« Kapitel A 4 Beschreibung des Oberamts Brackenheim Kapitel A 6 »
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V. Nahrungsstand.


1. Hauptnahrungsquellen.

Die Hauptnahrungsquellen sind Ackerbau, Weinbau, Obstbau und Viehzucht, während die Gewerbe, neben denen meist noch Landwirthschaft getrieben wird, sich meist nur auf die nöthigen Handwerker beschränken (s. hierüber den Abschnitt „Kunst und Gewerbefleiß“, sowie auch die Ortsbeschreibungen).

2. Vermögen.
A. Geldwerth des steuerbaren Grundeigenthums.

Derselbe berechnet sich nach den bei der provisorischen Steuerkataster-Aufnahme vom Jahr 1823 zu Grund gelegten Schätzungen des Reinertrags wie folgt:

Stand vom 1. Juli 1872 Kapitalwerth im
25fachen Betrag
Morgen Viertel Reinertrag
fl. kr. fl. kr.
Zelglich geb. Äcker 33.762 1/2 171.575 20 4.289.383 20
nicht zlgl. geb. Äcker 0/0
einmähdige Wiesen 98 20/0 236 57 5923 45
zweimähdige Wiesen 5165 30/0 33.942 25 848.560 25
Baumäcker, Küchengärten, Länder 328 31/2 3211 44 80.293 20
Gras- und Baumgärten, Baumwiesen 527 1/2 5069 43 126.742 55
Waldungen 14.528 20/0 13.977 27 349.436 15
Weiden mit bestimmter Fläche 788 11/2 154 7 3852 55
Schafweiden mit unbest. Fläche
bei geschätzten 10.276 St.
0/0 2553 24 63.835
Steinbrüche, Fischwasser, Lehmgruben 24 20/0 57 56 1448 20
Weinberge 5525 0/0 37.072 21 926.808 45
Zusammen       60.748 30/0 267.851 24 6.696.285
| Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz des Staates und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahr 1850 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:
Morgen Ruthen
Gemüse und Blumen 3/8 21,5
Gras- und Baumgärten 17/8 21,1
Länder 2/8 27,3
Hopfengärten 0/0
Flürlich gebaute Äcker ohne Bäume 30/0 6,1
Flürlich gebaute Äcker mit Bäumen 0/0 25,4
Willkürlich gebaute Äcker ohne Bäume 5/8 16,9
Willkürlich gebaute Äcker mit Bäumen 7/8 39,5
Zweimähdige Wiesen mit Obstbäumen 0/0
Zweimähdige Wiesen ohne Obstbäume 275/8 40,9
Einmähdige Wiesen ohne Obstbäume 0/0 12,0
Laubwaldungen 4380/0 4,3
Nadelwaldungen 0/0
Gemischte Waldungen 0/0
Weiden, blos mit Gras bewachsen 0/0
Öden 0/0
Steinbrüche 2/8 4,5
Seen und Weiher 0/0 27,4
Straßen und Wege 103/8 15,9
Zusammen       4837/8 22,8
B. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der neuesten Aufnahme des Viehstandes vom 10. Jan. 1873 und den früher dießfalls angenommenen Sätzen für den Werth der verschiedenen Viehgattungen beträgt der Werth der

Pferde von 3 Jahren und darüber 703 St. 801 St. à 50 fl. = 40.050 fl.
unter 3 Jahren 98 St.
Maulthiere, Maulesel, Esel 1 St. à 10 fl. = 10 fl.
Rindvieh und zwar: 12.565 St. à 25 fl. = 314.125 fl.
      Zuchtstiere 56 St.
      Ochsen und Stiere über 2 Jahren 987 St.
      Kühe und Kalbeln 6205 St.
      Schmalvieh u. Kälber 5317 St.
Schafe spanische 90 St. 7603 St. à 6 fl. = 45.618 fl.
Bastard 5266 St.
Landschafe 2257 St.
Schweine 4873 St. à 8 fl. = 38.984 fl.
Ziegen 634 St. à 5 fl. = 3170 fl.
Bienenstöcke 610 St. à 5 fl. = 3050 fl.
Zusammen       445.007 fl.
| Es beträgt hienach der Gesamtwerth des unbeweglichen Vermögens nach dem Steueranschlag und des Viehstandes
9.904.724 fl.

und zwar der Werth:

A. des steuerbaren Grundbesitzes 6.696.285 fl.
B. der steuerbaren Gebäude nach dem Gebäudekataster vom 1. Juli 1872 2.763.432 fl.
C. des Viehstandes 445.007 fl.
9.904.724 fl.
3. Wirthschaft.
A. Urproduktion (Landbau).
a) Gewinnung von Mineralien.
Die Gewinnung von Mineralien beschränkt sich auf den Abbau von Werk- und Bausteinen, Straßenmaterial, Gips, Lehm, Sand und Mergel; die Steinbrüche, Gipsgruben etc. nehmen nach dem Ergebniß der Landesvermessung 513/8 Morgen ein. Hauptmuschelkalk, welcher als Mauerstein, hauptsächlich aber als Straßenmaterial und zu Kalk verwendet wird, gewinnt man auf den Markungen: Hausen a. d. Z., Meimsheim und Hausen b. M. Der Lettenkohlensandstein, ein vortrefflicher Werk- und Baustein, wird nur bei Meimsheim in namhafter Ausdehnung abgebaut. Der als Bau- und Werkstein sehr gesuchte feinkörnige Keupersandstein wird auf folgenden Markungen abgebaut: Brackenheim, Cleebronn, Güglingen, Haberschlacht, Kleingartach, Leonbronn, Michelbach, Neipperg, Niederhofen, Nordheim, Ochsenberg, Pfaffenhofen, Schwaigern, Stethen, Stockheim und Weiler. Den weißen, grobkörnigen Keupersandstein, welcher gute Bau- und Werksteine, Stubensand und in einer harten Abänderung Straßenmaterial liefert, gewinnt man auf den Markungen: Ochsenbach, Spielberg und Zaberfeld. Gips wird auf den Markungen Dürrenzimmern und Stethen abgebaut. Jüngerer Kalktuff wurde früher bei Klingenberg gebrochen, daselbst gewinnt man auch Kies und Sand. Keupermergel wird zur Besserung leichter nicht gebundener Böden und namentlich der Weinberge an vielen Orten gegraben, ebenso Lehm für Ziegeleien etc. und Töpferthon gewinnt man auf den Markungen Güglingen, Häfnerhaslach, Hausen a. d. Z., Pfaffenhofen und Schwaigern (s. auch die Ortsbeschreibungen). Früher wurden| erfolglose Versuche auf Steinkohlen bei Klingenberg und auf Gold am Michaelsberg gemacht.
b) Pflanzenbau.
1. Verhältniß des Feldbaus im allgemeinen.

Nach den Ergebnissen der Landesvermessung beläuft sich die Grundfläche des Oberamtsbezirks auf 71.0246/8 Morgen. Betrachtet man Äcker, Gärten, Wiesen, Weinberge und Waldungen als gebautes, das Übrige aber als ungebautes Land, so sind nur 36427/8 Morgen der ganzen Fläche unkultivirt. Rechnet man dagegen die Waldungen zu der unkultivirten Fläche, so nimmt das nicht angebaute Land 23.9704/8 Morgen, oder 34 % des Areals ein.

Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Einwohner 3 Morgen, auf ein Pferd 89 Morgen, auf ein Stück Rindvieh 6 Morgen.

Das Verhältniß sämtlicher Kulturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

Gärten und Länder 1,00
Äcker 37,31
Wiesen 6,49
Weinberge 6,17
Waldungen 22,02

Von 100 Morgen der ganzen Grundfläche kommen also:

auf Gärten und Länder 1,3
Äcker 48,5
Wiesen 8,5
Weinberge 8,0
Waldungen 28,6

Der Rest von 36427/8 Morgen ist eingenommen:

durch das Areal der Ortschaften 3183/8 Morgen
durch Weiden 6323/8 Morgen
durch Öden 3283/8 Morgen
durch Steinbrüche, Thon- und andere Gruben 513/8 Morgen
durch Seen, Bäche und Gewässer 2044/8 Morgen
durch Straßen und Wege 21077/8 Morgen

Vertheilung und Grundeigenthum. Das Grundeigenthum war zur Zeit der Landesvermessung in 128.938 Parzellen vertheilt, wonach durchschnittlich 0,6 Morgen auf eine Parzelle kommen.

Die größte Markung hat Schwaigern, die kleinste Spielberg. Größere arrondirte Güter sind: die Staatsdomäne Bromberg, das zu Catharinen-Plaisir gehörige Gut, die K. Hofdomäne Kirchbachhof, das Gut Marienhof bei Schwaigern, das Rittergut Neipperg,| der Rodbachhof, das Rittergut Stocksberg und Wilhelmsthal bei Massenbach. – Auf den Markungen zerstreut liegende Güter von 50 bis 100 Morgen gehören nicht zu den Seltenheiten. Nach den württembergischen Jahrbüchern 1857, Heft I, Seite 98 waren im Jahr 1857 in dem Bezirk Grundeigenthümer von über 200 Morgen 6, von 100–200 Morgen 8, von 50–100 Morgen 43, von 30 bis 50 Morgen 142, von 10–30 Morgen 1156, von 5–10 Morgen 1449, von weniger als 5 Morgen 6858; im Ganzen 9662.

Von den vorhandenen 71.0246/8 Morgen besitzen der Staat 5120 Morgen oder 7,21 %, die Grundherrschaften 4073 Morgen oder 5,73 %, die Gemeinden 12.0362/8 Morgen oder 16,95 % und die Stiftungen 3497/8 Morgen oder 0,49 % der Gesamtfläche des Bezirks.

Anbau. Der landwirthschaftliche Betrieb steht mit geringen Ausnahmen im ganzen Bezirk auf einer blühenden Stufe, wozu, neben dem theilweise beispiellosen Fleiß und der Umsicht der Bewohner, die sehr günstigen klimatischen Verhältnisse und der meist fruchtbare Boden wesentlich beitragen. Einen sehr wohlthätigen Einfluß auf die Landwirthschaft übt der landwirthschaftliche Bezirksverein (s. unten) und das Beispiel der rationellen Bewirthschaftung der im Bezirke liegenden größeren geschlossenen Güter. Nachdem der einzelne Güterbesitzer längst kein Stückchen kulturfähigen Bodens mehr unbenützt liegen läßt, wird auch von Seiten der Gemeinden durch Überlassung von Allmandstücken an Gemeindeangehörige, oder durch Anpflanzung der Allmanden mit Obstbäumen manches Stück Land nutzbringender gemacht und auf diese Weise der einer Bearbeitung fähige Boden beinahe vollständig ausgebeutet.

Das für den Ackerbau benützte Land hat im allgemeinen eine flachwellige, ziemlich ebene, zuweilen etwas hügelige Lage, während die steileren Gehänge vorzugsweise dem Waldbau, die südlich geneigten aber dem Weinbau dienen. Die Thalebenen werden für den Wiesenbau benützt.

Das Erzeugniß an Getreidefrüchten ist von namhafter Bedeutung und erlaubt in sämtlichen Orten einen mehr oder weniger starken Verkauf nach außen; nur Ochsenbach muß neben einem unbedeutenden Verkauf noch Früchte zukaufen und Häfnerhaslach führt Mehl ein. Den bedeutendsten Verkauf nach außen haben die Orte: Brackenheim, Botenheim, Cleebronn, Güglingen, Hausen b. M., Hausen a. d. Z., Massenbach, Nordheim, Schwaigern und Stethen. Die Brach- und Handelsgewächse werden größtentheils in den Orten selbst verbraucht und nur einzelne Orte verkaufen Reps, Mohn, Cichorie, Zuckerrüben etc. Der Repsverkauf ist von einiger Bedeutung in Hausen b. M., in Leonbronn, in Ochsenberg (hauptsächlich auf dem Kirchbachhof) und auf den Rittergütern Neipperg und Stocksberg; Mohn verkaufen| die Orte: Hausen a. d. Z. gegen 300 Scheffel, Nordheim, Nordhausen, Schwaigern etwa 300 Scheffel, und Stethen. Cichorie wird am meisten verkauft in Botenheim, Cleebronn, Massenbach, Meimsheim, Nordheim und Stethen. Zuckerrüben verkaufen die Orte Cleebronn, Dürrenzimmern, Frauenzimmern, Klingenberg, Meimsheim, Nordheim und Pfaffenhofen. Hanf und Flachs wird für den eigenen Bedarf gebaut und nur Michelbach verkauft einiges von seinem Hanferzeugniß (s. auch die Ortsbeschreibungen).

Der Ertrag an Wiesenfutter wird in den meisten Orten selbst verbraucht; er reicht übrigens zur Erhaltung des nöthigen Viehstandes nicht hin, daher man auf den Anbau von Futterkräutern und Futtersurrogaten sehr bedacht ist. Von dem Wiesenfutter wird theilweise nach außen verkauft in den Orten: Güglingen, Haberschlacht, Häfnerhaslach, Leonbronn, Michelbach, Nordhausen, Ochsenbach, Pfaffenhofen, Spielberg, Weiler und Zaberfeld; letzterer Ort hat verhältnißmäßig den beträchtlichsten Futterverkauf. Mehrere Orte müssen noch Futter von außen beziehen.

Sämtliche Orte des Bezirks haben mehr oder weniger Obstbau, der in den meisten Orten in günstigen Jahrgängen theils einen mäßigen, theils beträchtlichen Verkauf nach außen zuläßt; namhaften Obstverkauf haben die Orte: Brackenheim, Botenheim, Güglingen, Meimsheim, Nordhausen, Nordheim, Ochsenbach, Pfaffenhofen, Spielberg und Zaberfeld.

Der Weinbau wird in sämtlichen Orten des Bezirks zum Theil sehr schwunghaft betrieben und in dieser Beziehung steht ihm nur noch der Oberamtsbezirk Besigheim, in dem ebenfalls in allen Orten Wein gebaut wird, zur Seite. Der Absatz der Weine geht hauptsächlich in den Schwarzwald, in das angrenzende Baden und in das Oberland; einzelne Orte verkaufen nur in die nächste Umgegend oder sie verbrauchen den erzeugten Wein im Ort selbst. Die bedeutenderen Weinorte sind: Brackenheim, Cleebronn, Dürrenzimmern, Haberschlacht, Hausen a. d. Z., Klingenberg, Meimsheim, Neipperg, Nordheim, Pfaffenhofen und Schwaigern.

Im ganzen Bezirk ist die Stallfütterung eingeführt und sogar der Herbstaustrieb nur in einzelnen Orten noch üblich. Zweckmäßige landwirthschaftliche Neuerungen, wie vortheilhaft angelegte Düngerstätten, verbesserte Ackergeräthe etc., haben durchgängig mehr oder weniger Eingang gefunden und sind in den meisten Orten allgemein geworden; von verbesserten Pflügen ist der Brabanterpflug überall eingeführt, überdies findet man allenthalben die Walze, die eiserne Egge und das einfache Joch mehr oder weniger im Gebrauch. Repssämaschinen befinden sich in Hausen b. M., Leonbronn, Massenbach, Neipperg (Schloßgut), Kirchbach und Ochsenberg; Dreschmaschinen in Hausen b. M., Leonbronn, Kirchbach und Schwaigern (Schloßgut).| Futterschneidmaschinen haben: Cleebronn, Kleingartach und Klingenberg. Die Getreideernte geschieht mit der Sichel und die Bespannung des Pflugs vorzugsweise mit Stieren oder Kühen, seltener mit Pferden.

Zur Bodenverbesserung verwendet man neben dem gewöhnlichen Stalldünger und dem Pferch Gips, Gipsmergel, Kompost, Asche, zuweilen Guano und besonders viel Jauche.

Werth und Ertrag. Der Werth des Bodens ist wie dessen Ertrag sehr verschieden; eine übersichtliche Zusammenstellung nach den Angaben der betreffenden Ortsvorstände über die Aussaat, den Ertrag und die dermaligen Preise der Güter liefert folgende Tabelle, in der auch die den Boden bedingenden Gebirgsarten im allgemeinen angegeben sind.

Der nach den Schätzungen für das Steuerprovisorium angegebene Reinertrag und der hienach berechnete Kapitalwerth der Bodenfläche des Bezirks steht schon oben bei der Berechnung des Vermögens.

2. Einzelne Kulturen.

a. Ackerbau. Derselbe wird nach dem Ergebniß der Landesvermessung auf 34.4474/8 Morgen getrieben, von welchen dem Staat 2737/8 Morgen, der Hofdomänenkammer 1951/8 Morgen, den Gutsherrschaften 9906/8 Morgen, den Gemeinden 3555/8 Morgen und den Stiftungen 1451/8 Morgen gehören.

Die Dreifelderwirthschaft mit vollständig oder beinahe ganz angeblümter Brache ist das vorherrschende Wirthschaftssystem; willkürlichen Anbau haben Klingenberg zum größten Theil, Ochsenberg zu 2/3, Botenheim und Cleebronn theilweise. Einige größere geschlossene Güter werden in mehreren Rotationen rationell bewirthschaftet. Den geringsten Bracheinbau haben die Orte Cleebronn, Eibensbach und Häfnerhaslach mit 3/4 der Brachfläche; die übrigen Orte haben vollständigen oder beinahe ganzen Bracheinbau.

Von den Cerealien kommen hauptsächlich Dinkel, Haber, Gerste, Weizen, Einkorn und Roggen zum Anbau. Mais bauen nebenbei die Orte Frauenzimmern, Hausen a. d. Z., Meimsheim, Schwaigern, Stethen und Weiler. Die Brache wird vorzugsweise eingebaut mit Kartoffeln, Futterkräutern, dreiblättrigem Klee, Luzerne, zuweilen auch Esparsette, Angersen und Wicken; seltener mit Kraut, Kohlraben, Erbsen, Linsen und weißen Rüben. Von Handelsgewächsen zieht man Hanf, etwas Flachs, Reps, Mohn, Zuckerrüben und Cichorie; in Pfaffenhofen auch Pfeffermünze. Den Hopfenbau treibt man in ganz mäßiger Ausdehnung in Pfaffenhofen und auf dem Kirchbachhof.

b. Der Gartenbau beschränkt sich mit wenig Ausnahmen auf das eigene Bedürfniß. Von größern Anlagen sind zu nennen die Schloßgärten in Schwaigern, Magenheim und Neipperg; überdieß haben mehrere Privaten in Brackenheim, Güglingen und Schwaigern|
Namen
der
Gemeinden.
Aussaat auf den Morgen Acker. Durchschnittlicher Ertrag eines Morgens Acker.
Din-
kel.
Ha-
ber.
Ger-
ste.
Wei-
zen.
Rog-
gen.
Ein-
korn.
Din-
kel.
Ha-
ber.
Ger-
ste.
Wei-
zen.
Rog-
gen.
Ein-
korn.
Sri. Sri. Sri. Sri. Sri. Sri. Sch. Sch. Sch. Sch. Sch. Sch.
Brackenheim 6 3 3 21/2 21/2 4 10 8 5 4 4 8
Botenheim 6 21/2 2 2 3 4 8 6 4 3 3 8
Cleebronn 71/4 31/2 3 21/2 21/4 4 8 7 6 4 31/2 6
Dürrenzimmern 8 3 3 3 3 4 9–12 4 4 3 3 8–9
Eibensbach 6 3 3 3 3 6 6 5 4 3 3 6
Frauenzimmern 7 3 3 3 3 4 6–7 6 4 21/2 3 6
Güglingen 7 3 3 3 3 6 9 7 4 3 4 8
Haberschlacht 6 4 3 3 3 41/2 8–9 8 5 4 4 9
Häfnerhaslach 6 4 3 7 3 4 7 7 4 4 7
Hausen b. M. 7 3 3 3 3 5 8–10 7 7 4–5 4–5 8–10
Hausen a. d. Z. 6 3 21/4 21/4 21/2 41/2 8–10 5–6 5 4 31/2 7
Kleingartach 6 4 3 3 3 4 8 6 4 3 3 8
Klingenberg 6 3 3 3 3 5 7–8 5 5 4 4 6
Leonbronn 7 3 3 3 3 4 8–10 6 5 4 4 5
Massenbach 6 3 3 3 10 7 5 3
Meimsheim 5–6 3 2–21/4 2 2 4–41/2 8–10 6–8 4–6 4–5 3–4 6–8
Michelbach 7 3 3 3 3 4–41/2 8–9 8 4 4 4 8
Neipperg 8 4 31/2 31/2 3 4 8 4 31/2 3 3 5
Niederhofen 8 4 3 41/2 8 6 5
Nordhausen 6 3 21/2 2 2 41/2 10 8 5 4 4 8
Nordheim 6 3 3 3 4 8–10 6 4–5 31/2 6–7
Ochsenbach 7 4 21/2 21/2 8 6 5 3
Ochsenberg 8 3 3 21/2 3 6 4 4 3 31/2
Pfaffenhofen 7 4 3 3 3 6 8 6 4 4 4 8
Schwaigern 6 3 3 3 3 4 8 7 5 3 3 5
Spielberg 7–8 4 3 6 9 6 5 6
Stethen 6 3 21/2 21/2 4 9 7 6 41/2 7
Stockheim 7 4 31/2 3 31/2 5 8–10 8 4–6 4–5 3–4 7
Weiler 7–8 4–5 3 3–4 3 5 6–7 6 4 3 4 5
Zaberfeld 7 4 3 3 3 6–7 5 4 4 31/2
1 Simri = 22,1533 Liter, 1 Scheffel = 1,77226 Hektoliter,|
Namen
der
Gemeinden.
Preise eines
Morgens Acker.
Durchschn.
Ertrag eines
Morgens Wiese.
Preise eines
Morgens Wiese.
Weinbau. Preise eines
Morgens Weinberg.
Gebirgsarten.
Höch-
ster.
Mitt-
lerer.
Ge-
ring-
ster.
Heu. Öhmd. Höch-
ster.
Mitt-
lerer.
Ge-
ring-
ster.
Stöcke
kommen
auf den
Morgen.
Höchster
Ertrag
eines
Morgens.
Höch-
ster
Mitt-
lerer.
Ge-
ring-
ster.
fl. fl. fl. Ctr. Ctr. fl. fl. fl. E. fl. fl. fl.
Brackenheim 1500 600 200 24 12 800 500 200 2800 10 1200 700 300 Gipsmergel, Keuperwerkstein u. Lehm.
Botenheim 1200 700 500 24 12 1000 700 500 2800 12 1200 800 600 Gipsmergel u. Lehm.
Cleebronn 1000 500 100 20 10 1000 600 200 2800 14 1600 800 400 Gipsmergel, Keuperwerkstein u. Lehm.
Dürrenzimmern 1200 600 150 20 10 1200 600 200 2600 4 1200 600 200 Gipsmergel u. Lehm.
Eibensbach 400 250 100 20 8 400 300 200 2900 6 500 300 150 Gipsmergel u. Lehm.
Frauenzimmern 500 300 100 24 10–12 700 300 150 2400 5 600 500 400 Gipsmergel, Keuperwerkstein u. Lehm.
Güglingen 800 400 100 20 10 800 500 300 3000 5 800 500 200 Gipsmergel, Keuperwerkstein u. Lehm.
Haberschlacht 750 500 175 25 12 550 400 250 2400 12 900 600 350 Gipsmergel und Keuperwerkstein.
Häfnerhaslach 800 400 100 15–20 8–10 600 300 100 3000 6 500 300 200 Mittlerer Keupermergel u. Stubensandst.
Hausen b. M. 800 600 300 25–30 12–15 1000 800 600 3000 8 1000 800 600 Lettenkohlengruppe u. Lehm.
Hausen a. d. Z. 1000 700 400 25 12 1000 800 500 2800 12 1500 1000 400 Gipsmrgl., Lettenkohlengruppe u. Lehm.
Kleingartach 800 600 150 20 10 800 600 200 2400 7 800 500 300 Gipsmergel, Keuperwerkst., etwas Lehm.
Klingenberg 800 600 400 10 2–5 600 550 500 2400 6 1500 1200 1000 Muschelkalk, Lettenkohlengr. u. Lehm.
Leonbronn 400 190 100 25 10 400 200 115 2400 6 400 250 200 Keuperwerkst., mittl. Kpmrgl. u. etw. Lehm.
Massenbach 800 500 180 25 10 600 380 200 3000 4 wird nicht verkauft. Lettenkohlengruppe u. Lehm.
Meimsheim 800 600 250 18 8 800 600 300 2800 8 800 500 300 Muschlk., Lettenkhlgr., Gipsmergel u. Lehm.
Michelbach 500 350 160 20 12 600 400 300 2800 10 600 400 300 Gipsmergel, Keuperwerkstein u. Lehm.
Neipperg 1000 600 200 15–20 5–10 800 600 400 2800 6 1300 1000 800 Gpsmrgl., Keuperwkst. und etwas Lehm.
Niederhofen 600 200 15 24 12 420 300 80 3000 3 400 250 150 Gipsmergel, Keuperwerkst. u. etwas Lehm.
Nordhausen 700 400 100 25–30 12–15 600 400 200 2800 10 800 600 200 Gipsmergel u. Lehm.
Nordheim 800 400 100 20 10 700 400 175 2800 8 1600 800 500 Lettenkohlengr., Gipsmergel und Lehm.
Ochsenbach 1000 700 300 20 10 800 600 400 2700 6 500 350 150 Gpsmrgl., Keuperwkst. u. mittl. Keupermrgl.
Ochsenberg 400 250 200 15 8 400 250 150 2600 4 300 250 200 Keuperwerkstein und etwas Lehm.
Pfaffenhofen 600 300 100 20 10 600 400 200 2400 6 800 400 200 Gipsmergel, Keuperwerkstein und Lehm.
Schwaigern 800 400 80 30 15 1000 500 200 2500 8 1200 600 300 Lettenkhlngr., Gipsm., Keuperwkst. u. Lehm.
Spielberg 800 400 200 24 12 600 400 300 2500 8 600 400 300 Keuperwerkstein und mittl. Keupermergel.
Stethen 1000 700 240 30 15 850 600 400 2800 9 800 600 400 Gipsmergel und Keuperwerkstein.
Stockheim 800 500 200 20 12 500 300 200 2400 6 1200 800 600 Gipsmergel, Keuperwerkst. u. etw. Lehm.
Weiler 800 400 100 22–24 10 500 300 200 2800 6 600 400 200 Gipsmergel, Keuperwkst. u. m. Keupmrgl.
Zaberfeld 800 600 200 24 12 600 400 200 2000 8 500 250 200 Gipsmergl., Keupwkst. u. mittl. Keupermrgl.

1 Centner = 50 Kilogramm, 1 Eimer = 2,672 Hektoliter.

| kleinere, theilweise zum Vergnügen angelegte Gärten. Die Gemüse- und Blumengärten nehmen samt den Gartenanlagen und Ländern im Bezirk 5253/8 Morgen ein, wobei jedoch die Gras- und Baumgärten mit 3977/8 Morgen nicht gerechnet sind.

c. Wiesenbau. Nach den Ergebnissen der Landesvermessung besitzt der Bezirk 57031/8 Morgen zweimähdige und 2877/8 Morgen einmähdige, zusammen 5991 Morgen Wiesen, von denen dem Staat 1917/8 Morgen, der Hofdomänenkammer 1062/8 Morgen, den Grundherrschaften 2385/8 Morgen, den Gemeinden 2381/8 Morgen und den Stiftungen 592/8 Morgen gehören. Die Wiesen, von denen einzelne einen dritten Schnitt erlauben, liefern größtentheils ein gutes nahrhaftes Futter; an mehreren, jedoch nicht ausgedehnten Stellen wird auch minder gutes, saures Futter erzeugt. Die Wiesen können in einigen Orten bewässert werden; die bedeutendsten Wässerungseinrichtungen haben Brackenheim mit 100 Morgen, Schwaigern mit 90 Morgen, Spielberg mit 70 Morgen, Cleebronn mit 60 Morgen, Hausen a. d. Z. mit 50 Morgen und außer diesen haben noch Wässerungen in geringerer Ausdehnung die Orte Dürrenzimmern, Haberschlacht, Meimsheim, Neipperg und Weiler.

d. Der Weinbau wird nach den Ergebnissen der Landesvermessung auf 55783/8 Morgen getrieben; hievon gehören dem Staat 57/8 Morgen, den Grundherrschaften 503/8 Morgen, den Gemeinden 47/8 Morgen. Den ausgedehntesten Weinbau haben Brackenheim, Cleebronn und Nordheim, den geringsten Leonbronn, Massenbach und Ochsenberg. Die Bauart ist mit ganz geringen Ausnahmen der im Unterland übliche Pfahlbau; die Reben, von denen man 2400 bis 3000 Stöcke auf den Morgen pflanzt, werden größtentheils, namentlich in den niederen Lagen, den Winter über bezogen. Von den Rebsorten kommen vorzugsweise zum Anbau Drollinger, Elbinge, Silvaner und Rißlinge, weniger Klevner, Gutedel und in neuerer Zeit auch Portugieser und Lemberger. Die Güte der erzeugten Weine ist ziemlich verschieden und steigert sich von mittelmäßigen bis zu sehr guten Erzeugnissen; die besten Weine haben die Orte Brackenheim, Botenheim, Cleebronn, Dürrenzimmern, Güglingen, Haberschlacht, Neipperg, Nordheim, Pfaffenhofen, Schwaigern, Stethen und Stockheim. Auch die Preise der Weine sind verschieden und haben sich in den letzten 10 Jahren von 16–130 fl. bewegt; die höchsten Preise erzielten Brackenheim, Botenheim, Cleebronn, Dürrenzimmern, Güglingen, Nordheim, Schwaigern, Stethen und Stockheim.

Nach amtlichen Akten betrug im Bezirk das Weinerzeugniß:

in den Jahren Eimer. Preise für den Eimer.
1862 12.481 41–053 fl.
1863 11.190 30–091 fl.
1864 ,04640 20–100 fl.
|
in den Jahren Eimer. Preise für den Eimer.
1865 ,04372 55–130 fl.
1866 ,04444 32–086 fl.
1867 13.536 16–096 fl.
1868 21.384 22–106 fl.
1869 ,09973 33–065 fl.
1870 13.775 19–060 fl.
1871 ,05811 32–060 fl.
1872 ,08578 39–087 fl.

Über die früheren Weinpreise s. Klunzinger Geschichte des Zabergäus S. 78 ff., von denen wir hier einzelne Beispiele im Auszug geben: der Eimer kostete im Jahr 1474 1 fl. 11 kr., i. J. 1484 22 kr., i. J. 1488 3 fl. 13 kr., i. J. 1489 4 fl. 7 kr., i. J. 1499 1 fl. 1 kr., i. J. 1503 54 kr., i. J. 1517 6 fl. 47 kr., i. J. 1528 1 fl. 22 kr., i. J. 1544 5 fl. 44 kr., i. J. 1553 1 fl. 50 kr., i. J. 1573 7 fl. 30 kr., i. J. 1589 20 fl. 20 kr., i. J. 1605 4 fl. 30 kr., i. J. 1626 16 fl., i. J. 1631 4 fl., i. J. 1650 20 fl., i. J. 1672 4 fl. 30 kr., i. J. 1689 13 fl. 20 kr., i. J. 1700 12 fl. 30 kr., i. J. 1713 5 fl. 20 kr., i. J. 1730 3 fl. 50 kr., i. J. 1741 14 fl., i. J. 1754 8 fl., i. J. 1764 24 fl., i. J. 1785 11 fl., i. J. 1797 59 fl., i. J. 1800 16 fl., i. J. 1806 38 fl., i. J. 1811 30–40 fl., i. J. 1815 60–72 fl., i. J. 1820 16 fl., i. J. 1828 7 fl., i. J. 1834 28–40 fl., i. J. 1837 8 fl. 30 kr. – 14 fl., 1841 20–27 fl.

Als Nebennutzungen werden in den Weinbergen zuweilen junge Obstbäume gezogen.

e. Die Obstzucht wird in sämtlichen Orten des Bezirks mehr oder weniger betrieben und ist im allgemeinen gerade nicht besonders ausgedehnt, jedoch in gutem Zustande und stets im Zunehmen begriffen; außer den um die Ortschaften gelegenen und auf den Markungen zerstreut liegenden Baumgütern sind auch die bedeutenderen Straßen mit Obstbäumen besetzt und überdieß haben in neuerer Zeit einzelne Gemeinden einen Theil ihrer Allmanden mit Obstbäumen auspflanzen lassen. Die verhältnißmäßig besseren Obstorte sind: Brackenheim, Botenheim, Cleebronn, Eibensbach, Güglingen, Nordhausen, Nordheim, Ochsenbach, Spielberg, Weiler und Zaberfeld. Man pflanzt neben verschiedenen Tafelobstsorten vorzugsweise spät blühende Mostsorten und zwar von Äpfeln sehr viel Luiken, Knollenäpfel, Fleiner, Schreineräpfel, Goldparmäne, Reinetten etc., von Birnen Knausbirnen, Bratbirnen, Palmischbirnen, Pomeranzenbirnen, Zitterbirnen, Wöhrlesbirnen etc. Von Steinobst hauptsächlich Zwetschgen, weniger Kirschen; in den Weinbergen werden zuweilen Pfirsiche, Aprikosen und Mandeln mit gutem Erfolg gepflegt. Das Obst wird großentheils für den eigenen Bedarf| gemostet oder gedörrt, doch auch in günstigen Jahrgängen nach außen verkauft; letzteres geschieht in namhafter Ausdehnung in den Orten: Brackenheim, Botenheim, Eibensbach, Güglingen, Haberschlacht, Meimsheim, Nordhausen, Nordheim, Ochsenbach, Pfaffenhofen, Spielberg und Zaberfeld (s. auch die Ortsbeschreibungen). Die Jungstämme werden größtentheils in den Weinbergen und vorhandenen Baumschulen selbst nachgezogen, theilweise auch aus der Umgegend bezogen. Baumschulen, welche entweder Eigenthum der Gemeinden oder von Privaten sind, haben die Orte: Brackenheim, Botenheim, Güglingen, Haberschlacht, Hausen b. M., Hausen a. d. Z., Kleingartach, Leonbronn, Massenbach, Niederhofen, Nordheim, Ochsenbach, Schwaigern, Spielberg, Stethen, Weiler und Zaberfeld. Zur Überwachung und Fürsorge der Obstbaumzucht haben folgende Gemeinden besondere Baumwarte aufgestellt: Frauenzimmern, Güglingen, Hausen b. M., Kleingartach, Massenbach, Meimsheim, Niederhofen, Nordheim, Ochsenbach, Ochsenberg, Pfaffenhofen, Schwaigern, Spielberg, Weiler und Zaberfeld.

f. Waldbau.[1] Wie oben aus den unter „b) Pflanzenbau“ angegebenen Verhältnissen sämtlicher Kulturarten hervorgeht, nimmt der Waldbau im Oberamtsbezirk eine nicht unbedeutende Fläche, nämlich 28 % der Gesamtfläche des Bezirks (im Durchschnitt des ganzen Landes: Waldfläche 30,38 % der Gesamtfläche) ein, so daß auf einen Einwohner 0,85 Morgen kommen.

In der Hauptsache wird der Waldbau nur da betrieben, wo eine andere Kulturart kaum mehr am Platze ist, und man darf behaupten, daß der 20.0965/8 Morgen = 6334,05 Hektar betragende Waldboden, wenn wir etwa 1000 Morgen Feldhölzer und nieder gelegene Bodenpartien ausnehmen, als unbedingter Waldboden anzusprechen ist.

Am waldreichsten ist der westliche Theil des Bezirks, wogegen der nördliche und nordöstliche Theil desselben nur wenig Wald enthält.

Von der Gesamtwaldfläche sind 16.316 Morg. = 5142,36 Hekt. mit Laubholz, 27645/8 Morg. = 871,25 Hekt. mit Nadelholz, 562 Morg. = 177,23 Hekt. mit Laub- und Nadelholz gemischt bestockt. Nicht angebaut sind 454 Morg. = 143,21 Hekt. (Wege und andere nicht produktionsfähige Flächen).

Dem Staat gehören 44054/8 Morg. = 1388,54 Hekt., der Hofdomänenkammer 28794/8 Morg. = 907,54 Hekt., den Gutsherrschaften (Standesherrschaft v. Neipperg und Gutsherrschaft v. Massenbach) 27657/8 Morg. = 871,77 Hekt., den Gemeinden (und Stiftungen) 92882/8 Morg. = 2927,44 Hekt., den Privaten 7574/8 Morg. = 238,73 Hekt.

| Sämtliche Waldungen gehören in den Forstamtsbezirk Bönnigheim und zwar in die Reviere Cleebronn mit den waldbesitzenden Gemeinden Cleebronn, Eibensbach, Ochsenbach und Spielberg; Derdingen mit den waldbesitzenden Gemeinden Häfnerhaslach, Leonbronn, Ochsenberg und Zaberfeld; und Güglingen, welchem die Gemeinden Brackenheim (Stadt und Stiftung), Dürrenzimmern, Güglingen, Hausen b. M., Hausen a. Z., Haberschlacht, Kleingartach, Massenbach, Michelbach, Neipperg, Nordhausen, Nordheim, Pfaffenhofen, Stethen, Stockheim und Weiler zugetheilt sind. Im Revier Cleebronn ist es die Gemeinde Ochsenbach, welche verhältnißmäßig am meisten Wald besitzt 760 Morg., im Revier Derdingen die Gemeinde Häfnerhaslach 1148 Morg. und im Revier Güglingen die Stadtgemeinde Kleingartach 11687/8 Morg.

Die Waldungen, welche beinahe ganz auf dem Strom- und Heuchelberg mit ihren Ausläufern stocken, und zwar zum größern Theil auf ersterem, bilden mit Ausnahme einiger im Norden gelegenen Gemeindewaldparzellen in der Hauptsache zusammenhängende Komplexe. Ihre durchschnittliche Höhe beträgt auf dem Stromberg etwa 1200′ (höchster Punkt 1657′ Steinehau-Scheiterhäule), auf dem Heuchelberg liegen sie im allgemeinen niedriger und steigen im Norden des Bezirks, jedoch nur vereinzelt, ganz in das Thal herab. Etwa der fünfte Theil sämtlicher Waldungen liegt auf den Plateaus des Strom- und Heuchelbergs, von welchem sie gegen Norden, mit Abweichungen nach Ost und West, von vielen Thälern und Klingen durchschnitten, in theils sanfter, theils stärkerer Neigung gegen das Thal abfallen.

Die Gebirgsformation, auf welcher die Waldungen stocken, ist der Keuper und es lassen sich auf dem Stromberg alle Glieder desselben vom bindenden Thon der oft versumpften Thäler, zum lehmigen Sand, magern bunten Mergel, feinkörnigen Werk-, bis zum grobkörnigen Stubensandstein und den Knollenmergeln, welch letztere hauptsächlich auf dem Rücken des Strombergs lagern, in raschem Wechsel und oft hart neben einander nachweisen, während auf dem Heuchelberg nur die untern Glieder der Formation, Gipsmergel und Schilfsandstein (Werkstein) vertreten sind.

Was nun die Zersetzungsprodukte dieser Formation (den Boden) betrifft, so sind dieselben mit Ausnahme des weißen Stubensandsteins, bei hinreichendem Bestandesschluß und Erhaltung der Bodendecke dem Holzwuchs zum großen Theil günstig. Fehlen aber diese beiden Faktoren, so wird ihr Verhalten als Waldboden ein ganz ungünstiges, was besonders stark auf dem Plateau und den südlichen und westlichen Hängen des Strombergs hervortritt.

Außer dem Keuper tritt im Norden des Bezirks, in Gemeindewaldungen und einigen Abtheilungen der Staatswaldungen des Reviers| Güglingen der Diluviallehm auf, dessen Verhalten gegen den Holzwuchs ein sehr günstiges ist.

Die Waldungen bestehen größtentheils aus Laubhölzern, in welchen die Glattbuche in Untermischung mit der Eiche in den Staatswaldungen der Reviere Cleebronn und Derdingen, in andern Theilen, zumal in den Waldungen der Gemeinden, die Eiche in Untermischung mit der Rauhbuche vorherrscht. Zu diesen Holzarten gesellen sich noch die Esche, Birke, Elzbeere und Erle und untergeordnet die Aspe, Sahlweide, Linde, Ahorn, Haselnuß, Sperberbaum und Wildkirsche.

Von den Nadelhölzern ist die Forche am häufigsten. Sie ist schon in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in der Nähe der Ortschaften angebaut worden, weil hier die Waldungen zuerst und am häufigsten durch das Laubrechen stärker mitgenommen wurden und das Bedürfniß einer Verbesserung des Bodens am nächsten lag.

Diese Erscheinung entgeht dem aufmerksamen Beobachter nicht, wenn er von Westen her kommend die Oberamtsgrenze betritt und durch das Zaberthal wandert. Mit der fortschreitenden Abnahme der Bodenkraft durch den Entzug der Laubdecke hat das Laubholz auch in größerer Ausdehnung an allen trockenen Hängen, wo die Heide und die Heidelbeere den Bodenüberzug bilden, dem Nadelholz und vor allen andern Nadelholzarten der Forche weichen müssen.

Die Fichte findet sich angepflanzt in den wenigen, feuchten Lagen. Sie gedeiht in dem mehr trockenen, als feuchten Klima des Bezirks offenbar weniger gut, trägt frühzeitig Zapfen, leidet in der Jugend durch das Erfrieren der jüngsten, im Frühjahr etwas bald hervorbrechenden Triebe und wird in keinem Fall so vollholzig als anderwärts.

Die Lärche findet sich am ausgedehntesten angebaut in den Gräflich v. Neipperg’schen Waldungen auf dem Plateau des Heuchelbergs. Die Weißtanne kommt vor, aber nicht häufig, an einigen nördlichen und nordwestlichen Einhängen des Strombergs (Staatswald) und zeigt hier ein erfreuliches Wachsthum.

Das Klima ist mild und im allgemeinen dem Holzwuchs günstig. Schnee- und Eisdruck verursachen bisweilen Schaden, jedoch stets nur in geringer Ausdehnung; auch Windwürfe kommen selten vor, so daß selbst der bedeutende Schneedruck im Winter 1868 und der Sturm im Oktober 1870 einen nennenswerthen Schaden kaum anrichteten.

Schädliche Frühfröste sind verhältnißmäßig selten, häufiger Spätfröste, was hauptsächlich daher kommt, daß die Vegetation sehr frühe erwacht. Der von Insekten angerichtete Schaden ist im allgemeinen nicht bedeutend. Schädlicher treten nur auf die Larven des Maikäfers, zumal in Pflanzschulen und im gebauten Land, und die Maikäfer selbst, besonders am Waldtrauf. Von minder schädlichen| Insekten ist in den Laubholzbeständen der Eichenwickler (Phalaena tortrix viridana) und die Processionsraupe (Phalaena bombyx processionea) und in den Nadelholzkulturen die Afterraupe der Kiefernblattwespe (Tenthredo pini) zu erwähnen. Außerdem ist hier noch anzuführen, daß in manchen Jahren die Mäuse junge Pflanzen, namentlich die Hainbuche, aber auch die Jungwüchse der Glattbuche und die Eiche nicht nur am Waldtrauf, sondern auch hin und wieder bis in das Innere der Waldungen beschädigen.

Der Zustand der Waldungen ist sehr verschieden und wechselt gar häufig nach der Beschaffenheit des Bodens und der Lage, was sich bei dem Vorherrschen des Keupers mit seinen langgestreckten Bergrücken, schmalen Plateaus, tief ausgewaschenen Thälern und Klingen in dem weitaus größten Theil des Waldbezirks leicht erklären läßt; ebenso folgt aus dieser Gebirgsformation, daß der Waldzustand in der Hauptsache nur ein mittelmäßiger und geringer sein kann. Wenn man die einzelnen hauptsächlich vorkommenden Glieder dieser Formation, nämlich die untern Gipsmergel, den Schilfsandstein, die mittleren und bunten, Kieselsandstein führenden Mergel und auf dem Plateau des Strombergs den Stubensandstein und Knollenmergel, sowie die meist steilen Hänge in Betracht zieht und bedenkt, daß es sich um einen meist flachgründigen, wenig frischen und ebensowenig mineralisch kräftigen lehmigen Sand- bis sandigen Lehmboden handelt, der bei dem geringen Grade humoser Beimischung den Holzpflanzen nur kümmerliche Nahrung bietet und nur in Klingen und Mulden, welche die sonst trockenen Hänge durchfurchen, ein etwas frischer und tiefgründiger wird; wenn man ferner beachtet, daß nur der nördliche Theil des Bezirks Diluvialboden enthält, hier aber die Waldungen die geringste Ausdehnung haben, so wird man eine günstigere Schilderung des Waldzustandes im Ganzen nicht erwarten dürfen. Ganz abgesehen von dem Hauptübelstande, daß der an sich meist unkräftige Boden nur durch Belassung seiner Decke, des Waldlaubs, leistungsfähig ist, wird gerade fast allenthalben dieses Laub ohne Ausscheidung der geringern Bodenpartien von den mehr oder weniger Waldstreubedürftigen weggerecht, so daß der Boden immer mehr verarmt und sich diese Beraubung desselben in einem äußerst dürftigen Holzwuchs äußert; und das ist der Fall, sowohl in den Staatswaldungen als auch in den Gemeindewaldungen. Auf den erstern haften Laubstreurechte und war bisher der Begehr der Waldstreu außer den berechtigten auch von nicht berechtigten Gemeinden ein so starker, daß der Verwaltung die Abwehr äußerst schwer wurde.

Dieser Übelstand soll jetzt durch Ablösung der auf den Waldungen ruhenden Streugerechtigkeiten beseitigt werden. In den Gemeindewaldungen ist die Bodenkraft durch das anhaltende Laubstreurechen ebenso empfindlich geschwächt und äußern sich die nachtheiligen| Folgen in dem Waldzustand in demselben Maß. Hier soll dem Fortschreiten des Übels durch Aufstellung und strenge Einhaltung von Waldstreunutzungsplanen, durch Abschaffung der unentgeltlichen Waldstreubezüge, durch Beseitigung des Ausgebens von sogenannten Waldstreustückchen an die Gemeindegenossen, durch Einführung des Verkaufs der Waldstreu im Aufstreich, nachdem dieselbe auf Kosten der Gemeindeverwaltung durch eine beschränkte Anzahl von Waldarbeitern nur da gesammelt und in geordnete Schichtmaße gebracht worden ist, wo der Waldstreunutzungsplan eine derartige Nutzung zur Noth noch für zulässig erachtet und ein dringendes Bedürfniß zur Aushilfe wirklich vorhanden ist, Einhalt gethan werden.

Außer Zweifel stehen die hofkammerlichen Waldungen, welche von dem leidigen Laubstreurechen mehr verschont geblieben sind, weil mit keinem berechtigten Herkommen belastet, in einem bessern Zustand als die Waldungen des Staats, in welchen besonders die Buchenbestände, soweit sie noch nicht in Nadelholz und in Laub- und Nadelholz gemischt, umgewandelt sind, an Zopftrockniß leiden. In den hofkammerlichen Waldungen – Baiselberg – findet man noch schöne Buchenbestände.

Wenden wir den Blick hinweg von der hier erwähnten großen Schattenseite der Waldwirthschaft und der ältern Bestände unseres Bezirks, so dürfen wir hoffen, daß die jüngern Bestände und Schläge einer bessern Zukunft entgegengehen und müssen anerkennen, daß für die Emporbringung der Waldungen mittelst geregelter Bewirthschaftung und künstlicher Nachhilfe nichts versäumt wird. So wurden viele in Folge übermäßiger Streunutzung heruntergekommene Waldtheile und Schläge mittelst Saat oder Pflanzung in bessern Bestand gebracht, auch kleinere aus verschiedenen Veranlassungen entstandene Lücken mit entsprechenden Holzarten ausgepflanzt. Die hiezu nöthigen Pflanzen werden entweder aus verjüngten Schlägen mit Ballen, oder aus eigens dazu angelegten Pflanzschulen, deren 28 im Bezirk angelegt sind, bezogen. Von der Staatsforstverwaltung werden überdieß an Privaten und Gemeinden mit kleinerem Waldbesitz verkäufliche Holzpflanzen zu ermäßigten Preisen in erster Linie abgegeben.

Wie von den verschiedenen Verwaltungen, und es sind auch die Gemeindeverwaltungen in der Mehrzahl nicht auszunehmen, – für gute Bestockung in den Schlägen meist mit regem Eifer Sorge getragen wird, so verdient auch hinsichtlich der Boden- und Bestandespflege manche Leistung Anerkennung und insbesondere auch das Bestreben Erwähnung, versumpfte Plätze in den Waldungen nicht bloß zu entwässern, sondern das überflüssige Wasser durch besondere Vorrichtungen zur Waldbodenbewässerung wirthschaftlich zu verwenden, und trockenen Bodenpartien zuzuleiten.

In den Staatswaldungen ist zwar der Hochwaldbetrieb der| vorherrschende, die Überführung der lange Zeit im Mittelwaldbetrieb gestandenen Staatswaldflächen wird in Ermanglung tauglicher Samenbäume mehr durch künstliche Kultur vollzogen und zugleich das Hauptaugenmerk auf die Erziehung von gemischten Laub- und Nadelholzbeständen gerichtet.

So weit es die Bodenverhältnisse zulassen, wird, was die Wahl der einzelnen Holzarten betrifft, auf Anzucht und Erhaltung der auf dem ganzen Strom- und Heuchelberg vorkommenden Eiche und der den Boden verbessernden Buche Bedacht genommen und der Behandlung der gemischten Laub- und Nadelholzbestände bis zur Verjüngung eine solche Richtung gegeben, daß die Eiche wenigstens 25 % der Bestandesmasse in dem die Grundlage bildenden Buchenbestand einnimmt. Übrigens ist die Zeit vorüber, daß die Buche mit aller Gewalt und mit den größten Opfern an Geld und Zeit erhalten wird. Nur auf den bessern Partieen, – und leider nehmen diese eine mäßige Ausdehnung im Bezirk ein – wird sie in Untermischung mit der Eiche erzogen, auf den durch Streurechen entkräfteten Böden aber muß sie der Kiefer den Platz räumen. Solche Böden finden sich besonders auf den trockenen Bergrücken des Strom- und Heuchelbergs und hier zeigt schon der mit Heide und Heidelbeere überzogene Boden, was zu thun ist. In dem Anbau der Forche erblickt man hierorts das geeignetste und leichteste Mittel, mit der Zeit, wenn sich der Boden gebessert hat, wieder in Laubholzhochwald oder auch in den Eichenschälwald überzugehen. Fälle, in welchen sich in 50–70jährigen Forchenbeständen die Eiche ohne Zuthun des Menschen vollständig angesiedelt hat und nur der Aushieb der Forchen erfolgen darf, um einen jungen Eichwald wieder zu haben, lassen sich mehrere nachweisen. Das Klima ist ganz für die Eiche, welcher die längere Vegetationszeit des Sommers so zuträglich ist. Es ist nur zu bedauern, daß das Verhalten des Bodens nicht ebenso die Erziehung der Eiche zu einem werthvollen Nutzholzstamm begünstigt. Dies ist nur in den nördlichen und nordwestlichen Waldtheilen des Bezirks der Fall.

Was die weitere Behandlung der Hochwaldungen betrifft, so werden zum Schutz derjenigen Holzarten, welche den künftigen maßgebenden Holzbestand bilden sollen, frühzeitig Reinigungshiebe eingelegt und dabei wird das verdämmende Holz soweit herausgenommen, als es mit Rücksicht auf die zu begünstigenden Holzarten sowohl, als auf Bodenschutz nöthig ist. Zu weiterer Pflege des Bestands und namentlich zu Herausnahme des unterdrückten Holzes werden wiederholt, mindestens alle 10 Jahre, Durchforstungen eingelegt, welche aber zu Erhaltung des Bestandesschlusses immer nur mit großer Vorsicht ausgeführt werden dürfen. Hiebei werden auch die – einen zweiten Umtrieb übergehaltenen Eichen – so weit nöthig mittelst Anwendung| der Baumsäge sorgfältig unter Beobachtung der Regel, dem Stamme nur die untersten Äste auf ganz kurzen Abstand wegzunehmen und sich möglichst auf ungesundes Astwerk zu beschränken, aufgeastet. Überhaupt werden die für die Unterlandsforste bestehenden Wirthschaftsregeln mit Sorgfalt in Anwendung gebracht. (Amtsblatt der K. württ. Oberfinanzkammer, Domänendirektion und Forstdirektion 1865, auch in besondern Abdrücken bekannt gemacht).

In den Mittelwaldungen erfolgt die Schlagstellung, so weit es angeht, nach den Regeln des Mittelwaldbetriebs und wird diese gewöhnlich auf einmal vollzogen. Doch finden hin und wieder beim Vorhandensein von Buchenoberständern auch Nachhiebe statt. Bei der Auswahl des Oberholzes ist es Regel, das kurzschäftige Oberholz, auch wenn es in Eichen besteht, nicht zu schonen, dagegen da, wo werthvolles Oberholz erzogen werden kann, wo der Boden frischer und tiefgründiger ist, von einer gleichmäßigen Vertheilung des Oberholzes über die ganze Schlagfläche nach Schulregeln gänzlich abzusehen. Wie der Boden in unserem Bezirk so häufig und auffallend in seiner Güte wechselt, ebenso verhält es sich mit dem mehr oder weniger starken Überhalt von Faßraiteln, Oberständern und Oberbäumen auf ein und derselben Schlagfläche, so daß die Überschirmung durch das Oberholz auf einigen Morgen = 0, auf einigen andern Morgen = 0,125, auf wieder andern = 0,25 dieser Fläche betragen und bis zu 0,5 und noch höher ansteigen kann, je nachdem die Örtlichkeit zur Oberholzzucht, zur Erziehung langschäftiger Hölzer (Eichen) weniger oder mehr geeignet ist. – Da der kräftige Wiederausschlag des Unterholzes wesentlich durch einen gut geführten, scharfen, glatten Hieb der Stöcke bedingt ist, und sich hiezu das im Odenwald eingeführte sogenannte Eberbacher Beil ganz besonders gut eignet, so ist die Einführung desselben bei den Holzhauern in Gemeindeausschlagwaldungen empfohlen worden und von den Holzhauern in mehreren Gemeinden bereits eingeführt, wie beim Staat.

Das eichene Unterholz und ein Theil des schwächern Oberholzes wird geschält und das Rindenerzeugniß von den Gemeinden und vom Staat, sowie von der Hofdomänenkammer und der Standesherrschaft Neipperg, bei der Eichenrindenversteigerung in Heilbronn nach den für diese bestehenden allgemeinen Bestimmungen verkauft. Nur wenige Gemeindeverwaltungen sind es, welche diese Einrichtung nicht benutzen. Die Gewinnung der Eichenrinde, insbesondere der sehr werthvollen Glanz- und auch der Raitelrinde bildet in dem Bezirk in den Staatswaldungen, wie in den Waldungen der Gemeinden mit Ausnahme der im Leinthal gelegenen, einen wichtigen Theil der Hauptnutzung.

Was die forstlichen Umtriebszeiten, Wirthschaftseinrichtungen und Waldertragsregelungen betrifft, so ist| anzuführen, daß die Umtriebszeiten der Laubholzhochwaldungen und der mit Laub- und Nadelholz gemischten Bestände 80 Jahre, die der Nadelholz- namentlich Forchenbestände 60–80 Jahre beträgt. Die Umtriebszeit der Mittelwaldungen ist 20–30 Jahre, in der Hauptsache 25 Jahre, während das Oberholz längstens bis zu 150 Jahren übergehalten wird. Die Eiche erfordert auf günstigem Standort 150–200 Jahre, um zur Wellbaum- oder Holländerstärke heranzuwachsen. Die Niederwaldungen werden im Durchschnitt mit einem Umtrieb von 15 Jahren bewirthschaftet.

Das Gesamtareal der Waldungen vertheilt sich in folgende Betriebsklassen und zwar im

Revier Cleebronn:
Hochwaldungen 70,5 %
Mittelwaldungen 28,3 %
Niederwaldungen 01,2 %
Revier Derdingen:
Hochwaldungen 24,7 %
Mittelwaldungen 69,8 %
Niederwaldungen 05,5 %
Revier Güglingen:
Hochwaldungen 21,4 %
Mittelwaldungen 73,9 %
Niederwaldungen 04,7 %
im Durchschnitt des ganzen Bezirks:
Hochwaldungen 37,6 %
Mittelwaldungen 58,7 %
Niederwaldungen 03,7 %

Die sämtlichen Waldungen sind eingerichtet nach Betriebsklassen und nach wirthschaftlichen Abtheilungen vermessen und kartirt, nach ihrem nachhaltigen Ertrag eingeschätzt und es bestehen Nutzungs- und Kulturplane, welche von einer Nutzungsperiode zur andern berichtigt werden. Es gilt dieß für die Waldungen des Staats, der Hofdomänenkammer und der Standesherrschaft Neipperg.

Für die sämtlichen Mittelwaldungen und Niederwaldungen der Gemeinden bestehen ebenfalls allgemeine und periodische Nutzungsplane; es sind hievon nur 2–3 Gemeinden, deren Waldbesitz ganz unbedeutend, ausgenommen. Die Waldungen der Gemeinden sind im Lauf der letzten 10 Jahre in so viele Schläge eingetheilt worden, als die für die einzelne Wirthschaft angenommene Umtriebszeit Jahre zählt. Diese Eintheilung in Jahresschläge ist durchweg kartirt und es sind die Grenzen der Jahresschläge im Walde wie auf der Karte gezogen und die Schlaglinien versteint. Für die Nachhaltigkeit der Nutzung besteht somit zunächst die Flächenkontrole, welche für die Niederwaldungen ohne jegliches Oberholz, sowie bei Niederwaldungen| mit einem schwachen, ganz untergeordneten Oberholzstand vollkommen genügt, wogegen für die eigentlichen Mittelwaldungen der Gemeinden mit einem werthvollen und bedeutenden Oberholzstand außer der Flächenkontrole für die Unterholzhiebe noch eine besondere Materialkontrole in Absicht auf diesen Oberholzstand angelegt, ein besonderer Oberholzetat gebildet ist.

Indem auf diesem Wege die Nachhaltigkeit der Nutzungen in den Gemeindewaldungen gesichert ist, besteht noch bei jeder Gemeindewaldwirthschaft ein allgemeiner und besonderer Beschrieb und Streunutzungsplan, in welchen für die geordnete und pflegliche Waldbehandlung das Erforderliche niedergelegt und Raum zu Nachträgen gelassen, und durch welche der alle 10 Jahre wiederkehrenden Erneuerung der Gemeindewaldwirthschaftspläne ebenso wie dem alljährlichen Wegmessen der Jahresschläge durch den Feldmesser ein Ende gemacht ist.

In dem Bezirk betrug die Ausbeute an Nutzholz, mit Einschluß der Eichenrinde, im Procentsatz der oberirdischen Holzmasse (exclusive Reisach):

Im Jahr 1872
Revier Cleebronn 23,0 %
Revier Derdingen 52,9 %
Revier Güglingen 43,7 %
im Jahr 1862
Revier Cleebronn 20,9 %
Revier Derdingen 45,7 %
Revier Güglingen 41,4 %

Der ganze jährliche Holzertrag der Waldfläche beträgt mit Ausschluß des Stock- und Leseholzes gegenwärtig 5163 N. Kl. und 368.300 Wellen altes Maß oder 12.149 F. M. und 342.000 metrische Wellen, wovon 989 N. Kl. und 75.500 Wellen altes Maß oder 2326 F. M. und 70.100 metrische Wellen auf die Staatswaldungen, 1191 N. Kl. und 51.700 Wellen altes Maß oder 2800 F. M. und 48.000 metrische Wellen auf die hofkammerlichen Waldungen, 804 N. Kl. und 42.900 Wellen altes Maß oder 1890 F. M. und 39.800 metrische Wellen auf die gutsherrschaftlichen Waldungen, 2055 N. Kl. und 187.700 Wellen altes Maß oder 4835 F. M. und 174.300 metrische Wellen auf die Gemeindewaldungen, 124 N. Kl. und 10.500 Wellen altes Maß oder 292 F. M. und 9800 metrische Wellen auf die Privatwaldungen kommen.

Es berechnet sich demnach der jährliche Durchschnittsertrag für die gesamte Waldfläche:

pro Morgen auf 0,25 N. Kl. Grobholz und 18 Wellen a. M.
pro Hektar auf 1,92 F. M. Grobholz und 54 metrische Wellen
| für die Staatswaldungen:
pro Morgen auf 0,22 N. K. Grobholz und 17 Wellen a. M.
pro Hektar auf 1,67 F. M. Grobholz und 51 metrische Wellen,

für die hofkammerlichen Waldungen:

pro Morgen auf 0,41 N. K. Grobholz und 18 Wellen a. M.
pro Hektar auf 3,08 F. M. Grobholz und 54 metrische Wellen,

für die landesherrschaftlichen Waldungen:

pro Morgen auf 0,29 N. Kl. Grobholz und 16 Wellen a. M.
pro Hektar auf 2,17 F. M. Grobholz und 46 metrische Wellen,

für die Gemeindewaldungen:

pro Morgen auf 0,22 N. Kl. Grobholz und 20 Wellen a. M.
pro Hektar auf 1,64 F. M. Grobholz und 59 metrische Wellen,

für die Privatwaldungen:

pro Morgen auf 0,16 N. Kl. Grobholz und 14 Wellen a. M.
pro Hektar auf 1,22 F. M. Grobholz und 41 metrische Wellen.

Der Transport des im Bezirk producirten Holzes geschieht auf der Achse. Wo das Waldeigenthum nicht sehr getheilt ist, haben die größern Waldbesitzer, wie der Staat und die Hofdomänenkammer, neue Holzabfuhrwege mit mäßigem Gefäll und mit Steinbeschlag angelegt. Dem Bedürfniß zu dergleichen Wegbauten ist übrigens im Ganzen noch lange nicht abgeholfen.

Von Nebennutzungen ist zu nennen:

1) Die Gewinnung von Eichenrinde, s. o. unter der Hauptnutzung aufgeführt.

2) Die Waldstreu als Laub, Heide, Moos, dürres Waldgras etc. ist sehr gesucht und der Begehr um so größer, je weniger dafür bezahlt werden darf. Sie wird, wie schon oben bemerkt, zum Theil in einer Ausdehnung gewonnen, die mit der Erhaltung und Verbesserung des Waldes unvereinbar und als der Krebsschaden der Wälder des Bezirks zu bezeichnen ist.

3) Die Gräserei ist auf unschädlichen Plätzen in den Gemeindewaldungen gestattet. Der Grasertrag auf den Planien der Staatswaldungen wird theils alljährlich, theils für eine Reihe von Jahren verkauft und nur in Ausnahmefällen auf Grund ausgestellter Graszettel gewonnen.

4) Das Eckerich (Eicheln und Bucheln) wird, soweit es nicht für die natürliche Verjüngung des Waldes und für die Kulturen nöthig ist, in Mastjahren gewöhnlich gegen eine Naturalabgabe oder gegen einen kleinen Geldbetrag verliehen; in den Gemeindewaldungen, wo diese früher dem Staat gehörige Nebennutzung abgelöst wurde, verwenden die Eigenthümer den Eckerichertrag theils zu eigenen Waldkulturen, theils zur Schweinemast; die Bucheln zur Ölbereitung.| Doch ist der Ertrag an Bucheln unbedeutend, wichtiger und häufiger ist das Erträgniß an Eicheln.

5) Der geringfügige Ertrag an Wildobst wird in den Staats- und Gemeindewaldungen verliehen.

6) Waldweide findet auf fremdem Waldeigenthum nicht mehr statt. Haselnüsse, eßbare Beeren, officinelle Kräuter etc. werden hin und wieder gesammelt, aber nicht verliehen.

Der Ertrag der Waldungen an Brennholz wird von den Bezirksangehörigen verbraucht und es wird in dem Bezirk mehr Brennholz ein- als ausgeführt. Eichenes Nutzholz dagegen wird nicht nur im Bezirk verarbeitet, sondern kommt theilweise als Schwellenholz auf unsere und entferntere Bahnen. Wellbäume und Holländerstämme, wie solche die Gemeindewaldungen von Kleingartach und verhältnißmäßig noch mehr die von Niederhofen, Massenbachhausen und Massenbach erzeugen, finden einen ausgedehnten Markt. Sägeklötze kommen an den Neckar. In den Staatswaldungen wird das Holzerzeugniß mit Ausnahme des zu Staatszwecken verwendeten im Aufstreich verkauft, während in den Gemeindewaldungen ein Theil des Brennholzes, in einigen auch des Nutzholzes, als sogenannte Bürgergabe an die Gemeindebürger vertheilt, der Rest aber, zum Theil unter beschränkter Konkurrenz, im Aufstreich verkauft und der Erlös zu Gemeindezwecken verwendet wird.

Von Holz verzehrenden Gewerben sind zu nennen: Bierbrauereien, Branntweinbrennereien, Ziegelöfen, Schmidessen, Bäckereien etc.

Die Holzpreise in dem Forstbezirk Bönnigheim (Stromberg) betrugen:

a) Nutzholz pro Cubikfuß in den Jahren
1800. 1820. 1840. 1870.
Eichenholz 10 kr. 121/2–14 kr. 12,7–12,9 kr. 12–30 kr.
Buchenholz 8 kr. 8–10 kr. 12,3–15 kr. 15 kr.
Nadelholz 8–83/4 kr. 8–16 kr.
b) Brennholz per Klafter:
1800.     1820.     1840.     1870.
fl. fl. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. fl.
Eichene Scheiter 7 08. 7. 09. 30. 11. 20. –17. 38. 17 –24.
Buchene Scheiter 9 –13. 10. –13. 30. 16. 13. –19. 43. 18 –21.
Nadelholz-Scheiter 4 06. 6. 30. 08. 50. 10. 41. –13. 48. 12 –15.

Speciell im Revier Güglingen waren dieselben:

a) Nutzholz pro Cubikfuß in den Jahren:
1820. 1840. 1860. 1870.
Eichenholz 121/4 kr. 13–14 kr. 9–24 kr. 12–30 kr.
Buchenholz 111/4 kr. 12–14 kr. 14 kr. 15 kr.
Nadelholz 8 kr. 10 kr. 8–12 kr. 8–16 kr.
|
b) Brennholz pro Klafter in den Jahren:
1820. 1840. 1860. 1870
Eichene Scheiter 12 fl. 14 kr. 18 fl. 17 fl. 17 fl. 48 kr.
Buchene Scheiter 16 fl. 11/2 kr. 22 fl. 19 fl. 23 fl. 12 kr.
Nadelholz-Scheiter 8 fl. 59 kr. 17 fl. 12 fl. 15 fl. 0– kr.

Der Rohertrag der Staatswaldungen berechnet sich in den Revieren Cleebronn und Güglingen für die Jahre 1860–1871 pro Morgen, wie folgt:

Jahr. Cleebronn. Güglingen.
1860. 10 fl. 50 kr. 5 fl. 37 kr.
1861. 09 fl. 16 kr. 6 fl. 25 kr.
1862. 08 fl. 07 kr. 7 fl. 08 kr.
1863. 09 fl. 44 kr. 6 fl. 55 kr.
1864. 10 fl. 53 kr. 8 fl. 01 kr.
1865. 06 fl. 34 kr. 6 fl. 37 kr.
1866. 07 fl. 39 kr. 9 fl. 53 kr.
1867. 06 fl. 20 kr. 6 fl. 56 kr.
1868. 05 fl. 52 kr. 6 fl. 44 kr.
1869. 06 fl. 28 kr. 9 fl. 20 kr.
1870. 06 fl. 37 kr. 7 fl. 40 kr.
1871. 07 fl. 25 kr. 7 fl. 47 kr.

Der Durchschnitt beträgt somit pro Morgen und Jahr im Revier Cleebronn 7 fl. 59 kr. (rund 8 fl.) und im Revier Güglingen 7 fl. 25 kr., während sich der durchschnittliche Reinertrag der letzten 10 Jahre im Revier Cleebronn auf 4 fl. 21 kr., im Revier Güglingen auf 4 fl. 33 kr. berechnet, wobei zu beachten, daß unter dem Verwaltungsaufwand auch der hier nicht unbedeutende der Forstpolizeiverwaltung begriffen ist und die Leseholznutzungen sowie die unentgeltlichen Laubabgaben, welche nicht auf Privatrechtstiteln ruhen, sondern mehr aus Staatsvergünstigung entstanden sind, nicht in Einnahme erscheinen.

Das Leseholz wird an die ärmere Bevölkerung unentgeltlich abgegeben und von dieser fleißig gesammelt; sein Werth kann in den Staatswaldungen des Bezirks jährlich zu etwa 1000 fl. angeschlagen werden. Auch das Stock- und Stumpenholz wird eifrig gewonnen und gut bezahlt.

Die Holzgewinnung außerhalb der Waldungen beschränkt sich auf abgängiges Holz von den Obstbäumen und Reben, besonders aber auf die an Bächen gepflanzten Weiden, Erlen und Pappeln, deren Ertrag in einzelnen Orten nicht unbedeutend ist.

Waldservituten. 1) Holzgerechtigkeiten sind keine mehr vorhanden.

2) In den Lagerbüchern laufen noch auf fährige Zeiten beschränkte Weiderechte, welche aber längst nicht mehr ausgeübt wurden.

| 3) Eigentliche Streuberechtigungen bestehen nicht, dagegen finden die Waldstreubezüge aus Staatswaldungen, nach Herkommen aus Vergünstigung, unentgeltlich statt und sind in der Mehrzahl der Fälle mehr öffentlich rechtlicher, als privatrechtlicher Natur.

Die Waldfrevel haben sich in den letzten 25 Jahren bedeutend verringert und zwar nicht bloß in den Staats-, sondern auch in den übrigen Waldungen, namentlich kommen auch wenig gröbere Vergehen vor, als früher.

Es wurden abgerügt vom Forstamt Bönnigheim an Vergehen, welche in den im Oberamt Brackenheim liegenden Waldungen verübt wurden:

im Jahr 1852 1107 Fälle.
im Jahr 1862 0858 Fälle.
im Jahr 1872 0280 Fälle.

Diese auffallend starke Abnahme der Waldvergehen verdanken wir wie anderwärts den besseren Zeitverhältnissen, deren sich auch unser Bezirk seit der Mitte der fünfziger Jahre zu erfreuen hat. Außerdem hat auch der verbesserte Forstschutz das Seinige beigetragen und es gilt auch für unseren Bezirk, was in der Beschreibung vom Lande, Volk und Staat Württemberg, herausgegeben vom statistisch-topograph. Bureau 1863, Seite 541 bemerkt ist, daß nämlich, seit die Forstschutzdiener allenthalben besser besoldet, unabhängiger und anständiger gestellt – mit äußeren Zeichen ihres Berufs und Dienstkleidung – versehen worden sind, das demoralisirende Anbringgebührenwesen aufgehört hat und das Voranleuchten des Staats mit gutem Beispiel auch bei den anderen größeren Waldbesitzern und bei einzelnen Gemeinden seine gute Wirkung nicht verfehlt hat.

c) Viehzucht.

Nach der Aufnahme vom 2. Januar 1868 beträgt die Zahl der Pferde 843, worunter 97 Fohlen unter 3 Jahren; es kommen auf 100 ortsanwesende Einwohner 3,58 und auf 100 Morgen landwirthschaftlich benützte Fläche 1,8 Pferde. Der Bezirk nimmt daher in ersterer Beziehung in der Reihe der Oberämter die 46. Stelle ein. Die Pferdezucht ist unbedeutend und auch die Pferdehaltung nur in Schwaigern, Güglingen und verhältnißmäßig in Massenbach von einigem Belang. Man züchtet einen tüchtigen Landschlag und bringt die im Bezirke vorhandenen Stuten auf die Beschälplatte nach Heilbronn zur Bedeckung.

Die Rindviehzucht. Nach der gedachten Aufnahme zählt der Oberamtsbezirk 90 Zuchtstiere, 1081 Ochsen und Stiere über 2 Jahren, 6037 Kühe und Kalbeln, 1956 Stück Schmalvieh und 2361 Kälber; sonach kommen auf 100 Einwohner 49,01 und auf 100 Morgen landwirthschaftlich benützte Fläche 24,5 Stücke| Rindvieh. Der Bezirk nimmt in ersterer Beziehung die 33. Stelle in der Reihe der Oberämter ein.

Was den Rindviehschlag und Zuchtbetrieb betrifft, so wird in dem Bezirk vorzugsweise theils ein reiner Neckarschlag oder Neckarschlag mit Simmenthaler-Kreuzung gehalten; nur Hausen b. M. züchtet reine Simmenthalerrace. Die Rindviehzucht wird im allgemeinen gut, in einigen Orten sogar sehr gut betrieben und zur Nachzucht und Veredlung derselben halten die meisten Orte tüchtige Farren theils von reiner Simmenthalerrace, theils eine Kreuzung von Simmenthaler- und Neckarschlag, mehrere auch von reinem Neckarschlag. Die Haltung und Anschaffung der Zuchtstiere geschieht von Ortsbürgern gegen Entschädigung von Seiten der Gemeinden, mit Ausnahme von Brackenheim und Weiler, wo die Farrenhaltung auf den Widdumsgütern ruht; in Schwaigern und Klingenberg halten die Pächter der gräflich Neipperg’schen Güter die Farren gegen Entschädigung von der Gemeinde. Der Handel mit Rindvieh beschränkt sich hauptsächlich auf das entbehrlich gewordene Vieh und nur die Orte Botenheim, Cleebronn, Hausen a. d. Z., Leonbronn, Massenbach, Nordhausen, Nordheim, Schwaigern, Stethen und Zaberfeld treiben ausgedehnteren Viehhandel. Nur einige Orte treiben Handel mit Mastvieh, jedoch in ganz geringer Ausdehnung. Der Milchertrag, soweit er nicht für die Haushaltung nöthig ist, wird meist verbuttert, theilweise auch verkauft. Käsereien bestehen keine.

Die Schafzucht wird, Häfnerhaslach ausgenommen, auf sämtlichen Markungen theils von Ortsbürgern und Ortsschäfern, theils von fremden Schäfern, welche die Schafweiden der Gemeinden in Pacht nehmen, in mäßiger Ausdehnung betrieben. Auf den gutsherrlichen Schloßgütern Klingenberg, Stocksberg und Schwaigern betreiben die jeweiligen Gutspächter die Schafzucht; auf letzterer Markung hat überdieß der Graf v. Neipperg auf der Hälfte derselben das Schafweiderecht. Man hält hauptsächlich Bastarde und weit weniger deutsche Schafe. Die bedeutendsten Schafzuchten haben Cleebronn, Güglingen und Meimsheim. Der Schafweidepacht und die Pferchnutzung sichert mancher Gemeinde eine nicht unerhebliche Einnahme (s. hierüber die Ortsbeschreibungen). Die Wolle wird auf inländischen Wollmärkten, vorzugsweise in Heilbronn, abgesetzt; der Abstoß der Schafe geschieht meist nach Baden und Frankreich. Nach der Zählung vom 2. Januar 1868 besaß der Bezirk 448 spanische, 6546 Bastarde und 1392 Landschafe, zusammen 8386 Stücke. In Vergleichung mit den übrigen Oberämtern nimmt der Bezirk nach der Zählung vom 2. Januar 1865, wenn man die Zahl der Schafe auf 100 Einwohner in Betracht zieht, hinsichtlich der spanischen Schafe die 23., der Bastarde die 30. und der Landschafe die 12. Stelle, hinsichtlich der Schafe überhaupt die 23. Stelle ein.

| Die Zucht der Schweine ist im allgemeinen gerade nicht unbedeutend, indem sie in mehreren Orten in größerer Ausdehnung, in vielen jedoch meist nur für den eigenen Bedarf oder gar nicht betrieben wird; im letzteren Fall werden die nöthigen Ferkel von außen bezogen. Man züchtet hauptsächlich die halbenglische, norddeutsche und Landrace. Die Orte, welche erhebliche Schweinezucht treiben und theilweise die gezogenen Ferkel oder Mastschweine in größerer Ausdehnung nach außen verkaufen, sind: Botenheim, Dürrenzimmern, Frauenzimmern, Güglingen, Hausen b. M., Hausen a. d. Z., Leonbronn, Michelbach, Nordheim, Pfaffenhofen, Stethen und Zaberfeld. Die Zahl der am 2. Januar 1868 vorhandenen Schweine betrug 4702, unter denen sich 43 Eber und 696 Mutterschweine befanden.

Die Ziegenzucht wird nur in einigen Orten von Unbemittelten in ganz geringer Ausdehnung betrieben; am 2. Januar 1868 waren 450 Stücke im Bezirk.

Die Bienenzucht ist unbedeutend und in den meisten Orten im Abnehmen; nur in den Orten Cleebronn und Dürrenzimmern wird sie mit Glück in größerer Ausdehnung betrieben.

Die Geflügelzucht (Hühner, Enten, Gänse) wird in den meisten Orten nur für den eigenen Bedarf getrieben; die Orte, welche über den eigenen Verbrauch noch Geflügel, namentlich Gänse, in einiger Ausdehnung verkaufen, sind: Frauenzimmern, Kleingartach, Leonbronn, Neipperg, Pfaffenhofen und Schwaigern.

d) Jagd und Fischerei.

In Folge des Jagdgesetzes von 1849 ist die Jagd auch im diesseitigen Bezirk schnell herunter gekommen und, nachdem schon längst kein Schwarzwild vorhanden war, nicht nur das Edel- und Damwild verschwunden, sondern auch das Reh zur Seltenheit geworden. Erst durch die Gesetze vom 27. Oktober 1855 und 24. Februar 1857 konnte die Jagd wieder einigermaßen aufkommen, so daß sich gegenwärtig ein guter, jedoch nicht übertriebener Rehstand in den Waldungen eingebürgert hat; auch der Hase kommt nicht zu häufig vor. Außer diesen findet sich der Fuchs, der Steinmarder, der Iltis, das große und kleine Wiesel; seltener der Dachs, der Edelmarder, die wilde Katze und der Fischotter. Von dem Federwild ist das Feldhuhn auf den meisten Feldmarkungen mäßig verbreitet, ebenso die Wachtel, weniger der Wachtelkönig. Die Waldschnepfe erscheint regelmäßig auf ihren Wanderungen im Früh- und Spätjahr und nistet zuweilen im Bezirk. In den Gewässern des Bezirks stellen sich hie und da verschiedene Gattungen von Wildenten ein. Die Jagdfrohnen und Hundeaufstockungen sind längst abgelöst.

Die Fischerei ist, mit Ausnahme der am Neckar gelegenen Orte| Klingenberg und Nordheim, ganz unbedeutend und beschränkt sich hauptsächlich auf Weißfische, Gruppen und Grundeln, während nur im Neckar auch Barben, Karpfen und zuweilen Aale vorkommen. Am beträchtlichsten ist sie in Klingenberg, wo sie Eigenthum der Fährenbesitzer ist und von diesen an Heilbronner Fischer verpachtet wird. Außer diesen haben das Fischrecht in den übrigen Orten theils die Gemeinden, theils der Staat, die Hofdomänenkammer und die Grundherrschaften (s. hier die betreffenden Ortsbeschreibungen). Künstliche Fischzucht auf Karpfen und Goldfische treibt der Pächter der Hofdomäne Kirchbach.
B. Kunst, Gewerbefleiß und Handel.

Anstalten, welche die Großindustrie repräsentiren, sind im Oberamtsbezirk keine; dagegen

1) Fabrikations-Anstalten.

Es besteht in Meimsheim:

a. eine Cichorientrockenfabrik, welche im Jahr circa 10 Wochen lang etwa 48 Arbeiter beschäftigt; der Absatz geht in unzubereitetem Zustand bloß nach Ludwigsburg;

b. eine Roll- oder Kochgerstenfabrik, in der jedoch der Fabrikant allein arbeitet und deren Erzeugnisse nach Württemberg und Baden abgesetzt werden;

c. eine Feuerwerkfabrik mit 6–8 Arbeitern den Sommer über und einem Absatz nach Württemberg, Baden und Rheinpreußen;

d. eine Fabrik chemisch-technischer Produkte, außer dem Fabrikanten keine Arbeiter; der Absatz geht nach Württemberg, Baden, Baiern und Norddeutschland.

Die Leinwandweberei wird in 8 Gemeinden mit 59 Stühlen und 57 Arbeitern betrieben; die Baumwollweberei in zwei Gemeinden mit zwei Stühlen und zwei Arbeitern; Zeuglesweberei in einer Gemeinde mit 1 Stuhl und 1 Arbeiter.

Roth- und Weißgerbereien bestehen in 3 Gemeinden mit 15 Arbeitern.

Wassergetreidemühlen sind vorhanden: Gewöhnliche Mahlmühlen 26 mit 87 Gängen und 21 Gehilfen.

Ferner:

4 Ölmühlen mit 4 Arbeitern,
4 Sägmühlen mit 7 Arbeitern,
7 Gypsmühlen mit 7 Arbeitern,
7 Hanfreiben mit 6 Arbeitern.
Bleichanstalten zur Leinwand- und Garnbleiche gibt es zwei im Bezirk mit 4 Arbeitern ohne Dampfmaschine und Sparkasse in Treffentrill, Gemeinde Cleebronn. – Da das Bleichmaterial nicht| Eigenthum der Anstalten ist, so kann von einem Absatz hier nicht die Rede sein.

Ziegeleien bestehen 8 mit 18 Arbeitern, mit 6 derselben sind Kalkbrennereien verbunden. Die bedeutendste mit 4 Arbeitern ist in Nordheim.

Bierbrauereien sind 8 mit 14 Arbeitern vorhanden. Unter diesen ist keine von namhafter Ausdehnung; der Absatz beschränkt sich auf die umliegenden Orte.

Branntweinbrennereien sind 73 im Bezirk.

2) Mechanische Künstler und Handwerker.
Meist. Geh.       Meist. Geh.
Bäcker 72 10 Metzger 77 2
Barbiere 4 Musiker 11 2
Bürstenbinder 6 2 Nagelschmiede 13 4
Buchbinder 8 1 Nätherinnen und
Putzmacherinnen
90 7
Drechsler 11 2
Färber 3 1 Pflästerer 3 1
Flaschner 8 5 Sattler 15 1
Gipser 5 1 Schäfer 32 22
Glaser 23 3 Schlosser 14 2
Hafner 10 4 Schmiede u. Hufschmiede 79 17
Hutmacher 3 3 Schneider 90 18
Kaminfeger 2 1 Schreiner 66 16
Kammmacher 2 Schuster 145 50
Korbmacher 13 Steinbrecher 41 17
Kürschner 2 Tuchmacher 2 1
Küfer und Kübler 62 19 Uhrmacher 7
Kupferschmiede 1 Wagner 56 13
Lumpensammler 17 Zimmerleute 72 15
Maurer u. Steinhauer 141 56 Zimmermaler 2 1
Messerschmiede 2 Zuckerbäcker 6 1
3) Handelsgewerbe.
Kaufleute mit offenen Verkaufsstellen 24 mit 15 Gehilfen.
Seßhafte Krämer, Kleinhändler und Viktualienhändler 99.
Hausierer 38.
Holzhändler 3.
Fruchthändler 15.
Weinhändler 4.
Landfuhrleute 10.

Der Bezirk zählt ferner:

Apotheken 3.
Schild- und Gastwirthschaften 76.
|
Speisewirthschaften 74.
Schenk- und Gassenwirthschaften 57.
Buchdruckereien 1, nämlich im Oberamtssitz (Besitzer C. G. Seeger), zugleich Druck und Verlag des „Zaberboten.“

  1. Von Forstmeister Frommann in Bönnigheim.
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