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Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




Lage und Umfang.


Geographische Lage.

Der Oberamtsbezirk Ellwangen liegt zwischen 27° 33′ 8″ und 28° 7′ 40″ der östlichen Länge und zwischen 48° 50′ 8″ und 49° 3′ 38″ der nördlichen Breite; er gehört zum größten Theile dem Flußgebiet der Jagst und des Kochers und damit dem Stromgebiet des Rheins an, nur die östlichen Gemeindemarkungen senden ihre Wasser mittelst der Wörnitz zur Donau.

Die Graduirung der Oberamtskarte Ellwangen gründet sich gleich allen Oberamtskarten noch auf die ältere Ortsbestimmung der Tübinger Sternwarte, welche Prof. v. Bohnenberger im Jahre 1826 zu 26° 43′ 24″ östl. Länge und 48° 31′ 12,4″ nördl. Breite angegeben hat. Die Graduirung des topographischen Atlasses dagegen ruht auf der etwas neueren Bestimmung der Tübinger Sternwarte, welche 26° 42′ 51″ östl. Länge und 48° 31′ 12,4″ nördl. Breite ergab.


Grenzen.

Der Oberamtsbezirk grenzt im Norden an die Oberämter Gaildorf und Crailsheim, im Nordosten und Osten an das Königreich Bayern, im Westen und Südwesten an die Oberämter Gaildorf und Aalen, im Süden an das Oberamt Neresheim.

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Größe.

Der Flächenraum des Bezirks beträgt nach den Ergebnissen der Landesvermessung 54.771,3 Hektar oder 9,9493 geographische Quadratmeilen, somit ist er der zweitgrößte Oberamtsbezirk. Der größte ist Münsingen mit 10,0679 Quadrat-M., der kleinste Cannstatt mit 1,9239 Quadrat-M.


Figur.

Die Figur des Oberamts bildet im Ganzen und Großen ein stark verschobenes Viereck mit den spitzen Winkeln im Nordwesten und Südosten, den stumpfen im Süden und Norden; mit der langen nördlichen Randlinie fast genau von Westen nach Osten ziehend. Größere Buchten drängen sich von Südwesten, Süden und Südosten herein; letztere ist die größte. Die Entfernung der zwei spitzen Winkelecken von einander, zugleich die größte im Oberamt, beträgt über 12 württ. Stunden, die der beiden stumpfen Winkelecken von einander, zugleich die größte senkrechte Breite des Bezirks, 63/4 Stunden. Eine w. Stunde = 13.000 w. Fuß = 3724 Meter. Die Oberamtsstadt liegt beinahe in der Mitte, ein wenig weiter westlich (s. auch die hinten angehängte Oberamtskarte und Kilometertafel).


Bestandtheile.

A. Altwürttembergisch ist nur ein vom Kloster Königsbronn herrührender Theil von Jagsthausen.

B. Die neuwürttembergischen Bestandtheile – soweit sie nicht einzelne Höfe, Häuser sind, gehörten zu folgenden Verbänden:

I. Zum Fürstenthum Ellwangen: die Stadt Ellwangen mit Gipsweiler, Mittelhof, Schönenberg, Spitalhof; Bühlerthann mit Fronroth, Halden, Hettensberg, Kottspiel, Vetterhöfe; Bühlerzell meistens mit Eichberg, Gantenwald, Gerabronn, Heilberg, Holenstein, Kammerstatt, Mangoldshausen, Senzenberg, Spitzenberg z. Th.; Dalkingen meistens; Ellenberg mit Bautzenhof, Birnhäusle, Breitenbach, Eiberg meist, Georgenstadt, Haselbach, Hintersteinbach, Kraßbronn, Muckenthal, Schmalenbach; Jagstzell mit Dankoltsweiler, Dietrichsweiler, Eichenrain, Finkenberg, Grünberg z. Th., Hegenberg, Knausberg, Riegelhof, Riegersheim, | Roth, Schweighausen, Weiler; Lippach zu kleinem Theile; Neuler fast ganz, mit Ebnat, Theilen von Bronnen, Gaishardt, Leinenfirst und Ramsenstruth; Pfahlheim fast ganz mit größtentheils Beersbach, ferner Halheim, Hardt, Hirlbach, Hochgreut, Hofstetten; Rindelbach mit Eigenzell, Hohlbach, Kalkhöfe, Rabenhof, Rattstatt, Schönau, Stocken; Röhlingen mit Dettenroden, Elberschwenden, Erpfenthal, Haisterhofen, Killingen z. Th., Neunheim, Neunstadt, Röthlen[ER 1], Steigberg; Rosenberg mit Geiselroth, Hochthänn, Hohenberg, Lindenhof, Ober-Knausen und Unter-Knausen, Willa, Zumholz z. Th; Schrezheim mit Schleifhäusle, Altmannsweiler, Eggenroth z. Th., Engelhardsweiler, Espachweiler, Hinter- und Vorder-Lengenberg, Rotenbach; Schwabsberg mit Buch, Saverwang, Schwenningen; Stödtlen[ER 2] fast ganz mit desgl. Birkenzell, dem Freihof und Theilen von Gerau und Weiler a. d. Eck; Theile von Ellrichsbronn und Riepach; Westhausen zu einem großen Theil mit Baiershofen, Wagenhofen, Frankenreute, Immenhofen, Jagsthausen z. Th., Reichenbach; Konradsbronn z. Th.

II. Zum Deutschorden gehörten und zwar: 1. zur Kommende Kapfenburg: Lauchheim mit Forst und Vogel, Gromberg, Hettelsberg, Schönberg, Stetten; Antheil an Westhausen, Westerhofen; Zipplingen z. Th.; 2. zur Kommende Nürnberger Vogteiamt Schneidheim: Unter-Schneidheim etwa zur Hälfte mit z. Th. Ober-Schneidheim; Theile von Birkenzell, Eck, Gerau, Stillau, Weiler a. d. Eck; Theile von Sechtenhausen und Wössingen; 3. zur Kommende Öttingen: Theile von Nordhausen, Ober-Schneidheim, Zipplingen; 4. zum Kastenamt Nördlingen Oberamts Ellingen: Nordhausen größtentheils.

III. Fürstlich öttingisch waren und zwar: 1. öttingen-wallersteinisch: Benzenzimmern z. Th.; Geislingen fast ganz; Lippach fast ganz, Lindorf; Harthausen; Buchhausen z. Th.; ein Theil von Thannhausen, sodann Forstweiler, Sederndorf; Ober- und Unter-Wilflingen fast ganz; Walxheim z. Th. mit Hundslohe; ein Theil von Wössingen; Zöbingen fast ganz mit Wöhrsberg; 2. fürstlich öttingen-spielbergisch dagegen: Nordhausen z. Th.; Pfahlheim zu einem kleinen Theil, Beersbach z. Th., Buchhausen z. Th.; Theile von Stödtlen[ER 3], Dambach und Eck, Gaxhardt, Gerau z. Th., Kaltenwag, Maxenhof, Oberbronnen z. Th., Regelsweiler, Stillau z. Th., Strambach, Unter-Bronnen z. Th.; Bergheim, Theile von Thannhausen, Ellrichsbronn; Ober- und Unter-Schneidheim z. Th.; Walxheim fast | ganz; Bösenlustnau z. Th., Grobenhof, Schönbronn z. Th.; Theile von Zipplingen, Sechtenhausen und Wössingen.

IV. Fürstlich brandenburg-ansbachisch, bezw. königlich preußisch waren: der Zollhof; lehensherrliche Rechte zu Neuler; einige Unterthanen zu Ober- und Unter-Schneidheim sowie zu Sechtenhausen; oberhoheitliche Rechte über einige zum ellwangischen Kapiteloberamt gehörige Unterthanen in Jagstzell und dessen Parzellen Hegenberg, Riegelhof, sowie in Rosenberg und dessen Parzellen Geiselroth, Hochthänn, Lindenhof, Willa; desgl. über die zu den hallischen Ämtern Honhardt und Vellberg gehörigen Orte Betzenhof, Grünberg z. Th. und Hummelsweiler; endlich über den Ropfershof.

V. Ritterschaftlich waren und zwar: Kantons Kocher: 1. als zur Herrschaft Adelmannsfelden gehörig: Altmannsroth, Hinterbrand, Hinterwald, Hochbronn, Hütten, Klapperschenkel, Matzengehren, Röhmen, Spatzenhof, Theile von Bronnen, Eggenroth, Gaishardt, Leinenfirst, Neuler, Ramsenstruth, Steinenbühl, Zumholz; 2. als Theil des zuletzt berlichingischen Ritterguts Rechenberg: der Ropfershof; 3. als zu dem zuletzt senftischen Rittergut Matzenbach gehörig: Neumühle (Gem. Jagstzell); 4. als wöllwarthisch Theile von Killingen und Westhausen; 5. als thannhausisch ein Theil von Thannhausen. Sodann 6. der keinem Ritterkanton einverleibte kröll-grimmensteinische Antheil an Dambach.

VI. Die Reichsstadt Dinkelsbühl bezw. zum Theil der dortige Spital und einzelne Pflegen besaßen: Dalkingen z. Th. mit Weiler; Eiberg z. Th.; Oberzell, Theile von Birkenzell, Dambach, Eck, Ober- und Unter-Bronnen, Stillau; Unter-Schneidheim z. Th.; Thannhausen z. Th., Riepach z. Th.; Wörth, Grünstädt, Bösenlustnau z. Th., Dürrenstetten, Jammermühle, Konradsbronn z. Th., Schönbronn bei Wörth z. Th.

VII. Der Reichsstadt Hall gehörte und zwar zu ihrem Amt Vellberg: ein kleiner Theil von Bühlerzell, Schönbronn bei B., Theile von Spitzenberg und Steinenbühl; das zuletzt unter preußischer Hoheit stehende Hummelsweiler. Zu dem gleichfalls unter preußischer Hoheit stehenden Amt Honhardt: Betzenhof und Grünberg z. Th.

VIII. Die Reichsstadt Nördlingen, bezw. z. Th. ihr Spital hatten Unterthanen zu Benzenzimmern, Ober-Schneidheim, Sechtenhausen, Zipplingen und Wössingen.

| IX. Die Reichsstadt Bopfingen hatte Unterthanen zu Riepach, Ober- und Unter-Schneidheim, Walxheim, Zipplingen und Zöbingen.

X. Kloster Kirchheim war im Besitz der größeren Hälfte Benzenzimmerns und von Niederroden und meist Bleichroden, sowie Antheils an Nordhausen, Dambach, Thannhausen, Ober- und Unter-Schneidheim, Zipplingen, Sechtenhausen, Wössingen und Zöbingen.

XI. Kloster Kaisersheim hatte Unterthanen zu Benzenzimmern, Geislingen, Unter-Wilflingen.

Vielfach, namentlich im Osten des Oberamts, war ein buntes Gemisch von Herrschaftsrechten an einzelnen Orten und oft hatte eine Herrschaft nur einige, auch nur einen Unterthanen an einem Orte. Derartiger unbedeutender Besitz wurde bei dieser Zusammenstellung nicht immer in Berücksichtigung gezogen.


Besonders benannte Bezirke.

Der Virngrund (alt Virgund, Virgunna, Virgundia, Virigunda, nach Grimm fairguni, Berg, oder aus keltischem arcun-Hercynia – Bergwald, vergunna Wildnis) heißt jetzt die ganze Waldgegend in breiter Linie nördlich von Ellwangen und reicht noch hinein ins Oberamt Crailsheim. Ursprünglich erstreckte sich der Virgundawald vom Kocherursprung in nordöstlicher Richtung bis an den Ursprung der fränkischen Rezat (Wirtemb. Urkundenbuch I, S. 79 u. 256). Die Ellwanger Berge, zwischen Jagst und Bühler, sind der westliche Theil des Virngrunds. Im Nordosten greift herein der Sand, der sich weit ins Bayerische bis nach Weißenburg am Sand u. s. w. erstreckt; es ist jene sandige Keupergegend am Fuße der Kalkhochflächen des schwarzen Jura, der thonigen Höhen um Freihof und Bergheim. Im Südosten ragt das Ries (Rätia) herein, und ganz im Süden, auf Westhauser und Lauchheimer Markung, steigt der Oberamtsbezirk bis an das Härdtsfeld, das den größten Theil des Oberamts Neresheim ausmacht.


Errata

  1. S. 3 Z. 8 v. o. l. Röthlen st. Rötheln. Siehe Nachträge und Berichtigungen, Seite XV.
  2. S. 3 Z. 13 v. o. und 5 v u. l. Stödtlen st. Stödteln. Siehe Nachträge und Berichtigungen, Seite XV.
  3. S. 3 Z. 13 v. o. und 5 v u. l. Stödtlen st. Stödteln. Siehe Nachträge und Berichtigungen, Seite XV.
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