« Kapitel B 12 Beschreibung des Oberamts Canstatt Kapitel B 14 »
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13. Schmiden,


ein evang. Pfarrdorf auf der Hochebene zwischen dem Neckar und dem Remsthal, 5/4 St. nordöstlich von Canstatt, mit 806 Einw., Hof-C. A. Stetten, C. A. Canstatt, F. A. Reichenberg. Grundherr ist die K. Hofkammer; die Zehnten, und zwar den großen Fruchtzehnten und den Weinzehnten hat mit geringen Ausnahmen die K. Hofkammer, den Klein- und Heuzehnten die Pfarrstelle zu beziehen; vergl. Oeffingen. Die Gefälle betragen 4 fl. 1 kr. in Geld, und 102 Schfl. 61/4 S. D., 135 Schff. 3 S. H., 101 Schfl. 6 S. glatte Früchte, und 9 I. 21/2 M. Wein, welche die K. Hofkammer zu beziehen hat, mit Ausnahme kleiner Antheile, welche die Stiftungspflege Eßlingen, die Stiftspflege des Orts u. a. haben. Außer diesen Gefällen hat Schmiden noch jährlich als Vogtsteuer 9 fl. 231/2 kr., sodann 51 Schfl. 63/4 S. Steuer-Roggen, und 43 Schfl. 21/2 S. Vogthaber zu entrichten.

Schmiden, ehemals auch Schmidheim geschrieben, liegt in einer kleinen Vertiefung der Hochebene zwischen dem Neckar und der Rems, Kirche und Pfarrhaus stehen auf der Anhöhe. Die Baulast des Pfarrhauses hat die K. Hofkammer. Der Ort hat ein Rathhaus, ein 1820 neu erbautes Schulhaus und 2 Schildwirthschaften. Die Einwohner nähren sich fast ganz von dem Ackerbau. Sie besitzen, außerhalb der eigenen, nicht unbedeutenden Feldmarkung, noch an 80 M. Äcker auf Felbacher Markung. Der Weinberge sind nur wenige, und ein Theil derselben ist im Besitze derer von Hofen, dagegen besitzen die von Schmiden wieder Weinberge auf Oeffinger und Waiblinger Markung. Viele| ehemalige Weinberge sind allmählig in Baumgärten und Kleeäcker verwandelt worden. Der Viehstand ist, wie die Viehtabelle zeigt, im Verhältnisse zum Güterbesitze nicht sehr bedeutend; der Fleiß und die Betriebsamkeit in der Landwirthschaft ist überhaupt nicht so groß, wie in andern Orten, und der Wohlstand daher auch nicht auf dem Grade, auf dem er leicht seyn könnte. Unter den Gewerbtreibenden befinden sich einige Leineweber. Die Gemeinde ist nicht nur schuldenfrey, sondern hat auch noch einiges Capital-Vermögen, s. die Tab. IV.; an Grundeigenthum aber fehlt es ihr ganz.

Schmiden gehört zu den ältesten Würt. Besitzungen, und war ehemals dem Oberamt Waiblingen zugetheilt, s. S. 10. An der Grundherrschaft hatten jedoch verschiedene Stifte und Klöster Theil. Die Zehenten gehörten theils dem Domstift Constanz, theils dem Stift Stuttgart und dem Kloster Adelberg, letzteres hatte auch das Patronatrecht. In ältern Zeiten war Schmiden Filial von der Ufkirche zu Canstatt, wenigstens heißt es noch in einem Dokument v. J. 1506: „Schmidheimb, Velbach und Ober-Türkheimb, so bisher mit allen pfarrlichen Rechten gehn auffkürch gehört haben.“ Es muß jedoch schon frühzeitig eine eigene Kirche mit einem eigenen Geistlichen gehabt haben: in einer Urkunde des Klosters Weil bei Eßlingen v. J. 1280 kommen die Viceplebani de Schmidheim, Durenken u. s. w. vor. Daß selbst das Landcapitel Canstatt häufig das Landcapitel Schmidheim genannt wurde, ist schon S. 5 gezeigt. Auch soll Oeffingen in alten Zeiten ein Filial von Schmiden gewesen seyn. Wie ein Theil der alten Fruchtsteuer (des oben bemerkten Steuerkorns) 1369 an die v. Neusen[s 1] verkauft worden, ist bei Mühlhausen bemerkt. Über die Verbindung des Orts mit der K. Hofkammer, s. Stetten. Das Schmidener Feld bildet einen Haupttheil der fruchtbaren Ebene, wovon in der ersten Abtheilung S. 27 die Rede ist.


Anmerkungen Wikisource
  1. Neuhausen ?
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