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22. Gemeinde Langenschemmern
mit 446 Einwohnern.
Langenschemmern, ein vormals Warthausisches kathol. Pfarrdorf mit 446 Einwohnern, 23/8 Stunden nördlich von Biberach, C. A. und F. A. Ochsenhausen. Die lehen- und grundherrlichen Gefälle bezieht der Staat, sowie auch die Zehenten; das Patronatrecht ist königlich. Langenschemmern, auch blos Schemmern, und ehemals Schammern genannt, ist| weitläufig gebaut, mitten durch den Ort fließt der Mühlbach, der oberhalb des Dorfes eine Mühle treibt; unterhalb des Dorfes, das sich zwischen zwei Berganhöhen gegen das Rißthal hinzieht, fließt die Riß in geringer Entfernung vorüber. Der Ort war in früherer Zeit Filial von Schemmerberg, hatte aber eine eigene, von der Gemeinde 1453 gestiftete Curat-Caplanei, wovon der Grundherrschaft das Ernennungs-Recht, dem Kloster Salem das Präsentations-Recht zustand. Im Jahr 1820 wurde die Caplanei zur selbstständigen Pfarrei erhoben, Filial der Pfarrei ist Aufhofen. Die Erhaltung von Kirche und Pfarrhaus liegt der Gemeinde ob. Der Ort kommt schon im 9ten und 11ten Jahrhundert unter dem Namen Scamera, Scamare etc. mehrmals vor, s. Ober-Sulmetingen. Langenschemmern lag im Gebiet der Herrschaft Warthausen, die Grundherrschaft war aber besonders in älteren Zeiten vielfach vertheilt, und meist östreichisches Lehen. Unter den Theilhabern war auch das Kloster Salem. Als östreichisches Mannlehen hatte auch der Fürst v. Metternich auf die Dauer des Staufenbergischen Mannsstamms Höfe und Gefälle von Ochsenhausen her, andere Stücke hatten die v. Eggs, v. Klöckler, v. Scherrich, v. Späth, und die Grafen v. Stadion-Warthausen selbst. Ehemals war hier auch eine Burg, wovon man noch Überreste sieht; 1438 kaufte Hans Brandenburg von Biberach ein Gut in Langenschemmern, der Sybandt genannt, sammt Burgstall und Wassergraben, auch Weiher, Holz und Feld, so ein Lehen ist von Herzog Friedrich von Östreich. Der Zehente, der gleichfalls östreichisches Lehen war, kam 1481 zum Theil durch Kauf an den Spital Biberach, von diesem tauschte ihn Salem mit einem Theil des großen Zehenten zu Aufhofen 1702 gegen einige Höfe zu Baltringen ein. Diese Zehenten, und was Salem sonst noch zu Langenschemmern besaß, wurden, als sie mit Schemmerberg an Taxis 1803 kommen sollten, von Östreich mit Sequester belegt, der nun seit 1806 von Würtemberg ausgeübt wird. Derselbe Fall war mit dem Salmannsweil zugestandenen Präsentations-Recht auf der Caplanei Langenschemmern, das es| durch Vertrag mit Stadion-Warthausen 1553 erworben hatte, während letzterem das Ernennungs-Recht blieb. Über die Verjagung der Franzosen 1796 s. Aufhofen.