« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Ellwangen Kapitel A 7 »
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Gesellschaftlicher Zustand.


Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Unter den Grundherren des Oberamtsbezirks Ellwangen ist in erster Linie der Staat zu nennen. Derselbe besitzt in diesem Bezirk an geschlossenen Gütern:

1. Das Schloßgut Ellwangen, Sitz der Ackerbauschule, welchem neben den zum landwirthschaftlichen Betrieb und zum Betrieb des Bierbrauerei- und Brennereigewerbes erforderlichen Gebäuden (6 Haupt-, 5 Nebengebäude) ein Güterkomplex von 3846/8 M. 22,9° = 121,28 ha 22 qm zugehört.

2. In Verwaltung des Kameralamts Kapfenburg die Domäne Schönberg-Lindstetten, welcher neben den zum landwirthschaftlichen Betrieb erforderlichen Gebäuden ein Güterkomplex von 243 Mrg. 43,8 Rth. = 76 ha 62 ar 34 qm zugehört und zwar: 6 Mrg. 32,3 Rth. Gärten und Länder, 1381/8 Mrg. 33,6 Rth. Äcker, 911/8 Mrg. 29,6 Rth. Wiesen, 74/8 Mrg. 44,3 Rth. Weiden; hierunter

| auf Markung Schönberg: 47/8 Mrg. 45,7 Rth. Gärten und Länder, 667/8 Mrg. 14,0 Rth. Äcker, 394/8 Mrg. 26,6 Rth. Wiesen, 74/8 Mrg. 44,3 Rth. Weiden, nebst den Wohn- und Ökonomiegebäuden mit Pumpbrunnen, bis zum Jahr 1876 aus 3 Höfen bestehend, welche die K. Staatsfinanzverwaltung zur Erweiterung ihres Waldbesitzes und der angrenzenden Domäne Lindstetten zum größten Theil angekauft hat; nur wenige Grundstücke sind noch in Privatbesitz;

auf Markung Lindstetten 1 Mrg. 34,6 Rth. Gärten und Länder, 555/8 Mrg. 24,8 Rth. Äcker, 176/8 Mrg. 20,9 Rth. Wiesen mit einer Scheuer und eingebauten Schafstallungen unter einem Dach, dabei ein laufender Brunnen. Die Markung bildet, wie auch Schönberg, eine Theilgemeinde von Lauchheim und ist ausschließlich im Besitz des Staates, vom Deutschorden herrührend, war bis zum Jahr 1821 als Schäfereigut mit der benachbarten Domäne Kapfenburg (Oberamts Neresheim), von da an als kleine Meierei getrennt verpachtet, im Jahr 1877 mit den zugekauften Schönberghöfen zu Einer Domäne vereinigt und das Wohnhaus sammt Zugehör abgebrochen;

auf Markung Forst und Vogel, Hettelberg, Hundslohe und Lauchheim, theils vom Deutschorden herrührend, theils zugekauft: 154/8 Mrg. 47,8 Rth. Äcker, 336/8 Mrg. 30,1 Rth. Wiesen.

3. Das Brunnenwerk in Weidach, Markung Westerhofen, auf dem sogenannten Weidichwasen am Fuß des Schloßberges gelegen. Hiezu gehört ein Wohn- und Ökonomiegebäude mit 16/8 Mrg. 3,7 Rth. Pachtgüter für den Brunnenmeister;

an Einzelngütern, und zwar

an Gärten und Ländern 117/8 M. 35,9 R. = 03,77 ha 21 qm
 „   Äckern 177/8 „  30,3 „  = 05,65  „  86  „ 
 „   Wiesen 575/8 „  29,7 „  = 18,18  „  63  „ 
 zus. 774/8 M. 47,9 R. = 27,61 ha 71 qm

hauptsächlich auf den Markungen Ellwangen, Bühlerthann, Bühlerzell, Ellenberg, Hohenberg, Kottspiel und Stocken;

die Fischwasser in der Jagst, Roth und blinden Roth und einem Theil der Bühler u. a.;

die Weiden in den Gemeinden Weiler, Erpfenthal, Roth d. Weiler, Riegersheim, Finkenberg, Willa und Uhlenhof.

Außer dem Staat haben Besitzungen:

a) der Fürst v. Oettingen-Wallerstein: auf den Markungen Benzenzimmern, Gaxhardt, Geislingen, Lindorf, | Lippach, Ober-Schneidheim, Stödtlen, Thannhausen, Bergheim, Walxheim, Wössingen, Zipplingen und Zöbingen; im Ganzen 43131/8 M. 39,2 R, worunter ca. 25/8 M. Gebäude und Hofraum, 24/8 M. Gärten, 247 M. Ackerland, 284 M. Wiesen, 33 M. Wege, Ödungen, Wasser und 3746 M. Waldungen;

b) der Frhr. v. Hayn: auf der Markung Dambach: das Schlößle mit Garten, Äcker und Wiesen zusammen 4 ha 28,7 a;

c) der Frhr. v. Thannhausen: auf der Markung Thannhausen: das Schlößchen mit Ökonomiegebäulichkeiten im Meß von 0,0642 ha, ferner an Gärten, Äckern, Wiesen, Weiher, Waldungen 27,23 ha, neben 7,27 ha Waldungen auf den Markungen Dambach, Eck, Unterbronnen und Bergheim.


B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.

     a) Ritterlehen:

Fürstliche: Fürst von Löwenstein-Wertheim mit dem Gut Adelmannsfelden. Im Jahr 1828 von der Krone Württemberg ganz angekauft.

Grafen, Freiherren und Edelleute:

Graf Clemens Wenzeslaus v. Adelmann hatte

1. das Erbmarschallamt des Fürstenthums Ellwangen;
2. ein Kammerlehen von 2000 fl. anstatt des Weinzehnten zu Hebsack; Mannlehen von Württemberg.

Freiherr Blarer von Wartensee, früher Erbtruchseß des Fürstenthums Ellwangen: Mannlehen vom Fürstenthum Ellwangen.

Graf Fugger-Nordendorf: Niederalfingen die Veste und Hüttlingen das Dorf mit Leuten, Gütern, Holz, Wasser, Weid, Äckern, Wiesen mit allen Rechten und Gerechtsamen, ein altwürtt. Mannlehen; 2 Theile des großen und kleinen Zehnten und 1/9 an demselben zu Hüttlingen; 3 Güter allda und 2 Höfe zu Ober- und Mittellengenfeld, Ritterlehen vom fürstl. Stift Ellwangen.

Körperschaften:

der Heiliggeist-Spital Dinkelsbühl 2 Theile an dem großen Zehnten zu Röhlingen nebst der Zehntscheuer das. Rechtes Lehen von Stift Ellwangen;

| der Heiliggeist-Hospital zu Hall: das Lehen zu Eggenroden mit allen Zu- und Eingehörungen.

b) Falllehen: im Jahr 1832 nur noch ca. 300. Mit Ausnahme weniger einzelner Güter und der Markung der Stadt Ellwangen, auf welcher sich nur einige fall- und erblehenbare einzelne Güterstücke befanden, war das ganze Gebiet des ehemaligen Fürstenthums Ellwangen lehenbar.

Durch die Säkularisationen und Gebietsabtretungen giengen alle diese Lehen an die Krone Württemberg über und es kamen noch dazu einige Deutschorden’sche Lehen in den Schultheißereien Wörth und Stödtlen, ehemals Hallische Lehen in den Orten Hummelsweiler, Stocken und die zur ehemaligen Herrschaft Bernardin und Junken gehörigen Lehengüter.

Dem Umfang und der Zahl nach die bedeutendsten waren die Ellwangenschen Lehen; es gab 3 Arten von Falllehen, Erblehen (dreierlei) und Kanzleilehen.


C. Grundlasten.

Auch diese wurden theils aufgehoben, theils abgelöst.


D. Zehntrechte.

Sämmtliche Zehntrechte im Bezirk sind durch Ablösung beseitigt worden.

Die früheren Zehntberechtigten der einzelnen Orte sind folgende:

1. Ellwangen: Staat: kleiner Zehnten mit Ausnahme der Stadtflur, wo in der Brache die kath. Stadtpfarrei Ellwangen berechtigt war. Maus: ebenso. Schönbergerhof: Großer und Erdbirnzehnten dem Staat, nebst den unflürlich gebauten kleinen Früchten; der kleine Zehnten in der Brache: Pfarrei Neuler. Spitalhof: der Staat hat den großen, kleinen und Erdbirnzehnten. Steingrubmühle: wie Ellwangen.

2. Benzenzimmern: großer Zehnten dem Fürsten von Oettingen-Wallerstein, ebenso Heuzehnten; Pfarrei Munzingen Flachszehnten, Pfarrei Dirgenheim Erdbirn- und Krautzehnten.

3. Bühlerthann: großer Zehnten dem Staat, der kleine in der Brache: der Pfarrei Bühlerthann. Fronroth: ebenso. Halden: der Staat: großer und Erdbirnzehnten, Flachs- und Hanfzehnten im Sommerfeld zur Hälfte, der Wickenzehnten und der von den Erbsen und Leinsamen, wenn sie vermischt mit Haber gebaut werden, im Sommerfeld aber allein; der kleine und Blutzehnten: Pfarrei Bühlerthann. Hettensberg: ebenso. Kottspiel: großer Zehnten zu 7/8 dem Staat, 1/8 Kaplanei Kottspiel. Die Herrschaft verzehntet die unflürlich gebauten Früchte allein, so auch die Erdbirn. Thannenburg: kleiner und | Blutzehnten: Pfarrei Bühlerthann. Vetterhöfe: die Herrschaft hat den großen und Erdbirnzehnten ausschließlich; im Sommerfeld den halben Zehnten von Flachs- und Hanfäckern, den Wickenzehnten und den mit Haber vermischt gebauten Erbsen- und Linsenzehnten vom Sommerfeld allein. Die Pfarrei Bühlerthann kleinen Zehnten in der Brache.

4. Bühlerzell: der Staat großen Zehnten ad 1/2, Novalz., unflürlich gebaute Früchte, sowie Erdbirn ad 1/2, ferner den Wickenzehnten mit Ausnahme einiger geschlossener Bauernhöfe, die der Pfarrei ganz zehntbar sind. Die Pfarrei hatte ferner die andere Hälfte vom großen, kleinen und Erdbirnzehnten zu beziehen, die Hanfländer sind zehntfrei. Grundherrliche Gefälle hatten anzusprechen außer dem Staat die geistliche Verwaltung Ellwangen, Kaplanei Kottspiel, der Heilige in Ober-Fischach. Benzenhof: wie bei Bühlerzell, den kleinen Zehnten hat die Pfarrei allein zu beziehen. Eichberg ebenso, Gantenwald dto., Gerabronn, Heilberg dto., Hinterwald die Pfarrei Adelmannsfelden für den großen und kleinen Zehnten. Hochbronn: der Staat für den großen, die Pfarrei Adelmannsfelden für den kleinen Zehnten. Holenstein wie Bühlerzell, Kammerstatt dto., Mangoldshausen, Röhmen: Pfarrei Adelmannsfelden für den großen, kleinen und Heuzehnten. Schönbronn: Pfarrei Bühlerzell für den großen, kleinen Obst- auch Blutzehnten ad 1/20. Senzenberg wie Bühlerzell. Spatzenhof: Pfarrei Adelmannsfelden für den großen, kleinen und Heuzehnten. Spitzenberg: Pfarrei Adelmannsfelden und Bühlerzell für den großen und kleinen Zehnten. Steinbühl: Pfarrei Ober-Gröningen für den großen, kleinen und Obstzehnten.

5. Dalkingen: der Staat für den großen Zehnten von dem Maierhof des Anton Kraus, sowie von dem Neugereut, das Hagenlöchle genannt. Pfarrei Dalkingen für den kleinen Zehnten vom Hagenlöchle. Hospital Dinkelsbühl für den übrigen großen Zehnten.

6. Ellenberg: der Staat für den großen, die Pfarrei für den kleinen nebst Flachs-, Hanf- und Rübenzehnten. Bautzenhof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte; die Pfarreien Ellenberg und Stödtlen für den kleinen in der Brache, auch Hanf-, Flachs- und Rübenzehnten in den geschlossenen Feldern. Birnhäusle: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte; die Pfarrei Ellenberg für den kleinen Zehnten in der Brache und den von Hanf, Flachs und Rüben i. d. g. F.; Gefälle hatten weitershin zu beziehen der Spital in Dinkelsbühl. Breitenbach dto., Dietlesmühle dto., Eiberg, Georgenstadt, Gerhof wie Bautzenhof. Haselbach: der Staat für den großen Zehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte, sowie die Erdbirn in den geschlossenen Feldern. Pfarrei Röhlingen für den kleinen Zehnten in der Brache, sowie die daselbst gebauten Erdbirn. Hintersteinbach: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und kleinen Zehnten in den geschlossenen Feldern. Pfarrei Ellenberg nachher Stödtlen für den kleinen Zehnten in der Brache dto. Flachs-, Hanf- und Rübenzehnten in den geschlossenen Feldern. Gefälle bezog auch der Spital Dinkelsbühl. Kraßbronn wie Birnhäusle, Muckenthal dto., Rothhof. Schmalenbach gibt keinen Zehnten. Schweizer- (früher Hirschberger-) Hof wie Birnhäusle. Zwiebelshof wie Hintersteinbach.

| 7. Geislingen: der Staat für den großen Zehnten ausgenommen 44 Morgen, Fürst v. Wallerstein für den kleinen und Blutzehnten.

8. Jagstzell: der Staat für den großen Zehnten, Erdbirnzehnten in den geschlossenen Feldern, sowie die daselbst angebauten kleinen Zehntfrüchte; Pfarrei Jagstzell für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Buchmühle: der Staat für den großen und kleinen Zehnten im Sommerfeld; Pfarrei Stimpfach für den kleinen in der Brache. Bühlhof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, auch die kleinen Zehntfrüchte in den geschlossenen Feldern; Pfarrei Jagstzell für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Dankoltsweiler: der Staat für den großen und Neubruchzehnten, auch Erdbirn- und kleinen Zehnten in den geschlossenen Feldern mit Ausnahme des Hanfes und Flachses, welche der Pfarrei Jagstzell gehörten. Letztere bezog noch den kleinen Zehnten in der Brache, sowie die Erdbirn daselbst, auch die Novalien in den ersten 3 Jahren. Dietrichsweiler wie Jagstzell. Eichenrain: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, sowie die unflürlich gebauten kleine Zehnten; Pfarrei Jagstzell für den kleinen Zehnten in der Brache; Flachs- und Hanfzehnten auf der ganzen Markung. Finkenberg: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und unflürlich gebauten kleine Zehntfrüchte; Pfarrei Ellenberg für den kleinen Zehnten in der Brache und Flachs und Hanf auf der ganzen Markung. Grünberg: der Staat für den großen Zehnten, auch Erdbirn und kleinen Zehnten, soweit flürlich gebaut; Pfarrei Jagstzell für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Gefälle floßen auch zum Spital Hall. Hahnenmühle: Gefälle bezog die Gutsherrschaft Rechenberg. Hegenberg wie Grünberg. Keuerstadt: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, auch unflürlich gebaute kleine Zehntfrüchte; Stadtpfarrei Ellwangen für den kleinen Zehnten in der Brache, Flachs- und Hanfzehnten auf der ganzen Markung. Knausberg wie Grünberg, Kreuthof dto. Neumühle: Gefälle bezog die Gutsherrschaft Matzenbach. Riegelhof wie Grünberg. Riegersheim wie Grünberg. Der kleine Zehnten in der Brache gebührte der Pfarrei Stimpfach, Flachs- und Hanfzehnten auf der ganzen Markung. Ropfershof gab bloß den großen Zehnten (dem Staat), vom kleinen war er observanzmäßig befreit; Gefälle bezog die Gutsherrschaft Rechenberg. Roth: der Staat für den großen, kleinen und Erdbirnzehnten; für den Flachs- und Hanfzehnten werden 42 Stück Brechreusten gegeben. Rothhof: der Staat für den großen Zehnten, ein kleiner wurde nicht gereicht. Schweighausen wie Grünberg. Spielegert: der Staat für den großen Zehnten. Weiler wie Grünberg. Winterberg: Pfarrei Jagstzell für den großen, kleinen, Obst- und Blutzehnten.

9. Lauchheim: der Staat (früher Deutschordenskommende Kapfenburg) für den großen Zehnten, Pfarrei Lauchheim für den kleinen. Beerhalden: der Staat für den großen und kleinen Zehnten. Forst und Vogel: der Staat (früher Deutschorden) großen Zehnten ad 3/4, Kaplanei Ober-Alfingen 1/4, Pfarrei Röhlingen für den kleinen Zehnten. Gromberg: der Staat für den großen, kleinen und Heu- und Blutzehnten (früher Deutschorden). Hundslohe dto. Mohrenstetten: der Staat und Kirchenpflege Westhausen für den großen, kleinen und Blutzehnten je ad 1/2; der Staat für den Heuzehnten, Schönberg: | der Staat für den großen, kleinen und Blutzehnten. Stetten: der Staat für den großen, kleinen, Obst-, Heu- und Blutzehnten.

10. Lippach: der Staat für den großen und kleinen Zehnten, Heu-, Blut- und Milchschweinzehnten. Stockmühle: der große Zehnten ad 1/2 dem Staat und Fürsten von Hohenlohe, der kleine Zehnten dem Fürsten von Hohenlohe 2/3, Pfarrei Röhlingen 1/3. Finkenweiler: der Staat für den großen und kleinen Zehnten (soweit Lippacher Markung). Lindorf: der Staat für den großen Zehnten ad 1/2, Fürst Hohenlohe ad 1/2, Pfarrei Röhlingen für den kleinen Zehnten.

11. Neuler: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, auch die unflürlich gebauten kleinen Früchte bis auf einige Äcker, welche dem Spital Ellwangen zehntbar waren; Pfarrei Neuler für den kleinen Zehnten in der Brache. Gefälle bezog die Heiligenpflege Adelmannsfelden. Bronnen wie Neuler, ebenso Burghardsmühle. Burgstall: Gefälle hatte die Grafschaft Limpurg. Ebnat wie Neuler. Kohlwasen: der Staat für den großen und kleinen Zehnten; Pfarrei Neuler für den Heu-, Obst- und Blutzehnten. Gaishard wie Neuler. Gefälle bezog die Heiligenpflege Adelmannsfelden. Haldenhof wie Gaishard, ebenso Leinenfürst. Pfaffenhölzle wie Kohlwasen. Ramsenstruth wie Neuler. Schönbergerhof wie Burgstall.

12. Nordhausen: der Staat für den großen, die Pfarrei für den kleinen und Heuzehnten. Harthausen dto.

13. Pfahlheim: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst unflürlich gebauten kleinen Früchten mit Ausnahme des Flachses und Hanfs, welche nebst dem kleinen Zehnten in der Brache der Pfarrei zehntbar waren. Gefälle bezog auch der Heilige in Pfahlheim. Beersbach: Pfarrei Beersbach für den großen und kleinen Zehnten. Buchhausen: Spital Ellwangen für den großen und kleinen Zehnten; Pfarrei Zöbingen für den Blutzehnten. Halheim: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, ebenso die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte mit Ausnahme von Flachs und Hanf, welche der Pfarrei Pfahlheim nebst dem kleinen Zehnten in der Brache zukommen. Hardt dto., Hirlbach dto. Hochgreut: den großen Zehnten bezieht der Staat ad 1/3, Kaplanei Oberalfingen 1/3, Pfarrei Röhlingen 1/3, Erdbirnzehnten der Staat ganz. An den übrigen kleinen Zehntfrüchten mit Ausnahme des Flachses und Hanfs, die der Pfarrei Pfahlheim zustanden, bezog der Staat 1/3, geistl. Verwaltung Ellwangen 1/3, Pfarrei Röhlingen 1/3. Gefälle bezogen noch das fürstl. Haus Wallerstein. Hofstetten: Pfarrei Beersbach für den großen und kleinen Zehnten.

14. Rindelbach: der Staat für den großen Zehnten mit Ausnahme von 15 Morgen, welche der Lieb-Frauenpflege zehntbar waren. Der Erdbirnzehnten stand ihm nur auf den geschlossenen Feldern zu. Borsthof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten auch unflürlich gebaute kleine Früchte, ausgenommen Flachs und Hanf, welche nebst dem kleinen Zehnten der kath. Stadtpfarrei Ellwangen zufließen. Eigenzell wie Borsthof. Die Erdbirn in der Brache zehntete zur Stadtpfarrei Ellwangen. Hohlbach dto. (Kaspar Kinninger besaß 8 Mrg. zehntfrei). Kalkhöfe: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst kleinen Zehnten in den geschlossenen Feldern. Der kleine und Erdbirnzehnten in der Brache gehörte der Pfarrei Jagstzell. Ludwigsmühle: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, Zehnten | von unflürlich gebauten kleinen Früchten und von Novalien seit 1802. Pfarrei Hohenberg für den kleinen Zehnten in der Brache. Rabenhöfe wie Borsthof. Rattstadt: der Staat für den großen, kleinen, Blut- und Obstzehnten. Scheuerhof wie Borsthof, ebenso Scheuerlingshof. Schönau: die Armenverwaltung Ellwangen für den großen und kleinen Zehnten. Stocken wie Borsthof und Treppelmühle,

15. Röhlingen: der Staat für den großen Zehnten ad 1/3, der Spital Dinkelsbühl ad 2/3, ebenso werden die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte und die Erdbirn verzehntet. Pfarrei Röhlingen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache, ausgenommen Flachs, von dem die geistl. Verwaltung Ellwangen 2/3, die Pfarrei Röhlingen nur 1/3 bezieht. Elberschwenden: an dem großen Zehnten gebührt je 1/3 dem Staat, der geistl. Verwaltung Ellwangen und der Pfarrei Röhlingen. Der kleine Zehnten von Flachs, Hanf und Erdbirn war dem Fürsten von Hohenlohe zu 2/3, der Pfarrei Röhlingen ad 1/3 in der Brache zuständig. Die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte wurden in dem oben bemerkten Verhältnis bezogen. Dettenroden: der Staat für den großen Zehnten ad 1/2; Kaplanei Oberalfingen ad 1/2, Pfarrei Röhlingen für den kleinen Zehnten ad 1/3, 2/3 Kaplanei Oberalfingen. Erpfenthal: der Staat für den großen Zehnten und kleinen nebst Erdbirnzehnten in den geschlossenen Feldern; Pfarrei Röhlingen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Killingen, großer und Erdbirnzehnten der Staat 1/3, Baron von Wöllwarth 2/3, kleiner Zehnten der Staat, Baron v. Wöllwarth und Pfarrei Röhlingen je 1/3. Blutzehnten der Staat 1/3. Neunheim: der Staat für den großen und kleinen Zehnten nebst Erdbirn in den unflürlich gebauten Feldern; Stadtpfarrei Ellwangen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Neunstadt: geistl. Verwaltung Ellwangen 2/3 vom großen Zehnten, 1/3 der Armenverwaltung; Pfarrei Röhlingen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Röthlen: Ob.-Röthlen der Staat für den großen und den von den unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchten; Pfarrei Röthlen kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Die Schloßgüter sind dem Staat ausschließlich zehntbar. Unter-Röthlen der Staat den großen Zehnten ad 1/3, geistl. Verwaltung Ellwangen 2/3, so auch von den unflürlich gebauten Früchten, die Pfarrei hat die Brache. Steigberg: der Staat für den großen Zehnten, auch kleinen und Erdbirnzehnten in den tragenden Feldern. Kath. Stadtpfarrei Ellwangen für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Süßhof ebenso.

16. Rosenberg: dem Staat gebührte observanzmäßig der große und Erdbirnzehnten, der Zehnten von den unflürlich gebauten kleinen Früchten, der Novalzehnten vom 4. Jahre an (die ersten 3 gebühren der Pfarrei Hohenberg nebst dem kleinen Zehnten in der Brache und den Erdbirnen in den Novalien). Betzenhof: der Staat für den großen, kleinen und Erdbirnzehnten. Für den Flachs- und Hanfzehnten in der Brach 12 Brechreusten oder 30 kr. Birkhof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, sowie die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte. Pfarrei Hohenberg für den kleinen Zehnten in der Brache. Dieselhof: der Staat für den großen Zehnten; Pfarrei Hohenberg für den kleinen, Obst- und Blutzehnten. Geiselroth wie Birkhof, Herlingshof und Hinterbrand dto. Hochthänn, der Staat für den großen, kleinen und Erdbirnzehnten. Der Flachs- und Hanfzehnten in | der Brache wurde nicht in natura gereicht, sondern dafür 24 Stück Flachsreusten à 21/2 kr. Hohenberg s. Rosenberg. Ohrsägmühle: der Staat für den großen Zehnten, die Pfarrei Hohenberg für den kleinen, Obst- und Blutzehnten. Holzmühle wie Rosenberg. Hummelsweiler wie Hochthänn. Für den Flachszehnten 100 Brechreusten. Farbhäusle: der Staat für den großen und kleinen Zehnten; Pfarrei Honhardt für den Blut- und Obstzehnten. Herlingsmühle: der Staat für den großen und kleinen Zehnten. Mehlhof: der Staat für den großen, kleinen und Heuzehnten; Pfarrei Honhardt für den Blut- und Obstzehnten. Schüsselhof: der Staat für den großen, kleinen und Erdbirnzehnten; für den Flachs- und Hanfzehnten 44 Brechreusten. Spitzensägmühle: der Staat für den großen und kleinen Zehnten; Pfarrei Honhardt für den Blut- und Obstzehnten. Hütten: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten und die unflürlich gebauten kleinen Früchte; Pfarrei Adelmannsfelden für den kleinen Zehnten in der Brache. Hüttenhof ebenso, Pfarrei Neuler für den kleinen Zehnten in der Brache. Lindenhof wie Hochthänn. Matzengehren: der Staat für den großen Zehnten; Stadtpfarrei Ellwangen für den kleinen und Erdbirnzehnten. Unter- und Oberknausen: der Staat für den großen Zehnten und die Erdbirn im geschlossenen Feld, ebenso Novalien und alle kleinen Früchte. Pfarrei Jagstzell bezog den Erdbirn- und kleinen Zehnten in der Brache. Tannenbühl: der Staat für den großen, Pfarrei Hohenberg für den kleinen, Obst- und Blutzehnten. Uhlenhof: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, auch unflürlich gebaute kleine Früchte; Pfarrei Bühlerthann für den kleinen Zehnten in der Brache. Willa: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten. Zumholz wie Tannenbühl.

17. Schrezheim: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst unflürlich gebauten kleinen Früchten; Stadtpfarrei Ellwangen für den kleinen Zehnten in der Brache. Altmannsroth wie Schrezheim. Klapperschenkel gab keinen Heuzehnten. Altmannsweiler wie Schrezheim. Bannmühle: der Staat für den großen und kleinen Zehnten; Stadtpfarrei Ellwangen für den Obst- und Blutzehnten. Eggenroth wie Schrezheim, nur hatte die Stadtpfarrei Ellwangen auch den Flachs- und Hanfzehnten. Engelhardsweiler wie Schrezheim. Espachweiler: Pfarrei Neuler für den kleinen Zehnten. Hinter-Lengenberg siehe Schrezheim. Hinter-Steinbühl mit Lindenhof dto. Die Stadtpfarrei hatte auch die ersten 3 Jahre bei Novalien. Rotenbach siehe Schrezheim. Vorderlengenberg wie Espachweiler.

18. Schwabsberg. Der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, auch stand ihm die Verzehntung der unflürlich gebauten kleinen Früchte und der Wicken in der Brache zu. 677/8 Mrg. waren übrigens dem Spital Dinkelsbühl zehntbar. Die Pfarrei Schwabsberg für den kleinen Zehnten in der Brache (mit Ausnahme der Wicken) und den Flachs-, Hanf- und Rübenzehnten. Buch wie Schwabsberg. 40 Mrg. waren dem Staat und dem Spital Dinkelsbühl gemeinschaftlich zehntpflichtig. Saverwang: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten, vom kleinen ist der Ort durchaus befreit. Gefälle bezog auch die geistl. Verwaltung Ellwangen. Schwenningen: 25 M. zehnteten dem Spital Ellwangen, die übrige Fläche dem Staat, der den großen| und Erdbirnzehnten, auch bei den unflürlich gebauten Feldern den kleinen bezieht. Die Pfarrei Neuler für den kleinen Zehnten in der Brache.

19. Stödtlen: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst kleinen Zehnten von den unflürlich gebauten Feldern mit Ausnahme des Flachses, Hanf und der Rüben welche die Pfarrei Stödtlen bezog, nebst dem kleinen Zehnten in der Brache. Berlismühle: Präs. Weishaar in Stuttgart und Frhr. v. Welden für den großen und kleinen Zehnten, Gefälle: der Fürst von Oettingen. Birkenzell wie Stödtlen. Dambach ebenso mit Ausnahme eines Hofs, der den Herren von Welden in Kleinnördlingen zehntbar war. Gefälle bezogen ferner der Spital in Dinkelsbühl und der Fürst v. Oettingen-Wallerstein. Eck: der Staat für den großen, Flachs- und Hanfzehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte (diese auch in der Brache). Pfarrei Thannhausen bezog den Erdbirnzehnten auf der ganzen Markung. Freihof: gab keinen Zehnten, aber 2 Scheffel Dinkel zur Pfarrei Stödtlen. Gaxhardt wie Berlismühle. Gerau wie Eck. Gefälle bezogen noch der Staat, Armen- und geistl. Verwaltung Ellwangen, Pfarrei Thannhausen und der Fürst von Oettingen. Kaltenwag wie Berlismühle. Kreuthof: der Staat für den großen und Erdbirn- nebst kleinen Zehnten in den geschlossenen Feldern; Pfarrei Jagstzell für den kleinen und Erdbirnzehnten in der Brache. Maxenhof wie Berlismühle. Niederroden: der Staat für den großen, Flachs- und Hanfzehnten, sowie unflürlich gebaute kleine Zehntfrüchte; Pfarrei Thannhausen für den kleinen und Erdbirnzehnten. Vom Moosfeld bezog der Staat den großen und Erdbirnzehnten und die unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchte. Die Pfarrei Stödtlen kleinen, Flachs- und Hanfzehnten in der Brache. Gefälle: der Staat, Pfarrei Stödtlen und Thannhausen, sowie der Fürst von Wallerstein. Unter- und Oberbronnen ebenso. Gefälle: der Spital in Dinkelsbühl. Oberzell ebenso, aber nur bez. 48 M., die übrigen theils dem Rentamt Baldern, theils der Pfarrei Thannhausen zehntbar. Gefälle auch der Spital Dinkelsbühl. Regelsweiler: der Fürst von Oettingen-Spielberg für den großen und kleinen Zehnten. Schnepfenmühle wie Berlismühle Stillau wie Niederroden. Strambach wie Berlismühle. Ziegelhütte: Pfarrei Adelmannsfelden für den großen und kleinen Zehnten. Tragenroden: Pfarrei Stödtlen für den großen und kleinen Zehnten. Gefälle: die geistl. und Armenverwaltung Ellwangen. Weiler a. d. Eck wie Niederroden. Gefälle: der Spital Dinkelsbühl, Pfarrei Thannhausen; Fürst von Oettingen, Armenverwaltung Ellwangen. Winterhof wie Berlismühle.

20. Thanhausen: der Staat für den großen Zehnten, Pfarrei für den kleinen und Heuzehnten. Gefälle hatte der Fürst von Wallerstein. Bergheim: der Staat für den großen und (Pfarrei Rielingsstetten) für den kleinen Zehnten. Bleichroden: der Staat für den großen und Flachszehnten, die Pfarrei Thannhausen für den kleinen. Forstweiler, Hagenbucherhof: der Staat für den großen und Flachszehnten, Pfarrei Thannhausen für den kleinen.

21. Unter-Schneidheim: der Staat für den großen und Heuzehnten; Pfarrei für den kleinen u. Blutzehnten. Ober-Schneidheim dto.

22. Unter-Wilflingen: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst unflürlich gebauten kleinen Zehntfrüchten; Pfarrei Zipplingen für den kleinen Zehnten in der Brache.

| 23. Walxheim. Hier hatte der Staat nur den fr. Thurmzehnten (d. h. den Zehnten aus einem 26 Mrg. haltenden Feld, das dem früheren deutschorden’schen Amtsdiener als Besoldungstheil verliehen war). Hundslohe: der Staat für den großen und kleinen, Obst- und Blutzehnten.

24. Westhausen: der Staat für den großen und Heuzehnten mit Ausnahme von 141/2 M., welche der Kirchenpflege zehnteten, in den kleinen Zehnten theilte er sich mit der Pfarrei, ebenso in den Blutzehnten. Baiershofen, Frankenreute und Jagsthausen: den großen Zehnten hatte früher das Kloster Königsbronn, später der Staat, den kleinen und Heuzehnten die Pfarrei Westhausen. Reichenbach: der Staat und Pfarrei Westhausen für den großen, Pfarrei für den kleinen und Heuzehnten. Westerhofen: der Staat für den großen und kleinen Zehnten, Heu- und Blutzehnten. Ruithal dto.

25. Wörth: der Staat für den großen und Erdbirnzehnten nebst unflürlich und in der Brache gebauten kleinen Zehntfrüchten. Pfarrei Stödtlen für den Kraut-, Flachs- und Hanfzehnten. Gefälle: geistl. Verwaltung Ellwangen und Spital Dinkelsbühl. Aumühle s. Bauzenhof (Ellenberg). Bösenlustnau: Spital Dinkelsbühl für den großen und kleinen Zehnten. Gefälle: Pfarrei Stödtlen, Fürst v. Oettingen. Brombach: der Staat für den großen, Pfarrei Stödtlen für den kleinen Zehnten. Gefälle: Spital Dinkelsbühl und Pfarrei Stödtlen. Dürrenstetten: der Spital Dinkelsbühl für den großen und kleinen Zehnten. Gaugenmühle wie Wörth. Grobenhof: der Fürst von Oettingen für den großen und kleinen Zehnten. Grünstädt dto. Gefälle: der Spital Dinkelsbühl. Hirschhof wie Wörth. Härings-, Jammer- und Maizenmühle: Gefälle: der Spital Dinkelsbühl. Königsrothermühle wie Grobenhof. Konradsbronn wie Wörth und Pfladermühle. Schönbronn: der alte Zehnten gehörte dem Spital Dinkelsbühl. Spitalhof: der Staat für den großen, kleinen und Erdbirnzehnten. Springhof wie Grobenhof.

26. Zipplingen: der Staat (früher Deutschorden) für den großen Heu- und kleinen Zehnten, Pfarrei kleinen Zehnten in der Brache. Sechtenhausen dto. Der kleine Zehnten gehörte ganz der Pfarrei nebst Heuzehnten.

27. Zöbingen: der Fürst v. Wallerstein für den großen Zehnten auf der ganzen Markung. (1054/8 Morgen waren zehntfrei, 607/8 gaben nur 1/20.) Pfarrei Zöbingen für den kleinen Zehnten (140 M. frei). Greuthof: Pfarrei Zöbingen für den kleinen und Blutzehnten. Haidmühle: Pfarrei Zöbingen für den Gartenzehnten. Wörsberg wie Zöbingen.


Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.
Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Jagstkreises und steht als solcher in gerichtlicher Beziehung unter dem Königlichen | Landgericht Ellwangen, in administrativer Beziehung unter der Königl. Kreisregierung in Ellwangen.

In der Oberamtsstadt sind an Landeskollegien:

Das Kgl. Landgericht, bestehend aus einem Präsidenten, 1 Direktor, 10 Kollegialmitgliedern und zwar:

a) bei der Civilkammer: 2 Landgerichtsräthen, 3 Landrichtern,
b) bei der Strafkammer: 3 Landgerichtsräthen, 2 Landrichtern.

Kanzlei und Gerichtsschreiberei: 2 Expeditoren, 3 Landgerichtsschreiber, 1 Hilfsgerichtsschreiber, 1 Kanzlist, 2 Kopisten, 1 ständiger Hilfsschreiber, 1 Zustellungsbeamter, 1 Stellvertreter desselben (die beiden letzteren zugleich beim Amtsgericht Ellwangen)

Dienstpersonal: 2 Kanzleiaufwärter, 1 ständiger Hilfs-Aufwärter.

Staatsanwaltschaft: 2 Staatsanwälte, 1 ständiger Hilfsstaatsanwalt, 1 Kanzleiassistent, 1 Kopist, 1 ständiger Hilfsschreiber.

Die Königl. Regierung des Jagstkreises, bestehend aus 1 Direktor, 4 Räthen, 1 Assessor, 4 Expeditoren.

Von den Bezirksbehörden haben ihren Sitz in Ellwangen das Amtsgericht und das Oberamt, das Kameralamt, das Forstamt, das Oberamtsphysikat, die Straßenbauinspektion und das Bezirksbauamt.

1. Das Amtsgericht, bestehend aus 2 Amtsrichtern und 2 Gerichtsschreibern.

Demselben sind untergeordnet: das Gerichtsnotariat in Ellwangen für die Gemeinden Ellwangen, Bühlerthann, Bühlerzell, Dalkingen, Ellenberg, Jagstzell, Neuler, Rindelbach, Röhlingen, Rosenberg, Schrezheim, Schwabsberg und Westhausen;

das Amtsnotariat Zöbingen für die Gemeinden Benzenzimmern, Geislingen, Lauchheim, Lippach, Nordhausen, Pfahlheim, Stödtlen, Thannhausen, Unterschneidheim, Unterwilflingen, Walxheim, Wörth, Zipplingen und Zöbingen.

2. Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt und Oberamtswundarzt, dem Oberamtsthierarzt, der Oberamtspflege, 2 Oberamtsbaumeistern, welche zugleich die Oberfeuerschau und Oberamtswegmeisterstelle bekleiden, dem Oberamtsbaumwärter und dem Oberamtsgeometer.

3. Dem Kameralamt ist der ganze Bezirk zugetheilt.

4. Auch das Umgeldskommissariat hat seinen Sitz in Ellwangen.

5. Das Forstamt Ellwangen mit den Revierämtern Dankoltsweiler, Ellenberg, Ellwangen, Hohenberg und Schrezheim.

| Dem Forstamt Hall gehören zu die Parzellen Gerabronn und Stockhäusle Gemeinde Bühlerzell (Revier Sulzbach) und die Parzellen Betzenhof, Schimmelhof, Hummelsweiler Gemeinde Rosenberg und Grunberg Gemeinde Jagstzell (Revier Roßfeld mit dem Sitz in Crailsheim.)

In Beziehung auf den Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Straßenbauinspektion Ellwangen, in Bezug auf Hochbau der Staatsdomänenverwaltung dem Bezirksbauamt Ellwangen zugewiesen.

Die Unterpfandsgeschäfte werden theils von den Notaren, theils von den Verwaltungsaktuaren und Ortsvorstehern besorgt; die Verwaltungsgeschäfte besorgen 7 Verwaltungsaktuare mit der Ausnahme, daß der Stadtpfleger von Ellwangen seine Rechnung selbst stellt.

Der Oberamtsbezirk zählt 27 Gemeinden, nämlich 17 zweiter und 10 dritter Klasse; dieselben bestehen aus 2 Städten, Ellwangen und Lauchheim, und 23 Pfarrdörfern, wovon 1 mit Marktgerechtigkeit (Bühlerthann), 2 Dörfern, 5 Pfarrweilern, 149 Weilern, 53 Höfen und 82 einzelnen Wohnsitzen.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Ellwangen, Bühlerthann, Bühlerzell, Dalkingen, Ellenberg, Jagstzell, Lauchheim, Lippach, Neuler, Pfahlheim, Rindelbach, Röhlingen, Rosenberg, Schrezheim, Schwabsberg, Stödtlen, Thannhausen, Unter-Schneidheim, Unter-Wilflingen, Walxheim, Westhausen, Wörth, Zipplingen und Zöbingen.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß bezw. Stadtschultheiß, welcher seinen Sitz im Hauptorte hat (mit Ausnahme der Schultheißen von Rindelbach, Schwabsberg und Stödtlen, die zur Zeit ihren Sitz in Schönenberg, Buch und Niederroden haben).

Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind besondere Rechner, Gemeinde- beziehungsweise Stadtpfleger aufgestellt.

Im Bezirke bestehen 129 Realgemeinden, welchen verschiedene öffentliche Verbindlichkeiten obliegen, insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung von Schulgebäuden, Besoldung der Lehrer, Unterhaltung der Straßen, Brücken, Wege, die Farrenhaltung, die Nachtwache, der Steinsatz, wogegen ihnen meist das Weiderecht auf der gesammten Markung, Allmanden, Waldbesitz etc. eigenthümlich zukommen.

Die Angelegenheiten der Realgemeinden werden von der Gesammtheit | der Realgemeinderechtsbesitzer, oder auch in ständigem Auftrag derselben von den Vertretern der politischen Ortsgemeinden besorgt; für die Kassen- und Rechnungsgeschäfte ist gewöhnlich ein Realgemeinderechtspfleger aufgestellt, ohne daß aber eine staatliche Aufsicht und Kontrole wie bei dem Rechnungswesen der politischen Gemeinden stattfindet.


b) Kirchliche:

Der Bezirk zählt 28.552 katholische, 3218 evangelische und 223 israelitische Einwohner.

Die evangelischen Pfarreien gehören zu dem Generalat Hall, und zu dem Dekanat Aalen: die Stadtpfarrei Ellwangen und die Pfarreien Benzenzimmern und Walxheim, ferner Adelmannsfelden Oberamts Aalen mit Neuler, Bronnen, Burghardsmühle, Ebnat, Gaishardt, Haldenhof, Himmelreich, Leinenfürst, Ramsenstruth G. B. Neuler, Distelhof, Hinterbrand, Hohenberg, Ohrsägmühle, Hütten, Hüttenhof, Matzengehren, Tannenbühl, Zumholz G. B. Rosenberg; Kapfenburg OA. Neresheim mit Lauchheim und sämmtlichen Parzellen von Westhausen.

Dagegen gehören die hereingreifenden Pfarreien Rechenberg, Honhardt und Wildenstein zum Dekanat Crailsheim; Geifertshofen und Obersontheim zum Dekanat Gaildorf.

Crailsheim: die Filialen von Honhardt und Rechenberg und zwar:

Honhardt: Betzenhof, Birkhof, Geiselroth, Herlingshof, Hochthänn, Holzmühle, Hummelsweiler, Lindenhof, Ludwigsmühle, Oberknausen, Schimmelhof, Uhlenhof, Unterknausen, Willa G. B. Rosenberg.

Rechenberg: Jagstzell, Buchmühle, Bühlhof, Dankoltsweiler, Dietrichsweiler, Eichenrain, Eulenmühle, Grünberg, Hegenberg, Keuerstadt, Knausberg, Kreuthof, Renneker Sägmühle, Riegelhof, Riegersheim, Ropfershof, Roth, Rothhof, Schweighausen, Spielegart, Weiler mit Kellerhof, Winterberg G. B. Jagstzell.

Wildenstein: Althueb, Bautzenhof, Birnhäusle, Breitenbach, Dietlesmühle, Georgenstadt, Gerhof, Neuhueb, Schmalenbach G. B. Ellenberg, Finkenberg, Hahnenmühle, Neumühle, Ratzensägmühle G. B. Jagstzell.

Gaildorf: die Filialen von Geifertshofen und Obersontheim und zwar:

| Ober-Sontheim: OA. Gaildorf mit Bühlerthann, Fronroth, Hettensberg, Tannenburg, Vetterhöfe G. B. Bühlerthann;

Geifertshofen OA. Gaildorf mit Halden, Kottspiel G. B. Bühlerthann, Bühlerzell, Gerabronn, Heilberg, Hinterwald, Hochbronn, Holenstein, Kammerstadt, Mangoldshausen, Röhmen mit Röhmensägmühle und Grumbach, Schönbronn, Senzenberg, Spatzenhof, Spitzemberg, Steinenbühl G. B. Bühlerzell.

Zu bayrischen Pfarreien des Bezirks Dinkelsbühl gehören:

zu Segringen: sämmtliche Parzellen von Wörth,

zu Mönchsroth: sämmtliche Parzellen von Stödtlen.

Die katholischen Pfarreien gehören sämmtlich zu dem Dekanat Ellwangen, zur Zeit in Schönenberg.

Die Israeliten, welche in Lauchheim eine Synagoge und einen Vorsänger, in Ellwangen einen Betsaal haben, sind dem Rabbinate Oberdorf OA. Neresheim zugetheilt.

Evangelische Pfarreien zählt man 3, von welchen die Stadtpfarrei Ellwangen königlichen Patronats ist, während die Pfarrei Benzenzimmern von dem Fürsten von Oettingen-Wallerstein und die Pfarrei Walxheim abwechselnd von der Krone und dem Fürsten von Oettingen-Spielberg besetzt werden.

Katholische Kirchenstellen sind im Bezirk 31 und zwar: 26 Pfarreien, 4 Kaplaneien 1 Pfarrkuratie.

Königlichen Patronats sind: die Stadtpfarrei Lauchheim; die Pfarreien: Dalkingen, Beersbach, Unterschneidheim, Westhausen, Wörth, Zipplingen.

Bischöflicher Kollatur: die katholische Stadtpfarrei Ellwangen; die Pfarreien: Bühlerthann, Schönenberg, Bühlerzell, Ellenberg, Jagstzell, Neuler, Nordhausen, Pfahlheim, Röhlingen, Hohenberg, Schwabsberg, Stödtlen, Thannhausen, Sechtenhausen und die (3) Kaplaneien in Ellwangen und Westhausen.

Kottspiel ist eine Pfarrkuratie.

Von dem Fürsten von Oettingen-Wallerstein werden ernannt die Pfarrer von: Geislingen, Wössingen und Zöbingen; abwechselnd von dem Fürsten von Oettingen-Wallerstein wird besetzt die Pfarrei Lippach.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.
In Ellwangen befindet sich ein der K. Kultministerialabtheilung für Gelehrten- und Realschulen unterstelltes Staatsgymnasium, | dasselbe besteht aus dem Obergymnasium mit 4 und dem Untergymnasium mit 6 Klassen.

An dieser Anstalt ertheilen 11 Hauptlehrer, 1 Hilfslehrer, 1 Gesanglehrer Unterricht und zwar:

am oberen Gymnasium 5 Hauptlehrer (Rektor inbegriffen) und 1 Hilfslehrer;
am unteren Gymnasium (6 Klassen) 6 Hauptlehrer.

Dazu kommen 1 Fachlehrer für neuere Sprachen und für die Naturwissenschaften, ferner als Religionslehrer für die evangelischen Schüler des Gymnasiums und der Realschule der jeweilige evangelische Stadtpfarrer endlich 1 Gymnasialrepetent.

Das obere Gymnasium zählt zur Zeit 073
das untere Gymnasium 131
zus.   204 Schüler.

Ferner besteht in Ellwangen eine 2klassige Realschule mit 2 Lehrern und 45 Schülern.

Der Rektor des K. Gymnasiums ist zugleich Vorstand der Realschule.

Für beide Anstalten ist ein gemeinsamer Turnlehrer angestellt.

Weiter ist in Ellwangen eine private höhere Schule für Mädchen im Alter von 12 bis 16 Jahren, an welcher ein besonderer Lehrer und eine Sprachlehrerin, eine Industrielehrerin angestellt sind, außerdem Lehrer des Gymnasiums und der Realschule Unterricht ertheilen.

An den 51 katholischen Volksschulen unter den Bezirksschulinspektoraten Crailsheim (Ellwangen) und Lauchheim (Lippach) wirken 49 Lehrer, 1 Unterlehrer, 11 Lehrgehilfen und 1 Lehrgehilfin, und es besuchen die Werktags-Volksschulen 4689, die Sonntagsschulen 1892 Schüler.

Sodann bestehen im Bezirke 4 landwirthschaftliche Winterabendschulen und 9 Sonntagsschulen mit verlängerter Schulzeit für landwirthschaftlichen Unterricht, 1 gewerbliche Fortbildungsschule, 3 gewerbliche Zeichenschulen, 19 Industrie- (Arbeits-) Schulen und 1 Kleinkinderschule (Ellwangen).

Außerdem ist mit der Staatsdomäne Schloß Ellwangen unter der Oberaufsicht des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens und unter unmittelbarer Aufsicht und Leitung der K. Centralstelle für die Landwirthschaft eine Ackerbauschule verbunden, an welcher 1 Ökonomierath als Vorsteher, 1 Lehrer, 1 Gutsaufseher angestellt sind und zur Zeit 12 junge, dem Bauernstande angehörige Zöglinge in der praktischen und theoretischen | Landwirthschaft und ihren Hilfsfächern unterrichtet werden.


b) Wohlthätigkeitsanstalten.

a) Der Bezirkswohlthätigkeitsverein, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist,

b) eine Agentur des Vereins zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene,

c) 92 Armenhäuser im ganzen Bezirk,

d) das Bezirkskrankenhaus in Ellwangen, in welchem auch Irrenlokale eingerichtet sind (s. unten),

e) das Hospital in Ellwangen, aus dessen Revenuen 42 Pfründen für arme, alte oder kränkliche Personen geschaffen sind, und zwar 14 für Ellwanger Bürger, 14 für Angehörige der ehemaligen gefürsteten Probstei Ellwangen, 14 für Angehörige des ehemaligen Kapitels Ellwangen und 6 überzählige (Familien-) Pfründen;

f) die unter dem Protektorate Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Marie von Württemberg stehende Kinderrettungs- und Erziehungsanstalt „Marienpflege“ beherbergt zur Zeit 62 Kinder; an dieser Anstalt, welche einem Vorstande und Verwaltungsrathe unterstellt ist, wirkt ein Lehrer, welcher zugleich als Hausvater den Haus- und landwirthschaftlichen Betrieb überwacht und leitet;

g) die Oberamtssparkasse, seit 1881 gegründet;

h) die alt Ellwangen’sche Hilfskasse, welche bei Unglücksfällen im Viehstande unverzinsliche ratenweise heimzahlbare Darlehen gegen bürgschaftliche Versicherung gewährt;

i) Agenten der württ. Sparkasse in Ellwangen und Lauchheim;

k) Krankenversicherungskasse für Dienstboten und Gewerbegehilfen in Ellwangen.

l) In Lauchheim unterhält die dortige Armenpflege im Armenhause für Arme oder Kranke 2 Betten, der Krankendienst wird von 2 in dem Hause wohnenden barmherzigen Schwestern versehen.


c) Gewerbliche Anstalten.
Außer den oben S. 286 erwähnten gewerblichen Fortbildungs- und Zeichenschulen befindet sich in Ellwangen ein Gewerbeverein, | in welchem von Zeit zu Zeit wissenschaftliche oder technische Vorträge gehalten werden und welcher insbesondere das Institut der freiwilligen Lehrlingsprüfungen (durch Prämien etc.) fördert. Die Zahl der Vereinsmitglieder beträgt zur Zeit 140.


d) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein Ellwangen einer der ältesten im Lande, wurde dem Wunsche König Wilhelms zufolge im November 1828 gegründet, die Mitgliederzahl ist auf 718 gestiegen.

Seine Aufgabe ist, der Landbau treibenden Bevölkerung zu rationeller Ausbeutung ihrer Güter mit Rath und That an die Hand zu gehen.

Indem der Verein von Zeit zu Zeit größere Ein- und Verkäufe von Zuchtvieh unternimmt, zu der Farrenhaltung seither namhafte Beiträge bezahlte, ist es ihm gelungen, die Viehzucht, welche im Bezirke eine Haupterwerbsquelle bildet, zu einer der rationellsten im Lande zu machen, wie dies namentlich die weit bekannten Ellwanger Viehmärkte (hauptsächlich der sogenannte kalte Markt), von welchen in jedem Monate einer abgehalten wird, beweisen (siehe oben).

Die Abhaltung von landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen wird ganz vom Vereine geleitet und unterstützt, jüngeren Männern der Besuch von Obstbaumschulen durch entsprechende Beiträge erleichtert. In manchen Orten ist die Anschaffung und Vergrößerung von Ortsbibliotheken unter Berücksichtigung der Landwirthschaft durchgeführt worden.

Periodische landwirthschaftliche Versammlungen, zum Theil unter Beiziehung von Wanderlehrern, vermitteln den persönlichen Verkehr der Vereinsmitglieder unter sich und den Austausch von Ansichten und Erfahrungen.

Sodann werden Beiträge zur Eberhaltung, Schafzucht, zu Feldweganlagen geleistet, nützliche und bewährte Sämereien, praktische Geräthschaften und zweckmäßige Maschinen angeschafft und hauptsächlich bei den landwirthschaftlichen Bezirksfesten und Ausstellungen, welche durchschnittlich alle 4 Jahre stattfinden, verbreitet.

Ein neu gegründeter Zweigverein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Fischzucht in dem Jagstflusse und den Nebenbächen zu fördern und zu pflegen.

| Als Musterwirthschaft ist noch der mit der Staatsdomäne Schloß ob Ellwangen verbundene landwirthschaftliche Betrieb zu bezeichnen; über die Ackerbauschule siehe oben S. 213.

Hauptsächlich durch das Verdienst des Schultheißen Hauber in Stödtlen ist am 1. April 1881 ein ländlicher Darlehenskassenverein nach dem Raiffeisen’schen Systeme ins Leben getreten. Derselbe zählt zur Zeit 93 Mitglieder, hat einen letztjährigen Jahresumsatz von 114.000 M. und ist dem württembergischen Verein Raiffeisen’scher Darlehenskassenvereine beigetreten; er steht zum Zwecke der Kreditvermittlung mit der K. Hofbank in Stuttgart in Verbindung.


e) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

a) Die obere Jagstbahn – Goldshöfe-Crailsheim, bei Buch in den Bezirk eintretend, wurde am 15. November 1866 dem Verkehr übergeben; sie durchschneidet den Bezirk – dem Laufe der Jagst folgend – von Süden nach Norden; die Bahnlinie bleibt bis Schrezheim auf dem linken Jagstufer, setzt hier über die Jagst, behält bis Schweighausen das rechte Ufer inne, geht dort wieder auf das linke Ufer über und verläßt bei Jagstzell den Bezirk.

An dieser Linie liegen innerhalb des Bezirks ein Bahnhof (Ellwangen) und 2 Bahnstationen (Schwabsberg und Jagstzell).

Das größte Gefäll 1 : 100 hat diese Bahn zwischen Schwabsberg und Ellwangen.

b) Die Bahnlinie Goldshöfe-Nördlingen mit den Bahnstationen Westhausen und Lauchheim, am 3. Oktober 1863 eröffnet, läuft eine ganz kurze Strecke mit der oberen Jagstbahn parallel, wendet sich dann östlich und scheidet oberhalb Lauchheim (im Tunnel die Wasserscheide zwischen dem Rhein und der Donau) aus dem Bezirk.

Diese Linie hat die bedeutendste Steigung mit 1 : 100 bei Lauchheim.


2. Landstraßen.

Durch den Bezirk führen folgende Straßen:

a) Staatsstraße von Ellwangen über Neunheim, Neunstadt, Röhlingen, Zöbingen und Wöhrsberg nach Nördlingen, früher die Haupthandelsstraße nach Nürnberg;

| b) Staatsstraße von Ellwangen über Schwabsberg, Buch nach Aalen;

c) Staatsstraße über Spitalhof, Eggenroth, Willa, Fronroth, Bühlerthann nach Hall;

d) Staatsstraße von Ellwangen über Spitalhof, Dietrichsweiler, Schweighausen und Jagstzell nach Crailsheim;

e) Staatsstraße von Baiershofen über Westhausen und Lauchheim nach Nördlingen;

     Straße Aalen-Nördlingen;

f) Vizinalstraße von Ellwangen über Rattstadt, Eigenzell, Ellenberg, Bauzenhof, Aumühle nach Dinkelsbühl.

Die Unterhaltung besorgen die betreffenden, von der Straße berührten Gemeinden, hiezu wird aber von dem Staate und der Amtskorporation ein Beitrag geleistet.

Außerdem sind sämmtliche Orte des Oberamtsbezirks durch Vizinalstraßen mit einander verbunden, welche theils mit Steinkörper, theils mit Sandkörper versehen sind.

Die Unterhaltung derselben liegt den betreffenden Gemeinden ob, wobei jedoch größtentheils Straßenwärter aufgestellt sind, zu deren Belohnung aus den Gemeindekassen 2/3, von der Amtskorporation 1/3 beigetragen wird.


3. Posten und Boten.

Im Oberamtsbezirk bestehen 6 Postämter und zwar in Ellwangen, Jagstzell, Lauchheim, Schwabsberg, Westhausen – diese sind mit den bezüglichen Bahnstationen vereinigt – Bühlerthann und 6 Postagenturen in Bühlerzell, Rosenberg, Röhlingen, Thannhausen, Unter-Schneidheim und Zöbingen.

Der Brief-, Zeitungs- und Päckereiverkehr wird von diesen Postanstalten aus in jeder Gemeinde wöchentlich 6mal, nach den Parzellen wöchentlich 3mal theils durch Fußboten, theils durch fahrende, zur Personenbeförderung eingerichtete Landpostboten (von Ellwangen nach Ellenberg und von Ellwangen nach Adelmannsfelden) vermittelt.

Postwagenverbindungen bestehen

1. von Ellwangen über Rosenberg nach Bühlerthann und von da nach Bühlerzell,

2. von Ellwangen nach Thannhausen über Röhlingen, Zöbingen und Unter-Schneidheim.

Güterfuhrleute fahren von

1. Ellwangen nach Adelmannsfelden,

| 2. Unter-Deufstetten nach Ellwangen über Matzenbach, Keuerstadt, Stocken und Hohlbach,

3. von Bühlerthann über Ober-Sontheim nach der Bahnstation Sulzdorf.


4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich auf allen Bahnstationen.

Zwischen Ellwangen und Unter-Deufstetten besteht eine Telephonleitung.


f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizei.

Im Oberamtsbezirk sind angestellt ein Oberamtsarzt, ein Oberamtswundarzt, zudem ist in der Oberamtsstadt ein praktischer Arzt ansäßig.

Außerdem wird in dem weit ausgedehnten Oberamtsbezirke ärztliche Hilfe von den in benachbarten württembergischen und bayrischen Orten ansäßigen Ärzten geleistet.

Wundärzte II. Abtheilung, zugleich Geburtshelfer, sind in Bühlerzell, Jagstzell, Lauchheim, Neuler, Rosenberg, Thannhausen und ein Wundarzt, der nicht Hebarzt ist, in Röhlingen.

Der Bezirk zählt 39 Hebammen.

In der Oberamtsstadt sind 2 Apotheken, die eine war die fürstliche Hofapotheke, die zweite ist im Jahre 1811 errichtet worden.

Das Krankenhaus, welches im Jahre 1867/68 auf Kosten des Hospitals Ellwangen zu 3/6tel, der Amtskorporation zu 2/3tel und der Stadt Ellwangen zu 1/3 erbaut wurde, ist Hospital und Bezirkskrankenanstalt.

Die Verwaltung steht ausschließlich den ordentlichen Verwaltungsbehörden des Hospitals, der Hospitalverwaltung und Hospitalverwaltungsbehörde in deren Unterordnung unter die Aufsicht der K. Kreisregierung zu, vgl. Vertrag zwischen dem Hospital, der Amtskorporation und der Stadtgemeinde Ellwangen vom 27. März 1862.

In dem Krankenhause finden neben den armen Angehörigen der bei dem Hospital betheiligten Orte des vormaligen Fürstenthums Ellwangen auch andere Arme aus dem Oberamtsbezirk Ellwangen in Erkrankungsfällen, sowie auch Irre aus diesem Oberamtsbezirk Aufnahme und Verpflegung einschließlich | der ärztlichen und wundärztlichen Behandlung, sowie des Medikamentenbedarfs; im Krankenhause befinden sich 2 Tobzellen, sowie Einrichtungen für ruhige Geisteskranke.

Außerdem werden auch arme Fremde, welche dem Oberamtsbezirk nicht angehören, aber auf der Durchreise oder während ihres vorübergehenden Aufenthalts schnell erkranken, z. B. Wandergesellen, arme Eisenbahnarbeiter etc., sowie auch Landjäger und Militärpersonen, auf Verlangen der betreffenden Gemeindebehörde aufgenommen.

Gegen entsprechenden Ersatz finden weiter in dem Krankenhause Aufnahme und Verpflegung Dienstboten und Gewerbegehilfen aus solchen Gemeinden des Oberamtsbezirks, in welchen eine Dienstbotenkrankenversicherungsanstalt errichtet und hinsichtlich der Aufnahme der Dienstboten in das Krankenhaus im Vertrag mit der Hospitalverwaltung abgeschlossen worden ist. Dies ist zur Zeit nur der Fall bei der Dienstbotenkrankenversicherungsanstalt in Ellwangen.

Der Beitritt beruht auf den Beschlüssen des Gemeinderaths Ellwangen vom 4. Mai 1871, vom 28. August 1873 und 10. Februar 1874, genehmigt durch Regierungsdekrete vom 15. November 1873, Ziffer 6456, und 24. März 1874, Ziffer 1323.

Der Krankendienst wird durch einen Krankenhausarzt – zur Zeit zugleich Oberamtswundarzt – barmherzige Schwestern vom Orden des hl. Franziskus und durch einen Wärter versehen.

Außer der nach Ellwangen eingepfarrten Gemeinde Schrezheim hat jede Gemeinde einen besondern Begräbnisplatz, außerdem je einen besonderen die Theilgemeinden Beersbach, Kottspiel, Rosenberg, Sechtenhausen und Wössingen, welche Sitz einer Pfarrei sind.

Kleemeister mit Wasenplätzen sind in Ellwangen, Bühlerthann und für die Riesorte in Goldbach G.B. Goldburghausen, OA. Neresheim.


2. Sicherheitspolizei.

Das Oberamt hat ein Gefängnis, welches zugleich als städtisches Gefängnis der Oberamtsstadt dient; das Gefängnis des Königlichen Amtsgerichts dient zugleich für die Zwecke des Königlichen Landgerichts.

In allen Gemeinden sind entsprechend ausgerüstete Gefängnisse vorhanden und die nöthigen Polizeidiener aufgestellt.

| Von dem Landjägerkorps hat der Stationskommandant mit 3 Mann in Ellwangen seinen Sitz; in Bühlerthann, Ellenberg, Lauchheim, Rosenberg, Thannhausen und Zöbingen ist je 1 Mann stationirt.


3. Bau- und Feuerpolizei.

Für den Bezirk sind 2 Oberamtsbautechniker aufgestellt, welche zugleich die Oberfeuerschau, die Wegvisitation und die Geschäfte der Schätzungskommission der Gebäudebrandversicherungsanstalt zu besorgen haben.

Beide haben ihren Sitz in Ellwangen; die Geschäftsbezirke sind nach der geographischen Lage des Bezirks abgetheilt.

Je ein Kaminfeger ist in Ellwangen und in Lauchheim.

Organisirte Feuerwehren sind in Ellwangen, Bühlerthann, Jagstzell, Neuler, Röhlingen, Thannhausen, Unterschneidheim, Westhausen und Zöbingen; ein Bezirksfeuerlöschinspektor ist nicht aufgestellt.

Ihre Ausrüstung und Unterhaltung ist Sache der Gemeinden.

Zu ersterer, sowie zur Neuanschaffung von Saugspritzen wird in der Regel ein einmaliger Korporationsbeitrag geleistet.

Für den Bezirk ist durch Beschluß der Amtsversammlung vom 20./21. Juni 1877, genehmigt durch Erlaß der Königl. Kreis-Regierung Ellwangen vom 7. September 1877, eine Bezirksfeuerlöschordnung aufgestellt.

Brandfälle sind im Bezirk nicht häufig.

Für alle konzessionirten Mobiliarfeuerversicherungsgesellschaften sind Agenten thätig und es ist deshalb das Mobiliarvermögen zu einem großen Theile versichert.


4. Gewerbepolizei.

Ein Eichamt für Flüssigkeits- und Längenmaße, für Gewichte und Wagen ist in Ellwangen eingerichtet; Faßeichungsanstalten sind in Ellwangen und Bühlerthann.

Die Prüfung und Visitation der Dampfkessel ist dem Kgl. Straßenbauinspektor in Ellwangen übertragen.


Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letzt gestellten und abgehörten Rechnung pro 1881/82 bestand das Vermögen der Amtspflege in:

|
Rechners Remanet  23.275 M. 73 Pf.
     Hierauf haften an Passiven
Zahlungs-Rückstände 0.5382 M. 59 Pf.
Passiv-Kapitalien 73.325  „0 00
Ablösungs-Kapitalien 19.000  „0 00
97.707 M. 59 Pf.
Grundstocksguthaben 00.229  „0 030
97.936 M. 62 Pf.

Die Passiv-Kapitalien rühren hauptsächlich von Straßen- und Brückenbauten, die Ablösungskapitalien von Ablösung der im Bezirk bestandenen Pflastergeldbezüge her.

Im Rechnungsjahre 1881/82 betrugen

die Einnahmen der laufenden Verwaltung 227.612 M. 52 Pf.
die Ausgaben der laufenden Verwaltung 222.5410 850
und es befinden sich unter den Einnahmen:
a) die Beiträge des Staats zu den Straßenwärtergehalten mit      010.097 M. 67 Pf.
b) die Staatssteuern mit 121.8840 060
c) die Brandschadensbeiträge mit 022.9960 240
d) die Umlagen auf die Viehbesitzer 00.36060 100
e) der Amtsschaden mit 061.0000 00
f) und die Körperschaftssteuer nach dem Gesetz vom 29. Juli 1849      00.36220 2000

wogegen unter den Ausgaben figuriren: die Beträge ad b. c. d. und der Staatssteuerbetreff ad f.

An Gebäude-Eigenthum besitzt die Amtskörperschaft das vormalige Stadtschreibereigebäude, welches derzeit einen jährlichen Miethzins von 1115 M. abwirft, sowie 2/3tel an dem Oberamtsgefängnisgebäude, worin der Oberamtsdiener unentgeltlichen Wohnungsgenuß hat.

Grundeigenthum besitzt die Korporation nicht.


B. Gemeindehaushalt
s. Anhang Tabelle IV.

Die im Jahre 1881 ins Leben getretene Oberamtssparkasse hat die Aufgabe, den Bezirksangehörigen Gelegenheit zur nutzbringenden Unterbringung kleinerer Summen zu gewähren und den Geldbedürftigen soviel als möglich mit Darlehen auszuhelfen.

|
Im Kalenderjahre 1882 betrugen die
eingelegten Beträge 40.865 M. 56 Pf.
die zurückgezogenen Beträge 12.7640„  4500
Das Vermögen der Verwaltung berechnet sich auf   77.1040„  7400
welchem 76 8000„  0700
Guthaben der Einlagen gegenüberstehen.

Einlageposten waren es: 439.


C. Stiftungen
s. Anhang Tabelle IV.


Kataster- und Steuerwesen.

Nach den Berechnungen pro 1882/83 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:

Katasteranschlag. Steuerbetrag.
Grundsteuer 305.858 fl. 46 kr.0/0  80.776 M. – Pf.
Gebäudesteuer 21.571.700 M. 000/0 23.7710„  4300
Gewerbesteuer 557.4490„  000/0 16.8200„  1000
nur Amts- und Gemeindeschadenspflichtig:
Grundsteuer 36.172 fl.  19 1/2 kr.
Gebäudesteuer 374.900 M.
Gewerbesteuer von Wandergewerben 263 M. 26 Pf.
     Im Etatsjahre 1882/83 betrugen die
Steuern aus dem Kapitaleinkommen 42.6520„  8500
Steern as d„     Dienst- u. Berufseinkommen 10.7330„  3500
Umgeld von Wein- und Obstmost:
     Akkord 11.7220„  0800
     Abstich 8870„  1700
Malzsteuer:
     Braumalzsteuer 128.2410„  4000
     Brennmalzsteuer 250„  9000
Branntweinausschankabgaben 34590„  1600
Accise von Lotterien, Theater etc. 1090„  7000
Accse vn Lottrien, Kontrakten 24.8510„  9700
Hundeauflagen 63340„  00
Sporteln:
     des Amtsgerichts 11470„  1900
     der Notariate 71530„  1700
|  
Sporteln:
     des Oberamts 8252 M. 48 Pf.
     des Kameralamts 13590„  4000
Aus dem Kapital-, Renten-, Dienst- und
Berufseinkommen erhoben pro 1882/83
     die Gemeinden 73610„  3600
     die Amtskörperschaft 36800„  5800


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