Beschreibung des Oberamts Heidenheim/Kapitel B 12
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Unter den fleißigen und genügsamen Einwohnern sind mehrere Wohlhabende, wenige eigentlich Arme. Das Gemeindevermögen besteht in oben erwähnter Waldung, in 45 M. Äcker, der Schafwaide und Pförchgerechtigkeit und 1700 fl. Kapitalien. Als Nutzung hat jeder Bürger ein halbes Klafter Holz nebst 50 Wellen und ein Krautbeet. Eine Armenstiftung von 100 fl. Kapitalien ist vorhanden. Sämmtliche Zehenten, so wie die meisten grundherrlichen Gefälle bezieht, in Folge der Pfarrei-Besoldungsverwandlung, der Staat; einige wenige solche der Graf Degenfeld-Schomburg in Eybach, der Hospital Geislingen und die Stiftungspflegen Westerstetten und Heldenfingen. Die Frohnpflicht gegen den Staat wurde abgelöst, eben so eine solche von 7 Bürgern gegen den Grafen Degenfeld. Ferner wurden gegen den Staat abgelöst, Gebäudeabgaben, Oster- und Herbststeuer, Hundsthaler etc. im jährl. Betrag von 33 fl. und gegen den Grafen Degenfeld Gebäudeabgaben 56 kr.
Heldenfingen, 3 geom. Stunden in gerader Richtung, 4 über Dettingen von Heidenheim entfernt, liegt auf einer sich flach absenkenden Höhe, etwas niedriger als seine Nachbarorte, und zählt 681 Einw. in 102 Wohnhäusern. Letztere sind größtentheils mit Stroh gedeckt, die Straßen nicht sehr säuberlich. Der Ort hat einiges, aber in trockenen Sommern nicht zureichendes, Quellwasser. Mit Gerstetten, Heuchlingen, Dettingen etc. verbindet eine neu angelegte Vicinalstraße. Die im Äußern und Innern sehr einfache Pfarrkirche ist 1828 auf Kosten der Stiftungs- und Gemeindepflege vergrößert, durchaus erneuert und mit einem ganz neuen Thurm versehen worden. Dieser Thurm hat statt der, auf diesen windigen Alphöhen so angemessenen runden Kuppel ein viereckiges flaches Dach | erhalten, dessen Zinkbedeckung der Sturm schon mehr als einmal gehoben und stückweise davon geführt hat. Die Baulast trägt zunächst der Heilige, dessen Einkünfte c. 190 fl. jährlich betragen. Der Begräbnißplatz ist seit 1824 außerhalb des Ortes. Das Pfarrhaus, das vom Staat erhalten wird, wurde 1827 umgebaut. Die Schule, für welche keine Stiftungen bestehen, hat 1819 ein von der Gemeinde erbautes Haus erhalten. Ein kleines neues Rathhaus hat die Gemeinde im J. 1842 aufgeführt. Ein ehem. Kl. Anhausenscher Pfleghof ist jetzt Eigenthum eines Bauern. Eine Spar- und Leihkasse besteht hier als ein Filial der Heidenheimer.Die Pfarrei gehörte dem Kl. Anhausen, welchem Bischof Siboto solche im J. 1231 vollkommen einverleibte, wozu Papst Gregor IX. den 27. Sept. 1234 seine Genehmigung ertheilte (Braun Notit. lit. 1, 141). Begütert war allda auch der Abt von Königsbronn.
Heldenfingen ist mit der Herrschaft Heidenheim von Württemberg erworben worden. Unter der helfensteinischen Herrschaft war der Ort im J. 1381 durch Anna, Gräfin von Helfenstein, geb. von Öttingen, an Albrecht von Rechberg versetzt gewesen (Urk. im Rechbergschen Archiv). Das älteste Salbuch sagt: „Das Gericht, alle Zwäng, Bänn und Gewaltsam in Etter, in Holz, in Feld, unter Erd und ob Erd mit aller Zugehörung gehören der Herrschaft zu gen Hellenstein und Heidenheim.“
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