« B 12 Beschreibung des Oberamts Blaubeuren B 14 »
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13. Hausen ob Urspring,
ein katholisches, vormals Kloster Urspringisches Pfarrdorf auf der Alp, 21/2 St. von Blaubeuren, mit 301 Einwohnern. Die Zehnten bezieht der Staat zu 1/3, die Pfarrey zu 2/3, auf dem Bezirke Dußhälden hat die Pfarrey Seißen den kleinen | Zehnten. Der Ort bildet einen Bestandtheil des Lehens Schelklingen (s. Schelklingen und Urspring). Der Lehens-Inhaber hat daselbst Frohnrechte und Fastnachthennen, auch das Forst- und Jagdrecht, mit Ausnahme eines Theils der Gemeinde-Waldungen, worin Würtemberg von Alters her die Jagd hatte. Hausen liegt über dem Kessel von Urspring und wird deßwegen zur Unterscheidung von andern gleichnamigen Orten Hausen ob Urspring, auch Hausen ob Schelklingen, genannt. Es hat meist Strohdächer, steinige Felder, und kein Quellwasser. Seine hohe Lage gewährt ihm eine schöne und weite Aussicht in das Schmiechenthal und bis auf die Tyroler und Schweizer Alpen. Die Pfarrey erstreckte sich früher nicht über den ganzen Ort, 5 Häuser waren nach Schelklingen, 6 nach Schmiechen eingepfarrt, und diese Pfarreyen hatten deßwegen auch Theil an den Zehnten, namentlich bezog die Pfarrey Schmiechen den großen Zehnten von 159 Jauchert Feldes. In den Jahren 1808 und 1810 wurden diese Häuser der Ortspfarrey, welche 1823 auch den damit verbundenen Zehnten erhielt, zugetheilt, wogegen dieselbe den Zehnten zu Muschenwang an die Pfarrey Schmiechen abtrat. Die Zehnten des Staats waren früher der W. Kellerey Steußlingen zu 3/4 und dem Kloster Urspring zu 1/4 zuständig. Das Patronatrecht hatte ebenfalls das Kloster; jetzt ist es königlich. Die Baulast der Kirche und des Pfarrhauses liegt bey der Unvermögenheit der Kirchenpflege auf den Großzehentherrn. Das Pfarrhaus wurde vor 6 Jahren neu gebaut.

Der Ort kam allmählig theils durch Kauf und Tausch, theils durch Stiftung an das Kloster Urspring. Einzelne Höfe blieben in fremdem Besitze, und zwar 3 Höfe im Besitze des h. Georgs, des Schutzheiligen der Kirche, einer im Besitze der Ellerbachischen Kaplaney zu Schelklingen, und einer gehört schon von frühen Zeiten her zu Würtemberg. Wegen der übrigen Verhältnisse s. Schelklingen und Urspring. Die Theilung des Orts in verschiedene Pfarreyen rührte ohne Zweifel von der Theilung unter verschiedene Herrschaften her. Die Hauptbesitzer und die eigentlichen Herren von Hausen scheinen | ursprünglich die Grafen v. Berg und Herren v. Schelklingen, und die Pfalzgrafen von Tübingen (Grafen v. Ruck) gewesen zu seyn. Mit dem Besitze von Berg und Schelklingen war die hohe Obrigkeit verbunden; Pfalzgraf Hugo schenkte, laut Urkunde von 1260, dem Abt Hermann von Blaubeuren das Patronatrecht, den Kirchensatz und ein Gut zu H., der Abt verkaufte es aber mit Einwilligung seines Herrn, des Pfalzgrafen, wieder an das Kloster Urspring. Von den weitern Erwerbungen des Klosters finden sich in dessen Dokumenten hauptsächlich folgende aufgezeichnet: im J. 1330 kaufte es einen Hof von Bertold Kälble von Schmiechen mit Willen seines gnädigen Herrn, Conrads von Schelklingen; 1332 von Conrad von Maßelheim 8 Güter; 1459 von Hans v. Neuhausen einen Hof, den er von Anna v. Werdnau erkauft hatte; 1463 von Simon Stofler (v. Stöffeln) zu Justingen einen Hof. Als Bestandtheil des Klosters Urspring und der Herrschaft Schelklingen kam Hausen 1806 an Würtemberg. Im Jahr 1828 brannte es, wahrscheinlich in Folge boshafter Brandstiftung, dreymal in Hausen, wobey 4 Bauernhöfe eingeäschert wurden.