« Kapitel A 7 Beschreibung des Oberamts Ravensburg Kapitel B 2  »
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B.


Ortsbeschreibung.


1. Gemeinde Ravensburg,
bestehend aus 39 Parzellen mit 4723 Einwohnern.
  • 1) Ravensburg, eine paritätische Oberamtsstadt, ehemals eine freie Reichsstadt mit 4194 Einwohnern, 39 3/4 St. von Stuttgart, unter 27° 17' 3" der Länge und 47° 46' 57" der Breite, 1369 P. F. über der Meeresfläche (beim Posthause) und 114' über dem Bodensee. Die Stadt liegt am Fuße der östlichen Bergwand des Schussenthals, einige hundert Schritte links von der Schussen, und wird von dem Flattbach bewässert. Die Lage ist äußerst angenehm, freundlich und schön; die Fruchtbarkeit der Gegend – die üppigen Rebgelände, die vielen mit Geschmack angelegten Gärten, die Garten- und Landhäuser, das nahe gelegene Weissenau auf der einen und Weingarten auf der andern Seite, und die Stadt selber mit ihren Thürmen und der auf sie herabschauenden Veitsburg, dem alten Welfensitz, vereinigen sich zu einem der schönsten und anmuthigsten Landschaftsbilder. Zur Belebung der Stadt und Gegend tragen die Landstraßen von Lindau, Friedrichshafen, Markdorf, Altshausen, Waldsee, Wangen und mehrere Vicinalstraßen, die hier zusammenlaufen, bei. Die Stadt ist der Sitz der Oberamtsstellen, eines evangelischen und eines katholischen Decanats, und eines Postamts, und ist dem Cameral- und dem Forst-Amt Altdorf zugetheilt. Die vormals Weingartischen Zehnten, der große und ein Geldsurrogat für den Heuzehnten gehören dem Gr. v. Beroldingen zu Ratzenried, der mit der Stadtpflege auch den Neubruchzehnten bezieht.| Die vormals Kloster Weissenauischen, nachher Sternbergischen Weinzehnten wurden im Jahr 1823 mit 12.000 fl. abgelöst, ebenso 1828 mit 3000 fl. die Gr. Beroldingischen, vormals Weingartischen Weinzehenten[1]; kleiner, Obst- und Blut-Zehnten werden keine gegeben. Die Zehnten in den zur Stadtgemeinde gehörigen Parzellen hat die k. Kammer zu beziehen; ebendieselbe jetzt überall auch die Grundgefälle, mit Ausnahme der Güter Hub, Brülhäusle und Vogelhäusle, welche dem Spital lehenbar sind.

Die Stadt besteht aus der eigentlichen Stadt und den 3 Vorstädten Öhlschwang, Pfannenstiel und Heiligkreuz; jene ist mit Graben und mit Mauern umgeben, die mit mehrern Thürmen besetzt sind; die Vorstadt Öhlschwang zieht sich südöstlich am Flattbach in einer engen Thalschlucht hin, die Vorstadt Pfannenstiel liegt westlich vor dem Markdorfer Thor gegen die Schussen hin, und die Vorstadt Heiligkreuz, die sich neuerlich erst bildete, an der Altdorfer Straße. Die letztere hat ihren Namen von der nun abgebrochenen Heiligkreuz-Capelle, wovon unten noch bei der Heiligkreuzpflege die Rede seyn wird.

Die Stadt und die Vorstadt Öhlschwang liegen ziemlich uneben, erstere steigt besonders stark gegen den Veitsberg an. Sie hat fünf Thore: das Frauenthor, gegen Altdorf, das obere Thor, gegen Wangen, das Kästlinsthor gegen Friedrichshafen, das untere Thor, gegen Markdorf und das Möttelinsthor, das seinen Namen von dem reichen Geschlechte der Möttelin hat, seit langer Zeit aber zugemauert ist. Die Stadt ist sehr unregelmäßig gebaut, hat aber im| Ganzen ein gutes Aussehen. Die Straßen und Gassen sind gepflastert, wie gewöhnlich in O. Schwaben mit Gerölle (Kieseln); die Gebäude zeigen Wohlstand an, wenn sie auch sonst sich nicht auszeichnen. Die Bauart ist die gewöhnliche des Landes, sie nähert sich jedoch darin etwas der italienischen, daß die bedeutendern Häuser mit einem durch Altanen verbundenen Hinterhause versehen sind und in ihrer Mitte einen Hofraum einschließen. Aus Mangel an Werksteinen wird theils mit Holz, theils mit Backsteinen und Gerölle etc. gebaut; ersteres jedoch weniger, als in vielen Gegenden, wo Überfluß an Werksteinen ist, s. S. 31. Unter den öffentlichen Gebäuden befinden sich 3 Kirchen, und zwar: die L. Frauenkirche, oder katholische Pfarrkirche, die St. Jodok oder Jos-Kirche, zweite katholische Kirche, und die evangelische Pfarrkirche, wovon unten noch die Rede seyn wird; ferner das Rathhaus, das Kornhaus, die Halle, oder Wag- und Kaufhaus, das Schulhaus, ehemaliges Carmeliter-Kloster, das Spital mit einer Capelle, das Armenhaus oder Bruderhaus, ehemaliges Zuchthaus, gleichfalls mit einer Capelle, das Nonnenkloster, das Schauspielhaus, die Oberamtei, früher Wohnung des städtischen Kanzleiverwalters, das Oberamtsgerichtsgebäude, 1824 für 5300 fl. von der Stadt gekauft, das Posthaus, ein ansehnliches Gebäude, das der Commende Altshausen gehörte und von dem Land-Commenthur v. Reinach 1730 zum Sitz eines Gefälleverwalters erbaut worden ist. Unter diesen Gebäuden zeichnen sich mehrere, wie das Rathhaus, Kornhaus, die Halle, durch alterthümliches Aussehen aus. Von den Thürmen der Stadt verdienen bemerkt zu werden: der Mehlsack, ein sehr hoher und am höchsten Saume der Stadt erbauter, darum auch weit hervorragender runder Thurm. Er wurde im 15ten Jahrhundert zum Schutze der Stadt gegen die Veitsburg erbaut. Seinen Namen hat er von seiner schlanken Form und weißen Farbe; der Blasethurm, der bei dem Rathhaus steht und seinen Namen von dem darauf wachenden Thurmbläser hat. Er wurde nach einer| daran befindlichen Inschrift von 1553 bis 1556 neu gebaut, nachdem der ältere Thurm am 23 Novbr. 1552 eingestürzt war.


Die Einwohner und ihr Nahrungsstand.

Die Bevölkerungsverhältnisse sind im Allgemeinen vorn schon angegeben, im Besondern bemerken wir noch Folgendes: Die Stadt (ohne die zur Stadtgemeinde gehörigen Parzellen) zählte am 15 December 1835

4194 Einwohner, und zwar

männlich 1911

weiblich 2283.

Im Jahr 1789 belief sich die Bevölkerung der Stadt auf 3925 Einwohner, einschließlich von 425 fremden Dienstboten etc.

Von 1789 hat also die Bevölkerung wieder um 694 zugenommen. Nach der zehnjährlichen Zählung v. J. 1832 hatte die Stadt 4106 Ortsangehörige,
davon waren abwesend 113,
dagegen Fremde anwesend 619.

Es belief sich also die wirkliche Bevölkerung auf 4612 Einwohner, immerhin bedeutend weniger, als vor dem 30jährigen Kriege, wo sie, nach der Zahl der Bürger zu schließen, über 800 Einwohner sich belaufen haben muß, s. S. 84.

Von der obigen Zahl der Ortsangehörigen waren über 60 Jahre alt 434, also von 100: 105/10.

Die Zahl der Ehen war 653.

Von den Einwohnern waren

Evangelische 1415.
Katholische 2691.
Juden 0.
Nach einem Durchschnitt wurden in der Stadtgemeinde, also einschließlich sämmtlicher Parzellen, von 1815–1818 jährlich 127 Kinder geboren, das Verhältniß der Geburten zur Bevölkerung war also wie 1:276/10. Es starben in dem gleichen Zeitraum jährlich 145, das Verhältniß der Gestorbenen zu den Lebenden war also wie 1:253/10. Unter den| Gebornen befanden sich uneheliche 15, es war also das Verhältniß zu den ehelichen, wie 1:71/10; die Zahl der Todtgebornen war 4, das Verhältniß also wie 1:31. Genauere und auf eine größere Anzahl von Jahren gegründete Bevölkerungsverhältnisse lassen sich leider darum nicht angeben, weil die ältern Bevölkerungslisten nirgends mehr sich vorfinden, die neuern aber zu wenig enthalten. Nach Eben, H. VI. S. 460 etc., wurden in den 10 Jahren von 1823 bis 1832 in der Stadtgemeinde geboren 1403, gestorben sind dagegen 1421. Unter den Gebornen waren uneheliche 192, also das Verhältniß zu den ehelichen, wie 1:63/10, Todtgeborne 35, also das Verhältniß zu den Gebornen, wie 1:40.

Im Allgemeinen ergibt sich aus diesen und den oben angegebenen Verhältnissen, daß in Ravensburg im Durchschnitt immer mehr Menschen sterben, als geboren werden. Wenn daher dennoch eine Zunahme der Bevölkerung in der Stadt sich zeigt, so kann diese nur von äußerem Zuwachse herrühren. Merkwürdig ist übrigens das hohe Lebensalter, das viele Einwohner erreichen. Nach Eben lebten i. J. 1832 in der Stadt 5 Personen, welche über 90 Jahre alt waren.

Die Einwohner theilen sich nach dem eben angegebenen Verhältnisse in Katholiken und Evangelische. Juden gibt es nicht; daß es aber in ältern Zeiten auch jüdische Einwohner gab, beweist schon der Name „Judengasse“, den eine der Gassen führt, s. u. Trotz der Verschiedenheit der Religion leben die Einwohner in friedlicher Eintracht beisammen, und ruhen auch im Tode auf einem gemeinschaftlichen Friedhof beisammen. Vor einigen Jahren ist unter der Vermittlung des Oberamtmanns Hoyer geschehen, was bis dahin noch nirgends erreicht worden ist, daß man sich über die gleichzeitige Feier der verschiedenen Feiertage vereinigt hat.

Die Einwohner nähren sich theils vom Feldbau, theils und hauptsächlich vom Gewerbe und Handel; in dem einen wie in dem andern Erwerbszweige herrscht viel Fleiß und Betriebsamkeit, und im Allgemeinen findet auch, besonders in neuerer Zeit wieder, ein erfreulicher Wohlstand unter der Bürgerschaft| statt[2]. Die Markung enthält 6300 Morgen, wovon, wie die Tabelle zeigt, das Ackerfeld den größern Theil einnimmt. Von dem Anbau, insbesondere auch dem Weinbau und der nicht unbedeutenden Obstzucht, sowie von der Viehzucht, ist vorn schon gehandelt. Die Allmanden wurden bis auf wenige, öffentlichen Zwecken dienende Plätze, zur Zeit königlich-bayerischer Hoheit, versteigert und mit dem Erlöse von beiläufig 30.000 fl. Stadtgebiets-Schulden abgelöst. Aus ihnen erwuchs der schöne Kranz von Gärten, welcher diese Stadt auf ihrer nördlichen Seite so sehr ziert. Jene Operation versetzte übrigens dadurch, daß sie die Nutzungen des Grundbesitzes den unvermöglichen Bürgern entwand, und sie alle den wohlhabenden zuwandte, jene in einen Nachtheil, der bei dem sonstigen Mangel an Grund und Boden nur durch Pachtungen von Weissenauischen und Stiftungsgütern einigermaßen gemildert wird. Die Gewerbsthätigkeit hat besonders in neuern Zeiten wieder sehr zugenommen. Wenn der Gewerbsbetrieb ehemals| und insbesondere vor dem 30jährigen Kriege in einzelnen Zweigen, namentlich in der Leinwandweberei, blühender war, so hat er dagegen jetzt in solchen Zweigen sich mit Erfolg zu versuchen begonnen, die man ehemals nicht kannte.

Die Stadt hat 1 Buchdruckerei, 1 Lithographie, 3 Maler, 3 Apotheken, 1 Juwelier, 3 Goldsticker, 4 Goldarbeiter und mehrere Fabriken und fabrikmäßig betriebene Gewerbe, namentlich: 5 Papierfabriken, einschließlich der zu Schornreute, darunter eine endlose; eine sechste ist neuerlich in eine Floretseiden-Fabrik umgeschaffen worden.

Die Ehrlische Ölfabrik mit 8 Holländer-Pressen, welche wöchentlich 100 Centner zu liefern im Stande sind. Der Absatz geht ins Inland, nach Bayern, hauptsächlich aber in die Schweiz.

Die Spohn’sche Seiden- und Flachsspinnerei, mit 3 Vorspinnmaschinen und 5 Fadenspinnstühlen. Das Werk wurde erst neuerlich mit Unterstützung des Staats von dem Mechaniker Lavergne aus Paris angelegt. Von Ebendemselben und von Wagner wird gegenwärtig eine zweite Floretseiden-Fabrik errichtet.

Die Wollspinnerei von Goßner und Comp. mit 30–40 Arbeitern. Sie wurde 1818 vom Schlosser Erb errichtet und beschäftigt 36 Arbeiter.

Die Baumwollen- und Barchentweberei von Staib und Wasserrodt, mit 7 Stühlen, das Fabricat wird theils stückweise, theils im Detail abgesetzt. Eine große Baumwollenweberei wird gegenwärtig mit Unterstützung des Staats von einer Gesellschaft unternommen. Sie soll Schweizerfabricate liefern. Eine ehemalige Manchesterfabrik hat aufgehört, ebenso eine Blechlöffel- und Nagel-Fabrik. Dagegen kommen noch hinzu: 2 Strumpf-Fabriken, sodann die Baumwollen- und Wergwatten-Fabrik von Gradmann, die Riedle’sche Spielkarten-Fabrik, die bedeutenden Absatz, namentlich in die Schweiz hat, eine Chocolade-Fabrik, von Conditor Hoffmann, und der Feßler’sche Eisenhammer mit 3 Hämmern.

| Außerdem werden die Seidendrathbereitung, die Kammmacherei, die Bürstenbinder, die Färberei u. a. Gewerbe sehr lebhaft und mit Auszeichnung betrieben; auch besteht noch eine schon länger betriebene Schrotgießerei. Sodann hat die Stadt 11 Schildwirthschaften, 4 Speisewirthschaften, 7 Brauereien, 1 Bleiche, die aber unbedeutend ist, 2 Ziegelhütten und außer den Papier- und andern Fabriken 17 Mühlen und Werke, worunter 6 Mahlmühlen, 1 Gerstenrollmühle, 3 Sägmühlen, 3 Ölmühlen, 2 Hanfreiben, 1 Lohmühle, 1 Walkmühle. (Vergl. S. 47.)

Sehr zu statten kommt dem Gewerbsbetriebe der Flattbach, der durch die Vorstadt Öhlschwang herabkommt (s. S. 15.) und dort und zu Schornreute sämmtliche Papiermühlen und andere Mühlen und Werke, im Ganzen 21 treibt, und zwar 13 in Öhlschwang, 5 in der Stadt und 3 bis zur Mühlbruck.[3]

Der Handel wurde ebenfalls von alten Zeiten her lebhaft betrieben, und ist noch jetzt nicht unbedeutend, wenn er gleich nicht mehr auf der Stufe steht, die er vor dem 30jährigen Krieg erreicht hatte. (s. S. 84.) Ravensburg ist der Markt für eine weite Umgegend. Die Hauptgegenstände des Handels, womit nicht nur im Innern, sondern auch nach außen verkehrt wird, sind: Frucht, Vieh, Obst, Öl, Papier, Wolle und Wollen- und Baumwollen-Waaren, neuerlich auch Floretseide-Waaren, Spielkarten und andere Erzeugnisse der oben genannten Gewerbe. Außer 4 Jahrmärkten hat die Stadt sehr lebhafte Wochenmärkte, wovon jeder auch Frucht- und Viehmarkt ist. Der Ravensburger Fruchtmarkt gehört zu den| bedeutendsten des Landes. (Vergl. S. 49.) Der Wollenhandel, der früher in großer Ausdehnung stattfand, wird jetzt nur noch von einem Handelshause betrieben.

Einige „Käse- und Schmalzhändler,“ treiben einen nicht unbedeutenden Passivhandel mit Käse und Schmalz, wovon jener theils aus dem bayerischen Landgerichte Weiler, theils aus der Schweiz, dieses hauptsächlich aus Voralberg bezogen wird.


Das Gemeindewesen

ist neuerlich in gutem Zustande und verbessert sich bei einer thätigen und geordneten Verwaltung immer mehr. Die Stadt hat ein nicht unbedeutendes Gemeinde-Vermögen, ordentliche Einkünfte und reiche Stiftungen.

Das Vermögen und die Einkünfte der Stadt bestehen außer ansehnlichen Gebäuden hauptsächlich in Grundeigenthum (s. Tab. IV.), in Gefällen, Pflaster- und Brückengeld und in dem Marktertrage. Von dem Staat erhält sie noch eine festgestellte jährliche Holzabgabe.

Die Schulden der Stadt belaufen sich auf 49.466 fl. Unter dieser Summe ist auch die Schuld der besondern Schuldentilgungskasse von den Orten Albertshofen, Oppeltshofen und Hinzistobel begriffen, welche erst 1826 der Stadtgemeinde zugetheilt wurden.

Die Einnahmen betragen ungefähr 18.000 fl. Zur Deckung der Ausgaben ist in der Regel noch eine jährliche Umlage von ungefähr 2000 fl. nöthig. Über den frühern Zustand s. unten.

Der Stiftungs-Haushalt erstreckt sich derzeit über 7 Stiftungen, nämlich: Armen-Fonds, Schul-Fonds, die vier unirten Pflegen, die evang. Kirchenkasse, die evang. Wittwenkasse, katholische Kirchenkasse, Motterische Stipendien-Pflege.

Das Vermögen dieser Stiftungen zusammen macht allein in Capitalien 342.235 fl. aus, wozu ein bedeutender Grundbesitz und viele Gefällrechte kommen. Das jährliche Einkommen| beläuft sich auf 46.122 fl. Bürgerliche Beneficien gibt es im engern Sinne keine; als Hauptbeneficium werden die Stiftungen betrachtet.

Das Stadtwappen besteht in einem gemauerten Thore mit 2 Thürmen, oder eigentlich in einer Burg, auf deren Mauern sich 2 Thürme mit Zinnen erheben, weiß in blauem Felde.


Kirchen und Schulwesen.

Die Stadt hat zwei Pfarreien, eine evangelische und eine katholische. Der erstern sind die in weitem Umkreise inner- und außerhalb des Oberamts zerstreuten einzelnen evangelischen Einwohner zugetheilt; in die zweite, die katholische, sind mit wenigen unten bemerkten Ausnahmen sämmtliche katholische Gemeinde-Angehörige und der W. Kesernen eingepfarrt. Jede Pfarrgemeinde hat ihre eigene Pfarrkirche, beide Theile gemeinschaftlich haben noch die Kapellen im Spital und im Bruderhaus; die Katholiken haben außerdem noch eine zweite Stadtkirche. Das Patronatrecht der Kirchen und Kirchenstellen ist landesherrlich mit Ausnahme von 2 Kaplaneien, wo es der Graf von Beroldingen-Ratzenried durch den unten bemerkten Kauf erworben hat.

Die katholischen Kirchen sind: a) die katholische Pfarrkirche, oder L. Frauenkirche. Sie war ehemals Filialkirche von Altdorf und wurde erst ums Jahr 1292 zur Pfarrkirche erhoben. In dieser Kirche befinden sich zwei Monumente der Familie Martini aus cararischem Marmor von den beiden Eberhard in München verfertigt, welche von dem Kirchhof hieher versetzt worden sind. Außerdem zeichnet sich die Kirche weder äußerlich noch innerlich aus. Ein ungeheurer Hochaltar in derselben ist von den v. Hundbiß gestiftet.

b) Die Jodoks-Kirche, die zweite katholische Stadtkirche. Sie war ehedem Filial von St. Christina, und wurde 1385 zur eigenen Pfarrkirche erhoben. Da sie für die Einwohner der untern Stadt bestimmt war, in der sie auch liegt, so erhielt sie den Namen der untern Pfarrkirche, während die L. Frauenkirche die obere genannt wurde. Im J. 1812| wurde die Pfarrei mit 4 Kaplaneien aufgehoben und mit der obern vereinigt. Die Kirche blieb jedoch als 2te kathol. Stadtkirche zu Sonn- und Feiertags Gottesdiensten bestimmt. Die Pfarrstelle wurde in eine Kaplanei verwandelt. Das Patronat der Pfarrkirche besaß ehemals das Kloster Weingarten, das der Jodokskirche, das Kloster Weissenau, nachher Sternberg.

Außer diesen Kirchen und Kapellen hatte R. vormals noch mehrere andere kathol. Kapellen, welche größtentheils erst in den neuesten Zeiten verschwunden sind; wir bemerken:

  1. die Heiligkreuzkapelle am Wege nach Altdorf, welche 1826 verkauft und abgebrochen wurde (s. u. Heiligkreuz-Pflege).
  2. die St. Georgskapelle in der Vorstadt Pfannenstiel, welche verkauft und 1832 abgebrochen wurde;
  3. die L. Fr. Kapelle an der Mühlbruck, 1812 verkauft und abgebrochen;
  4. die St. Michaels-Kapelle bei dem Nonnenkloster (s. u.);
  5. die St. Leonhards-Kapelle in der Vorstadt Öhlschwang, 1812 verkauft und in eine Wohnung verwandelt;
  6. die St. Veits-Kapelle auf dem Veitsberge, verkauft und 1833 abgebrochen.

Die katholische Geistlichkeit besteht aus 1 Stadtpfarrer, der zugleich Dekan ist, 5 Kaplanen, wovon einer zugleich Präceptor und ein anderer zugleich Lehrer an der Realschule ist, und in 1 beständigen Vicar.

Die 5 Kaplaneien sind: 1) die zu St. Jodok (s. o.); 2) die zu St. Martin, gestiftet im J. 1391 von Heinrich Zund von Riedlingen, Schulmeister in Ravensburg; 3) die zu St. Georg, gestiftet 1349 von Nikl. Dominic. Kienast, Bürger in Ravensburg; 4) die zum h. Kreuz, gestiftet 1449 (s. u.); 5) die zu St. Franz, welche 1463 von Franz Faber v. Randegg und seiner Ehefrau gestiftet wurde. Von 2 und 3 ist der Graf v. Beroldingen Patron.

Zu reichsstädtischen Zeiten, und selbst noch unter Bayern und Würtemberg, hatte R. außer den Klostergeistlichen 2 kathol. Pfarrer und 13 Kaplane, neben 4 evangelischen Geistlichen, und noch größer war die Zahl der Kaplaneien in früheren Zeiten. Die Einkünfte der in neuern Zeiten allmählich aufgehobenen Kaplaneien sind dem Schulfonds überwiesen worden.

| Im Jahr 1390 wurden die 8 damaligen Kaplaneien mit der Pfarrstelle zu U. L. Fr. von dem Abt Ludwig von Weingarten als Patron in eine geistliche Körperschaft vereinigt, und die Priesterpräsenz genannt, welche 1455 von Bischof Heinrich zu Constanz und 1498 von Papst Alexander VI. bestätigt wurde. Diese Gemeinschaft erwarb das Dorf Eschau mit dem Kirchensatz, die Zehnten zu Rembrechts und Hütten, O.A. Tettnang, und mehrere Güter, Grundgefälle und Kapitalien. Die Einkünfte betragen dermalen 1726 fl. 24 kr., von welchen jetzt der Pfarrer zu U. L. Fr. 1 Drittel und 4 Kapläne 2 Drittel erhalten. Die Baulast der beiden Kirchen, so wie des einen Theils der Pfarrwohnung, liegt der seit 1812 vereinigten Kirchenpflege der beiden Kirchen ob, welche 34.000 fl. Capitalien und 1200 fl. an Grundgefällen besitzt.[4] Das Jodoks-Kaplanei-Haus hat die k. Kammer, früher Weissenau-Sternberg, die übrigen Kaplaneihäuser haben die Pfründbesitzer zu bauen und zu unterhalten.

Die evangelische Pfarrkirche ist die ehemalige Carmeliter-Kirche. Sie wurde von den Carmelitern 1701 neu gebaut, und war, wie schon die ältere Kirche, an deren Stelle sie trat, zwischen den Carmelitern und den Evangelischen in der Art getheilt, daß jene den Chor, diese das Langhaus inne hatten, bis das Kloster 1806 aufgehoben wurde (s. u.). Noch jetzt hat die Kirche 2 Kanzeln und einen Hochaltar.

| Früher hatte die evangelische Gemeinde noch eine zweite Pfarrkirche, die Dreifaltigkeits-Kirche, welche bei dem Bruderhaus stand. Sie war das alte Kornhaus zum Rappen, das 1628 dazu eingerichtet wurde, nachdem die Evangelischen aus dem Langhaus der Carmeliter wieder vertrieben worden waren. Als in Folge des westphälischen Friedens das Kapuziner-Kloster abgebrochen wurde, mußte dagegen die Dreifaltigkeits-Kirche geschlossen werden. Als aber 1660 die Wiederaufbauung des Klosters gestattet wurde, durfte auch die Dreifaltigkeits-Kirche wieder geöffnet werden, und sie blieb von da an die zweite evangelische Pfarrkirche der Stadt, bis die Pfarrei 1812 mit der ersten vereinigt und die Kirche abgebrochen wurde. Der Platz ist jetzt ein Obstgarten.

In den beiden gemeinschaftlichen Haus-Kapellen des Spitals und des Bruderhauses werden von beiden Seiten periodisch Gottes-Dienste gehalten.

An der evangelischen Kirche sind ein Stadtpfarrer, der zugleich Decanats-Verweser ist, ein erster Helfer, zugleich Rector der lateinischen Lehranstalt, und ein zweiter Helfer, zugleich Präceptor an derselben, angestellt. Das Patronatsrecht ist landesfürstlich. Die Baulast der Kirche hat vom Chor die evangelische Kirchenpflege, vom Schiff und Thurm, so wie vom Pfarrhaus und von den Helferhäusern die Stadtcasse, deren Eigenthum letztere Wohngebäude sind.

Das Schulwesen, das zu reichsstädtischen Zeiten in sehr unvollkommenem Zustande war, hat sich unter bayerischer und würtembergischer Regierung sehr gehoben. Die Schulanstalten bestehen aus einer für beide Confessions-Verwandte gemeinschaftlichen lateinischen Schule, mit einem Rector und 3 Präceptoren, einer gleichfalls gemeinschaftlichen unter Bayern 1805 errichteten Real-Schule mit 2 Lehrern, nebst einem besondern Zeichnungs-, Musik- und Schreiblehrer; dann in einer deutschen Knaben-Schule mit 1, und einer Mädchen-Schule mit 2 Lehrern für die Evangelischen, und in zwei Knaben- u. 2 Mädchen-Schulen mit je 2 Lehrern für die Katholiken. Letztere Schulen besuchen auch die Kinder der Filialorte. Außerdem hat Ravensburg| auch noch eine von 4 Lehrern besorgte Sonntags-Gewerbschule und eine Industrieschule. Die Schulanstalten sind mit Ausnahme von 2 Elementar-Schulen alle in Einem Gebäude, dem vormaligen schönen Carmeliter-Kloster, vereinigt, das vor 5 Jahren mit einem Aufwande von mehr als 20.000 fl. von der Stadt dazu eingerichtet worden ist. Die Lehrer sind meist gut gestellt; überhaupt findet bei dem Ravensburger Stadtrath eine rühmliche Bereitwilligkeit und ein reger Eifer für das Beste der Schulen statt. Wirklich sind auch die Schulanstalten in vorzüglich gutem Zustande, und es hat sich insbesondere die lateinische und Real-Schule unter ihren jetzigen Lehrern auf eine Stufe gehoben, welche ihr als Lyceum Ehre machen würde. Für die Schulen besteht ein besonderer Schulfonds, dem die Einkünfte der 1812 und früher theils später aufgehobenen Kaplaneien zugewiesen, und vor einigen Jahren auch das in 3000 bis 4000 fl. bestehende Vermögen der vormaligen landschaftlichen Waisenkasse einverleibt worden. Zu bemerken ist noch, daß die Schulgelder nicht von den Eltern, sondern aus der Stadtkasse abgereicht werden, und daß ihr Betrag ohne Unterschied der Confessionen nach dem Steuerfuß unter dem Stadtschaden umgelegt wird.

Der Schulfonds besteht dermalen in 55.000 fl. Außerdem wird der in 47.500 fl. bestehende Fonds der sg. vier unirten Pflegen theils für Schulzwecke, theils für kirchliche Zwecke verwendet.

Das Motterische Stipendium ist für Studirende der katholischen Theologie mit 2770 fl. Grundstock im J. 1632 von dem kath. Kaplan Motter in Ravensburg gestiftet worden.


Klöster.
Ravensburg besitzt zwar jetzt keine Klöster mehr, es hatte aber deren bei der Auflösung seiner Reichsstandschaft im J. 1802 noch drei, und zwar ein Carmeliter-Kloster, ein Kapuziner-Kloster und ein Franciscaner-Nonnenkloster. Durch den Reichs-Deputationsschluß von 1803 waren sämmtliche Mediat-Klöster der Diöcesen Constanz und Augsburg in| Schwaben, über welche nicht besonders verfügt worden, mit Ausnahme der im Breisgau, dem Deutschorden zur Entschädigung gegeben worden. Die Besitznahme unterblieb aber in Ravensburg, weil der Deutschmeister nur diejenigen Klöster annahm, die in Landen lagen, welche die allgemeine Entschädigungs-Masse bildeten. Die Klöster bestanden noch 1806. Ihre Geschichte ist kurz folgende:

Das Carmeliter-Kloster. Mit Zustimmung des Stadtmagistrats wurden im J. 1349 die Carmeliter von Dinkelsbühl nach Ravensburg berufen. Die Sirgen v. Sirgenstein räumten ihnen 2 Häuser mit einem weitern Bauplatz ein, und eine Sammlung von Beiträgen setzte sie in den Stand, 1350 Kirche und Kloster zu erbauen. Unter ihren Gutthätern zeichneten sich insbesondere Walter, Möttelin, Friedrich Hundpiß und Konrad Mundprat aus. Sie erwarben nicht unbedeutende Zehnten und Gefälle, namentlich 1461 Zehnten zu Markdorf und mehrere Lehenhöfe und konnten von diesen, dem Almosen und dem Ertrag einer bedeutenden Bierbrauerei, ohne unter die reichern Klöster zu gehören, doch gemächlich leben.

Als die Reformation i. J. 1544 die Oberhand in Ravensburg gewann, nahmen die Evangelischen Besitz von der Carmeliter-Kirche; auch die Güter der Carmeliter wurden eingezogen. Diese wanderten nach Altdorf aus, und begaben sich unter östreichischen Schutz. Nach Beendigung des schmalkaldischen Kriegs kehrten sie im Jahr 1548 wieder nach Ravensburg zurück. Das Kloster und die Güter mußten ihnen zurückgegeben werden, über die Kirche entstand Streit, der durch einen Vergleich v. J. 1554 auf die oben bemerkte Weise beigelegt wurde. Im Jahr 1627 benützten die Carmeliter die Umstände, um sich der ganzen Kirche wieder zu bemächtigen; die Protestanten thaten 1647 dasselbe und blieben im Besitze, bis nach dem westphälischen Frieden die alte Übereinkunft von 1554 wieder hergestellt wurde.

Im J. 1806 wurde das Kloster aufgehoben: die Mönche, 16 Patres und 6 Fratres wurden pensionirt, das Kloster-Gebäude| wurde 1811 unter Würtemberg in eine Kaserne verwandelt und die Kirche jetzt den Evangelischen ganz eingeräumt. Die Bestimmung zur Kaserne war von kurzer Dauer; i. J. 1817 wurde das Kloster der Stadt käuflich überlassen, die dann ein Schulhaus daraus machte. Die Besitzungen des Klosters bestanden in 22 Lehenhöfen, Zehenten und in einem zu 21.800 fl. angegebenen Capital-Vermögen.

Das Kapuziner-Kloster. Auf die Verwendung des Truchsessen Heinrichs v. Waldburg erhielten die Kapuziner von der Stadt die Erlaubniß, sich in Ravensburg niederzulassen. Vom 29sten Mai bis 25sten October 1625 erbauten sie vor der Stadt auf der Kuppelau ein Klösterlein mit Kirche, welche letztere im J. 1629 eingeweiht wurde. Nach dem westphälischen Frieden wurden Kloster und Kirche, weil sie erst nach dem Normaljahre 1624 erbaut worden, auf Betrieb der noch in Ravensburg befindlichen Schweden den 14ten August 1650 niedergerissen, in Folge eines Vergleichs vom J. 1660 wieder erbaut, und von den Kapuzinern bezogen, die es auf längere Zeit zu einem Brennpunkt religiösen Fanatismus machten. Bayern hob im J. 1806 auch dieses Kloster auf. Bei der Aufhebung waren 10 Patres und 16 Fratres vorhanden. Die Gebäude wurden später ganz abgebrochen.

Das Franziskaner Nonnenkloster war ursprünglich ein Schwestern-oder Beguinen-Verein, der 1395 von dem Stadtrath bestätigt wurde und von diesem ein Haus und einen Bauplatz erhielt, um Wohnungen für 2 Chorschwestern und 8 Jungfrauen einzurichten. Nach dem Beispiel anderer Beguinen-Vereine nahmen die Schwestern 1496 die dritte Regel des heil. Franz an. In den Jahren 1702–1718 wurden Kloster und Kirche neu gebaut, und es befanden sich jetzt 18–20 Klosterfrauen darin, bis im J. 1806 auch dieses Kloster aufgehoben wurde. Die Kirche ist jetzt geschlossen und das Kloster, welches an die Stadt übergeben wurde, steht leer. Die Besitzungen des Klosters bestanden in 20 Lehenhöfen an fast eben so vielen Orten, in eigenthümlichen Reb-| und andern Gütern und in 23.375 fl. Capitalien, zusammen etwa in 75.000 fl.


Wohlthätige Anstalten und Stiftungen.

Das Spital. Heilig-Geist-Spital. Sein Ursprung fällt in das 13te Jahrhundert; die erste Erwähnung desselben findet man in einer Urkunde von 1287 aus Veranlassung einer Frühmeß-Stiftung in der obern Pfarrkirche. Von dieser Zeit an laufen auch alle Stiftungen des Spitals. Im J. 1352 stellte der Rath einen eigenen Geistlichen bei der Kapelle des Spitals an. Im J. 1488 wurden Spital und Kapelle neu erbaut. Allmählich erwarb die Anstalt nicht nur eigene Güter in der Stadtmarkung, sondern auch auswärts ansehnliche Besitzungen, namentlich die Dörfer Wolpertschwende und Mochenwangen mit Zugehör, Groß-Zehenten und 2 Lehenhöfe mit dem Patronatrecht zu Ebenweiler O.A. Saulgau etc. Das Ravensburger Spital gehört daher auch jetzt noch unter die vermöglichern Anstalten seiner Art. Seine Einkünfte belaufen sich mit Einschluß der im J. 1815 mit dem Spital combinirten 6 Stiftungen: 1) Seelhaus-, 2) Heilig Kreuz-, 3) Groß-Spende-, 4) Bruderhaus-, 5) Schmalz- und 6) Almosen-Pflege, dermalen auf 31.908 fl.; sein Vermögen besteht außer Grund-Eigenthum, Gefällen und Rechten in einem Capital von 126.922 fl.

In der Anstalt werden ungefähr 50 Hospitaliten ganz verpflegt; außerdem werden von ihr noch Unterstützungen an Stadtarme gereicht und der Aufwand der Anstalt für verwahrloste Kinder bestritten. Sodann liegen auf dem Spital Besoldungs- und andere Lasten für Kirchen und Pfarrhäuser in Patronatsorten. In der Anstalt selbst befindet sich auch das öffentliche Krankenhaus, das von ihr unterhalten wird.

Das Bruderhaus (Armenhaus). Die Anstalt umfaßt ein Armen-, Kranken- und Arbeitshaus, worin ungefähr 50 Personen theils mit Geld und Brod unterstützt werden, theils Pflege und Beschäftigung erhalten. Seine für arme Brüder bestimmte Stiftung soll ins 15te Jahrhundert fallen.| Das Gebäude war ursprünglich das städtische Zeughaus, das 1724 der Stadt von dem Constanzischen (Schwäb.) Kreis-Viertel abgekauft, und bis zur Auflösung der deutschen Reichsverfassung zu einem Zuchthaus für die Kreisstände desselben verwendet wurde. Im J. 1811 wurde es wie das Karmeliter-Kloster, zu einer Kaserne für die Ravensburger Garnison bestimmt, im J. 1817 der Stadt käuflich um 3215 fl. überlassen und von dieser 1823 für seine jetzige Bestimmung verwendet, wogegen das alte Bruderhaus abgebrochen wurde.

Das Leprosorium oder die Heiligkreuz-Pflege. Diese Anstalt ist zur Aufnahme armer Fremden und solcher Kranken, welche ansteckende Krankheiten haben, bestimmt. Sie befindet sich neuerlich in der Vorstadt Pfannenstiel in dem ehemaligen Scharfrichtershause. Vormals stand sie an der Altdorfer Straße bei der Heiligkreuz-Kapelle, woher das Haus auch jetzt noch das Heiligkreuzhaus heißt. Die Kapelle, welche zu der Anstalt gehörte, bestand schon 1279; im J. 1449 stiftete Anna Frank, Joh. Gablers, Bürgers in Ravensburg Wittwe, eine Meßpfründe darein. Bei der Kapelle stand auch das unten bemerkte Heiligkreuzbad, das der Pflege gehörte. Alt und baufällig wurden Kapelle und Bad 1826 an den Stadtrath und Dreikönigwirth Stark in R. verkauft, von diesem abgebrochen und an ihre Stelle neue Gebäude mit Anlagen zu einer Gartenwirthschaft gesetzt.

Mit der Heiligkreuzpflege ist jetzt auch das Seelhaus verbunden, das 1408 von Fr. Holbein „zu Hülf alter, verlebter, presthafter, auch anderer armer Leute“ gestiftet worden. Im J. 1444 erkaufte das Haus Burg und Dorf Dankertsweiler, s. h. Das Seelhaus stand mitten in der Stadt, es wurde 1808 unter Bayern zu einem Bräuhaus verkauft.

Eine Kinder-Versorgungs-Anstalt, zur Verpflegung und Erziehung verwaister oder verwahrloster Kinder bei rechtschaffenen Familien. Die Anstalt besteht auf Kosten| des Armenfonds mit einem jährlichen Aufwand von dritthalbtausend Gulden.

Die Pfeffertags-Stiftung, eine besondere Stiftung, die im J. 1460 von Ital v. Hundbiß und seiner Gattin Agnes, geb. Gremlich, zur Vertheilung von verschiedenen Gaben an die Armen und an die Geistlichkeit gestiftet wurde. Der Stiftungsstock besteht in Lehengütern an verschiedenen Orten, in einer Mühle zu Riedhausen, in einem Weingefälle und in vielen Grundzinsen.

An den obigen Anstalten und Stiftungen haben sowohl die Katholiken als die Evangelischen Theil. Ihre Verwaltung, welche früher sehr zersplittert war, ist nun mit den kirchlichen Stiftungen seit 1814 in 6 Abtheilungen zusammengezogen, s. o. Die wohlthätigen Anstalten, wie die evangel. Wittwenkasse und die evangel. Kirchenkasse, werden von einem Stiftungs-Verwalter, dem ein Kastenvogt, ein Stiftungs-Waldmeister, ein Spital- und ein Bruderhaus-Vater beigegeben sind, die kathol. Kirchenkasse, der Schulfonds und die vier unirten Pflegen aber von einem besondern Pfleger verwaltet.

Die Gesammt-Ausgaben für wohlthätige Zwecke betragen jährlich ungefähr 15.000 fl. Der Motterischen Studien-Stiftung ist schon oben gedacht.


Sonstige Anstalten.

Bad-Anstalten hatte R. vormals 2, das Heiligkreuzbad und das Sennerbad. Das Heiligkreuzbad ist, wie oben bei der Heiligkreuzpflege schon bemerkt worden, jetzt abgebrochen. Von den Bestandtheilen der Quelle ist S. 11 gehandelt. Das Bad diente bis 1826 dem in diesem Jahr aufgehobenen Leprosenhaus-Stift als Krankenbad. Bei dem Verkauf des Hauses und der Kapelle wurde dem Erwerber die Forterhaltung und Zugänglichkeit der Heilquelle zur Bedingung gemacht. Das Wasser wird hauptsächlich für hartnäckige Krätze empfohlen. Über das Sennerbad s. u.

Brunnen. In der Vorstadt Ölschwang befindet sich eine große Brunnenstube, in welche 27 in der Nähe entspringende| Quellen geleitet sind, und von wo aus 42 öffentliche und 148 Privatbrunnen der Stadt und Vorstädte sammt Gärten reichlich mit Wasser versehen werden.

Die Reinigung der Stadt wird durch zwei von dem Flattbach ausgehende Kanäle befördert, welche alle Mittwoch und Samstag angelassen werden.

Eine Beleuchtung der Stadt findet mit Ausnahme zweier öffentlicher Plätze nicht statt. Sie war zwar unter bayerischer Herrschaft 1805 eingeführt worden, hörte aber wegen der Kosten 1808 wieder auf.

Von dem Straßenpflaster, dem Pflaster-, Thor- und Brückengeld, von den Jahr- und Wochen-Märkten, der Halle u. a. Anstalten war oben schon die Rede. Die Post-Verwaltung theilt sich in die der Briefpost und die der fahrenden Post, oder in eine Post-Verwaltung und einen Poststall. Außer den Ordinari-Briefposten kommen wöchentlich 5 Eilwägen und 6 Postwägen an, und gehen eben so viele ab. Von den Brücken, welche theils in der Stadt, theils bei derselben über den Flattbach und die Schussen führen, ist die am Ende der Vorstadt Pfannenstiel gelegene Schussenbrücke, die Mühlbruck genannt, die bedeutendste. Sie ist bedeckt und mit gemauerten Portalen versehen.

Schauspiele werden in dem oben berührten Schauspielhause von einer Liebhaber-Gesellschaft, zuweilen auch von fremden Schauspieler-Truppen gegeben. Schon 1698 erhielt die Schauspiel-Gesellschaft in R. ihre eigenen Sätze und Ordnung.

Ein Museum zur geselligen Unterhaltung mit einer Lese-Anstalt besteht seit 1820. Ähnliche Gesellschaften haben, wie unten zu sehen ist, ehemals bestanden, als: die Gesellschaft zum Esel, die Ballen-Gesellschaft etc. Zum geselligen Vergnügen dienen vorzüglich auch die vielen öffentlichen Gärten.

Ein Schießhaus steht auf der Kuppelau und wird, wenn gleich minder häufig, als ehemals, von der bestehenden Schützen-Gesellschaft benutzt. Vor Zeiten wurde wöchentlich regelmäßig zweimal geschossen und alljährlich fand ein| großes Hauptschießen statt, wozu der Magistrat einen Ochsen zum Besten gab. Die Schützen-Gesellschaft erhielt 1655 ihre eigenen Statuten.

Das Ruthenfest, ein Fest für die Schuljugend, woran aber, als an einem eigentlichen Volks-Feste, Alte und Junge Theil nehmen. Der Ursprung des Festes und seines Namens ist zweifelhaft; es besteht schon seit langen Zeiten und wird Montags nach Mariä-Himmelfahrt gefeiert. Die Feier, wobei ein Oberstfähnrich und 5 Fähnriche, eine Oberst-Königin und 5 Königinnen die Hauptrolle spielen, besteht in halbmilitärischen Auf- und Umzügen, beginnt Vormittags mit Gottesdienst und endet mit Schüler-Preisvertheilungen, Gastmahlen, Wettläufen, Armbrust- und Adler-Schießen etc. auf der Kuppelau.

Das landwirthschaftliche Fest, dessen S. 59 schon gedacht ist, wird ebenfalls auf der Kuppelau gefeiert. Schon in den Jahren 1822 bis 1826 wurde hier eines der von der Regierung angeordneten Particular-Feste gefeiert. Da aber diese wieder aufhörten, so wurde i. J. 1834 von der Amtskörperschaft ein solches Fest errichtet, wozu von der Körperschaft Preise ausgesetzt werden.

Eine Sammlung von alterthümlichen und andern Merkwürdigkeiten besaß der Herr Dr. Sautter, wovon jetzt manche sehenswerthe Stücke noch bei dem Zeichnungslehrer Herrich zu sehen sind.

Ein Intelligenzblatt erscheint wöchentlich seit 1803; bis 1813 führte es den Titel Wochenblatt, seit 4 Jahren ist es mit einem Landboten vom Bodensee „für die vaterländische Politik“ begleitet.

Noch ist zu bemerken, daß R. wie andere Städte des Königreichs, seit 1830 wieder ein Bürger-Militär (Bürger-Fuß-Garde) hat.

Im Jahr 1811, da das würtemb. Militär in 18 Garnisonen vertheilt wurde, erhielt auch Ravensburg eine Garnison und es wurden zu ihrer Aufnahme 2 Kasernen eingerichtet; die eine in dem vormal. Karmeliter-Kloster, die andere in dem| vormaligen Zuchthause, nun s. g. Bruderhause. Es dauerte bis zum Ausmarsch in den zweiten französ. Feldzug im März 1815, von dieser Zeit an kam keine Garnison mehr nach Ravensburg.

Daß R. eine der 4 Mahlstätten des kais. Landgerichts und der Sitz des Waldgerichts und des Ober-Forstamts über den Altdorfer Wald war, ist oben schon gezeigt worden.


Geschichte.

[5]

Auf einer steilen Anhöhe über der Stadt Ravensburg, der Veitsberg genannt, stand eine alte Burg Namens Ravensburg, noch ehe ein heller Lichtstrahl das Dunkel der Geschichte des Mittelalters erhellte. Sie war Eigenthum des mächtigen Geschlechtes der Welfen, der alten Grafen von Altdorf und Ravensburg und, abwechselnd mit Altdorf, Sitz derselben. Ihr Name Ravensburg, Rauenburg wird von Einigen durch Gravenburg, von Andern, und wohl richtiger, durch Rauhe Burg erklärt; denn rauh und unwirthbar war in alten Zeiten die jetzt so liebliche Gegend. Am Fuße dieser alten Burg ließen theils Vasallen und Ministerialen, theils Leibeigene der Welfen sich nieder. Ihre Zahl mehrte sich mit dem Steigen der Macht der Welfen. Von der Burg erhielt auch diese Niederlassung den Namen Ravensburg. Sie war noch lange keine Stadt, hatte nicht einmal eine eigene Pfarrei, sondern war Filial des alten, benachbarten Altdorfs, die der Burg näher gelegenen Häuser waren Filial der auf der Höhe gelegenen St. Christinen-Kirche. Aber die immerwährenden Fehden, in welche die Welfen verwickelt waren, gaben bald Veranlassung, daß Ravensburg ummauert, eine Stadt wurde. Es dürfte dieß um das Jahr 1126 oder 1130 geschehen seyn, als der Kampf der Welfen mit den Hohenstaufen, mit Antritt der Regierung des K. Lothars oder K. Konrads, am heftigsten zu wüthen begann.

| Kaum begründet, soll die Stadt in dem Streifzuge, welchen Herzog Friedrich von Schwaben 1131 nach Oberschwaben machte, mit Memmingen und Altdorf verbrannt, aber i. J. 1138 wieder aufgebaut worden seyn. Es scheint jedoch, selbst nach Conrad von Ursperg, diese Verheerung bloß die Umgegend betroffen zu haben. Der Umfang der neuen Stadt war klein und ging nur bis auf den heutigen Holzmarkt, der später noch der Hirschgraben hieß; auf der andern Seite stand, nach einer Urkunde K. Rudolphs I., die Sanct Michels Kapelle noch 1284 in der Vorstadt. Der Wohlstand und das Ansehen der Stadt vermehrten sich theils durch den Zulauf an Menschen, welche hier Schutz und Freiheiten fanden, theils durch den Handel, welcher zum Theil von Venedig seinen Zug an den Bodensee und von da über Ravensburg nach Norden und Osten nahm.[6] Die Welfen schon scheinen Ravensburg begünstigt zu haben, noch mehr aber thaten dieses die Hohenstaufen, welche ohnedieß den Städten und bürgerlichen Freiheiten hold waren.[7] Die Welfen und Hohenstaufen hatten zu Ravensburg ihren eigenen Ammann oder Schultheißen (Minister), welcher in ihrem Namen die Gerichtsbarkeit übte. Die Urkunden nennen um das J. 1150 den Gebizo von Bisenburg, seinen Vater Hermann, der sich auch von Ravensburg, wohl Neu-Ravensburg schrieb; Bernhard v. Bernried, unter dem K. Friedrich II.; v. Braunsperch unter Konrad und Konradin.[8] Mit der Zunahme an| Reichthum und Bevölkerung und dem Verfall der Hohenstaufen hob sich die Macht Ravensburgs, und diese Stadt behauptete sich unter den Stürmen des Zwischenreichs, ohne sich einem Herrn zu unterwerfen. Als K. Rudolph I. sein Augenmerk auf das verlassene Erbe der Hohenstaufen warf, und ihre Güter in seinem und des Reichs Namen einzuziehen befahl, getraute er sich doch nicht, seine Ansprüche auf Ravensburg auszudehnen, vielmehr erklärte er es mittelst Urkunde dd. Basel den 16 Junius 1276 als eine unmittelbare Reichsstadt, bestätigte 1288 dd. Rottenburg ihre alten Rechte und Freiheiten nochmals und ertheilte ihr das Recht, alle Samstage einen Wochenmarkt zu halten. K. Adolph und seine Nachfolger erneuerten die Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Stadt und thaten neue hinzu, s. u.

Ravensburg war nun eine unmittelbare Reichsstadt mit Sitz und Stimme auf den Kreis- und Reichstagen. Man fing auch schon frühe an, eine umfassende Bürgerordnung nach dem Vorbilde der Ulmer Stadtordnung zu entwerfen, wie die von 1303 bis 1384 gesammelten Gesetze, welche noch auf Pergament geschrieben im Original vorhanden sind, zeigen, s. Eben, H. III. Aus den Gesetzen geht hervor, daß die Verfertigung von Leinen- und Grautuch-Waaren eine für Ravensburg nicht unbedeutende Erwerbsquelle war.

Mit der Zunahme an Wohlstand und Bevölkerung zeigte sich auch das Bedürfniß einer Vergrößerung des Umfangs der Stadt; diesem abzuhelfen wurde im J. 1350 die Stadt erweitert, und der ganze Theil vom Holzmarkt bis zum untern Thore ummauert. Sowohl die Bürger der Stadt als die Stadt selbst und ihre Stiftungen erwarben in der Umgegend mehrere einzelne Höfe, Weiler und Dörfer. Die vorzüglichsten Erwerbungen der Stadt waren die der Herrschaften Schmaleck, Bettenreute, Zußdorf, Dankertsweiler und Wolpertschwende,| Mochenwangen etc., welche aber später zum Theil wieder verloren gingen, s. u.[9]

Die Quellen, aus welchen der Reichthum der Stadt floß, waren die Zölle, das Umgeld, die Bürger-Aufnahme- und Straf-Gelder und die Steuern. Letztere wurden nach dem Vermögen umgelegt, und nach Nothdurft erhöht. Um das J. 1500 gaben die Möttelin ihr steuerbares Vermögen allein auf 150.000 fl. an und zahlten jährlich 445 fl. Steuer. Früher hatte Ravensburg eine eigene Münzstätte, in welcher auch Hohlpfennige mit dem Stadtwappen geschlagen wurden. Schon im J. 1289 geschieht ein Kauf nach Ravensburger Währung.[10] Im J. 1402 wurde Lucas von Straßburg als Münzmeister nach Ravensburg mit besondern Rechten berufen. 1702 wurden die Ravensburger Münzen als zu geringhaltig abgeschätzt, und 1705 die Münzstätte auf Befehl des schwäb. Kreistages mit der von Buchhorn zerstört. Unter den Ravensb. Münzen zeichnet sich die Denkmünze auf das Normaljahr von 1624 in Gold und Silber aus.

Der geänderte Gang des Handels, die vielen Fehden und Kriege der Städte, in die Ravensburg mit verwickelt war, hauptsächlich der Ausgang des schmalkaldischen Bundes (1546) und die Verheerungen des 30jährigen Krieges führten auch den Verfall des frühern Wohlstandes dieser Stadt herbei.[11]

Als besondere Ereignisse der Stadt Ravensburg verdienen hier ausgeführt zu werden: Im J. 1311 fand zu| Ravensburg ein großes Tournier für den Adel aus Schwaben, Franken, Bayern und die Rheinländer statt, welchem 13 Fürsten, 40 Grafen, 35 Ritter und 110 Edelleute anwohnten.[12] Frühe schon hatten sich Juden in Ravensburg niedergelassen, da aber ein Jude, Eleazar, einen Christenknaben (1428) ermordet haben sollte, so wurde nicht nur der Thäter mit seinen Helfern hingerichtet, sondern auch (1430) die Juden auf immer aus der Stadt verbannt.[13] Im J. 1441 starben an die 1000 Personen; 1449, ohne die Kinder, 1450 Erwachsene; deßgleichen 1628 vom August bis Weihnachten 400. Im J. 1635 wütheten der Hunger und die Pest so sehr, daß über 3000 starben. Vergl. auch oben „Schicksale“ S. 83. Die Reformation fand anfänglich bei den örtlichen Verhältnissen Ravensburgs wenig Eingang. Noch i. J. 1530 schrieb die Stadt Überlingen an den K. Karl V., daß sie mit Ravensburg und Buchhorn der alten Lehre getreu bleiben wolle. Doch 10 Jahre später. 1540/44, wendete sich ein großer Theil der Bürgerschaft der Reformation zu. Ein Ortsgeistlicher, Konrad Konstanzer, und der Stadtschreiber Gabriel Kröttlein, waren ihre vorzüglichsten Beförderer; ihre Gegner waren die Geschlechter (Patrizier). Im J. 1544 gewann die evang. Bürgerschaft die Oberhand, ein neuer Rath wurde eingesetzt und die Karmeliter und die katholischen Geistlichen wurden aus der Stadt| vertrieben. Ohne Erfolg war die Abordnung des Abtes Gerwig Blarer von Weingarten von Seiten des Bischofs, und des Gr. Hugo von Montfort von Seiten des Kaisers. Den 20 April 1546 trat Ravensburg dem schmalkald. Bunde bei und verbot (20 Mai 1546) die Ausübung des kathol. Gottesdienstes. Nach dem unglücklichen Ausgang des schmalkaldischen Krieges mußte die Stadt 18.000 fl. Strafe erlegen und mehrere Rechte an die österreichische Landvogtei abtreten, auch 1548 das Interim annehmen.[14] Nach dem westphälischen Frieden (1648) wurde die Parität auf den Zustand des Normaljahrs 1624 eingeführt; der Rath wurde von beiden Confessions-Verwandten gleich besetzt, ebenso die städtischen Ämter; die Pflegen und Stiftungen wurden vertheilt und so der Zustand hergestellt, welcher ohne wesentliche Abänderung bis auf das J. 1803 verblieb. Nach dieser Errichtung waren 2 Bürgermeister, 1 katholischer und 1 evangelischer, die von 4 zu 4 Monaten abwechselten, ebenso 2 geheime Senatoren aus den Patriziern, 2 geheime Senatoren aus der Gemeinde, der Rechts-Consulent und Syndikus, welche den innern Rath ausmachten; noch weitere 2 Senatoren von den Patriziern und 8 von der Gemeinde bildeten mit dem innern Rathe den äußern. Die Gemeinde wurde durch 12 weitere Rathsherren, von jeder Confession 6, und durch einen Zusatz von 22 sogenannten großen Rathsherren in wichtigern Fällen vertreten.

Wir fügen hier dem Manuscripte, dessen Gange wir folgten, noch einige weitere Zusätze über Rechte und Freiheiten der Stadt, als Reichsstadt, und über ihre Verfassung, ihr Gebiet und ihren Finanz-Zustand bei.

Es ist eine irrige Vorstellung, wenn man glaubt, mit irgend einer kaiserlichen Urkunde sey eine Stadt auf einmal zur Reichsstadt in dem Sinne erhoben worden, den wir mit dem Begriff einer freien Reichsstadt gemeiniglich verbinden.| Reichsstadt konnte eine Stadt seyn, ohne daß sie deßwegen eine freie, selbstständige Stadt, ein unabhängiger Staatskörper war, sie war nur darin von andern Städten verschieden, daß sie nicht unter einem Landesherrn, sondern unter dem Kaiser unmittelbar stand und dieser ihr Landesherr war. Die Rechte und Befugnisse eines unabhängigen Staatskörpers mit eigener Regierung wurden erst allmählig erworben. So war es auch bei Ravensburg. Es war schon durch die von K. Rudolph von Habsburg und seinen Vorgängern im Zwischenreich verfügte Einziehung der Welfischen Verlassenschaft zum Reiche kaiserliche Reichsstadt, wie Altdorf Reichsflecken, geworden. Kaiser Rudolph I. erklärt daher auch in der oben angeführten Urkunde von 1276 die Stadt nicht eigentlich zur Reichsstadt, er nennt sie vielmehr schon „Unsere und des Reichs liebe getreue Bürger,“ und gibt der Stadt nur die Versicherung, daß sie in Ewigkeit vom Reich weg nie veräußert oder verpfändet werden solle, welcher Versicherung er dann noch einige besondere Rechte und Freiheiten, namentlich: 1) die Befreiung von fremden, offenen Richtern, Herzogen, Grafen etc., 2) die Befreiung der Güter von fremdem Feudalverbande, 3) das Recht, daß alle Einwohner zu den öffentlichen Lasten gleich angelegt werden dürfen, beifügt. Durch Urkunde vom 10 Jan. 1286 verlieh Rudolph der Stadt die Rechte und Freiheiten der Stadt Überlingen. K. Adolph bestätigte 1293 der Stadt die ihr verliehenen Rechte und ertheilte ihr durch Urkunde Dat. Landowe Id. Julii 1296 auch die Rechte und Freiheiten der Stadt Ulm. Kaiser Ludwig erkennt ihr 1339, unter Bestätigung ihrer Privilegien, noch insbesondere das Steuerrecht zu. Graf Ulrich von Helfenstein bezeugt als kais. Reichslandvogt, durch Urkunde von 1353, daß die Stadt Ravensburg gleich der Stadt Ulm über Blut richten möge, und K. Wenzel verleiht ihr das Recht des Blutbannes noch besonders durch Urkunde von 1396. Kaiser Karl IV. befreite die Stadt 1354 von auswärtigen Gerichten; ebenderselbe ertheilt 28. Jan. 1358 „Bürgermeister, Rath und Bürgern“ die Versicherung, daß| er die Vogtei, die Reichssteuer, das Ammannamt, das Umgeld und die Zölle nicht versetzen wolle. Alle diese Rechte waren also damals noch kaiserliche Rechte. Aber schon 1359 verlieh Karl der Stadt das Recht, daß sie, wie Ulm, den Ammann selbst wählen dürfe. Die Zölle, die Wage, sowie das Oberforstamt über den Altdorfer Wald, und andere Rechte waren anfänglich als kais. Lehen in den Händen von Privaten, Patriciern der Stadt und kamen von diesen an die Stadt. So erscheinen in dem Zeitraum von 1318 bis 1370 die Hagenach, die Heller, die Holbein, die Wolfegger im Besitze dieser Lehen, so wie zum Theil später noch die Hundbiß, die Linder, die Ranz im Lehensbesitze einzelner Forste des Altdorfer Waldes, bis sie dieselben an die Stadt verkauften. So kaufte, wie oben S. 94 schon gezeigt worden, die Stadt von Conrad Wolfegger und seinem Sohn Wölflin Wolfegger 1368 das Obristforstamt über den Altdorfer Wald und deren besondern Forst darin, die sie vom Reich zu Lehen hatten; 1370 von Hans Holbein einen Theil des Zolls, einen andern Theil nachher von Frick Heller; 1373 wird sodann Nikolaus Richlisreute mit seinen Söhnen im Namen der Stadt von K. Karl IV. mit dem Zoll und dem Oberforstamt belehnt. Ebenso wird die Stadt 1380 von Kaiser Sigismund mit dem obersten Forstamt über den Altdorfer Wald und den dreien besondern Forsten in demselben Walde, mit dem Zoll in der Stadt und mit der Wage, so zuvor Hans Engler inne gehabt, belehnt. Zu den Lehen kam dann später 1442 auch noch das Münzrecht hinzu; es folgt daher von 1442 bis 1791 ein kaiserlicher Lehenbrief auf den andern, wodurch der Stadt die Münze, der Zoll, die Wage und das Oberforstamt verliehen werden. Von Kaiser Matthias erhielt die Stadt zuletzt auch noch 1615 das Recht, mit rothem Wachs zu siegeln, nach damaliger Vorstellung wohl nicht weniger wichtig, als das Beholzungsrecht im (gemeinen) Altdorfer Walde, das ihr von K. Karl IV. schon 1366 verliehen worden war. S. Altdorfer Wald. Die Verfassung der Stadt hatte sich auf dieselbe| Weise entwickelt, wie in Ulm und in andern Reichsstädten. Wie dort, so gab es auch hier von alten Zeiten her zweierlei Einwohner – edle und nicht edle. Jene bestanden theils in den Nachkommen der Welfischen Lehens- und Dienstleute, die sich bei der Burg ihres Herrn niedergelassen hatten, theils auch aus solchen Edelleuten oder Freien, die von dem Land hinter den Mauern der Stadt Sicherheit gesucht hatten. Man nannte diese Einwohner, wie in Ulm, „Geschlechter,“ oder vorzugsweise „Bürger,“ während die übrige Einwohnerschaft mit dem Namen „Gemeine“ bezeichnet wurde. Wie natürlich, so war auch die Regierung und Verwaltung der Stadt in den Händen dieser Geschlechter. Erst später, als mit dem steigenden Wohlstande auch die Ansprüche der andern Einwohner stiegen, erhielten auch diese einigen Antheil an der Verwaltung. Es bildete sich jetzt in den reichen Kaufleuten und in den bedeutendern Gewerbsleuten ein Mittelstand, der wieder eine neue Abtheilung der Einwohner ausmachte, so daß sich die Einwohnerschaft in drei Klassen theilte: die der Geschlechter, die der Kaufleute und Honoratioren, und die der Zünfte; eine Abtheilung, die anfänglich den Zweck gesellschaftlicher Verbindung in besondern Gesellschafts- oder Trinkhäusern hatte, bald aber auch ihre politische Bedeutung bekam.

Die Gesellschaft der Geschlechter oder Patricier hieß, man weiß nicht warum „die Gesellschaft zum Esel;“ sie führte auch einen Esel im Wappen. Früher schon durch gemeinschaftliches Interesse verbunden, erhielt sie oder gab sie sich 1397 Statuten, den ersten „Eselsbrief,“ wovon der Inhalt bei Eben, H. III., S. 496 etc., nachgelesen werden kann.

In die Gesellschaft wurden auch auswärtige Edelleute aufgenommen, was um so weniger Anstand finden konnte, als, wie schon bemerkt worden, der Zweck der Gesellschaft zunächst der einer Trinkstube war.

Die letzten Patricier-Geschlechter, welche noch die Mediatisirung der Stadt erlebt haben, waren die Precht von Hochwart, v. Beck, v. Welz, v. Ortlieb, v. Knoll, v. Mertz,| v. Furtenbach, v. Bentele, v. Zelling. Unter die bedeutendern Geschlechter älterer Zeit gehörten die Sirgen, die Ankenreute, die Hundbiß, die Gelderich, die Möttelin, die Gremlich etc., sodann die Tafinger, die Volland, die Kolleffel u. a.

Die Gesellschaft zum Esel löste sich erst 1818 ganz auf. In diesem Jahre wurde das Gesellschaftshaus an den Kaufmann Prager um 3300 fl. verkauft und der Kaufschilling unter die noch lebenden Gesellschaftsglieder vertheilt.

Die Gesellschaft der Honoratioren hieß die Gesellschaft zum Ballen. Sie vereinigte die Kaufleute, Künstler, Gelehrte. Ihren Namen führte sie von ihrem Gesellschaftshause, das „Ballen“ genannt wurde. Das Haus, welches neben dem Gasthaus zum goldenen Rad steht, wurde 1813 an den Inhaber des letztern verkauft.

Die acht Zünfte hatten ebenso viele Zunfthäuser oder Trinkstuben.

Wie in Ulm, so wurde auch hier die anfänglich aristokratische Verfassung allmählich mehr demokratisch. Aber wie dort, so griff auch hier K. Karl V. in die städtische Verfassung auf eine dem demokratischen System nicht sehr günstige Weise ein. Er schickte 1551 eine Commission nach Ravensburg, welche Namens k. Majestät eine neue Regimentsordnung herstellte, wodurch die Geschlechter überall wieder die Oberhand erhielten. Alle bedeutenden Stellen in und außerhalb des Raths blieben ihnen ausschließlich vorbehalten. (S. Eben, H. III., S. 477 etc.)

Da die Geschlechter, mit Ausnahme eines einzigen, bei der katholischen Confession geblieben waren, so mußten, sollten die Evangelischen nicht von allem Antheil an der Regierung und Verwaltung ausgeschlossen bleiben, um der durch den westphälischen Frieden und näher noch durch den Lindauer „Pacifications-Vertrag“ von 1649 festgestellten Parität willen die den Patriciern vorbehaltenen Stellen zum Theil aus Familien der Gemeinen besetzt werden. Dieß änderte jedoch nichts in dem Geiste der Verfassung, es entstand dadurch nur ein neues, ein evangelisches Patriciat, und das aristokratische System| behielt um so mehr die Oberhand, als der Magistrat sich selber wählte.

Das Gebiet der Reichsstadt umfaßte i. J. 1802 die Stadt mit den auf dem Stadtbezirke gelegenen Parzellen, sodann die Herrschaften Schmaleck und Neuhaus und die dem Spital gehörigen Besitzungen Bavendorf, Wolpertschwende und Mochenwangen, eingetheilt in die Ämter: Althaus, Neuhaus, Bavendorf, Bitzenhofen, Hinzistobel, Mochenwangen, Winterbach und Wolpertschwende. Die Bevölkerung belief sich auf 5200 Einwohner. Die Landeshoheit hatte die Stadt in dem Stadtbezirke mit allen Rechten; außerhalb des Stadtbezirks hatte die Landvogtei die hohe Gerichtsbarkeit. Die viel angefochtenen Grenzen des hochobrigkeitlichen Stadtbezirks wurden durch Verträge mit der Landvogtei vom 19 August 1537 und 5 October 1547 festgestellt, welche im Auszuge bei Eben, H. II., S. 277 u. ff., zu lesen sind. Die Einkünfte der Stadt wurden amtlich auf 40.000 fl., von Eben auf 52.000 fl. berechnet. Sie flossen aus Grundeigenthum, Lehens- und Grundgefällen, Steuern und andern Abgaben. Die Steuern bestanden in einer Vermögenssteuer und in einer Kopf- oder Leibsteuer. Die Vermögenssteuer haftete auf Liegendem (10 kr. von 100 fl.) und Fahrendem (20 kr. von 100 fl.). Als Leibsteuer bezahlte ein Ehepaar 1 fl., ein männlicher Dienstbote 12 kr., ein weiblicher und ein Junge 6 kr. Fremde zahlten durchaus das Doppelte. Die Besteuerung des Vermögens geschah nach der eigenen Angabe, die jeder Pflichtige bei seinem Bürgereide zu machen hatte. Die Steuer hieß daher die Eidsteuer. In ältern Zeiten fand auch noch eine kaiserliche Reichssteuer oder Stadtsteuer statt. Sie bestand in 180 Pfd. Heller und wurde von dem Kaiser häufig verpfändet. Im J. 1440 kamen die von Klingenberg und nach diesen durch Erbschaft die von Nußdorf in den pfandschaftlichen Besitz. Unter den letztern löste die Stadt allmählig 152 Pfd. ab. Den Rest von 28 Pfd. überließen die letztern den Grafen von Fugger, welche die Steuer bezogen, bis dieselbe 1806 von Bayern für erloschen erklärt wurde.

| Durch den Lüneviller Frieden vom 9 Februar 1801 und den Separatvertrag zwischen Frankreich und Bayern vom 24 August d. J., dann durch den Reichs-Deputations-Schluß vom 25 Februar 1803 kam die Reichsstadt Ravensburg an die Krone Bayern und von dieser durch den oben erwähnten Staatsvertrag an die Krone Würtemberg, die am 13 November 1810 davon Besitz ergriff. Unter Bayern wurde Ravensburg der Sitz eines k. Landgerichts, unter Würtemberg der eines Oberamts, mit Unterordnung unter die damalige Landvogtei am Bodensee. Vergleiche 1ste Abtheilung. Als die Reichsstadt Ravensburg mit ihrem Gebiete 1802 an die Krone Bayern fiel, hatte sie mit jenem eine bedeutende Schuldenlast; mehr als 200.000 fl. Capital hatten die Stiftungen allein zu fordern, und im Ganzen belief sich die Schuldenmasse auf 462.156 fl., einschließlich einer Schuld von 62.167 fl., die auf der Stadt allein lagen. Den größten Theil der Einkünfte hatte die neue Landesherrschaft an sich gezogen, es war also der Stadt nicht mehr möglich, ihre alten Verpflichtungen zu erfüllen. Es wurde daher i. J. 1804 ein Schulden-Tilgungsplan entworfen und eine eigene Schuldentilgungs-Kasse errichtet, zu der auch die bayerische Staatskasse, sowie die Stiftungen der Stadt, ihre Beiträge leisten sollten. Allein diese Beiträge blieben bald aus, und die Schulden und Verlegenheiten wuchsen. Unter der würtembergischen Regierung suchte man zwar zu helfen, leistete Beiträge aus der Staatskasse und gewährte verschiedene Erleichterungen; allein die erschöpfenden Kriegsjahre hinderten eine gründliche Abhülfe: erst im J. 1821 trat eine solche ein. Durch zwei Vergleiche vom 3 Mai 1821 wurden erstlich von der Stadt und Landschaft 267.000 fl., sodann von der Stadt allein noch 38.000 fl. Schulden auf die Staatskasse übernommen. Der letztern wurde überdieß zur Deckung ihres Deficits eine jährliche Rente von 3000 fl. aus der Staatskasse zugesichert und diese ihr auch sogleich dadurch gewährt, daß ihr ein Kapitalwerth von 60.000 fl. in Gütern, Waldungen und Gefällen übergeben wurde. Auch wurden die schon 1814 übernommenen Besoldungen| der evangelischen Geistlichkeit bleibend auf die Staatskasse überwiesen. Stadt und Landschaft verzichteten dagegen auf alle weitern Ansprüche an die Staatskasse. Nach diesen Ausgleichungen blieben der Stadt und Landschaft gemeinschaftlich noch 168.000 fl., der Stadt allein noch 10.100 fl. Schulden übrig. Bei der Vertheilung der gemeinschaftlichen Schuld fielen der Stadt 118.000 fl., den Landorten 50.000 fl. zu. Durch weitere Mittel und Ausgleichungen aber wurde die Schuld der Stadt von 128.160 fl. auf 32.930 fl. herabgebracht. Durch den Schulbau und andern Aufwand hat sich seit 1821 die Schuld der Stadt wieder vermehrt, dagegen ist die der übrigen Orte der alten Landschaft seitdem auf 30.000 fl. herunter gekommen.

Aus den schönen Umgebungen der Stadt, von denen oben schon die Rede war, verdient noch besonders erwähnt zu werden: die Kuppelau, ein großer, mit hohen Linden besetzter öffentlicher Platz, nebst einem Zimmerplatz, der einzige Allmand-Platz, den die Stadt aus der Veräußerungszeit unter Bauern gerettet hat, vor der Stadt zwischen der Schussen und der Straße nach Altdorf gelegen. Dieser anmuthige Platz, der seinen Namen ohne Zweifel von Koppelweide hat, was einst die ganze Au war, dient zu öffentlichen Festen und Vergnügungen, denen zu lieb im J. 1836 ein zierlicher Pavillon darauf erbaut wurde. Auch befindet sich die Schießstätte mit dem Schützenhause darauf.

Zur Gemeinde Ravensburg gehören noch nachstehende Parzellen, welche mit wenigen, unten besonders bemerkten, Ausnahmen in die katholische Stadtpfarrei und in die Schule Ravensburg gehören, Zehnten und Gefälle an die königliche Kammer entrichten und in Beziehung auf Ämtereintheilung mit Ravensburg gleich sind. Die Landeshoheit hatte, mit Ausnahme von 9 Parzellen, welche theils weingartisch, theils östreichisch, eine auch weissenauisch, waren und erst bei der neuen Gemeindeeintheilung 1826 zu der Stadtgemeinde gezogen wurden, in allen übrigen die Stadt Ravensburg. Die Ravensburger Orte kamen 1810 mit Ravensburg, die andern| schon früher mit der Landvogtei und mit Weingarten an Würtemberg, und zwar die P. 2, 6, 9, 13, 15, 22, 26, 28, 40.
  • 2) Albertshofen, ein Weiler mit 48 Einw., östlich von Ravensb., auf einer Anhöhe; die Gutsherrschaft und Landeshoheit, d. h. Niedergerichtsbarkeit mit Besteuerungsrecht, hatte vormals Weingarten, die h. und Forstgerichtsbarkeit dagegen die schwäb. österr. Landvogtei. Welf IV. übergibt 1090 den Ort unter dem Namen Hadeprechteshoven an das Kloster Weingarten. Werner von Alberathshofen verkauft 1378 ein Gut zu Ankenreute an die L. F. Kapelle zu Weingarten.[15]
  • 3) Allewinden, Weiler mit 12 Einw., 1/4 St. nördlich, auf einer Anhöhe am rechten Ufer der Schussen. Er theilt sich in O. und U. Allewinden, s. o.
  • 4) Bleiche, Hof mit 7 Einw. an der Schussen.
  • 5) Brielhäusle, Weiler von 2 Höfen, mit 4 Einw., 1/4 St. neben Allewinden. G. H. Spital Ravensburg.
  • 6) Burach, Hof mit 8 Einw., nordöstlich auf einer kleinen Anhöhe. Filial v. Altdorf, vormals landvogteiisch. Gutsherr war das Kloster Weingarten. Bei dem Hof befindet sich ein Weiher, auch stand ehemals eine Burg dabei, von der der Hof vielleicht seinen Namen hat. S. auch Fenken.
  • 7) Büchel, Hof mit 6 Einw., westlich.
  • 8) Deisenfang, H. mit 4 Einw. an der Schussen. Auf der hohen und forstl. Gerichtsbarkeits-Grenze der Landvogtei.
  • 9) Felz, H. mit 19 Einw., vormals landvogt.; Gutsherr war die Walter’sche Familie in Ravensburg, von welcher der Hof 1464 an Weingarten verkauft und als Lehen zurückerhalten, von Joh. Walter aber (1424) gänzlich dem Kloster überlassen wurde. Nach Auflösung des Klosters zog Österreich auch die Gutsherrschaft an sich.
  • 10) Friedberg, H. mit 5 Einw., auf dem rechten Ufer der Schussen.
  • 11) Goßnersgut, H. mit 7 Einw., 1/4 St. westlich, hat seinen Namen von der Ravensb. Familie Goßner.|
  • 12) Heimbrand, H. mit 9 Einw.
  • 13) Hinzistobel mit Neuhaus, W., 103 Einw., Fil. v. St. Christina, vormals Ravensb. unter h. und forstl. Gerichtsbarkeit der Landvogtei. Es gab einem Ravensb. Amte den Namen und wurde von der Stadt mit Schmaleck erworben. Zwei Lehenhöfe gehören dem Gr. v. Beroldingen-Ratzenried, von Oranien gekauft, zwei dem Siechenhause zum H. Kreuz, einer der Franz-Kaplanei in Ravensburg. Den großen und kleinen Zehnten hatte Sternberg-Weissenau, mit Ausnahme eines kleinen Antheils, den die Kirchenpflege in Ravensburg und die Locher’sche Familie zu Albertshofen, auch die k. Kammer, hatten, die jetzt auch den Weissenauischen Zehnten besitzt. Das Kloster Weissenau hatte schon 1180 von Herzog Welf V. Zehnten und Güter erhalten, und noch weitere Zehnten 1260 und 1264 von Ortolf von Haßenweiler, deßgleichen einen Hof im J. 1270 von Ulrich v. Bodmann gekauft. Von 1677 bis 1729 war das Amt Hinzistobel von Ravensburg an den Spital St. Gallen verpfändet.
  • 14) Hochweiher, auch Hochweiler genannt, H. m. 4 Einw., Filial von St. Christina, Zehntherr war Gr. von Sternberg, jetzt Ravensburg.
  • 15) Hochberg, H. m. 6 Einw., wohl das reichste, schönste Hofgut der Stadtgemeinde, auf einem Berge mit einem kleinen Weiher, gehörte dem Kl. Weingarten unter hoher und niederer Gerichtsbarkeit der Landvogtei.
  • 16) Höll, H. m. 6 Einw., in einem engen, ungemein romantischen Thale, durch das der Krebsbach fließt, vorm. Ravensb. unter hoher Gerichtsbarkeit der Landvogtei.
  • 17) Hub, H. m. 6 Einw., unter h. Ger. der Landvogt. G. H. Spital Ravensburg.
  • 18) Krebsergut, H. mit 10 Einw., vormals Ravensburgisch.
  • 19) Krettler, H. m. 3 Einw., s. o.
  • 20) Kutter, ein Landhaus der Kutter’schen Familie, an der Straße nach Altdorf, mit 5 Einw.
  • 21) Langgut, H. m. 4 Einw.
  • 22) Lochen, H. m. 6 Einw. Wie P. 6. Hatte einen eigenen Adel. Heinrich von Lochen verkauft 1353 zwei Güter zu Notzenhausen. Fritz von Lochen verkauft 1403 den Hof L. an Weingarten. S. auch Fenken.
  • 23) Lumper, H. mit 5 Einw., zum Heiligkreuz gehörig, früher unter landvogteilicher Hoheit.
  • 24) Molldiete mit Neumolldiete, W. m. 12 Einw.,| in schöner hoher Lage mit weiter Aussicht, nach St. Christina eingepfarrt. Die Zehnten waren Sternberg-Weissenauisch, im Übrigen s. oben.
  • 25) Mühlbruck, H. m. 5 Einw. Es liegt am Ende der Vorstadt Pfannenstiel, jenseits der Schussen an der Brücke; es gehörte vormals zu Weissenau, das von seinem Stifter Gebizo auch Mühlbruck erhielt. Der Hof theilte sich später in zwei Theile, wovon der eine, der immer Weissenauisch blieb, von einem ehemaligen Inhaber den Namen „Wernershof“ erhielt. Bei Mühlbruck befand sich ein freier Platz, jetzt ein Privatgarten, wo das kaiserliche Landgericht „bei der Mühlbruck an der Schussen“ gehalten wurde, das in späterer Zeit in die Stadt verlegt wurde.
  • 26) Oppeltshofen, W. m. 35 Einw., östlich, wie Parz. 2. Herzog Welf schenkt im Jahr 1055 Opoldeshovin dem Kloster Weingarten.
  • 27) Pelzmühle, Haus m. 2 Einw., s. o.
  • 28) St. Christina, Pfarrweiler, südlich auf dem Berge hinter Veitsburg, ¼ St. von Ravensburg, mit 46 Einw. Die Pfarrkirche mit dem Pfarrhause, Meßner- und Schulhause liegt sehr malerisch auf dem Rücken des Berges, etwas tiefer in den Weinbergen der Weiler. Der Ort stand vormals unter der Hoheit der Stadt Ravensburg, mit Ausnahme der hohen und forstl. Gerichtsbarkeit, welche die Stadt durch den Vertrag von 1547 der Landvogtei hatte abtreten müssen. Die Patronats- und Gutsherrschaft über die Kirche und ihr Gut hatte das Kloster Weissenau, später Gr. Sternberg. In die Pfarrei gehören dermalen die Weiler Hinzistobel, Knollengraben, Ittenbeuren und Schornreute, mit den Höfen Hochweiher und Molldiete. Früher war auch die St. Jodokskirche in Ravensburg Filial, s. oben. Das Patronat ist jetzt königlich. Die Pfarrschule ist zu St. Christina. Die Pfarrstelle ist eine der ältern des O. Amts. Schon im J. 1253 mußte die Pfarrkirche neu erbaut werden, weil die frühere Alters halber baufällig geworden war. Das Patronat mit dem Kirchensatz schenkte im J. 1197 laut Urkunde d .d. Schweinhausen 3 Cal. August, Herzog Philipp von Schwaben, mit seiner Gemahlin Irene, dem Kloster Weissenau zum Unterhalt des damaligen Frauenklosters. Im J. 1200 wurde die Pfarrstelle dem Kloster einverleibt, welches diese durch einen Klostergeistlichen bis zur Aufhebung des Klosters (1803) versehen ließ. Nach der Aufhebung des Klosters nahm Österreich die Kirche mit ihren Zehnten und Gefällen in Beschlag und setzte dem Ortspfarrer 600 fl. aus. So ging der Besitz mit der Landvogtei 1806 auch an Würtemberg über, während der Weiler erst mit Ravensburg 1810 würtembergisch wurde. Im| Jahr 1814 wurde mittelst Vertrags das Patronat mit Zugehör an den Gr. v. Sternberg zurückgegeben, kam aber mit Weissenau an die Krone zurück.
  • 29) Semper, H. m. 9 Einw.
  • 30) Sennerbad, Badhaus und Gut an einer sanften Anhöhe, 1/4 St. nordwestlich, mit 6 Einw. Das Bad gehörte dem Frauenkloster in Ravensburg, nach dessen Aufhebung es an einen Privatmann verkauft wurde. Lage und Aussicht sind ungemein lieblich. Die Einrichtung ist einfach, aber zweckmäßig. Das Bad wird von den Anwohnern fleißig besucht. Es genießt bei dem Landvolk großes Vertrauen und wird bei rheumatischen und arthritischen Übeln, chronischen und Hautkrankheiten gebraucht. Über sein Wasser s. S. 11. Ein Sennerbad und Gut wurde schon 1269 von Heinrich von Königsegg an das Kloster Weingarten verkauft.
  • 31) Sennergut ,ein Landgut mit 3 Einw. S. Sennerbad.
  • 32) Schmalzgrub, H. mit 5 Einw., 1/4 St. westlich, in einem Thale.
  • 33) Schornreute, am Flattbach gelegen, ein vormals Ravensburg. Weiler, mit 50 Einw., 3/4 St. südöstlich, nach St. Christina eingepfarrt. Der Ort hat zwei Papierfabriken, darunter eine endlose von Brielmaier. Der Webermeister Michael Reischmann in Sch. schrieb eine Chronik von Ravensburg, die sein Sohn der Stadt in Handschrift überließ.
  • 34) Storchen, Weiler, der sich in Hinter- und Vorder-Storchen theilt, mit 10 Einw., s. o.
  • 35) Strauben, W. m. 12 Einw., gleichfalls in Hinter- und Vorder-St. getheilt.
  • 36) Veitsberg oder Veitsburg, ein Landgut sammt Wirthschaft mit Nebengebäuden und 14 Einw., auf einer steilen Bergecke über der Stadt Ravensburg, mit einer weiten und schönen Aussicht, die sich noch über einen Theil des Bodensees erstreckt. Auf dem Platze stand die alte Burg Ravensburg, der Berg wird daher auch jetzt noch der Schloßberg genannt. Den Namen Veitsberg hat er von einer Kapelle zu St. Veit. Er ist von dem übrigen Bergrücken, worauf rückwärts St. Christina liegt, durch einen sichtbar künstlichen Einschnitt abgeschnitten. Es steht noch ein festes Thor, durch das man in den innern, von Mauern und Gebäuden umgebenen, Raum gelangt. Außerhalb stand die Veitskapelle, wovon des Kloster Weingarten das Patronatrecht hatte. Die Kapelle wurde erst 1833 abgebrochen. Die Burg war, wie schon oben bemerkt worden, neben und nach Altdorf der Sitz und die Heimath der Welfen, wo sie gemeiniglich| sich aufhielten. Dahin brachte Herzog Welf III. den gefangenen Siegfried, Bischof von Augsburg (1088) in sichere Verwahrung; dahin Herzog Heinrich von Bayern seinen Feind Gr. Konrad von Wolfratshausen, (1125), dahin seine Gattin Gertrud, Kaiser Lothars Tochter nach den Vermählungsfestlichkeiten auf dem Gunzlech (1127). Hier wurde auch Heinrich der Löwe, Heinrichs des Schwarzen Sohn, 1129 geboren. Ein Beweis der Festigkeit und der Sicherheit, welche diese Burg gewährte.

    Obgleich mit der Stadt eng verbunden, blieb doch die Burg davon getrennt, in unmittelbarem Besitze von Kaiser und Reich. K. Heinrich VII. erwählte laut Urkunde, gegeben zu Brixen XI. Kal. Aug. 1311 den Diethegen von Kastel wegen seiner Verdienste zu seinem und des Reichs Burgmann auf der Burg Ravensburg (in nostrum et imperii Castrensem apud Castrum Ravenspurg), räumte ihm eine Wohnung auf der Burg ein und schenkte ihm 400 M. S. als Burglehen. Weil er aber das Geld nicht hatte, so verpfändete er ihm dafür und für andere 400 M. S., die er ihm geschenkt hatte, die Grafschaft Zeil. Mit der Landvogtei ging die Burg in den Besitz von Östreich über. Lange Zeit, von 1415–1641, war sie der Sitz des Landvogts; am 20 August 1647 wurde sie durch die Bosheit eines Papierers-Gesellen und eines östreichischen Soldaten, welche dafür am 23 September an einem Nußbaum auf dem Berge aufgehängt wurden, angezündet und verbrannt. Von dieser Zeit an wurde das Schloß nicht wieder aufgebaut. Später, nach Eben 1748, wurde es mit Zugehör der Stadt Ravensburg in lehenbarer Eigenschaft überlassen, welche den Platz, nachdem der Lehensverband aufgehoben worden war, 1798 an Privaten veräußerte.
  • 37) Vogelhäusle, H. mit 9 Einw., G. H. Spital Ravensburg.
  • 38) Wassertreter, W. mit 10 Einw., südlich am Flattbach, s. u.
  • 39) Wehrenhof, H. mit 5 Einw.
  • 40) Wernerhof, H. mit 7 Einw., vormals Sternberg-Weissenauisch, s. Mühlbruck.



  1. Die Stadt Ravensburg hat mit dieser Zehentablösung ein nachahmungswürdiges Beispiel gegeben. Nachdem der Ablösungsvertrag mit der Sternbergischen Grundherrschaft am 13 November 1823 zu Stande gekommen war, überließ die Stadt das angekaufte Zehntrecht dem Armenfonds, der nun mit den Zehntpflichtigen am 11 December 1823 einen Vertrag abschloß, wodurch die Zehentabgabe in eine jährliche, im 20fachen Betrag ablösbare Geldabgabe verwandelt wurde. Nach diesem Vorgange wurden dann auch die Weihnzehenten der Gr. Beroldingischen Gutsherrschaft Ratzenried behandelt.
  2. Unter den ausgezeichneten Ravensburgern glauben wir vornehmlich den kaiserlichen Historiographen Ladislaus Suntheim und den französischen General Börner ausheben zu müssen. Ladislaus Suntheim war Priester in Constanz, 1511 Canonicus in Wien und Kaplan und Historiograph des Kaisers Maximilian I.: er machte große Reisen und schrieb mehrere geschätzte Werke, darunter Familia Welphorum notissima et antiquissima; Familia generosorum Comitum de Wirtemberg, nunc Ducum Provinciae Wirtembergensis etc. Seine Chronik von Fürsten und Herren befindet sich in Handschrift auf der königl. Bibliothek in Stuttgart. Vergl. Mosers Würtemb. Bibliothek. Stuttgart 1795, S. 82 u. f. – Johann David Börner, geb. den 15 Sept. 1762, ging als ein junger Strumpfwebergeselle in seinem 18ten Jahr auf die Wanderschaft, ließ sich in Straßburg unter das franz. Militär anwerben und diente längere Zeit in Westindien, kam 1800 nach Frankreich zurück und stattete als franz. Oberst seiner Vaterstadt einen Besuch ab, in der er sich auch bei einem zweiten Besuch mit Anna M. Kutter ehelich verband. Unter Napoleon machte er die Feldzüge 1805, 1806 und 1807 in Deutschland mit, und wurde dazwischen zu diplomatischen Sendungen gebraucht. Im J. 1809 machte er als Brigadegeneral in westphälischen Diensten, in die er nach der Wahl Napoleons getreten war, noch einen Zug nach Spanien mit, und kämpfte dort, bis ihn die Erschütterung seiner Gesundheit nöthigte, um seinen Abschied zu bitten. Nachdem er diesen erhalten, ließ er sich zu Nordheim im Elsaß nieder, widmete sich dort der Landwirthschaft und starb den 4 Mai 1829. Ausführlichere Nachrichten über die merkwürdigen Schicksale dieses Mannes gibt Eben, H. III. S. 542. – Als Landschaftsmaler zeichnete sich seiner Zeit (1665) Joh. Franz Reich aus. [WS: gemeint ist Franz Joachim Beich]
  3. Die Flattbachs-Quellen entspringen auf Ravensburgischem Grund und Boden, mußten aber durch Weissenauische Lehengüter geleitet und darauf zusammengeführt werden. Die Befugniß dazu erwarb sich die Stadt schon frühe und wahrscheinlich schon bei der Anlegung der unten bei Weissenau bemerkten Leitung des Flattbachs von Ravensburg nach Weissenau. Die älteren Verträge fehlen, nur neuere von 1533, 1610 etc. sind noch vorhanden.
  4. Das Pfarrhaus besteht aus 2 Gebäuden, dem eigentlichen Pfarrhaus, das 1757 auf Kosten des Klosters Weingarten und der Stadt neu gebaut worden, und dem sg. Capitelhaus. Das letztere wurde 1364 von einem Pfarrer, Griesinger, mit einem Jahrstage gestiftet, und 1605 von dem Kloster Weingarten mit dem Vorbehalt vergrößert, daß der Abt und andere Klostergeistliche in Kriegs- oder Pest-Zeiten dahin ihre Zuflucht nehmen können. Den Namen Capitelhaus erhielt es von den Landcapitels-Versammlungen, welche darin gehalten werden. Die Baulast des ersten Hauses ruht, vermöge Vertrags von 1603, auf der Gutsherrschaft v. Ratzenried als Großzehntherrn und der Stadt zu gleichen Theilen; die des Capitelhauses hatte das Kloster Weingarten und nach ihm der Graf v. Beroldingen, nachdem der Weingartische Zehnt auf diesen übergegangen war. Im J. 1830 wurde aber das Haus von dem Grafen gegen Übernahme der Baukosten überlassen, die nun aus Mitteln des Intercalarfonds bestritten werden.
  5. Wir folgten bei diesem Abschnitt einer aus der Feder des Hrn. Domcapitulars Dr. v. Vanotti geflossenen Arbeit.
  6. Schon frühe hatte R. einen Markt und lebhaften Marktverkehr: in einem Marktgetümmel kam der Stifter des Klosters Weissenau auf dem Marktplatz zu R. 1153 um’s Leben.
  7. Wie Schloß und Stadt Ravensburg von den Welfen an die Hohenstaufen gekommen, ist oben S. 77 schon gezeigt.
  8. Gebizo und Hermann konnten sich übrigens ganz wohl auch von unserm Ravensburg geschrieben haben, da die Ministerialen sich häufig von dem Sitz ihrer Herren schrieben. Es kommen auch noch andere Dienstleute vor, die sich von Ravensburg und ohne Zweifel von dem unsrigen schrieben. So z. B. Wernerus miles de ravenspurc cognominatus Mannestuk, der um’s J. 1194 dem Kl. Weissenau Güter schenkt, und noch Minister domini Welfonis genannt wird; ferner in einer Altshauser Urkunde von 1264 Manstokus de Ravenspurk. Eben so schrieben sich auch die Ritter v. Aistegen von Ravensburg, s. Löwenthal in der Beschreibung [Anm. S. 121] des OA. Tettnang. Dagegen gehörten die Göler von Ravensburg nicht unserm Ravensburg, sondern Rauenburg in der Pfalz an.
  9. Mit dem Wohlstande der Stadt wuchs auch ihr Ansehen nach Außen; sowohl in den Bündnissen der schwäbischen und der Bodensee-Städte unter sich, als in denen mit der Eidgenossenschaft nahm R. immer eine bedeutende Stelle ein. Zum erstenmal verbündete sich die Stadt 1333 mit dem Bischof von Constanz, den Städten Constanz, Lindau und Überlingen und mit den 5 ältern Cantonen der Schweiz.
  10. Und schon in der Münz-Verordnung des Bischofs Heinrich von Constanz v. J. 1240 ist von der Ravensburger Münze die Rede. Neugart C. D. Nro. 950. Im Jahr 1404, 1425 und 1501 schloß die Stadt mit Würtemberg und mit mehreren Reichsstädten Münz-Verträge ab.
  11. In einer bei Eben H. V. S. 298 abgedruckten Darstellung v. J. 1678 ist gesagt: „Bei der vorgenommenen ganz genauen Inquisition hat die Kais. Commission in rei veritate erfahren, daß in den ganzen [Anm. S. 123] schwäbischen und anderen Creysen kein Stand und Stadt sogar auf den Grund äußerst ruinirt und verarmt sey, als die Stadt Ravensburg, etc.“ Statt zu erwerben, mußte die Stadt daher auch das Erworbene theilweise wieder verkaufen, wie denn gleich nach dem 30jährigen Kriege die Vogtei Zusdorf, die Herrschaft Bettenreute, Schloß und Dorf Dankertsweiler und Anderes verkauft, theils verpfändet, diese jedoch nachher wieder eingelöst wurden. Vergl. auch 1 Abthl. S. 84.
  12. Eine Tafel, die in dem Gesellschaftshause „zum Esel“ aufgehängt war und nun im Hause des Uhrenmachers Lessing sich befindet, enthält ihre Namen.
  13. Der Mord soll in dem Hause Elazars am Hochzeittage seiner Tochter verübt worden seyn. Näheres darüber und über die Execution der Verbrennung s. bei Eben H. III. S. 556 u. ff.
  14. Laut Urkunde vom 16 Jan. 1547 mußte die Stadt an K. Karl V. selbst 30.000 fl. für ihre Aussöhnung bezahlen.
  15. Wir bemerken hier, daß wir nach Vorgängen überall da die Landeshoheit angenommen haben, wo sich die Nieder-Gerichtsbarkeit und das Besteurungsrecht bestanden, ohne Rücksicht auf die hohe Jurisdiction, malefizische und forsteiliche Obrigkeit, welche ohnehin selten zur Erscheinung kam, und der Ausübung der Polizei, der Civilgerichtsbarkeit und der nicht peinlichen Strafrechtspflege, sowie dem Gesetzgebungsrecht in allen diesen Beziehungen, keinen Eintrag that.