« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Brackenheim Kapitel B 4 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Cleebronn,


Gemeinde II. Kl. mit 1315 Einw., wor. 3 Kath. a. Cleebronn, Pfarrdorf, 1265 Einw., b. Balzhof, Hof, 0 Einw., c. Catharinen-Pläsir, Hof, 8 Einw., d. Magenheim, Schloß und Hof, 10 Einw., e. Michaelsberg, Kap. und Haus, 2 Einw., f. Treffentrill, Weiler, 30 Einw. – Ev. Pfarrei; die Kath. sind auf den Michaelsberg eingepfarrt. Sitz eines Revierförsters und einer Postexpedition mit Posthalterei. 11/8 Stunde südwestlich von der Oberamtsstadt gelegen.

Der Ort liegt am nördlichen Fuße des Stromberges in dem tiefen und schmalen Thaleinschnitte des in nordöstlicher Richtung aus dem Waldgebirg hervorkommenden Ruithbaches (weiter unten Herrenwiesenbach genannt), ist uneben, etwas unregelmäßig angelegt, doch nicht unfreundlich; viele seiner Häuser sind alt und zeigen mitunter hübschgeschnitzten Holzbau, ein Haus hat die Jahreszahl 1594 am Eckbalken. Wegen seiner Lage wird der Ort gerne feucht und naß und es ist schwer, die chaussirten und gekandelten Straßen immer ganz reinlich zu halten. – Von den rückwärts liegenden Höhen, namentlich vom Michaelsberg, genießt man herrliche Aussichten.

| Die hoch auf dem früheren z. Th. noch ummauerten Friedhof im höher gelegenen östlichen Theile des Ortes stehende Kirche muß einst sehr fest gewesen sein; es befindet sich unter ihr noch ein Gefängniß (Carcer), an dessen Eingang (im Westen) zwischen zwei Maskenköpfen das Cleebronner Wappen und 1607 angebracht ist; gegen Westen zeigt sie noch frühgothische Theile, so den hier stehenden oben ins Achteck übergehenden Thurm, der an der Schauseite ein schönes frühgothisches Maßwerksfenster besitzt und innen einst von einem stolzen gegen 40′ hohen Rippenkreuzgewölbe übersprengt wurde, von dem die Anfänge noch erhalten sind. Darunter war wohl früher eine Empore für die Bewohner des Schlosses Magenheim angebracht. Auch die Westwand des Schiffes zeigt noch einige frühgothische Fenster, im Süden führt ein Spitzbogenportal herein. Im Jahre 1480 wird die hier stehende Kapelle zum h. Rafael zur Pfarrkirche erhoben (s. u.). In den Jahren 1602, 1703, wo sie dem Einfallen nahe war, 1764 und 1840 wurde die Kirche erneuert und schließlich der Chor abgerissen. An der Ostwand des Schiffes erhielt sich eine gothische Kleeblattnische; die Decke ist flach gewölbt, im Ostgiebel ein altes steinernes Bußkreuz eingemauert. Von den zwei Glocken auf dem Thurm hat die größere, sehr alte, in lateinischen Majuskeln die Namen der vier Evangelisten, die andern in gothischen Minuskeln:

anno domini 1452 hilf s. lucas. s. marcus. s. mateus. s. iohannes. got. maria.

Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Gemeinde (Stiftungspflege). Der an der Straße nach Botenheim gelegene 1605 angelegte Friedhof enthält in seiner Mauer eine Tafel mit Christus am Kreuz, dem Cleebronner Wappen, und der Inschrift:

Sanct Augustin ist der Gottes Acker genand. Anno 1605.

Das östlich bei der Kirche stehende Pfarrhaus ist alt und vom Staat zu unterhalten. Das ziemlich alterthümliche Rathhaus, ganz in der Mitte des Ortes, zeigt unten auf drei Seiten rundbogige Arkaden, deren Schlußsteine mit großen Fratzenmasken besetzt sind; innen im Flur steht auf einer Tafel:

Unter Graf Joseph Philipp von Stadion neu erbaut 1736.

Das 1815 erbaute Schulhaus enthält drei Lehrzimmer und das Zimmer des unständigen Lehrers; die beiden ständigen Lehrer wohnen in zwei besonderen der Gemeinde gehörenden Häusern. Drei Keltern, zusammen mit neun Bäumen, bestehen.

Noch besonders zu erwähnen ist das im obern Theil des Ortes (in Neu-Cleebronn) liegende sog. „Schlößle“, ein altes zerfallendes Gebäude mit steinernem erstem Stock, das jedoch noch manches Schloßartige aufweist. Über seinem Haupteingang steht 1500; an seiner rechten Ecke erhebt sich in einem Thurm eine weite steinerne Schneckentreppe,| unten mit einem Engelchen, und der Jahreszahl 1606; die sehr schön und künstlich ausgearbeitete Spindel endigt in einen Stein mit Löwenkopf, von dem aus eine Schlange sich an der Spindel emporwindet. An der Vorderseite des Hauses sieht man eine Steintafel im Frührenaissancestil mit zwei Männerköpfen und dazwischen einem großen Wappenschild, worauf eine Brille (Zwicker) dargestellt ist, darüber H L; derselbe Wappenschild findet sich mehrmals an der Spindel des Schneckens ausgemeißelt. Unter dem Haus liegt ein großer Keller.

Der Ort wird mit gutem Trinkwasser hinlänglich versorgt durch einen laufenden und zehn Pumpbrunnen. Auch die Markung ist mit Wasser wohl versehen; die bedeutendsten Quellen sind der mitten im Stromberg, in finsterer Schlucht, aus drei immer eiskalten Quellen entspringende Cleebronnen, dann im Thale der Rothbrunnen und das „helle Brönnle“. Von Bächen fließen darüber die zuweilen austretende Zaber, der Fürthlensbach, der im Cleebronnen aus drei Quellen entspringende Ruithbach und einige kleinere. Ein drei Morgen großer ablaßbarer See bestand früher beim Hofgut Katharinenplaisir; ein kleiner, das Balzhöfer Seele, ist noch beim Balzhof. Eine Wette liegt im Ort. – Herr Forstwart Karrer hat in den Jahren 1868 und 69 folgende Messungen der Temperaturen hiesiger Brunnen vorgenommen (s. nebenstehende Tabelle).

Vicinalstraßen gehen von hier nach Brackenheim, Güglingen, Freudenthal und Bönnigheim; über den Ruithbach führen im Ort eine hölzerne und zwei steinerne Brücken, die von der Gemeinde zu unterhalten sind.

Die Haupterwerbsquellen der Einwohner bestehen in Feld-, Wein- und Obstbau, in Viehzucht und in etwas Gewerben. Küfer, Schuhmacher, Weber und Kübler sind am stärksten vertreten, die Waren der letztgenannten bringt man auch auf den Markt. In Treffentrill wird eine Bleiche mit Erfolg betrieben.

Vier Schildwirthschaften und vier Kramläden bestehen im Ort.

Dann befinden sich auf dem sog. Magenheimer Schloßfeld sieben bedeutende Werksteinbrüche, deren Steine überall hin abgesetzt werden und früher zum Kölner Dombau kamen. Lehm und Sandgruben sind vorhanden und es wurde einst sogar am Michaelsberg auf Gold gegraben; es fand sich jedoch nur wenig goldhaltiger Quarz, dessen Ausbeutung die Mühe nicht lohnte.

Die Vermögens- und Auskommensverhältnisse sind gut, nur ist der Unterschied zwischen Reichen und Armen ziemlich stark, doch hat ein Jeder durch Arbeit in den Wäldern oder in den Steinbrüchen Gelegenheit zu Verdienst. Der Vermöglichste besitzt 150 Morgen Feld und 4 Morgen Wald, der Mittelmann 8, die ärmere Klasse 1/2–1 Morgen Feld. Gemeindeunterstützung erhalten etwa 24|
Monat
der
Beobachtung.
Nr. 1.
Dorfbrunnen,
laufende Quelle
ganz in der Nähe
des Orts im untern
Keuper. 730′ par.
Nr. 2.
Cleebronner Bron-
nen, Quellen im
Walde, Nordhang,
Rand des Stuben-
sandes. 1200′ par.
Nr. 3.
Quelle des Holländer-
brunnens im
Scheiterhäule. IV.
Oberer gelber Keu-
persandstein Rand.
1430′ par. ca.
Bemerkungen.
Je den 27.
jeden Monats.
1868. 1869. 1868. 1869. 1868. 1869. Luft. 1868. Luft. 1869.
Januar +6°,0 +7,0 +6°,0 +6,5 +4,5 +5,0 −0° Vormittags. +5°. Den 26. Morgens −11°.
Februar +7,0 +7,0 +6,5 +6,5 +4,5 +5,5 Vormittags. +5°. Nachm. Regen und
Schnee vorhergegangen.
März +7,0 +7,5 +6,5 +6,5 +4,5 +5,5 +4° Vormittags. +3°. Morgens. Hell und
trocken vorher.
April +7,0 +8,0 +5,5 +7,0 +5,5 +6,0 +9° Vorausgegang. kalter Regen. +10°/12° Morgens. Hell,
warm vorher.
Mai +8,5 +8,5 +6,5 +6,8 +6,5 +7,0 +18° Vormittags. +12°. Morgens. Gewitter-
regen vorausgegangen.
Juni +9,0 +9,0 +7,0 +7,0 +7,5 +7,0 +19° Nachmittags. +10°/12 Nachm. Hell und warm.
Juli +9,5 +9,5 +7,0 +7,0 +9,0 +8,0 +20° Vormittags. +18°. Mittags. Große Wärme
vorher, den 24. +26°.
August +9,5 +9,5 +6,8 +7,0 +9,5 +8,8 +17° Abends, vorhergeg. Regen. +19°. Morgens. Warm vorher.
September +10,0 +10,0 +7,2 +7,0 +9,5 +9,0 +19° Nachm. Ebenso. +13°. Morgens. Regen.
Oktober +8,5 +7,5 +7,2 +7,0 +8,5 +7,5 +8° Vorm. Ebenso. +1°. Morgens. Schneefall
den 27. Regen 26.
November +7,0 +7,5 +7,0 +6,0 +6,5 +6,5 −0° Vorm. Vorhergegang. starker
Schneef. u. Schmelzen desselb.
−2°. Vorm.
Dezember +7,0 +7,5 +6,0 +6,5 +6,0 +5,5 +5° Nachm.
Unaufhörlicher Regen vorher.
−9°. Morgens;
bei +2 gemessen.
Jährl. Amplitude +4° +3° +1,2° +1° +5° +4°
Jährl. mittl. Temp. +8,0 +8,5 +6,6 +6,5 +7* +7*
Leitung kurz,
daher wie an der
Quelle selber.
Tagwasser
von Einfluß.
| Personen. Auf angrenzenden Markungen haben hiesige Bürger einige Güterstücke.

Die ausgedehnte Markung hat im Süden, wo der Stromberg und seine Ausläufer theilweise noch eingreifen, eine sehr bergige Lage, während der größere Theil der Markung ein flachwelliges, von mäßig eingefurchten Thälchen durchzogenes Land bildet. Der Boden besteht im Flachland aus einem fruchtbaren Lehm mit Ausnahme der Gehänge gegen die Thälchen, wo sich die untern Keupermergel geltend machen; der bergige Theil aus den Zersetzungen der verschiedenen Schichten des Keupers und eignet sich an den sommerlichen Lagen sehr gut für den Weinbau; die übrigen Partieen dienen meist dem Waldbau, mit Ausnahme der Hochplatte bei Magenheim und Katharinenplaisir, wo die Zersetzungen des Keuperwerksteins einen leichten sandigen, mit Humus gemengten Boden bilden. Die klimatischen Verhältnisse sind wie im ganzen Zabergäu mild und Hagelschlag kommt selten vor. Zur Verbesserung des Bodens nimmt man außer den gewöhnlichen Düngungsmitteln noch Gips, Kompost, Guano und Gipsmergel. Die Düngerstätten sind meist gut angelegt.

In gutem Zustand befindet sich die Landwirthschaft und von verbesserten Ackergeräthen ist allgemein der Brabanter Pflug, dann sind viele eiserne Eggen, einige Walzen, Handfutterschneidmaschinen und drei Dreschmaschinen vorhanden. Zum Anbau kommen Dinkel, Haber, Gerste, Weizen, wenig Roggen und Einkorn, Kartoffeln, Angersen, ziemlich viel Zuckerrüben (für die Heilbronner Zuckerfabrik), Kraut, Welschkorn, sehr viel dreiblättriger und ewiger Klee, Reps, Hanf, etwas Mohn und Cichorie, letztere geht nach Ludwigsburg in die Fabrik von Frank. Von den Getreideerzeugnissen lassen sich jährlich 1000 Schffl. Dinkel, 500 Schffl. Haber, 300 Schffl. Gerste, und 50 Schffl. Weizen nach außen absetzen.

Der ausgedehnte Wiesenbau, (60 Morgen können bewässert werden), erzeugt ein gutes nahrhaftes Futter, das durchaus im Ort verbraucht wird; und von großer Bedeutung ist der Weinbau, der nach der im Unterland üblichen Weise betrieben wird, mit Ausnahme eines kleinen Theils, auf dem der Rahmen- und Radbau eingeführt ist. Die Reben werden im Winter alle bezogen. Man pflegt hauptsächlich Silvaner (weiße, grüne und blaue), weiße und rothe Elblinge und schwarze Rißlinge, und erzielt als höchsten Ertrag eines Morgens 17 Eimer. Der Wein ist mild und feurig, eignet sich jedoch weniger auf das Lager, und wird in den Schwarzwald, nach Baden, Stuttgart und Ludwigsburg abgesetzt. In den letzten 10 Jahren bewegten sich die Preise eines Eimers von 20–80 fl.

Die besten Lagen sind die Südseite des Michaelbergs und der Philippsberg.

Die Obstzucht wird eifrig betrieben und beschäftigt sich mit den| meisten in Württemberg eingeführten Kern- und Steinobstsorten. Von dem Obstertrag können über den eigenen Bedarf mehrere hundert Simri nach außen verkauft werden; die Jungstämme werden theils selbst nachgezogen, theils von Heilbronn und dem Roththal eingeführt.

Die Gemeinde besitzt 365 Morg. meist mit Laubholz bestockte Waldungen, deren jährlicher Ertrag verkauft wird; der Erlös aus dem Oberholz und der Raitelrinde (1500–1800 fl.) kommt der Gemeindekasse, der aus dem Unterholz nach Abzug der Kulturkosten den Ortsbürgern zu, von denen jeder durchschnittlich 4 fl. erhält.

Eigentliche Weiden sind etwa 100 Morgen vorhanden, die nebst der Brach- und Stoppelweide derzeit um 875 fl. verpachtet sind. Überdieß trägt die Pferchnutzung der Gemeindekasse jährlich 1000 fl. ein, auch werfen die kultivirten an Bürger verpachteten Allmanden ein Pachtgeld von 100 fl. und die auf den Weiden gepflanzten Obstbäume jährlich der Gemeinde 300–400 fl. ab; außerdem werden noch einige Güterstücke um 60 fl. jährlich von der Gemeinde verpachtet.

Was die Viehzucht betrifft, so ist nur die des Rindviehs von Bedeutung; man züchtet eine Kreuzung von Neckarschlag und Simmenthalerrace und hat vier Farren (zwei echte Simmenthaler und zwei gekreuzte) aufgestellt. Einiger Handel mit Vieh wird auf benachbarten Märkten getrieben.

Ein Schafweidepächter, der in der Regel im Orte selbst wohnt, läßt den Sommer über 300, im Winter 600 Bastardschafe auf der Markung laufen.

An besonderen Stiftungen zu Armenunterstützung, die nach und nach aus verschiedenen kleineren Beiträgen zusammenkamen, sind 5800 fl. vorhanden.

Von Spuren aus der Vorzeit nennen wir die römische Heerstraße, die das Zaberthal hinaufzog und den nördlichen Theil der Markung berührte; eine weitere lief unter dem Namen Hohe Straße nördlich an Cleebronn vorüber auf den Stromberg und schließt sich dort an die über den ganzen Rücken des Strombergs ziehende Römerstraße (Rennweg) an, in ihrer nordöstlichen Verlängerung ging sie am sog. Burgbaum vorüber nach Botenheim. Auf dem Burgbaum und auf der nördlich davon gelegenen Flur Kalkofen, wie auch südlich vom Balzhof, waren römische Wohnplätze, von denen man schon Spuren, namentlich römische Ziegel, aufgefunden hat. Ohne Zweifel hatten auch die Römer auf dem die Gegend weithin beherrschenden Michaelsberg eine Verschanzung, die sich jedoch nicht mehr nachweisen läßt, und am südlichen Fuße des Michaelsbergs bei Treffentrill, wo nach der Sage ein römischer Wohnplatz gestanden sein soll, fand man schon Mauerreste und römische Münzen, darunter eine mit dem Bildnisse Gratians und eine Silbermünze mit der Umschrift:

Imp. Caesar Trajanus Adrianus Aug.
| Nördlich von Cleebronn auf den sogenannten Steinäckern stand der längst abgegangene Ort (Nieder-)Ramsbach, Ranspach (s. u. S. 223), der vermuthlich auf eine römische Niederlassung gegründet wurde und zunächst an der römischen Heerstraße liegt; noch wird in der Nähe des abgegangenen Ortes ein Weg die Ramsbach-Gasse genannt.

Von Volkssagen sind anzuführen: Kaiser Barbarossa soll einmal im Schloß Magenheim eingesprochen haben und dort bewirthet worden sein. – Ein feuriges Gespenst geht vom untergegangenen Orte Ramsbach in der Richtung gegen den Michaelsberg. Der sog. rothe Michel an dem kalten Bach mußte schon von Leuten getragen werden. Der „Schiebgeist“ zieht als feurige Flamme auf dem Fußweg gegen das Schloß Magenheim.

Die Gemeinde Cleebronn – früher Clobern (1279), Cleubern (1309), Cleibern, Clöubern u. s. w. geschrieben – in ihrer jetzigen Gestalt datirt vom 21. November 1843 (Reg.-Bl. 810), indem damals Alt- und Neu- (d. h. der Magenheim zu gelegene Theil) Cleebronn, oder wie sie früher unterschieden wurden, württembergisch und mainzisch oder liebensteinisch Cleebronn vereinigt wurden, nachdem sie dies vorübergehend schon 1817–23 gewesen waren. Die beiden Bestandtheile sind durch den im Cleebronnen entspringenden Bach und durch eine Kandel getrennt und hatten früher, ihrer verschiedenen Geschichte, welche auch eine getrennte Darstellung erfordert, entsprechend, ein theilweise verschiedenes Wappen: Alt-Cleebronn das württembergische Hirschhorn und darunter ein Kleeblatt, Neu-Cleebronn das Mainzer Rad und darüber ein Kleeblatt, wogegen heutzutage eben ein dreiblättriges Kleeblatt das Wappen bildet.

1. Alt-Cleebronn. In ältester Zeit waren hier die Herrn von Magenheim begütert, zum Theil als Lehensleute ursprünglich des Klosters Lorsch, später des Erzbisthums Mainz. Den 30. Mai 1279 eignete der Erzbischof Werner dem Konrad von Magenheim seine bisher zu Lehen gehabte Hälfte des Zehentens allhier (Remling, Urk.-B. 1, 359) und den 26. April 1288 verkaufte dieser Konrad an K. Rudolf I. mit der Burg Ober-Magenheim und anderem benachbarten Besitze all sein Gut zu Cleebronn. Das letztere kam dann ohne Zweifel mit obigem anderen Besitz an K. Rudolfs Sohn, den Grafen Albrecht von Löwenstein, Stifter der mittleren Löwensteiner Linie, und dessen Familie, wenn auch in der Übergabsurkunde vom 18. Juni 1291 dieses Ortes nicht ausdrücklich gedacht wird (s. Magenheim). Auch versetzte Gr. Albrechts Wittwe Liutgart mit ihrem Sohne Rudolf nebst Weinzehnten und Weingärten in der Gegend Erbeimer allhier an ihre Tochter Anna, Gemahlin des Grafen Ulrich von Tübingen-Asperg, für 400 Mark, und wurde die letztere den 2. Sept. 1309 von dem Erzbischof Peter von Mainz damit belehnt; ein Pfandbesitz, welcher noch im J. 1338 in des genannten Ulrichs| Händen sich befand. Doch blieb der Ort im Ganzen im magenheimischen Besitz und kam von diesem in württembergischen, indem den 27. Dec. 1367 vier Gebrüder von Magenheim gegenüber dem Grafen Eberhard dem Greiner von Württemberg auf alle ihre Ansprüche wie an Nieder-Magenheim und die Hälfte von Brackenheim so auch an das halbe Dorf Cleebronn, d. h. wohl eben Alt-Cleebronn verzichteten. Von nun an erscheint der Ort denn auch als württembergisch, so im J. 1380 bei der Widdumsverschreibung für die Gräfin Antonia (s. oben VII, 1) und bei der Erbhuldigung von 1383, wobei der Schultheiß Wölflin und 23 Bürger „alle zu Kleibern gesessen“ aufgeführt werden. Seit 1390 verlieh Württemberg 1/3 des hiesigen Kornzehenten an Hermann Nest von Oberkein und dessen gleichnamigen Sohn, bis im J. 1445 Graf Ludwig diesen Zehenten der Wittwe des letzteren, Dorothea von Wiesenbronnen eignete. Um den Wendepunkt des 14. und 15. Jahrhunderts war der Ort mit Nieder-Magenheim vorübergehend von Württemberg verpfändet (s. Magenheim). Alle Einwohner, welche keinen fremden Lehensherrn hatten, waren Württemberg leibeigen (Reyscher, Statutarrechte 551).

In kirchlicher Beziehung war Alt-Cleebronn ursprünglich ein Filial von Botenheim (s. oben VII, 2). Allein den 3. Jan. 1480 bewirkte die hiesige Gemeinde mit Einwilligung des Klosters Frauenzimmern-Kirchbach, welchem das Nominationsrecht zur Pfarrei Botenheim zustund, die Trennung der hiesigen St. Raphaelskapelle von obiger Pfarrei und Erhebung derselben zu einer selbständigen Pfarrkirche, setzte dem Pfarrer eine angemessene Congrua aus und richtete einen eigenen Kirchhof um die Kirche ein, wozu Bischof Reinhard von Worms den 26. Juni 1480 seine Genehmigung ertheilte. Das Patronatrecht der neuen Pfarrstelle verblieb genanntem Kloster (vgl. Mone 4, 328). – Ein Beguinenhaus bestand hier im J. 1392 (s. oben VII, 2); der Deutschorden hatte im J. 1613 allda Gefälle.

Eine ortsadelige Familie waren die Clen von Cleebronn, Dienstmannen der Familie von Magenheim, daher sie auch bisweilen diesen Namen führten. Zu ihr gehörten: miles de Magenheim dictus Clenne et Ulricus de M. advocatus nobilis viri Gerlaci de Bruberg, den 16. Mai 1296 Zeugen Rudolfs von Neuffen und Ulrichs von Magenheim (s. Güglingen); Albrecht und Werner, des Clene Söhne, den 14. Juli 1307 Zeugen des Grafen Burkhard von Hohenberg und seiner Schwiegertochter Maria von Magenheim (Mone 4, 193, wo Cleue irrig statt Clene). In den Jahren 1350–1370 kommt öfters vor Heinrich Klen von Clobern, Edelknecht, des Grafen Konrad von Vaihingen Dienstmann, welcher in seinem Siegel eine offene Schafscheere mit der Umschrift: S. Heinrici dicti Klen, führt und wohl dieselbe Person mit dem Heinrich Klen| ist, den das württembergische Lehenbuch von 1344–91 als Inhaber des von Vaihingen herrührenden Lehens Spielberg aufführt (Sattler Gr. 4. Forts. Beil. S. 322). Auch der Pfaff Berthold Klen zu Pfaffenhofen, Dekan im Zabergäu und Kirchherr zu Adelshofen, führt dieses Siegel in der öfters genannten Erbhuldigungsurkunde von 1383. – Im Anfang des 15. Jahrhunderts besaß Rafan von Roth einen Hof hier, den er den 30. Okt. 1415 an den Vogt Gerlach zu Brackenheim für 79 fl. verkaufte.

2. Neu-Cleebronn. Wenn Sattler (Gesch. des Herzogthums Wirtemberg 527) im Anschluß an spätere Chronikschreiber, die Gründung des Ortes dem Umstand zuschreibt, daß im J. 1360 Pfalzgraf Ruprecht Treffentrill (s. u.) zerstörte und dessen Einwohner sich darauf hier niedergelassen haben, so dürfte nach dem früher Erörterten (s. VII, 3) diese Behauptung nur mit großer Vorsicht aufzunehmen sein, mag auch, wie aus der oben (S. 199) genannten Urkunde vom 27. Dec. 1367 hervorgeht, das Bestehen dieser Gemeinde allerdings bereits für’s 14. Jahrhundert anzunehmen sein. Auch hier war Grund und Boden, von Kloster Lorsch her, mainzisch, und Neu-Cleebronn bildete in der Folge einen Bestandtheil der mainzischen Herrschaft Bönnigheim. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war es mit Ober-Magenheim und Rauhenklingen von Mainz für 800 fl. an Wilhelm Nix von Hoheneck gen. Enzenberger verpfändet; nach dessen Tode wurde alles in den J. 1492 und 1497 an Jakob und Peter von Liebenstein für die gleiche Summe verpfändet und blieb fortan im Besitz der Liebensteinischen Familie, welche hier ihre eigenen Amtleute hatte, und die Reformation einführte. Als nun aber die Liebensteinische Linie, welche in diesem Pfandbesitz war, im J. 1657 mit Friedrich Albrecht von L. ausstarb, zog Mainz den Ort mit der Bönnigheimer Herrschaft wieder an sich, wobei der Erzbischof Johann Philipp den 11. Sept. 1659 versprach, daß die Einwohner in der freien Übung ihrer Religion nicht gekränkt und beeinträchtigt werden sollten, und nahm den 23. Sept. 1659 wieder Besitz vom Orte, verpfändete ihn jedoch den 11. Nov. 1666 mit seinem Antheil an Bönnigheim und mit Erligheim um 66.000 fl. an Württemberg auf 35 Jahre, eine Pfandschaft, die aber erst im J. 1727 ihr Ende erreichte. In diesem Jahre wurden die früheren Pfandobjekte an den kaiserlichen Geheimenrath und kurfürstl. mainzischen Oberhofmeister Grafen Johann Philipp von Stadion und Tannhausen verpfändet, und als die Stadionsche Pfandschaft zu Ende war, kaufte den 3. Jan. 1785 Herzog Karl Eugen von Württemberg die Bönnigheimer Herrschaft für 463.000 fl., und wurde dieselbe durch Receß vom 17. Juni 1786 der Landschaft inkorporirt (Urk. bei Spittler, Sammlung [1] 193–205). Nach einer Zählung vom J. 1784 hatte Neu-Cleebronn damals 58 Bürger, 9 Wittwen, 55 bürgerliche Häuser, 14 Scheuern und 2 gemeine Fleckenhäuser.

| Die Kirche für Neu-Cleebronn war in älterer Zeit die auf dem Michaelsberg, vor welcher sich auch der Kirchhof der Neu-Cleebronner befand (Kapuzinerchronik des Michaelsbergs); seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts jedoch, wenn nicht schon früher, nahmen die Neu-Cleebronner an der Kirche und Schule von Alt-Cleebronn Theil.[1]

Den 5. Aug. 1756 wurde zu Neu-Cleebronn als Tochter eines Weingärtners und Oberhaupts von Conventikeln geboren Maria Gottliebin Kummerin, † 24. Febr. 1828, welche durch vorgebliche Entzückungen hier und in Meimsheim, aber auch sonst im Lande, so in Besigheim, Kornwestheim und Blaubeuren einen Ruf bekam, auch mit 20–30 Personen eine Auswanderung nach Canaan projectirte, dazwischen hinein aber im Ludwigsburger Zuchthaus und Heilbronner Arbeitshaus für Vergehen zu büßen hatte (vgl. Actenmäßige Geschichte einer Würt. neuen Prophetin und ihres ersten Zeugen, herausgegeben von Henke. Hamburg 1808. Evang. Kirchen- und Schulblatt für Württemberg, Jahrg. 1853 S. 497 und 498; sie stand auch längere Zeit in naher Beziehung zu der bekannten Frau von Krüdener, s. Eynard, Vie de Madame de Krudener 1, 179 ff.).

3. Die gegenseitigen Beziehungen der beiden Gemeinden Alt- und Neu-Cleebronn wurden zu verschiedenen Malen durch Verträge geordnet, so den 19. Apr. 1499 (Württemberg stund 2/3, Mainz 1/3 des Ganzen zu) dahin: es sollte in Zukunft nur noch Ein Gericht sein, und Württemberg statt 9 nur 8, Mainz statt 6 nur 4 Richter haben; von den Freveln sollte Württemberg 2/3, Mainz 1/3 erhalten, der Amtmann sollte für beide Theile gleich verpflichtet sein, die Waldstrafen, welche bisher bei Neu-Cleebronn höher waren, sollten künftig gleich sein (Reyscher, Statutarrechte 529). Hierauf folgte den 9. Jan. 1560 ein zweiter Vergleich. Ihm gemäß sollte die von Alters her gewährte Gemeinschaft bleiben; alle Güter sollten von der Herrschaft, in deren Bezirk sie liegen, mit gebührender Gleichmäßigkeit besteuert werden und kein Abzug stattfinden, wenn durch Verkauf, Erheirathung oder Erbschaft ein Gut aus einem Theil in den anderen komme; die Polizei sollte nach württembergischer Ordnung gehandhabt werden, Neu-Cleebronn württembergisches Maß und Eich gebrauchen, kein Tausch von Gütern ohne Vorwissen der beiden Herrschaften geschehen u. s. w. Den 5. Juli 1646 verglichen sich beide Gemeinden unter anderem dahin, daß bei damaligen unsicheren Zeiten auch die württembergischen Unterthanen wie die mainzischen im Nothfall in dem| Schloß Magenheim sollten Unterschlauf finden, doch sollten sie dafür verhältnißmäßig mit ihnen das Dach in Bau und Wesen erhalten und sollte den Herrn von Liebenstein kein Präjudiz wegen ihres Eigenthums am Schlosse entstehen. – Nach dem Vergleiche vom 11. Sept. 1736 zwischen Württemberg und Mainz sollte die protestantische Gemeinde des Mainzer Theiles mit der des württembergischen von nun an für immer eingepfarrt und vereinigt bleiben u. s. w. (s. Michaelsberg). – Durch ein Rescript vom 23. Jan. 1740 wurde den mainzischen Unterthanen freier Verkehr mit den württembergischen eingeräumt.
Parzellen.
b. Balzhof

liegt eine halbe Stunde nordwestlich vom Mutterort im Zaberthal.

Der Hof, dessen Schreibweise früher Baldeshoven, Baltshoven, Baltshôvin war (1279, 1280, 1302; Mone 15, 312), und dessen Benennung auf den Mannsnamen Baldes zurückzuführen sein dürfte, ist schon sehr alt, wenn gleich die im J. 994 aufgeführten Besitzungen des Klosters Ebersheim-Münster im Elsaß zu Balthersheim nicht auf unseren Balzhof bezogen werden können (s. oben S. 190). Den 30. Mai 1279 trug Konrad von Magenheim einen bisher als Eigenthum besessenen hiesigen Hof dem Erzbisthum Mainz zu Lehen auf (Remling 1, 359). Noch im J. 1302 werden Wiesen sita infra Zimmern dominarum et Baldeshoven genannt (Mone a. a. O.), allein von da an ist das Schicksal des Hofs nicht näher bekannt, bis er als württembergisches Erblehengut wieder vorkommt, als welches er z. B. den 23. Apr. 1485 durch den Grafen, sp. Herzog Eberhard im Bart an Wendel Balzhofer und Hans Bender von Hausen verliehen wurde, in der Folge aber häufig seine, meist bürgerlichen Besitzer wechselte (Klunzinger 2, 123). In den Zeiten des 30jährigen Krieges kamen die Gebäude fast ganz ab und lag das Hofgut bis 1661 öde. Als der damalige Privatinhaber im J. 1706 den Hof verkaufte, wurde letzterer von der Rentkammer eingelöst, hernach aber von Herzog Eberhard Ludwig seiner Gemahlin Johanne Elisabethe gegen Erlegung des Kaufschillings überlassen. Zur Zeit ihres Todes im J. 1757 bestund das Hofgut aus einer Maierei und einem Schafhaus samt der dazu gehörigen Stallung, 2 Scheuern, 325 Mrg. Ackers, 453/4 Mrg. Wiesen, 61/2 Mrg. Gärten und 11/4 Mrg. Weiher; auch hatte es eine bedeutende Waid- und Schaftriebsgerechtigkeit auf den benachbarten Markungen. Von obiger Herzogin erbte es ihre Enkelin Louise Friederike, Gemahlin des Herzogs Friedrich von Mecklenburg-Schwerin, verkaufte es aber den 15. Juli 1760 mit aller Zugehör um 17.600 fl. an den württ. Oberlandzahlmeister und braunschweigischen Feldhofmetzger Christoph Friedrich Braun,| Schlächter und Bürger zu Kirchheim am Neckar. Vermöge Losungsrechts wurde es nun zwar zu der Kellerei Brackenheim gezogen, allein den 1. Juni 1762 obigem Käufer zu Erblehen verliehen. Im J. 1787 kam es an Cleebronner Bürger. Jetzt sind die Wohngebäude abgebrochen und nur ein der Gemeinde Cleebronn gehöriges Schafhaus ist stehen geblieben, wird aber nicht bewohnt.

Nach dem Hofe schrieb sich eine adelige Familie, welche aber als hier begütert nicht mehr aufgeführt wird. Ihr gehörten an: „C. et C. atque Bur. dictus Hâviner, fratres, dicti de Baltshôvin“ Zeugen in einer Urkunde Ulrichs von Magenheim von 1279 (Mone 3, 336), Cunradus de Baldeshoven, miles, Gerungus de Baldeshoven den 27. Mai 1280 Zeugen Konrads von Magenheim (Lib. oblig. Spir. 2, 85); Conrad von Balzhofen 1324 (Gabelk. Misc. 4, 386); Ritter Simon von Balzhofen, Obervogt zu Heidelberg, welcher den 18. Febr. 1464 für seinen Vater, sich und seine Gebrüder die Vogtei und einen Theil des Zehenten in Kürnbach an Heinrich von Sternenfels verkaufte (Baur, hessische Urkunden 4, 186), den 19. März 1488 als Burgvogt zu Starkenburg dem Kloster Kirschgarten bei Worms das Baugut zu Birstatt verkaufte und im J. 1494 an den Erzpriester Johann Marx zu Bensheim Güter zu Heppenheim verpfändete. (Scriba, Regesten der … Urkunden … des Großh. Hessen 4, 292 und 1, 184), woran sich noch im J. 1508 Ritter Philipps und 1587 Ritter Simon, ebenfalls als Burkgrafen von Starkenburg anschließen (Klunzinger 2, 123).

c. Katharinenplaisir

hat eine Viertelstunde südöstlich vom Mutterort auf einem östlichen Ausläufer des Michaelbergs eine schöne freie Lage mit herrlicher Aussicht. Der Hof besteht aus einem ansehnlichen Wohnhaus mit stattlichen Nebengebäuden und mit hübsch angelegtem Garten. Es gehört dazu ein 100 Morgen großes arrondirtes Gut (70 Morgen Äcker, 20 Morgen Wiesen, 3 Morgen Gärten, 4 Morgen Weinberge und 3 Morgen Wald), das in der Sechsfelderwirthschaft rationell bebaut wird. Auf dem Hof sind 24 Stücke Rindvieh von Simmenthaler Race und 16 Pferde aufgestellt.

Dieser Hof wurde im J. 1733 von dem Bönnigheimer Amtmann des Grafen Johann Philipp von Stadion, Franz Xaver Grimm, aus Gütern angelegt, welche er dem Grafen um den wohlfeilen Preis von 15 kr. für den Morgen abgekauft hatte, und zu Ehren seiner Gattin benannt. Als Grimm später in Gant gerieth, trat sein Sohn Louis in Folge eines Vergleiches in den Besitz des Guts für die Summe von 5918 fl., verkaufte jedoch im J. 1776 die Hälfte an den, sonst nicht näher bekannten Grafen von Martinengo, der das Haus verschönerte und noch einen Weinberg dazu kaufte. Nach| Martinengos Tode verwaltete seine Wittwe noch einige Jahre lang diese Hälfte mit seinen Schwestern, verkaufte sie aber im J. 1779 für 1400 Dukaten an Joh. Philipp Gaum. Im J. 1800 war L. Grimm wieder für einige Zeit im Besitze des Ganzen. Durch die Cleebronnerin Maria Kummerin (s. Cleebronn) wurde die bekannte Frau von Krüdener darauf hingewiesen, hier eine christliche Colonie in ihrem Sinne zu gründen und bezog den Hof im März 1809 mit ihrem Gefolge, darunter mit seiner ganzen Familie der frühere Pastor zu St. Marie-aux-Mines, Friedrich Fontaine, der in ihrem Namen die Kaufsverhandlungen führte. Die Kummerin verkehrte hier viel, allein K. Friedrich ließ bald den Hof mit Gendarmen umstellen und die Kummerin gefangen nehmen, der Frau von Krüdener aber befahl er in 24 Stunden das Land zu verlassen (Eynard, a. a. O. 1, 188 ff.). Im Jahre 1817 erwarb den Hof der Rath und Amtmann zu Hillsbach Weng, seit dessen Tod hat derselbe seine Besitzer öfters gewechselt, die neuesten seit 1872 sind Jakob und Andreas Lumpp von Ohmenhausen (O.-A. Reutlingen).
d. Magenheim.

Kaum eine Viertelstunde südlich vom Ort erhebt sich auf einem schroffen Ausläufer des Michaelsberges die Burg Magenheim, an der allein zugänglichen Ostseite durch zwei künstliche Gräben geschützt; auf der Südseite zieht sich eine tiefe wildverwachsene felsige Schlucht vom Stromberge herab, von den beiden andern Seiten (Westen und Norden) liegt das Schloß so ziemlich frei und blickt weit in das gesegnete Zabergäu hinein. Von Osten her führt der Weg zuerst über den äußeren, jetzt mit schönen Anlagen belebten Graben, und dann über den 40 Fuß tiefen, aus dem Felsen gebrochenen inneren Graben, über den jetzt eine steinerne Brücke zu dem spitzbogigen, in der alten Ringmauer sich öffnenden Thore führt. Die Ringmauer selbst ist noch die ursprüngliche romanische, aus Buckelsteinen erbaute und läuft, an das ganz gegen Norden gerückte Steinhaus der Burg sich anschließend, an der Südseite im Rechteck umher. In den Hof eingetreten haben wir dieses zur Rechten, ein großes auch ganz aus Buckelsteinen errichtetes Steinhaus, 90 Fuß hoch und oben noch mit 6 Fuß dicken Mauern, die wie schon bemerkt auf drei Seiten ganz frei aus dem Burgfelsen sich erheben. An den Buckelsteinen sind merkwürdige zahlreiche Steinmetzzeichen, bis ins zwölfte Jahrhundert zurückweisend: besonders beachtenswerth darunter ist der kleine Schild mit dem Magenheimschen Wappen, den zwei von einander abgekehrten Halbmonden; auch findet sich der Halbmond allein.

| Gegen den Hof, gegen Süden heraus, sieht man eine Reihe sehr schöner frühgothischer Fenster, etwa aus dem Ende des 13. Jahrhunderts; alle sind mit Rundstäben gesäumt, mit kraftvollem einfach edlem Maßwerk ausgegliedert und erhellen jetzt einen schönen Saal, den sog. Rittersaal; früher war hier die Schloßkapelle. An der entgegengesetzten, der Nordseite des Schlosses, zeigt das oberste Stockwerk noch einige gradgestürzte frühgothische Kleeblattfenster. Das Innere enthält außer dem schon genannten, reich mit Hirsch- und Rehgeweihen u. s. w. geschmückten Rittersaal eine Menge schöner, glänzend eingerichteter Wohnzimmer, von denen man reizende Aussichten genießt, sei es gegen die Ruine Blankenhorn hin in die reichbewaldeten engen malerischen Schluchten des Stromberges hinein oder über das lachende Zabergäu hin bis an die Höhenzüge bei Heilbronn. Aus der Ringmauer erhob sich einst an der Südost- und an der Südwestecke je ein Thurm; von dem an der vorderen Ecke, links vom Eingang, stehen noch die Grundmauern und tragen jetzt ein Häuschen, an dem man eine sonderbare männliche drei Fuß hohe Figur eingemauert sieht; sie ist ganz platt und kindisch ausgemeißelt und stammt vielleicht noch aus der Heidenzeit.

Im südlichen Theile des tiefen sehr felsigen, wegen seiner Großartigkeit wohl sehenswerthen Burggrabens liegen einige Stallungen und Ökonomiegebäude und dabei quillt ein Brunnen. Östlich von der Burg breiten sich schöne mit den üppigsten Bäumen und Gesträuchen bewachsene Anlagen aus, in denen sich im Sommer zahlreiche Nachtigallen aufhalten. Auch liegt hier ein kleiner wohlgepflegter Friedhof mit dem Grabmälchen eines Adolph von Tessin, geb. 1. März 1869, † 12. April 1869. Ein Springbrunnen belebt die an schattigen Rastorten so reichen, lieblichen Anlagen, wie überhaupt das Schloß mit trefflichem Trinkwasser reichlich versehen ist, das in einer schon alten eine halbe Stunde langen Leitung aus dem tief im Stromberg liegenden Pfaffenwalde zugeführt wird.

Zu dem Schloß, das Eigenthum des Freiherrn Otto von Tessin ist, gehören 64 Morgen zerstreut liegender Güter, die mit Ausnahme von 20 Morgen nicht verpachtet sind, darunter 5 M. Weinberge, die besonders gepflegt werden und einen vortrefflichen Wein liefern. Früher bestand das zum Schloß gehörige Gut aus 300 Morgen.

Der Name Magenheim – schon in der ältesten Zeit die gewöhnliche Schreibweise –[2] ist abzuleiten von dem althochdeutschen magan, megin = stark, groß; er ist in Folge von Schenkungen, welche das Kloster Lorsch „in villa Magenheim“ durch sonst nicht näher| bekannte Personen erhielt, einer der am frühesten auftauchenden des Zabergäus. Es schenkten nämlich allhier an obiges Kloster den 16. Febr. 793 die oben (VII. 1) genannte Hildburg eine Hube, den 11. Nov. 837 Bebo 7 angebaute und 3 unangebaute Huben, den 29. Jun. 838 Liutfrit 1 Mansus, 5 Tagwerk und eine Wiese (Cod. Lauresh. nri 3522–3524).

Schon im 13. Jahrhundert bestanden zwei der Familie Magenheim gehörige Burgen: eine obere und eine untere, welche in der Folge verschiedenes Geschick hatten. Die obere Burg stand auf dem Michaelsberge selbst, und zwar, während die Kirche auf dem östlichen Theil desselben lag, auf der westlichen Kuppe. Im J. 1535 wird von ihr als dem alten gar abgegangenen Schloß Monheim gesprochen. Die Überbleibsel derselben wurden nach der Kapuzinerchronik des Hospitzes vom Michaelsberg zu dem Bau dieses Hospitzes im J. 1739 verwendet. (S. unten Michaelsberg). Die untere Burg bildete von jeher die Grundlage der noch jetzt bestehenden Burg. (Zweifelhaft mag es hier bleiben, auf welche der beiden Burgen sich die Ausdrücke: acta apud castrum Magenheim in pomerio vom J. 1254 und datum in castro Magenhen vom J. 1276 [Mone 1, 233 und 490] beziehen).

Was die obere Burg, Ober-Magenheim, betrifft, so erscheint dieselbe im J. 1288 als kurmainzisches Lehen der Familie Magenheim. Der Edle Konrad von M., welcher sich schon in den J. 1267 und 1282 nach ihr schrieb („de Magenheim superiore“ Mone 1, 365 und 2, 219), verkaufte nämlich den 26. Apr. 1288 diese Burg unbeschadet der mainzischen Lehensoberherrlichkeit mit verschiedenem benachbarten Besitz, insbesondere der Stadt Bönnigheim, dem Dorf Reichenklingen, allem was er zu Cleebronn hatte, dem Dorf Ramsbach, samt dortigem Kirchensatze, dem Hof zu Flehingen (im Großh. Baden, B.-A. Bretten), einer Wiese in Zimmerer Mark und fünf Morgen Weingärten in Bönnigheimer Mark, an den König Rudolf I., welcher das Erkaufte sogleich und mit nachträglicher Beurkundung vom 18. Jun. 1291 tauschweise seinem natürlichen Sohne dem Grafen Albrecht von Löwenstein übergab. Zwar wollte Graf Albrecht diesen Besitz bald darauf wieder an Gerlach von Breuberg (vrgl. u. Güglingen) verkaufen und K. Adolf gab wirklich am 23. März 1293 zu Heilbronn seine Bestätigung zu einer solchen Veräußerung, indeß ist dieselbe entweder nie zu Stande gekommen oder hat alsbald eine Wiederlosung stattgefunden (Würdtwein Diplom. Magunt. I. 3, 5. Schöpflin Hist. Zaring. Bad. 5, 296. Joannis Spicilegium 389. 390). – Als Gr. Albrechts Tochter Anna den Grafen Ulrich von Tübingen-Asperg heirathete, versetzten seine Wittwe Liutgart und sein Sohn Graf Rudolf derselben wegen ihres Zugelds und ihrer Heimsteuer mit Weinzehnten zu Bönnigheim auch Weingärten zu Magenheim an| dem Striche und Erbeimer zu Cleebronn, Mainzer Lehen, worauf der Erzbischof Peter den 2. Sept. 1309 die Grafen Heinrich von Spanheim und Rudolf von Löwenstein als Träger der Gräfin Anna belehnte (St.-A.).

Nach dem (im J. 1304 erfolgten) Tode des Grafen Albrecht von Löwenstein heirathete seine schon genannte Wittwe in zweiter Ehe den Markgrafen Rudolf (IV.) von Baden, was die Veranlassung gab, daß die Vormünder ihrer in erster Ehe erzeugten Söhne noch vor dem J. 1320 diese Burg, Bönnigheim und Zugehörungen an den genannten Markgrafen verkauften. Am 10. Mai 1329 erklärte einer dieser Söhne, Graf Nicolaus von Löwenstein, daß er obigen während seiner Minderjährigkeit zu Stande gekommenen Verkauf genehmige (Gatterer, allg. hist. Biblioth. 4, 360), und ersuchte am 11. d. M. den Erzbischof von Mainz als Lehensherrn um Belehnung des Lehensinhabers, des obigen Markgrafen Rudolf (Sachs, Gesch. von Baden 2, 130). Aber bereits im J. 1338 verkaufte der letztere die Burg und genannte Stadt mit allen dazu gehörigen Gütern, Herrschaften und Rechten, wiederum unter Vorbehalt der Lehensoberherrlichkeit für das Erzstift Mainz, an Friedrich von Sachsenheim und seine Erben (Würdtwein. Nov. subs. dipl. 5, 150. Vrgl. O.-A.-Beschr. Besigheim 152 und 153), und aus dieser Familie erscheint am 6. Jan. 1378 Ritter Konrad von Sachsenheim als zu Magenheim gesessen.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war der kurmainzische Antheil an Magenheim, d. h. die obere Burg, mit Neu-Cleebronn und Rauhenklingen an Wilhelm Nix von Hoheneck, genannt Enzenberger, für 800 fl. verpfändet, und nach seinem Tode erhielten in den J. 1492 und 1497 Jakob und Peter von Liebenstein die Pfandobjekte in derselben Weise (Gabelk.). Bis dahin hatte die Burg wohl ganz das Schicksal des sog. Liebensteiner Viertels von Bönnigheim getheilt, d. h. sie war aus sachsenheimischem Besitz in den Wernhers von Neuhausen gekommen; dieser hatte sie um 1400 an Kurmainz abgetreten und das letztere sie 1409 an Ludwig von Sickingen, 1436 an Heinrich von Wöllwarth, 1452 an Dietrich Späth, hierauf an den genannten Nix von Hoheneck verpfändet. (O.-A.-Beschr. v. Besigheim S. 155). – In der Liebensteinischen Familie vererbte sich dieses Pfand als Lehensbesitz, bis die betreffende Linie der Familie im J. 1657 mit Friedrich Albrecht erlosch. Hierauf ließ Kurmainz von den heimgefallenen Lehenstheilen Besitz ergreifen, allein wegen Magenheims wurde die wirkliche Besitzergreifung noch auf eine vorher abzuhaltende Conferenz mit Württemberg ausgesetzt. Ohne Zweifel waren die Verhältnisse dadurch etwas verwirrt geworden, daß eben diese Liebensteinische Linie seit 1592/3 auch das untere Schloß Magenheim und zwar als württembergisches Lehen besaß (s. u.) und das obere damals schon verfallen war. Weitere Verhandlungen sind nicht bekannt, allein| den 11. Sept. 1738 verzichtete Kurmainz gegenüber von Württemberg auf alle seine Botmäßigkeits-, Jagd- und Forstansprüche an den Magenheimer Bezirk.

1

Aus dem hinsichtlich Ober-Magenheims Gesagten erhellt zugleich, daß im J. 1267 bereits auch die untere Burg, Nieder-Magenheim, bestand. Die Hälfte von dieser verkaufte den 18. Okt. 1321 mit verschiedenem benachbarten Besitz (s. oben S. 179) Graf Burkhard von Hohenberg, durch seine Mutter Maria von Magenheim Erbe von Besitzungen dieser Familie, an den Grafen Eberhard den Erlauchten von Württemberg, welcher jedoch seinen Erwerb vorübergehend im J. 1327 an Kurmainz verpfändete. Nicht sehr lange nachher erwarb Württemberg auch die andere Hälfte dieser Burg, denn in der (S. 179 genannten) Verzichtsurkunde der vier Gebrüder von Magenheim ist von der Burg Magenheim überhaupt die Rede. Im J. 1380 wird die Burg in der Wittumsverschreibung für die Gräfin Antonia von Württemberg genannt (s. VII. 1). Gegen Ende des 14. Jahrhunderts war sie mit den Dörfern Alt-Cleebronn, Meimsheim und Botenheim, sowie dem Weiler Rodbach und 20 fl. Gelds zu Kirchheim an den Bürger Berthold Rembodte zu Speier versetzt, allein den 17. Apr. 1391 gestatteten die Grafen Eberhard der Greiner von Württemberg und sein gleichnamiger Enkel die Übergabe der Pfandschaft an Wiprecht von Helmstadt. Im J. 1408 erscheint Bernold von Thalheim als Pfandbesitzer der Burg unter Vorbehalt des Öffnungsrechts für Württemberg (St.-A.). – Den 18. Febr. 1462 verlieh Graf, sp. Herzog Eberhard im Bart dem Schwarzfriz von Sachsenheim die Burg mit Gräben, Zäunen, dem Haag, dem bisher von dem hier gesessenen Burgvogt genossenen Gärtlein und 50 Morgen Walds als Mannlehen, doch mußte er dem Grafen die Burg offen erhalten (St.-A.). Ein gleichnamiger Sohn und Nachfolger dieses Lehensbesitzers wurde, weil er den Sebastian von Neuhausen und seine Gesellen, die in den württembergischen Landen Straßenraub begangen, mit ihrer Beute in die Burg aufnahm, in derselben aufgehoben und gefangen genommen, jedoch auf Fürbitte des Kurfürsten Philipp von der Pfalz im J. 1483 gegen eine Urphede wieder entlassen (R.-Arch.-Urk. 1, 222). Die Burg kam nun in den alleinigen Besitz seines Bruders Martin und blieb fortan ein Lehen der Familie von Sachsenheim (s. Klunzinger 1, 45–47), bis dieselbe mit dem am 14. Aug. 1561 gestorbenen Bernhard von Sachsenheim erlosch und daher die Lehen an Württemberg zurück fielen. Doch erhielt ein, durch nachfolgende Ehe legitimirter Sohn eines Wilhelm von Sachsenheim, Gall von Sachsenheim, den 7. Jun. 1566 die Burg als erbliches Mannlehen von Herzog Christoph, der ihm auch noch 200 fl. zu den nothwendigsten Baureparationen gab. Allein sie war schon sehr in Verfall und trotz bedeutenden| Aufwandes auf sie drohten die Ringmauern nach etwa 20 Jahren den Einsturz, so daß der württembergische Rath Bernhard von Liebenstein, seit 1587 Besitzer des unterhalb der Burg gelegenen Schafhofes (s. u.), vor Notar und Zeugen gegen den für seine Gebäude und Güter zu befürchtenden Schaden sich verwahrte. Da nun Gall keine weiteren Reparaturen zu bestreiten im Stande war, verkaufte er nach langen Unterhandlungen den 25. Apr. 1592/13. Dec. 1593 mit Einwilligung des Herzogs Ludwig von Württemberg die Burg mit dazu gehörigen 50 M. Waldes und 2 M. Wiesen in Cleebronner Markung, auch einigen Weinbergen zu Hohenstein, desgleichen alle seine eigenthümlichen Güter in Cleebronner Markung, Lehen für Lehen und Eigen für Eigen, um 2600 fl. und 2 Eimer Weins an den genannten Liebenstein. In dessen Familie, welche das Schloß wieder neu aufbaute, vererbte sich der Besitz, bis die betreffende Linie im J. 1657 mit Friedrich Albrecht ausstarb und das Lehen an Württemberg zurückfiel, worauf es den 7. Mai 1658 von dem Brackenheimer Untervogt zur dortigen Kellerei eingezogen wurde. Das Schloß wurde nun mit dem darunter befindlichen Maiereigute (s. u.) zu einem Ganzen vereinigt und alles zusammen in Bestand gegeben. So wurde z. B. im J. 1710 der jährliche Ertrag des Schloßguts zu 133 fl. geschätzt, während das Schloß zu 2000 fl., Maierei und Schafhaus zu 800 fl., alle Güter zusammen zu 6359 fl. 221/2 kr. angeschlagen waren. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts erscheint das Gut als Bestandtheil der Kammerschreiberei, späteren Hofdomänenkammer (Geographie und Statistik Wirtembergs 1787 Bd. 1. S. 507), als welcher es dem Hofkameralamt Freudenthal zugetheilt war (1814 bis 1820 war es Staatsdomäne). Allein den 13./23. Nov. 1823 wurde das ganze Schloßgut um die Summe von 15.410 fl. 23 kr. verkauft, und zwar das Schloß mit den Nebengebäuden und einigen Gärten an die Gemeinde Neu-Cleebronn, das Übrige stückweise an Bürger von Bönnigheim und Cleebronn. Den Bestand hatten in letzter Zeit ausgemacht das Schloß, die Schäfereiwohnung, Stall und Scheuer, 148 M. Ackers, 2 M. Weinberge, 10 M. Wiesen, 4 M. Baum- und Grasgarten, 1 M. Kraut- und Küchengarten, 2 M. Waldungen nebst der Schäfereigerechtigkeit (s. u.). Die Gemeinde Neu-Cleebronn verkaufte im J. 1825 das Schloß wieder. Seine neueren Besitzer waren demgemäß: Johann Flammer 1825 und seit 16. Nov. desselben Jahres Oberlieutenant von Rinz in Ludwigsburg (Kaufpreis 650 fl.); Hauptmann von Grimm in Ludwigsburg seit 18. Febr. 1832 (1600 fl.); Graf Rudolf von Uxküll-Gyllenband seit 19. Jan. 1838 (10.755 fl.); Fr. Ekkardt von Stuttgart seit 3. Apr. 1847 (18.000 fl. und 8 württemb. Dukaten Schlüsselgeld); Freiherr Otto von Tessin aus Hochdorf seit 19. März 1859 (17.000 fl.)

1

Nach dem Fundationsbriefe der Pfarrei zu Alt-Cleebronn vom| 3. Jan. 1480 gehörte jeder Besitzer des Schlosses Magenheim mit all seinem Gesinde todt und lebendig in obige Pfarrei.

Schon frühe bestand unterhalb des Schlosses ein, Württemberg gehörender Schäferei- oder Maiereihof, denn bereits im J. 1442 wird die Schäferei zu Magenheim als zum Uracher Landestheil gehörig ausdrücklich aufgeführt. Der älteste bekannte Erblehenbrief ist vom 6. Nov. 1491; in einem solchen vom 8. Dec. 1540 werden ein Haus, 100 Morgen Ackers, 18 M. Wiesen und eine Triebsgerechtigkeit „wie die bisher besessen und gebraucht ist“ als Bestandtheile genannt. Den 20. Jun. 1587 vertauschte Herzog Ludwig von Württemberg den Hof an Bernhard von Liebenstein, allein im J. 1668 kaufte ihn Herzog Eberhard III. der Familie wieder ab, und er wurde dann in der Folge mit dem Schloß Magenheim vereinigt. Obige Übertriebsgerechtigkeit war sehr bedeutend, erstreckte sich auf die Markungen von Brackenheim, Botenheim, Bönnigheim, Cleebronn, Meimsheim, Hausen, Laufen, Nordhausen, Nordheim, Ochsenbach, Spielberg, Böckingen und Löchgau, war aber eine Quelle mancher Streitigkeiten und zum Theil Processe, daher den 15. Jun. 1815 sämtliche Gemeinden dieses Übertriebsrecht mit 12.000 fl. ablösten; nur die der kgl. Oberfinanzkammer gegen die beiden letztgenannten Gemeinden zustehenden Rechte wurden den anderen Übertriebsgemeinden zu weiterer Verfolgung im Wege des Rechts oder der Güte abgetreten.

Die nach den Burgen sich nennende Familie[3] gehörte zu den freien Herren; zwar gibt es kein Mitglied derselben, das sich in friedlicher oder kriegerischer Beziehung einen großen Namen erworben hätte, allein durch beträchtlichen Besitz, dabei namentlich auch kurmainzischen und bischöflich wormsischen Lehensbesitz, besonders im Zabergäu, war sie immerhin bedeutend, und ein Kloster, Frauenzimmern (s. dieses), verdankt seine Gründung einem Angehörigen derselben[4]. – Das älteste bekannte Glied der Familie ist Zeisolf, im J. 1147 Zeuge in einer Urkunde Bischof Günthers von Speier für Kl. Maulbronn (Wirt. Urkb. 2, 40), mit welchem vielleicht identisch ist ein ohne Familiennamen um das J. 1150 in Verbindung mit Herrn von Böckingen und Gartach als Zeuge für Kl. Hirsau und im J. 1152 als Zeuge Bischof Konrads von Worms genannter Zeisolf (Cod. Hirs. 47b, Schannat Hist. Wormat. 2, 76). Zwar auch ohne Familiennamen, aber sicher dieser Familie angehörig ist Erkinger,| welcher nach einer Urkunde vom J. 1182 das Eigenthumsrecht an der Kapelle zu Frauenzimmern, die nach seiner eidlich erhärteten Behauptung schon sein tritavus besessen, durch das erzbischöfliche Gericht in Mainz zuerkannt erhielt (Wirt. Urkb. 2, 220). Im Verlaufe des 13. Jahrhunderts bis etwa zum Erlöschen des schwäbischen Kaiserhauses werden folgende Namen genannt. Erkinger (wohl Vater, Sohn und Enkel): 1203 Zeuge Bischof Konrads von Speier (Wirt. Urkb. 2, 342); 1231 (Sattler, Topogr. 220); 1245 Zeuge bei einem Tausche der Klöster Frauenzimmern und Adelberg (Mone 4, 182); den 6. Okt. 1246 Neubegründer des Klosters Frauenzimmern; den 4. März 1255 Zeuge des Pfalzgrafen Ulrich von Tübingen-Asperg (Mone 3, 198); den 30. Sept. 1261 Erkengerus nobilis de M. Lehensherr verschiedener Güter, namentlich des Patronatsrechts zu Heinsheim bei Wimpfen, mit einem gleichnamigen Sohne (Mone 15, 309); im Sept. 1262 Bürge des Grafen Konrad von Vaihingen (Remling, Urkb. 1, 295); den 25. Apr. 1269 Siegler in einer Urkunde der Grafen Gottfried von Löwenstein und Hartmann von Grüningen (Besold Virg. 381); den 19. Jun. 1269 Zeuge des Bischofs Berthold von Bamberg (Lünig, Reichsarchiv 8, 4). – Ulrich: 1207 und 1220 Chorherr zu Speier und Zeuge des Bischofs Konrad (Wirt. Urkb. 2, 357, Remling 1, 158 und 159). – Siboto: 1207 gleichfalls Chorherr zu Speier und Zeuge des genannten Bischofs. – Konrad: 1231 Zeuge K. Heinrichs (VII.) (Wirt. Urkb. 3, 287) und in Verbindung mit seinen Brüdern Erkinger und Zeisolf (Sattler Topogr. 220); 1243 Lehensherr über Güter zu Derdingen, O.-A. Maulbronn (Mone 1, 121); 1245 als Conradus senior Zeuge bei dem genannten Tausche der Klöster Frauenzimmern und Adelberg; den 21. Febr. 1252 Mönch zu Sinsheim (Remling 1, 252); im Sept. 1262 Bürge des Grafen Konrad von Vaihingen (eb. 296). – Jutta von Magenheim, Schwester Hermanns von Rietberg, im J. 1256 (Würdtwein Subs. dipl. 10, 356).

1

In der Folgezeit blieben die Namen Erkinger, Ulrich, Zeisolf die vorherrschenden in der Familie. Aus der großen Zahl der auftauchenden Mitglieder derselben dürften etwa als wichtigere noch zu nennen sein: Konrad in der letzten bekannten Urkunde, welche K. Rudolf I. den 30. Jun. 1291 zu Germersheim ausstellte, Zeuge desselben und wohl auch sein Begleiter auf seinem Ritte zum Grabe nach Speier (Böhmer Regg. K. Rudolf Nr. 1140 ff.); vier Brüder, sämtlich in geistlichen Stand getreten, im J. 1367: Wilhelm Probst zu Solenhofen, Ulrich Konventual zu Selz im Elsaß, Friedrich Deutschordensritter und Heinrich Johanniterordenskommenthur zu Erdtlingen (St.-A.), der zweite von ihnen in den J. 1382 und 1389 als Fürstabt von Selz vorkommend (Schöpflin Als. dipl. nr. 1205| und 1213). Die spätesten bekannten Glieder sind: Zeisolf, welcher ums J. 1395 das sog. Elendhaus zu Heilbronn stiftet (O.-A.-Beschr. Heilbronn 217), Erkinger im J. 1399 wohnhaft zu Brackenheim (Klunzinger 1, 42), Berchtold, welcher im J. 1405 einen Lehensstreit zwischen dem Markgrafen Bernhard von Baden und Hans von Urbach entscheiden hilft (Kurzgef. Gesch. des Wild- und Rheingräfl. Hauses Vorber. XXVI.) und Heinrich, Johanniterordenskommenthur zu Rexingen in den Jahren 1405–1409. Bürgerliche dieses Namens kommen im 16. und 17. Jahrhundert in Brackenheim vor (Klunzinger 2, 22). – Viele im 14. Jahrhunderte vorgenommene Verkäufe von Gütern beweisen, daß das Geschlecht schon vor seinem Erlöschen in seinem Vermögen herabgekommen war.

Als die hauptsächlichsten Besitzungen der Familie ergeben sich gemäß den Urkunden über die Erwerbungen, beziehungsweise Veräußerungen derselben die folgenden:

I. In Württemberg.

1. Im Oberamt Brackenheim. S. oben S. 133 und die daselbst genannten Orte im topogr. Theil.

2. Im Oberamt Besigheim. Die Stadt Bönnigheim war kurmainzisches Lehen der Familie; den 30. Mai 1279 trägt Konrad v. M. dem Erzbisthum Mainz 5 Jauchert zu Lehen auf und erhält von demselben 1/3 des dortigen Zehenten, bisher Lehen, geeignet; den 15. Jun. 1279 verkauft er einen Widdumhof an das Domkapitel Speier; den 26. Apr. 1288 verkauft er die Stadt mit Ausnahme des Kirchensatzes, den sein Sohn Zeisolf erhielt, an K. Rudolf I. (Remling Urkb. 1, 359. 355. Würdtwein Dipl. Magunt. 1, 3). – Erligheim: den 30. Mai 1279 trägt Konrad v. M. dem Erzbisthum Mainz einen Hof zum Lehen auf und erhält von demselben 2/3 des Zehenten geeignet (s. o.)

3. Im Oberamt Heilbronn. Böckingen: im J. 1389 kauft Zeisolf von M. 15 Eimer Erbwein und vermacht sie 1397 dem St. Dionysiusaltar in der Hauptkirche zu Heilbronn (Gabelk.) – Böllingerhof: im J. 1306 überträgt Erkinger von M. dem Kl. Adelberg Güter zu Böllingen (O.-A.-Beschr. Heilbronn 325). – Flein: im J. 1393 vermacht derselbe ebendahin die Hälfte von 1/6 Wein- und Fruchtzehenten. (Gabelk.) – Groß-Gartach: im J. 1280 erscheint die Familie hier begütert (O.-A.-Beschr. Heilbronn 300). – Kirchhausen: im J. 1306 wird ein Hof und 1/8 des Zehenten, im J. 1308 werden 2 Höfe und 1/4 des großen und kleinen Zehenten um 236 Pfd. 5 Sch. Hllr. durch Erkinger von M. verkauft (St.-A.).

4. Im Oberamt Ludwigsburg. Beihingen: im J. 1279 verkauft Ulrich von M. mit Zustimmung seines Lehensherrn, des Grafen Konrad von Vaihingen, ein Fischwasser im Neckar an Kl. Bebenhausen (Mone 3, 336).

5. Im Oberamt Maulbronn. Derdingen: Konrad von M. überläßt im J. 1243 dem Heinrich Truhelin dessen bisheriges Lehengut zu eigen; tritt den 11. Jan. 1267 dem Kl. Herrenalb 2 von ihn seither an Renboto von Richen als Lehen hinausgegebene Höfe ab; verzichtet im J. 1282 auf Höfe und Güter, welche sein Lehensmann, Dietrich von Hohenstein, dem Kl. Herrenalb übergibt (Mone 1, 121, 365; 2, 219).

6. Im Oberamt Neckarsulm. Den 30. Okt. 1335 wird Zeisolf von M. vom Erzstift Mainz in Burg und Stadt Scheuerberg und Neckarsulm für 40 Pfd. Hllr. jährlich als Burgmann angenommen. (Würdtwein Nov. subs. 5, 127).

| II. In Baden. Dossenheim (O.-A. Heidelberg): den 13. Apr. 1268 erklärt Erkinger von M. mit Einwilligung seiner Gattin und Kinder Weinberge, die zum Hof des Klosters Schönau allda gehören, von allen Lasten frei (Acta Theod. Pal. 6, 301); den 13. Nov. 1293 verkauft Erkinger von M. mit Rudolf von Neuffen das Patronatrecht und Zehenten zu D. mit Zugehörungen, bischöflich wormsische Lehen, an das Stift Worms (Schannat Ep. Worm. 1, 16). Sein Haus Schauenburg (jetzt zur Gemeinde Dossenheim gehörige Ruine) gibt Erkinger von M. im J. 1303 den Pfalzgrafen Rudolf und Ludwig mit allen Zugehörungen ein (Widder Beschr. der Pfalz 1, 261). – Eppingen (B.-A.-Stadt): Konrad von M. erhält den 11. Jan. 1267 von Renboto von Richen und ebenso im J. 1282 von Dietrich von Richen-Hohenstein je einen halben Hof als Lehen aufgetragen (Mone 1, 365. 2, 219). – Flehingen (B.-A. Bretten): Konrad von M. trägt den 30. Mai 1279 dem Erzstift Mainz einen Hof in Flehingen zu Lehen auf, verkauft denselben aber den 26. Apr. 1288 an K. Rudolf I. (Remling Urkb. 1, 359. Würdtwein Dipl. Magunt. 1, 3). – Handschuchsheim (O.-A. Heidelberg): den 19. Mai 1284 entsagen Erkinger und seine Söhne Ulrich und Erkinger von M. allen Vogteirechten jeder Art auf dem Hof des Klosters Schönau zu H. (Mone 7, 39. Eine von K. Ruprecht den 14. Mai 1404 bestätigte Urkunde; Chmel, Regg. K. Ruprechts Nr. 1744). – Heimsheim (B.-A. Mosbach): den 30. Sept. 1261 ist Erkinger von M. Lehensherr verschiedener Güter, namentlich des Patronatrechts (Mone 15, 309); im J. 1288 geben die Gebr. Ulrich und Erkinger von M. ihre Zustimmung zu der Schenkung obigen Patronatrechts durch Heinrich von Brettach; im J. 1302 Ulrich zu dem Verkauf von Zehenten durch Volcnand von Zimmern an das Stift Wimpfen (Schannat Ep. Worm. 1, 27. Mone 15, 312). – Mühlhausen (B.-A. Wiesloch): den 28. Nov. 1295 verkauft Ulrich von M. alle seine Güter, mit Ausnahme des Patronatrechts, an das St. Germansstift zu Speier (Mone 14, 168).

Die Familie war wohl stammverwandt mit der von Brackenheim (s. oben S. 182); mit manchen anderen bedeutenden Familien war sie durch Heirathen verbunden. So kommen vor: 1292 Konrad von Lichtenberg als Gemahl einer Schwester Konrads von Magenheim (Liber oblig. Spir. 2, 87); 1292 Ritter Heinrich von Fleckenstein aus dem Unterelsaß als Gemahl der Jutta von M. (Schöpflin Alsat. dipl. 2 nro. 781); 1293 und 1295 Maria von Neuffen, Tochter des Minnesängers Gottfried von Neuffen, als Gemahlin Ulrichs von M. (z. B. Mone 14, 344. 168), sowie 1320 Elisabeth von Neuffen, Wittwe Konrads von Flügelau, als Gemahlin Zeisolfs von M. (s. Güglingen); Graf Otto von Hohenberg, Stifter der Nagolder Linie † 1299, als Gemahl der Maria von M., einer Tochter Ulrichs von M. und der Maria von Neuffen (eine Heirath, wodurch nicht unbedeutendes magenheimisches Erbe an die Hohenberger kam – Schmid Monum. Hohenb. 234); 1311 Gertrud von Gemmingen als Gemahlin Zeisolfs von M. (Mone 4, 452); 1330 Eberhard der Pulner von Hohenburg als Gemahl der Jutta von M. (Oefele Rer. Boic. script. 1, 762). Auch die Besitzungen der Familie Magenheim zu Dossenheim und Schauenburg dürften auf einer Heirath in die Familie Schauenburg beruhen (Acta Theod. Pal. 6, 297).

| Das magenheimische Wappen bildeten 2 von einander abgekehrte Halbmonde; aus den noch erhaltenen alten Siegeln von Mitgliedern der Familie von den Jahren 1267, 1285 ff. (Mone 1, 364 u. 365. 2, 232 u. 247. 3, 337. 4, 453) ergibt sich die Farbe desselben nicht, dagegen weist das Wappen der magenheimischen Stadt Bönnigheim, wie es wenigstens später schraffirt wurde, einen silbernen Halbmond in rothem Felde auf (Würt. Jahrb. 1818, II. 187; 1854 II. 118, O.-A.-Beschr. Besigheim 150. – Sattler Topogr. 219 nennt 2 rothe Monde in weißem Feld als das magenheimische Wappen).

Grabsteine der Familie finden sich namentlich im Kreuzgang auf dem Michaelsberg (s. u.), im Kloster Maulbronn (O.-A.-Beschr. Maulbronn 159) und in der Ottilienkirche bei Mühlbach (bad. Bez.-Amt Eppingen. Klunzinger 1, 41).

e. Michaelsberg.

Der Michaelsberg bildet den östlichen Vorberg des Stromberges und beherrscht weithin das unter ihm liegende so fruchtbare reich gegliederte Land durch seine freie und sehr vorgeschobene Stellung. Man erblickt von ihm aus im Süden über die Solitude und den Schurwald hinweg die lange Kette der schwäbischen Alb vom Hohen-Neuffen bis hinab zum Rosenstein, dann im Osten den Welzheimer Wald, die Löwensteiner und Waldenburger Berge; gegen Westen aber den Odenwald und in fernblauem Dufte die hohen Häupter der Vogesen; im Norden die schöne Pyramide des Wunnensteins mit seinen Nebenbergen, dann Heilbronn und das Neckarthal; im Ganzen über achtzig Ortschaften. Auf der westlichen Stirne des Berges stand einst die Burg Ober-Magenheim, auf der östlichen erhebt sich die so merkwürdige sehr alte Kirche und nördlich davon das ehemalige, jetzt ziemlich verwahrloste, Hospiz. Dieses wurde 1739 auf Kosten des Grafen von Stadion erbaut von Maurermeister Banhard aus Ludwigsburg unter Aufsicht des Frater Ägidius. Das Bauwesen kostete fast 5000 fl., weßwegen Graf von Stadion sagte: „Das Brüderle hat mir tief in meinen Beutel gegriffen, ich möchte es kennen.“

Die Kirche stammt in ihren östlichen Theilen noch aus dem zwölften Jahrhundert; der Thurm, im Osten stehend, bildet mit seinem ersten Geschosse den Chor; das Schiff der Kirche scheint in der Hauptsache in früher gothischer Zeit, etwa um’s Jahr 1300, neu aufgebaut worden zu sein und wurde zur Zeit der Errichtung des Hospizes bedeutend verändert; ihr hoher spitziger Westgiebel ist noch der ursprüngliche frühgothische, die Fenster aber sind in breite gedrücktbogige Zopffenster umgebrochen, während das rundbogige Ostfenster des Thurms noch den strengen ernsten romanischen Stil zeigt. Innen hat der Thurm ein starkes diamantirtes Rippenkreuzgewölbe, das auf romanischen Würfelknaufsäulen ruht: diese mit dem steilen| attischen Fuß (mit schlichten Eckknollen), und mit einfachen Würfelknäufen. Der Triumphbogen ist stumpfspitzbogig und vor ihm erhebt sich eine Art Lettner, bestehend aus drei von gothischen Rippenkreuzgewölben überspannten Baldachinen, die vorne auf zwei sehr merkwürdigen romanischen Säulen sich stützen. Die Schlußsteine, auch noch aus romanischer Zeit, stellen dar den heiligen Geist (Adler), das Lamm Gottes und das Haupt des Erlösers. An den mit achteckigen Deckplatten versehenen Kapitellen der Säulen sieht man an der einen zwei mit den Hälsen verschlungene Drachen, einen Hirsch, einen Hund und zwei Köpfe; um das andere Kapitell sitzen acht Adler, und darüber ragen acht halbverschleierte Maskenköpfe heraus; Darstellungen, ähnlich denen in Gmünd, Brenz u. s. w., doch gehört das Adlerkapitell immer zu den seltenen Formen. Zur Zeit des gothischen Umbaus der Kirche wurde dieser Lettner, vielleicht an der Stelle eines älteren, errichtet; auch finden sich außen an der Nordwand des Schiffes Stücke von diamantirten Fenster- oder Thürgewänden eingemauert, die wohl einst an der ursprünglichen Kirche angebracht waren. Unter dem Lettner steht ein reicher Rococoaltar, an dem der Sieg des Erzengels Michael über den Teufel dargestellt ist, und ein schöner in Öl gemalter Christuskopf sich befindet, leider von frevelhafter Hand durchschnitten. Auch enthält die Kirche zwei altehrwürdige Muttergottesbilder, eines aus Stein, das andere aus Holz. Rechts liegt auf dem Boden die schmale mit dem Kreuz geschmückte Grabplatte eines Geistlichen und vor etwa 60 Jahren fand man vor dem Hochaltar einen rohgearbeiteten steinernen Sakophag. Die Sakristei besitzt, als gräflich von Stadion’sche Stiftungen, eine Monstranz und einen Kreuzpartikel, reich aus Silber und vergoldet, und schöne alte Meßgewänder. Von den drei Glocken auf dem Thurme zeigt eine in sehr altgothischer Schrift:
Lucas Marcus Mateus Johannes. o rex Kriste veni cum pace.

Auf beiden andern Glocken steht: gestiftet von Cunrad von Stadion, gegossen von Samuel Mezger in Heilbronn 1771, und daß sie umgegossen seien aus einer alten, 1321 gefertigten. Seit alter Zeit mußten die Glocken bei Gewittern geläutet werden, und es war sprüchwörtlich im Volke:

Katharin’ und Susein
Treiben’s Wetter über’n Rhein.

Das nördlich von der Kirche, erst 1739 im Rechteck erbaute Hospiz enthält jetzt die Wohnung des katholischen Geistlichen. Im Hof ist ein 50’ tiefer Zugbrunnen, der in ganz heißen Sommern versiegt. Über dem östlichen Eingang des sehr einfach gehaltenen Hospizes ist ein uralter Christuskopf eingemauert und im Hausgang liegen noch zwei sehr alte beachtenswerthe Grabplatten, die eines Herrn von| Magenheim mit dem eingeritzten Magenheimer Wappenschild und einem kleinen Kreuze darüber, aber ohne Inschrift; ferner die mit dem lebensgroßen Flachbilde der Verstorbenen verzierte, doch stark abgetretene Platte mit einer Umschrift in sehr großen prächtigen und alterthümlichen gothischen Majuskeln, wovon noch zu entziffern ist:
ANNA VOM STEIN VXOR DNI CVNRADI DE
SAHSENHEIN. XPISTOS …

Die Frau hat den Wappenschild derer vom Stein und derer von Sachsenheim auf der Brust. – Der kleine südöstlich bei der Kirche gelegene katholische Friedhof ist ein gar einsamer stiller poesievoller Ort, von dem aus man jene wundervolle Fernsicht genießt.

Westlich von der Kirche stand die obere Burg Magenheim, von der nur noch die zwei quer über den Bergrücken laufenden Gräben sichtbar sind, der äußere (östliche) 30′ tief, der innere 15′ tief. Auf der Burgstelle fand man im Jahre 1824, als man daselbst Weinberge anlegte, noch die massiven Grundmauern, die denen von Blankenhorn und (Nieder-)Magenheim ähnlich waren, und achteckige sehr dünne Silbermünzen, die nur auf einer Seite ein Gepräge (einen Kopf) hatten, ferner mittelalterliche Sporen, Steigbügel, Ketten und viele Pfeilspitzen, und noch jetzt findet man eine Menge frühmittelalterlicher Hohlziegel und Trümmer von Mauersteinen.

Von den verschiedenen Sagen über die frühere Geschichte des Michaelsberges (s. Klunzinger 1, 52–59 und 72–74) sei hier nur die eine erwähnt: als der Apostel der Deutschen, Bonifazius, in diese Gegend gekommen, habe ihm der Teufel Hindernisse in den Weg gelegt, und es habe sich ein förmlicher Kampf zwischen beiden entsponnen, in welchem Bonifazius mit Hilfe des Erzengels Michael gesiegt habe; dem letzteren sei hiebei eine Feder entfallen, nach Anderen von Bonifazius ausgerupft und zur Verehrung hier aufgestellt worden. Zu dieser Feder, welche in der dem Erzengel gewidmeten Kapelle aufbewahrt gewesen, soll früher viel gewallfahrtet worden, dieselbe aber bei der Reformation verloren gegangen sein. Übrigens gibt es ähnliche Sagen für verschiedene andere gleichnamige Orte.

Der Berg hieß in der ältesten Zeit Runigenburc (793), Ruhelberg (1267, 1280, 1292, 1351), Ruleberg (1279), Růliberch (1286); sein heutiger Name hängt mit der auf ihm schon seit alter Zeit erbauten Kirche zusammen. Diese letztere war wohl von jeher auf dem niederen östlichen Theile des Berges gelegen, während auf dem höheren westlichen die Burg Ober-Magenheim stand. Schon den 16. Febr. 793 schenkte die öfters genannte Hildburg „in pago Zabernachgovve in Runigenburc in monte basilicam, quae ibidem constructa est in honorem scti Michaelis“, mit allen ihren dortigen Besitzungen, insbesondere zweien Weinbergen und| verschiedenen Gütern in der Umgegend an das Kloster Lorsch (Cod. Lauresh. 3, nr. 3522), von welchem sie in der Folge die Familie von Magenheim zu Lehen trug. Als im J. 1234 das Erzstift Mainz obiges Kloster sich einverleibte, kam die Oberlehensherrlichkeit der Kirche an Mainz, allein gegen Ende des 13. Jahrhunderts gelangte dieselbe aus diesem mainzisch-magenheimischen Besitze als freies Eigenthum in den Besitz des Domkapitels zu Speier.[5]

Übrigens befand sich auch anderer geistlicher Besitz auf dem Berge: so schenkte den 3. Febr. 1286 der Sindelfinger Kanoniker, Kuno von Wurmlingen, seinem Stifte seinen Weinberg nahe bei Bönnigheim unter den Steinbrüchen auf dem Růliberch (Schmid Mon. Hohenb. 80), und nach den Nachträgen zum Augsburger Saalbuch von 1366 hatte das Hochstift Augsburg ebenfalls Weinberge allhier (Jahresb. des histor. Vereins für Schwaben und Neuburg 1839/40, Sp. 70). – Hieraus und aus der oben genannten Urkunde von 793 ergibt sich, daß dieser Berg zu den Gegenden des Landes gehörte, wo am frühesten Weinbau getrieben wurde.

Den 11. Jun. 1267 wird genannt der Leutpriester auf dem Ruhelberg, den 14. Juli 1307 „Pfaff Cunrat, der Pfarrer auf dem Berg zu Magenheim“ (Mone 1, 365. 4, 193), im J. 1351 der Pfarrer auf dem Ruhelberg. Dieser Pfarrer war nun aber der| ordentliche Pfarrer für das mainzisch gebliebene Neu-Cleebronn, wie aus dem Folgenden noch genauer sich ergeben wird, und so nennt das Speirer Diöcesanregister aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, als in das Landkapitel Bönnigheim gehörend, eine Plebanie und eine Frühmesse zu Cleebronn (d. h. letztere zu Alt-Cleebronn, vrgl. ob. VII, 2).

1

Den 23. Jan. 1494 verkaufte das Domkapitel zu Speier mit Einwilligung des Bischofs Ludwig seine Besitzungen, insbesondere sein Drittel am großen und kleinen Zehenten zu Cleebronn, sowie zu Bönnigheim und Erligheim, weil ihm dieselben zu weit entlegen, an drei Gebrüder von Wöllwarth, wozu es noch – nicht in kaufsweise sondern gutwillig die Kirchensätze an den beiden erstgenannten Orten folgen ließ. In der Familie Wöllwarth ging dieser Besitz durch mehrere Hände, allein die Gemeinde Cleebronn beklagte sich, daß sie in pfarrlicher Hinsicht sehr schlecht versehen, und daß namentlich auch die Kirche und das Pfarrhaus in sehr schlechten Zustand gerathen seien. Weil jedoch die Vormünder der Kinder des Georg Reinhart von Wöllwarth größeren Aufwand nicht machen wollten, so verkauften sie den 10. Jul. 1572 um 750 fl. Kirchensatz, Jus Patronatus und Kollatur der Pfarrei, dazu den 3. Theil des großen und kleinen Zehenten zu Cleebronn an Bernhard den Jüngeren von Liebenstein, welcher bereits die anderen zwei Drittel an jenen Zehenten besaß (St.-A.). Da nun aber dieser Liebenstein in der Gegend überhaupt bedeutenden kurmainzischen Pfandlehensbesitz – darunter Neu-Cleebronn selbst – inne hatte, so trug er dem Erzbisthum seinen Eigenthumsbesitz in der Gegend zu Lehen auf, und hatte nunmehr, nach dem Verzeichnisse seiner Lehen vom 10. Sept. 1589 (St.-A.), als kurmainzisches Lehen auch „den Kirchensatz, Jus Patronatus und Kollatur der Pfarr St. Michaelsberg uff dem Berg zu Cleebronn samt den dazu gehörigen Gebewen, wie solche uff dem Berg ringsherumbmauret, und aller darzu gehöriger Gerechtsame, von Verwaltern [sollte wohl heißen: Wöllwarthen] erkauft.“ Weil sowohl die Familie Liebenstein, als die Wöllwarth evangelisch wurden, so war nicht nur die Gemeinde Neu-Cleebronn, sondern auch der Gottesdienst auf dem Michaelsberg in der Zwischenzeit evangelisch geworden. Übrigens wurde durch obigen Verkauf vom J. 1572 dem Wunsche der Gemeinde, in kirchlicher Beziehung besser versehen zu werden, nicht in genügender Weise entsprochen, vielmehr mußten sich die Neu-Cleebronner jetzt zur Befriedigung ihrer kirchlichen Bedürfnisse nach Alt-Cleebronn wenden. Sie gaben im J. 1603 einen Beitrag von 200 fl. zu den Baukosten der Kirche und Schule in Alt-Cleebronn, jedoch als freiwillig und mit der Bedingung, daß sie beide gemeinschaftlich benützen dürfen, und daß, wenn sie über kurz oder lang eine eigene Kirche oder Schule bauen, deßgleichen einen eigenen Pfarrer oder Schulmeister halten würden, die 20 fl., die sie bisher dem Pfarrer| in Alt-Cleebronn, und die 12 fl. 4 Sch., die sie bisher dem Schulmeister aus freiem Willen, nicht aus Schuldigkeit gegeben, ihnen wieder zurückfallen, und das Kollaturrecht von Mainz hiedurch nicht beeinträchtigt werden solle; die Schulwecken beim jährlichen Generalexamen sollten von Württemberg bestritten werden, weil dasselbe alle Opfer, welche bisher bei Leichenbegängnissen und Hochzeiten gefallen, in seinen Heiligen eingezogen habe und bisher die gedachten Schulwecken davon erkauft worden seien (Klunzinger 1, 60. 145).

Dem Bisherigen zufolge war die Kirche auf dem Michaelsberg seit Ende des 16. oder Anfang des 17. Jahrhunderts nicht mehr im ordnungsmäßigen kirchlichen Gebrauche, wenn auch das Gebäude noch fortbestand und ein liebensteinischer Schütze oben lebte, der wohl – wie sein späterer württembergischer Nachfolger – in dem alten Benefiziatenhaus hinter der Kirche wohnte und bei Gewitter zu läuten hatte (Klunzinger 1, 61).

Als die betreffende liebensteinische Linie im J. 1657 mit Friedrich Albrecht erlosch, ließ Kurmainz den 18. Sept. 1659 seine Abgeordneten, welche bei ihrer Ankunft auf dem Berg durch Cleebronner Bürger mit einer dreifachen Salve begrüßt wurden, durch Anziehung der beiden Glocken von dem heimgefallenen Lehen wieder Besitz ergreifen (St.-A.).

Den 11. Nov. 1666 kam die Kirche mit Neu-Cleebronn u. s. w. in württembergischen Pfandbesitz; während desselben wurden die Glocken bei dem Einfalle der Franzosen am Ende des 17. Jahrhunderts „bis in die Mitte des Berges geflüchtet und wahrscheinlich vergraben“, im J. 1696 aber auf besonderen Befehl Herz. Eberhard Ludwigs wieder aufgehängt „weil das Wetter nicht geringen Schaden in den Weinbergen und Fruchtfeldern gethan und die Innwohner die größte Schuld dem beimessen wollen, daß bisher nicht gelitten werden können“. Allmälig war freilich die Kirche so herabgekommen, daß sie zu einem Holz- und Heu-Magazin und endlich gar zu einem Gaisenstall gebraucht wurde. Mit dem Erlöschen der württembergischen Pfandschaft im J. 1727 gingen die Pfandobjekte in gleicher Weise in den Besitz des katholischen Grafen Johann Philipp von Stadion über, dessen Amtmann zu Bönnigheim, Franz Xaver Grimm, für Wiederherstellung des katholischen Gottesdienstes auf dem Michaelsberg bemüht war und dadurch Verwickelungen mit Württemberg herbeiführte. Allein nach dem Vergleiche vom 11. Sept. 1736, demgemäß das Erzstift Mainz auf seine Ansprüche an den Magenheimer Bezirk verzichtete (s. o.), sollte demselben die Kirche samt den dazu gehörigen Gebäuen und in der fürstlich württembergischen Pfandschaft begriffen gewesenen Gefällen gänzlich verbleiben und in der Ausübung der katholischen Religion von Württemberg kein Hinderniß gemacht werden, wogegen die kurmainzische der augsburgischen Confession| zugethane Gemeinde Cleebronn mit der württembergischen daselbst in dasiger württembergischer Kirche von nun an und bis zu ewigen Zeiten eingepfarrt und vereinigt bleiben sollte. Beide Gemeinden sollten einen gemeinschaftlichen Pfarrer und Schulmeister, auch Kirchhof, gleichmäßige Gottesdienstordnung, Kirchendisciplin u. s. w. haben. Auf dem Michaelsberg wurde sofort im J. 1738 wieder öffentlicher katholischer Gottesdienst eingeführt und den 22. Okt. 1739 verglichen sich der Kurfürst Philipp Karl von Mainz und der Graf von Stadion dahin, daß der Graf, gegen einen von der mainzischen Hofkammer zu erlegenden Zuschuß von 3000 fl., die Kirche mit Anschaffung der Utensilien, Paramenten, Stellung der Altäre und Zugehörden u. s. w. gehörig versehen und an die Kirche ein solides Domicil für zwei Kapuzinerpriester und einen Bruder aufbauen, sowie daß der Graf und die Kammer zum Unterhalt jener Religiosen jährlich je 300 fl. verwenden sollten (St.-A.). Hierauf wurde mit der Wiederherstellung der Kirche (vgl. Klunzinger 1, 65 Anm.) und der Erbauung des Hospizes begonnen, wobei Maurermeister Banhard von Ludwigsburg die Sache unter Aufsicht des Br. Ägidius leitete (s. o.), und die Reste der auf dem Berge befindlichen Burg Ober-Magenheim benützt wurden. Am Pfingstmontag 1740 hielten die neueinzogenen Kapuziner aus der fränkischen Provinz (deren Liste s. Klunzinger 1, 69 f.) ihren ersten öffentlichen Gottesdienst, und den 29. Jan. 1757 gewährte Pabst Benedikt XIV. für den Besuch der Kirche am Michaelstage einen Ablaß auf 7 Jahre (1. Ber. über den Alterth.-Verein vom Zabergäu S. 11).– Jetzt machte das Bisthum Speier wieder seine Diöcesanrechte geltend, und beanspruchte insbesondere das Recht, die Kirche zu benediciren, und den Kapuzinern die Licenz des Celebrirens und der Administration der Sacra zu ertheilen, wie denn auch noch im Staatshandbuch von 1802 diese Kirche als in die Speirer Diöcese gehörig aufgeführt wird.

1

Mit der Herrschaft Bönnigheim erkaufte Herzog Karl Eugen von Württemberg den 3. Jan. 1785 auch den Michaelsberg. Er versprach dabei den öffentlichen katholischen Gottesdienst hierselbst ungekränkt zu belassen. Zu dem Zwecke sollte er jedes Jahr 600 fl. an das Hospiz verwenden und, auf daß diese Summe gesichert bleibe, ein Kapital von 30.000 fl. an Kurmainz zu dessen freier Disposition dergestalt baar bezahlen, damit dieses obige Summe alljährlich durch eine nahegelegene Kellerei – es war dies in der Folge die Kellerei Neudenau – berichtige. Nach Auflösung des kurmainzischen Staates im Anfange des 19. Jahrhunderts wurde obige Rente von 600 fl. von dem Fürstprimas von Aschaffenburg vom 1. Dec. 1802 an auf die Renten dieses Fürstenthums privative übernommen, nach dem Übergange Aschaffenburgs an die Krone Bayern im Jahr 1814 aber von der dort bestehenden bayrischen Staatskasse bezahlt. Gemäß einem| mit Bayern den 5. Aug. 1821 getroffenen Übereinkommen sollte die Rente von Bayern mittelst Cession eines fünfprocentigen württembergischen Staatspassivkapitals von 12.000 fl. abgelöst werden, welch letztere Summe jedoch in der Folge an einer anderweitigen Forderung Bayerns gegen Württemberg in Abzug gebracht wurde. Als im J. 1823 die zwei letzten Kapuziner allhier gestorben waren, wurde durch königliche Entschließung vom 15. Okt. 1824 das Kapital von 12.000 fl. für die Staatskasse eingezogen, jedoch in den Ausgabenetat des Ministeriums des Inneren ein Etatssatz von jährlichen 600 fl. für den Zweck des katholischen Gottesdienstes auf diesem Berge aufgenommen und es der Einleitung des Ministeriums überlassen, mit Hülfe dieser Rente für das kirchliche Bedürfniß der Katholiken in der vormaligen Herrschaft Bönnigheim Sorge zu tragen; sollte dagegen dieses Bedürfniß dereinst nicht mehr bestehen, so sollte die Stiftung gemäß den Bestimmungen des Kaufvertrags vom J. 1785 dem Staate als heimgefallen betrachtet werden.

Seit dem 12. Sept. 1826 stellte das bischöfliche Ordinariat Kuratieverweser allhier auf, allein den 11. Sept. 1860 errichtete es eine eigene Pfarrkuratie, nachdem der König den 12. Jun. d. J. seine Genehmigung hiezu unter der Bedingung ertheilt hatte, daß es auch in Zukunft bei jenem Vorbehalte für den Fall des Aufhörens des Bedürfnisses sein Bewenden haben solle. Diese Kuratie, deren Patronat dem König zusteht, umfaßt die Katholiken aus mehr als ein Viertelhundert zum Theil mehrere Stunden entfernten politischen Gemeinden der Oberämter Brackenheim, Besigheim, Maulbronn und Vaihingen (vrgl. das Staatshandbuch).

f. Treffentrill

besteht aus einigen Häusern und hat eine Bleichanstalt, es liegt einsam am südlichen Fuße des Michaelsbergs, eine Viertelstunde südöstlich vom Mutterort. Daselbst noch ein Stein mit einigen Wappen und der Aufschrift: Liebenstein 1628.

Der jetzige Hof wurde erst 1798/9 von Fr. Schleeweiß aus Neu-Cleebronn erbaut, der Ort selbst hat aber eine ältere Geschichte. Die hier schon gefundenen römischen Münzen (s. oben) weisen auf eine römische Niederlassung hin, wenn gleich Trephonis Truilla als alter Name – im Anschluß an die angebliche Niederlassung eines römischen Hauptmanns Trepho und seine Gattin Troilla – auf keinem geschichtlichen Grunde, namentlich auf keiner sicher nachweisbaren Inschrift beruht (Stälin 1, 94). Wenn spätere Chronikschreiber und Sattler (Gesch. des Herz. Wirt. 1, 527), den alten Ort im Jahre 1360 durch den Pfalzgrafen Ruprecht zerstört werden und die noch übrig gebliebenen Einwohner auswandern und Neu-Cleebronn gründen lassen, so ist das zwar schwerlich geschichtlich| (vgl. ob. VII, 3), allein an der Thatsache, daß hier schon früher ein Ort dieses Namens gestanden, ist trotzdem nicht zu zweifeln. So führt denn auch das mainzische Lagerbuch über Cleebronn von 1685 „eine Hofstatt“ an, „darauf vor Zeiten ein Weiler oder Dörflin, Treffentrill genannt, gestanden sein soll, welches nunmehro zu Weinbergen gemacht und im Meß 41/2 Morgen begreift, auf allen Seiten an die Allmand stoßend“, und im Jahr 1724 baten Bürger der Umgegend die herzoglich württembergische Regierung, den Flecken Treffentrill wieder aufbauen zu dürfen, wurden aber mit ihrer Bitte abgewiesen, weil der Ort nicht Eigenthum, sondern Pfandbesitz von Mainz her sei (vgl. S. 200), endlich fand man hier schon große Hufeisen, Mauerwerke, ganze Stücke von Öfen und irdene Brunnenteichel (Klunzinger 1, 76).

Der Name des Ortes, welcher im Volksmunde Trippstrill heißt, spielt, vielleicht wegen seines etwas auffallenden Klanges, eine bedeutende Rolle in Sprüchwörtern u. drgl., wobei freilich sich fragen dürfte, ob immer gerade die Beziehung zu diesem Orte vorliegt. So wird in dem, Hans Rosenplüt zugeschriebenen, Faßnachtspiel vom Türken aus dem 15. Jahrhundert von einem Wirth zu Treffentrill – auch Trippotill geschrieben – erzählt, sein Pferd lege Eier und sein Esel producire Feigen (Bibl. des Litterar. Vereins XXVIII, Nro. 39, S. 303 und XXIX, Nro. 99, S. 759). In neuerer Zeit wird Kindern, Einfältigen und Unbescheidenen, wenn man einen Ort nicht weiß oder nicht nennen will, auf die Frage: wo? geantwortet: z’Trippstrill (Schmid, Wörterbuch 139), wozu im Koburgischen noch der Zusatz kommt: „wu die Gens Haarbeutl trogen“; in Köln heißt das Sprüchwort: „Hü hät zo befelle zo Trippstrill, wo Nümmers en esz“; auch kommt vor: „Gen Trutentrül must Du fragen, da sicht man chrumme naslöcher tragen“. Daran reiht sich das schwäbische Sprüchwort: in der Pelzmühle zu Tr., wo alte Weiber jung gemahlen werden, dessen Deutung nicht sicher ist und das bald mit dem Familiennamen Balz und dem so genannten Besitzer einer Mühle in hiesiger Gegend, bald mit dem nahegelegenen Balzhofe in Verbindung gesetzt wird. Endlich ist auch Drippsdrill Spottname für einen Menschen, der sich albern und blöd benimmt, in Preußen Drepsdrell für einen Unvorsichtigen (Schmeller Bayer. Wörterbuch 2. Aufl. Sp. 673, Grimm Wörterb. 2. Sp. 1420).

In kleiner Entfernung von Treffentrill am südlichen Abhange des von hier westlich gelegenen Theils des Strombergs war früher ein Waldbruderhaus, das seit 1740 bekannt, von drei katholischen Einsiedlern der Reihe nach bewohnt, allein im J. 1814 vollends eingerissen wurde. Noch jetzt heißt der Ort, in einen Weinberg verwandelt, das Waldbruderhäusle. Der letzte Eremit hieß Baumann (Klunzinger 1, 71 und 72).

| In der Gegend von Treffentrill, wo noch jetzt die vordere und hintere Rauhenklinge hieran erinnern, lag ferner in alten Zeiten „das Dorf Reichenklingen“ (1288), später
Rauhenklingen

genannt. Dasselbe theilte das Schicksal der Burg Ober-Magenheim und wird z. B. ausdrücklich genannt bei dem Verkaufe durch Konrad von Magenheim an K. Rudolf I. im J. 1288 und bei der Verpfändung durch Mainz an die Liebenstein in den Jahren 1492/7 (s. oben S. 206. 207). Wann der Ort abging, ist nicht bekannt; in Lagerbüchern aus dem Ende des 16. Jahrhunderts kommt der Boden als neu angebaut vor, ein Beweis dafür, daß derselbe damals seit einiger Zeit wüste gelegen, und im J. 1659 kamen die von Mainz zur Besitzergreifung der heimgefallenen Lehen verordneten Abgesandte ihrem Auftrag hier dadurch nach, daß sie einen Wasen ausstachen und in einem Weinberg etliche Trauben abbrachen.

Auf der heutigen Cleebronner Markung (s. oben S. 198) lag noch ein anderes jetzt abgegangenes Dorf,

Nieder-Ramsbach,
auch Ramesbach, Ranspach, Rainspach geschrieben und zu unterscheiden von dem bei Zaberfeld gelegenen Ober-Ramsbach. Schon ums J. 1130 gab Volpert von Bönnigheim dem Kloster Hirsau den vierten Theil der Kirche, den sechsten des Zehenten, und all sein Gut in Ramßbach (Cod. Hirs. 45b.). In der Folge erscheint der Ort in magenheimischem Besitze: den 30. Mai 1279 trug Konrad von M. die „villa Ramesbach“ mit dem Patronatrecht der Kirche und anderen Besitzungen in der Umgegend zu Lehen auf (Remling Urkb. 1, 359), und verkaufte den 26. Apr. 1288 „das Dorf ze Rennsbach und den Kyrchsaz in demselben Dorf Lut und Gut und allis das darzu horit“, bisher von ihm seiner Gemahlin Guta zu einem Widem gegeben, als Lehen an K. Rudolf I., welcher es sogleich und mit nachträglicher Verurkundung vom 13. Juni 1291 seinem Sohne, Graf Albrecht von Löwenstein, übergab (Würdtwein Dipl. Mag. 1, 3 und Schöpflin, Hist. Bad. 5, 296, woselbst statt Bamispach Ramispach zu lesen). Allein wie der löwensteinische Besitz in diesen Gegenden überhaupt nur von kurzer Dauer war, so erscheint der Ort sehr bald wieder im Besitz der Familie Magenheim; den 31. Dec. 1332 versetzte Zeisolf von M. auf Wiederlosung sein Dorf „zu Nieder-Ramsbach“ um 160 Pfd. Heller an den Grafen Ulrich III. von Württemberg, welcher eine jährliche Gült von je 4 Malter Roggen, Dinkel und Haber aus dem Dorfe durch seine Vögte oder Pfleger im Zabergäu nach Heilbronn liefern lassen sollte, und den 9. März 1341 übergab derselbe an ebendenselben, gegen Einräumung der Nutzungen aus dem Ort, als Leibgeding all seine Leute und| Güter hieselbst samt dem Kirchensatz und allen Zugehörungen unwiderruflich (St.-A.).

Als württembergisches Lehen zu Ramsbach hatten in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts Wolf der Maiser und sein Sohn Hug 1/6 des Zehenten an Wein und Korn und ein Höfle, welches der Hemmerling zuvor gehabt, inne, allein den 22. Jul. 1364 stiftete Hug diese Zehenten und Gülten aus dem Hofe an eine ewige Messe zu Brackenheim (St.-A.).

In der Widdumsverschreibung der Gräfin Antonia von Württemberg vom J. 1380 wird Hof und Lehen zu Ramsbach aufgeführt (s. ob. VII, 1). Bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts erscheint übrigens der Ort, dessen Markung 1100 bis 1200 Morgen betragen haben soll, politisch mit der Gemeinde Alt-Cleebronn vereinigt[6], und nachdem noch den 25. Aug. 1517 Martin Denkendorfer durch den Speirer Generalvikar zur hiesigen Leutpriesterstelle investirt worden war, wurde den 20. Apr. 1545 das Pfarrhaus auf den Abbruch verkauft (Klunzinger 2, 127), so daß in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts der Abgang des Dorfes zu setzen sein dürfte, während ein besonderer Rainspacher Hof noch im Anfang des 18. Jahrhunderts vorkommt, allein ohne daß von Wohnungen daselbst die Rede wäre.

In kirchlicher Beziehung ist außer dem bereits Gesagten noch folgendes zu erwähnen: im J. 1296 wird ein hiesiger Pfarrer Aigelward und im J. 1351 mit anderen Pfaffen der Gegend auch der hiesige aufgeführt (vgl. oben VII, 2). Die dem h. Dionysius geweihte Kirche lag der Sage nach in der Nähe der Brücke über den Fürthlenbach; sie vertauschte den 6. Dec. 1443 Graf Ludwig von Württemberg an das Kloster Kirchbach und behielt sich nur die Bestätigung des von dem Kloster ihm zu präsentirenden Pfarrers vor, worauf dieses Kloster den 23. Febr. 1448 die Kirche inkorporirt erhielt. Doch gab es manche Streitigkeiten zwischen dem Kloster, dem Pfarrer und der Gemeinde: den 5. Nov. 1472 wurden die beiden ersteren wegen der Pfarrkompetenz verglichen, den 8. Nov. 1488 ein Streit zwischen dem Kloster und der Gemeinde wegen der Baupflicht zum Kirchenthurm entschieden (Mone 4, 205. 314. 325. 330).


  1. Das Nähere hierüber s. bei der Geschichte des Michaelsbergs. Klunzinger (1, 145) spricht von einer eigenen Kirche zu Neu-Cleebronn, allein was er über die einstige Lage derselben sagt, ist nach seiner eigenen Angabe nicht sicher, und die paar Dokumente, auf die er sich beruft, lassen sich ohne alle Schwierigkeit auf die Kirche auf dem Michaelsberg beziehen.
  2. Auch Meginheim, Magenhen, Mogenheim und ähnliche unbedeutendere Abweichungen kommen vor. Dagegen findet sich Monheim in Urkunden der älteren und mittleren Zeit nicht, und scheint eine neuere gelehrte Spielerei, veranlaßt durch das Wappen der Familie (zwei Halbmonde s. u.) und verschiedene hiemit in Zusammenhang stehende Sagen der Chronisten (Vrgl. Klunzinger 1, 10, 22 u. 53).
  3. Mancherlei Sagen von den Herren von Magenheim erzählt die Zimmerische Chronik 1, 102 ff. (in der Bibl. des Litterar. Vereins XCI). Das auf die Familie sich beziehende Gedicht „Der Waldbruder im Stromberg“ s. Klunzinger 1, 43.
  4. Auch im Speirer Necrolog werden Mitglieder der Familie als Wohlthäter aufgeführt (Mone 1, 122).
  5. Es sind hierüber noch 6 Urkunden vorhanden, welche zwar sämtlich zu obigem Ergebniß führen, allein unter sich nicht völlig übereinstimmen. Nach einer Urkunde vom 30. Mai 1279 (Remling Urkb. 1, 359) überließ der Erzbischof Werner von Mainz dem Konrad von Magenheim mit anderen Gütern in der Gegend, insbesondere der Hälfte des Zehenten zu Cleebronn, auch das Patronatrecht der Kirche auf dem Ruleberg als Eigenthum; nach Urkunde vom 15. Jun. 1279 (Remling a. a. O. 355, wo irrig 15. Januar) verkaufte der gen. Konrad diese seine Erwerbung an das Domkapitel mit dem eidlichen Versprechen, verschiedene zu der Erwerbung gehörige, von ihm verpfändete Zehenten auszulösen, und unter der Zusicherung der Vormünder, daß sein noch unmündiger Sohn Zeisolf diese Bestimmungen halten werde. Nach anderen Urkunden (Liber oblig. Spir. 2, fol. 85–87) schenkte den 27. Mai 1280 Konrad das Patronatrecht dieser Kirche mit der Tochterkirche zu Bönnigheim an seinen noch unmündigen genannten Sohn, übertrug den 29. Dec. 1292 dieser Sohn – jetzt volljährig geworden – an das Domkapitel das Patronatrecht der Kirche „in Ruhelberg in monte Magenheim superiori“ mit den Tochterkirchen zu Bönnigheim und Erligheim und bestätigte sein seitheriger Vormund diese Veräußerung. Schon den 13. Jul. 1292 gestattete jedoch nach einer weiteren Urkunde (Remling a. a. O. 398) der Bischof Friedrich von Speier dem Domkapitel die Einverleibung jener Kirchen auf den Todesfall des gegenwärtigen Pfarr-Rektors, was freilich die Erwerbung derselben durch das Kapitel als geschehen voraussetzt. – Wenn man aber die mannigfachen Verlegenheiten und Manöver sich vergegenwärtigt, zu welchen sich oft die kleinen weltlichen Herren ihrer Finanzwirthschaft wegen verurtheilt sahen, so erscheinen Anstände aller Art, die sich nicht selten der Vollziehung eines Verkaufes oder sonstigen Rechtsgeschäftes entgegenstellten, nicht gerade als besonders ungewöhnlich.
  6. Darauf weisen nämlich die Worte der Urkunde vom 8. Nov. 1488: procuratoribus providorum sculteti et justiciariorum nomine tocius communitatis ville Kleybronn parochianorum sive communitatis ecclesie in Rainspach.
« Kapitel B 2 Beschreibung des Oberamts Brackenheim Kapitel B 4 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).