« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Nürtingen Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherrn.
Der größte Theil der grundherrlichen Rechte steht von alten Zeiten her dem Staate zu; im ganzen Bezirk befindet sich außer ihm nur ein Grundherr im engern Sinne: der | Freiherr von Thumb-Neuburg in Unter-Boihingen. Im Übrigen sind es nur die Universität Tübingen, die Stadt- und die Hospitalpflege Nürtingen, sowie einige andere Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen, welche Rechte und Gefälle in dem Oberamt besitzen. Staatsdomänen sind keine vorhanden.


B. Leibeigenschafts- und Lehens-Wesen.

Lokalleibeigenschaft scheint nur in Neuffen in ältester Zeit bestanden zu haben und zwar für diejenigen, die nicht Bürgerrecht hatten.[1] Nach dem Kellereilagerbuch von 1524 gab jeder verheirathete Bürger daselbst an Michaelis der Herrschaft einen Schilling, genannt Freischilling; von Leibeigenschaft ist nicht mehr die Rede. Der kleine, dem Schultheißen zugestandene Fall bestand in mehreren Orten aus „Waath und Waffen,“ und bei den Weibern aus „dem besten Mantel, den sie an Werktagen zur Kirche getragen.“ Die Leibhennen in Altenrieth wurden den Frauen, die zur Zeit der Sammlung im Wochenbett lagen, wieder geschenkt. Ein Verkauf von Leibeigenen kommt noch 1334 vor (s. Burg Liebenau).

Das Lehenssystem war auch hier allgemein herrschend; allein gegenwärtig besitzt der Staat, obwohl weitaus der bedeutendste Grundherr, hier nicht nur kein Falllehen mehr, sondern es sind auch von allen vormaligen Erblehen die Laudemien durchaus abgelöst. Sehr häufig waren die Lehen, welche eine gewisse Quote 1/3, 1/4 des Rohertrags gaben; sie wurden meist 1500–1520 in Erblehen mit fixirten Gülten und Laudemien verwandelt. Erblehen ohne Laudemien kamen in Frickenhausen, Linsenhofen, und Gnadenlehen (wobei das Handlohn zu Gnaden stand) in Linsenhofen, Ober-Boihingen; Erblehen ohne Handlohn in | Klein-Bettlingen vor. Einige Kellereilehen in Groß-Bettlingen wurden mit „Schultern“ (von Schweinen) bestanden.


C. Grundlasten und andere Abgaben.

An Frohnen, welche übrigens seit 1836 alle abgelöst sind, verdienen Erwähnung: jene von Grabenstetten und Erkenbrechtsweiler, deren Bewohner alles erforderliche Holz auf das Schloß Neuffen schaffen mußten; ebenso waren einzelne Lehenbesitzer in Neuffen, Balzholz, Kohlberg, Grabenstetten etc. verbunden, mit 1, 2, 3 oder 4 Rädern (eines Wagens) zu jenem Schlosse zu dienen, und wenn die Herrschaft dort anwesend war, den Pferden derselben Futter und Heu oder Heu und Stroh zu reichen. In Nürtingen, Neckarhausen etc. besaß die Kellerei Höfe, deren Besitzer jeder jährlich 1 Sch. Pflugkorn reichte, weil sie früher zu 4 „Ackergängen“ verbunden waren. Ein Lehenbauer in Neuffen hatte die Obliegenheit, jährlich 6 Schill, zu reichen oder, auf Verlangen, im Herbst 2 Fuder Faß zu binden.

An seltneren Naturalgülten kamen vor: Pfeffer in Neuffen u. a. O.; Öl in Klein-Bettlingen, Pfähle (gewöhnlich 500) in Balzholz und Erkenbrechtsweiler; 1/2 S. Senft in Groß-Bettlingen. Jeder Steinhauer, der in den 7 Steingruben zu Ober-Ensingen arbeitete, gab der Herrschaft (schon 1525) jährlich 1 Schilling, genannt Billoschilling. In Aich, Grötzingen und Neuenhaus, die in der Schönbuchsgenossenschaft standen, erhob die Waldvogtei Tübingen für den Waldgang und den Bezug von Brenn-, Bau- und Nutz-Holz aus dem Schönbuch: Weidkäse, Karchhennen, Karchhaber, Wagen-, Karren- und Trag-Miethe (von den Besitzern von Wagen und Karren), Zimmermiethe (für das Zimmerholz), Mieth und Miethmas (von Wagnern, Schreinern etc.). Jeder Hafner hatte dahin 100 Eier jährlich zu liefern. Außerdem mußte, so oft ein Gebäude in Aich oder Neuenhaus verkauft und abgebrochen | und in einem andern Orte wieder aufgebaut wurde, vom Käufer und Verkäufer 5 Proc. des Erlöses als Mieth entrichtet werden. Rauchhaber (1 S.) von jedem Haus, darin man Rauch hielt, wurde in Frickenhausen, Linsenhofen etc. gereicht.

Sogenannte landgarbige einzelne Güter waren sehr häufig, namentlich Weinberge, die den 3., 4., 5., 6., 7., 8. oder 9. Theil des Ertrags (als Theilgebühren) zu geben hatten; in Tischardt und Grafenberg fanden sich selbst halbtheilige Weinberge. Auch einige Gärten in Nürtingen gaben die Hälfte alles Obstes. Diese Lasten sind ebenfalls verschwunden; hauptsächlich nur in Unter-Boihingen und Zitzishausen finden sich noch landgarbige Güter (s. auch Altdorf).


D. Zehnten.

Die großen Zehnten stehen auf den meisten Markungen des Bezirks größtentheils dem Staat zu, welcher dieselben durch mehrjährige Verpachtungen erhebt. Außer ihm haben die Hospitäler Kirchheim und Nürtingen, die Universität Tübingen und einige Stiftungspflegen des Bezirks Zehntrechte in demselben; zu Unter-Boihingen steht dieses Recht der Gemeinde zu, wie dieß alles die Ortsbeschreibung darlegen wird.

Den kleinen Zehnten besitzt der Staat theils aus alten Zeiten her, theils durch Übernahme bei Gelegenheit der Verwandlung der Pfarrbesoldungen in 16 Gemeinden des Oberamts; außerdem sind der Hospital Nürtingen und die Ortspfarreien im Besitze desselben. Der Heu- und Öhmd-Zehnte ist in Altenrieth, Hardt, Nürtingen und Ober-Boihingen abgelöst, in den übrigen Orten beziehen ihn der Staat, die obengenannten Corporationen und die Pfarreien. Die Markungen von Neuffen und von Hammetweil sind frei. Der Weinzehnte wird allenthalben, wo Wein gebaut wird, vom Staat in Anspruch genommen.

Vom Jahr 1817 bis letzten August 1841 wurden dem | Staate an Grundgefällen abgekauft:[2] 1024 fl. 4 kr. in Geld; 76 Sch. 31/2 V. glatte Frucht, 484 Sch. 3 S. 3 V. Dinkel, 531 Sch. Haber, jährlicher Betrag, und an Laudemialgefällen 1515 fl. 15 kr., sowie an Theilgebühren Heu- und Öhmd-Zehnten 19.776 fl. 1 kr. Capitalbetrag.

Die Reallasten, wie sie auf dem Grundeigenthum liegen, jedoch ausschließlich der dem Staate zuständigen Zehnten, sind aus Nachstehendem zu ersehen.


Übersicht der auf dem Grundeigenthum haftenden Lasten.
(Ausschließlich der dem Staate zuständigen Zehnten. Das Ganze nach den Catasteracten.)


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 1. Nürtingen
das Cameral-Amt Neuffen [3] 385 fl. 36 kr.
 "  ferner 34 "   23 "  
die Stadtpflege Nürtingen Hellerzinse 4 "   22 "  
die Hospitalpflege daselbst Hellerzinse 40 "   20 "  
  " " " Fruchtgülten 103 "   3 "  
  " " " für Heu 6 "   36 "  
  " " " Theilgebühren 720 "   9 "  
  " " " Zehntgefälle 1295 "   10 "  
  " " " Weinzehnt 1 "   46 "  
die Stiftungspflege Ober-Boihingen
 Hellerzinse 22 "  
2591 fl. 47 kr.

 2. Aich
das Cameral-Amt Neuffen 447 fl. 15 kr.
die Universität Tübingen 54 "  
die Gemeindepflege Aich 9 "   1 "  
die Stiftungspflege daselbst Hellerzinse u.
 Gültfrüchte 3 "  
die Stiftungspflege Grötzingen Hellerzinse u.
 Gültfrüchte 21 "   32 "  
die Hospitalpflege Kirchheim Zehnten 5 "   21 "  
die Stiftungspflege Schlaitdorf Hellerzinse ?? "   17 "  
??41 fl. 34 kr.
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 3. Altdorf
das Cam.-Amt Neuffen 476 fl. 55 kr.
die Universität Tübingen 24 "  
die Pfarrei Bempflingen Hellerzinse 50 "  
die Gemeindepflege Altdorf Hellerzinse und Gülten 2 "   3 "  
 vom Wittumhof 257 "   57 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse und Gülten 19 "   30 "  
die Hospitalpflege Kirchheim
 Hellerzinse und Gülten 23 "   4 "  
die Hospitalpflege Kirchheim Zehnten 190 "   43 "  
die Hospitalpflege Reutlingen Gülten 32 "   12 "  
die Stiftungspflege Neckar-Thailfingen
 Hellerzinse u. Gülten 47 " 
die Stiftungspflege Neckar-Tenzlingen
 Hellerzinse 9 " 
1004 fl. 34 kr.

 4. Altenrieth
das Cam.-Amt Tübingen 117 fl. 30 kr.
die Universität daselbst 1 "   5 "  
die Stiftungspflege Walddorf Hellerzinse
 und Gültfrüchte 4 "   38 "  
die Stiftungspflege Altenrieth Geldzinse 1 "  
die Stiftungspflege Neckar-Tenzlingen
 deßgleichen 1 "   5 "  
125 fl. 30 kr.

 5. Balzholz
das Cam.-Amt Neuffen 108 fl. 30 kr.
die Stiftungspflege Neuffen Hellerzinse 5 "   14 "  
die Hospitalpflege Nürtingen
 Hellerzinse und Gülten 10 "   17 "  
die Gemeindepflege Balzholz
 für das Öhmdrecht 11 "   20 "  
135 fl. 21 kr.

 6. Beuren
das Cam.-Amt Neuffen 149 "   35 "  
Die Inhaber des Neuffener Keller-Lehens
 Hellerzinse 47 "  
die Stiftungspflege Beuren Hellerzinse,
  Theilgebühren und Zehnten 28 "   47 "  
die Stiftungspflege Beuren Weingefälle 20 "   34 "  
die Stiftungspflege Neuffen Hellerzinse 17 "  
die Armenpflege Owen Hellerzinse 2 "   41 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse 9 "   5 "  
die Gemeindepflege Beuren
 Hellerzinse und Gültfrüchte 26 "   17 "  
die Gemeindepflege Beuren
 für den Heu- u. Kleinzehnten 38 "   16 "  
die Gemeindepflege Beuren Weingefälle 44 "  
277 fl. 3 kr.

 7. Erkenbrechtsweiler
das Cam.-Amt 142 fl. 6 kr.
die Hospitalpflege Kirchheim Hellerzinse
 und Gülten 16 "   5 "  
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die Armenpflege Kirchheim
 Hellerzinse und Gülten 2 "   42 "  
die Armenpflege Owen Hellerzinse u. Gülten 24 "   48 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse 20 "  
die gräflich degenfeld-schönburg’sche Vogtei
 Dürnau Gülten 11 "   37 "  
Privaten Gülten und Zehnten [4] 167 "   24 "  
365 fl. 2 kr.

 8. Frickenhausen
das Cam.-Amt Neuffen 97 fl. 30 kr.
die Stiftungspflege Frickenhausen Hellerzinse 5 "   11 "  
die Stiftungspflege Frickenhausen Zehnten 1 "   58 "  
die Gemeindepflege daselbst Hellerzinse 16 "   21 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Heller-
 zinse u. Fruchtgülten 3 "   56 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Weingefälle 4 "   35 "  
      129 fl. 31 kr.

 9. Grafenberg
das Cam.-Amt Neuffen 21 fl. 24 kr.
die Hospitalpflege Urach Weingefälle 14 "  
die Hospitalpflege Urach Hellerzinse 1 "   21/2"
die Hospitalpflege Urach Theilgebühren 8 "   41/2"
die Stiftungspflege Grafenberg Hellerzinse 8 "   10 "  
die Stiftungspflege Mittelstadt Weingefälle 4 "   44 " 
die Gemeindepflege Grafenberg Hellerzinse 1 "   10 "  
58 fl. 35 kr.

 10. Groß-Bettlingen
das Cam.-Amt Neuffen 262 fl. 38 kr.
die Stiftungspflege Groß-Bettlingen Heller-
 zinse u. Gültfrüchte 29 "   55 "  
die Hospitalpflege Nürtingen deßgleichen 27 "   45 "  
die Hospitalpflege Kirchheim deßgleichen 6 "   12 "  
die Armenpflege Reutlingen deßgleichen 16 "   6 "  
342 fl. 36 kr.

 11. Grötzingen
das Cam.-Amt Neuffen 453 fl. 29 kr.
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse 1 "   4 "  
die Hospitalpflege Kirchheim Heller-
 zinse und Gülten 51 "   28 "  
die Hospitalpflege Kirchheim Zehnten 399 "   45 "  
die Hospitalpflege Kirchheim Zehntsur-
 rogatgelder 298 "   34 "  
die Hospitalpflege Eßlingen Hellerzinse 147 "  
die Stiftungspflege Wolfschlugen deßgl. 13 "   44 "  
die Stiftungspflege Grötzingen Hellerzinse 23 "   25 "  
die Stiftungspflege Grötzingen Zehnten 19 "   10 "  
die Gemeindepflege Grötzingen deßgl. 120 "   52 "  
die Wittunmaier Hellerzinse 21 "   8 "  
die Universität Tübingen 20 "   39 "  
1570 fl. 18 kr.

 12. Hardt
das Cam.-Amt Neuffen 99 fl. 40 kr.
 13. Kappishäusern
das Cam.-Amt Neuffen 28 fl. 5 kr.

 14. Klein-Bettlingen
das Cam.-Amt Neuffen 98 fl. 35 kr.
die Hospitalpflege Nürtingen
 Hellerzinse u. Gülten 85 "   7 "  
die Stiftungspflege Neckar-Tenzlingen deßgleichen 16 "   20 "  
198 fl. 2 kr.

 15. Kohlberg
das Cam.-Amt Neuffen 255 fl. 5 kr.
die Universität Tübingen 50 "  
die Pfarrei Kohlberg 6 "  
die Meßnerei daselbst 12 "   44 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Theilgebühren 4 "   47 "  
die Stiftungspflege Neuffen Hellerzinse
 und Fruchtgülten 3 "   1 "  
276 fl. 33 kr.

 16. Linsenhofen
das Cam.-Amt Neuffen 31 fl. 10 kr.
die Hospitalpflege Nürtingen Fruchtzehnten 173 "   59 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Weingefälle 8 "   25 "  
die Stiftungspflege Linsenhofen deßgleichen 42 "  
die Stiftungspflege Frickenhausen
 Hellerzinse u. Zehnten 10 "   3 "  
die Stiftungspflege Neuffen Hellerzinse 2 "   39 "  
die Gemeindepflege Linsenhofen Weingefälle 1 "   2 "  
die Träger der 5. Kellereilehen u. des Johannis
 Pfründhofs Hellerzinse 7 "   33 "  
235 fl. 33 kr.

 17. Neckarhausen
die Hospitalpflege Nürtingen Zehnten 7 fl. 42 kr.

 18. Neckar-Tenzlingen
das Cam.-Amt Neuffen 372 fl. 32 kr.
die Stiftungspflege Neckar-Tenzlingen Hellerzinse 9 "   5 "  
die Stiftungspflege Neckar-Thailfingen
 Hellerzinse u. Gülten 4 fl. 56 kr.
die Gemeindepflege Neckar-Tenzlingen Hellerzinse 54 fl. 28 kr.
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse 8 "   48 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Weingefälle   1 "   57 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Theilgebühren 10 "   31 "  
die Hospitalpflege Urach Hellerzinse 21 "  
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sodann in Hammetweil Freiherr v. Thumb
  Hellerzinse 53 "   45 "  
 Zehnten 9 "   1 "  
 Bodenwein 37 "   45 "  
563 fl. 9 kr.

 19. Neckar-Thailfingen
das Cam.-Amt Neuffen 504 fl. 27 kr.
dasselbe 17 "   6 "  
die Universität Tübingen 85 "   55 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Weingefälle 3 "   44 "  
die Hospitalpflege Kirchheim Hellerzinse 42 "   52 "  
 Zehnten 482 "   10 "  
 Weingefälle 15 "   23 "  
die Stiftungspflege Neckar-Thailfingen Hellerzinse 25 "   51 "  
die Stiftungspflege Grötzingen deßgl. 1 "   46 "  
die Gemeindepflege Neckar-Thailfingen
 deßgleichen 7 "   12 "  
Burghofgült 28 "   40 "  
Privaten vom Wittumshof 311 "   11 "  
1526 fl. 17 kr.

 20. Neuenhaus
das Cam.-Amt Neuffen 24 fl. 48 kr.
die Universität Tübingen 9 "  
das Land-Cam.-Amt Stuttgart (Weil im Schönbuch) 1 "   10 "  
die Stiftungspflege Neuenhaus Heller-
 zins und für Wachs 6 "   22 "  
die Stiftungspflege Grötzingen deßgl. 2 "   32 "  
die Gemeindepflege Neuenhaus Hellerzins
 und für Wachs 5 "   22 "  
40 fl. 23 kr.

 21. Neuffen
das Cam.-Amt Neuffen 530 fl. 41 kr.
die Stiftungspflege Neuffen Gülten und Zehnten 78 "   37 "  
die Stiftungspflege Neuffen Weingefälle 24 "   46 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse 10 "   26 "  
die Gemeindepflege Neuffen deßgleichen 129 "   29 "  
die Gemeindepflege Neuffen Weingefälle 16 "   41 "  
die Inhaber der Pfarr-, Kellerei- und Wittums-
 lehen zusammen 6 "   54 "  
797 fl. 34 kr.

 22. Ober-Boihingen
das Cam.-Amt Neuffen 825 fl. 54 kr.
die Stiftungspflege Ober-Boihingen Hellerzinse 2 "   16 "  
die Hospitalpflege Nürtingen deßgleichen 7 "   19 "  
 Gülten 8 "   53 "  
 Fruchtzehnten 527 "   21 "  
 Surrogatgelder 48 "  
 Weinzehnten 54 "  
die Stiftungspflege Wendlingen Hellerzinse 15 "  
die Stiftungspflege Unter-Boihingen Theilgebühren 3 "   30 "  
die Armenpflege Kirchheim Hellerzinse 32 "  
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die Gemeindepflege Ober-Boihingen dgl. 16 "   36 "  
sodann in Tachenhausen der
     Kirchen- und Schul-Fonds in Nürtingen
     und die Pfarrei Ober-Ensingen 901 "   17 "  
2295 fl. 35 kr.

 23. Ober-Ensingen
das Cam.-Amt Neuffen 81 fl. 14 kr.
die Stiftungspflege Ober-Ensingen Hellerzinse 41 "  
die Stiftungspflege Grötzingen deßgl. 21 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse u.
 Gültfrüchte 8 "   38 "  
die Stadtknechte in Nürtingen Landachtfrüchte 50"  
91 fl. 44 kr.

 24. Raidwangen
das Cam.-Amt Neuffen 111 fl. 40 kr.
die Universität Tübingen 25 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse 5 "   6 "  
 Früchte 5 "   6 "  
die Siechenpflege Nürtingen Hellerzinse 26 "  
die Stiftungspflege Neckar-Thailfingen
100}}deßgleichen 26 "  
die Gemeindepflege Raidwangen deßgl. 32 "  
133 fl. 54 kr.

 25. Reudern
das Cam.-Amt Neuffen 95 "   47 "  
das Cam.-Amt Kirchheim 1 "   6 "  
die StiftungspflegeReudern Hellerzinse 19 "  
die Hospitalpflege Nürtingen deßgleichen 32 "   43 "  
 Gültfrüchte 2 "   16 "  
 Zehnten 23 "   19 "  
die Stiftungspflege Ober-Boihingen
 Hellerzinse 1 "   11 "  
die Gemeindepflege Reudern deßgleichen 7 "   16 "  
Privaten deßgleichen 28 "  
164 fl. 25 kr.

 26. Tischardt
das Cam.-Amt Neuffen 3 "   15 "  
die Universität Tübingen 12 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinse 6 "   34 "  
die Stiftungspflege Groß-Bettlingen dgl. 2 "   14 "  
12 fl. 15 kr.

 27. Unter-Boihingen
das Cam.-Amt Neuffen 16 fl. 10 kr.
der Schulfonds 3 "   21 "  
die Krone Bayern 3 "   31 "  
der Freiherrn von Thumb Theilgebühren 925 "   43 "  
der Freiherr von Thumb Zehntsurrogatgelder 1 "   13 "  
die Stiftungspflege Wendlingen Hellerzins 1 "   26 "  
die Stiftungspflege Wendlingen Zehntgefälle 3 "   55 "  
die Stiftungspflege Unter-Boihingen
 Hellerzins 1 "   18 "  
die Stiftungspflege Unter-Boihingen
 Theilgebühren 18 "   7 "  
|
die Stiftungspflege Unter-Boihingen Zehnten 3 "   22 "  
die Inhaber des Pfaffenlehens Heuzehnten 34 "   12 "  
die Gemeindepflege Unter-Boihingen Zehnten 873 "  
1885 fl. 18 kr.

 28. Unter-Ensingen
das Cam.-Amt Eßlingen 178 fl. 47 kr.
die Stiftungspflege Unter-Ensingen Hellerzinse 2 "   34 "  
die Stiftungspflege Deizisau zelgliche Gült 2 "   48 "  
die Pfarrei Neuenhaus Hellerzinse 11 "  
die Gemeindepflege Unter-Ensingen deßgl. 34 "  
184 fl. 14 kr.

 29. Wolfschlugen
das Cam.-Amt Neuffen 193 fl. 41 kr.
die Hospitalpflege Nürtingen
 Hellerzinse u. Gülten 28 "   52 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Fruchtzehnten 287 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Zehntsurro-
 gatgelder 7 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Heuzehnten 75 "  
 Kleinzehnten 1 "   57 "  
die Stiftungspflege Wolfschlugen Gülten 25 "  
die Caplanei St. Johann zu Neuhausen 1 "  
die Caplanei St. Margarethe daselbst 31 "  
die Stiftungspflege Grötzingen Heller-
 zinse und Gülten 3 "   28 "  
598 fl. 54 kr.

 30. Zitzishausen
das Cam.-Amt Neuffen 14 fl. 8 kr.
das Cam.-Amt Eßlingen 2 "   17 "  
die Caplanei Neuhausen 129 "   7 "  
die Hospitalpflege Nürtingen Hellerzinsen
 u. Gülten 20 "   9 "  
die Stiftungspflege Ober-Boihingen Hellerzinse 32 "  
die Gemeindepflege Zitzishausen deßgl. 2 "   4 "  
168 fl. 17 kr.
Hauptsumme: 16.449 fl. 13 kr.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk Nürtingen ist dem Schwarzwaldkreis zugetheilt. Die Behörden desselben sind: das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariat, das Oberamt, das Physikat und die Oberamtspflege; diese mit dem Sitz in | Nürtingen; das Cameralamt für den ganzen Oberamtsbezirk mit dem Sitz in Neuffen. Der Oberamtsbezirk ist in die Forstämter Kirchheim, Urach und Tübingen getheilt, und zwar Kirchheim für den Bezirk mit folgenden Ausnahmen: Urach für die Gemeinden Altdorf, Erkenbrechtsweiler, Grafenberg, Groß-Bettlingen, Kappishäusern, Klein-Bettlingen und Kohlberg; Tübingen für die Gemeinden Aich, Altenrieth, Neckar-Thailfingen, Neuenhaus und Hammetweil. Revierförster ist nur einer im Bezirk, mit dem Sitz in Ober-Ensingen. Dem Oberamtsgericht sind zwei Amtsnotariate untergeordnet, nämlich das zu Neuffen für die Gemeinden Balzholz, Beuren, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Kappishäusern, Kohlberg, Linsenhofen, Neuffen und Tischardt, und das zu Neckar-Thailfingen für die Gemeinden Aich, Altdorf, Altenrieth, Grafenberg, Groß-Bettlingen, Grötzingen, Hardt, Klein-Bettlingen, Neckar-Tenzlingen, Neckar-Thailfingen, Neuenhaus, Raidwangen und Wolfschlugen. Außer dem Oberamtswundarzt und Oberamtsthierarzt sind zwei Bezirksärzte mit Wartgeldern von Corporationskassen in Neuffen und Neckar-Thailfingen bestellt. In Beziehung auf Straßen-, Wasser- und Hoch-Bauwesen ist das Oberamt den Inspektionen in Reutlingen zugetheilt. Das Postamt in Neckar-Thailfingen und die Postexpedition ohne Stall in Nürtingen gehören zu dem Postamtsbezirk Stuttgart. Hinsichtlich der Verwaltung der Wirthschaftsabgaben ist der Bezirk dem Umgeldcommissariat Urach zugewiesen. Politische Gemeinden sind es 30, darunter zweiter Klasse 9 und dritter Klasse 21, bestehend aus 3 Städten, 17 Pfarrdörfern und 10 Dörfern.


b. Kirchliche.
Die 21 evangelischen Pfarreien des Bezirks sind mit 22 Geistlichen besetzt und stehen unter dem Dekanatamt Nürtingen, mit Ausnahme von Altenrieth, welches dem Dekanatamt Tübingen untergeordnet ist, und von den dem Dekanatamt Urach zugetheilten Gemeinden Kappishäusern und | Klein-Bettlingen. Die Dekanatämter Nürtingen und Urach stehen unter der Generalsuperintendenz Reutlingen und das Dekanatamt Tübingen unter der Generalsuperintendenz Tübingen. Nur eine katholische Pfarrei – Unter-Boihingen – besteht im Bezirk, sie ist mit ihren Filialisten dem Dekanatamt Stuttgart zugetheilt. Juden sind im Bezirk nicht ansäßig.


B. Anstalten.
a. Schulen.

Nürtingen besitzt ein evangelisches Schullehrer-Seminar mit einem Rektor, drei Lehrern und zwei Unterlehrern, sodann eine s. g. lateinische Schule, an welcher ein Rektor und ein Präceptor angestellt sind; ferner eine Realschule mit zwei Reallehrern, und eine auf die beiden ebengedachten Anstalten vorbereitende Elementarschule, mit einem Lehrer. Eine weitere Realanstalt mit einem Lehrer befindet sich in Neuffen. Evangelische Volksschulen sind 34, katholische 1 im Bezirk; erstere werden durch 37 Schullehrer, 6 Unterlehrer und 20 Lehrgehülfen versehen, für letztere ist 1 Lehrer aufgestellt. Die Gehalte der Schullehrer sind mittelmäßig und betragen meistens an die 250 fl. Einige wenige (in den Filialorten) beschränken sich auf 200 fl. und ebenso wenige übersteigen die Summe von 300 bis 400 fl. (in Nürtingen und Neuffen). Die Unterlehrer und Lehrgehülfen beziehen den Normalgehalt von je 150 und 120 fl. Außerdem bestehen 3 Kleinkinderschulen mit eben so vielen Lehrerinnen. Wegen einiger anderer Anstalten in Nürtingen s. die Ortsbeschreibung. – Industrieschulen sind in Nürtingen, Aich, Beuren, Balzholz, Erkenbrechtsweiler, Grafenberg, Grötzingen, Neckar-Tenzlingen, Neckar-Thailfingen, Neuenhaus und Unter-Boihingen.


b. Wohlthätige Anstalten.
Der Hospital in Nürtingen und die übrigen dort befindlichen wohlthätigen Anstalten finden unten in der | Ortsbeschreibung ihre Stelle. – Armenhäuser haben die Gemeinden Nürtingen, Erkenbrechtsweiler und Kohlberg. In Nürtingen, Linsenhofen und Neckar-Thailfingen bestehen Kleinkinderbewahranstalten.


c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Seit der Gründung des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins wird jährlich im Monat September ein landwirthschaftliches Partikularfest in Nürtingen gehalten, bei welchem zum Theil nicht unbedeutende Prämien für preiswürdig erkanntes Vieh ausgetheilt werden, wozu die erforderlichen Geldmittel theils von der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins, theils von der Oberamtskörperschaft angewiesen werden. Auch ist zur Beaufsichtigung der Zuchtstiere von der Amtsversammlung eine Commission, bestehend aus dem Oberamtsthierarzt und einem tüchtigen Landwirth, bestellt worden, welche alle Jahre die Zuchtstieranstalten im Oberamtsbezirk zu visitiren hat.


d. Anstalten für Handel und Verkehr.

Außer den schon erwähnten Postanstalten mit zwei Eilwagen an jedem Tage, dienen zur Verbindung mit Stuttgart Omnibuse, welche dreimal wöchentlich direkt nach Stuttgart und täglich mehreremale zur Eisenbahn nach Plochingen fahren. Auch setzt ein täglicher Posteilwagenkurs Nürtingen einerseits mit Kirchheim, Göppingen und Ulm, andererseits mit Metzingen, Reutlingen und Tübingen, mit Influenz nach Herrenberg, Freudenstadt u. s. w. in Verbindung.

An Staatsstraßen sind in unserem Oberamtsbezirk:

1) Die Stuttgart-Uracher Straße auf 2726 Ruthen, und zwar auf der Markung von Aich und auf den zwei ersten Sektionen der Markung von Neckar-Thailfingen mit Liaskalksteinen, auf den Sektionen Nr. 3 und 4 der genannten Markung aber, sowie auf der Markung von Altdorf mit Neckarkies gebaut. Die Unterhaltungskosten | derselben betrugen im Durchschnitt der Jahre 1843/46 in runder Summe 2270 fl.

2) Die Neckar-Thailfingen-Kirchheimer Straße auf 2964 Ruthen. Die Kosten des Unterhaltes dieser Strecke, welche durchaus mit Neckarkies geschieht, belaufen sich jährlich auf 522 fl.


Vicinalstraßen.

1) Der Oberamtscorporation liegt nur in Folge eingegangener besonderer Verbindlichkeit die Unterhaltung einer, auf der Markung von Grafenberg gelegenen, durch den Staatswald Vorder- und Hinter-Buch ziehenden Straßenstrecke von 210 Ruthen, welche einen Theil der chausseemäßig hergestellten Straße von Nürtingen nach Metzingen bildet, ob. Die jährlichen Unterhaltungskosten dieser Straße sollen sich auf 50 bis 75 fl. belaufen.

2) Von lebhafteren Verbindungsstraßen, welche von den betreffenden Gemeinden unterhalten werden, sind zu nennen:

1) Die Straße von Nürtingen nach Frickenhausen, Linsenhofen und Neuffen, sodann die Steige von letzterem Orte gegen Grabenstetten und Hülben, OA. Urach;
2) die Straße von Nürtingen nach Ober-Boihingen und Unter-Boihingen, von letzterem Orte nach Köngen und Wendlingen, OA. Eßlingen;
3) die Straße von Nürtingen nach Ober-Ensingen, und von da einerseits nach Unter-Ensingen und Zitzishausen, andererseits nach Wolfschlugen, Sielmingen und Stuttgart;
4) die Straße von Nürtingen nach Grafenberg und Metzingen;
5) die Straße von Grafenberg nach Klein-Bettlingen; von letzterem Orte nach Bempflingen;
6) die Straße von Nürtingen nach Groß-Bettlingen;
7) die Straße von Linsenhofen nach Beuren und von letzterem Orte nach Erkenbrechtsweiler;
8) die Straße von Neuffen nach Kohlberg und von letzterem Orte nach Kappishäusern und nach Grafenberg;
9) die Straße von Aich nach Neuenhaus und Waldenbuch;
10) die Straße von Neckar-Thailfingen nach Neckar-Tenzlingen, und von letzterem Orte nach Altenrieth; |
11) die Straße von Frickenhausen nach Tischardt und Grafenberg;
12) die Straße von Ober-Ensingen nach Wolfschlugen und von da nach Sielmingen;
13) die Straße von Wolfschlugen nach Neuhausen, OA. Eßlingen.

Diese, sowie die Verbindungswege der Ortschaften unter sich und mit der Oberamtsstadt, sind in gutem Zustande. Zu ihrer Unterhaltung werden theils Neckarkies, theils Steine verwendet. – An Brücken sind hier namentlich zwei, in Nürtingen und Neckar-Thailfingen, zu erwähnen.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Nach der Rechnung von 1845/46 betrug:

1) das Vermögen der Oberamtspflege:
an Capitalien fl. kr.
an Ausständen 565 fl. 9 kr.
     (einschließlich 413 fl. Amtsvergleichungs-
kosten, welche im Jahr 1846/47 umgelegt werden)
an Liegenschaft fl. kr.
an baarem Geld 1666 fl. 40 kr.
Zusammen 2231 fl. 49 kr.
2) die Schuld derselben 34 fl. 30 kr.
3) die Jahreseinnahme (nebst Steuern) 51.305 fl. 14 kr.
4) die Jahresausgabe (nebst Steuern) 49.638 fl. 34 kr.
5) die Amtsschadensumlage 6000 fl.
6) die Amtsvergleichungskosten 413 fl.


B. Gemeindepflege.

Nach den Rechnungen von 1844/45 betrugen:

|
1)
 
das Vermögen der Gemeinden neben
     15.720 Morgen Grundeigenthum
an verzinslichen Capitalien 18.915 fl. 00 kr.
an sonstigen Forderungen 22.519 fl.
Zusammen 41.434 fl.
2) die Schulden an verzinslichen Capitalien 25.537 fl.
an sonstigen Passiven 31.638 fl.
Zusammen 57.175 fl.
3) die Einkünfte (ohne die Gemeindeumlagen) 92.429 fl.
4) die Ausgaben 110.007 fl.
5) die Gemeindeumlagen 5027 fl.


Das Gemeindevermögen ist am bedeutendsten an Grundeigenthum in Nürtingen, Beuren, Erkenbrechtsweiler und Neuffen; an Capitalien: nächst der Oberamtsstadt in Beuren, Linsenhofen und Neckar-Tenzlingen. Nach der Tabelle haben die meisten Passiven Nürtingen, Ober-Boihingen, Unter-Ensingen, Neckar-Thailfingen, Zitzishausen, Frickenhausen, Aich und Hardt. (Nach dem neuesten Stande jedoch ist Nürtingen schuldenfrei.) In den 14 Gemeinden: Nürtingen, Altdorf, Beuren, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Grötzingen, Kohlberg, Linsenhofen, Neckarhausen, Neckar-Tenzlingen, Reudern, Unter-Boihingen und Unter-Ensingen werden keine Gemeindeumlagen gemacht.


C. Stiftungspflegen.

Im Jahr 1843/44 belief sich das Vermögen der Stiftungspflegen an baarem Geld und Capitalien auf 408.662 fl. (neben 427 Morgen Grundeigenthum). Schulden hatten damals die Stiftungspflegen nicht. (Im Jahr 1846/47 hat jedoch die Hospitalpflege Nürtingen, zu Anschaffung von Früchten, 18.000 fl. aufgenommen.) Die Einkünfte derselben betrugen in dem Jahre 1843/44 37.060 fl., die Ausgaben 32.043 fl. Unter den Stiftungen steht Nürtingen mit seinem Hospital und der Siechenpflege oben an; vermöglichere Stiftungen finden sich in Beuren, Grötzingen, Neckar-Thailfingen und Wolfschlugen.


4. Cataster und Steuern.
Das Cataster des Oberamts betrug am 1. Juli 1844 (mit Einschluß der Grundherrschaft zu Unter-Boihingen) |
      vom Grundeigenthum   225.624 fl. 15 kr.
von Gefällen 5.267 fl. 40 kr.
" Gebäuden 2.449.311 fl. .
" Gewerben 4478 fl. 32 kr.
und wurden hieraus directe Staatssteuern bezahlt:
vom Grundeigenthum 18.169 fl.
von Gefällen 443 fl.
" Gebäuden 4612 fl.
" Gewerben 2853 fl.
Zusammen 26.077 fl.

Es fällt somit in diesem Bezirk auf eine Quadratmeile 7938 fl. 12 kr. und auf eine Person 54 kr. direkte Staatssteuer.

Das unter dem Oberamts-Cataster mit begriffene Cataster des Grundherrn zu Unter-Boihingen Freiherrn von Thumb beträgt:

Grundcataster 2404 fl. 43 kr.   Grundsteuer 202 fl. 14 kr.
Gefällcataster 765 fl. 54 kr. Gefällsteuer 64 fl. 25 kr.
Gebäudecataster 6450 fl. Gebäudesteuer 12 fl. 8 kr.
Gewerbecataster Gewerbesteuer
Zusammen 278 fl. 47 kr.

An indirecten Abgaben wurden im Durchschnitt der Jahre 1843/46 erhoben:

1) Wirthschaftsabgaben
vom Wein und Obstmost 8665 fl. 25 kr.
Malzsteuer 3164 fl. 23 kr.
vom Branntwein:
Fabrikationssteuer 86 fl. 56 kr.
Ausschanksabgaben 583 fl. 21 kr.
vom Essig 41 fl. 34 kr.
2) Accise:
von Güterveräußerungen 3548 fl. 30 kr.
von Lotterien u. s. w. 19 fl. 56 kr.
von Markt- und Handels-Waaren 55 kr.
3) Hundeauflage (zum Antheil der Staatskasse) 317 fl. 16 kr.


Fußnoten:

  1. Nach Mittheilungen des Königl. Oberamts dagegen hätte sich früher die Lokalleibeigenschaft über das ganze Oberamt, Nürtingen allein ausgenommen, erstreckt.
  2. Hiebei ist zu beachten, daß Altenrieth erst seit 1. Juli 1842 hierunter begriffen ist, und daß Grabenstetten von da an hier nicht mehr vorkommt. Auch haben seit Abfassung der nachfolgenden Übersicht noch manche Ablösungen statt gefunden, deren die Ortsbeschreibung gedenken wird.
  3. Die Rechtstitel, unter welchen das K. Cameralamt Neuffen die hienach bei den einzelnen Gemeinden angegebenen Leistungen erhebt, sind in den Catasteracten nicht angegeben. Über neuere Änderungen durch Ablösungen s. die Ortsbeschreibung.
  4. Die Besitzer des Widdumhofes beziehen das Zehntstroh.
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