« Kapitel B 20 Beschreibung des Oberamts Ravensburg  »
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Standesherrliche Orte.

Die einzigen sind die des Fürsten von Waldburg Wolfegg-Waldsee, welche zusammen die Gemeinde Waldburg bilden, dermalen aber noch unter unmittelbarer polizeilicher und gerichtlicher Verwaltung stehen.

Gemeinde Waldburg,
bestehend aus 48 Parzellen mit 1163 kathol. Einwohnern. Der Gemeindebezirk liegt auf der östlichen Höhe des Oberamts, er ist sehr hügelig und waldig, und enthält mehrere nicht unbedeutende Weiher und Seen. Das Klima ist rauh, die Fruchtbarkeit in der Regel mittelmäßig, häufig ist auch Mangel an Quellwasser. Die Hauptnahrung beruht auf Holz und Vieh. Der ganze Bezirk gehört jetzt zu den standesherrlichen Besitzungen des Fürsten v. W. Wolfegg-Waldsee, nachdem zufolge der oben erwähnten k. Declaration| durch Tausch auch diejenigen Parzellen demselben zugetheilt worden sind, wo der Fürst nicht Grundherr ist, und früher auch keine landesherrlichen Rechte hatte. S. S. 52 und O.A. Waldsee S. 57, 112 und ff. Die Burg Waldburg mit einem Antheil des fürstlichen Hauses an dem Altdorfer Wald ist k. Lehen und war ehemals Reichslehen, s. S. 93. Mit dem Lehen war auch der Wildbann in der Gegend von Isny, der Blutbann in den Waldburg. Gerichten, sodann die Eich, Maß, Zuber und Reif in der Stadt Lindau verbunden. Die älteste vorhandene Lehens-Urkunde v. J. 1402 ist abgedruckt in Pappenheims Chronik II. S. 23. Vergl. auch O.A. Waldsee S. 70. Die Hoheit in dem Gemeinde-Bezirk hatte vormals theils die Landvogtei, theils das Kloster Weingarten, meist aber das Truchsessische Haus, doch wie fast überall in der Art, daß die forsteiliche und die hohe Gerichtsbarkeit von der Landvogtei behauptet wurde, wo nicht der Blutbann verliehen war. In die Grundherrschaft theilten sich mit dem Kl. Waldsee und dem Fürsten einige Körperschaften. In kirchlicher Beziehung ist die Gemeinde in die Pfarreien Waldburg, Amtzell und Bodneck getheilt, in die erste gehören sämmtliche unten nicht besonders bezeichnete Parzellen. Schulen befinden sich zu Waldburg und Blaser. Die Zehnten haben zu beziehen: die k. Kammer, vormals Weingarten und Weissenau mit Ausnahme weniger Parzellen, wo sie das fürstl. Rentamt W. Wolfegg und die Pfarrstelle in Waldburg haben.
  • 1) Waldburg, ein k. Pfarrd., mit der alten Burg Waldburg, mit 236 Einw., 2¼ St. südöstlich von Ravensb., in hoher bergiger und waldiger Lage, jedoch durch die Umgebungen geschützt; Sitz eines fürstlichen Försters. Der Ort hat Kirche und Schule mit einem neuen Schulhause, und eine gute Schildwirthschaft. Die Kirche zum heil. Magnus steht auf einer Anhöhe; sie ist sehr alt, wurde aber 1748 erweitert und erneuert. Die Baulast der Kirche liegt der Kirchenpflege und bei deren Unzulänglichkeit den Großzehntherren, die des Pfarrhauses der königl. Kammer und zum Theil der Kirchenpflege ob. Das jetzige Pfarrhaus wurde| 1741 größtentheils auf Kosten des Klosters Weingarten neu gebaut. Eine Kapelle zur heil. Walpurgis befindet sich im Schloß und wird von dem Fürsten unterhalten. Es werden darin jährlich 12 Messen gelesen. Zu dem Pfarrsprengel gehören außer Waldburg noch 34 Parzellen. Früher gehörten nur die Parzellen Badstube, Hinterwiddum und Wiesholz dazu. Erst in den Jahren 1808, 1810, 1812, 1813 und 1816 wurde der jetzige Pfarrsprengel gebildet. Das Patronatrecht hat der Fürst. Zu der Pfarrstelle gehören mehrere Lehenhöfe. W. hat zum Theil guten Feldbau; der Verdienste des Gastwirths Kronenberger um die Landwirthschaft ist schon vorn S. 36 gedacht. Derselbe Gastwirth stellte 1820 mit bedeutenden Kosten einen laufenden Brunnen in dem Orte her, woran es bis dahin gefehlt hatte, der aber öfters das Bedürfniß des Eigenthümers kaum befriedigt. Es wurde daher zur großen Wohlthat des Orts auf oberamtliches Andringen im Jahr 1831 ein neuer laufender Brunnen eingerichtet.

    Die Pfarrei ist nicht sehr alt, Waldburg war Fil. von Altdorf; erst im fünfzehnten Jahrhundert erhielt es eine Kaplanei und im sechszehnten eine Pfarrei; 1571 wurde von dem Waldburger Bürger Hans Sauter auf eigene Kosten das erste Pfarrhaus gebaut. Dagegen ist W. eine der wenigen alten Dorfgemeinden des Oberamts, und hat als solche auch noch ein kleines Gemeinde-Eigenthum. Die Verfassung war übrigens nicht verschieden von der anderer Bezirke, nur der Unterschied fand statt, das hier der Ammann „Gerichtsammann“ hieß, und einige Männer als s. g. „Gerichtsmänner“ aufgestellt waren, die aber bloß bei Schätzungen, Untergängen und als Scabinen gebraucht wurden. In ältern Zeiten soll jedoch Waldb. ein förmliches Gericht gehabt haben, „das freie Gericht unter der Linden“ genannt. Als Zeichen des herrschaftlichen Blutbanns stand zu W. auch ein Galgen, der erst 1810 abgebrochen wurde. Ein am 11 Mai 1724 ausgebrochener Brand legte das halbe Dorf in Asche.
| Waldburg ist das Stammgut des fürstlich Waldburgischen Hauses. Über dem Ort auf der Spitze eines der steilen Hügel, dergleichen es mehrere umher hat, erhebt sich in gewaltigen Massen die alte ehrwürdige Burg Waldburg, der Stammsitz des Waldburgischen Hauses, berühmt insbesondere auch durch die herrliche Aussicht, die man von derselben hat. Der Hügel ist bewaldet und in neuern Zeiten mit schönen Anlagen versehen worden; er ist an sich nicht sonderlich hoch, aber sein Fuß steht schon auf einer der höchsten Flächen von Ober-Schwaben und darum ragt auch die Burg weit hin aus den düstern Tannenwäldern hervor, von denen sie umgeben ist. Die Burg ist noch in baulichem, wenn auch nicht wohnlichem Stande erhalten. In dem alten Rittersaale hängen verschiedene alte Gemälde, wovon eines die Hinrichtung Conradins darstellt, deren trauriger Zeuge ein Waldburg war. Die andern sind Bildnisse Waldburgischer Ahnen und in neuester Zeit, durch geschmackvolle Anordnungen des jetzigen Fürsten, mit alterthümlichen Geräthschaften, das ritterliche Leben und Wesen des Mittelalters veranschaulichend, sinnvoll verbunden. Auch befindet sich in der Burg, 4 Treppen hoch, eine wohleingerichtete Kapelle, die oben erwähnte Walpurgis-Kapelle. Auf dem Dache der Burg ist eine Zinne zur Aussicht angebracht. Diese Aussicht gehört zu den weitesten, schönsten und erhabensten, die man finden kann. Sie ist zwar in der nächsten Umgebung ernst und düster, und in dem weitern Kreise gegen Norden, gegen die schwäbische Alp hin, welche man noch sieht, einförmig, wird aber desto lebendiger, desto großartiger und erhebender auf der südlichen Seite, wo man den glänzenden Spiegel des Bodensees und die ewig beschneiten Kolossen der Alpenländer bis in das Berner Oberland vor sich hat. Die Höhe von Waldburg beträgt am Fuße des Hügels im Dorfe bei dem Wirthshaus 2232, auf der Spitze des Hügels, am Fuße der Burg 2400, und auf der Zinne 2484 P. F. Die Zeit der Erbauung der Burg ist unbekannt. An einer ihrer Mauern findet sich ein Stein mit der Jahrzahl 1468 ; aber wie viele Stürme mögen über die Burg ergangen| seyn, wie manche Veränderungen und Schicksale mag sie erfahren haben, noch ehe jener Stein eingemauert wurde. Wahrscheinlich ist die Burg auf den Grund eines römischen Wartthurms gebaut. Wie schon ihr Name und ihre Lage in dem großen Altdorfer Wald andeuten, war sie höchst wahrscheinlich ursprünglich ein Jagdschloß und Sitz des königl., früher herzogl. Welfischen Oberst-Jägermeisters über den Altdorfer Forst, ein Amt, womit in alten Zeiten das Waldburgische Haus bekleidet gewesen zu seyn scheint, s. S. 93. So weit die Geschichte reicht, war die Burg im Besitze des Waldburgischen Hauses, das sich davon schrieb, noch ehe es das Truchsessen-Amt bekleidete. Sie kann daher auch als dessen Stammburg betrachtet werden, obgleich das Haus in den ältesten Zeiten sich auch von Tann, einer Burg bei Wolfegg, schrieb, von der ohne Zweifel auch das ältere Wappen des Hauses herrührt. S. O.A. Waldsee S. 122.[1] Lange Zeit war die Burg Waldburg der Sitz des Waldburgischen Hauses, nachdem aber das alte Stammgut mit neuen Besitzungen, den Herrschaften Wolfegg, Waldsee etc. vermehrt worden war, so hörte sie allmählig auf, Residenzburg zu seyn. Schon 1392 hatte der Truchseß Hans seinen Sitz zu Waldsee (s. O.A. Waldsee S. 94), und nach der Theilung in dem Waldburgischen Hause v. J. 1429 gehörte sie nicht einmal mehr Einem Herrn allein an, sondern war gemeinschaftliches Gut. Erst 1528 wurde ihr Besitz wieder theils durch Kauf, theils durch vorangegangene Erbschaft, bei der Wolfegg-Waldseeischen, später der Wolfeggischen Linie vereinigt, und sie ist auch jetzt in dem alleinigen Besitze des Fürsten v. Wolfegg-Waldsee. Eine Geschichte des Waldburgischen Hauses von dem Domcapitular Dr. v. Vanotti ist neuerlich in den Würtembergischen Jahrbüchern, Jahrg. 1834. H. 1, S. 134 und H. 2, S. 205 gegeben worden, und ein Nachtrag dazu wird| in einem der nächsten Hefte erscheinen. Gleichwohl wollen wir auch hier das Wesentliche nach einem von dem Verfasser der erstern gefertigten Auszuge mittheilen. M. v. Pappenheim in seiner Chronik der Truchsessen, und nach ihm fast alle ältern Chronikschreiber machen einen Gebhard, der im 7ten oder 8ten Jahrhundert, nach Thomas Lyrer sogar in der ersten Hälfte des 2ten Jahrhunderts, gelebt haben soll, zum Stammvater des Waldburgischen Hauses. Allein dieser Angabe fehlt es an allem historischen Beweise. Erst mit Anfang des 12ten Jahrhunderts finden sich die ersten Waldburge urkundlich vor. Diese waren Kuno oder Konrad, Abt des Klosters Weingarten, von 1120–1141, und Odino oder Otto, Abt des Klosters Roth, von 1140–1182. Von dem Erstern sagt die Weing. Chronik, daß er aus dem alten und edlen Geschlechte der Waldburge, ein Sohn Werners gewesen sey.[2] Gleichzeitig mit diesen ist Heinrich, der im J. 1140 Ministerial des Herzogs Welf war, dann Swigger, der zwischen 1144 und 1152 Weingarten einen Hof zu Sulpach schenkte. Des Letztern Söhne waren wahrscheinlich Friedrich und Heinrich, die als Ministerialen der Welfen in den J. 1167 und 1173 vorkommen. Als die schwäbischen Besitzungen der Welfen an die Hohenstaufen kamen, traten die beiden Brüder in die Dienste der Hohenstaufen, und bekleideten das Amt der Truchsessen, von welchem Amte sie sich die Truchsessen v. Waldburg schrieben.[3] Außer dem Stammschlosse Waldburg besaßen sie noch die Burg Altthann, welche| aber wahrscheinlich durch Heirath der Guta, Heinrichs Tochter, mit Eberhard von Winterstetten, an die Familie der v. Winterstetten kam.

Unter den ersten Waldburgen zeichneten sich zu ihrer Zeit besonders aus: Heinrich, der mit Gefahr seines Lebens den K. Philipp (1208) gegen seinen Mörder Otto von Wittelsbach zu schützen suchte, und Eberhard, der Kostfreie genannt, dem K. Heinrich VI. die Reichs-Insignien zur Aufbewahrung in seinem Schlosse Waldburg anvertraute (1194), was K. Friedrich II. im J. 1221 gleichfalls that. Durch eine lange Reihe von Jahren 1198–1240 war Eberhard in der Abwesenheit der Kaiser ihr Stellvertreter, Statthalter oder Landvogt, oder wie das Weissenauer Traditions-Buch sagt: „qui gubernationem terrae pro parte regis tunc temporis tenebat,“ oder, wie eine Urkunde K. Friedrich II. von 1215 von ihm schreibt: regiae auctoritatis Judex war. Eberhard erwarb die Herrschaft Warthausen und die ehemal. Grafschaft Rohrdorf mit Mößkirch. Früher hatten die Waldburge einen Tannenbaum mit sieben goldenen Tannzapfen im Schilde geführt, bisweilen auch nur die Tannzapfen allein; von Eberhard an findet man die drei schwarzen schreitenden Löwen im goldenen Felde (das Wappen der schwäbischen Herzoge) als das Wappen der Waldburge, wenigstens abwechselnd mit dem ältern, wahrscheinlich anfänglich als das Amtssignet der Statthalter der schwäbischen Herzoge, später, nach dem Aussterben der Hohenstaufen, als bleibendes Familien-Wappen.

Eberhard vertheilte seine Güter unter seine 3 Söhne: Friedrich erhielt Rohrdorf, und wurde der Stammvater der Truchsessen von Rohrdorf, die nach Einigen mit Otto, Dompropsten zu Konstanz (1376), nach Andern mit Johann (1405) ausstarben. Ulrich, der zweite Sohn erhielt Warthausen, und ward der Stifter der Truchsessen von Warthausen, welche mit Werner, der im J. 1299 an Östreich Saulgau und die Vogtei am Federsee verkaufte, ausstarben; und Heinrich, der dritte Sohn, erhielt die Waldburg mit den Gütern in dem| heutigen O.A. Ravensburg und Waldsee etc., und pflanzte die Familie der Truchsessen von Waldburg fort. Dieser Heinrich begleitete den unglücklichen Conradin auf seinem letzten Zuge nach Italien, wohnte der Schlacht bei Scurcola und der Hinrichtung seines Herrn (29 October 1268) bei. Johann, Heinrichs Enkel, erhielt durch seine Heirath mit Klara, einer Gräfin von Neuffen, 1330 die Herrschaften Wolfegg und Wurzach, und durch Kauf 1306 von den Gr. v. Nellenburg und Vöhringen die Herrschaft Trauchburg mit der Stadt Isny und der Schirmvogtei über das Kloster daselbst, ferner von K. Ludwig dem Bayer 1337 als eine Reichspfandschaft die Herrschaft Zeil. Er starb zu Ende des J. 1338.

Die um diese Zeit entstandenen Irrungen und Fehden zwischen dem Adel und den Reichsstädten und eine nicht ganz wohl berechnete Haushaltung brachten Eberhard, Johanns Sohn, in häufige Geld-Verlegenheiten, die ihn nöthigten, einen großen Theil der ältesten Familiengüter zu verkaufen. Die Weingarter Annalen führen eine ganze Reihe von Veräußerungen desselben an das Kloster an, im J. 1357 verkaufte er sogar auf Einmal an dasselbe über 60 Höfe. Zwei Söhne Eberhards verließen ihre Heimath und gingen nach Wien in östreichische Dienste. Hier bestand einer derselben, Otto, einen für ihn rühmlichen Zweikampf, erwarb sich dadurch die Zuneigung der reichen und mächtigen Wittwe Katharina, Gräfin von Görz, einer geb. Gräfin von Cilly, und wendete seinem ältern Bruder Johann die Hand derselben und mit dieser bedeutende Schätze zu. Wie mittelst dieser Heirath Johann und sein Haus in den Besitz der Donaustädte, der Herrschaft Bussen etc. gekommen, ist schon bei Saulgau, S. 11 u. 12, erzählt. Im J. 1415 übertrug und verpfändete ihm K. Sigismund auch die kaiserliche Landvogtei in Oberschwaben. Johann starb im J. 1423 und hinterließ von seiner vierten Gattin, einer geb. von Abensberg, 3 Söhne: Jakob, Eberhard und Georg, welche anfänglich gemeinschaftlich die bedeutenden Herrschaften ihres Vaters mit der Landvogtei verwalteten, im J. 1429 aber dieselben theilten.

| Jacob erhielt die Herrschaft Trauchburg mit der Vogtei über das Kloster Isny, die Städte Riedlingen und Saulgau etc.; Eberhard die Herrschaft Wolfegg, mit Munderkingen, Schongau und Nusplingen, die Vesten Kallenberg und Bussen; Georg aber Waldsee, Burg und Stadt, Wurzach, Mengen und die Veste Zeil. Die Stammburg Waldburg blieb gemeinschaftlich, so daß der älteste vom Reiche sie zu Lehen empfangen sollte. Die Landvogtei sollte je zu drei Jahren abwechselnd von ihnen versehen werden. So theilte sich die Familie der Waldburg in drei Hauptlinien, die nach ihren Stiftern die Jakobinische, Eberhardinische und Georgische, oder nach ihren Hauptbesitzungen die Trauchburger, später Scheer-Friedberger, die (alte) Wolfegger, später die Gr. Sonnenbergische und endlich die Waldseer Linie genannt wurden. Von diesen drei Linien starb die erstere in Schwaben im J. 1772 aus, blüht jedoch in Preußen noch in einer Nebenlinie fort, welche dort von einem Sohne Jakobs gestiftet worden ist. Die zweite erlosch schon im J. 1511, und die dritte, die Georgische, blüht noch in den drei fürstlichen Häusern zu Waldsee-Wolfegg, zu Zeil-Trauchburg und zu Wurzach. Vergl. Saulgau und Waldsee. Eberhard, der Stifter der zweiten Linie, erkaufte von Herzog Sigismund von Östreich im J. 1452 die Grafschaft Friedberg-Scheer um 32.000 fl., deßgleichen im J. 1463 von den Grafen von Werdenberg die Reichsgrafschaft Sonnenberg, mit der er im J. 1464 von K. Friedrich III. belehnt und in den Grafenstand erhoben wurde. Er verlor zwar, in Folge einer Fehde mit Herzog Sigismund im J. 1473, gegen Entschädigung diese Grafschaft wieder, behielt aber mit seinen Söhnen den Titel der Grafen von Sonnenberg bei. Von seinen drei Söhnen wurde Otto Bischof zu Constanz, von 1480–1491 bekannt durch die wegen seiner Wahl entstandenen Streitigkeiten. Seine beiden Brüder Johann und Andreas waren bekannte Kriegsmänner, die sich in den niederländischen und venetianischen Kriegen auszeichneten, Johann besonders auch durch seinen Zweikampf (1486) mit Antonio von S. Severino.| Andreas wurde von Graf Felix von Werdenberg auf dem Felde bei Hundersingen, O. A. Riedlingen, den 8 Mai 1511 erschlagen; sein Bruder Johann war schon im J. 1510 gestorben. Beide hatten keine Söhne. Es starb daher mit ihnen diese Linie aus, und ihre Güter zu Friedberg-Scheer etc. fielen an den Truchsessen Wilhelm, Jakobinischer, und Wolfegg, mit dem Drittel von Waldburg, an Truchseß Georg, Georgischer Linie. Im J. 1600 theilten die beiden Söhne Jacobs (†1589), des Truchsessen von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, so wie von Zeil und Wurzach, die Herrschaften. Heinrich erhielt Waldburg, Wolfegg und Waldsee, Froben Zeil und Wurzach. Letzterer erbaute das Schloß Zeil, wo er seine Residenz aufschlug. Beide Familien, so wie die damals noch blühende Linie der Truchsessen von Trauchburg- und Friedberg-Scheer, wurden im J. 1628 in den Reichsgrafenstand von K. Ferd. II. erhoben, nachdem ihr großer Ahnherr Georg schon im J. 1525 von K. Karl V. die Würde eines Reichs-Erbtruchsessen für sich und seine ganze Familie erhalten hatte. Da die Herrschaften, die sie dermal besitzen, größtentheils in den O. Ämt. Waldsee, Leutkirch und Wangen liegen, auch in beiden erstern sich ihre Residenz-Schlösser befinden, so gehört die weitere Geschichte dieser Linien auch den Oberamtsbeschreibungen von Waldsee und Leutkirch an. S. O. A. Waldsee, S. 115, 116 u. ff.
  • 2) Appen, H. mit 7 Einw., vormals landvogteiisch und Weingartischer G. H.
  • 3) Badstuben, H. mit 8 Einw. G. H. der Fürst von W. Wolfegg, vormals mit Landeshoheit.
  • 4) Bannried, ehemals auch Barnried, W. aus 2 H. mit 13 Einw., vormals Weingartisch, eines der Welfischen Stiftungsgüter, die schon in der Urkunde von 1090 aufgeführt werden.
  • 5) Bauernmühle, Mahl- und Säge-Mühle an dem Rohnebach, mit 11 Einw., wie P. 3. Gehörte zu der alten Parzelle Lankrein.
  • 6) Beickers, H. mit 6 Einw., Filial von Amtzell, im Übrigen wie P. 3.
  • 7) Blauensee, W. mit 27 Einw., wie P. 3.
  • 8) Blaser, H. mit 4 Einw., wie P. 2.
  • 9) Dietenberg, W. aus 2 H. mit 39 Einw., wie P. 4.|
  • 10) Edensbach, W. mit einer Schildw. und Brauerei, mit 169 Einw. G. H. zum Theil die Gem. Waldburg, der F. v. W. Wolfegg, die St. Georgs-Kaplanei Altdorf und die Kirchenpflege Berg; vormals unter der Hoheit theils der Landvogtei, theils des F. v. W. Wolfegg, mit 1 H. auch das K. Weingarten. 1297 erwarb das Kloster Weingarten von Ulrich und Friedrich v. Ried, 1317 von Hainz dem Scherer, mit Bewilligung Swigger v. Thumb und Gr. Hug v. Montfort, 1343 von Clara v. Gaisbeuren, und 1353, mittelst Vertrags mit Swigger und Hug den Thumben, Besitzungen zu Edensbach. Der Weiler theilt sich in 2 Theile, die ehemals durch die Benennung Inner- und Außer-Edensbach unterschieden wurden.
  • 11) Egg, W. mit 60 Einw., wie P. 2. Weingarten erwarb den Ort 1294 von Heinrich Vogt zu Summerau.
  • 12) Ehrlen, H. mit 8 Einw., Fil. von Amtzell, im Übrigen wie P. 2.
  • 13) Ehrhaus, Hs. mit 10 Einw., wie P. 3.
  • 14) Feld, W. mit 22 Einw., wie P. 2.
  • 15) Forstenhausen, H. mit 8 Einw., wie P. 4.
  • 16) Frankenberg, H. mit 10 Einw., wie P. 4. Welfisches Stiftungs-Gut.
  • 17) Friker, Hs. mit 3 Einw., wie P. 2.
  • 18) Füglesmühle, Mahl- und Säge-Mühle mit Hanfreibe, mit 4 Einw., Filial von Bodneck, vormals landvogteiisch und Weingartische G. H.
  • 19) Füssinger, bei Füglesmühle, H. mit 6 Einw., wie Parzelle 12.
  • 20) Füssinger, bei Edensbach, H. mit 6 Einw. wie P. 4. Das Kloster Weingarten erwirbt die Höfe Füssinger 1284 von Heinrich, genannt Wazzo, und 1307 von Eberhard zu Egartsried.
  • 21) Greut, W. mit 135 Einw., vormals landvogt.
  • 22) Hannober, Hs. mit 6 Einw., vorm. landvogt.
  • 23) Hecker, H. mit 6 Einw. G. H. die Pfarrei Waldburg, vormals F. W. Wolfegg. Hoheit.
  • 24) Hinterwiddum, H. mit 5 Einw., wie P. 23.
  • 25) Hochrein, H. im Oberamt Wangen eingeschlossen, mit 8 Einw , wie P. 6.
  • 26) Kesenweiler, W. mit 24 Einw., wie P. 4.
  • 27) Knausenhaus, H. mit 9 Einw., wie P. 6. K., wie Hochrein, eine Exclave von Wangen.
  • 28) Kohlhaus, H. mit 2 Einw., wie P. 4.
  • 29) Krottenbühl, H. mit 8 Einw., vorm. landvogt.|
  • 30) Mader, H. mit 7 Einw., ebenso.
  • 31) Maierthal, W. von 2 H. mit 22 Einw., ebenso.
  • 32) Neuschel, H. mit 10 Einw., vormals Weingart. und 1613 von dem Kloster erkauft.
  • 33) Neu-Waldburg, W. mit 9 Einw. Grundh. und andere Verhältnisse wie bei Waldburg. Der Ort ist neu. Ein ungefähr 600 Morgen großer Theil der Markung von Waldburg, „der Vorwald“ genannt, liegt 3/4 St. nördlich von dem Orte. Diese Entfernung gab die Veranlassung, daß seit 1829 allmählich sieben Häuser darauf gebaut wurden, welchen man den Namen „Neu-Waldburg“ beilegte.
  • 34) Niggel, H. mit 7 Einw., wie P. 3.
  • 35) Ottolehen, H. mit 7 Einw., wie P. 18.
  • 36) Reute, H. mit 3 Einw., ist erst 1831 entstanden.
  • 37) Ried, W. mit 34 Einw., Filial von Waldburg. G. H. zum Theil der F. v. W. Wolfegg, zum Theil die Stiftungspflege Waldburg; die Hoheit hatten vormals W. Wolfegg und das Kloster Weingarten.
  • 38) Rothenburg, Hs. mit 9 Einw., wie P. 5.
  • 39) Sausenwind, Hs. mit 5 Einw., wie P. 3.
  • 40) Schafmaier, W. von 2 H. mit 10 Einw., vormals landvogt. 1 Hof war Weingartisch.
  • 41) Schleife, W. m. 1 Gerstenstampfe, m. 22 E., wie P. 18.
  • 42) Sieberatsreute, W. mit 120 Einw. G. H. zum Theil W. Wolfegg, die Hoheit hatten die Landvogtei, das Kloster Weingarten und W. Wolfegg. S. kommt unter dem Namen Sincrisriot im Argengau schon 866 (Neug. Cod. Diplom. Nro. 438) vor. Das Kloster Weingarten begründete schon frühzeitig seinen Besitzstand daselbst: ums J. 1100 schenkte ihm ein gewisser Rainolt sein Gut zu Sigibrechtisrüti unter der Bestimmung, daß seine Erben jährlich zwei Sicli daraus zinsen. Weitere Güter erhielt das Kloster 1296 von Hermann v. Zauge, 1348 von Eberhard und Joh. von Moosheim, 1350 von H. Marsch und 1351 von Hans Schmid, B. zu Rav., endlich 1352 und 1357 von Eberhard, dem Truchsessen zu Waldburg.
  • 43) Spehnen, bei Edensbach, Hs. mit 6 Einw., vorm. landv.
  • 44) Stocken, H. mit 8 Einw., Filial von Amtzell. G. H. die Pfarrei Waldburg, vormals unter W. Wolfeggischer Landeshoheit.
  • 45) Tannersholz, H. mit 5 Einw., wie P. 12.
  • 46) Theuringer, H. mit 5 Einw., wie P. 2.
  • 47) Vorderwiddum, H. mit 3 Einw., wie P. 3.
  • 48) Widmannsbronn, H. mit 10 Einw., wie P. 3.



  1. Eine Zeit lang muß der Besitz des Hauses in der Burg unterbrochen gewesen seyn, da nach den Weingarter Annalen der Truchseß Eberhard 1280 mehrere Güter an das Kloster Weingarten verkaufte, um die Veste Waldburg kaufen zu können – vielleicht aber von einem Gliede des Hauses.
  2. Werner soll eine Gutta von Beyenburg zur Gemahlin gehabt haben, und gehörte noch dem 11ten Jahrhundert an.
  3. Mit dieser Würde wurden sie sehr wahrscheinlich zu derselben Zeit bekleidet, da die Winterstetten das Schenkenamt erhielten, s. O.A. Saulgau, S. 186. Friedrich von Waldburg erscheint zuerst 1190 als Truchseß; in zwei Urkunden des Königs Philipp v. J. 1197 erscheinen in der einen, worin Philipp die Kirche St. Christina dem Kloster Weissenau schenkt, und sich noch Herzog nennt, als Zeuge: Heinricus Dapifer de Waltpurc, Eberhardus pincerna de Tanne etc., in der zweiten, einem Freiheitsbrief für das Kloster Weingarten, der Bruder Fridericus Dapifer de Waltpurc. Der Eberhardus pincerna de Tanne heißt in einer Urkunde K. Friedrich Dat. Ulm. XII Cal. Jul. 1208: Eberhardus Dapifer de Tanne. Waren es 2 Personen? Vergl. O.A. Waldsee, S. 122.