« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Horb Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse[1].
A. Grundherren.

Nachstehende Orte des Oberamtsbezirks gehörten folgenden Grundherren an:

Dem Fürsten von Waldburg-Zeil-Trauchburg: Göttelfingen und Vollmaringen.

Dem Grafen von Stauffenberg: Baisingen.

Dem Freiherrn von Münch in Hohen-Mühringen: Dommelsberg, Dürrenhardt, Egelsthal, Gündringen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Wiesenstetten.

Den Herren von Ow, Felldorfer Linie: Ahldorf und Felldorf.

Den Herren von Ow, Wachendorfer Linie: Bierlingen und Wachendorf.

Dem Freiherrn von Raßler: Bittelbronn, Bieringen, Börstingen, Lützenhardt, Sulzau.

Bis zum Vollzuge der Ablösungsgesetze im Jahre 1848 und 1849 hatten diese Herren die grundherrlichen Gefälle in den genannten Orten des Bezirks, in den übrigen der Staat bezogen.

Im Bezirke befindet sich eine Staatsdomäne, der Buchhof, wovon 2/5 des Areals auf preußischem Gebiete liegt.

B. Vormaliges Lehen- und Leibeigenschaftswesen.

Mit Ritterlehen waren belehnt:

I. Fürsten:

Der Fürst von Waldburg-Zeil-Trauchburg mit dem Blutbann zu Vollmaringen und Göttelfingen.
Mannlehen von Kaiser und Reich.

II. Grafen, Freiherren und Edelleute:

Der Freiherr von Münch mit dem Blutbann zu Mühringen.
Mannlehen von Kaiser und Reich.
Die Freiherren von Ow zu Felldorf und Ahldorf.
Lehen: die Feste Fründeck und Ahldorf, das Burgstall samt dem Dorf daselbst.
Erblehen von Österreich.
Das halbe Dorf Bierlingen, der obere Theil, worin die Kirche steht, und wozu auch die Vogtei gehört hat.
Alt-Württembergisches Mannlehen.
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Das halbe Dorf Bierlingen, mit aller Zugehörde samt der Vogtei.
Kunkellehen von Württemberg.
Ferner: Der Blutbann zu Wachendorf.
Mannlehen von Kaiser und Reich.
Der Freiherr von Raßler.
Lehen: Der Hof zu Lützenhardt, sammt Zugehörungen.
Mannlehen von Österreich-Hohenberg.
Das Dorf Bittelbronn mit allen seinen Rechten und Zugehörungen.
Mannlehen von Österreich.
Das Dorf Bieringen mit seiner Zugehörung und dem Hof in dem Dorf, und die Mühle dabei mit ihren Zugehörungen.
Kunkellehen von Österreich.
Über das Schloß und Dorf Bieringen die Malefizrechte, Stock und Galgen, und der Bann über das Blut zu richten.
Mannlehen von Österreich.
Der vierte Theil von dem Dorf Sulzau, mit desselben Zugehörung, Stücken und Gütern.
Mannlehen von Österreich.
Der vierte Theil an dem Dorfe Börstingen, mit desselben Zugehörung.
Mannlehen von Österreich.
Die hohe malefizische Jurisdiction und Obrigkeit bei dem Schloß und Rittergut Weitenburg, und Dorf Sulzau mit desselben Zugehörungen und Stücken und Gütern samt der hohen und niederen Obrigkeit.
Mannlehen von Kaiser und Reich.
Schenk, Graf von Staufenberg
Lehen: 1/8 des Zehntens von Grünmettstetten, auch 1/4 des Zehntens von Bittelbronn, klein und groß und das Gut daselbst, das Abraham Keck gebaut hat.
Von Alt-Württemberg rechtes Mannlehen, so aber auch auf weibliche Descendenz übergehen kann.
Ferner: Die bei der Herrschaft Baisingen befindliche hohe malefizische Obrigkeit und der Bann über das Blut zu richten.
Kunkellehen von Österreich.
Die Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung, soweit sie nicht schon früher aufgegeben war, ist durch Gesetz vom 4. Juli 1849 ohne Entschädigung aufgehoben und sind auch die sogenannten | Surrogatrechte für die etwaige Verzichtleistung auf Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei für erloschen erklärt worden.

Das Bauernlehenwesen war im ganzen Bezirke und zwar sowohl in den der Krone unmittelbar untergebenen, als in den Patrimonialorten verbreitet, doch konnte schon im Jahre 1820 an die Finanzkammer berichtet werden, daß sich im Kameralbezirke Horb keine Falllehen befinden. Die Erblehenhöfe, später theilweise zertrümmert, befanden sich im Ober-Eigenthum des Staats, des oben genannten Adels, oder des Hospitals Horb und anderer Stiftungen und waren mit verschiedenen jährlichen Abgaben an Geldzinsen, Küchengefällen und Früchten belastet. Das Obereigenthum wurde im Jahre 1817 unentgeldlich aufgehoben und die Laudemien in einem milden Maßstabe für ablösbar erklärt.

In Absicht auf das Leibeigenschaftswesen ist anzuführen, daß die Staatsfinanzverwaltung vor 1817 keine auf dem Grundeigenthum haftende Leibeigenschaftsgefälle, sondern nur solche von Personal- und Lokalleibeigenen zu beziehen hatte.

Letztere Gefälle bestanden und zwar

a) für die Personalleibeigenen

in einer jährlichen Mannssteuer von 6 kr. 3 hlr. à Person,
in einem Leibhennengeld à 8 und 10 kr. pr. Stück,
in Abgaben bei Verheirathungen, bestehend in einer Salzscheibe,
im Personalhauptrecht bei Sterbfällen in dem besten Vieh, Waffen, Kleidung bestehend, so in dem altwürttembergischen Orte Hochdorf.

b) Für die Lokalleibeigenen

im Hauptrecht bei Sterbfällen in den vorderösterreichischen Orten Horb, Eutingen und Bildechingen.
C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Außer den Erblehenhöfen befanden sich sogenannte einzelne Güter in fast allen Orten des Bezirks, welche wie in anderen Bezirken des Landes mit Hellerzinsen, Küchengefällen, Gülten und Landachten belastet waren.

Der Lastenpflichtige, welcher von dem Vollzuge der Ablösungsgesetze von 1848 und 1849 seine Gefälle an verschiedene Verwaltungen, z. B. in Ahldorf an die des Fürsten von Sigmaringen, des Freiherrn von Ow, des Freiherrn von Münch, des Spitals Horb, an die katholische Pfarrei Ahldorf, die Stadtpfarrei Haigerloch etc. | abzutragen hatte, bezahlt nunmehr seine in längstens 25jährige Renten zerschlagene Ablösungsschuldigkeit auf den 18. April an das Kameralamt.

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D. Die Zehenten.

Ahldorf: der große Fruchtzehente gehörte zu 5/6 dem Freiherrn v. Ow, zu 1/6 dem Freiherrn v. Münch. Den Heu- und Öhmdzehenten bezog Freiherr v. Ow allein.

Altheim: am großen Fruchtzehenten hatte der Freiherr v. Ow 1/4, der Hospital Horb 1/4, der Staat die Hälfte, sodann einen Separatgroßzehenten aus 187 Jauchart 1 Vrtl. und den Heu- und Öhmdzehenten ganz zu beziehen. Der kleine Zehente stand der dortigen Pfarrei zu.

Baisingen: Zehntherr der Staat.

Bieringen: der große, kleine und Heuzehente stand dem Grafen von Stauffenberg, der Blut-, Heu- und Weinzehente der Ortspfarrei zu.

Bierlingen: der große und Heuzehente gehörte dem Freiherrn v. Ow, der Pfarrei und der Gemeinde je zu 1/3, der kleine und Blutzehente der Pfarrei.

Bildechingen: der große Zehente stand dem Staat allein, der kleine Zehente zu 3/4 und der Pfarrei zu 1/4 zu. Die Markung war in der Regel heuzehentfrei.

Bittelbronn: am großen Zehenten hatte der Staat 1/2, Graf v. Stauffenberg 1/4, Freiherr v. Raßler 1/4. Heu- und Öhmdzehente wurde nicht erhoben.

Börstingen: den großen Zehenten auf dem Berge hatte Fürst v. Fürstenberg, im Thale: Freiherr v. Raßler. In den Heuzehenten theilten sich der Gutsherr, der Pfarrer und der Meßner. Den kleinen Zehenten bezog Freiherr v. Raßler mit der Pfarrei Oberiflingen.

Eutingen: der Staat bezog den großen und Heuzehenten allein, am kleinen Zehenten die Pfarrei 6/8, einige Widdumbauern 1/8, Franz Herrmann und Jos. Gfrörer 1/8.

Felldorf: der große und Heuzehente gehörte der Ortspfarrei zu 3/4, der Heiligenpflege Bierlingen zu 1/4. Ein Öhmdzehentbezug hatte nicht statt.

Göttelfingen: der große Zehente gehörte dem Staat zu 13/16, dem Heiligen zu 3/16, der kleine und Heuzehente der Ortspfarrei.

Grünmettstetten: am großen Zehenten hatte Graf v. Stauffenberg 1/8, der Spital Horb 1/8 und der Staat 3/4, sowie einen Separatzehenten | aus 47 Jauchert 2 Vrtl. 41 Ruthen, der kleine und Heuzehente gehörte dem Ortspfarrer.

Gündringen: der große, der Heu- und Öhmdzehente aus den Wiesen gehörte dem Staat, der kleine und der Heu- und Öhmdzehente aus den Gütern dem Ortspfarrer.

In Hochdorf stand der große Zehente dem Staat zu, der kleine und Heuzehente dem Ortspfarrer. Öhmd war frei.

Ihlingen: der große, kleine und Heuzehente gehörte dem Staat, in

Isenburg: der große Zehente dem Staat, der Heuzehente der Pfarrei Nordstetten.

Lützenhardt: der große, kleine und Heuzehente gehörte dem Staat und war durch Kauf erworben von dem Freiherrn v. Raßler.

Mühlen: den großen, kleinen, Heu- und Öhmdzehenten hatte Freiherr v. Münch, den Obstzehenten die Pfarrei.

Horb: großer, kleiner Heu- und Obstzehente gehörten dem Staat, auf 68 Morgen stand aber dem Spital Horb der große Zehente zu.

Mühringen: der große und kleine Zehente gehörte dem Freiherrn v. Münch. Die Markung war weder Heu- noch Öhmdzehentpflichtig.

Nordstetten: am großen Zehenten hatte 1/3 der Staat, 2/3 die Pfarrei, welche auch den kleinen und Heuzehenten zu beziehen hatte. Öhmdzehente wurde nicht erhoben.

Rexingen: großer, kleiner Heu- und Öhmdzehente gehörte dem Staat.

Rohrdorf: großer, kleiner und Blutzehente ebenso dem Staat.

Salzstetten: großer und kleiner Zehente stand der Pfarrei zu; hier fand weder Heu- noch Öhmdzehentbezug statt.

Sulzau: großer Zehente gehörte dem Freiherrn v. Raßler, kleiner Heu- und Obstzehente der Pfarrei Bierlingen.

Vollmaringen: der große Zehente (excl. 200 M.) stand dem Hospital Horb, der kleine Heu- und Obstzehente und der große Zehente aus 200 M. der Pfarrei zu.

Wachendorf: der große Zehente gehörte dem Freiherrn v. Ow, dem Herzog Wilhelm von Württemberg und der Ortspfarrei je zu 1/3, welche letztere den kleinen, Heu- und Öhmdzehenten bezog.

Weitingen: der große Zehente gehörte dem Fürst v. Fürstenberg, der kleine Obst- und Blutzehente der Ortspfarrei, der Heuzehente der Universität Freiburg.

Wiesenstetten: der große Zehente stand dem Staat und dem Freiherrn v. Münch gemeinschaftlich, der kleine Zehente der Pfarrei zu; die heuzehentbaren Wiesen gaben den Zehenten den Widdumbauern | Joh. Gfrörer und Jos. Vatter. Öhmdzehente war nicht eingeführt.

Alle diese Zehenten sind in Folge des Gesetzes vom 17. Juni 1849 abgelöst worden, der Blutzehente jedoch schon in Folge des Gesetzes vom 14. April 1848. Die Abtragung der Ablösungsschuld geschieht, wenn die Betheiligten nicht anders übereingekommen sind, in Annuitäten mit 25jähriger Tilgungszeit.

E. Bannrechte.

Bannrechte bestanden und zwar: Mühlbannrechte in Bieringen, Bierlingen, Gündringen und Mühringen, und traten mit Verkündigung des Gesetzes vom 8. Juni 1849 außer Wirkung. Für deren Aufhebung sind die Berechtigten mit der Hälfte des Minderwerths ihrer Gewerbsberechtigung entschädigt worden.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk ist dem Schwarzwaldkreis zugetheilt, für welchen der Gerichtshof in Tübingen und die Kreisregierung in Reutlingen sich befinden.

Die Bezirksbehörden haben sämtlich ihren Sitz in Horb, mit Ausnahme des Forstamts und des kath. Dekanatamts, welch’ letzteres seinen Sitz in Eutingen hat.

a. Das Oberamtsgericht, welchem untergeordnet sind das Gerichtsnotariat in Horb für die Gemeinden Horb, Altheim, Bittelbronn, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Lützenhardt, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Salzstetten und Wiesenstetten; das Amtsnotariat in Eutingen für die Gemeinden Ahldorf, Baisingen, Bieringen, Bierlingen, Bildechingen, Börstingen, Eutingen, Felldorf, Göttelfingen, Gündringen, Hochdorf, Rohrdorf, Sulzau, Vollmaringen, Wachendorf und Weitingen.

b. Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzt, dem Oberamtswundarzt, dem Oberamtsthierarzt und dem Oberamtsbaumeister. Der Oberamtsthierarzt hat seinen Sitz in Oberthalheim. In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Inspektion Oberndorf, auf Hochbau der Inspektion Rottweil zugetheilt.

c. Das Kameralamt, welchem der ganze Bezirk zugewiesen | ist. Hinsichtlich der indirekten Steuerverwaltung ist der ganze Bezirk dem Umgeldskommissariat Rottenburg zugetheilt.

d. In forstlicher Beziehung gehört der Oberamtsbezirk zu den Forstämtern Bebenhausen, Sulz und Wildberg.

In das Forstamt Bebenhausen, Revier Bodelshausen, gehören die Gemeinden: Bieringen, Bierlingen, Sulzau und Wachendorf; dem Forstamt Sulz, Revier Thumlingen, sind folgende Gemeinden zugetheilt: Horb, Ahldorf, Altheim, Bildechingen, Bittelbronn, Börstingen, Eutingen, Felldorf, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Lützenhardt, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Rohrdorf, Salzstetten, Weitingen und Wiesenstetten; in das Forstamt Wildberg, Revier Nagold, gehören die Gemeinden Baisingen, Göttelfingen, Gündringen, Hochdorf und Vollmaringen.

Der Oberamtsgeometer hat seinen Sitz in Unterthalheim.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in zwei Gemeinden durch die betreffende Ortsvorsteher, in den übrigen durch Notare, Notariats-Assistenten und Verwaltungsaktuare als Hilfsbeamte besorgt.

Zu Besorgung der Verwaltungsgeschäfte sind in allen Gemeinden Hilfsbeamte aufgestellt.

Der Oberamtsbezirk besteht aus 29 politischen Gemeinden, wovon 8 der zweiten und 21 der dritten Klasse angehören.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Bieringen mit der Parzelle Hennenhof, Gündringen mit der Parzelle Dürrenhardt und Sulzau mit der Parzelle Weitenburg; diese Parzellen bilden Theilgemeinden, deren Verhältnisse durch besondere Ortsstatuten geregelt sind.

Jeder Gemeinde steht ein Schultheiß vor, der im Hauptort wohnt; auch hat jede Gemeinde für ihre Vermögensverwaltung einen besonderen Rechner, Gemeindepfleger.

b. Kirchliche.

Der mit Ausnahme der evangelischen Orte Hochdorf und Mühlen a. N. katholische Bezirk steht unter dem kath. Dekanatamt Horb mit dem Sitz in Eutingen.

Hochdorf ist dem Dekanat Nagold und dem Generalat Tübingen und Mühlen a. N. dem Dekanat Sulz und dem Generalat Reutlingen zugetheilt. Die in den kath. Orten wohnende Evangelische sind theils den beiden im Bezirk liegenden, theils den außerhalb des Bezirks liegenden evang. Pfarreien zugewiesen, und zwar: den Pfarreien Mühlheim am Bach, Dekanats Sulz, Haiterbach, Dekanats Nagold, Metzingen, Dekanats Herrenberg (Generalat Tübingen), | Thumlingen, Ober-Iflingen und Pfalzgrafenweiler, Dekanats Freudenstadt (Generalat Tübingen).

Im Bezirk bestehen 25 Pfarreien mit 31 Geistlichen; unter den Pfarreien befinden sich nur zwei evangelische (Hochdorf und Mühlen) mit je einem Geistlichen.

Die in den Gemeinden Baisingen, Mühlen, Mühringen, Nordstetten und Rexingen ansässigen Israeliten haben je eine eigene Synagoge mit je einem Vorsänger und stehen unter dem Rabbinat Mühringen.

B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

In Horb besteht eine Lateinschule, an der zwei Präzeptoren, zugleich Kapläne, angestellt sind, mit einer Turnanstalt, an welcher auch Volksschüler Theil nehmen und an welcher ein Lehrer von der Volksschule Turnunterricht ertheilt.

Die Errichtung einer Realschule in Horb wurde im Jahr 1864 beschlossen, konnte aber wegen Mangel an Realamtskandidaten noch nicht eröffnet werden. Volksschulen befinden sich im Bezirk 34 und zwar 27 katholische, 2 evangelische, 5 israelitische mit 32 Schulmeistern, 1 Schulverweser, 3 Unterlehrern und 7 Lehrgehilfen.

Die Zahl der Schüler betrug im Jahr 1863 2473.

Sodann bestehen:

eine gewerbliche Fortbildungsschule in Horb mit 4 Lehrern und 35 Schülern, unter welchen 17 von der Stadt und 18 vom Lande sind, eine Zeichnungsschule in Salzstetten mit 1 Lehrer und 20 Schülern.

Landwirthschaftliche Fortbildungsschulen finden sich in Göttelfingen und Hochdorf.

Arbeitsschulen, in welchen Nähen, Stricken, Häkeln etc. gelehrt wird, bestehen in der Mehrzahl der Gemeinden, meist aber nur Winters.

An Kleinkinderschulen findet sich nur eine im Bezirk, nämlich die in Gündringen mit einer Lehrerin und 26 Kindern.

b. Wohlthätigkeitsanstalten.

Zu nennen sind von diesen:

1) Der Oberamtsarmenverein, der den Zweck hat, den Straßen- und Gassenbettel zu unterdrücken, verwahrloste Kinder zu versorgen und wahrhafte aber verschämte Arme zu unterstützen. Derselbe ist | im Jahr 1836 entstanden. Die Amtskörperschaft gibt zu den hiezu erforderlichen Mitteln einen jährlichen bedeutenden Beitrag, und es bildet deshalb auch der Ausschuß der Amtsversammlung den Ausschuß dieses Vereins.

Das Vermögen desselben besteht derzeit in 1920 fl.

2) Der unter der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart stehende Bezirkswohlthätigkeitsverein in Horb, der 40 Mitglieder zählt, einen Ausschuß von 7 Mitgliedern hat und ein kleines Vermögen besitzt.

3) Ein zu Fürsorge für entlassene Strafgefangene in Horb bestehender Verein, mit 34 Mitgliedern, die verschiedene jährliche Beiträge bezahlen.

4) Armenhäuser befinden sich, 9 ausgenommen, in allen Gemeinden.

5) In Horb eine Agentur der württembergischen Sparkasse in Stuttgart, welche bei dieser die Einlagen der Dienstboten vermittelt.

6) Zwei örtliche Sparvereine bestehen im Bezirk, einer in der Gemeinde Börstingen und einer in der Gemeinde Mühringen; den letzteren gründete die Freiherrlich v. Münch’sche Gutsherrschaft, und es hat derselbe hauptsächlich die Bestimmung, den bei dieser Herrschaft beschäftigten Arbeitern Gelegenheit zu bieten, von dem erhaltenen Arbeitslohn einen Antheil als Sparpfennig zurückzulegen. Ärmere Personen, die sich durch fleißige pünktliche Einlagen und rege Theilnahme an der Vereinssache auszeichnen, erhalten von Zeit zu Zeit Prämien Seitens der Gutsherrschaft.

c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Im Jahr 1841 wurde ein landwirthschaftlicher Bezirksverein in Horb gegründet; er zählte damals 200 Mitglieder, gegenwärtig aber 260.

Seine Bestrebungen erstrecken sich auf alle Theile der Landwirthschaft, hauptsächlich aber auf Beförderung der landwirthschaftlichen Thierzucht, Obstbaumzucht und Verbreitung verbesserter Ackerwerkzeuge.

Zu diesem Zwecke werden bei den periodisch stattfindenden Partikularfesten Preise aus der Vereinskasse an die Besitzer von ausgezeichnetem Rindvieh, Pferden und Schweinen, vertheilt; für die Obstbaumzucht werden jährlich einige Jünglinge mit Vereinsunterstützung nach Hohenheim gesendet. Zur Verbreitung verbesserter Ackerwerkzeuge hat der Verein das Möglichste dadurch geleistet, daß er die | neuesten Werkzeuge ankaufte und an Oberamtsangehörige wieder verkaufte, oder durch landwirthschaftliche Lotterien solche in den Bezirk brachte, daß er durch Preisvertheilung die Aufstellung verbesserter Maschinen bewirkte und daß er zu Erlernung der Fertigung solcher Geräthe junge Gewerbsleute nach Hohenheim schickte.

Zur Hebung der Rindviehzucht hat der Verein durch Ankauf von Zuchtthieren, männlichen und weiblichen Geschlechts, aus der Schweiz, Simmenthal, zur Kreuzung mit dem im Bezirke vorherrschenden Neckarschlag und deren Wiederverkauf an Bezirksangehörige wesentlich beigetragen.

Zur Förderung der Pferdezucht hat der Verein Veranlassung gegeben, daß im Jahr 1862 15 Fohlen in Norddeutschland, namentlich in Hannover gekauft und im Bezirke wieder verkauft wurden.

Auf die Verbesserung des Feldbaues wird durch Anschaffung und Verbreitung landwirthschaftlicher Schriften und Geräthe, Empfehlung zweckmäßiger Kulturpflanzen und durch Abhaltung von Preispflügen hingewirkt.

Für Verbesserung der Obstbaumzucht trägt der Verein durch Austheilung von Prämien, Ankauf und Wiederverkauf von Obstbäumen sein Möglichstes bei.

Außerdem wurden, um zu einem verbesserten Hufbeschläg zu gelangen, junge Schmiede in die Veterinäranstalt nach Stuttgart gesendet; auch wurden zur Aufmunterung an getreue und in einem und demselben Dienst lange verbliebene landwirthschaftliche Dienstboten zweimal Preise vertheilt.

Eine Farrenschau bestand längere Zeit Seitens des Vereins, wurde aber aufgegeben, weil sie nicht den gewünschten Erfolg hatte.

Die erforderlichen Mittel erhielt der Verein theils durch die jährlichen, von den Mitgliedern erhobenen, in 30 kr. bestehenden Beiträge, theils aus der Staatskasse, theils aus der Kasse der Amtskorporation, welch letztere insbesondere sehr bereitwillig den Wünschen des Vereins stets entgegengekommen.

Rühmlich zu erwähnen ist, daß der Gutsbesitzer Jakob Akermann in Eutingen im Jahr 1865 eine sehr befriedigende Dampfdreschmaschine (Lokomobil), welche mit einem Preis gekrönt wurde, erworben hat, die er nicht allein für sich benützt, sondern gerne an andere Landwirthe in und außer Eutingen vermiethet.

Endlich ist noch in Hinsicht auf Pferdezucht zu bemerken, daß in Horb eine Beschälplatte besteht, für welche die Amtskorporation | ein neues gesundes Gebäude vor einigen Jahren mit einem Staatsbeitrag hergestellt hat.
d. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.

Ein Postamt besteht in Horb mit einer Postablage in Eutingen, der Postexpeditionen sind es drei, nämlich zu Mühringen, Nordstetten und auf der gegenwärtigen Eisenbahnstation Eyach, Gemeindemarkung Börstingen; der Landpostboten sind der Zeit zehn aufgestellt, die ihren Wohnsitz in Rexingen, Bittelbronn, Salzstetten, Gündringen, Göttelfingen, Wiesenstetten, Wachendorf, Börstingen, Weitingen und Isenburg haben.

In letzterer Beziehung ist zu bemerken, daß durch einen Vertrag zwischen der Amtskorporation und der K. Postdirektion vom 6. Juli 1863 die letztere die Besorgung des amtlichen Verkehrs zwischen der Oberamtsstadt Horb und den Bezirksorten, für welche Amtsboten auf Kosten der einzelnen Gemeinden aufgestellt waren, und welche in der Woche dreimal ihren Gang zu machen hatten, vom 1. September 1863 übernommen hat, wonach nunmehr mit Ausnahme der Sonn- und bürgerlichen Feiertage täglich eine Postverbindung innerhalb des Oberamtsbezirks eingefügt ist.

Der postliche Verkehr wird sofort bewirkt:

1) von Horb nach Eyach durch 3 Postkurse, von denen täglich 2 Kurse nach und von Sulz, Oberndorf, Schramberg, Offenburg, Rottweil, Tuttlingen etc. in ununterbrochener Weise abzweigen und einmünden;
2) durch direkte Postfahrten zwischen Horb, Dornstetten, Freudenstadt und Baiersbronn, Schönmünzach und Gernsbach täglich einmal;
3) durch Anschlußkurse zwischen Nordstetten, Horb, Eutingen, Ergenzingen und Rottenburg täglich einmal.

Regelmäßige Frachtfuhren bestehen:

a. mit dem Sitz des Fuhrmanns in Horb

1) zwischen Horb und Stuttgart über Ergenzingen, Herrenberg in der Woche einmal;
2) zwischen Horb und Sulz, hie und da bis Oberndorf, in der Woche einmal;
3) zwischen Horb und Eyach in der Woche 2–3mal.
| b. Mit dem Sitz in Freudenstadt:
zwischen Freudenstadt und Eyach über Horb in der Woche einmal.

c. Mit dem Sitz in Nagold:

zwischen Nagold und Sulz über Horb in der Woche zweimal.

d. Mit dem Sitz in Haigerloch:

Zwischen Haigerloch und Eyach über Imnau in der Woche dreimal.

In Horb befindet sich seit dem Jahre 1861 eine Telegraphenstation, welche einerseits mit Sulz und andererseits mit Rottenburg ihre Verbindung hat.

2. Straßen.

An Staats-Kunst-Steinstraßen führen durch den Bezirk:

1) eine von Rottenburg über Eutingen, Bildechingen, Horb, Nordstetten nach Sulz; sie dient von Horb ab zugleich als Staatsstraße nach Haigerloch;
2) eine von Horb, dem Neckarthal entlang, über Ihlingen nach Sulz und
3) eine von Horb über die Markungen der Gemeinden Rexingen, Altheim, Grünmettstetten und Bittelbronn nach Freudenstadt.

Die Ober-Neckarthal-Staatseisenbahn erstreckt sich zur Zeit (1865) bis in die Mitte des Bezirks, nämlich in die Gemeindemarkungen Bieringen, Sulzau und Börstingen bis Eyach.

Die übrigen Straßen im Bezirk sind Nachbarschafts- (Vicinal-) Straßen; sie werden von den betreffenden Gemeinden unterhalten und von einem von der Amtskörperschaft besoldeten Oberamtsbaumeister in Horb beaufsichtigt.

Die sämtlichen Straßen und Wege bedecken im ganzen Bezirk ein Areal von 11944/8 Morgen.

Wasserstraßen für Langholzflößerei bilden der Neckar und die Eyach.

Die von Rottenburg herführende Eisenbahn, welche 1/4 Stunde unterhalb Bieringen in den Bezirk eingeht, ist blos zur Station Eyach vollendet; sie wurde im Jahr 1862 in Angriff genommen und den 1. November 1864 eröffnet. Die vollendete Strecke der Bahn, so weit sie den Bezirk berührt, beträgt 21/2 Stunden, die Länge des bei Sulzau ausgeführten Tunnels 1720′ und die der Brücke über | die Eyach 270′. Es kommen täglich 3 Eisenbahnzüge von Plochingen, beziehungsweise von Stuttgart und Ulm auf der Station Eyach an und gehen von da dreimal wieder zurück.
e. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

Für den Bezirk sind angestellt:

1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt und 1 Oberamtsthierarzt. Die beiden ersteren haben ihren Sitz in Horb und der letztere in Oberthalheim, Oberamts Nagold.

Außerdem finden sich weiter im Bezirk:

1) praktische Ärzte: 2 in Horb (worunter der Oberamtswundarzt) und 1 in Eutingen.

2) Wundärzte, welche eine gemeinschaftliche Unterstützungskasse mit etwas Vermögen haben und zwar: in Horb 6 (2 erster Abtheilung, nämlich der Oberamtsarzt und der Oberamtswundarzt, 3 zweiter Abtheilung und 1 dritter Abtheilung), sodann je einer und zwar zweiter Abtheilung in Hochdorf, Eutingen, Mühringen und Altheim.

3) Thierärzte: je einer in Horb, in Nordstetten und in Eutingen.

Sodann finden sich weiter im Bezirk: 8 Geburtshelfer, nämlich 4 in Horb (worunter der Oberamtsarzt und der Oberamtswundarzt), je einer in Hochdorf, in Eutingen, in Mühringen und in Altheim.

Hebammen befinden sich in allen Gemeinden und ebenso Leichenschauer.

Das Impfgeschäft ist unter die Wundärzte (einschließlich des Oberamtswundarztes) vertheilt.

Apotheken bestehen in Horb 2 und in Eutingen eine Filialapotheke von Horb.

Eine Eisgrube für ärztliche Zwecke herzustellen, hat die Amtsversammlung unterm 16. Juli 1864 beschlossen, der Beschluß ist aber zur Zeit noch nicht ausgeführt.

Die Begräbnißplätze befinden sich alle außerhalb der Ortschaften.

Wasenplätze mit Wasenmeistern (Kleemeistern) bestehen in Horb, Altheim, Bierlingen, Börstingen, Eutingen, Gündringen, Hochdorf, Rohrdorf, Salzstetten, Sulzau, Vollmaringen, Wachendorf, Weitingen und Wiesenstetten.

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2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Je ein besonderes Gefängnißgebäude hat das Oberamtsgericht und das Oberamt. In denselben befinden sich auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener als Gefangenwärter.

Dem Oberamtsgerichte steht auch noch ein älteres Gefängnißgebäude, ein Thurm, zur Verfügung, welches nur benützt wird, wenn das neue Gefängnißgebäude zur Aufnahme von Gefangenen nicht hinreicht.

Das in den Jahren 1845 und 1846 neu aufgeführte oberamtsgerichtliche Gefängniß hat 8, das alte 4 und das des Oberamts 8 Arrestlokale.

In allen Gemeinden des Bezirks mit Ausnahme von Ihlingen befinden sich heizbare Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten.

In der Oberamtsstadt ist ein Irrenhaus mit 2 Lokalen zu interimistischer Aufnahme von Geisteskranken des Bezirks errichtet.

In allen Gemeinden sind Polizeidiener angestellt, die meisten sind zugleich Amtsdiener.

Neben dem Stations-Kommandanten befinden sich 5 Landjäger im Bezirk, wovon 3 in den Nebenstationen Hochdorf, Lützenhardt und Mühringen aufgestellt sind.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne finden sich in allen Gemeinden, sie deuten jedoch in der Hauptsache nur die einzuhaltenden Straßenlinien an.

Die Oberfeuerschau im Bezirk besorgt der von der Amtskorporation aufgestellte Oberamtsbaumeister in Horb, während speziell für Horb ein Werkmeister in Wachendorf als Oberfeuerschauer bestellt ist.

Kaminfeger sind im Bezirk zwei aufgestellt und zwar einer in Horb und einer in Felldorf, denen alle Gemeinden des Bezirks zugetheilt sind.

Eine freiwillige Feuerwehr ist in der Stadt Horb organisirt; sie zählt 154 Mann und bringt in Folge eines Vertrags mit der Amtskörperschaft mit einer Abtheilung derselben auch Hilfe auf dem Lande, wofür ihr ein von der Amtskörperschaft angeschaffter neuer, mit den nöthigen Requisiten versehener Transportwagen zur Verfügung gestellt ist.

Die meisten und namentlich die größeren Gemeinden haben brauchbare Feuerspritzen zum Theil neuerer und neuester Konstruktion.

Einige kleinere Gemeinden sind nur im Besitz von Tragfeuerspritzen. | Sonstige Löschgeräthschaften, Haken, Leitern, sind überall vorhanden.

Brandfälle gehören im Bezirke zu den Seltenheiten. Seit vielen Jahren kam kein Brand von größerer Ausdehnung vor.

11 Mobiliar-Versicherungsgesellschaften sind im Bezirke durch 29 Agenten vertreten.

4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Bezirkspfecht- und Eichämter befinden sich in der Oberamtsstadt; seit 1864 ist jedoch auch eine eigene Eichanstalt mit dem Sitz in Ergenzingen, Oberamts Rottenburg, behufs der Eichung größerer Flüssigkeitsgeschirre (Fässer, Butten, Gölten) für die Gemeinden Baisingen, Göttelfingen, Rohrdorf und Weitingen errichtet.


3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtskorporation.

Nach der letztgestellten, revidirten und abgehörten Rechnung von 1862–63, bestand das Vermögen bei der Amtspflege in:

Kapitalien und Aktiven 10.545 fl. 0.
Ausstände einschließlich des Rechners Remanet 4446 fl. 43.
zusammen      
14.991 fl. 43.

worauf keine Schulden haften.

Nach eben dieser Rechnung belaufen sich die

Einnahmen auf 54.546 fl. 38.
Ausgaben auf 50.126 fl. 08.
der Amtsschaden auf 3600 fl. 0.

An Grundeigenthum besitzt die Oberamtskörperschaft

1) ein Polizeigefängniß mit Gefangenwärterwohnung nebst Gärtchen; Brandversicherungs-Anschlag zu
6850 fl. –
2) ein Irrenhaus; Brand-Vers.-Anschlag
850 fl. –
3) einen Beschälerstall; Brand-Vers.-Anschlag
950 fl. –
4) eine Kleemeisterhütte; Brand-Vers.-Anschl.
500 fl. –


4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des Oberamtskatasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1863–64.

Grundeigenthum eingeschätzt zu einem Reinertrag von
217.596 fl. –
Gebäude, in dem zu diesem Behuf eingeschätzten Werth von
2.813.290 fl. –
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von
3242 fl. –
| Die auf die Bezirksorte umgelegten Steuern für den Staat betrugen in eben diesem Jahre von
Grundeigenthum   25.575 fl. –
Gefällen 82 fl. –
Gebäuden 6940 fl. –
Gewerben 3011 fl. –
Zusammen       35.608 fl. –

An indirekten Abgaben wurden im Jahre 1862–63 erhoben:

1) an Wirthschaftsabgaben:
von Wein und Obstmost 9625 fl. 42.
vom Branntwein:
Fabrikationssteuer 1941 fl. 19.
Ausschanksabgabe 1114 fl. 30.
vom Bier: (Malzsteuer) 15.112 fl. 11.
2) an Accise:
von Güterveräußerungen 6700 fl. 0.
von Lotterien 25 fl. 19.
von Markt- und Handelswaaren:
außervereinsländische Handelsleuten
6 fl. 07.
3) an Hundeauflagen, einschließlich des gesetzlichen
Antheils der Ortsarmenkassen
1567 fl. 30.

Die Steuer von Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1863–64

1) für den Staat 8272 fl. 56.
für Gemeinden und Amtskörperschaften 1666 fl. 24.

  1. Von Kameralverwalter Klumpp in Horb mitgetheilt.


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