« Kapitel A 3 Beschreibung des Oberamts Heidenheim Kapitel A 5 »
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IV. Wohnorte.
1. Orte.
A. Zahl, Gattung und Areal.

Der Oberamtsbezirk zählt im Ganzen 68 Wohnplätze und zwar 2 Städte, 25 Dörfer, 12 Weiler, 20 Höfe und Mühlen, 9 einzelne Wohnsitze.

Unter den Dörfern befinden sich 24 Pfarrdörfer, 8 mit Marktgerechtigkeit, unter den Weilern ein Pfarrweiler, und unter den einzelnen Wohnsitzen 1 Schloß.

Der Flächenraum sämmtlicher Gebäude und Hofstätten beträgt: 4421/8 M.


B. Lage, Größe und Beschaffenheit.
Die beiden Städte und die ansehnlichsten Dörfer und Weiler des Bezirks, als da sind: Heidenheim und Giengen, Königsbronn mit Itzelberg, Schnaitheim mit Aufhausen, Bolheim mit Anhausen, Herbrechtingen mit Eselsburg, Hermaringen, Bergenweiler, Brenz und Sontheim a. d. Brenz, liegen im Brenzthal, Hohenmemmingen ganz in der Nähe desselben, auf einer sanften Anhöhe, Hürben und Burgberg im Hürbenthal, Steinheim am Fuße des Albuchs in einem Trockenthal, der Einmündung des Wen- und Gnannenthals in das Stubenthal, Nattheim in einem Trockenthal, das vom Härdtfeld herkommt und bei Heidenheim in das Brenzthal ausmündet, Fleinheim in einem fruchtbaren Thälchen, dessen Quellen der Egau zufließen, Sachsenhausen und Oggenhausen liegen auf dem Gebirgsrücken, der sich von Brenz an Hohenmemmingen vorüber gegen Nattheim und Fleinheim hinzieht. Alle übrigen Orte liegen auf dem Plateau der Alp und des Albuchs. Die Lage sämmtlicher Orte des Brenzthals, so wie die von Burgberg, ist freundlich, zum Theil, wie die von Brenz und Sontheim, wirklich schön. Die größten Dörfer sind: Steinheim, Gerstetten und Herbrechtingen, von denen das erstere durch Reinlichkeit sich auszeichnet. Das Vereinödungssystem ist im Bezirk | nicht gekannt, vielmehr sind mit Ausnahme der wenigen Höfe, die zum Theil Staatsdomainen, oder sonst größere Güter, alle Ortschaften geschlossen. Nach der Oberamtsstadt hat die Gemeinde Steinheim die meisten (2159) Einwohner, Hausen (124) die wenigsten.


2. Gebäude.
A. Anzahl und Gattung.

Das Oberamt hat nach dem Kataster vom 1. Juli 1842

Haupt- und Wohngebäude   4525
Nebengebäude 1552
Summe 6077
worunter für öffentliche Zwecke 207

Unter den Hauptgebäuden sind 2 K. Schlösser, Hellenstein und Brenz; unter denen für öffentliche Zwecke sind 29 Kirchen, 9 Rathhäuser, 22 Schulhäuser, unter denen das neuerbaute Schulhaus in Giengen das ansehnlichste, 12 Schul- und Rathhäuser, 1 Hospital und 1 Armenhaus in Giengen, und 1 Armen- und Krankenhaus in Heidenheim, dann 5 Armenhäuser in verschiedenen andern Orten. Steuerbar sind 5811, steuerfrei 266 Gebäude. Auf 1 Wohnhaus kommen im Durchschnitt 5 Menschen, und zwar in Heidenheim 5, in Königsbronn 6,4, in Sontheim an der Brenz 3,9, in Burgberg 7,7.


B. Bauart und Material.
Die Gebäude in den beiden Städten sind der Mehrzahl nach in den untern Stöcken von Stein, im Übrigen von Holz und theils mit Kalk-, theils mit Backsteinen ausgemauert. Doch gibt es deren auch viele aus lauter Stein. Die Dachbedeckung besteht hier durchaus aus Ziegeln. Auf dem Lande sind die meisten Häuser einstockig, mit steinernem Sockel und geriegelt, in neuerer Zeit aber wird beinahe durchaus ganz von Stein gebaut. In allen Orten des Brenzthals gehören Strohdächer schon zu den Seltenheiten, in einzelnen sind sie längst ganz verschwunden. Auf der Alp | dagegen bilden sie die Regel und werden auch auf den neuen Häusern wieder angebracht, weil sie auf jenen Höhen offenbar mehr Schutz gewähren, als Ziegeldächer. An den meisten Orten sind Haus und Scheune unter ein Dach gebaut, doch machen hiervon Sontheim an der Brenz, Hermaringen, Sachsenhausen, Hohenmemmingen, Hausen, Heuchlingen und Heldenfingen, wo die Scheunen meistens getrennt von den Häusern stehen und mit diesen gewöhnlich einen geschlossenen Hofraum bilden, eine Ausnahme. Hinsichtlich der öffentlichen Gebäude herrscht in dieser Gegend offenbar mehr Sinn für Sauberkeit und Anständigkeit als im Unterlande. Besonders macht es einen wohlthuenden Eindruck, beinahe in jedem Dorf eine von Außen und Innen freundliche und gut unterhaltene Kirche zu finden. S. d. Ortsbeschr.


C. Werth und Eigenthum.

Der Werth der Gebäude nach dem Brandversicherungs-Cataster betrug auf den 1. Juli 1842: 5.580.875 fl.[1] Der Werth eines Gebäudes beträgt sonach durchschnittlich 920 fl.

Im Eigenthum des Staats sind 133, der Grundherren 12, der Körperschaften 127, der Privatpersonen 5805 Gebäude.

Nach dem Cataster von 1843 beträgt der Steueranschlag von

 4345 Haupt-
}
Gebäuden,
 1530 Neben-

welche steuerbar sind, 2.942.922 fl., somit von Einem Gebäude 501 fl.


  1. Der Werth der von der Brand-Versicherungs-Kasse ersetzten Gebäude-Verluste berechnet sich von 1830/42 auf 52.580 fl., das ist, etwas über 1 Proc. des Brand-Versicherungs-Anschlags in einer Reihe von 13 Jahren. Die Entschädigungen, welche die vaterländische Mobiliar-Versicherungs-Gesellschaft für Brand-Verluste im Bezirk zu bezahlen hatte, betrugen von 1828 bis 1842 16.200 fl. 57 kr.
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