« Kapitel B 11 Beschreibung des Oberamts Ellwangen Kapitel B 13 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
12. Nordhausen,
Gem. III. Kl., mit 338 Einw., 1. Nordhausen, Pfarrdorf, 306 Einw., wor. 1 Ev., Fil. von Walxheim; 2. Harthausen, Weiler, 32 Einw., wor. 5 Ev.

Der Ort liegt auf der rechten Seite des Stingelgrabens oder Achtbaches, eines östlichen Zuflusses der Sechta, wie diese von Norden nach Süden strebend. An einem alterthümlichen Hause steht:

Wer baut mit Gottes Sohn
Und seiner Allmacht Hand,
Der baut auf guten Grund
Und nicht auf leichten Sand.

| Eine schöne Rundschau bietet der westlich von N. auf der Höhe zwischen hier und Unterschneidheim gelegene große römische Burstel (s. ob. S. 341).

Die Kirche zum heil. Veit ist im Jahr 1751 erbaut (diese Jahreszahl steht am verzierten Westeingang) und ist im Zopfstil gehalten. Das geräumige hübsch ausgemalte Innere besitzt drei neue, romanisirende Altäre, auf dem Hochaltar ein schönes Altarblatt, die 14 Nothhelfer: A. Bernreiter 1877. Am Beginn des halbrundschließenden Chores stehen die flott im Zopfstil gearbeiteten großen Holzfiguren des h. Ulrich und des h. Borromäus, an der Südwand hübsche Madonna aus der Renaissancezeit und einige Brustbilder von Heiligen aus der gothischen Zeit.

Der Taufstein ist von roher gothischer Form. An der Decke das Wappen des Deutschordens-Komthurs v. Eyb.

Beachtenswerth ist die im untersten Geschoß des an der Nordseite des Chores stehenden Thurmes befindliche Sakristei, dieselbe ist nämlich der quadratische Chor der alten Kirche, aus dem Beginn des 13. Jahrhunderts. Ecksäulen mit schönen spätromanischen Blätterkapitellen tragen das starke rechtkantig geleibte Gurtenkreuzgewölbe; die Säulenfüßchen stecken im Boden. Diese Sakristei bildete auch den Chor der zweiten, gothischen Kirche, die nach den am Thurm noch vorhandenen Spuren des spitzwinkligen Kirchendaches klein gewesen sein muß.

Die Kirche besitzt einen spätgothischen Kelch ohne Inschrift und Figuren, aus Silber.

Die Inschriften der 3 Glocken lauten:

Große Glocke: Sub tuum praesidium confugimus sancta Dei Genitrix! Darüber eine Madonna. Auf der andern Hälfte: Gegossen von Konrad Zoller in Biberach 1872. Darüber das Bild des heil. Martin, wie er mit dem Schwerte den Mantel durchschneidet.

Mittlere Glocke: Auf der einen Seite das Bild des heil. Joseph mit der Lilie und dem Jesuskind, darunter die Inschrift: Ora pro nobis beatissime Joseph! Auf der andern Seite: Verkündigung Mariä und darunter: Gegossen etc. wie auf der großen Glocke.

Kleine Glocke: Einerseits der heil. Vitus im Kessel stehend und darunter: Sancte Vite ora pro nobis! Anderseits: St. Georg, den Drachen besiegend. Darunter „Gegossen“ etc. wie oben.

Der noch ummauerte Friedhof, mit vielen schönen Schmiedeisenkreuzen, geht um die Kirche.

| Das stattliche 1720 vom Deutschorden erbaute Pfarrhaus wird vom Staat unterhalten; an ihm das Wappen des Deutschordenskomthurs von Hornstein.

Das Schulhaus wurde 1795 als Meßnerhaus erbaut, das Rathhaus in einem 1882 dazu angekauften Privathaus eingerichtet.

Trinkwasser liefern hinreichend 42 Pump- und 5 Schöpfbrunnen; fast bei jedem Haus kann ein Brunnen gegraben werden. Bei N. und bei Harthausen je ein Weiher; nördlich auf der Heide wurden zwei Weiher trocken gelegt.

Haupterwerbsmittel sind Feldbau und Viehzucht, Getreide kann noch verkauft werden, Wiesenbau ausgedehnt, Obstbau vom Klima nicht begünstigt. Aus der Weide bekommt die Gemeinde jährlich 800 M., aus dem Pferch 500 M. Eine Ziegelei besteht in Harthausen. Die Heiligenpflege besitzt 23.426 M. und bezieht noch jährlich aus Güterstücken 405 M. Pacht; die Armenpflege, gestiftet von Maria Anna Jaumann, 300 M.

Der Name des früher meist Northusen, Northausen geschriebenen Ortes ist von Nord (septentrio) und Hausen abzuleiten.

Während das Norderenhusen, woselbst Kloster Fulda frühe Besitz erwarb, wohl jedenfalls nicht unser Nordhausen ist (Baumann, Gaugrafschaften 89), erscheint im J. 1153 ein Freier Burchard von Northusen als Patron der Kirche zu Unterschneidheim (Wirt. Urkb. 4, 360). Es ist dies das einzige Vorkommen eines hiesigen Ortsadels und in der Folge, bis in die neuere Zeit herein, fand hier mancherlei Besitz statt, so besonders gräflich öttingischer, namentlich aber immer mehr deutschordenscher, in Verbindung hiemit auch ellwangischer, von zipplingischer und von vetzerischer, ohne daß der Beginn des betreffenden Erwerbs sich stets nachweisen ließe.

So vergabte den 15. März 1280 Graf Ludwig (V.) von Oettingen eine Gült von 81/2 Pfd. aus einem Maierhof und Lehen dahier an das Kloster Kaisersheim (vergl. Reg. Boic. 4, 111), erwarb letzterer Graf oder sein gleichnamiger Sohn Ludwig (VI.) gegen anderweitigen Eigenthumsbesitz, welchen er der Abtei Ellwangen zu Lehen auftrug, vom Abte mit nachträglicher Genehmigung des Dekans und Konvents vom 15. Jan. 1288 am 22. Juni 1287 seine sämmtlichen hiesigen Güter einschließlich des Patronatrechts als freies Eigen zurück und erklärte der genannte Sohn den 30. Nov. 1313, daß er wegen der Viehsteuer, die er vor | drei Jahren von allen Leuten der Deutsch-Herren in seinem Gebiet oder von Wagenwarten eingeheischt habe, denselben zur Besserung die Freiheit ertheilt habe, in den Dörfern Reimlingen (bayr. AG. Nördlingen), Zipplingen, Pfäfflingen (bayr. AG. Oettingen), zu dem Gereut (zweifelhaft ist, ob darunter einer der Kreut-, Greuthöfe des Oberamts zu verstehen ist, bezw. welcher?) und zu Nordhausen über alle Dinge selbst zu richten, ausgenommen um Nothzucht, Diebstahl, Brand und Totschlag, der auf den Leib geht, worüber seine eigenen Amtleute richten sollen u. s. w., gewährte somit dem Orden in der angegebenen Weise Exemtion von seiner althergebrachten Gerichtsbarkeit (Materialien zur Oetting. Geschichte 5, 35; Reg. Boic. 5, 268; vergl. oben S. 299 ff.).

1

Auch der Besitz des Ordens selbst vertheilte sich im Laufe der Zeit unter die verschiedenen Kommenden desselben. So verkauften den 4. April 1337, bezw. den 2. Mai 1339 der Landkomthur zu Franken, Herbrand von Schmähingen, und die Kommende Nürnberg aus Noth alle ihre Güter dahier um 466 Pfd. 111/2 Schill. 4 Hllr. an Agnes von Zipplingen und Rugger den Berler und dessen Ehefrau Elsbeth, beziehungsweise ihre Hölzer bei dem Ort um 100 fl. an Heinrich von Zipplingen Komthur zu Donauwörth, und den 11. Febr. 1340 übergab Bischof Heinrich von Augsburg an genannten Heinrich und dessen Haus zur Vermehrung des Gottesdienstes in demselben den Neugereutzehnten in der Pfarrei (Reg. Boic. 7, 272). Dagegen erwarb den 30. Nov. 1386 der Komthur Friedrich von Egloffstein zu Ellingen für sein Haus von Adelhaid, Haintzen Bechingers Wittwe, und ihren Kindern Ulrich, Sitz und Gretlin den Zehntstadel und den Korb dabei mit aller Hofraithe und Zugehörde dahier um 66 Pfd. Hllr. und von Chuntz Weber von Nordhausen und seiner Hausfrau Agnes ihre hiesige Sölde um 22 Pfd. Hllr. und nachdem den 2. März 1429 Fritz von Zipplingen seine hiesigen Güter, Zinsen, Gülten und andere Gefälle um 973 fl. Rh. an Ulrich Vetzer den Jüngeren (von der Familie der Vetzer von Oggenhausen OA. Heidenheim) verkauft hatte, den 5. Juli 1476 der Landkomthur zu Franken Melchior von Neuneck und das Haus zu Ellingen von Georg Vetzer zu Nördlingen alle seine Obrigkeit, Recht und Gerechtigkeit an Leuten, Gülten, Zinsen und Nutzungen im Dorf, darunter namentlich drei Lehen, fünf Hofraithen, zwei Hofstätten, wohl meist früher zipplingischen Besitz um 400 fl. Endlich aber erwarb den 30. Mai 1404 der Komthur Johann von Frankenstein und das Haus zu Oettingen | von Marquard Sinpruner zu Megersheim (von einer, nach Sinbrunn, bayr. AG. Dinkelsbühl, benannten adeligen Familie, gesessen zu Mögesheim, bayr. AG. Oettingen), Seitz Zipplinger zu Zöbingen und Prand Kempnater wie Fritz Kempnaters (von dem nach Oberkemnathen bayr. AG. Wassertrüdingen genannten Rittergeschlecht) Haus zu Zipplingen so ihre Hälfte an dem hiesigen Dorfrecht, 4 Sölden, die Hirtschaft, 2 Holzmark, auf 20 Morgen geschätzt, einige Wiesen und Äcker um 92 Goldgulden[1]. So gehörten denn im J. 1527 zum Ordensamt Reimlingen hier 22 Hausbewohner, darunter Pfarramt, Fluramt, Hirtenstab (5. Jahresbericht f. d. Rezatkreis S. 33) und befanden sich noch nach Molls Beschreibung des Rieses von 1773 hier 40 Güter und Unterthanen, darunter 30 deutschherrische (25 zu dem deutschordenschen Kastenamt Nördlingen[2], 5 zu der Kommende Oettingen gehörig), 8 gräflich seit 1774 fürstlich wallersteinische, nach anderen richtigeren Nachrichten dagegen öttingen-spielbergische, endlich 2 kloster-kirchheimische, die nur Häuser hatten. Die „Territorialhoheit und andere davon dependirende Effekten“ übte jede Herrschaft über ihre Unterthanen in vollstem Maße aus, hinsichtlich der 4 hohen Rügen hatte jedoch Oettingen-Spielberg die malefizische Obrigkeit. Der Ort selbst hatte kein Gericht, nur einen aus 7 Personen bestehenden Untergang.

1

Außer dem bereits erwähnten ist folgender Besitz, beziehungsweise Besitzerwerb dahier bekannt: den 1. April 1263 vergabte der gräflich öttingische Schenke Rabeno von Ehringen (bayr. AG. Nördlingen) einen von dem freien Erchinger (in späterer Zeit ein beliebter Vorname bei dem nach dem benachbarten Geislingen genannten Adelsgeschlecht) erworbenen Hof dahier im Ertrag von 3 Pfd. 60 Hllr. an das Kloster Kaisersheim; bis zum Jahr 1270 bezog Kloster Ahausen an der Wörnitz (heutzutage Auhausen, bayr. AG. Oettingen) hier Einkünfte (Reg. Boic. 3, 201, 359); Kloster Kirchheim erwarb in den Jahren 1306, 1340, 1401, 1467 mehrfach Wiesen, auch eine Hofraithe hier (vergl. übrigens auch oben); im Jahr 1347 erscheint Herbrand von Zipplingen zu Nordhausen gesessen (5. Bericht a. a. O. S. 25); den 5. Februar 1386 verkauften Cuntz von Neuenstein und Cuntz Eberhard Bürger (und Geschlechter) zu Hall an Cuntz Weber von Nordhausen ihre hiesige Hofstätte und Hofraithe um 32 Pfd. Hllr.; im Jahr 1490 wird Oettingen-Wallerstein im Besitze zweier | lehenspflichtiger Höfe genannt. (Über Besitz der Familie von Pfahlheim s. Unter-Schneidheim).

Sonst ist zur Geschichte des Ortes noch zu bemerken: Streitigkeiten betreffend Weide und Viehtrieb zwischen Nordhausen und dem Harthäuser Hofbesitzer wurden im Jahr 1347 und am 27. Januar 1541, zwischen Nordhausen und Oberschneidheim den 12. Oktober 1620 verglichen. – Den 30. November 1594 setzte die Gemeinde eine Hirtenordnung fest. – Im 30jährigen Krieg wurde der Ort mehr als halb abgebrannt, weßhalb die Einwohner zum Theil nach Schneidheim zogen und auch der Gottesdienst infolge Beschädigung der Nordhauser Kirche in Schneidheim abgehalten wurde. – Zwischen dem Deutschorden und Oettingen gab es mancherlei Streitigkeiten, namentlich wegen des Trauergeläutes. Als ein solches von Seite des Ordens nach Ableben des Deutschmeisters Klemens August im Jahr 1761 angeordnet und vollzogen wurde, ließen die Oettinger einen gewaltsamen Einfall machen und des Ordens Bürgermeister und den Schulmeister bei 12 Tagen nach Oettingen in Arrest legen; die Händel des Jahrs 1765 sind bereits S. 320 dargestellt; im Jahr 1766 setzte Oettingen, welches seine Bürger bei Tag und Nacht die Kirche bewachen ließ, das Trauergeläute durch, nachdem es sich der Kirche mit Gewalt bemächtigt hatte. – Am 9. Dezember 1805 ergriff Württemberg unter Anschlagung der Wappen am Pfarrhaus und Zehntstadel Besitz vom Ort, am 27. d. M. nahm Bayern diese Wappen weg und heftete die seinigen dafür an. Es blieb auch im Besitz, bis am 6. November 1810 die förmliche Übergabe und am 12. d. M. die Huldigung für Württemberg zu Bopfingen erfolgte. – In den Jahren 1820 und 1825 wurde der Ort durch Brandunglück schwer heimgesucht. – Eine auffallende Erscheinung ist, daß die Bevölkerung in den letzten 100 Jahren im Abnehmen begriffen ist; so belief sich z. B. die Zahl der Einwohner nach Röders Lexikon von 1801 (II. Sp. 299) auf 355, nach dem Staatshandbuch von 1854 auf 311, nach dem von 1881 auf 306.

In kirchengeschichtlicher Hinsicht bestätigte Graf Ludwig (VI.) von Oettingen gemäß dem seinem Hause bereits im J. 1287 zustehenden Besitz als Patronatsherr der hiesigen St. Veitskirche den 29. Sept. 1317 die Stiftung, welche der Pfarrrektor Gotwold dahier mit 3 Lehen und deren Jahresertrag von 36 Schill. Hllr. für den Mesner, ein ewiges Licht und eine Messe zu seinem Andenken gemacht hatte, allein am 2. Mai 1332 vergabte er aus Hochachtung für den Deutschorden und um seines Seelenheils willen mit Einwilligung seiner Söhne Graf Eberhards Propsts zu Ansbach und Graf Ludwigs (IX.) den Kirchensatz der Pfarrkirche mit aller Zugehör an den Landkomthur von Franken Heinrich von Zipplingen, worauf der seitherige Pfarrrektor Siefried den 12. März 1333 zu Gunsten des Komthurs Herbrand von Schmähingen und des Konvents zu Ellingen auf die Pfarrei verzichtete. – Ein Pfarrer Wernher wird im J. 1343, Hans Beck (Becker) in den Jahren 1477, 1490, eine Frühmesse 1429 | genannt. Im 17. Jahrhundert war die Pfarrei längere Zeit Filial von Unterschneidheim, von 1667 an aber werden hier 29 Pfarrer gezählt. Nach der Säkularisation des Deutschordens übte die Krone das Patronatrecht, bis an dessen Stelle 1858 die bischöfliche Kollatur trat. – Ein hiesiger Schulmeister wird 1583 genannt, auf Bewirken des Pfarrherrn erhielt er 3 fl., als er ins Wildbad zog.

Harthausen, Weiler 11/2 km südlich von N. auf der Höhe gelegen. Nahe dabei der Kapelesacker, ohne Zweifel von der eingegangenen Kapelle so genannt.

Der Weiler wird vielleicht erstmals erwähnt den 27. April 1289, als Bernold von Staufen (Hohenstaufen oder Staufen bayr. AG. Lauingen, s. u. S. 657) auf Einkünfte aus einem Hofe in Harthausen und einer Hube in Glauheim (Ober- Unter-G., bayr. A.G. Höchstädt) gegenüber vom Kloster Kaisersheim verzichtete (Reg. Boic. 4, 411), sodann noch sicherer den 22. Juli 1322, als Konrad von Zipplingen einen Acker dahier an Heinrich den Birkenzeller überließ, den 15. Juli 1337, als Agnes von Zipplingen, die Schwester des Komthurs Heinrich zu Ulm und Wörth, hier gesessen erscheint (Königsdorfer, Gesch. des Klosters z. h. Kreuz in Donauwörth IIIb, 300), den 4. Nov. 1341, als Adelheid die Gozzoltin, Elsbeth die Berlerin, Bel die Tanhuserin und Adelheid des Gozzolts Tochter mit Genehmigung Rüdiger Berlers und Otts von Thannhausen, der beiden Obgenannten Ehegatten, zu Gunsten Friedrichs und Heinrichs von Zipplingen, Predigerordensbruders beziehungsweise Deutschordenskomthurs zu Ulm und Wörth, auf alle Ansprüche an die Güter der genannten Agnes, obiger Adelheid Schwester und der Andern Muhme, zu Harthausen und Oberwilflingen verzichteten (Reg. Boic. 7, 321). Im Ganzen aber soll Harthausen von den Kempnatern (vergl. S. 645) an die Grafen von Oettingen gekommen sein, wird im J. 1466 als Zugehör der Pfandschaft Baldern genannt (ob. S. 625) und befand sich in der Folge wenigstens bis in das laufende Jahrhundert im Besitz zuerst der baldernschen dann der wallersteinischen Linie dieses Hauses (vgl. unten Zöbingen). Noch im Jahre 1740 verkaufte Gr. Kraft Wilhelm von Baldern 2 Höfe zu Harthausen mit allen Gerechtigkeiten, ausgenommen die landesherrliche und hohe Jurisdiktion sowie die 4 Hauptfälle, um 10.000 fl. an Kloster Kaisersheim (Schaidler, Kaisersheim 230). – Der Zehnte war deutschordisch.

| Streitigkeiten zwischen den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen einer-, dem Landkomthur zu Franken Wolfram von Egloffstein und dem Komthur Johann von Venningen zu Kapfenburg andererseits wegen der Pfarrei Nordhausen und der eingepfarrten im J. 1384 erstmals genannten St. Johannskapelle zu Harthausen wurden den 20. Apr. 1406 unter anderem dahin verglichen, daß der Pfarrer zu Nordhausen alle Woche, wenn jedoch die Grafen von Oettingen in Harthausen anwesend seien, auf deren Begehr (nur Sonntage und andere hochzeitliche Tage ausgenommen) eine Messe daselbst zu lesen habe. – Den 7. Nov. 1476 vertauschte die Kommende Nürnberg an die Kommende Oettingen ihren Zehnten von 40 Morgen Felds in Schnaitter Pfarr und Zipplinger Feld bei Harthausen.
  1. Hierauf bezieht sich vielleicht die Nachricht im 5. Jahresbericht des histor. Vereins im Rezatkreis für 1834 S. 25: das halbe Dorf Nordhausen sei im J. 1401 durch obige Kommende von einer Wittwe von Kemnaten erworben worden.
  2. Diesem Kastenamt entsprach das Justizamt zu Reimlingen, beides Unterämter der Kommende Ellingen.
« Kapitel B 11 Beschreibung des Oberamts Ellwangen Kapitel B 13 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).