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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Canstatt liegt zwischen 48° 44′ 25″ und 48° 52′ 3″ der Breite, und zwischen 26° 49′ 40″ und 27° 3′ 45″ der Länge; er gehört dem Gebiete des Neckars an, der durch das Oberamt geht.

2. Grenzen.

Das Oberamt ist nördlich von dem Oberamte Ludwigsburg, östlich von den Oberämtern Waiblingen und Schorndorf, südlich von den Oberämtern Eßlingen und Stuttgart, und westlich wieder von Stuttgart und dem Oberamt Ludwigsburg begrenzt.

3. Größe.

Der Flächeninhalt des Oberamts beträgt einschließlich des auf Canstatter Markung gelegenen Antheils an Berg 33.5065/8 Morgen, oder 19/10 Geviertmeilen, er ist somit um 4/10 Geviertmeilen größer, als er früher angenommen worden ist; dennoch ist Canstatt das kleinste unter allen Oberämtern.

4. Figur.
Der Oberamtsbezirk bildet, wie unsere Karte zeigt, eine sehr unregelmäßige Figur, bey der insbesondere die Orte Sillenbuch, noch mehr aber Schanbach und Lobenroth, welche überhaupt in keiner Beziehung mit dem Oberamtsbezirke viel gemein haben, als ganz ungeschickte Angehörungen sich darstellen, während dagegen Gaisburg, Zuffenhausen und| andere Orte sich sehr passend anschließen würden. Die Oberamtsstadt liegt zwar an der Grenze; doch ist die Entfernung für keinen Amtsort beschwerlich, Schanbach und Lobenroth ausgenommen, welche 4 und 31/2 Stunden dahin haben.
5. Bestandtheile.

Der Oberamtsbezirk besteht aus altwürtembergischen Orten, mit Ausnahme von Oeffingen, das vormals dem Hochstift Augsburg gehörte, und von Mühlhausen, das nebst dem Viesenhäuser Hof vormals reichsritterschaftlich war. Sie gehören zur königl. Finanzkammer mit folgenden Ausnahmen:

1) zur königl. Hofkammer gehören, Felbach, Rommelshausen, Schmiden, Stetten und Zatzenhausen;

2) ritterschaftlich, und zwar des Freyherrn von Palm, ist Mühlhausen mit dem Viesenhäuser Hof.


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