« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Brackenheim Kapitel B 1 »
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VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.[1]


1. Politischer Zustand.

Das ganze jetzige Oberamt Brackenheim gehörte zur römischen Provinz Obergermanien und es haben die Römer manche Spuren ihres Daseins allhier hinterlassen (s. u. VII, 4). Nach der Mitte des 3. Jahrhunderts nahmen die Alemannen wie von den Neckargegenden überhaupt, so auch von dieser Gegend Besitz, kamen aber nach der Schlacht vom J. 496 unter die Oberherrschaft der Franken. In der Folge gehörte der Bezirk vorherrschend zu dem nach dem Flüßchen Zaber benannten fränkischen Zabergau (Zabernachgowe 788, Zabernachgovve 793, Zabranachgauue um 823, Zabernogouui 1003, Zaberenkowe 1188). Es werden als in diesen, namentlich aus dem Schenkungsbuch des Klosters Lorsch an der Bergstraße bekannten, Gau gehörig folgende Orte des Oberamtes aufgeführt: Meimsheim 788, der Michaelsberg, Botenheim, Rodbach 793, Zimmern (Frauen-) 795, Magenheim 837; derselbe ging übrigens auch etwas über die Gränzen des Oberamtes hinaus und umfaßte namentlich aus dem Oberamte Besigheim die Orte Bönnigheim, Erligheim und Kirchheim. Ein anderer Theil des Oberamts Brackenheim, der nördlichere, gehörte zu dem nach dem Flüßchen Gardach (fluvius Garda, Urk. v. 988; heutzutage Leinbach) genannten fränkischen Gardachgau (Gardachgowe 765), welcher außerdem noch einige Orte des jetzigen Oberamts Heilbronn: Böckingen, den Böllinger Hof, Ober- und Unter-Eisisheim, Frankenbach, sowie einige angränzende badische Ortschaften in sich begriff. Auch dieser Gau ist vorzugsweise aus dem Lorscher Schenkungsbuche bekannt und es werden in ihm aufgeführt: Schwaigern 765, Klein-Gartach 766, Hausen bei Massenbach 805, Nordheim um 823, Zimmern (Dürren-) 826. Der südlich vom Stromberg gelegene Theil des Oberamtes (Häfner-Haslach, Ochsenbach, Spielberg) dürfte zum Enzgau gehört haben.

Von Grafen werden in diesen Gegenden genannt: Burkhard, dessen Amtsbezirk zwar nicht näher angegeben ist, dem jedoch Bischof Anno von Worms (950–976) Güter und Rechte in Zimmern und Stockheim, sowie in anderen Orten des Gardach- und Murr-Gaues schenkte; Adalbert, vielleicht der Calwer Grafen-Familie angehörig, im J. 1003 („in pago Zabernogouui et in comitatu Adalberti comitis.“ – Wirt. Urkb. 1, 212, 240). Im Kl. Hirsauer| Schenkungsbuch (fol. 36a) kommt im J. 1109 eine villa Gardaha in comitatu Bretheim (Bretten) vor, und in einer Urkunde Konrads von Magenheim vom Mai 1280 (s. u. Michaelsberg) ein Conradus comes de Veihingen, eiusdem provinciae landgravius, in qua sita est ecclesia in Ruhelberg.

Ein im Nordosten des Oberamtes gelegener Theil desselben gehörte zu dem Waldbezirk, worüber K. Otto III. den 1. Jan. 988 dem Bischof Hildebold von Worms den Königsbann verlieh. Hohenstaufischer Allodialbesitz befand sich zu Güglingen, Schwaigern, Nordheim und Lauterstein (einer jetzt zu Hausen bei Massenbach gehörigen Parzellar-Markung), welcher Besitz unter Anderem im J. 1188 bei dem Verlöbniß Herz. Konrads von Rotenburg, nachherigen Herzogs von Schwaben, zur Wiederlage für die kastilische Königstochter Berengaria bestimmt wurde (Wirt. Urkb. 1, 228. 2, 256).

Die Reihenfolge, nach welcher bis zum Schluß des 13. Jahrhunderts die wichtigeren Ortsnamen des Oberamtes in der Geschichte nach ächten Urkunden, beziehungsweise unverdächtigen Quellen auftreten, ist folgende: Schwaigern 765, Klein-Gartach 766, Meimsheim 788, Michaelsberg, Magenheim, Botenheim, Rodbachhof 793, Frauenzimmern 795, Hausen bei Massenbach 805, Nordheim um 823, Dürrenzimmern 826, Stockheim um 950, Stethen 12. Jahrh., Weiler 1122 (?), 1279, Massenbach um 1150, Brackenheim in der 2. Hälfte des 12. Jahrh., Spielberg 1161 (?), um 1350, Güglingen 1188, Bromberg 1203, Hausen a. d. Z. 1207 (?), 1295, Stocksberg 1220, Haberschlacht 1229, Ochsenberg 1231, Blankenhorn, Neipperg 1241, Cleebronn, Balzhof, Pfaffenhofen 1279, Leonbronn 1289, Ochsenbach 1290, Klingenberg 1293, Michelbach 1296 u. s. w.

In der Folge finden wir in diesen Gegenden eine große Menge von Geschlechtern, theils neben theils nach einander in hiesigen Besitz sich theilend, manche der Gegend selbst entsprossen, andere aus der Nähe oder auch weiter her stammend, manche längst erloschen, andere jetzt zu den deutschen Regentenfamilien zählend. Hiezu kommt noch ein nicht unbedeutender geistlicher Besitz.[2]

Eine der ältesten und zu ihrer Zeit wohl die bedeutendste hier angesessene Familie ist die magenheimische, welche auf der Burg, beziehungsweise den zwei Burgen am Michaelsberg gesessen, im J. 1147 auftritt und im Anfang des 15. Jahrhunderts erlischt. Ihre Hauptbesitzungen, z. Th. kurmainzische Lehen, ergeben sich daraus, daß am Ende des 13. Jahrh. Ulrichs von M. Tochter Maria ihrem Gatten, dem Grafen Otto von Hohenberg (zu Nagold), die Hälfte der niederen Burg M. mit der Hälfte von Brackenheim und von Blankenhorn,| dem Weiler Schippach, Zehenten zu Ochsenbach und dem halben Gericht zu Pfaffenhofen zubrachte, Konrad von Ober-Magenheim im J. 1288 seine Burg, die Dörfer Nieder-Ramsbach und Rauhenklingen an den König Rudolf I., sowie Zeisolf von Magenheim im J. 1321 Ochsenberg, Leonbronn, Michelbach, Zaberfeld, Ober-Ramsbach und Damp an den Markgrafen Friedrich II. von Baden verkaufte. Außerdem war die Familie gegen Ende des 13. und im 14. Jahrhundert mehr oder weniger begütert zu Botenheim, Balzhof, Cleebronn, Frauenzimmern, Güglingen, Haberschlacht, Hausen bei Massenbach, Massenbach, Meimsheim, Pfaffenhofen, Weiler, Rodbach, Stockheim. – Die Familie Neipperg, mit Sicherheit seit dem 13. Jahrhundert in der Geschichte auftretend, hatte Burg und Dorf Neipperg als bischöflich würzburgisches Lehen inne, wenn auch zu Zeiten andere Familien im Mitbesitz erscheinen. In Schwaigern schon im Beginn des 14. Jahrhunderts begütert erscheinen die Neipperg in der Folge hier als württembergische Lehensleute. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts sind sie badische Lehensleute zu Klingenberg. Hausen bei Massenbach gehörte der Familie schon in früherer Zeit, nachdem sie es im J. 1585 veräußert hatte, erwarb sie es wiederum im J. 1737. Im 14. und 15. Jahrhundert war sie am Schloß zu Massenbach betheiligt, daselbst in späterer Zeit noch namentlich zehentberechtigt, unbedeutenderen oder mehr vorübergehenden Besitz hatte dieselbe zu Botenheim, Dürrenzimmern, Blankenhorn, Güglingen, Haberschlacht, Hausen a. d. Z., Nordheim, Ochsenbach, Stethen, seit neuerer Zeit besitzt sie auch Stocksberg. – Die Massenbach waren seit alter Zeit kurpfälzische Lehensinhaber von Massenbach, ferner zu Nordheim, Rodbach und Schwaigern begütert. – Die Klingenberg erscheinen vom Ende des 13. bis gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts zu Klingenberg und waren auch zu Hausen a. d. Z. und Nordheim berechtigt. – Neben diesen Familien gab es noch eine größere Anzahl von ortsadeligen im 12.–15. Jahrhundert, welche es aber zu keiner besonderen Bedeutung, auch nicht zu umfassenderem Güterbesitze brachten: die Herrn von Brackenheim seit der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts; von Balshof seit dem 13.; von Bromberg im 13.–15.; Cleen von Cleebronn im 13. und 14.; von Gartach im 12.; von Hausen im 13. und 14.; von Leinburg im 13.; von Meimsheim im 12. und 13.; von Nordheim im 13.–15.; von Ochsenberg im 13.; von Ramsbach im 13. und 14.; von Schwaigern seit dem 12.; von Stethen im 12.; von Stockheim seit dem 12.; von Stocksberg im 13. und 14.; von Zimmern im 12.–14. Zu Güglingen kommt im 14. Jahrhundert die auch sonst in der Umgegend, so zu Bromberg, Zaberfeld, begüterte adelige Familie der Mesner vor.

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Von den in der Nachbarschaft angesessenen Familien gehört vor| allem hieher die von Sternenfels. Seit Ende des 14. Jahrhunderts hatte sie als württembergisches Lehen inne Ochsenberg, Michelbach, einen Theil von Leonbronn, Zaberfeld, Ober-Ramsbach, bis sie im J. 1749 ihre Güter an Württemberg verkaufte; außerdem waren die Sternenfels am Ende des 14. und im Anfang des 15. Jahrhunderts württembergische Lehensleute für Bromberg. – Aus der Familie Sachsenheim erwarb im J. 1338 Friedrich von S. vorübergehend Ober-Magenheim als kurmainzisches Lehen, von der Mitte des 15. bis nach der Mitte des 16. Jahrhunderts hatte die Familie Nieder-Magenheim als württembergisches Lehen inne, desgleichen in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts Blankenhorn, um die Mitte dieses Jahrhunderts einen Theil von Bromberg. Außerdem hatte sie namentlich im 14. und 15. Jahrhundert Burgantheile, Zehentberechtigungen und sonstigen Besitz zu Meimsheim, Neipperg, Schwaigern, Stockheim und Zaberfeld. – Die Grafen von Vaihingen, nach kurzem badischem Zwischenbesitz Rechtsnachfolger der Familie von Magenheim und Lehensoberherren zu Ochsenberg, Leonbronn, Michelbach und Zaberfeld, übertrugen, bald ausgestorben, ihren genannten Besitz, desgl. auch den zu Bromberg und Spielberg, auf Württemberg; im 14. Jahrhundert waren sie auch zu Stethen begütert. – Die Liebenstein erscheinen seit 1492 als kurmainzische Pfandbesitzer zu Ober-Magenheim, Neu-Cleebronn und Rauhenklingen, seit 1572 auf dem Michaelsberg, seit 1592/93 als württembergische Lehensleute von Nieder-Magenheim, alles dies bis die betreffende Linie im J. 1657 ausstarb. Daneben hatten sie um die Mitte des 15. Jahrhunderts Antheil an Bromberg, auch Zehentrechte zu Meimsheim und Neipperg. – Die Gemmingen in ihren verschiedenen Linien erscheinen im 15. und 16. Jahrhundert im Pfandbesitz von Klein-Gartach, Niederhofen und Stethen, waren im 15. Jahrhundert württembergische Lehensleute eines Theiles von Neipperg, bis ins 16. neben Württemberg Theilbesitzer von Meimsheim, außerdem noch zehent- und gültberechtigt zu Brackenheim, Schwaigern, Massenbach. – Die Göler von Ravensburg waren seit dem 13. Jahrhundert begütert zu Güglingen, in der Folge auch zu Brackenheim, Dürrenzimmern, Leonbronn, Neipperg, Nordheim, Schwaigern, Stockheim.

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Von solchen Familien, welche – weiter entfernt zu Hause – hier angesessen waren, sind die bedeutendsten die heutzutage regierenden: die württembergische, deren allmähliger Erwerb in dieser Gegend unten ausführlicher dargestellt werden wird, die badische und die pfälzische. Seit unbekannter Zeit, bis in das 19. Jahrhundert herein, hatte Baden die Lehensoberherrlichkeit über Klingenberg; dagegen war all sein anderer Besitz im Oberamte vorübergehend. So, wenn Markgraf Rudolf IV. vor 1320 die von Kurmainz zu Lehen rührende Burg Ober-Magenheim, und Markgraf Friedrich II. den| 19. Okt. 1321 Ochsenberg, Leonbronn, Michelbach, Zaberfeld, Ober-Ramsbach und Damp erkaufte, sowie wenn im 14. Jahrhundert die Familie Klein-Gartach mit Leinburg und Niederhofen und ein Gut zu Hausen a. d. Z. besaß. – Kurpfalz hatte seit alter Zeit die Lehensoberherrlichkeit über Massenbach; besaß auch im Beginn des 17. Jahrhunderts Leibeigene zu Leonbronn.

Weitere Familien, welche hier nur geringer oder nur kürzer begütert erscheinen, sind die folgenden: Graf Heinrich von Eberstein ist im Anfang des 14. Jahrhunderts vorübergehend im Besitz der Hälfte von Blankenhorn und von Güglingen. – Graf Otto von Hohenberg zu Nagold († 1299) heirathete eine magenheimische Erbtochter Maria und brachte dadurch die Hälfte von Nieder-Magenheim, Brackenheim und Blankenhorn, das halbe Gericht zu Pfaffenhofen, das Weiler Schippach und Zehenten zu Ochsenbach an seine Familie, allein schon im J. 1321 verkaufte sein Sohn Burkhard den meisten Besitz in der Gegend an Württemberg. – Die mittlere Linie der Grafen von Löwenstein kam am Ende des 13. Jahrhunderts für kurze Zeit in den Besitz von Ober-Magenheim mit Nieder-Ramsbach, Rauhenklingen und Gütern zu Cleebronn. – Den Herren von Neuffen gehörte um die Mitte des 13. Jahrhunderts die Burg Blankenhorn und die Stadt Güglingen, auch erscheinen sie bald darauf mit Antheil an Ochsenbach und Weiler, sowie zu Pfaffenhofen und Stockheim begütert. Die Art, wie dieses Geschlecht zu nicht unbedeutendem Besitz im Zabergäu kam, bleibt übrigens im Dunkeln; vielleicht daß sie als treue Anhänger der Hohenstaufen von den letzteren, welche ja manchen Allodialbesitz in der Gegend hatten, hier Schenkungen erhielten. – Die Pfalzgrafen von Tübingen waren im Besitz der Kirche und des Kirchensatzes zu Meimsheim, bis sie dieselben im J. 1188 an das Bisthum Speier abtraten; Ulrich von Tübingen-Asperg erscheint im J. 1338 begütert zu Magenheim und Cleebronn. – Mitglieder der Familie Weinsberg waren gegen Ende des 13. Jahrhunderts im (Pfand-) Besitz von Güglingen, im Beginn des 14. Jahrhunderts an der Burg Neipperg betheiligt, im Beginn des 15. Jahrhunderts Wormser Lehensbesitzer zu Leinburg und Klein-Gartach. – Der einer hessischen Familie entsprossene Gerlach von Breuberg war gegen Ende des 13. Jahrhunderts im (Pfand-)Besitz von Güglingen und der Hälfte Blankenhorns, Graf Konrad von Flügelau im Anfang des 14. Jahrhunderts im Besitze von Güglingen und der Hälfte von Blankenhorn. Die fränkischen Echter waren im 16. und die rheinländischen Ingelheim im 18. Jahrhundert Besitzer von Hausen bei Massenbach. – Die Familie Stadion hatte im 18. Jahrhundert mehrere Jahrzehnte lang Neu-Cleebronn und den Michaelsberg im Pfandbesitz von Mainz.

| Endlich kommen in früherer Zeit vor: die Böcklin zu Nordheim; die Breitenbach zu Bromberg; die Brettach zu Güglingen, Leonbronn und Pfaffenhofen; die Bruchsal zu Lauterstein und Pfaffenhofen; die Crailsheim zu Güglingen; die Dürrmenz zu Leonbronn; die Enzberg zu Ochsenbach, Michelbach, Ober-Ramsbach, Leonbronn, Zaberfeld, sowie zu Leinburg; die Frauenberg zu Nordheim; die Greck von Kochendorf ebenda; die Hailfingen zu Meimsheim und Neipperg; die Hehlin zu Bromberg; die Heimerdingen zu Meimsheim; die Helmstadt zu Botenheim, Cleebronn, Leonbronn, Magenheim, Meimsheim, Rodbach, Stethen; die Herter zu Meimsheim; die Hirschhorn zu Schwaigern; die Höfingen zu Massenbach; die Hofwart zu Brackenheim, Botenheim, Dürrenzimmern, Hausen a. d. Z., Leonbronn, Magenheim; die Hoheneck zu Cleebronn, Magenheim, Rauhenklingen; die Hohenstein zu Massenbach und Schwaigern; die Kirchhausen zu Stethen; die Kirchheim zu Massenbach; die Laufen zu Frauenzimmern, Hausen bei Massenbach, Meimsheim, Schwaigern, Weiler (?); die Lemlin zu Nordheim; die Lomersheim ebenda; die Maiser zu Dürrenzimmern, Meimsheim, Neipperg, Nieder-Ramsbach; die Mönsheim zu Meimsheim; die Münklingen ebenda; die Neuhausen zu Magenheim mit Zugeh., Neipperg und Nordheim; die Nippenburg zu Bromberg, Meimsheim, Neipperg; die Nothaft zu Neipperg; die Nest von Oberkein zu Botenheim und Cleebronn; die Riexingen zu Bromberg und Nordheim; die Schemberg zu Bromberg; die Schmalenstein zu Klingenberg; die Schwelher zu Meimsheim; die Seldeneck zu Stethen; die Sickingen zu Magenheim mit Zugeh.; die Späth ebenda; die Spieß von Hornstein zu Güglingen; die Stein zu Bromberg; die Sturmfeder zu Stockheim; die Thalheim zu Brackenheim, Botenheim, Dürrenzimmern; Hausen a. d. Z., Leonbronn, Magenheim, Neipperg, Stocksberg; die Urbach zu Ochsenberg, Michelbach, Ober-Ramsbach, Leonbronn, Zaberfeld; die Ützlingen zu Bromberg; die Varnbüler zu Meimsheim und Neipperg; die Venningen ebenda; die Weingarten zu Güglingen; die Winckenthal ebenda; die Wittershausen zu Bromberg; die Wittstatt zu Nordheim und Schwaigern; die Wizleben zu Bromberg; die Wöllwarth zu Cleebronn und Magenheim mit Zugeh., Michaelsberg; die Wunnenstein zu Leonbronn und Stethen; die Wurmlingen zu Hausen a. d. Z. und Rodbach. – Der Stadt Speier war im 14. Jahrhundert die Burg Ochsenberg zu einem offenen Haus eingeräumt.

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Von geistlichem Besitz ist der älteste in der Gegend bekannte derjenige des Klosters Lorsch (s. o.), seit 765 zu Schwaigern, 766 zu Gartach, 788 zu Meimsheim, 793 zu Michaelsberg, Magenheim, Botenheim, Rodbach, 795 zu Frauenzimmern, 805 zu Hausen bei Massenbach, 826 zu Dürrenzimmern, sowie endlich zu Massenbach. Als Schenkerin an dieses Kloster tritt besonders auf eine Nonne Hildburg aus einem wie es scheint ausgezeichneten, sonst aber nicht näher bekannten Geschlechte. Im J. 1234 wurde das Kloster Lorsch durch das Erzstift Mainz inkorporirt und dies war wohl die Vermittelung des späteren kurmainzischen Besitzes in dieser Gegend. Derselbe bestand aus der Herrschaft Bönnigheim mit Zugehörden und dahin gehörten aus dem Oberamt in der Folge namentlich der Michaelsberg, Ober-Magenheim, Neu-Cleebronn, Nieder-Ramsbach, Rauhenklingen, der Balzhof, Rodbach; manches war hievon als Lehen hinausgegeben, z. B. Ober-Magenheim. Außerdem war Kurmainz am Ende des 13. Jahrhunderts begütert zu Meimsheim und| Pfaffenhofen, im 14. zu Ochsenberg, auch vorübergehend im Pfandbesitz von Nieder-Magenheim und der Hälfte von Brackenheim, Blankenhorn und Güglingen. Von größeren geistlichen Korporationen waren hier ferner berechtigt: das Bisthum Worms, welches schon um 950 zu Stockheim Rechte hatte, 976 Güter zu Schwaigern von K. Otto II. geschenkt erhielt und in der Folge auch zu Brackenheim, Botenheim, Dürrenzimmern, Güglingen, Hausen a. d. Zaber, Klein-Gartach und Leinburg, Neipperg, Nordhausen, Nordheim begütert war; das Bisthum Speier, welches 1188 Kirche und Patronat zu Meimsheim erwarb; das dortige Domkapitel, welches gegen Ende des 13. Jahrhunderts in den Besitz der Kirche auf dem Michaelsberg kam; das Hochstift Augsburg, welches im 14. Jahrhundert Weinberge auf dem Michaelsberg und zu Brackenheim, Besitzungen zu Hausen a. d. Zaber hatte und noch bis in spätere Jahrhunderte zu Dürrenzimmern und Neipperg Zehenten und Gülten bezog; das Bisthum Würzburg, von welchem das Lehen Neipperg herrührte. – Von kleineren geistlichen Korporationen ist in erster Linie zu nennen das im Oberamte selbst befindliche im J. 1246 gegründete Kloster Frauenzimmern-Kirchbach mit dem ihm gehörigen Dorfe Häfnerhaslach, den ihm inkorporirten Kirchen zu Pfaffenhofen, Botenheim und Nieder-Ramsbach, sowie sonstigen Besitzungen zu Cleebronn, Güglingen, Ochsenbach, Rodbach, Stockheim.

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Ferner sind zu erwähnen als spätestens im 13. Jahrhundert im Oberamte begütert folgende Klöster etc.: Kl. Adelberg 1245 zu Frauenzimmern, in der Folge auch zu Haberschlacht. Kl. Bebenhausen, seit 1229 zu Haberschlacht, 1284 zu Botenheim, 1293 zu Brackenheim, 1309 zu Frauenzimmern. Kl. Hirsau zu Folge seinem aus dem Ende des 15. Jahrhunderte stammenden Schenkungsbuche namentlich seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zu Botenheim, Nieder-Ramsbach, Frauenzimmern, Klein-Gartach, Meimsheim, Schwaigern, Stethen und Zaberfeld. Kl. Laufen seit dem 13. Jahrhundert zu Dürrenzimmern, Neipperg, Nordheim, Schwaigern; in der Folge auch zu Botenheim, Haberschlacht, Hausen a. d. Z. Kl. Lorch 1251 zu Dürrenzimmern. Kl. Maulbronn 1241 zu Nordheim, 1253 zu Güglingen, vor 1260 zu Meimsheim, 1285 zu Neipperg, 1288 zu Dürrenzimmern, 1302 zu Schwaigern, später auch zu Bromberg. Stift Neuhausen bei Worms ums J. 823 zu Frauenzimmern und Nordheim. Stift Oberstenfeld seit 1247 zu Botenheim. Stift Odenheim, welches bis ins 15. Jahrhundert eine eigene Probstei zu Kirchbach hatte, 1122 zu Hausen bei Massenbach und Weiler (?), 1161 zu Botenheim, Schwaigern und Spielberg (?), 1366 zu Güglingen, später auch zu Meimsheim. Kl. Rechentshofen seit 1260 zu Meimsheim, 1289 zu Güglingen, später auch zu Bromberg und Stockheim. Priorat Reichenbach nach seinem Schenkungsbuche aus der Mitte des 12. Jahrhunderts zu Meimsheim. Das der Probstei Denkendorf inkorporirte Kloster zum h. Grab in Speier seit 1295 zu Eibensbach, Güglingen, Pfaffenhofen, Stockheim, Weiler. Stift Sindelfingen 1286 mit Weinbergen am Michaelsberg. Kl. Weiler bei Eßlingen bis 1288 zu Dürrenzimmern. Kl. Weißenburg im Elsaß gegen Ende des 13. Jahrhunderts zu Pfaffenhofen. Stift Wimpfen 1295 zu Dürrenzimmern, Hausen a. d. Zaber, Lauterstein, Leinburg, Massenbach, Nordheim,| Stethen, 1299 zu Klein-Gartach, 1307 zu Brackenheim und Massenbach, 1390 zu Schwaigern, in der Folge auch zu Niederhofen. Das Predigerkloster allda 1299 zu Schwaigern, im 14. Jahrhundert zu Hausen bei Massenbach. – Erst im 14. Jahrhundert kommen vor: das Karmeliterkloster in Eßlingen zu Brackenheim, das St. Clara- und Minoritenkloster in Heilbronn zu Nordheim, das Kl. Herrenalb zu Meimsheim, das Augustinerkloster in Horrheim zu Spielberg, das Kl. Lichtenthal zu Güglingen, das Kl. Schönthal zu Nordheim, das Stift Sinzheim zu Stethen; im 15. Jahrh. das Stift Backnang zu Botenheim und Frauenzimmern; im 16. Jahrh. ein Pforzheimer Frauenkloster zu Brackenheim. – Der Deutsche Orden erscheint seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts im Besitz von Stockheim und Stocksburg, was der Sitz einer eigenen mit Horneck vereinigten Kommende, in der Folge ein Unteramt des deutschordenschen Neckaroberamtes wurde; es schloßen sich an diese Besitzung des Ordens noch weitere an zu Brackenheim, Botenheim, Cleebronn, Dürrenzimmern, Frauenzimmern, Güglingen, Haberschlacht, Hausen a. d. Z., Klein-Gartach, Leonbronn, Niederhofen, Nordhausen, Nordheim, Ochsenberg, Pfaffenhofen, Schwaigern, Weiler, Zaberfeld. – Endlich wurde die von Graf, sp. Herzog Eberhard im Bart im J. 1477 gegründete Universität Tübingen mit den Kirchen und mit Einkünften zu Brackenheim und Stethen ausgestattet und erwarb auch Rechte zu Haberschlacht, sowie der Brackenheimer Spital auch zu Frauenzimmern, Haberschlacht und Meimsheim, der Eßlinger zu Leonbronn begütert war.

Der württembergische Besitz im Oberamt, soweit es sich um bedeutendere Erwerbungen handelte, entwickelte sich folgendermaßen: Im J. 1321 erwarb Graf Eberhard der Erlauchte von dem Grafen Burkhard von Hohenberg dessen Besitz in der Gegend (magenheimisches Erbe): die Hälfte von Brackenheim, von Nieder-Magenheim und von Blankenhorn, sowie des Gerichts zu Pfaffenhofen; wohl um dieselbe Zeit erwarb er von Heinrich von Eberstein die andere Hälfte Blankenhorns und Güglingen. Im J. 1335 erhielt Graf Ulrich III. von Württemberg Klein-Gartach mit Leinburg, zunächst allerdings nur als Pfandbesitz; 1338 erscheint die Feste Bromberg als württembergisches Lehen; im Jahr 1341 wurde ein bedeutenderer Erwerb zu Nieder-Ramsbach gemacht; 1344 war die Vogtei zu Schwaigern erworben. Mit dem Aussterben des gräflich vaihingen’schen Geschlechtes ums J. 1356 bekam Württemberg lehensherrliche Rechte zu Ochsenberg, Leonbronn, Michelbach, Zaberfeld, Spielberg, sowie Stethen. Im J. 1362 war jedenfalls die zweite Hälfte von Brackenheim, um dieselbe Zeit auch Alt-Cleebronn württembergisch.

Als Graf Eberhard der Milde im J. 1380 sich mit Antonia, Tochter des Beherrschers von Mailand, Barnabo Visconti, vermählte, wurde dieselbe auf Einkünfte des Hauses Württemberg im Zabergäu und der Umgegend versichert und zwar insbesondere: in der Stadt Güglingen und den zugehörigen Orten Pfaffenhofen, Ochsenbach, Eibensbach, Spielberg und [Frauen-]Zimmern; in der Stadt Gartach mit den Orten Niederhofen und Stethen; in der Stadt Brackenheim mit den Orten Meimsheim, Hausen, Botenheim [wofür Barlenheim geschrieben], Nordheim, Haberschlacht; in Schloß Magenheim und| den Orten Cleebronn und Rodbach; im Hof und Lehen Ramsbach. – Den 11. Jan. 1383 verschrieben sich die Einwohner der Stadt Brackenheim mit den dazu gehörigen Dörfern Haberschlacht, Cleebronn, Meimsheim, Nordheim, Hausen an der Zaber und der früheren Mundat Dürrenzimmern, ähnlich wie eine Reihe anderer Gemeinden, sich von der Herrschaft Württemberg nicht zu entfremden (Sattler, Grafen 1. Forts. Beil. Nro. 175) und den 29. Sept. 1396 stellten sie dem Grafen Eberhard, welcher am 26. Apr. 1392 sich persönlich in der Stadt hatte huldigen lassen (Sattler, Grafen 2. Forts. S. 2) eine neue ähnliche Verschreibung aus (St. A.). Seit dem 14. Jahrhundert hatte Württemberg Pfand- und lehensherrliche Rechte zu Neipperg, kam wohl auch in den Besitz Weilers. Im J. 1420 werden als der Herrschaft Württemberg Reichslehen aufgeführt: die Herrschaft Magenheim mit der Stadt Brackenheim, Dörfern, Weilern und Zugehörungen; als der Herrschaft eigen: Gartach, Güglingen, Blankenhorn. Bei der Theilung des Landes im J. 1442 kam die Gegend zum Uracher Theil; es werden als zu ihm gehörig genannt: die Ämter Brackenheim, Güglingen, Gartach; die Bergschlösser: Blankenhorn, Magenheim, der Theil zu Neipperg; die Seeen und Fischwasser zu Güglingen, Gartach, Ochsenbach; die von der Herrschaft Wirtemberg versetzte Pfandschaft Meimsheim; als Klöster mit Diensten, Schirmgeld, Vogteien und anderen Sachen: Frauenzimmern; die Schäferei zu Magenheim. – An den seitherigen Erwerb schlossen sich an: im J. 1443 Häfnerhaslach, im J. 1483 verschiedene Rechte zu Leonbronn, im J. 1585 der gemmingen’sche Theil von Meimsheim, im J. 1664 Bromberg, als von Herzog Eberhard III. erkauft; im J. 1700 entstand die Waldensercolonie Nordhausen.

Außer den Vögten zu Brackenheim und Güglingen erscheinen im Zabergäu – meist adelige – Obervögte, welche ihren Sitz in der Regel in Brackenheim, übrigens auch an anderen Orten, hatten, zuweilen anderen Ämtern gleichzeitig vorgesetzt waren.

Der dem Bisherigen zufolge von Württemberg allmählig hier gewonnene Besitz zerfiel nun aber in verschiedene Ämter, die z. B. nach des Rentkammerexpeditionsrathes Andreä Landbuch von 1736/44 sich folgendermaßen gestalteten:

I. Stadt und Amt Brackenheim.

Dasselbe umfaßte: die Amtsstadt mit einem herrschaftlichen Schloß, 2 Amtshäusern, einem eigenen Spital; 6 Flecken und Dörfer: Botenheim, Meimsheim, Dürrenzimmern, Haberschlacht, Nordheim, Hausen; 2 theilbare Flecken: Cleebronn (mit Kurmainz getheilt) [und Groß-Gartach][3]; [1 Weiler: Hofen]; 1 Waldensercolonie: Nordhausen; 1 Kammerschreibereihof: den Hof Magenheim, von Steuern und| Anlagen zu Stadt und Amt völlig frei; 1 Rentkammerhof: den Balzhof, derzeit der Herzogin-Wittwe Johanne Elisabethe eigenthümlich zugehörend; 3 Lehenorte: Neipperg, Schloß und Dorf, den Neipperg gehörig[4], Schwaigern, Städtlein und 2 Schlösser denselben gehörig, [Gemmingen, Schloß und Dorf]. Im Amte waren 8 Mahlmühlen, 1 Ziegelhütte, 15 Keltern, 799 Häuser mit und ohne Scheuern, 170 Scheuern allein, 886 Bürger, 93 Wittfrauen, 21 Beisitzer.

II. Stadt und Amt Güglingen.

Dasselbe umfaßte: die Amtsstadt mit einem, von einer Mauer umfangenen herrschaftlichen Haus; 6 Flecken und Dörfer: Pfaffenhofen („mit einer feinen Mauer und Graben umgeben“) samt dem Weiler Rodbach, Ochsenbach, Häfnerhaslach, [Sternenfels mit dem herrschaftlichen Schloß], Weiler, Frauenzimmern (allwo ehemals ein Frauenkloster gewesen und ein großes Hofgut von etwa 155 Morg. Güter zum deutschmeisterischen Amt Stocksberg gehörig); 2 theilbare Flecken: Leonbronn – früher 1/3 württembergisch, 2/3 sternenfelsisch, bis Württemberg im J. 1720 seinen Theil an Sternenfels zu einem Mannlehen überließ, dabei das abgegangene Weilerlein Mörderhausen [und Kürnbach]; 3 Weiler: das schon genannte Rodbach, Eibensbach – darüber das fast ganz zerstörte Schloß Blankenhorn – Spielberg; das Schloß und Thiergarten nebst Fasanenhaus zu Kirpach; den Rentkammerhof: Bromberg, derzeit der Herzogin-Wittwe Johanne Elisabethe gehörig; 3 Lehenorte: Ochsenberg, Schloß und Städtlein, Zaberfeld, Schloß und Dorf, Michelbach, Schloß und Dorf, sämtlich württembergische Lehen der Familie Sternenfels. Im Amte waren 8 Mahlmühlen, 1 Öl-, 1 Loh-, 1 Walkmühle, 4 Ziegelhütten, 11 Keltern, 537 Häuser mit und ohne Scheuern, 171 Scheuern allein, 654 Bürger, 97 Wittfrauen, 30 Beisitzer.

III. Heuchelberger Orte; sie gehörten zwar zu dem Stabsamt und Jurisdiction gen Brackenheim völlig mit aller hohen und niederen Obrigkeit, hatten aber einen besonderen Steuerfuß, welcher immediate zur Landschaft bezahlt und verrechnet wurde, sowie bei einem allgemeinen Landtag votum et sessionem: das Städtlein Klein-Gartach und die 2 Flecken Stethen und Niederhofen. Es gehörten hiezu 4 Mahlmühlen, 1 Ölmühle, 1 Ziegelhütte, 3 Keltern, 275 Häuser mit und ohne Scheuern, 155 Scheuern allein, 340 Bürger, 51 Wittfrauen, 11 Beisitzer.

In der Folge erwarb Württemberg im J. 1749 durch Kauf die sternenfelsischen Orte: Ochsenberg, Michelbach, Zaberfeld, den Antheil der Familie an Leonbronn, nebst dem Pfizen- und Riesenhof, Allod und Lehen; im J. 1785 ebenfalls durch Kauf als Bestandtheile der kurmainzischen Herrschaft Bönnigheim: Neu-Cleebronn, Catharinenplaisir,| Michaelsberg; durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 das deutschorden’sche Stockheim mit Stocksberg; durch den Staatsvertrag mit Baden vom 13. Nov. 1806: die ausschließliche Landeshoheit über Klingenberg, Neipperg, Schwaigern, Massenbach, Hausen bei Massenbach.

Als im Anfange dieses Jahrhunderts die Eintheilung des Landes neu organisirt wurde, traten in unserem Bezirk folgende Veränderungen ein:

Bei der ersten Organisation, welche durch die Verordnungen vom 18. März und 20. Dec. 1806, 21. März und 25. April 1807 begründet wurde und im Staatshandbuche von 1807–8 vorliegt, kamen zum Kreise Heilbronn die Oberämter Brackenheim mit der Stadt Brackenheim und den Amtsorten: Botenheim, Cleebronn (samt dem Filial Balzhof und Magenheim), Dürrenzimmern, Haberschlacht, Hausen, [Hofen], Klein-Gartach, Meimsheim, Niederhofen, Nordhausen, Nordheim, Stethen und Stockheim; desgl. Güglingen mit der Stadt Güglingen und den Amtsorten: Eibensbach, Frauenzimmern, Häfnerhaslach, [1/3 Kürnbach], Leonbronn, Michelbach, Ochsenbach, Ochsenberg, Pfaffenhofen samt Rodbachhof, Spielberg, [Sternenfels], Weiler, Zaberfeld; ferner als dem Oberamt Kirchhausen dieses Kreises zugetheilt: Patrimonialamt Massenbach mit dem Dorf Massenbach, Patrimonial-Obervogteiamt Schwaigern mit Schwaigern, Hausen bei Massenbach, Klingenberg, Neipperg. Zum Oberamt Besigheim des Ludwigsburger Kreises gehörte der Michaelsberg. – Bei der Organisation vom 27. Okt. 1810 bildete einen Bestandtheil der Landvogtei am unteren Neckar das Oberamt Brackenheim mit den 2 Unterämtern Güglingen und Klein-Gartach. Der Bestand des Oberamtes war im Übrigen ganz derselbe wie heutzutage, nur daß Hausen bei Massenbach, Klingenberg, Massenbach, Neipperg, Schwaigern Bestandtheile des Oberamtes Heilbronn bildeten und Groß-Gartach und Sternenfels hierher gehörten. Allein schon im Staatshandbuche von 1812 ist der heutige Bestand des Oberamts aufgeführt, mit welchem dasselbe den 18. November 1817 zum Neckarkreis kam.

2. Kirchliche Verhältnisse.
Der Bezirk gehörte im Mittelalter zum Theil ins Bisthum Speier, zum Theil ins Bisthum Worms. In ersterer Hinsicht führt das Speirer Diöcesanregister aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auf: im Archidiakonate S. Guido Landkapitel Bönnigheim die Plebanie und Frühmesse in Cleebronn (d. h. die erstere auf dem Michaelsberg), Pastorie in Ramsbach, Pastorie und Frühmesse in Weiler, Pastorie und Frühmesse in Zaberfeld, Pastorie in Michelbach; im Archidiakonate der h. Dreifaltigkeit Landkapitel Vaihingen: die Plebanie in Häfnerhaslach und das Kloster Kirchbach (Würdtwein Subs. dipl. 10, 337, 345 ff.). In zweiter Hinsicht verfügte Bischof| Reinhard von Worms den 14. Aug. 1476 die Trennung des zu weitläufigen Landkapitels Schwaigern wenigstens in gewissem Sinne in zwei Theile und die Errichtung eines besondern Landkapitels zu Brackenheim, welch letzteres die Orte Brackenheim, Pfaffenhofen, Güglingen, Stockheim, Eibensbach, Klein-Gartach, Niederhofen, Stethen, Haberschlacht, Frauenzimmern, Dürrenzimmern, Meimsheim, Nordheim, Kirchheim, Botenheim und dessen Filial Hausen umfassen sollte. Für dieses letztere und für das zu Schwaigern fortbestehende Landkapitel sollte ein gemeinschaftlicher Erzpriester, Kämmerer und Pedell verbleiben. Welche Orte hiebei dem Landkapitel Schwaigern verblieben, ist nicht gesagt; zwar nennt ein Wormser Diöcesanregister aus dem Jahre 1496 als dahin gehörig – neben mehreren Orten der Oberämter Heilbronn und Neckarsulm, sowie des Großherzogthums Baden – von Orten des Oberamtes: Schwaigern, Nordheim, Hausen bei Massenbach, Neipperg, Massenbach, Stethen, Niederhofen, Klein-Gartach (Würdtwein Nova subs. dipl. 3, 307), allein dieses Verzeichniß dürfte wohl jedenfalls nicht vollständig sein (Brackenheim z. B. wird gar nicht erwähnt in dem ganzen Verzeichniß der Diöcese), stimmt auch nicht recht zur obigen urkundlichen Theilung. Den 27. Apr. 1490 bestimmte das Kapitel zu Schwaigern durch eine besondere Vorschrift die Ordnung der Seelenmessen für seine verstorbenen Kleriker, was Bischof Johannes von Worms den 30. Aug. 1491 bestätigte. Das Brackenheimer Kapitel setzte statutenmäßig fest, daß alle in dasselbe neueintretenden Pfründner in den ersten zwei Jahren dem Kapitelsprocurator 1/15 ihrer Quote bezahlen sollten, welches Statut der Wimpfener Probst Gottfried von Alezheim den 16. Aug. 1494 bestätigte. Nach längeren Streitigkeiten kam den 9. Sept. 1508 zwischen den beiden Kapiteln ein Vergleich zu Stande, nach welchem in künftigen Zeiten der Bysext Jahre allzeit der Kämmerer aus dem Brackenheimer Theil genommen werden solle, doch daß die Wahl zu Schwaigern geschehe und sie bei diesen und anderen ihren Wahlen und Zusammenkünften alles friedlich verhandeln.

1

Den 30. Juni 1351 gewährten die Grafen Ulrich und Eberhard von Württemberg einer größeren Anzahl von „Pfaffen und die Pfaffen Namen hant“ in dieser Gegend das Recht, ihr Vermögen nach ihrem Tod wohin sie wollen zu wenden; es werden in der Urkunde, in dieses Oberamt gehörig, aufgeführt: der Pfarrer zu Meimsheim, derzeit Erzpriester, und sein Kaplan zu Dürrenzimmern und zu Hausen, der Pfarrer zu Brackenheim und seine zwei Frühmesser, der Kaplan zu Haberschlacht, der Kirchherr zu Nordheim, der Pfarrer zu Botenheim und sein Frühmesser zu Cleebronn, der Pfarrer auf dem Ruhelberg (d. h. Michaelsberg), der Kirchherr zu Weiler, der Kirchherr zu Zaberfeld, der Pfarrer zu Gartach unter Leinberg und sein Frühmesser, der Pfarrer zu Güglingen und sein Kaplan zu St.| Catharinenaltar, der Pfarrer zu Pfaffenhofen und sein Frühmesser, der Pfarrer zu Ramsbach, Pfaff Ulrich des Smides Sohn von Brackenheim und Pfaff Kunrad Schefer. Aus Dankbarkeit für die durch diese Grafen zu Theil gewordene Begünstigung wurde durch das Brackenheimer Kapitel angeordnet, daß alljährlich einer aus seiner Mitte am Donnerstag nach Pfingsten bei der Jahrestagsfeier dieser Grafen in Stuttgart mitwirken solle. Als diese Ordnung nicht mehr allgemeinen Beifall fand, schärfte sie der oben genannte Probst Gottfried von Wimpfen am 29. August 1494 von Neuem ein. (Vergl. zum Bisherigen: Chr. F. Sattlers Abhandlung von den Rural-Kapiteln S. 18 ff., woselbst auf dem Titelblatt das Siegel des Ruralkapitels von Schwaigern dargestellt ist.)

Von Klöstern oder klosterähnlichen Instituten waren die kloster-odenheimsche Probstei Kirchbach und das Frauenklösterlein Lauterstein (s. Hausen bei Massenbach) nur unbedeutend, auch das Kloster Frauenzimmern-Kirchbach brachte es nie zu einer eigentlichen Blüthe. Beguinenhäuser gab es zu Brackenheim, Güglingen, Botenheim, Cleebronn und Häfnerhaslach. Den vier erstgenannten gestattete Bischof Eckhard von Worms den 22. April 1392 einen eigenen Beichtvater zu erwählen, der auch in Reservatfällen absolviren könne (Sattler Topogr. 221). Der Besitz fremder geistlicher Personen und Korporationen im Oberamte ist bereits (VII, 1) dargestellt.

Die Reformation wurde, nachdem schon in den 20er Jahren des 16. Jahrhunderts zu Brackenheim in dieser Richtung gewirkt worden war, in den damals unmittelbar württembergischen Ortschaften durch Herzog Ulrich wie im ganzen Lande nach der Wiedereroberung desselben eingeführt; aber auch die hier angesessene Ritterschaft, besonders die Liebenstein, Neipperg, Massenbach, Sternenfels, trat frühe, zum Theil schon während der österreichischen Regierung in Württemberg, zur Reformation über, so daß auch deren Besitzungen reformirt wurden. Nur das dem Deutschen Orden gehörige Stockheim blieb katholisch, und Hausen bei Massenbach wurde es in Folge des 30jährigen Krieges wieder. Das letztere wurde nunmehr, bis in das laufende Jahrhundert, der Sitz des zum Wormser Bisthum gehörenden Landkapitels Schwaigern, welches im J. 1810 die Pfarrorte Hausen bei Massenbach, Kirchhausen samt Biberach, Schwaigern (woselbst damals ein katholischer Pfarrkaplan war) und Stockheim umfaßte. Mit der Pfarrei auf dem Michaelsberg, deren wechselvolle Geschichte manches Interessante bietet, zusammen sind Hausen und Stockheim noch heutzutage die katholischen Pfarreien des Oberamts und stehen (seit 1817) unter dem Dekanat Neckarsulm des Bisthums Rottenburg.

Nach der Synodalordnung des Herzogs Ulrich von 1547 bildeten Brackenheim, Güglingen und Laufen zusammen ein Dekanat;| nach der kirchlichen Eintheilung des Herzogthums vom J. 1577 erscheint der Bezirk zur Generalsuperintendenz Lorch gehörig, an deren Stelle im J. 1599 diejenige von Adelberg trat. Der Sitz der gemeinschaftlichen Superintendenz war in den Jahren 1556–1664 meist in Güglingen, 1664–1732 theils in Brackenheim, theils in Laufen, 1732 wurde auch in Güglingen, 1747 in Laufen eine beständige Superintendenz errichtet. Zur Brackenheimer Superintendenz gehörten nunmehr: die Stadt, Botenheim, Dürrenzimmern, Haberschlacht, Hausen, Hofen mit Hohenstein, Kirchheim, Klein-Gartach, Meimsheim, Niederhofen, Nordheim, Stethen, Groß-Gartach, Alt- und Neucleebronn, Bönnigheim, Erligheim; zur Güglinger: die Stadt, Eibensbach, Frauenzimmern, Häfnerhaslach, Ochsenbach, Pfaffenhofen, Spielberg, Sternenfels, Weiler, Kürnbach, Ochsenberg, Leonbronn, Michelbach, Zaberfeld.

Den 3. Nov. 1810 wurden beide Dekanate nach Aufhebung der Generalsuperintendenz Adelberg dem Generalat Heilbronn zugetheilt, im J. 1811 dieselben vereinigt und Brackenheim zum Sitz des Dekanates bestimmt. Im J. 1810 wurde Kürnbach, 1813 wurden Bönnigheim, Erligheim, Hofen mit Hohenstein, Kirchheim, Groß-Gartach, 1816 Sternenfels von diesem Dekanate getrennt. – Die evangelischen neippergischen Orte waren zur Zeit der Reichsunmittelbarkeit der Familie unter der Oberpfarrei Schwaigern vereinigt gewesen, kamen dann 1807 unter das Dekanat Heilbronn und wurden im J. 1813 – Massenbach noch später – dem Brackenheimer Dekanate unterstellt. So fällt heutzutage der Bezirk des evang. Dekanates mit dem Oberamtsbezirke zusammen.

3. Besondere Schicksale.

Von der frühesten Geschichte des Zabergäus wissen alte Chronikschreiber manche Einzelheiten zu erzählen, welche aber, soweit sie nur auf dieser Quelle beruhen, nicht als beglaubigt angesehen werden können (Klunzinger 1, 8 ff.). Wenn diese Schriftsteller insbesondere den Pfalzgrafen Ruprecht im J. 1360 bei dem Kriege der Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg mit K. Karl IV. namentlich das Zabergäu arg verwüsten lassen und auf diesen Heereszug den Untergang mehrerer Orte dieser Gegend zurückführen (vrgl. Klunzinger 1, 17), so sind deren Nachrichten jedenfalls stark übertrieben, denn zu einem hitzigeren Kampfe kam es damals nicht, wenn gleich den Grafen und ihren Helfern einzelne Festen verbrannt und mehrere ihrer Leute gefangen genommen wurden (Stälin 3, 269).

Weil in Kriegsläufen die Dorfbewohner mit ihren Leibern und dem Ihren in den Städten ihre Zuflucht haben, befahl Graf Eberhard den 9. Okt. 1483, daß die zu den Städten Brackenheim,| Güglingen und Klein-Gartach gehörigen Dörfer, so oft zur Wehr dieser Städte gebaut werde, dazu Hülfe und Beistand thun sollen.

Der Arme Konrad des Jahrs 1514 fand auch in diesem Oberamt seine Anhänger, und es gab namentlich zu Brackenheim, Güglingen und Pfaffenhofen, Unruhen, verbunden mit Ausziehen der Aufständischen, Abfordern der herrschaftlichen Schlüssel durch dieselben u. drgl. So tobten in Güglingen am 29. Mai Caspar Summenhardt, Paul Kolb und der roth Enderli vor dem Vogtshause und durch die Straßen mit dem grimmigen Geschrei: „hier steht der Arm Konrad mit Grund und Boden und ist sonst kein Herr auf Erdenreich“. Besessenen gleich warfen sie Spieße um sich, bemächtigten sich des Pulvers und Bleivorraths, versahen die Wache und kümmerten sich, auf ihren großen Anhang trotzend, weder um Gebot noch um Verbot (Stälin 4, 101). Doch bot der Aufstand in dieser Gegend keine besonders bemerkenswerthe Seite dar (Klunzinger 3, 10–14. – Vrgl. übrigens auch unten Zaberfeld).

Wichtiger ist die Betheiligung des Oberamtes am Bauernkrieg des J. 1525. Im April d. J. erhoben sich die Bauern des Zabergäus, den Hans Wunderer von Pfaffenhofen an der Spitze; in der Nacht vom 16. auf den 17. stürmte der vereinigte deutschmeisterische und württembergische Bauernhaufe, trotz eindringlicher Vorstellungen und Versicherungen, welche der Deutschmeister Dieterich von Cleen machen ließ, das Schloß Stocksberg, plünderte und zerstörte es am 18. größtentheils, zerriß und vernichtete die Zins- und Schuldbücher und eroberte einen ansehnlichen Vorrath an Geschütz. Von jetzt an nannten sich diese Bauern den Haufen vom Stocksberg. Sie ließen eine Besatzung auf dem Schloß zurück, zwangen Brackenheim nach 5tägigem Widerstande zur Theilnahme und suchten verschiedene Orte der Gegend heim, plünderten den herrenalbischen Mönchshof Derdingen, praßten und schlemmten im Kloster Maulbronn, verstärkten sich unterhalb Maulbronns mit den Bruchreiner Bauern, verbrannten und zerstörten das Ganerbenschloß zu Bönnigheim. Am 21. d. M. verband sich zwischen Laufen und Besigheim der größte Theil des Wunnensteiner Haufens, an dessen Spitze Matern Feuerbacher stand, mit dem Stocksberger Haufen und dieser vereinigte Bauernschwarm nannte sich jetzt den „christlichen hellen Haufen.“ Derselbe wurde von dem milderen Feuerbacher und dem heftigeren Wunderer befehligt, denen ein Ausschuß von 32 zur Seite stand, belief sich etwa auf 8000 Mann und durchzog sofort, überall Zuzug aufbietend, einen beträchtlichen Theil Württembergs; am 24. stellte er in Vaihingen einen Schutzbrief für die gesamte Priesterschaft des Amtes Brackenheim aus, am 25. lagerte er in Stuttgart selbst und nahm am 3. Mai die Feste Teck, welche gegen Feuerbachers Willen durch Wunderer verbrannt wurde. Am 12. Mai erfolgte jedoch die bekannte| Hauptniederlage der Bauern bei Böblingen, wobei auch Wunderer umgekommen zu sein scheint, da er von jetzt an aus der Geschichte verschwindet.

Nach dem Bericht des Brackenheimer Vogtes über den Aufstand hatten an dem Aufruhr Theil genommen: von der Stadt Brackenheim 22, von Meimsheim 24, von Botenheim 1, von Hausen 11, von Haberschlacht 27, von Cleebronn 3, von Dürrenzimmern 21 Personen; nach seiner Ansicht waren die Unterthanen seines Amtes zum Theil die vornehmsten Rädelsführer und nicht die wenigsten Ursächer und Anfänger alles Unfalls gewesen. Deßhalb wurde Brackenheim vom schwäbischen Bunde nicht begnadigt und durfte den nächsten Landtag nicht beschicken, mußte auch nebst Güglingen[5] und einigen anderen benachbarten Ämtern an der auf demselben angesetzten Umlage als Strafgeld das Doppelte bezahlen.

Am 12. Aug. des J. wurden die Stockheimer vom Deutschmeister zu Gnaden und Ungnaden angenommen und mußten sich verschreiben: 1) die gewesenen Ursächer, Anfänger und Befehlshaber von Stund an zu gebührender Strafe zu stellen; 2) irgend welche zum Nachtheil des Ordens von ihnen eingegangene Verpflichtungen zu lösen und keine dergleichen mehr einzugehen; 3) ihre Waffen auszuliefern und die Hauen, Mistgabeln u. drgl. dazu zu benützen, wozu sie gemacht seien; 4) allen Geboten und Verboten des Deutschmeisters Gehorsam zu leisten; 5) Fähnlein, Pfeifen, Trommeln, welche sie hätten, auszuliefern, ohne Erlaubniß zu keinen Kirchweihen, Hochzeiten und Gesellschaften zu ziehen; 6) der Deutschmeister soll befugt sein, wenn er wolle, des Dorfes Nutzung zu sich zu ziehen; 7) sie sollen die Zehenten u. drgl. wie bisher bezahlen[6] und neue Zins- und Schuldbücher für das Amt Stocksberg anfertigen lassen; 8) wegen des an Jemanden verübten Schadens sollen sie sich entweder selbst vertragen oder nach dem Gutachten des Deutschmeisters richten; 9) dem Deutschmeister sollen sie die Entschädigung geben, die er fordere; 10) wenn derselbe wieder nach Stocksberg bauen wolle, sollen sie ihm frohnen. (Zur Gesch. des Bauernkriegs im Zabergäu Umständlicheres bei Klunzinger 4, 4–16).

Die Schlacht bei Laufen, durch welche Herzog Ulrich den 13. Mai 1534 sein Land wieder gewann, begann in diesem Oberamt. Der österreichische Statthalter in Württemberg, Pfalzgraf Philipp, hatte den Landgrafen Philipp und den Herzog auf dem rechten Neckarufer erwartet und war auf dieser Flußseite in der Richtung gegen Sontheim vorgerückt, als aber dieselben auf dem linken Ufer am| 12. früh, Groß-Gartach zum Hauptquartier nehmend, nach dem Landgraben vorrückten, der im Norden des Zabergäus am Fuße des Heuchelbergs die abgrenzende Landwehr Altwürttembergs bildete, besetzte er über dem linken Flußufer die Höhe nördlich von Nordheim, eine Stellung, mit der er die Wege decken konnte, die von Groß-Gartach über Nordheim und von Heilbronn über Klingenberg nach Laufen führen. Allein jetzt stellten sich der Landgraf und der Herzog mit ihrer Übermacht gegenüber. Noch am 12. Mai Nachmittags von 1–4 Uhr wurde scharmützelt und mit Geschütz gefeuert, dabei auch dem Statthalter die rechte Ferse abgeschossen, was entmuthigend auf die Seinen wirkte. So sahen am 13. d. M. vor Tagesanbruch die Königlichen sich veranlaßt, von ihrer Stellung bei Nordheim sich hinter die Zaber zurückzuziehen. Ihr Rückweg ging über das Bibachthälchen, welches unterhalb Nordheims in das Katzenthal einmündet, die Steige hinauf und ähnelte gleich Anfangs einer Flucht. Der Landgraf mit seinem Heere heftig andrängend folgte über die Zaber, beschoß sie im Dorf Laufen und warf sie dann durch einen westlichen Seitenangriff gänzlich zurück. Zur Rast von dem Siege kam der Landgraf in Brackenheim, der Herzog in Meimsheim an. (Stälin 4, 367–369.)

Im schmalkaldischen Kriege zog ein Theil der kaiserlichen Truppen am 19. December 1546 von Heilbronn her nach Klein-Gartach, worauf derselbe am 21. und 22. December sich über das ganze Zabergäu ausbreitete (v. Martens 271).

Als im Jahr 1552 zum Zwecke der Abfassung des neuen Landrechts alle Städte und Ämter ihre Gebräuche und Rechte einzusenden hatten, ergab sich hinsichtlich des Erbrechts zwischen Ehegatten und Kindern, welches fast allein den Gegenstand der eingesandten Berichte und Statuten bildete, für unser Oberamt unter Anderem folgendes: Reines Theilrecht galt in Ochsenbach und Spielberg, Theilrecht mit Voraus für den überlebenden Gatten in Häfnerhaslach, Theilrecht nach der Verschiedenheit des Ursprungs des Vermögens in Eibensbach, Fallrecht mit – falls Kinder da sind – Verfangenschaftsrecht in Brackenheim und in den zu Brackenheim gehörigen Amtsorten Kirchheim, Hausen, Meimsheim, Haberschlacht, Cleebronn und Botenheim und nach dem (ausführlichen) Dorfrechte von Frauenzimmern, Güglinger Amts (s. Wächter, Württ. Privatrecht 1, 208 ff., ferner hinsichtlich der Rechte im Amt Brackenheim: Reyscher Statutarrechte 536 ff., im Amt Güglingen: Fischer, Versuch über die Geschichte der teutschen Erbfolge 2, 196–206).

Der 30jährige Krieg brachte wie über das ganze Land, so auch über diese Gegend viel Schaden und Ungemach durch Einfallen fremder Kriegsvölker, Kontributionen, Plünderung, Krankheiten u. s. f. Nach dem Berichte des Brackenheimer Vogts vom 1. Okt. 1652| waren in seinem Amte von 1452 Bürgern noch vorhanden 486, mangelten somit 966; von 37541/4 Mrg. Weingarten waren 7253/8 Mrg. gebaut, 30287/8 Mrg. wüst; von 13.5441/8 Mrg. Ackers 56903/4 Mrg. gebaut, 74463/4 Mrg. wüst; von 15791/8 Mrg. Wiesen 14681/8 Mrg. im Genuß, 111 M. wüst; von 2002 Gebäuden an Häusern, Scheuern noch bewohnt 760, unbewohnt 254, welche alle samt Kirchen, Pfarren, Schulen und Rathhäusern, Keltern, anderen herrschaftlichen oder Gemeindegebäuden gar baufällig waren, wie denn auch in der Stadt Brackenheim beinahe alle Thürme zu Grund gegangen waren, die Stadtmauer etliche Ruthen lang eingefallen war; ganz verschwunden waren 988 Gebäude; in den Dorfschaften waren alle Mobilien verloren, die Privat- und Communschulden beliefen sich in Stadt und Amt auf wenigstens 250.000 fl. Nach dem Berichte des Güglinger Vogts vom 2. Okt. 1652 waren in seinem Amte noch vorhanden von 984 Bürgern 324, mangelten somit 660, waren noch öd, wüst und ungebaut 1737 M. Weingarten, 2396 M. Äcker, 258 M. Gärten; fruchtbare Bäume waren verdorben und abgegangen 2330, Häuser, Gebäude und Scheuern waren eingeäschert und ganz zu Grunde gerichtet 619; der andere Schaden, welcher im Amte nur an den noch übrigen Gebäuden geschehen, belief sich auf 6700 fl. Stadt und Amt hatte 27.354 fl. Schulden bei öffentlichen Kassen, darunter die Stadt allein 6022 fl., dazu bei Privaten 35.9161/2 fl., darunter die Stadt 15.539 fl., das ganze Kapitalvermögen von Stadt und Amt war von 47.687 fl. auf 20.727 fl. herabgesunken.

Mit dem Ende des 30jährigen Krieges trat aber nur eine kurze Unterbrechung der Kriegsleiden ein, da einige Jahrzehnte nachher die Kriege Ludwigs XIV. von Frankreich neues Unheil über die Gegend brachten. Am 4. (14.) Juni 1674 plünderten die Truppen des Herzogs von Lothringen und des Generals Caprara Leonbronn, Zaberfeld, Weiler, Michelbach, Klein-Gartach und Niederhofen (v. Martens 495). Waren schon von den Zeiten des 30jährigen Kriegs her die Schäden noch nicht geheilt, so kam namentlich im Jahr 1688 wieder der, einen großen Theil des Landes treffende Einfall der Franzosen. Es waren nunmehr nach den Berichten der Vögte von Brackenheim und Güglingen aus dem J. 1698 in ersteren Amt öd und wüste 540 Hofstätten, 2416 M. Äcker, 1571 M. Weingärten, 25 M. Wiesen, in letzterem Amte 219 Hofstätten 942 M. Äcker, 791 M. Weinberge.

Auch die späteren Württemberg überhaupt berührenden Kriege brachten mit den Durchzügen der verschiedensten Truppen manches Ungemach. Im J. 1799 schwärmten Franzosen Ende Augusts und Anfangs Septembers in der Gegend und thaten in Nordheim und Zaberfeld bedeutenden Schaden; bald darauf besetzte General Ney den Stocksberg (s. Stockheim).

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4. Alterthümer.
A. Römische.

Die Römer hatten sich auch in unserem Bezirk, namentlich in dem Zabergäu, vielfältig angesiedelt, und selbst beinahe zwei Jahrtausende vermochten nicht die letzten Spuren der Werke dieses großen Volkes ganz zu verwischen.

Wir beginnen mit den römischen Straßen, welche den Bezirk nach allen Richtungen durchkreuzten und als solche nachgewiesen sind.[7]

Der bedeutendste römische Straßenknoten entwickelt sich bei Meimsheim, wo eine sehr wichtige römische Niederlassung stand (s. hierüber unten); von hier gehen aus, oder kreuzen sich vielmehr, folgende Römerstraßen:

1. Die Zaberthalstraße (†), die unter der Benennung „Heerstraße“ von Meimsheim auf der rechten Seite der Zaber das Thal entlang bis nach Sternenfels und von da an den Rhein führte; von ihr zieht 1/4 Stunde unterhalb Frauenzimmern eine römische Heerstraße (†) ab, die über den Heuchelberg nach Niederhofen und von da unter dem Namen „Pflastersteigle“ in das Badische führte.

2. Eine Römerstraße (†) zog unter der Benennung „Heerstraße“ von Meimsheim an Dürrenzimmern südwestlich vorbei über den sog. Krapfen auf den Heuchelberg und vermuthlich weiter nach Stethen etc.

3. Von der Kirche bei Meimsheim ging eine römische Heerstraße über die „Steinäcker“ nordwestlich von Hausen a. d. Z. nach Nordheim und von da unter der Benennung „grasiger Weg“ in die römische Heerstraße, die zu der röm. Niederlassung bei Böckingen O.A. Heilbronn führte (s. hierüber unten); von ihr geht bei Nordheim ein alter, vermuthlich römischer Weg unter den Benennungen „Rittweg, Landwehr, Diemenweg“ ab und führt auf den Heidelberg bei Neipperg.

4. Eine Römerstraße, die sog. „gepflasterte Straße“, führte von der Kirche bei Meimsheim nach Lauffen.

5. Die Landstraße von Meimsheim nach Kirchheim ist auf eine römische Straße gegründet und führt heute noch den Namen „alte Heerstraße“ (†).

6. Von Meimsheim über die Steinäcker bei Botenheim und nördlich an Cleebronn vorüber führt unter den Benennungen „Hochstraße, Hohestraße, Hauchsträß“ eine Römerstraße auf den Stromberg und erhält dort den Namen „Rennweg“; sie lief weiter den ganzen Rücken des Strombergs entlang nach Sternenfels etc. (†).

7. Endlich zog von Meimsheim ein Römerweg über die Flur „Mäuerle“ an Bellevue vorüber nach Bönnigheim (†).

| Wir hätten demnach 7 Römerstraßen, die von Meimsheim ausgingen oder vielmehr 3 Römerstraßen, die sich hier kreuzten, und überdieß eine unmittelbar von Meimsheim ausgehende. Die meisten dieser Straßen stellten die Verbindungen zwischen den Neckar- und Rheingegenden her, überdieß ziehen sie theilweise in ihren Verlängerungen gegen Osten an den römischen Grenzwall. Dieses Zusammentreffen der angeführten Römerstraßen bei Meimsheim beurkundet hinlänglich die große Bedeutung der hier gestandenen römischen Niederlassung; sie war nicht allein der Schlüssel in das Zabergäu, sondern auch zu den dominirenden Höhenzügen (Stromberg und Heuchelberg), was den strategischen Werth dieses Punkts nachweist.

Außer den bei Meimsheim sich kreuzenden Römerstraßen führten noch weitere durch den Bezirk und zwar:

8. Von der römischen Niederlassung bei Böckingen (O.A. Heilbronn) herkommend lief eine römische Straße (†) an Großgartach vorbei über die 1/2 Stunde östlich von Schwaigern gelegene Flur „Hochstetten“ nach Schwaigern (nördliche Seite der Stadt), von da unter der Benennung „alte Heerstraße“ durch den Wald Hagenbuch nach Eppingen; von ihr ging eine Römerstraße (Hörweg, Hartweg) bei Schwaigern in nördlicher Richtung ab und lief über die Markungen Massenbach und Hausen b. M. gegen Grombach in das Großherzogthum Baden.

9. Ebenfalls von Böckingen ausgehend zog eine römische Straße unter dem Namen „Heerstraße, hohe Straße“ (†) an den nördlichen Markungsgrenzen von Klingenberg und Nordheim schnurgerade hin bis in die Nähe des Heuchelberger Wartthurms und weiter den Rücken des Heuchelbergs entlang nach Sternenfels.

10. Von Bönnigheim her zog ein Römerweg (†) an Katharinen-Plaisir und Treffentrill vorüber auf den Stromberg, wo er sich in der Nähe des Steinehau’s mit der über den Stromberg laufenden Römerstraße (Rennweg) vereinigte; auch die von Bietigheim herkommende Römerstraße führte auf den Stromberg und dort in den Rennweg (s. auch die Oberamtsbeschreibung von Besigheim).

11. Die ebenfalls von Bietigheim über Rechentshofen unter der Benennung „Sträßle“ herkommende Römerstraße (†) lief auf den zwischen der Metter und dem Kirchbach hinziehenden Arm des Strombergs und auf dem Rücken desselben unter dem Namen „Rennweg“ fortziehend bis zu der Höhe westlich von Sternenfels, wo sie in den über den eigentlichen Stromberg führenden, ad. 6 beschriebenen Rennweg eingeht.

12. Von Pforzheim her über Lienzingen und an Gündelbach vorüber zog eine Römerstraße nordöstlich von letzterem Ort unter dem Namen „Römersteige“ auf den Arm des Strombergs zwischen der Metter und dem Kirchbach und geht auf dem Bergrücken in den| diesseitigen Bezirk ein; von da führte sie in das Kirchbachthal und weiter den Hauptrücken des Strombergs überschreitend nach der römischen Niederlassung bei Güglingen (s. unten) und vermuthlich weiterhin auf den Heuchelberg.

Ob endlich der sog. Lauerweg, welcher von Osten her an Bellevue vorüber nach Magenheim führt, römischen Ursprungs ist, läßt sich nicht nachweisen. Ebenso kann der von Stethen über die Flur „Rummel“ in den Hardtwald führende „Burgweg“ nicht als römisch festgestellt werden. Dagegen liegt beinahe außer Zweifel, daß ein Römerweg von den Steinäckern bei Brackenheim auf den Heuchelberg führte.

Außer den zahlreichen römischen Straßen wurden in unserem Bezirk auch Spuren abgegangener römischer Wohnplätze, von denen das Nähere in den betreffenden Ortsbeschreibungen angeführt ist, an folgenden Punkten entdeckt.

1. Auf der Markung Brackenheim und zwar 1/4 Stunde südöstlich von der Stadt auf den sog. Steinäckern (†) sollen nach der Sage Gebäude gestanden sein. Schon die Benennung „Steinäcker“ deutet hier auf einen abgegangenen röm. Wohnplatz, indem die neuesten Forschungen in dem Zabergäu nachgewiesen haben, daß der Flurname „Steinäcker“ immer Stellen zukommt, wo sich Grundreste römischer Gebäude gegenwärtig noch vorfinden oder früher vorgefunden haben.

Der Boden des Zabergäus besteht nämlich aus einem durchaus steinfreien Diluviallehm, daher weisen Stellen, auf denen Steine vorkommen und die deßhalb „Steinäcker“ genannt werden, ausschließlich auf Grundmauern von Gebäuden u. s. w. hin.

2. Auf der Markung Botenheim standen auf den Fluren „Kalkbänkle oder bei der Mühlhöhle und Kalkofen“, wo man schon auf Gebäudeschutt gestoßen ist, ohne Zweifel römische Wohnungen.

3. Auf der Markung Cleebronn entdeckte man auf den Fluren „Burgbaum und Kalkofen“, wie auch südlich vom Balzhof untrügliche Spuren römischer Gebäude; auch ist ein abgegangener römischer Wohnplatz bei Treffentrill beinahe außer Zweifel. Den Michaelsberg, auf dem bis jetzt keine Spuren römischer Gebäude aufgefunden wurden, benützten die Römer als vorzüglichen Aussichtspunkt unfehlbar für einen Wach- oder Späheposten, während die Lage desselben nicht dasjenige bietet, was die Römer zur Anlage eines Wohnplatzes veranlaßt haben könnte.

4. Auf der Markung Frauenzimmern stand auf der 1/4 Stunde östlich vom Ort gelegenen Flur „Steinäcker“ eine römische Niederlassung (†).

5. Auf der Markung Güglingen entdeckte man südlich von der| Stadt auf den „Steinäckern“ eine ausgedehnte römische Niederlassung (†); ferner fand man Spuren von römischen Gebäuden auf dem von den Steinäckern 1/4 Stunde östlich gelegenen Etzelberg. Auch bei der Ölmühle unterhalb Güglingen fand man das Bruchstück eines römischen Altars, auf dem der Rest eines menschlichen Fußes und die theilweise noch erhaltene Inschrift: ƆNERIO.I.D.S. vorhanden sind. Bei dem Neubau der Kirche in Güglingen zeigte sich in den Grundmauern der ursprünglichen Kirche ein vierseitiger römischer Altar eingemauert; er ist nur dem oberen Theile nach erhalten, 1′ 5″ hoch, 2′ 4″ breit und enthält auf jeder Seile ein Götterbild: Hercules, Minerva, Vesta, Mercurius. Der Altar befindet sich jetzt im K. Antiquarium in Stuttgart.

6. Auf der Markung Hausen b. M. entdeckte man am Fuß des sog. Nonnenbuckels römischen Gebäudeschutt (†).

7. Auf der Markung Hausen a. d. Z. stand auf den „Steinäckern“ ein römischer Wohnplatz (†).

8. Auf der Markung Klingenberg entdeckte man 1/4 Stunde westlich von K. auf dem Acker des Georg Kos römische Gebäudereste (†).

9. Bei Meimsheim stand eine ansehnliche römische Niederlassung (†), welche sich von der außerhalb des Orts liegenden Kirche bis in den Ort und über die Steinäcker, vermuthlich auch noch auf die entgegengesetzte Seite der Zaber über die Flur „Mäuerle“ erstreckte (s. die Ortsbeschreibung von M.).

Die Kirche daselbst bewahrt zwei interessante Denkmale aus der Römerzeit; das eine besteht aus einer nicht ganz 2′ breiten und 2′ 5″ hohen Steinplatte, die schon vor langer Zeit in dem Grund der Kirche gefunden und alsdann in die innere Seite der Sakristei eingemauert wurde. Sie enthält die Inschrift:

IVMMA. EXOBNI. FIL
CIVE MEDIOMARICO
ANNORV. C. ATVNS
IVNNAE. FIL COIVGIIIV
ANNORV. LXXX DOME
IVSTV. FILIVS. ET. ERE. PAR
  INTIBVS. FECIT.

Diese auf uns gekommene Inschrift ist deshalb von Interesse, weil durch sie die Nachricht von Tacitus (Germ. 29) von Galliern, welche das Decumatenland bevölkert haben, ihre specielle Anwendung auf unseren Bezirk findet, indem der Wohnsitz der Mediomatrici das jetzige Departement de la Moselle war, dessen Hauptstadt Metz ist. Eine Cives Mediomatrica kommt auch auf einem Mainzer Denkstein vor (s. Stälin in den württemb. Jahrbüchern 1835 S. 13 und 1837 S. 401).

| Der andere vom Verfasser im Jahr 1838 entdeckte Denkstein (†) befindet sich an der südwestlichen Ecke der Kirche unter dem Boden; er ist gegen weitere Verwitterung durch eine eigens dazu hergerichtete Steinplatte in neuerer Zeit geschützt worden. Der 2′ hohe und 3′ breite Denkstein enthält folgende Inschrift:

1

IMP CAES MA..........
PIO FEL............
GERM PON. MAXIM.
ET IVLIAE AVG MATRI
CASTRORVM
OB VICTORIAM
GERMANICAM.

In der ersten und zweiten Linie ist eine Anzahl Buchstaben absichtlich getilgt; sie bezeichneten den Namen, Kaisertitel u. s. w. des Kaisers Caracalla, die, wie auf mehreren anderen Denksteinen, aus Haß gegen diesen Kaiser, von der sein Andenken verwünschenden Nachwelt ausgemerzt wurden. Der auf dem Denkstein erwähnte Sieg über die Deutschen (Victoria germanica) gibt einen trefflichen Beleg zu den Berichten der Schriftsteller von Caracallas wirklichen oder angeblichen Siegen über die Deutschen. Das Denkmal wurde zwischen 213, wo Caracalla den Namen Germanicus annahm, und 217, wo er starb, errichtet (s. auch Stälin in den Württemb. Jahrbüchern Jahrg. 1837 S. 401).

10. Auf der westlich von Nordheim gelegenen Flur „Steinfurth“ stand ein römischer Wohnplatz (†).

11. Westlich von Schwaigern auf den Fluren „Kohlwinkel und Kapelle“ stand eine namhafte römische Niederlassung (†), welche den Schlüssel in das obere Leinthal bildete und etwa den gleichen Zweck hatte wie Meimsheim für das Zaberthal.

12. Auf dem Schloß Stocksberg war an dem Schloßgebäude eine 2′ hohe und 1′ 2″ breite Sandsteinplatte eingemauert, auf der ein Flachbild der Vesta, mit zwei Sternen auf der Brust, dem Weihrauchkästchen in der Linken und den Pfau neben ihrem rechten Fuß dargestellt ist (†). Dieses römische Bildwerk kam als Geschenk der damaligen Schloßgutsbesitzer, Gebrüder Fröhlich, in das K. Antiquarium zu Stuttgart. Ein ebenfalls in die Schloßwand eingemauerter römischer Altar wurde von dem Kurfürsten Carl Theodor von der Pfalz schon im Jahr 1764 erworben und in die Antiquitäten-Halle nach Mannheim versetzt. Der Altar ist vierseitig und enthält auf der einen Seite Vesta, auf der andern Vulcanus, auf der dritten Hercules und auf der vierten Minerva (s. Stälin in den Württemb. Jahrbüchern, Jahrgang 1837 S. 162 und 403). Die| beiden Steindenkmale legen ein untrügliches Zeugniß ab von dem ehemaligen Aufenthalt der Römer an der Stelle des gegenwärtigen Schlosses.

Römische Münzen von Silber und Bronze wurden in dem Bezirk allenthalben gefunden, wie bei Güglingen von Antoninus Pius, Commodus, Septimius Severus und eine mit der Roma und der säugenden Wölfin; bei Frauenzimmern eine von Julia Augusta; am Fuß des Michaelsbergs eine von Trajan und bei Treffentrill Münzen von Hadrian, M. Aurel, Commodus, Gratian; bei Brackenheim von Trajan, Domitian, Commodus, Claudius, Constantinus und eine egyptische von Ptolemäus etc. Auch bei Meimsheim und an anderen Stellen wurden schon römische Münzen aufgefunden.

Die nicht selten vorkommende Flurbenennung „Wart“ deutet auf ehemalige Wachposten (speculae), die ohne Zweifel von den Römern in einem zusammenhängenden System angelegt wurden; dergleichen Flurnamen kommen vor: nördlich von Massenbach, nördlich von Schwaigern, nordöstlich von Niederhofen, nördlich von Güglingen und nordöstlich von Frauenzimmern. Auch auf dem sog. „Gugger“ südlich von Weiler scheint ein Wachposten gewesen zu sein und sein Name dürfte von dem schwäbischen guggen (sehen, spähen) abgeleitet werden. Rechnen wir hiezu noch die Wachposten auf dem Michaelsberg, auf dem Heuchelberg, auf dem Stocksberg, so ergibt sich hieraus, daß unsere Gegend schon in den frühesten Zeiten sorglich überwacht wurde.

B. Deutsche.

Aus der altgermanischen Periode finden sich nur noch Leichenhügel (Grabhügel) und zwar einer im Wald Haberschlacht (Mark. Brackenheim), 5 im Kleingartacher Stadtwald Ochsenberg, einer im Todtenwald (Mark. Leonbronn) und mehrere an der badischen Grenze 1/2 Stunde nordwestlich von Niederhofen (s. hierüber die betreffenden Ortsbeschreibungen).

Ein Meißel aus Bronce (sog. Kelt), dessen Gebrauch in sehr frühe Zeiten fällt, ist in neuerer Zeit bei der Ruine Blankenhorn aufgefunden worden.

Grabstätten aus späterer (fränkischer) Periode, sog. Reihengräber, wurden bis jetzt entdeckt: 3 auf dem Kapellenrain bei Frauenzimmern, mehrere in Güglingen bei dem Schulhause, bei dem Gasthof zur Krone und vermuthlich auch auf dem Acker des Christian Lotz, mehrere auf Klingenberger Markung 1/4 Stunde nördlich von K. an der alten Heerstraße und in der Nähe des Orts, einige in Meimsheim und 2 auf der Flur Höchfeld (Mark. Stethen). Außer diesen ist es nach eingezogenen Nachrichten beinahe unzweifelhaft, daß auch auf dem sog. Soldatenkirchhof (Mark. Schwaigern) Reihengräber aufgefunden wurden.

| Von Schlössern, Burgen und Klöstern haben sich noch erhalten: das Schloß im Brackenheim (jetzt für das Oberamtsgericht und das Oberamt eingerichtet), das dem Freiherrn v. Tessin gehörige Schloß Magenheim, das Hospiz auf dem Michaelsberg, das gräfl. Neipperg’sche Schloß in Klingenberg; das sog. obere Schloß der Freiherrn v. Massenbach in Massenbach und das mittlere und untere Schloß daselbst (jetzt in Privathänden), das ehem. Sternenfels’sche Schloß in Michelbach (jetzt in Privathänden), das Schloß Neipperg, das gräfl. Neipperg’sche Schloß in Schwaigern, das gräfl. Neipperg’sche Schloß Stocksberg und das ehem. Sternenfels’sche Schloß (jetzt Pfarrhaus) in Zaberfeld.

Theilweise oder ganz abgegangen sind folgende Schlösser, Burgen, Klöster, Kirchen und Kapellen:

Auf der Markung Brackenheim: die Burg Brackenheim und eine Kapelle auf der Flur „St. Johann“.
Auf der Markung Cleebronn: die Burg Ober-Magenheim auf dem Michaelsberg und ein Bruderhaus westlich von Treffentrill.
Auf der Markung Eibensbach: die Burg Blankenhorn.
Auf der Markung Frauenzimmern: bei der Kirche im Ort stand ein Frauenkloster und auf den Kapellenäckern eine Kapelle.
Auf der Markung Häfnerhaslach: eine Kirche auf dem Schlierberg.
Auf der Markung Klein-Gartach: die Leinburg und die Martinskirche.
Auf der Markung Klingenberg: die Burg K. beim jetzigen Schloß.
Auf der Markung Meimsheim: die Burg der Herren v. Gemmingen.
Auf der Markung Nordheim: auf den Kapellenäckern stand eine Frühmeßkapelle.
Auf der Markung Ochsenbach: die Burg Bromberg, ein Schloß auf dem Schloßberg, ein Kloster, später Schloß, in Kirchbach.
Auf der Markung Schwaigern: eine Kapelle.
Auf der Markung Stethen: eine Burg auf dem Schloßbuckel.
Auf der Markung Weiler: eine Burg auf dem Schänzle.
Auf der Markung Zaberfeld: eine Burg auf dem Spitzenberg.

Abgegangene Orte und Wohnungen, von denen sich noch einige Spuren oder die Namen erhalten haben, kommen vor:

Auf der Markung Cleebronn: die Orte Nieder-Ramsbach und Rauhenklingen.
Auf der Markung Güglingen: (wenigstens der Sage nach) die Stadt Flügelau und die Heugelinsmühle.
Auf der Markung Meimsheim: die mittlere Mühle und der Landthurm.
|
Auf der Markung Michelbach: der Pfizenhof.
Auf der Markung Neipperg: die Nieferer Kelter und eine Mühle.
Auf der Markung Nordheim: der Ort Schächerhausen und der Landthurm bei Bellevue.
Auf der Markung Ochsenbach: der Nirbenhof (Unter-Bromberg) und die Melkerei.
Auf der Markung Schwaigern: ein Waldbruderhaus stand ohne Zweifel beim sog. Einsiedel.
Auf der Markung Stockheim: ein Badhaus.
Auf der Markung Spielberg: die Schippach-Mühle.
Auf der Markung Zaberfeld: die Orte Muttersbach, Mörderhausen und Ober-Ramsbach; auch eine Badstube beim Ort.

Überdieß kommen noch Flurnamen vor, die auf ehemalige Orte, Burgen, Verschanzungen etc. hindeuten, und zwar:

Auf der Markung Brackenheim: Schanze, Sieh dich für.
Auf der Markung Häfnerhaslach: Heimburg.
Auf der Markung Hausen b. M.: Harzhofen.
Auf der Markung Hausen a. d. Z.: ob dem heiligen Häusle, Kappel, Burgstadel.
Auf der Markung Klein-Gartach: in den Häusern.
Auf der Markung Michelbach: Hogen.
Auf der Markung Nordheim: Klimmerdingen und Hofstett.
Auf der Markung Schwaigern: Dillingen[b 1], Hochstetten und Weiler.

Noch sind die unter den Benennungen Landgraben, Schanze, Schanzgraben etc. bekannten Überreste zu erwähnen, welche von einer während des Reichskrieges gegen Frankreich in den Jahren 1689 bis 1697 durch den Markgrafen von Baden (damaliger Reichsfeldherr) zur Deckung der nordwestlichen Grenze gezogenen Verschanzungen noch vorhanden sind (s. v. Martens, Geschichte der kriegerischen Ereignisse in Württemberg S. 546). Der Landgraben läuft, theilweise noch sichtbar, aus der Gegend von Sternenfels herkommend (s. die Oberamtsbeschreibung von Maulbronn) auf der Markung Leonbronn in den diesseitigen Bezirk, und von hier meist an der Landesgrenze hin, wo er beim Riesenhof auf größere Strecken noch deutlich erkennbar ist; weiter führte er auf den Heuchelberg, wo seine Spuren verschwinden.

Ein weiterer Landgraben, welcher die abgrenzende Landwehr Alt-Württembergs bildete und früher als der obengenannte ausgeführt wurde, lief vom Neckar her an der Markungsgrenze zwischen Klingenberg und Nordheim schnurgerade fort bis zu dem ehemaligen Landthurm, wo er einen stumpfen Winkel bildete, und weiter hin auf den Heuchelberg (s. auch die Oberamtsbeschreibung von Besigheim S. 90).


  1. Litteratur: Klunzinger, Karl, Geschichte des Zabergäus und des jetzigen Oberamtes Brackenheim. Abth. I-IV. Stuttg. 1841–44. Ein auf umfangreichen Quellenstudien beruhendes, ausführliches Werk, bei welchem jedoch Übersichtlichkeit und bisweilen Schärfe der Kritik zu vermissen. – Derselbe, Erster–Siebenter Bericht über den Alterthumsverein im Zabergau 1841–1860. Stuttg. 1846–60. – S. auch Reyscher Sammlung altwürttembergischer Statutar-Rechte. Tübingen 1834 S. 508–553.
  2. Die genaueren Nachweise zum folgenden s. u. im topogr. Theil.
  3. Die in [ ] eingeschlossenen Orte gehören heutzutage nicht mehr zum Oberamte.
  4. Neipperg, Schloß und Dorf, waren übrigens würzburgische Lehen; s. topogr. Theil.
  5. Der Aufwiegler Anton Eisenhut, Pfaff in Weiler (Güglinger Amts), wurde in Eppingen enthauptet.
  6. Bis zum Jahr 1823, in welchem Jahre solches vom Staate nachgelassen wurde, gab die Gemeinde Stockheim jährlich 11/2 Pfund 6 Sch. 4 Pf. wegen der ausständigen im Bauernaufruhr verlorenen Zinsen.
  7. Die mit (†) bezeichneten Straßenzüge, Wohnorte u. s. w. sind von dem Verfasser, Finanzrath Paulus, selbst entdeckt und untersucht worden.
Berichtigungen
  1. Korrektur in Beschreibung des Oberamts Brackenheim S. 451: S. 157 lies Dillingen statt Dissingen.
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