11 1 22/3

 6

 2
Ortspfarrey  7 20  8 6  3 4  3 2
Kapl. St. Martin in Rottenburg  2 40  13 1  5 2  5
Kapl. St. Brig. in Rott.  32
Kapl. Silchen in Rott.  10
Universität Freyburg  1 23  2 2
Spital Rottenburg  1 22/3  1 22/3
Ortsheilige  12 23  3 22/3  3 22/3
Gemeinde Kiebingen  16 39
Beck’sche Erben  2 36
Zwey Gültetr. in Bühl  1  4 2
Die Lehenfischer in Rottenburg  5 2
Zusammen  99 6  27 2 2  22 2  16 4  2

Bemerkungen. Hirschau. * Die Geldgefälle des Staats betragen 41 fl. 4 kr. weiter. a) Überdies für 586 fl. Wein-Theilgebühren. b) Für 8 fl. Theilwein. c) Kloster Stetten zieht Theilwein von 10 Morgen.

Kiebingen. * Die Staatsgeldgefälle betragen 6 fl. 21 kr. weiter. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
     13. Mössingen mit Belsen etc.
Staat a)

 182 2

 22 7

 16 5

 21
Pfarrey Dettingen  2 2
     –     Genkingen  1 22
Universität Tübingen  1 26
Kloster Stetten bey Hechingen  4 20  13  11
Kirchenpfl. Reutlingen  4 53  15 4  3
Gemeinde Mössingen  5 50
Heilige daselbst  16 1  5  2 5
     –     Öschingen  4
     –     Ofterdingen  4 28
Zusammen  220 26  56 3  33 2  21 2 2
     14. Nellingsheim.
Staat

 55 30

 76 4

 67 4
Freyh. v. Raßler  2 2
Kapl. Hirrlingen  15  5
     –     St. Brigitta zu Rottenburg  1 34  1 6  4 7
Universität Tübingen  1 6  5  5  2 7
Kloster Stetten bey Hechingen  1  6
Spital Rottenburg  24
Gutleuthaus daselbst  1 6
Ortsheilige  32  7  1 1
Heilpfl. Wolfenhausen  1 52  1
Die Univ. Lehensbesitzer daselbst  1  1  1
Zusammen  61 13  1 5  81 6  89
     15. Niedernau.
Staat

 45 3

 11 6

 4

 30 3
Freyh. v. Raßler  1 11/3  1 11/3
Pfarrey Obernau  55
     –     Schwalldorf  1
Kapl. St. Brigitta in Rottenburg  15  1
Spital allda  2 2  1  1
Kirchenpfl. St. Moriz in Rottenburg  36  1 2/3  6 22/3  5 11/3

Bemerkungen. Mössingen mit Belsen. a) Überdies Landgarben für 252 fl. 55 kr. * Die Gefälle des Staats betragen 833 fl. 53 kr. weiter

Nellingsheim. * Die Staatsgefälle betragen weiter 7 fl. 23 kr.

Niedernau. * Die Gefälle des Staats betragen 5 fl. 2 kr. Geld weiter und 6 Sch. 4 S. 2 V. Früchte weniger. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
Kirchenpfl. St. Georg zu Kalchweil  21
Spital Reutlingen  38  2  2
Ortsheilige  2 51  1 1  2 2  1 4
Heiligenpflege Weiler  1 7
Zusammen  53 48  13 1 2  9 3  34 7 11/3
     16. Obernau.
Staat

 4 3

 4 3 22/3

 18 3 22/3
Freyh. v. Raßler a)  64 16  3 1 2  3 1 2
Ortspfarrey  6 12  8 2  6
Pfarrey Schwalldorf  1
Kapl. Hirrlingen  5
Kapl. St. Brigitta in Rottenburg  8
Spital daselbst  7 5
Gutleuthaus in Rottenburg  1 5
Gemeinde Obernau  6 27
Heilige allda b)  2 45  1 4  5 1
Heilige in Nellingsheim  38
Heilige in Remmingsh.  6
Zusammen  84 27  3 1 2  5 7 22/3  53 2/3  6
     17. Öschingen.
Staat a)

 75 17

 14 6

 25 3
Freyh. v. Tessin  7 40  15  13
Ortspfarrey  3 11
Ortsheilige  10 6  2 22/3  2 22/3
Gemeinde Öschingen  4 41  6  4
Spital Reutlingen  5 18  16 6  14 6
Kirchenpflege allda  1 21  6  3
Heilige in Thalheim  15
Zusammen  107 49  53 4 22/3  56 7 22/3
     18. Ofterdingen.
Staat a)

 352 48

 92 4 22/3

 58 4

 3
Spital Reutlingen  3 12  10 1  2 6
Armenpflege dort  14 1

Bemerkungen: Obernau. a) Überdies Theilwein für 8 fl. 30 kr. b) Überdies Theilwein für 4 fl. 52 kr. * Die Fruchtgefälle des Staats betragen 51/4 Sri. weniger.

Öschingen. a) Überdies Theilgebühren für 115 fl. 39 kr. * Die Geldgefälle des Staats betragen 234 fl. 6 kr., die Fruchtgefälle 1 Sri. 3 V. weiter.

Ofterdingen. a) Überdies noch Landgarben in unbekanntem Werthe. * Die Staatsgefälle betragen 82 fl. 43 kr. Geld und 61 Sch. 3 S. Früchte weniger. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl.- Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
Kirchenpflege daselbst  1 2
Gemeinde Ofterdingen  11 34
Ortsheilige  12 43  15 7 11/3  7 4 22/3
Heilige in Bodelshaus.  7
Heilige in Öschingen  13
Ein Lehenhofsbesitzer  1 7
Zusammen  382 46  118 5  68 6 22/3  14 4
     19. Remmingsheim.
Staat

 72 10

 21 6 11/3

 15

 70 3 11/3
Fürst v. Fürstenberg  9 4
Pfarrey Bühl  3
Universität Tübingen  11 42  1 6 22/3  5 6 22/3  23
Gemeinde Remmingsh.  8 21
Ortsheilige  6 41  5 11/3  3 7
Spital Rottenburg  19  1 3
Roggenalmosen-Pflege allda  19  4 6
Heilige in Obernau  4 11/3  4 11/3
     –      in Nellingsheim  2  2
     –      in Seebrunn  1 11/3  1 11/3
     –      in Wolfenhausen  23  2  2  2
Oberamtsrichter Kloz in Heidenheim  36  5 7  4 2
Zusammen  100 31  35 7  22 4 2/3  115 2
     20. Schwalldorf.
Staat

 68 1

 12 7

 75
Ortspfarrey  1 44  3  4  9 5
Pfarrey Dettingen  2 34  4 1
     –     Frommenhausen  4
Frühmeßpfründ Aubingen  6 3
Gemeinde Schwalldorf  3
     –     Hirrlingen  3 47  15 6
Heilige daselbst  6
     –     Schwalldorf  1 5  1  8 2
     –     Hirschau  52  6 3
     –     Frommenhausen  1 11/3  1 11/3
     –     Bietenhausen  7
Roggenalmosen-Pflege Rottenburg  58
Privaten in Schwalldorf  2
Zusammen  79 1  4 11/3  14 4 11/3  133 4
Bemerkungen. Remmingsheim. * Die Staatsgefälle betragen weiter: 63 fl. 33 kr. in Geld uind 9 Sch. 2 S. 3 V. in Früchten. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
     21. Seebrunn.
Staat

 57 39

 21 7 22/3

 47 6 22/3
Ortspfarrey  2
Pfarrey Bondorf  1  1
     –     Wendelsheim  1 22/3  1 22/3  3 4
     –     Oberndorf  1 14  5 2
     –     Silchen  1 45  13 1 2
Kaplaney Lorenz in Rottenburg  6
Universität Tübingen  2  2
     –     Freyburg  3 20  11/3  3  6
Roggenalmosenpfl. in Rottenburg  2
Spital Rottenburg  7 4 2/3  7 1 11/3
     –     Reutlingen  1  8 5
Ortsheilige  3 11/3  4 4 22/3  6 1 22/3
Heilige in Bondorf  4  5
     –     in Wendelsheim  1 33
     –     in Hailfingen  7 7
Freyhofsbesitzer allda  6  6
Zusammen  66 31  7 11/3  36 2 2/3  109 7 22/3
     22. Thalheim.
Staat

 103 6

 4 2

 3 1 11/3

 2
Fürst v. Fürstenberg  52  3  2
v. Schilling a)  45 47  50 2  54 2  2 7
Pfarrey Salmendingen  49  1 4  1 4
Ortsheilige  27 49  14 5  11 4 11/3
Gemeinde Thalheim  4 20
Zusammen  182 43  73 5  72 3 22/3  2 7 2
     23. Weiler.
Staat

 53 42

 11 1 2

 7 7 2

 4 4
Universität Freyburg  1 46  11/3
Kirchenpfl. St. Moriz in Rottenburg  1 22/3  2
Roggenalmosenpfl. das.  58
Ortsheilige  9 31  22/3  22/3
Heilige in Dettingen  6
     –     in Niedernau  2 8

Bemerkungen. Seebrunn. * Die Staatsgefälle betragen in Geld 25 fl. 23 kr. und in Früchten 11 Sch. 5 S. weiter.

Thalheim. * Die Geldgefälle des Staats betragen 162 fl. 4 kr. mehr; a) überdies 2 Fuder Stroh, 1 Wanne Heu, 25 Klafter Holz und 520 Stück Wellen.

Weiler. * Die Staatsgefälle betragen an Geld 1 fl. 54 kr. und an Früchten 2 Sch. mehr. Spital Rottenburg hat 62/3 Maas Theilwein jährlich zu erheben. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
Heilige in Bietenhausen  1 12
Beck’sche Erben in Rottenburg  1 31
Ein Gültträger in Dettingen  4  2 3  1 2  4
Ein Gültträger in Schwalldorf  28
Zusammen  75 21  13 6 31/3  9 4 2/3  5 11/3
     24. Wendelsheim.
Staat

 41 57

 30 6 11/3

 50

 12

 4 5
Ortspfarrey a)  2 19  11/3  11/3  7  5
Pfarrey Silchen  1 1  4
Kaplaney St. Lorenz in Rottenburg  2 33  14 6
Gemeinde Wendelsh.  10
Ortsheilige  3 36  2  1 1  1  9
Spital Reutlingen  1 9  6
     –     Rottenburg  1 15  4 2  4 2
Roggenalmosenpfl. das.  1 12  4 1
Gemeinde Hirrlingen  37  7  2
Heilige in Hirschau  17/9  17/9
Beck’sche Erben in Rottenburg  1 11/3  1 11/3
Ein Lehenträger  36  1 11/3  1 11/3
Zusammen  55 24  36 6 31/9  55 6 17/9  51 7  1 4
     25. Wolfenhausen.
Staat

 33 37

 1 6

 12 4 22/3

 21 11/3
Universität Tübingen  11 43  50 2  18 6 22/3  19 7
Ortsheilige  18 27  2 11/3  2 4 22/3  3 2 11/3
Spital Rottenburg  6  38 6  8 3
Heilige in Remmingsheim  14  5 22/3  5 22/3
Zusammen  64 7  91 11/3  34 5 22/3  53 2 11/3
     26. Wurmlingen.
Staat

 156 16

 141 4

 21 7

 4
Hofrath Eichhorn  1
Ortspfarrey  9 8

Bemerkungen. Wendelsheim. * die Staatsgefälle betragen 11 fl. 57 kr. in Geld und 19 Sch. 5 S. in Früchten weiter. a) Die Pfarrey bezieht jährlich für 18 fl. 12 kr. Theilgebühren.

Wolfenhausen. * Die Staatsgefälle betragen weiter an Geld 15 fl., an Früchten 21/2 Scheffel.

Wurmlingen. * Die Staatsgefälle betragen weiter: 41 fl. 53 kr. in Geld und 9 Sch. 4 S. 2 V. in Früchten. a) Die Pfarrey Stetten bezieht überdies für 2 fl. 45 kr. Theilgebühren. |
Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
Pfarrey Wendelsheim  3 5
     –     Stetten a)  1 14  1 2  4 11/3
Kapl. St. Lorenz in Rottenburg  3 26
Kapl. Sülchen daselbst  16  1 2  6
Spital allda  21 6  12
Ortsheilige  1 22/3  1 22/3
Heilige in Hirschau  26
     –     in Wendelsheim  16  35/9  2 22/3  1 31/9  3
     –     in Pfäffingen  20
Ein Lehenträger zu Ofterdingen  1 50
Der Besitzer des Megenzer
     Lehens zu Wendelsheim
 2 38  6 22/3  1 2 2/3
Ein anderer Lehensträger allda  1
Zusammen  167 42  165 6 8/9  24 1 31/3  1 31/9  6 2 3


2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung und Verwaltung.
aa. Weltliche.

Das Oberamt gehört zum Schwarzwaldkreise, und dasselbe wird von 26 Gemeinden gebildet. Von den Gemeinden sind: I. Klasse 1) die Stadt Rottenburg. II. 7. III. Klasse 18. S. Tab. I.

Die Verwaltungsbehörden sind dieselben, wie in jedem Oberamte. Ein Unteramtsarzt hat seinen Sitz zu Mössingen. Notariatsbezirke sind drey in dem Oberamte: Rottenburg, Remmingsheim, Mössingen. Das Cameralamt umfaßt nicht alle Orte des Oberamtes, dagegen hat dasselbe mehrere Ortschaften im Oberamte Horb. Aus dem Oberamte gehören zum Cameralamt Tübingen die Orte der Steinlach, nämlich Bodelshausen mit Oberhausen, Mössingen mit Belsen und Sebastiansweiler, Thalheim, Öschingen und Ofterdingen.

In Beziehung auf Forsteintheilung gehört der größte Theil des Oberamts unter das Forstamt Tübingen, dessen | Sitz Bebenhausen ist. Zum Forstamt Urach gehören Mössingen, Öschingen und Thalheim; zum Forstamt Altenstaig: Eckenweiler.


bb. Kirchliche.

Das Oberamt enthält Pfarreyen:

a) evangelische   8
}
26
b) katholische 18
Filialorte, ohne die Höfe:
a) evangelische 5
}
5
b) katholische 0

Unter den Pfarreyen befinden sich 3 zu Rottenburg, 2 katholische und 1 evangelische, welche jedoch von dem Pfarrer in Remmingsheim versehen wird. Unter den evangelischen Filialorten haben Belsen und Nellingsheim sonn- und feyertäglichen Gottesdienst, und auch für Casualfälle.

Sämmtliche evang. Pfarreyen gehören unter die General-Superintendenz und das Dekanat Tübingen, sämmtliche katholische aber unter das Dekanat Rottenburg, dessen Sprengel sich auch noch auf einige auswärtige Orte ausdehnt.

b. Anstalten.
aa. Kirchliche.

Mit Übergehung derjenigen allgemeinen Anstalten, welche in jedem Oberamte gleichmäßig angeordnet sind, wie die Diöcesan-Vereine und Disputationen bey den evangelischen, die sogenannten Kapitels-Konferenzen, für welche das Dekanat Rottenburg in die 3 Regiunkeln Rottenburg, Hirrlingen und Ergenzingen eingetheilt ist, bey der katholischen Geistlichkeit und der Diöcesan-Lesegesellschaften bey beyden Konfessionen, bemerken wir hier

das Priester-Seminar der kath. Geistlichkeit des Königreichs, das zu Rottenburg seinen Sitz hat. In dasselbe werden die Candidaten des Priesterstandes nach vollendeten Universitäts-Studien aufgenommen, um darin 1 Jahr lang praktisch für ihren künftigen Beruf vorbereitet zu werden.


bb. Schulen.
Das Oberamt hat 1 lateinische Schule zu Rottenburg, | 27 Elementarschulen in 24 Pfarrorten und 3 Filialorten mit 33 Schulmeistern und 16 Provisoren, und zwar 17 kath. mit 22 Schulmeistern und 9 Provisoren; 10 evang. mit 11 Schulmeistern und 7 Provisoren. Von der Zahl der Schulmeister kommen auf Rottenburg 6, auf Ofterdingen 2. Die evangelischen Schulen stehen, wie gewöhnlich, unter dem Dekanat, die katholischen unter einem eigenen Schulinspektorat.

Ferner befinden sich seit neuerer Zeit 7 Industrie-Schulen in dem Oberamte, welche die zu Rottenburg, wie in jeder Oberamtsstadt, bestehende Oberamtsleitung des Wohlthätigkeitsvereins mit Unterstützung der Centralleitung begründet hat, und zwar zu Rottenburg, Bühl, Dettingen, Hirschau, Kiebingen, Niedernau, Wendelsheim; auch eine Zeichnungsschule zu Rottenburg.


cc. Strafanstalten.

Zu Rottenburg besteht auch das Polizeyhaus für den Schwarzwaldkreis.


dd. Landwirthschaftliche Anstalten.

Zu Rottenburg besteht ein eigener landwirthschaftlicher Bezirks-Verein. Derselbe zählt gegen 80 ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Seine theoretische Wirksamkeit und Tendenz zeigt sich in seinen in Druck gegebenen Statuten, und in einem im Druck erschienenen Hefte seiner Arbeiten, Berichte u. s. w. Praktisch wirkte derselbe besonders auf den Hopfenbau in der Gegend durch Ermunterung und für den bessern Weinbau durch Anlegung eines eigens angekauften Weinbergs, endlich auch durch Aussetzung von Preisen bey den zu Rottenburg jährlich abgehaltenen landwirthschaftlichen Festen. Das landwirthschaftliche Bezirksfest, durch die königl. Verordnung vom 7. Febr. 1821 gestiftet, wird jährlich zu Anfang des Juny abgehalten.


ee. Anstalt für Pferdezucht.
Zur Beförderung der Pferdezucht bestehen zwey königl. Beschälplatten, die eine zu Rottenburg, die andere zu Ofterdingen. | Auf dem Farrenberg wurde 1824 eine Fohlenweide eingerichtet, die aber wieder einging.


ff. Posten.

Es befindet sich nur eine Post im Oberamt, nämlich zu Rottenburg, welche unter dem Oberpostamt zu Tübingen steht. Sie steht durch fahrende und Brief-Posten mit Tübingen und Horb, in Beziehung auf Extraposten auch mit Hechingen und Herrenberg in Verbindung.


Straßen und Brücken.

Landstraßen: 1) die Breisgauer Straße, von Tübingen über Rottenburg nach Horb etc. Länge (innerhalb des Oberamts, ohne die Etter) 6,182 Decimal-Ruthen.

2) die Mößkircher Straße, von Rottenburg über Dettingen, Bodelshausen nach Hechingen. Länge 3,984 Decimal-Ruthen;

3) die Schweizer Straße, von Tübingen über Ofterdingen nach Hechingen. Länge 2,496 Decimal-Ruthen. Diese 3 Straßen werden auf Staatskosten unterhalten, sie sind, mit Ausnahme der Straße von Rottenburg nach Tübingen, breit, und werden im Neckarthale und an der Steinlach mit Kies, sonst aber mit Steinen unterhalten.

Vicinalstraßen. Fast alle Orte des Oberamts sind durch gute Vicinalstraßen verbunden, welche jedoch größtentheils erst unter Würt. Regierung angelegt wurden. Sie sind, mit wenigen Ausnahmen, von gleicher Breite mit den Staatsstraßen und eben so gut, wo nicht besser, als die letztern hergestellt. Das Oberamt verfolgt diese Herstellung mit Ernst und Beharrlichkeit. Die vorzüglichern von diesen Straßen, und solche, welche nicht blos einzelne Orte, sondern ganze Bezirke verbinden, sind auch auf unserer Karte besonders ausgehoben. Von letzterer Art sind:

1) die Herrenberger Straße, von Rottenburg, an Wendelsheim vorbey; auch Extra-Poststraße;

2) die Rammertstraße, von Rottenburg durch den Rammertwald nach Ofterdingen; noch nicht ganz vollendet;

| 3) die Thalheimer Straße, von Ofterdingen- über Mössingen nach Thalheim und auf die Alp;

4) die Hirrlinger Straße, von Rottenburg über Hirrlingen nach Haigerloch.

Das Oberamt dringt sehr darauf, daß die Vicinalstraßen überall mit Bäumen besetzt werden; die Staatsstraßen zeichnen sich bereits größtentheils durch einen schönen Baumsatz aus.

Brücken. In dem Oberamtsbezirke befinden sich hauptsächlich 3 größere Brücken:

1) die in Rottenburg über den Neckar, von Holz; 2) die auf der Markung Ofterdingen, an der Straße nach der Schweiz, über die Steinlach, ganz von Stein und sehr gut gebaut; 3) die auf der Markung Dettingen an der Straße nach Hirrlingen über den Katzenbach, gleichfalls von Stein. Die erste baut und unterhält die Stadt Rottenburg, die andere der Staat, der auch die letzte errichtet hat. Minder bedeutende Brücken sind auf der Markung Rottenburg, an der Straße nach Tübingen; bey dem sogenannten Galgenberg; in Bühl, in Dettingen, in Ofterdingen, die alle der Staat zu unterhalten verpflichtet ist.

Weg- und Brückengelder. Nur 2 Gemeinden sind zum Bezug von dergleichen Abgaben berechtigt: 1) Thalheim, das nun aber seinem Rechte, in Folge der gesetzlichen Bestimmungen entsagte, und dafür aus der Staatskasse eine jährliche Entschädigung von 99 fl. erhält; 2) die Stadt Rottenburg (nur zum Bezug von Brücken-, Pflaster- und Thorgeld). Das Bestreben, diese Abgabe auch aufzuheben, war bisher ohne Erfolg, obgleich die Stadt Rottenburg selbst durch die Aufhebung entweder gar nichts, oder doch nur sehr wenig verlöre, das Ganze aber voraussichtlich gewänne.


Die Rottenburger Wittwen- und Waisenkasse.

Diese wohlthätige Privatanstalt, deren Verwaltung zu Rottenburg ihren Sitz hat, von wo der Gedanke zu ihrer Errichtung, von dem dortigen Hrn. Oberamtspfleger Osiander, ausgegangen ist, wurde im J. 1825 gegründet.

| Die Hauptgrundzüge dieser Anstalt sind aus der Berliner Wittwen-Versorgungs-Anstalt genommen, die jetzt schon 50 Jahre, somit über das Zeitalter hinaus, welches der Probirstein aller Wittwenkassen ist, dauert. An der Anstalt kann nicht nur jeder würtembergische Bürger Antheil nehmen, sondern es sind auch in neuerer Zeit Ausländer zur Theilnahme zugelassen worden. Nur sind davon ausgeschlossen:

a) Männer über 60 Jahre.

b) Ehemänner, welche im Alter von 45–50 Jahren incl. 29 Jahre, von 50–55 Jahren incl. 24 Jahre, von 55–60 J. incl. 19 Jahre, von 61 J. incl. 14 Jahre älter sind, als ihre Frauen.

c) Militärs.

Jeder Theilhaber kann sich bis auf 12 Aktien verbindlich machen. Auf 1 Aktie wird eine Pension von 25 fl. begründet, so daß das Maximum einer Pension 300 fl. beträgt. Theilhaber unter 40 Jahren bezahlen auf 1 Aktie ein Eintritts-Kapital von 25 fl. ein für allemal, mit jedem weiteren Jahre steigt solches um 1 fl. Der Jahres-Beytrag richtet sich nach dem Alter des Mannes und der Frau. Der höchste Ansatz ist für 1 Aktie 11 fl. und der geringste 1 fl. 36 kr. Eine in den Statuten befindliche Tabelle enthält hierüber das Nähere. Nach dem Tod eines Theilhabers wird die statutenmäßige Pension an die hinterbliebene Frau so lange bezahlt, als sie sich im Wittwenstand befindet. An vater- und mutterlose Waisen geht die Pension der Mutter über, so lange das Jüngste das 14. Jahr noch nicht zurückgelegt hat.

Die Anstalt hatte bis jetzt den besten Fortgang, indem sich bereits 304 Theilhaber aus allen Ständen für ungefähr 1000 Aktien verbindlich machten und sich die Ulmer Wittwenkasse mit derselben vereinigte, so daß bereits ein Fond von 40.000 fl. begründet ist. Ihr Werth ist auch von der Regierung und den Ständen anerkannt, und ihre Kapitalien wurden steuerfrey erklärt. Der Vorstand besteht in einem Ausschuß; die Rechnungen werden jährlich gefertigt, abgehört, und von einem königl. Kommissär justifizirt.

|
3. Oberamts-und Gemeinde-Haushalt.
a. Oberamtspflege.

Der Vermögensstand der Oberamts-Körperschaft zeichnete sich bis zum Jahre 1820 nicht vortheilhaft aus. Theils durch die Kriegs- und Theurungs-Jahre, und theils durch die ungetreue und nachlässige Verwaltung eines Rechners hatte die Amtspflege am 1. Juli 1820 ein Passiv-Kapital von 63.900 fl. zu verzinsen, worunter sogar noch einige Kapitalien zu 6 Procent waren.

An den Staat schuldete dieselbe überdies an Steuern 41.998 fl. Dagegen bestunden die Ausstände der Amtspflege bey den einzelnen Gemeinden an Steuern und Corporations-Lasten in 47.621 fl. und für abgegebene Früchte in den Theurungs-Jahren 21.778 fl. Die Amtsvergleichungskosten betrugen, neben dem gewöhnlichen Aufwand der Amtskörperschaft (Amtsschaden) und neben den gewöhnlichen und Extra-Steuern, welche in Folge des Kriegs von dem Staat ausgeschrieben worden sind, von 1808–1815 die bedeutende Summe von 518.884 fl. Durch die seit 1820 eingetretene geordnetere Verwaltung hat sich der Zustand der Amtskörperschaft bis zum Jahr 1827 merklich gebessert. Mit den Verpflichtungen zum Staat ist die Amtspflege gänzlich auf dem Laufenden und es verminderten sich die Passiv-Schulden bis auf 28.000 fl., und die Ausstände bey den Gemeinden bis auf 6.800 fl. Amtsschaden wird jetzt jährlich gegen 5.000 fl. erforderlich, indem mehrere auf der Amtskörperschaft geruhte Lasten theils aufgehoben, theils auf den Staat übernommen worden sind.


b. Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen.

Der Gemeinde- und Stiftungs-Haushalt hat sich durch die Thätigkeit, Aufsicht und vielfache Verwendung des königl. Oberamts sehr gebessert und sämmtliche Rechnungen sind auf dem Laufenden.

Eine Übersicht des Besitzthums der Gemeinden und Stiftungen an Gebäuden und Grundeigenthum geben die | Tabellen Nr. I. und II.; ihren Haushalt selbst stellt die Tabelle Nr. V. im Einzelnen dar. Nach der letzten beträgt, ohne Einrechnung der Steuerausstände und Steuerrückstände,
     1) das Vermögen
a. der Gemeinden b. d. Stiftungen.
a) verzinsliche Forderungen 62.155 fl. 201.876 fl.
b) sonstige 49.347 fl.           55.222 fl.
111.502 fl. 257.098 fl.
     2) die Schulden
a) verzinsliche 307.813 fl. 6.496 fl.
b) sonstige 63.994 fl.             3.149 fl.
371.807 fl. 9.645 fl.

Unter den verzinslichen Kapitalien sind 25.735 fl., und unter den verzinslichen Schulden 104.787 fl. enthalten, welche die Verwaltung des von der Gemeinde gekauften Ritterguts Hirrlingen angehen. Nach Hirrlingen haben die Gemeinden Ofterdingen mit 15.487 fl., Seebrunn mit 4.106 fl. und Schwalldorf mit 3.384 fl. das größte verzinsliche Aktivvermögen; Rottenburg mit 97.951 fl., Hemmendorf mit 13.201 fl., Kiebingen mit 12.800 fl., Mössingen mit 12.700 fl., Wurmlingen mit 10.094 fl. und Obernau mit 9.450 fl. die meisten verzinslichen Schulden; werden die nicht verzinslichen Schulden eingerechnet, so folgen nach Rottenburg, Hirschau mit 48.602 fl., Bühl mit 14.426 fl. Gar keine Schulden und nur Aktiv-Kapitalien haben Eckenweiler, Öschingen, Seebrunn und Wolfenhausen. Übrigens könnten, wie die Tabelle zeigt, auch noch andere Orte schuldenfrey seyn, wenn sie nicht neben den Aktiv- auch noch Passiv-Kapitalien besässen. Am besten steht Ofterdingen.

Die große Summe unverzinslicher Schulden bey Hirschau, und auch bey Bühl und Kiebingen, rührt noch von dem Neckar-Kanalbau im vorigen Jahrhundert her. Der Staat hat sie zu fordern, und weil die 3 Gemeinden nicht im Stande waren, zu zahlen, so wurde die Schuld, mit Einrechnung der Zinse, in jährliche Zieler (über hundert Jahre hinaus) vertheilt.

| An dem Kapital-Vermögen der Stiftungen haben den größten Antheil Rottenburg mit 96.708 fl., Ofterdingen mit 54.447 fl., Hailfingen mit 45.037 fl. und Hirrlingen mit 12.668 fl.

Die Einkünfte der Gemeindepflegen betrugen im Ganzen 38.148 fl., die der einzelnen Gemeinden sind aus der Tabelle zu ersehen.

Die Ausgaben betragen nach der Tabelle 50.260 fl. es wird daher eine Gemeindeumlage von 16.334 fl. jährlich nothwendig. Die jährliche Amtsumlage beträgt 4.992 fl.

Die Einkünfte der Stiftungspflegen betragen nach der Tabelle 23.470 fl., die Ausgaben 22.011 fl., somit Überschuß 1.459 fl., die bedeutendsten Einkünfte haben Rottenburg, Ofterdingen, Hailfingen und Hirrlingen.

Die unter den obigen Schulden nicht, wohl aber in der Tabelle unter der Rubrik „Sonstige Schulden“ begriffenen Steuerrückstände der Gemeinden zur Amtspflege betragen 6760 fl. 30 kr. und haften, zu ziemlich gleichen Theilen, auf den Gemeinden Hemmendorf und Hirrlingen. Die Steuerrückstände der einzelnen Steuerpflichtigen, welche gleichfalls nicht unter den obigen Forderungen, wohl aber unter der Rnbrik „Sonstige Forderungen“ (der Gemeinden) in der Tabelle enthalten sind, betragen 58.233 fl. 4 kr. Der größte Rückstand befindet sich bey Mössingen mit 10.317 fl., sodann bey Hirrlingen mit 7.228 fl., bey Ofterdingen mit 7.005 fl. und Hemmendorf mit 5.963 fl.

Die Staatssteuer des Oberamtsbezirks macht an 2.600.000 fl. nach dem revidirten Steuerprovisorium (s. Reg. Bl. Nr. 27 v. J. 1827) 43.753 fl., und zwar Grundsteuer 29.878 fl., Gebäudesteuer 8.769 fl., Gewerbesteuer 4.278 fl. und Gefällsteuer 828 fl. Hienach kommen auf 1 Morgen Feld 25 kr., auf 1 Gebäude 1 fl. 42 kr., auf 1 Gewerbe ebenfalls 1 fl. 42 kr. Da seit 1824 die Steuer in dem Oberamt Rottenburg nicht mehr auf die einzelnen Catasterzweige umgelegt, sondern bey jeder Umlage die Hauptsumme der Schuldigkeit etc. 1823/24 (in welchem Jahre die Catasterzweige | vereinigt worden sind) als Maßstab angenommen wird, was freylich zu mancherley Übelständen führen kann: so mußten die Einträge in der Tabelle, welche die verschiedenen Steuerzweige darstellt, nach der Umlage etc. 1823/24 gemacht werden.

Unter den weltlichen Ortsvorstehern und Gemeindedienern, welche sich dermalen hauptsächlich durch Eifer und Ordnung in der Verwaltung und Amtsführung und damit zugleich durch wohlthätigen Einfluß auf den Wohlstand der Einzelnen auszeichnen, werden von dem Oberamte gerühmt: die Schultheißen Weippert zu Ergenzingen, Eißler zu Öschingen, Gros zu Wurmlingen, Fischer zu Seebrunn, ferner die Gemeindepfleger Nill zu Bodelshausen, Raidt zu Kiebingen u. a.





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