« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Neuenbürg Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

In allen Orten des Bezirks war der Staat entweder ausschließlich oder in Verbindung mit Anderen, wie z. B. in Feldrennach und Neusatz mit der Krone Baden als Rechtsnachfolger des Klosters Frauenalb, in Loffenau mit der Amtskellerei Gernsbach (übrigens nur rücksichtlich einer Fläche von 60 Morgen) Grundherr und bezog als solcher daselbst theils allein, theils in Gemeinschaft mit den gedachten Rechtspersonen die grundherrlichen Gefälle.

Abgesehen von den Staatswaldungen befinden sich im Oberamtsbezirk keine geschlossene Staatsdomänen.

Das Gesetz vom 18. Juni 1849, betreffend die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets kam in Ansehung sämmtlicher Staatswaldungen den betreffenden Gemeinden wesentlich zu Statten.


B. Vormaliges Leibeigenschafts- und Lehenwesen.

Das Verhältniß der sogenannten Lokalleibeigenschaft, vermöge dessen ein Jeder, der sich in einem Orte, wo sie bestand, häuslich niederließ, leibeigen wurde, fand in den meisten Gemeinden, namentlich in Engelsbrand, Gräfenhausen, Grunbach, Kapfenhardt, Neuenbürg, Obernhausen, Ober-Niebelsbach und Salmbach statt.

In den zu dem ehemaligen Amt Liebenzell gehörigen Dörfern und Weilern Schömberg, Beinberg, Bieselsberg, Igelsloch, Maisenbach, Oberlengenhardt, Schwarzenberg, Unterkollbach, Unterlengenhardt und Zainen, wo „alle und jede Burger und Inwohner von Stadt und Land sammt derselben Weib und Kinder dem gnädigsten Fürsten und Herrn leibeigen“ waren, bestand das „Hauptrecht beim Mann in 1 fl. von 100 Pfund, bei Ausgesessenen im besten Stück Vieh und für | den Hünervogt in Wehr, Harnasch, Wath und Waffen,“ wogegen die Weiber frei waren.

Die Mannsteuer war allgemein und ebenso die Leibhenne; doch wurde letztere nur von Weibern und Wittwen gereicht. Die Mannsteuer betrug zwei Schillinge „uf Stephani,“ und drei Schillinge je im dritten Jahre, „da sie weisen mußten.“ Ledige Manns- und Weibsleute, die sich außerhalb des Amtes verehelichten, mußten sich mit dem Hünervogt umb die Ohngnoschaft vergleichen und eine Salzscheibe geben!“

In den zum vormaligen Amt Neuenbürg gehörigen Dörfern und Weilern Arnbach, Birkenfeld, Calmbach, Conweiler, Dennach, Dobel, Engelsbrand, Feldrennach, Gräfenhausen, Grunbach, Höfen, Kapfenhardt, Langenbrand, Obernhausen, Oberniebelsbach, Ottenhausen, Pfinzweiler, Rudmersbach, Salmbach, Schwann und Waldrennach, sowie in der Stadt Neuenbürg selbst bestand das Hauptrecht des Mannes bald im besten Stück Vieh und bald in 1 fl. von 100 Pfund, wogegen von Weibern nur die Ausgesessenen es (und zwar in der Regel das beste Oberkleid) zu geben hatten. Zu Leibsteuern gaben die Männer zwei, die Weiber 1 Schilling und „die leibeigen Mann mußten gewönlich allwegen im dritten Jahr uf Stephanstag weisen, daruf den Erscheinenden ein Mal ziemlich Essen und Trinken von der Herrschaft gegeben wurde.“

In den zu dem vormaligen Amt Wildbad gehörigen Dörfern, Weilern und Höfen, als Enzklösterle, Nonnenmiß, Spiesfeld u. s. w., sowie in der Stadt Wildbad selbst war „das best verlassen Haupt Viehs“ beim Mann und „ihr bestverlassen Kleid“ beim Weib das Hauptrecht. Die leibeigenen Männer reichten jährlich zu Beweisung der Leibeigenschaft uf Stephani zween Schilling Heller zu Mannsteuer und eine Frauensperson uf Faßnacht eine Leibhenne.“

Die Verhältnisse der Leibeigenen in den zum vormaligen Klosteramt Herrenalb gehörigen Dörfern, Weilern und Höfen, als Bernbach, Gaisthal, Kullenmühle, Moosbronn, Neusatz, Rothensol, Thälwiese, Zieflensberg u. s. w., waren, wie dieß bei den Klosterleibeigenen nach dem bekannten Sprichwort, „unterm Krummstab ist gut wohnen,“ überhaupt in der Regel der Fall war, sehr günstig; und nur bei zweien der angeführten Orte: Bernbach und Moosbronn, finden wir die Verbindlichkeit der Leibeigenen zur Leistung des Hauptrechts beziehungsweise der Mannsteuer in dem eben angeführten Umfang erwähnt.

Personalleibeigene fanden sich ebenfalls fast in allen Orten des Oberamtsbezirks.

| Die persönlichen Abgaben der Leibeigenen wurden schon durch die K. Edikte vom Jahr 1817 mit der Aufhebung der Leibeigenschaft gegenüber von dem Staatskammergut erlassen und nur die auf Gütern radicirten Realleibeigenschaftsgefälle mußten auch nachher noch entrichtet werden, indem die Leibeigenen in das Verhältniß von Grundholden traten, bis die Ablösungsgesetze vom J. 1836 nebst den Personalfrohnen auch diese Abgaben beseitigten.

Fall- oder Schupflehen trafen die Ablösungsgesetze von den Jahren 1817/19 keine im Bezirk. Dagegen kamen Erblehen in den meisten Orten des Oberamts vor, am häufigsten in Arnbach, Beinberg, Bieselsberg, Birkenfeld, Conweiler, Dobel, Engelsbrand, Igelsloch, Grunbach, Feldrennach, Kapfenhardt, Langenbrand. Maisenbach, Oberlengenhardt, Ottenhausen, Schwann, Schwarzenberg, Schömberg, Salmbach, Waldrennach und Unterlengenhardt. Bei den meisten dieser Lehen wurde in Folge der Leheneignungsedikte vom J. 1817 das Obereigenthum unentgeldlich abgelöst; die Laudemien wurden in einem äußerst milden Maaßstab abgelöst. (Das Kapital für die Ablösung der Laudemien im ganzen Bezirk belief sich auf die Summe von circa 14.000 fl.)

Nicht leibeigenschaftliche Frohnen kamen im ganzen ehemaligen Neuenbürger-Amt vor; und ebenso waren frohnpflichtig die Klosterhintersaßen zu Herrenalb und den dazu gehörigen Weilern Gaisthal, Kullenmühle u. s. w., ferner in Bernbach, Loffenau, Neusatz und Rothensol.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Häufiger noch als die Erblehngüter kamen im Bezirk die Zinsgüter vor, von denen in der Regel jährliche Zinsen und Gülten in Geld oder Naturalien gereicht wurden; sehr oft findet man namentlich auch die Verbindlichkeit zur Lieferung von Kälbern, jungen Hühnern, Hennen und Eiern, Mößnerlaiben, Mußmehl, Öl, Magöl, Wachs u. s. w. in den Lagerbüchern erwähnt. Alle diese Abgaben wurden indessen, soweit sie nicht schon früher beseitigt worden waren, durch die Gesetze von den Jahren 1848 und 1849 abgelöst.

Theilgebühren kamen im Bezirke höchst selten vor; wohl aber begegnen wir in den meisten Lagerbüchern der Bezirksorte gemischten Gerichts- und grundherrlichen Abgaben, besonders Beeden, Kellereisteuern, Vogtfrüchten, Concessionsgebühren, Gebäudezinsen und anderen Gefällen dieser Art. Diese Gefälle wurden ebenso wie die auf neu erbaute Gebäude gelegten Canones, die eigentlichen Zins- und Lehngefälle und die aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben, in so | weit sie nicht bereits durch die frühere Gesetzgebung beseitigt worden waren, durch die Grundentlastungsgesetze von den Jahren 1848 und 1849 vollständig abgelöst.


D. Die Zehnten.

Was die Zehnten anbelangt, so gehörte vor der Ablösung im Allgemeinen der große (Frucht)Zehnten in den meisten Orten des Bezirks dem Staat, den kleinen Zehnten bezogen gleich dem Heu- und Öhmdzehnten öfters die Ortspfarreien; doch waren auch mehrere Zehnten von diesen zur Vereinigung mit dem großen Zehnten an den Staat gegen entsprechende Äquivalente übergegangen, bevor die Ablösung eintrat.

Was die Zehnt-Verhältnisse in den einzelnen Orten des Bezirks betrifft, so waren dieselben folgende: Es bezog

in den großen – den kleinen Zehnten.
Neuenbürg der Staat, der Staat,
Arnbach der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Gräfenhausen,
Beinberg der die Stadtpfarrei Liebenzell,
Bernbach d. Großh. Baden, dagegen bezog den Novalzehnten die Krone Württemberg,
Bieselsberg der Staat; der Staat, doch war derselbe der Pfarrei zur Besoldung angewiesen,
Birkenfeld der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei,
Calmbach d. geistl. Verwaltung Neuenbürg, die Stadtpfarrei Wildbad,
Conweiler der Staat, 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Feldrennach,
Dennach der 1/2 der Staat, 1/2 Pfarrei Feldrennach,
Dobel der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Dobel,
Engelsbrand der 2/3 der Staat, 1/3 die Pfarrei Langenbrand,
Enzklösterle der der Staat,
Feldrennach der die Pfarrei Feldrennach,
Gräfenhausen der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Gräfenhausen,
Grunbach der 2/3 der Staat, 1/3 die Pfarrei Langenbrand,
Herrenalb der der Staat,
Höfen d. geistl. Verwaltung Neuenbürg u. d. Stadtpf. Wildbad, die Krone Württemberg und die Stadt-Pfarrei Wildbad,
Igelsloch der Staat; der Staat, doch war derselbe der Pfarrei als Besoldungstheil angewiesen,
Kapfenhardt der 3/4 die Pfarrei Langenbrand u. 1/4 d. Staat.
Langenbrand der 2/3 d. Staat u. 1/3 d. Pfarrei Langenbrand,
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Loffenau d. Domkap. Speier u. später d. Krone Baden, das Domkapitel Speier und später die Krone Baden,
Maisenbach der Staat, die Stadt-Pfarrei Liebenzell,
Neusatz der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Dobel,
Oberlengenhardt der der Staat, beziehungsweise die Pfarrei als Besoldungstheil,
Oberniebelsbach der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Gräfenhausen,
Ottenhausen der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Ottenhausen,
Rothensol der die Pfarrei Dobel,
Salmbach der 2/3 der Staat, 1/3 d. Pfarrei Langenbrand,
Schömberg der die Pfarrei Schömberg,
Schwann der 1/2 der Staat, 1/2 die Pfarrei Feldrennach,
Schwarzenberg der die Pfarrei Schömberg,
Unterlengenhardt der die Stadtpfarrei Liebenzell,
Unterniebelsbach      3/4 d. Staat und 1/4 d. geistl. Verwaltung Neuenbürg. die Pfarrei Gräfenhausen,
Waldrennach der Staat, die Stadtpfarrei Neuenbürg,
Wildbad der die Stadtpfarrei Wildbad.

Was den Heu- und Öhmdzehnten betrifft, so waren alle alten Wiesen und Mähefelder zehntfrei und nur die Novalwiesen der Zehntreichung – dem Novalzehnten – unterworfen[1].


E. Bannrechte.

Bannrechte wurden zur Ablösung in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Juni 1849 nur zwei angemeldet, nämlich zwei Mühlbannrechte, das eine zu Birkenfeld, wofür dem Berechtigten, Müller Bätzner, von dem Staat beziehungsweise der Gemeinde ein Ablösungskapital von 400 fl., und das andere zu Wildbad, wofür dem dortigen Müller Haisch eine Abfindungssumme von 600 fl. aus der Staats- beziehungsweise Gemeindekasse ausbezahlt wurde.

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2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk ist dem Schwarzwaldkreis zugetheilt, für welchen der Gerichtshof in Tübingen und die Kreisregierung in Reutlingen sich befinden; die Kreisfinanzkammer, welche ebenfalls in Reutlingen ihren Sitz hatte, ist mit den übrigen Kreisfinanzkammern seit 1. Mai 1850 in der Oberfinanzkammer zu Stuttgart vereinigt.

Die Bezirksbehörden haben sämmtlich ihren Sitz in Neuenbürg, nämlich:

a) das Oberamtsgericht, welchem untergeordnet sind das Gerichtsnotariat in Neuenbürg für die Gemeinden Neuenbürg, Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Engelsbrand, Feldrennach, Gräfenhausen, Grunbach, Kapfenhardt, Langenbrand, Ober-Niebelsbach, Ottenhausen, Salmbach, Schwann, Unter-Niebelsbach und Waldrennach; das Amtsnotariat in Wildbad für die Gemeinden Beinberg, Bernbach, Bieselsberg, Calmbach, Dobel, Enzklösterle, Herrenalb, Höfen, Igelsloch, Loffenau, Maisenbach, Neusatz, Ober-Lengenhardt, Rothensol, Schömberg, Schwarzenberg, Unter-Lengenhardt und Wildbad.

b) Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzt, dem Oberamtswundarzt und dem Oberamtsthierarzt. In Beziehung auf Straßen und Wasserbau und Hochbau ist der Bezirk den Inspectionen Calw zugetheilt.

c) Dem Cameralamt Neuenbürg[2] ist der Bezirk mit Ausnahme von folgenden zu dem Cameralamt Hirschau gehörigen Orten zugetheilt und zwar: Beinberg, Bieselsberg, Igelsloch, Maisenbach, Ober-Lengenhardt, Schömberg, Schwarzenberg und Unter-Lengenhardt. Hinsichtlich der indirecten Steuerverwaltung ist der ganze Bezirk dem Umgeldscommissariat Calw zugewiesen.

d) Zu dem Forstamt Neuenbürg gehören, mit Ausnahme der Gemeinde Enzklösterle und den der Gemeinde Wildbad zugetheilten Parzellen | Kohlhäusle, Nonnenmiß, Sprollenhaus und Sprollenmühle, welche dem Forstamt Altensteig und dem Revier Enzklösterle zugetheilt sind, die übrigen Orte des Oberamtsbezirks und zwar: 1) in das Revier Calmbach die Gemeinden Calmbach, Höfen (theilweise) und Wildbad (theilweise); 2) in das Revier Herrenalb die Gemeinden Bernbach, Dobel (theilweise), Herrenalb, Loffenau, Neusatz (theilweise) und Rothensol; 3) in das Revier Langenbrand die Gemeinden Engelsbrand, Grunbach, Höfen (theilweise), Kapfenhardt, Langenbrand, Neuenbürg (theilweise), Salmbach, Schömberg und Waldrennach; 4) in das Revier Schwann die Gemeinden Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Dobel (theilweise), Feldrennach, Gräfenhausen, Neuenbürg (theilweise), Neusatz (theilweise), Ober-Niebelsbach, Ottenhausen, Pfinzweiler, Rudmersbach, Schwann und Unter-Niebelsbach; 5) in das Revier Wildbad die Gemeinden Wildbad mit Ausnahme der oben angeführten dem Revier Enzklösterle (Forstamt Altensteig) zugetheilten Parzellen, und Calmbach (theilweise).

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen Hülfsbeamte für die Unterpfandsbehörden in folgenden Gemeinden: Arnbach, Beinberg, Bieselsberg, Birkenfeld, Enzklösterle, Feldrennach, Gräfenhausen, Igelsloch, Langenbrand, Maisenbach, Neusatz, Ober-Lengenhardt, Ober-Niebelsbach, Ottenhausen, Rothensol, Salmbach, Schömberg, Schwann, Schwarzenberg, Unter-Niebelsbach und Waldrennach. In den nicht genannten Gemeinden besorgen die Ortsvorsteher das Unterpfandswesen.

Die Verwaltungsgeschäfte werden in sämmtlichen Gemeinden des Bezirks von besonders aufgestellten Hilfsbeamten (Verwaltungsactuaren) besorgt, von welchen einer in Neuenbürg, einer in Calmbach und einer in Herrenalb wohnt, wo sie zugleich die Stelle eines Ortsvorstandes begleiten. In Wildbad besorgt theils der Ortsvorstand, theils ein Verwaltungsactuar die Verwaltungsgeschäfte.

Der Oberamtsbezirk besteht aus 35 politischen Gemeinden, wovon der Bevölkerung nach 7 der II. Classe und 28 der III. Classe angehören. Jede Gemeinde hat einen Schultheißen als Vorstand und zugleich für ihre Gemeinde-Verwaltung einen eigenen Rechner, den Gemeindepfleger, welcher, wenn die Gemeinde 2 oder mehrere Orte mit eigenen Markungen umfaßt, zugleich die Rechnungsführung über die, der Gesammtgemeinde gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben besorgt.

Neben den Gemeindepflegern und Steuer-Einbringern sind in | jeder Gemeinde Ortsacciser, welche die Stelle eines Cameral-Unterpflegers versehen, aufgestellt. Grenzacciser befinden sich in den Orten: Neuenbürg, Bernbach, Birkenfeld, Conweiler, Engelsbrand, Enzklösterle, Feldrennach, Gräfenhausen, Grunbach, Herrenalb, Loffenau, Neusatz, Ottenhausen, Salmbach, Schwann, Unter-Niebelsbach und Sprollenhaus. Ein Wasserzoller ist nur in Neuenbürg aufgestellt. Die Accisersgeschäfte werden von den Ortsvorstehern versehen in: Beinberg, Conweiler, Engelsbrand, Herrenalb, Kapfenhardt, Maisenbach, Neusatz, Rothensol, Salmbach und Unter-Lengenhardt, und von den Schullehrern in den Orten: Calmbach, Dennach, Ober-Niebelsbach, Schömberg und Sprollenhaus.

Der Oberamtsgeometer hat seinen Wohnsitz in Höfen.

b. Kirchliche.

Der durchaus evangelische, aus 13 Pfarreien mit 13 Geistlichen bestehende Bezirk steht mit Ausnahme der hiernach bezeichneten Gemeinden unter dem Decanat Neuenbürg. Dem Decanat Calw sind zugetheilt die Gemeinden Beinberg, Maisenbach und Unter-Lengenhardt; zu dem Decanat Nagold gehört die Gemeinde Enzklösterle. Die betreffenden Decanate sind sämmtlich der Generalsuperintendenz Tübingen untergeordnet. Die wenigen in einzelnen Gemeinden wohnenden Katholiken sind der katholischen Pfarrei Weil der Stadt zugetheilt, welche dem Decanat Stuttgart untergeordnet ist.


B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

Lateinische Schulen sind in dem Bezirke nicht vorhanden, dagegen bestehen in Neuenbürg und Wildbad Realschulen mit je einer Klasse und einem Lehrer; jene zählt 30, diese 36 Schüler.

Gewerbliche Fortbildungsschulen befinden sich in Neuenbürg mit einer Klasse und 37 Schülern, in Wildbad mit 2 Klassen und 43 Schülern und in Calmbach mit einer Klasse und 54 Schülern. Was die Volksschulen betrifft, so bestehen im Bezirk 33 mit 36 Schulmeistern, 6 Unterlehrern und 12 Lehrgehilfen. Die Gesammtzahl der Schüler betrug an Georgii 1859 –:· 3987. Industrieschulen, in welchen Nähen und Stricken gelehrt wird, bestehen in sämmtlichen Gemeinden des Bezirks. In Rothensol befindet sich eine Spitzenklöppelei und in Bernbach und Maisenbach bestehen Kittelstrickereien.

Eine Kleinkinderschule ist in Wildbad, in welcher 88 Kinder | von einer Lehrerin und einer Gehilfin beaufsichtigt und unterrichtet werden.

Außer diesen öffentlichen Schulanstalten bestehen in Neuenbürg eine lateinische Privatschule, gegenwärtig mit 7 Knaben, und in Wildbad eine höhere Töchterschule, in der 19 Schülerinnen von 4 Lehrern und einer Gouvernante unterrichtet werden.

Auch besteht in Neuenbürg die sogen. Schillerstiftung, die je am Sonntag den jüngeren Leuten Gelegenheit zur Lectüre in unterhaltenden und belehrenden Schriften bietet.

b. Wohlthätigkeitsanstalten.

Rettungsanstalten bestehen:

1) in Wildbad „die Herrenhilfe,“ ein Zweig der Dr. Wernerschen Kinderheilanstalt in Ludwigsburg; es werden daselbst Kinder, und zwar in der Regel solche, welche des Bades bedürfen, jedoch nur Sommers aufgenommen und verpflegt. Die Kosten werden theils mit den Kostgeldern, theils durch Privatbeiträge bestritten; der Erfolg ist ein günstiger und nach dem neuesten Jahresbericht befinden sich gegenwärtig 112 Kinder in der Anstalt.

2) In Herrenalb „die Thalwiese“ für verbrecherische Knaben, deren gegenwärtig 13 sich dort befinden. Die Knaben, welche über die Schuljahre hinaus, meist bis zum 18. Jahre in der Anstalt verbleiben sollen, werden von einem Hausvater und einem Lehrer in den Fächern der Werk- und Sonntagsschulen unterrichtet und mit Landwirthschaft beschäftigt. Das zu der Anstalt gehörige Gut beträgt, nebst den erforderlichen Gebäuden, 117 Morgen.

3) In Ober-Lengenhardt die Anstalt des Dr. Gustav Werner mit 23 Kindern, welche die Volksschule besuchen, mit leichten Handarbeiten und den Sommer über auf dem zur Anstalt gehörigen, 70 Morgen großen Gut mit Feldbau beschäftigt werden.

Frauenvereine bestehen in Wildbad und Calmbach zur Kostreichung an arme Kranke; überdieß befindet sich in Wildbad ein Frauenverein zur Unterstützung der Kleinkinderschullehrerin.

Ein Leichenverein mit 210 Mitgliedern besteht in Neuenbürg. In Sterbefällen erhalten die Hinterbliebenen des Verstorbenen 20 fl.; diese Summe wird in jedem einzelnen Fall mittelst Umlagen auf die Mitglieder erhoben.

Der Hilfsverein für entlassene Strafgefangene besteht seit 1837 und ist mit dem Centralverein in Stuttgart in Verbindung.

Die Oberamtssparkasse wurde im Jahr 1853 durch die | Amtskorporation gegründet; die Theilnehmer können Einlagen von 1–200 fl., Personen, welche in Privatdienstverhältnissen stehen, bis zu 500 fl. machen. Anfänglich war der Maximalfonds der Kasse auf 15.000 fl. bestimmt, gegenwärtig ist er auf 100.000 fl. festgesetzt. Ein Jahr nach der Gründung der Anstalt betrug die Zahl der Theilnehmer 131 und die Summe der Einlagen 5201 fl.; am 1. Januar 1859 hat die Zahl der Theilnehmer 1400 und die Summe der Einlagen 80.879 fl. betragen.

Armenhäuser sind beinahe in allen Orten des Bezirks vorhanden (s. die Ortsbeschreibungen).

c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Der im Jahr 1841 gegründete landwirthschaftliche Bezirksverein (s. hierüber S. 55).

d. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.

In Neuenbürg, Wildbad und Herrenalb haben Postämter ihren Sitz, in Calmbach ist eine Postexpedition und in Höfen, Schwann und Loffenau bestehen Postablagen; eine Telegraphenstation ist in Wildbad errichtet. Postverbindungen bestehen täglich einmal zwischen Neuenbürg und Herrenalb, Herrenalb und Gernsbach, Wildbad und Calw und von Wildbad über Neuenbürg, Pforzheim nach Mühlacker. Auf der letzteren Route geht den Sommer über ein zweiter Eilwagen; ebenso besteht wöchentlich dreimal eine Eilwagenverbindung zwischen Wildbad und Freudenstadt. Auf der Route von Wildbad über Calmbach und Höfen nach Neuenbürg und von da über Herrenalb nach Loffenau, wird der gesammte Verkehr durch die Post vermittelt, welche hiefür aus der Amtspflegekasse eine Entschädigung erhält; die übrigen Orte sind theils mit der Oberamtsstadt, theils mit den Postämtern Wildbad und Herrenalb und der Postablage Schwann durch Boten verbunden. Die Botenverbindung findet wöchentlich dreimal statt.

2. Straßen.
Staatsstraßen führen: 1) von Pforzheim über Neuenbürg, Höfen, Calmbach, Wildbad, Enzklösterle nach Freudenstadt. 2) Von Calmbach nach Calw. 3) Von Herrenalb über Loffenau nach Gernsbach. Alle übrigen Straßen werden von den einzelnen Gemeinden unterhalten, mit Ausnahme der Straße von Neuenbürg über Schwann, Neusatz, Rothensol nach Herrenalb, welche theilweise Staatsstraße ist. | Die Aufsicht über die Unterhaltung der Straßen führt ein von der Oberamts-Corporation aufgestellter und besoldeter Oberamts-Baumeister, der zugleich die Functionen eines Oberfeuerschauers begleitet.

Als Wasserstraßen sind zu betrachten die große und kleine Enz, auf denen Lang- und Scheiterholz geflößt wird, und die Eyach mit mehreren kleineren Zuflüssen, die nur für die Scheiterholzflößerei benützt werden.

e. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

In dem Oberamtsbezirk befinden sich 7 Ärzte, von denen drei ihren Wohnsitz in der Oberamtsstadt und 4 in Wildbad haben.

Wundärzte befinden sich 12 im Bezirk, und zwar 2 erster Klasse, 8 zweiter Klasse und 2 dritter Klasse; sie besorgen in Gemeinschaft mit dem in Liebenzell (O.A. Calw) wohnenden Arzte das Impfgeschäft.

Der wissenschaftlich gebildete Oberamts-Thierarzt wohnt in Neuenbürg, überdieß befindet sich je ein Thierarzt in Calmbach und Herrenalb. Hebammen haben sämmtliche Gemeinden des Bezirks mit Ausnahme von Igelsloch und Unter-Niebelsbach.

Öffentliche Krankenhäuser bestehen in Neuenbürg und Wildbad, überdieß ist in der Oberamtsstadt ein Irrenlokal mit 2 Zimmern auf Kosten der Amts-Corporation eingerichtet.

Leichenschauer sind in sämmtlichen Gemeinden des Oberamtsbezirks aufgestellt.

In Neuenbürg und in Wildbad befindet sich je eine Apotheke.

Die Kleemeisterei in Neuenbürg umfaßt den ganzen Oberamtsbezirk, jedoch ist den Einwohnern der Gemeinden, welche früher in den Amtsbezirk Liebenzell gehörten, freigestellt, ob sie sich der Kleemeisterei in Neuenbürg oder der in Calw bedienen wollen.

2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamtsgericht und das Oberamt besitzen besondere Gefängniß-Gebäude, in welchen auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener als Gefangenwärter sich befinden. Das Oberamtsgerichtsgefängniß enthält 5 und das im Jahr 1841/43 erbaute Oberamtsgefängniß 6 Arrestlokale. In sämmtlichen Gemeinden des Bezirks sind die erforderlichen heizbaren und sonst gehörig ausgerüsteten Arrestlokale vorhanden. Ein Transportstationsgefängniß befindet sich in Schömberg. Polizeidiener sind in allen Gemeinden aufgestellt und meist ist deren Stelle mit der des Amtsdieners verbunden.

| In dem Bezirk sind 8 Landjäger stationirt, nämlich der Stationskommandant mit 2 Landjägern in Neuenbürg und je 1 Mann in Feldrennach, Wildbad, Calmbach, Herrenalb und Schömberg.
3. Bau- und Feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbauplane bestehen für die Städte Neuenbürg und Wildbad; in einigen größeren Bezirksorten wird nach festgesetzten Linien gebaut. Alle Baugesuche für Neubauten und Feuerungs-Einrichtungen werden von dem Oberamtsbaumeister begutachtet.

Im Bezirk ist nur 1 Kaminfeger, der in der Oberamtsstadt wohnt, aufgestellt.

Eine organisirte Feuerwehr, welche dermalen 80 Mann zählt, besteht in Neuenbürg.

Die größeren geschlossenen Gemeinden sind sämmtlich mit Fahrspritzen versehen; die kleineren Orte haben in der Regel nur Handspritzen. Feuerleitern, Hacken und Löschbesen fehlen dagegen auch diesen Gemeinden nirgends. Brandfälle kommen nicht häufig vor und die vorgekommenen haben bis jetzt selten eine große Ausdehnung erreicht.

Mobiliarversicherungen sind in Wildbad allgemein, in Neuenbürg häufig, in den übrigen Orten des Bezirks aber selten.

4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Bezirkspfecht- und Eichämter befinden sich zu Neuenbürg und Wildbad; das erstere ist auch zum Pfechten von Grammgewichten ermächtigt. Von den genannten Pfechtämtern wird die periodische Visitation der Gewichte und Maaße vorgenommen.


3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtscorporation.

Nach der letztgestellten Rechnung pr. 1858/59 bestand bei der

1) Amtspflege:

das Vermögen in

Ausständen 618 fl. 7 kr.
Capitalien
1173 fl. – kr.
Rechners-Remanet
4693 fl. 20 kr.
6484 fl. 27 kr.

worauf keine Schulden haften.

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2) Oberamtssparkasse

nach der Rechnung auf 1. Januar 1859

Activstand:
Capitalien und Zinse 71.865 fl. 400/0 kr.
laufende Ausstände (Zinsreste)
81 fl. 510/0 kr.
Rechners Remanet
8.415 fl. 471/2 kr.
80.363 fl. 181/2 kr.
Hiezu die Stückzinse vom 1. Novbr. 1858
bis 1. Jan. 1859
567 fl. 350/0 kr.
80.930 fl. 531/2 kr.
Passivstand:
Einlagen und Zinse
80.879 fl. 40/0 kr.
mithin Überschuß –:·      
51 fl. 491/2 kr.


B. Gemeindepflegen.

Vermöge der in der Tabelle III. gegebenen Zusammenstellung besaßen nach den Rechnungen pr. 1858/59 sämmtliche Gemeinden des Oberamtsbezirks:

1)
neben 24.107 Morgen Grund-Eigenthum
an verzinslichen Capitalien
171.033 fl. –
an sonstigen Forderungen mit Einschluß der Passiv-Remanete der Rechner
41.738 fl. –
212.771 fl. –
2)
die Schulden derselben betrugen:
an verzinslichen Capitalien
20.506 fl. –
an sonstigen Passiven
571 fl. –
21.077 fl. –
3)
die jährl. Einkünfte derselben (wovon 3/4 Holzerlöse) berechnen sich auf
209.074 fl. –
4)
die Ausgaben auf
221.407 fl. –
5)
der Amtsschaden auf
5.100 fl. –
6)
die Gemeindeumlagen, einschließlich dessen, was zur Schuldentilgung oder Grundstocks-Ergänzung umzulegen war
13.548 fl. –


C. Stiftungspflegen.

Nach den Rechnungen von 1857/59 berechnet sich, wie aus Tab. III. zu ersehen, das Vermögen sämmtlicher öffentlichen Stiftungspflegen des Bezirks neben 384 Morgen Grund-Eigenthum auf 77.715 fl. Capitalien, die Schulden auf 1600 fl.

Die laufenden Einkünfte betragen 15.598 fl., die Ausgaben 10.755 fl.

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4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des zu allen Anlagen pflichtigen Oberamts-Katasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1859/60.

Grund-Eigenthum, eingeschätzt zu einem Rein-Ertrag von 126.700 fl. 15 kr.
Gefälle, eingeschätzt zu
2.221 fl. 22 kr.
Gebäude, eingeschätzt zu Steuer-Capital
1.872.627 fl. 0– kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu Steuerbetrag
3.881 fl. 55 kr.

Die umgelegten Steuern betragen für dasselbe Jahr

vom Grundeigenthum
14.842 fl. 47 kr.
von den Gefällen
260 fl. 13 kr.
von den Gebäuden
4.756 fl. 01 kr.
von den Gewerben
3.781 fl. 55 kr.
23.640 fl. 56 kr.

Die Summe des nur zu Amts- und Gemeindeanlagen pflichtigen Katasters:

beim Grund-Eigenthum
49.080 fl. 22 kr.
bei Gebäuden
40.463 fl. 0– kr.
bei Gewerben
28 fl. 35 kr.

An indirekten Abgaben wurden im Jahr 1858/59 erhoben und zwar:

1.
Wirthschaftsabgaben
vom Wein und Obstmost
13.553 fl. 32 kr.
vom Branntwein
     Fabrikationssteuer
1.077 fl. 40 kr.
     Kleinverkaufsabgabe
633 fl. 39 kr.
Übergangssteuer
163 fl. 08 kr.
vom Bier (Malzsteuer)
2.715 fl. 27 kr.
2.
an Accise
von Güterveräußerungen
5.238 fl. 53 kr.
von Lotterien
44 fl. 0– kr.
3.
Hundeauflage (einschl. des gesetzlichen Antheils
     der Ortsarmenkassen)
682 fl. 0– kr.

  1. In Beziehung auf die den Pfarreien zugestandenen Kleinzehntentheile ist zu bemerken, daß solche in den Jahren 1837–1839 in Folge der Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile der Pfarreien der Finanzverwaltung abgetreten wurden, so daß diese nun das universale Zehntrecht inne hatte.
  2. Bei Vereinigung des Klosteramtes mit dem Oberamt Neuenbürg wurde Herrenalb Sitz des Cameralamtes für den ganzen Oberamtsbezirk. Im J. 1819 bei Errichtung eines eigenen Cameralamtes in Neuenbürg wurden die Amtsorte zwischen beiden Cameralämtern getheilt, bis 1837 das Herrenalber Cameralamt mit dem in Neuenbürg vereinigt wurde.
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