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A.
Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Heidenheim liegt auf der Ostseite des Königreichs, im Jagstkreis, zwischen 48° 30’ 48" und 48° 47’ 15" der nördlichen Breite, und zwischen 27° 34’ 54" und 27° 59’ 41" östlicher Länge. Der ganze Bezirk fällt in das Donaugebiet; nur die äußerste nördliche Spitze senkt sich nach dem Kocher, und gehört somit dem Gebiet des Rheines an.


2. Grenzen.

Nördlich begrenzen den Bezirk die Oberämter Neresheim, Aalen und Gmünd, westlich das Oberamt Geislingen, südlich die Oberämter Geislingen und Ulm, und östlich die K. bayerische Provinz Schwaben und Neuburg, und zwar deren Landgerichte Günzburg und Lauingen. Die Länge der Grenze gegen Bayern beträgt mit allen Krümmungen in geom. Stunden (zu 13.000’) 127/8 Stunden + 1478’.


3. Größe.
Der Flächenraum des Oberamts beträgt nach dem Ergebniß der Landes-Vermessung 145.6001/2 M. oder 8,342 geographische Quadratmeilen, übersteigt also die durchschnittliche | Ausdehnung eines württemb. Oberamtsbezirks um 3,1 Quadratmeilen. Über die Vertheilung dieser Fläche siehe die Tabelle II.


4. Figur.

Das Oberamt ist ein wohlabgeschlossenes Ganzes, dessen Hauptort Heidenheim so ziemlich in der Mitte liegt, so daß keinerlei Änderungen in der Bildung dieses Bezirkes wünschenswerth erscheinen. Von der nördlichen Grenze (Gem. Königsbronn) bis zu dem südlichsten Punkte (Schwarzenwang, Gem. Sontheim) beträgt die horizontale Entfernung 81/2; die Ausdehnung von West nach Ost (Gem. Gussenstadt nach G. Fleinheim) ebenfalls 81/2 Stunden. Die von einander entlegensten Orte sind Irrmannsweiler (Gem. Steinheim) und das erwähnte Schwarzenwang. Die von dem Oberamtssitz entfernteste Gemeinde ist Sontheim an der Brenz mit 51/4 St. nach der Landstraße.


5. Bestandtheile.

Mit Ausnahme von Bergenweiler, welches dem Grafen Maldeghem in Niederstotzingen, und von Burgberg, welches dem Freiherrn von Linden gehört, besteht der ganze Bezirk aus unmittelbaren Orten.

In seiner gegenwärtigen Gestalt ist das Oberamt im J. 1810 (Manifest vom 27. Oct.) gebildet worden 1) aus dem alten Oberamt oder der Herrschaft Heidenheim (Gem. Heidenheim, Bolheim, Dettingen und Heuchlingen [beide zu 4/5], Fleinheim, Gerstetten, Hausen, Heldenfingen, Herbrechtingen das Dorf, Hermaringen, Hohenmemmingen und Sachsenhausen, Hürben, Irrmannsweiler [jetzt zur Gem. Steinheim], Mergelstetten, Nattheim, Oggenhausen [Kammergut], Schnaitheim, Sontheim an der Brenz, Söhnstetten [zu 1/8], Steinheim [zu 1/12)];

2) aus dem Klosteramt Anhausen (Anhausen mit Riedmühle und Wangenhof, Gem. Dettingen und Heuchlingen [beide zu 1/5], Gussenstadt);

3) aus dem Klosteramt Herbrechtingen (nur das ehem. Kloster mit den Höfen Asbach, Bernau und Heuhof);

4) aus dem Klosteramt Königsbronn (Gem. Königsbronn, Söhnstetten [zu 7/8], Steinheim [zu 11/12] nebst den Parzellen, | Bibersohl, Gnannenweiler, Irrmansweiler, Kerben, Küpfendorf, Neuselhalden, Öschenthal und Sontheim, Gem. Zang);

5) aus dem Stabsamt (Kammerschreibereigut) Brenz (Gem. Brenz und theilweise Oggenhausen);

6) aus der ehemaligen Reichsstadt (von 1803—1808 Oberamt) Giengen (Gem. Giengen und St. Stephan);

7) aus den 1810 von Bayern abgetretenen ritterschaftlichen Orten Bergenweiler und Burgberg.


6. Besonders benannte Bezirke.
Die drei Hauptparthieen, in welche der Oberamtsbezirk zerfällt und welche sich auch im gewöhnlichen Sprachgebrauch durch besondere Benennungen unterscheiden, sind: das Brenzthal, die Alp und der Albuch. Über die natürliche Beschaffenheit dieser Theile wird im Folgenden das Nähere gesagt werden. Die Benennung Brenzthal erstreckt sich auf die Gemeinden: Königsbronn, Schnaitheim, Heidenheim, Mergelstetten, Bolheim mit Anhausen, Herbrechtingen, Giengen, Hermaringen, Bergenweiler, Brenz und Sontheim, nebst den Seitenthal-Orten Hürben und Burgberg. Zur Alp werden gerechnet: die Gem. Gussenstadt, Gerstetten, Heldenfingen, Heuchlingen, Dettingen, Hausen, Söhnstetten (von Andern schon zum Albuch gerechnet) und von der Gemeinde Steinheim die Parzellen Öschenthal und Küpfendorf. Die Grenzen des Albuchs sind im Sprachgebrauch nicht ganz festgesetzt. Eine unrichtige Ausdehnung wird diesem Bezirk bisweilen gegeben, wenn man darunter die ganze von dem Brenz-, Lon- und Hungerbrunnen-Thal eingeschlossene Alpfläche versteht, so daß sämmtliche, eben genannte Alporte darunter begriffen wären. Zu eng aber begrenzt man den Albuch, wenn man ihn nur auf die Gem. Zang und die Parzellen Neuselhalden, Gnannenweiler, Irrmannsweiler, Bibersohl und Kerbenhof von der Gem. Steinheim, beschränkt. Am richtigsten bezeichnet man den Albuch als denjenigen Theil des Alpplateaus, der von dem Kocher-, Brenz- und Stubenthal eingeschlossen ist, so daß Böhmenkirch (OA. Geißlingen) Bartholomä (OA. Gmünd)| Lauterburg (OA. Aalen) und im diesseitigen OA. die Gem. Zang, Steinheim (mit Ausnahme von Küpfendorf und Öschenthal) und von Söhnstetten wenigstens der nördliche Theil der Markung hieher gehören. Es ist bemerkenswerth, daß ein Mad (Wechselfeld und Gebüsch) von 12 M. 35,4 R. auf der Markung Schnaitheim, 3/4 St. gerade westlich von diesem Ort, speziell den Namen Albuch führt. — Der Name Härdtfeld erstreckt sich nicht mehr in den diesseitigen Bezirk; allein die Höhen links der Brenz stehen mit dem Härdtfeld in Verbindung und sind, wenn auch ungleich milder und wirthbarer, doch als eine Fortsetzung desselben zu betrachten. Hieher gehören die Gem. Sachsenhausen, Hohen-Memmingen, Oggenhausen, Nattheim und Fleinheim.



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