Beschreibung des Oberamts Biberach/Kapitel B 12
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2) Edenbachen, auch Ödenbachen und bloß Bachen, ein kathol. Weiler mit 153 Einwohnern, Fil. von Erolzheim; C. A. und F. A. Ochsenhausen. Von den Zehenten bezieht der Staat 3/6, Graf Wartemberg Roth 2/6, die Pfarrei Erolzheim 1/6. Die grundherrlichen Gefälle bezieht der Staat. Der Ort hat eine eigene Schule und eine kleine Kapelle, auch eine Schildwirthschaft. Das Kloster Ochsenhausen kaufte die Güter einzeln von 1312 bis 1520 zusammen. Im Jahre 1620 kaufte es die Fischenz von Edenbachen am Reichenbach bis an die Roth von Heinrich von Erolzheim, und 1620 die Allodial-Zehenten in Edenbachen von Carl von Bemmelberg. S. o. die Note.
3. Eichbühl, auch Aichbühl, kathol. Weiler mit 120 Einwohnern, Filial von Ochsenhausen, Grund-, Lehen- und Zehentherr ist der Staat. Der Ort ist hoch und frei gelegen. Der Ort war früher nach Reinstetten eingepfarrt, 1457 wurde er mit Erlenmoos der Parochie Ochsenhausen zugeteilt; die Kinder besuchen die Schule von Erlenmoos. S. o. die Note.
| 4) Oberstetten, ein kathol. Weiler mit 190 Einwohnern, Fil. von Ochsenhausen, C. A. und F. A. Ochsenhausen, Grund-, Lehen- und Zehentherr ist der Staat. Der Ort hat sein eigenes Gemeinde-Vermögen (s. o. die Note), eine eigene Schule und eine Ölmühle. Ehemals wurde Oberstetten auch Nieder-Oberstetten genannt, s. Steinhausen. Der Ort gehörte den Herren von Oberstetten, und nach ihnen den Herren von Mungoltingen, ihre Burg war bei Steinhausen, s. u. Die v. Oberstetten gehörten zu den ersten Wohlthätern des Klosters Ochsenhausen; Albert v. Oberstetten schenkte dem Kloster 1129 seine Güter in Oberst, in Regglisweiler etc. Zeugen der Schenkung waren: Adelbert v. Warthausen, Marquard v. Ummendorf, Dietrich v. Hindersingen, Arnold v. Russeck, Marg. v. Schwendi, Ulrich v. Mausbach, Wolffard v. Beuren, Walther v. Lobach (Laubach) und Mengoz v. Gotisbertiskofen (Goppertshofen). 1238 schenkte demselben Kloster Marquard von Gerstetten, zu Oberstetten gesessen, mit seiner Gattin Adelheid, die Zehenten zu Oberstetten, 1224 schenkte ebendemselben Graf Eberbard v. Landau vier Güter zu Oberstetten mit Vogtrecht; 1337 verzichtete Heinrich v. Oberstetten gegen das Kloster auf sein Fischrecht in der Rottum und dem Laubach, und 1392 kam vollends der ganze Ort von dem v. Mungoltingen an das Kloster mit Ausnahme einiger Güter und Rechte, welche 1395 Anna und Gutta v. Mungoltingen, Klosterfrauen in Heggbach, an Ochsenhausen gegen ein Leibgeding überließen, s. Steinhausen.- ↑ Die 4 Orte, aus welchen der jetzige Gemeinde-Bezirk Erlenmoos besteht, bildeten ehemals jeder eine eigene Gemeinde. Sie haben daher auch jetzt noch jeder sein eigenes Gemeinde-Vermögen, das hauptsächlich aus Waldungen besteht, aber nicht im Besitze der Gemeinde-Körperschaft, sondern nur der Berechtigten, der sogenannten Gemeinder ist, s. S. 52. Zu dem Besitz von Waldeigenthum kamen nicht nur die 4 Orte, sondern auch die übrigen Gemeinden des Amts oder der alten Herrschaft Ochsenhausen durch den sogenannten Holz-Abtheilungs-Vertrag vom 13. März 1786, wodurch den Gemeinden für ihr Beholzungsrecht von dem Kloster Waldeigenthum überlassen wurde. Die in dem Vertrage aufgeführten Gemeinden des Amts sind: Bachen (Edenbachen), Bechtenroth, Ehrenberg, Eichbühl, Eichen, Englisweiler, Erlenmoos, Füramoos, Goppertshofen, Hattenburg, Hirschbronn, Laubach, Mittelbuch, Oberstetten, Ochsenhausen, Reinstetten, Ringschnait mit Brunnen, Schlottenthal und Winterreute; Rottum, Steinhausen. Alle diese Orte bildeten also früher mit den dazu gehörigen Parzellen eigene Gemeinden, und es kamen noch dazu: Bellamont und Eichenberg, die aber von dem Vertrag ausgeschlossen blieben, sodann Ergach, Hummertsried und Schönebürg, die wie Eichenberg außerhalb des Oberamtsbezirks liegen. Ein zweiter Vertrag wurde 1788 mit den Gemeinden des Amts Thannheim geschlossen.