Beschreibung des Oberamts Ravensburg/Kapitel A 3
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a. Anzahl. Die Zahl der Ortsangehörigen des Oberamtsbezirks betrug im Jahre 1812: 18.590; 1822: 19.831; nach der Zählung von 1832: 21.782; am 15 December 1835: 22.320.
Von der Zahl der Ortsangehörigen im Jahre 1822 waren abwesend 1593, dagegen Fremde anwesend 3356, mithin waren ortsanwesend 21.594. Nach der Zählung vom 15 December 1834 betrug die wirkliche Ortseinwohnerschaft 23.000. Nach dem Stande von 1832 kommen auf 1 □ Meile 3068 Menschen, die Dichtigkeit der Bevölkerung bleibt demnach unter dem Mittel des ganzen Landes, welches sich auf 4394 stellt, sie ist aber größer, als die der angrenzenden Oberämter Saulgau (2992), Waldsee (2518), Wangen (2629), dagegen kleiner als die von Tettnang (3442).
b. Geschlechtsverhältniß. Von der oben angegebenen Zahl der Ortsangehörigen am 15 December 1835 sind männlichen Geschlechtes – 10641, weiblichen 11679, mithin mehr weibliche 1038, ein auffallender Unterschied, wonach sich die männliche Bevölkerung zur weiblichen wie 100 zu 1097/10 verhielte.
| c. Altersstufen Von der Bevölkerung im Jahre 1832 mit 21.782 standen in einem Alter:1) | unter 6 Jahren | 2576 | oder auf je 1000 E. | 118,3. | |||
2) | von | vollend. | 6–14 | Jahre | 3195 | . . . . . . | 146,7. |
3) | " | " | 14–20 | " | 2261 | . . . . . . | 103,8. |
4) | " | " | 20–25 | " | 2221 | . . . . . . | 102,0. |
5) | " | " | 25–40 | " | 4813 | . . . . . . | 220,9. |
6) | " | " | 40–60 | " | 4691 | . . . . . . | 215,3. |
7) | " | " | 60–70 | " | 1429 | . . . . . . | 65,6. |
8) | " | " | 70–80 | " | 524 | . . . . . . | 24,1. |
9) | " | " | 80–90 | " | 69 | . . . . . . | 3,2. |
10) | " | " | 90–100 | " | 3 | . . . . . . | 0,15. |
Summe | 21.782 | 1000,0. |
d. Familienstand im Jahre 1832:
Verehelichte | 6.268 | oder 3134 Ehen. |
Wittwer | 374. | |
Wittwen | 724. | |
Geschiedene | 6. | |
Unverehelichte | 14.410. | |
Summe | 21.782. |
Es kommen also auf 1 Ehe 69/10 und auf 1 Familie 49/10 Einwohner; das Durchschnittsverhältniß im ganzen Lande ist 65/10 E. auf 1 Ehe und 47/10 E. auf 1 Familie.
e. Kirchliches Verhältniß im Jahr 1832:
Christen: | ||
a. Evangelische | 1832. | |
b. Katholische | 19.950. | |
Juden | – | |
Summe | 21.782. |
f. Standes-Verhältniß im Jahr 1822:
Adelige | 38. |
Bürgerliche | 19.793. |
Summe | 19.831. |
g. Gewerbs- und Nahrungs-Verhältnisse im Jahr 1822.
Bauern | 1451. |
Taglöhner | 405. |
Gewerbsleute | 1696. |
Ohne Gewerbe | 94. |
Die größere Anzahl von Fremden rührt hauptsächlich von dem Bedürfnisse der Landwirthschaft her, welche, zumal in den Sommermonaten, mehr Hände erfordert, als vorhanden sind. Auf welche Weise die Arbeiter gedungen werden, davon wird noch unten bei Leben und Sitten die Rede seyn.
(nach dem 10jährigen Durchschnitt von 1812/22 und 1822/32).
a. Geboren wurden jährlich
1812/22. | 1822/32. | ||
männlich | 339 | 356 | |
weiblich | 330 | . . . . | 349 |
– | 669 | . . . . | 705 |
darunter unehelich | 83 | . . . . | 102 |
Todt kamen zur Welt 1812/22 im Durchschnitt jährlich 12.
b. Gestorben sind jährlich
1812/22. | 1822/32. | ||
männlich | 344 | . . . . | 331 |
weiblich | 333 | 302 | |
– | 677 | . . . . | 633 |
Unter den Gestorbenen waren 1812/22 Kinder unter 1 Jahr 244, Personen über 60 Jahr 166.
c. Wanderung. Die Einwanderungen im Ganzen betrugen von 1822/32 1884 männlichen und 2107 weiblichen Geschlechts, zusammen 3991; die Auswanderungen in gleichem Zeitraume 2796, und zwar 1241 männliche und 1555 weibliche.
d. Veränderungen im Stande der Ehen. Von 1812/22 wurden im Durchschnitt jährlich 136 neue Ehen geschlossen, durch den Tod wurden 133, und durch Scheidung 3 Ehen getrennt.
Die jährlichen Geburten verhielten sich zu den Lebenden von 1812/22 im Durchschnitt wie 1:291/6, von 1822/32 wie 1:296/10; im Vergleich mit andern Oberämtern gehört Rav. zu denjenigen, wo die Fruchtbarkeit am geringsten ist, das Durchschnitts-Verhältniß des ganzen Landes ist wie 1:26,1. Die unehelich Gebornen verhielten sich zu den ehelichen von 1812/22 1:81/12, von 1822/32 wie 1:69/10, also mehr als das Durchschnitts-Verhältniß vom ganzen Lande. Auf 100 weibl. Geburten kommen 102 männliche. Die Todtgebornen verhielten sich zu den Gebornen von 1812/22 wie 1:57, die Gestorbenen zu den Lebenden von 1812/22 wie 1:2815/17, von 1822/32 wie 1:329/10. Die Sterblichkeit gehört also immer zu den größeren im Lande, da das Mittel in der letzten Zeit wie 1:343/10 ist.
Von 100 Kindern unter 1 Jahre starben 1812/22 über 38 wieder, ehe sie ein Jahr alt geworden. Auf 100 Gestorbenen weiblichen Geschlechts kamen von 1812/22: 103, und von 1822/32 109 männliche. Auf 146 Menschen kam 1812/22 jährlich 1 Heirath.
Außer von Ravensburg, Altdorf und Waldburg können wegen Mangels der frühern Specialtabellen keine Bevölkerungsverhältnisse der einzelnen Gemeinden angegeben werden, und auch von diesen nur sehr unvollständig, s. d. Ortsbeschreibung.
Zu den gewöhnlichen Vergnügungen des Volkes gehören Scheibenschießen und Kegelschieben, an welch letzterm selbst das weibliche Geschlecht Theil nimmt. Besonders großer Aufwand wird bei Hochzeiten gemacht. Auf die Hochzeiten folgen am Sonntag darauf und später noch die sogenannten „Hochzeitschenken,“ welche in Tanz und Zechen bestehen. Es wird dabei nicht geschenkt, sondern bloß etwas mehr Zeche bezahlt, was den Verheiratheten zu Gut kommt. Nur Verwandte geben eigentliche Hochzeitsgeschenke; diese aber sehr bedeutend. Die s. g. Hochzeitschenken werden mehrmals in den verschiedenen Wirthshäusern oft noch 1/4 Jahr nach der Hochzeit wiederholt. Daher kommt es auch, daß z. B. in Altdorf selten ein Sonntag vorübergeht, an welchem nicht öffentliche Tanzmusik statt findet. Das Übermaß solcher Tänze und Trinkgelage veranlaßte schon früher beschränkende Verbote, welche im Jahre 1829 wieder erneuert werden mußten. Eine alte Volkssitte waren hier auch die beiden in manchen Gegenden noch jetzt bestehenden, Feuerfeste, das Johannis-Feuer und das Funken-Feuer, oder der Funken-Sonntag. Jenes wurde am Tage Johannis d. T., dieses am Sonntag nach Ascher-Mittwoch gefeiert. Sie bestanden darin, daß auf den Bergen große Feuer angezündet und bei diesen Tänze und jugendliche Turn-Übungen gehalten wurden. S. auch O. A. Saulgau S. 49. Gegen diese Feuertänze, als einen Überrest des Heidenthums, eiferte schon die Constantinop. Kirchenversammlung im J. 680, gleichwohl erhielten sie sich bis auf die neueste Zeit; noch im J. 1833 sah sich das Oberamt Ravensburg veranlaßt, die Verbote derselben zu erneuern.
| Unter den Güterbesitzern in Oberschwaben, namentlich in den O. A. Saulgau, Waldsee, Ravensburg, Leutkirch, sind wenige, die nicht Kinder aus dem benachbarten Voralberg oder Tyrol, oder aus den ärmern Gegenden der Schweiz in Diensten haben. Die Sitte, wie diese Kinder gemiethet werden, verdient hier noch eine besondere Erwähnung. Die Kinder kommen in der Fastenzeit unter Begleitung älterer Personen schaarenweise ins Land, begeben sich in die Oberamtsstadt und sitzen auf dem Markt herum, wo die Bauern sie den ältern Personen auf eine Zeitlang gleichsam abhandeln, und auf ihre Höfe hinaus nehmen. Um Martini ziehen sie in große Gesellschaften vereinigt wieder in ihr Vaterland zurück. Diese Kinder, Knaben und Mädchen, sind 8 bis 16 Jahre alt, und werden als Treib- und Hirtenbuben, die letztern als Kindsmägde gebraucht; sie erhalten freie Kost, Kleidungsstücke und im Ganzen 3–10 fl. Lohn, je nach dem mit dem Bauern bestehenden Vertrag. In Würtemberg sind es hauptsächlich die Städte Ravensburg, Wangen und Waldsee, wo diese jungen Älpler sich an bestimmten Tagen einfinden. In Ravensburg kommen jedoch die meisten zusammen, hier trifft man oft an einem Markttage im März 150–200 solcher Kinder. Arm und rauh erzogen, werden sie von den oberschwäbischen Bauern sehr gern angenommen; von einem Schulunterricht ist natürlich keine Rede.Majorate sind allgemein eingeführt, doch hat der Nachgeborene die Heimath auf dem Hofe und kann nicht vertrieben werden.