« Kapitel B 20 Beschreibung des Oberamts Ellwangen Kapitel B 22 »
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21. Unter-Schneidheim,
Gem. II. Kl. mit 904 Einw. 1. Unter-Schneidheim, Pfarrdorf, 676 Einw., wor. 1 Ev., Fil. von Walxheim; 2. Ober-Schneidheim, Weiler, 288 Einw.


Der Ort liegt freundlich im Thal der Sechta auf beiden Seiten des Flüßchens, ausgezeichnet durch eine Kirche und das frühere Schloß.

Durch die Römer fand hier eine Hauptsperrung des Sechtathales statt, indem sie hier drei kleine Kastelle errichteten; während sie eine Stunde weiter oben in Thannhausen das beginnende Sechtathal durch einen Burstel sperrten. Aber nicht genug damit, auch östlich und westlich von Unter-Schneidheim errichteten sie auf der Höhe je einen großen weit umschauenden bergähnlichen Burgstall (s. o. S. 345).

Die den Aposteln Peter und Paul geweihte Kirche steht links an der Sechta und stammt in ihren Haupttheilen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts; an ihrer Südseite die schön geschriebene erhabene Inschrift: anno . dni . M.CCCC.LVIII . iar. Der vieleckige, mit Strebepfeilern besetzte, innen mit einem sehr schönen Netzgewölbe übersprengte Chor hat noch ganz die alten | Formen; ebenso die nördlich daran zwischen Chor und Thurm stehende gleichfalls gewölbte, vieleckig schließende Kapelle. Nach Westen wurde die Kirche vor etwa 20 Jahren in gothischem Geschmack verlängert und nun der ganze Bau innen stilvoll ausgemalt von Fr. X. Zimmer 1869. Leider fehlen den Spitzbogenfenstern die Maßwerke. Die Altäre sind neugothisch, in der Kapelle noch eine große spätgothische, vortrefflich geschnitzte Madonna mit Kind. Der Thurm, in den drei unteren Geschossen auch noch gothisch, wird oben neuer, achteckig und trägt ein Zwiebeldach. Auch besitzt die Kirche ein Ciborium, Messing und vergoldet, aus dem 15. Jahrhundert. Die Glocken sind gegossen von Meister Arnold 1657 und 1663.

Die seiner Zeit vom Deutschorden gebaute Kirche ist von der auch vom Deutschorden herrührenden Kirchenstiftung, das von demselben 1597 errichtete Pfarrhaus jetzt vom Staat zu unterhalten. Der Friedhof wurde vor etwa 30 Jahren außerhalb nahe beim Ort angelegt. Die Kirche war ehedem von einem besonderen Kirchhof mit Mauer und Portalen umgeben; auch stand auf dem Kirchhof noch eine Kapelle zur h. Barbara.

Das Schulhaus, zugleich Rathhaus, mit Lehrer und Lehrgehilfen, wurde 1844/45 von der Kirchenpflege neu erbaut.

Von den drei römischen Bursteln liegen zwei rechts, einer links der Sechta, auf dem nördlichen der beiden erstern steht ein früheres Schloß des ehemaligen Deutschordensvogtes; jetzt in Privathänden. Es ist noch wohl erhalten mit Ausnahme des abgebrochenen Thurmes.

Eine steinerne Brücke, mit gutem Nepomukstandbild mit der Jahreszahl 1731, führt zum Schloß mit seinem Nebengebäude, schlichten Steinbauten im Stil der späten Renaissance. Der umherführende Graben ist noch wohl erhalten, zum Theil auch der den Graben umfangende Wall, besonders im Norden und Osten, wo die Sechta daran hinläuft.

Trinkwasser liefern hinreichend viele Pump-, Zieh- und Schöpfbrunnen; so ziemlich bei jedem Haus befindet sich ein solcher; Ober-Schneidheim besitzt auch einen laufenden Brunnen. Über die Markung fließen die von Norden nach Süden mitten hindurchziehende Sechta und der Aalbach, der von Nordwest nach Südost die Grenze gegen die Markung Zöbingen bildet. Von den acht Weihern blieb nur der Westerweiher.

Haupterwerbsmittel sind Feldbau und Viehzucht; es wird noch viel Getreide nach außen verkauft; auch der Wiesenbau ist | ausgedehnt, die Obstzucht dagegen unbedeutend wegen der nebelreichen tiefen Lage im Sechtathal. Die Gänsezucht betreibt man schwunghaft und zieht jährlich 2000–3000 Gänse. Eine Mahlmühle besteht und zwei kleine Bierbrauereien. – Die Stiftung besitzt eigenen Wald. Aus der Schafweide (60 Morgen) nebst dem Brachfelde bekommt die Gemeinde jährlich 1400 M., aus dem Pferch 800–1000 M.

Die vom Deutschorden gegründete Kirchenstiftung besitzt 82.308 M., außerdem 129 Morgen Äcker, Wiesen und Wald, aus denen jährlich 2000 M. Pacht fließen. Doch ruhen auf der Stiftungspflege in Folge der Kirchenerweiterung noch etwa 18.000 M. Schulden, was in jährlichen Raten von 800 M. ersetzt werden muß; 900 M. werden jährlich zu Armenzwecken aus der Kirchenpflege verwendet. Die Sebastianspflege, 1699 durch wöchentliche Opfergänge begonnen, besitzt 4600 M., der Armenfonds 2500 M., der Schulfonds 1500 M.

Der Name des Orts, welcher früher Snaiten, Snäiten, Snayten, Sneyten, Snaitten, Sneiten, Schnaitten, Schneitten, auch Schnaithach u. s. w. geschrieben wurde, ist zu dem althochdeutschen sneida, mhd. sneite = Schnaid, Schnait, d. h. ausgehauener Waldweg, in Beziehung zu setzen (Buck, Flurn. 246).

Die allerdings schon im J. 1310 vorhandene Trennung eines Ober- und Unter- (auch Nieder-) Schneidheim tritt längere Zeit nicht sehr hervor und erstmals erwähnt wird Snäiten im J. 1153, als eine der hiesigen Kirche zinspflichtige Wittwe ein Gut zu Anhausen (bayr. AG. Nördlingen) veräußerte, der Patron der Kirche, der Freie Burchard von Nordhausen, hiefür mit Einwilligung des Pfarrers entschädigt und außerdem zur Überlassung der seither von ihm bezogenen Hälfte des hiesigen Kirchenzehnten an die Pfarrei veranlaßt wurde (Wirt. Urkb. 4, 359).

Sodann erscheint der Ort als Sitz einer ritterlichen Familie, von welcher Marquard von Sneiten, Snaiten, Snayten, im August 1235 als Zeuge Kaiser Friedrichs II. zu Hagenau (Hanselmann I, 400), mit seinem Bruder Rüdiger desgl. im Jahr 1239 Ritter Eckeharts von Bopfingen (Wirt. Urkb. 3, 427), zwischen 1240 und 1250 als Bürge des Abts von Ellwangen (Württ. Franken N. F. I S. 35), den 15. Juli 1269 und 21. Dez. 1270 als Zeuge in Ellwanger Urkunden, den 4. April 1274 desgl. in einer Graf Ludwigs von Oettingen, Bertha von Sneît im Jahr 1246 als Gemahlin Konrads von Sinnbrunn (bayr. AG. Dinkelsbühl; Steichele a. a. O. 3, 514) vorkommen. Namentlich aber nannten sich seit der Mitte des 13. Jahrhunderts einige Glieder der gräflich öttingischen Schenken von Ehringen (bayr. AG. Nördlingen) nach Schneidheim, | dürften somit im Besitz beträchtlichen Guts, insbesondere wohl einer Burg dahier gewesen sein [1]: so Rabeno (I), welcher in den Jahren 1210–1263 urkundlich vorkommt, im Mai und den 16. Juni 1262 jedoch als Schenk von Sneiten, Ministeriale des Grafen Ludwig von Oettingen (Reg. Boic. 3, 187) und den 21. Januar 1267 als bereits verstorbener Gutthäter des Klosters Kaisersheim genannt wird; von seinen 2 Söhnen nannte sich Gerung (III), welcher den 3. Januar 1273 einen Hof in Schneidheim zum Seelenheil seiner Gattin Liutrude ans Kloster Kaisersheim stiftete, von Ehringen, Rabeno (II), dagegen von Schneidheim. Er war den 30. Sept. 1270 als Ritter Raveno von Snaiten, Bruder des Schenken Gerung von Ehringen, Zeuge bei der Stiftung des Klosters Kirchheim; im gleichen Jahre auch zu Gunsten des Klosters Anhausen an der Wörnitz thätig; den 1. Juli 1275 als Schenk Rabno von Sneit Zeuge des Grafen Ludwig von Oettingen in einer Kloster Kaisersheimer Urkunde. Ziemlich später werden genannt: den 4. April 1354 Friedrich Schenk von Snayten als Verkäufer von Wiesen zu Dornstatt (bayr. AG. Oettingen) an Kloster Anhausen (Reg. Boic. 8, 294) und derselbe, Landvogt der Grafen von Oettingen, den 30. Mai 1379 als Zeuge der Gebrüder Erkinger und Hans von Geislingen, im Jahr 1370 Seiz (?), Schenk von Schneidtheim, als öttingischer Landvogt (Oetting. Mater. 4, 58), im Jahr 1386 Raban Schenk von Schneidheim als von den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen mit zwei Höfen zu Deggingen und einem Hof zu Maihingen (bayr. AG. Nördlingen, bezw. Oettingen) belehnt (12. Jahresber. d. hist. Vereins in Mittelfranken S. 67). Im Siegel führte obiger Friedrich wie die Schenken von Ehringen-Schenkenstein eine aufwärts gestellte Hirschstange und so dürfte Wörtwin von Snaiten, welcher in den Jahren 1330, 1331 und 1335 in Urkunden Heinrichs und Konrads von Stettberg, Ulrich Husingers u. s. w. als Bürge (vergl. Reg. Boic. 7, 125) vorkommt und eine Lilie im Wappen führt, nicht zu dieser Familie gehören.

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Im Beginn der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts scheinen die benachbarten Familien von Geislingen und zum Theil auch von Pfahlheim die Ortsherrschaften gewesen zu sein. Es verkauften nemlich Erkinger von Gyslingen und Kathrin von Mansperg, seine eheliche Hausfrau, sowie sein Bruder Hans von G. und Ursula von Eppenberg, dessen eheliche Hausfrau, den 30. Mai 1379 ihre „Behausung zu Dorf Snaiten gelegen in dem Rieß,“ ihren Baumgarten hinter dem Dorf, ihre Badstube im Dorf, ihr Weinhaus vor der genannten Behausung, sämmtlich mit Zugehör, mehrere Äcker und Wiesen, alle ihre eigenen Leute in dem Dorf die sie von ihrem Vater sel. ererbt, sowie alle ihre Rechte im Dorf und der Dorfmark zu rechtem freien Eigen um 300 fl. an das Deutschordenshaus zu Mergentheim, welches auch den 9. Januar hiesige Güter von Konrad | Peißer zu Dinkelsbühl erwarb (Steichele 3, 311), den 1. Febr. 1384 das erstgenannte Ehepaar den Burgstall zu Snaitten mit aller Zugehör, wie sie das von Frau Kathrine der Güssin, Konrads von Pfahlheim sel. Wittwe und ihrem Sohn Rudolf von Pfahlheim gekauft, um 850 Pfund Hllr. an Friedrich Hover (Hoffher), Bürger zu Dinkelsbühl, welcher am 4. Dez. 1402 „Snaiten das Burgstall an der Sechtach mit Zugehör, das der von Pfahlheim gewesen ist“, von Graf Friedrich von Oettingen als „verfallen und verschwiegen Lehen“ geliehen erhielt. Zwar erhob Rudolf von Pfahlheim einige Jahrzehnte später gegenüber des letztgenannten Käufers Sohn Wilhelm Ansprüche wegen des Burgstalls zu Unter-Snaiten, doch verzichtete er am 16. Okt. 1410 auf dieselben und genannter Wilhelm verkaufte mit seiner Hausfrau Elßbethe und seinem Sohne Fritz am 25. Febr. 1419 alle seine Güter und Gülten, Häuser, Hofraithen, Hofstätten, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer – darunter den Burgstall und Graben zu 4 fl. Gelds angeschlagen – je 1 fl. Gelds zu 25 fl. rh. geschätzt, an den Komthur Johann von Frankenstein und dessen Haus zu Mergentheim.

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Auch die Kommende Mergentheim war nicht lange in ruhigem Besitz ihres Erwerbs, indem Cristan Erlichshauser zu Utzmemmingen gesessen im J. 1427 den Burgstall mit aller Zugehör als ein ihm von Graf Ludwig von Oettingen als Vormund der Kinder seines Bruders Graf Friedrichs verliehenes Lehen vor dem Landgericht zu Nürnberg in Anspruch nahm und der Komthur Martin von Gebsattel laut Reverses in Betreff der Wiederlosung vom 31. Januar 1431 den Burgstall und die Behausung darauf, den Heuzehnten zu Unter- und Ober-Snayten, verschiedene sonstige Zehnten, Wiesen, Äcker, Gärten um 1205 fl. rh. und vorbehältlich eines Öffnungsrechts für die Kommende in Haus und Burgstall an den ellingischen Kastner zu Nördlingen Nyklaus Burckart genannt Wyrt und seine eheliche Hausfrau verkaufte. Damit hatte sich obige Kommende übrigens keineswegs alles ihres hiesigen Besitzes bleibend entledigt, denn noch am 20. Juli 1448 stellte der Komthur Stephan von Hoppingen einen Erblehensbrief für die hiesige Badstube aus, am 26. November d. J. kaufte er von verschiedenen Bürgern zu Obern- und Untern-Schnaitten ihre Mühle zu Unter-Schnaitten um 50 fl. und erst am 9. Mai 1456 vertauschten der Komthur Albrecht von Gebsattel und das Haus zu Mergentheim mit ihrem Vogteiamt Dinkelsbühl auch alle in | der Pfarrei Sneytten, sowie in einigen anderen Pfarreien gelegenen Nutzungen ihres Hauses, Behausung, Pfarrlehen, Zehnten Zinsen, Gülten, Gericht, Vogtei u. s. w. an den Landkomthur der Ballei Franken Hartung von Egloffstein von seines Hauses Nürnberg wegen, und da das letztere Haus wegen der erhaltenen Übernutzung sich verbindlich machte, an Mergentheim jährlich 125 fl. zu entrichten, verpfändete es hiefür den Getreide- und Heuzehnten zur Obern- und Niedern-Sneytten. Am 5. Febr. 1460 verzichtete der derzeitige Müller Caspar Huber auf das Erbrecht an obiger Mühle gegenüber dem genannten Landkomthur und Komthur zu Nürnberg, sowie dem Komthur zu Mergentheim Albrecht von Gebsattel, um 17 fl., am 16. März 1466 stellten der Landkomthur der Ballei Franken und Komthur zu Nürnberg, Melchior von Neuneck, und der Konvent daselbst einen Erblehensbrief für die „Ordensmühle zu Schnaidten bei dem Schloß an der Sechtach gelegen“ aus. So wurde für einige Jahrhunderte die Kommende Nürnberg, beziehungsweise deren Obervogteiamt Dinkelsbühl, die Trägerin der Deutschordenschen Rechte dahier und wurde zu Schneidheim für diesen Ort und einige seiner Nachbarorte ein Vogt eingesetzt. Im J. 1723 befand sich zu Schneidheim ein eigener Amtsvogt, zu Belzheim (bayr. AG. Oettingen) ein eigener Amtsstab (s. auch unten).

Neben dem Deutschorden kommt als Inhaber hiesiger Rechte sicherlich schon seit alten Zeiten das Haus Oettingen in Betracht, lag doch Schneidheim innerhalb seines alten Grafschaftsbezirks und haben sich auch schon im bisherigen manche Anhaltspunkte für einen dereinstigen Besitz desselben dahier ergeben. Urkundlich ist aus früheren Jahrhunderten in dieser Hinsicht allerdings sonst nicht viel erhalten, doch verkaufte Rudolf von Pfahlheim den 13. Nov. 1447 etliche Güter zu Unter-Schneidheim um 390 fl. an Graf Ulrich von Oettingen (v. Falckenstein, Analecta Nordgav. 1, 303) und verglich sich derselbe Graf Ulrich den 3. Juni 1449 mit den Städten Nördlingen, Dinkelsbühl und Bopfingen wegen der Wahl zur Hirtschaft dahier, daß seine Unterthanen von derselben nicht ausgeschlossen werden sollten, sowie wegen einer mit dem Platz und Tanz zu Schnaiten vorgenommenen Neuerung und der Heiligenpflege (s. auch S. 748).

Außer dem im Bisherigen genannten Besitze fand sich übrigens immer noch anderer einiger Klöster und benachbarter Adeliger vor. So vergabten Schenk Gerung von Ehringen (vom Stein) im J. 1273 den bereits S. 758 genannten Hof, den 2. Dezember 1281 24 Tagwerk | Wiesen mit einem Ertrag von 5 Pfd. Heller jährlich, der Reichsministeriale Ulrich von Larrieden (bayr. AG Feuchtwangen) und seine Ehefrau Agnes den 5. Febr. 1280 und 15. Mai 1288 weitere Höfe an das Kloster Kaisersheim und erhielt dieses noch später im (20. oder 28.) Juli 1306 vom Augsburger Weihbischof Heinrich von Chalcedon, früheren Abt von Kaisersheim, einen hiesigen Hof mit einigen Wiesen, einer Wiese zu Sechtenhausen, einer Hube zu Holheim u. s. w., wogegen es im Jahr 1779 einige Unterthanen, Gülten und Gefälle zu Schneidheim an den Landkomthur der Ballei Franken verkaufte (vergl. Reg. Boic. 3, 407. 4, 107. 163. 5, 100. Steichele 2, 632). Graf Ludwig von Oettingen bekam den 8. März 1304 eine hiesige Hube von Ritter Raban von Holheim als Lehen aufgetragen. Das Kloster Zimmern vertauschte den 27. September 1317 zwei Wiesen, Brül genannt, die eine bei Sneiten, die andere bei Sechtenhausen, mit der Hofstatt einer Mühle an Ritter Rudolf von Geislingen, den 21. Juli 1335 eine Hube zu Snaiten an Ritter Konrad von Pfahlheim und erkaufte den 2. Mai 1370 von den Gebrüdern Erkinger und Hans von Geislingen eine Wiesmad der Brül genannt unterhalb Snaiten an der Sehtan um 330 Pfd. Heller. Das Kloster Kirchheim erwarb im Jahr 1359 mit dem Geld, welches es aus dem Erlös der bei der Leiche Graf Friedrichs von Oettingen (vergl. S. 823) erhaltenen Pferde und Gewänder eingenommen hatte, unter anderem 2 Pfd. Heller Gülten zu Obersnayten. – Weiterhin wird 1340 Ott von Thannhausen der Ruhe zu Obersneiten, 1351–1371 Ulrich von Thannhausen zu Niedersnaiten, Erasmus von Thannhausen zu Th. noch im Jahr 1583 als Verkäufer eines Lehenguts zu Oberschnaytach an die Stadt Bopfingen, 1351, 1354 Seitz, Sitz von Swinnenbach (Schweinbach bayr. AG. Höchstädt) zu Obersnaiten genannt (Steichele a. a. O. 4, 733), verkauften im Jahr 1371 Hans Kalu, Markwarts Kalu sel. Sohn, seinem Bruder Egkhart von Thannhausen seine ihm zu Oberschnaitten von seinem Vater sel. anerstorbenen Güter um 260 Pfd. Heller Nördlinger Währung und 50 fl. Gold, im Jahr 1385 Kunz von Blindheim gesessen zu Schnaiten und Els von Thannhausen, seine Hausfrau, ihr Haus mit Hofraithe zu Schneidheim, das Ulrichs von Thannhausen gewesen, um 841/2 Pfd. Heller an Hans Helfenbain, erwarb im Jahr 1406 das Spital zu Dinkelsbühl zwei Lehen zu Unterschneidheim von seinem Pfründner, eben diesem Helfenbain, erscheint dasselbe auch im J. 1440 als gültberechtigt zu Oberschneidheim, gieng im J. 1431 nicht unbeträchtlicher, früher wilburgstettischer, später brandenburgischer Besitz an die Stadt Dinkelsbühl über (S. 724). Endlich wird im Jahr 1551 eine Behausung, Hofraithe und Garten zu Oberschneidheim als markgräflich ansbachisches Zinslehen genannt und gab es im Jahr 1663 auch zu Unter-Schneidheim ansbachische Unterthanen, 1414 erscheint ein Hans Flochberger, Vogt zu Schneidheim.

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Das zur Kommende Nürnberg gehörige Vogteiamt Schneidheim befaßte überhaupt nach einer amtlichen Zusammenstellung vom J. 1788, welche ein treffliches Bild des bunten Gemenges von Hoheits- und Besitzrechten zur Zeit des alten deutschen Reiches bietet: zu Belzheim dem Pfarrdorf (jetzt bayr. AG. Oettingen) 57 (von 63) Gemeindsrechte oder Haushaltungen; die Dorfs- und Gemeindsherrschaft, Patronats- und Zehntrecht | immediate Vogteilichkeit und Civiljurisdiktion. Zu Birkenzell dem Flecken (jetzt Gemeinde Stödtlen) 1 Haushaltung oder Gemeindsrecht, während 15 fürstlich ellwangisch, 4 reichsstadt-dinkelsbühlisch waren; Ellwangen hatte alle Civil- und Kriminaljurisdiktion, der Orden behauptete innerhalb Etters die Immediatvogteilichkeit und damit verbundene Territorialjurisdiktion. Zu Eck am Berg dem Weiler (dsgl.) 2 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 5 fürstlich öttingisch, 1 reichsstadt-dinkelsbühlisch waren; Oettingen-Spielberg exercirte die auf die 4 hohen Fälle receßmäßig eingeschränkten Centen, die Bestrafung der Gassen- und Feldfrevel, der Orden hatte die Gemeinds- und Hirtenstabsherrschaft sowie die Territorialjurisdiktion auf seinen Unterthanen und deren Gütern. Zu Gerau dem Weiler (dsgl.) 1 Haushaltung oder Unterthanen, während 3 fürstlich ellwangisch, 1 öttingen-spielbergisch waren; die fraischliche Obrigkeit war ellwangisch, über jenen Unterthanen und sein Hofgut behauptete der Orden die Territorialjurisdiktion. Zu Königsroth (Gem. Wörth) die Mühle am Flüßchen Roth sammt dem Besitzer zu aller Civil- und Territorial-Jurisdiktion, während die Cent zwischen Ellwangen und Oettingen-Spielberg strittig war. Zu Ober-Schneidheim dem Dörflein 7 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 1 der Kommende Oettingen zustund [nach Molls wohl weniger genauen Beschreibung des Rieses 9 Sölden deutschherrisch], 13 öttingisch d. h. zuletzt spielbergisch, [dsgl. 9 Sölden wallersteinisch], 4 [Sölden] reichsstadt-nördlingisch, 4 [Sölden] reichsstadt-bopfingisch, 4 [Sölden] kloster-kirchheimisch, 3 [4 Sölden] markgräflich-ansbachisch [dsgl. weiter noch 1 Sölde mönchsrothisch, 1 Hof und 1 Sölde bischöflich-augsburgisch] waren; die fraischliche Obrigkeit und Bestrafung der Gassen- und Feldfrevel stund Oettingen-Spielberg zu, der Orden behauptete alle Civil- und Territorialjurisdiktion über seine Unterthanen und deren Güter innerhalb Etters [nach Moll stund die Dorfsherrschaft sämmtlichen begüterten Herrschaften hierselbst zu, die Inwohner wählten Vierer unter sich selbst, thaten auch in einem deutschherrischen Hause ihnen unter einander Rechnung, wobei Niemand von herrschaftswegen zugelassen wurde, der große Zehnte war deutschherrisch, der kleine stund dem Pfarrer zu]. Zu Sechtenhausen dem Dörflein (Gem. Zipplingen) 7 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 4 reichsstadt-nördlingisch, 2 fürstlich-öttingisch, 1 kloster-kirchheimisch, 1 markgräflich-ansbachisch waren; die Fraischlichkeit exercirte das Haus Oettingen-Spielberg, die Dorfs- und Gemeindsherrschaft | die Reichsstadt Nördlingen, der Orden behauptete über seine Unterthanen und deren Güter alle Civil- und Territorialjurisdiktion. Zu Stillau dem Weiler (Gem. Stödtlen) 7 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 4 öttingen-spielbergisch, 1 reichsstadt-dinkelsbühlisch waren; die Kriminaljurisdiktion stund theils Ellwangen theils Oettingen-Spielberg zu, der Orden behauptete die Gemeindsherrschaft, den Hirtenstab, über seine Unterthanen innerhalb Etters alle Civil- und Territorialjurisdiktion. Zu Unter-Schneidheim dem Pfarrdorf 31 [nach Moll a. a. O. (hier überhaupt wohl weniger richtig) 33] Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 28 öttingisch d. h. spielbergisch [desgl. 27 wallersteinisch, dazu „ein früher nördlingischer, so aber von Wallerstein eingezogen wird“], 5 reichsstadt-bopfingisch [fehlen bei Moll], 3 [nach Moll 2] kloster-kirchheimisch, 2 markgräflich-ansbachisch [desgl. früher kloster-heilsbronnisch], 1 [desgl. 6] reichsstadt-dinkelsbühlisch waren [desgl. noch 1 kaisersheimischer]; die fraischliche Obrigkeit sammt der Bestrafung der Feld- und Gassenfrevel stund Oettingen zu, der Orden hatte das Patronat- und Zehntrecht, alle Civil- und Territorialjurisdiktion über seine Unterthanen, während die Dorfs- und Gemeindsherrschaft zwischen dem Orden und Oettingen-Spielberg kumulativ war. [Weiter sagt Moll: die Gemeinde wählte die Vierer, welche sofort von den beiderseitigen Herrschaften (Deutschorden und Wallerstein) konfirmirt wurden. Beide justificirten die Rechnungen (nur die Heiligenrechnung der Orden allein) und hatten ein abgesondertes Gericht, welches von den Inwohnern und anderen tüchtigen Personen besetzt wurde, auf den Gütern strafte jede Herrschaft. Die Gemeindsgerechtigkeit bestand darin, daß ein jeder Berechtigter zu seinem Haus 3/4 Morgen Ackers, dann mit einander 30 Tagwerk Wiesen und 5 Morgen Holz, auch jeder 1 Krautgarten hatte; doch besaßen 7 Unterthanen nur Häuser, keine Gemeindsgerechtigkeit. Der große Zehnte stund dem Deutschorden, der kleine dem Pfarrer zu]. Zu Weiler, 2 einzelnen Höfen (an der Eck, Gem. Stödtlen), den einen, während der andere fürstlich-ellwangisch war; die Kriminaljurisdiktion exercirte Ellwangen, über seine Unterthanen hatte der Orden die Civil- und Territorialjurisdiktion innerhalb Etters. Zu Wolfertsbronn, dem Weiler (bayr. AG. Dinkelsbühl) 1 Haushaltung oder Gemeindsrecht, während 16 reichsstadt-dinkelsbühlisch, 1 öttingen-spielbergisch waren; dem Orden stund neben der Hirtenstabs-Herrschaft über seine Unterthanen innerhalb Etters alle Civil- und Territorialjurisdiktion | zu. Zu Wössingen dem Pfarrdorf (Gem. Zipplingen), eine Haushaltung oder Gemeindsrecht, während 6 öttingen-wallersteinisch, 7 kloster-kirchheimisch, 1 öttingen-spielbergisch, 1 reichsstadt-nördlingisch waren; die fraischliche Obrigkeit, Gemeindsherrschaft und sonstige Rechte stunden Oettingen-Wallerstein zu, der Orden behauptete über seinen erbgehuldigten Unterthanen inner Etters alle Civil- und Territorial-Jurisdiktion. – Unterthanen, d. h. sämmtliche Besitzer der (bisweilen getheilten) Ordens-, Lehen- oder Söldengüter, sowie weiter noch von Häusern ohne Gemeindsberechtigung, waren es im Ganzen 137, davon zu Belzheim 61, Birkenzell 1, Eck 3, Gerau 1, Königsroth 1, Oberschneidheim 9, Sechtenhausen 9, Stillau 9, Unterschneidheim 39 (wozu noch 5 Schutzverwandte kamen), Weiler 1, Wolfertsbronn 2, Wössingen 1. Evangelische befanden sich nur zu Wolfertsbronn; im Gottesdienst war seit einigen Jahren der deutsche Gesang eingeführt, die Methode der Schulen zu Belzheim und Schneidheim war diejenige der Ellinger Normalschule. Von herrschaftlichen Gebäuden war hervorzuheben das Schlößlein oder der Burgstall zu Schneidheim, ein zweistockiges vom Amtsvogt bewohntes Haus, dabei ein starker Thurm, unten Arrestlokal, oben in 2 Etagen Registratur, beide zugleich mit dem Kastenhaus von einem Wassergraben umgeben, über den eine steinerne Brücke führte. Die Beamten waren: der Amtsvogt, ein Amtsknecht und Kastenmesser, ein weiterer Amtsknecht zu Belzheim, ein Holzwarth, ein Kastenwarth, ein Aufseher über die Königsrother Waldung, je ein Schulmeister, zugleich Mesner, zu Schneidheim und Belzheim.

In Unter-Schneidheim wurde am 12. April 1760 geboren Franz, mit dem Mönchsnamen Gregor, Bühler, † 4. Febr. 1823 als Domkapellmeister zu Augsburg „ein reicher Kompositionsgeist, welcher im Style seiner Zeit für Kirchenmusik zahlreiche Werke schuf, die damals großen Beifall fanden und besonders auf Landchören in allgemeinem Gebrauche waren“ (Steichele a. a. O. 3, 877; Schilling, Encyclopädie der Tonkunst 2, S. 40; Mendel, Musikalisches Konversationslexikon 2, S. 210).

In den Jahren 1627 und 1629 wurde der Ort durch starke Überschwemmungen und Kriegsübel heimgesucht; 1657 und 1680 gab es große Brände, am 8. April letzten Jahres giengen 24 Häuser und 20 Scheunen zu Grunde (vergl. auch oben S. 646 ff.).

| In kirchengeschichtlicher Hinsicht verdient folgendes bemerkt zu werden: die hiesige Kirche wird, wie (S. 757) erwähnt ist, schon im Jahr 1153, der hiesige Pfarr-Rektor Heinrich von Pfahlheim als im J. 1321 verstorben (s. S. 651) genannt. In späterer Zeit schenkte Konrad von Pfahlheim mit Einwilligung seiner Gattin Katharina und des Bischofs Marquard von Augsburg am 19. Febr. 1363 das Patronatrecht der hiesigen Pfarrkirche mit den Filialkirchen und sämmtlichen Zugehörden, wie dies von seinen Voreltern an ihn gekommen war, um seines, seiner Gattin und aller seiner Voreltern Seelenheils willen an die Deutschordenskommende Mergentheim und vollzog Bischof Marquard am 25. Febr. d. J. die Inkorporation der Kirche eben an diese Kommende. Doch veräußerte letztere das Pfarrlehen im J. 1456 an die Kommende Nürnberg (S. 760)[2] und am 15. Januar 1489 gestattete der päpstliche Legat Raimund auf Bitte des Melchior von Neuneck, Landkomthurs in Franken und Komthurs zu Nürnberg, welchem das Präsentationsrecht zur Pfarrei zustund, weil der Pfarrer zur Versehung der Filialkirche in Sechtenhausen keines Kaplans bedurfte, gegen eine jährliche Leistung an denselben die Überlassung des Frucht- und Heuzehnten der Kirche von Sechtenhausen an die Kommende. In Folge der Säkularisation des Deutschordens gieng das Patronat an die Krone über. – Die Pfarrei umfaßte dereinst außer beiden Schneidheim wenigstens zu gewissen Zeiten Nordhausen, Harthausen, Sechtenhausen, Riepach. Zur Zeit des 30jährigen Krieges zeichnete sich der Pfarrer Joh. Georg Müller sehr aus, als alle umliegenden Pfarrer ihre Pfarreien verlassen hatten, soll er allein zurückgeblieben sein und in einem weiten Umkreis die Sakramente gespendet haben † 1654.

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Am 4. Juli 1349 stiftete Ritter Konrad der ältere von Pfahlheim mit Einwilligung seiner Söhne Konrad, Siefried und Rudolf, sowie des hiesigen Kirchherren Siefrieds des Langen und | unter Bestätigung des Bischofs Marquard von Augsburg zu Widerlegung des Nutzens, welchen er aus dem Zehnten dahier gezogen, eine Frühmesse zur Unterstützung des Pfarrers bei der kirchlichen Fürsorge für Snayten und Husen (Sechtenhausen) mit Gütern zu Snayten, Walishain, Northusen, Sehtanhusen, Opoltsperg, Tanbach, dieselben am 6. Dez. d. J. eine weitere in die Kapelle unter dem Wendelstein an dem Chor der Kirche mit Gütern zu Heroltaych (s. u. bei Zöbingen) und in dem Marpach. Diese Pfründen erloschen in nicht näher bekannter Zeit. Hingegen gab das Haus Oettingen-Spielberg längere Zeit einen Beitrag zur Bezahlung eines Hilfspriesters und 1837 wurde unter öttingischer Beihilfe ein ständiges Vikariat errichtet.

Im Jahr 1615 fand sich beim Neuwirth ein evangelischer Prediger ein, zog jedoch bald wieder ab.

Eine im Jahr 1746 erbaute Barbarakapelle wurde, als der neue Gottesacker im J. 1840 an ihre Stelle gebaut wurde, abgetragen; die zu Oberschneidheim befindliche Nikolauskapelle wurde 1752 von der Gemeinde gebaut.

Die hiesige Sebastiansbruderschaft wurde im Jahr 1699 von der Gemeinde aus Anlaß der damals herrschenden Pest angefangen.

Ober-Schneidheim, Weiler, liegt ganz nahe nördlich fast mit Unter-Schneidheim verbunden, auf dem linken Thalabhang der Sechta, besitzt eine eigene Kapelle, worin wöchentlich einmal Messe gelesen wird.

Die mehr vereinzelten Fälle, in welchen der Weiler Oberschneidheim in früherer Zeit vorkommt, sowie die Besitzstands- und Rechtsverhältnisse des Weilers in den letzten Zeiten des alten deutschen Reiches sind bereits gelegentlich bei der Geschichte Unter-Schneidheims erwähnt, beziehungsweise dargestellt worden. Hinsichtlich des einen der Kommende Oettingen zustehenden Unterthanen kann noch bemerkt werden, daß es sich hier um ein ursprüngliches Freigut (vergl. S. 313) handelte. Der Besitzer der bezüglichen Sölde erwählte im J. 1447 den Komthur Wernher von Neunhausen zu Oettingen zum Schutz und Schirmherren und ließ sich und seine Nachkommen unter die Zahl der erbgehuldigten Unterthanen des Ordens aufnehmen, welcher hinsichtlich dieses Unterthanen, abgesehen von den 4 hohen Rügen, die dem Haus Oettingen-Spielberg zustunden, alle Jurisdiktion beanspruchte. – Eine Dorfordnung von Ober-Schneidheim vom | 1. Mai 1568, veranlaßt dadurch, daß der Weiler mancherlei Herrschaften unterwürfig war und Niemand rechte Ordnung halten wollte, findet sich bei Grimm, Weisthümer 6, 210–213 abgedruckt. – Der öttingen-spielbergische Besitz rührte jedenfalls zum Theil von der Propstei Mönchsroth, bezw, Oettingen-Oettingen her und stand insofern im 18. Jahrhundert kurze Zeit den Familien Schenk von Geyern und Schell zu (vgl. S. 731. 734.
  1. Vergl. hiezu Steichele a. a. O. 3, 1003 ff., woselbst die ältere Literatur angegeben ist.
  2. Nicht genügend aufgehellt ist dagegen das Verhältnis, wenn einer anderen Urkunde zufolge Ritter Konrad von Pfahlheim und seine eheliche Wirthin Katharina den 24. Febr. 1363 an den Komthur Heinrich Rindsmaul und das Deutsche Haus zu Oettingen mit dem Gut Berthold des Zimmermanns Söld genannt ihren Kirchensatz der Pfarrkirche St. Peters zu Snaiten und die dazu gehörigen Widmen zu Snaiten, Sehtanhusen und sonst wo, die Vogtei des Kirchensatzes, der Kirche und der Widmen um 2400 Pf. Heller verkaufen, wobei sich Konrad für sich seine Brüder und Erben nur die Lehenschaft und Besetzung der 2 Messen vorbehielt, welche sein Vater, er selbst und seine Brüder zu Snaiten gestiftet hatten.
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