« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Biberach Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Die Grundherrschaft im engeren Sinn ist zwischen der Krone, 5 standesherrlichen und 5 ritterschaftlichen Familien getheilt. Sie sind:

1) Standesherren.

Der Fürst v. Thurn und Taxis. Er besitzt im Oberamt das Amt Ober-Sulmetingen, bestehend aus 5 Pfarrdörfern und 1 Weiler mit 14.959 Morgen Fläche und 2656 Einwohnern, ohne Mittenweiler, Gemeinde Aßmannshardt, wo der Fürst auf die standesherrlichen Rechte Verzicht geleistet hat. S. die Königl. Declaration Reg. Bl. 1819 und 1823.

Der Graf v. Königsegg-Aulendorf mit dem Dorf Grodt, 10423/8 Morg. Fläche und 111 Einw. S. Oberamt Waldsee S. 216.

Der Graf v. Erbach-Wartemberg-Roth, mit 1/2 Pfarrdorf und 2 Weilern, als Bestandtheile der Standesherrschaft Roth, enthaltend 4161 Morg. Fläche, und 400 Einw. S. Oberamt Leutkirch. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses, auf die wir bei Roth zurückkommen werden, sind durch die Königl. Declaration vom 4. Dez. 1822 festgestellt.

Der Graf v. Törring-Gutenzell, die Standesherrschaft Gutenzell, bestehend aus 11/2 Pfarrdorf, 5 Weilern und 1 Hof mit 11.8912/8 Morg. Fläche und 1199 Einw.; weiter besitzt dieser im Oberamt Wiblingen 1/3 Pfarrdorf und 3 Weiler mit 19736/8 Morg. Fläche und 319 Einwohnern.

Der Graf v. Waldbott-Bassenheim, die Standesherrschaft Heggbach, bestehend in 1 Pfarrdorf, 5 Weilern und 3 Höfen,| mit 73432/8 Morg. Fläche und 1076 Einw. Die staatsrechtlichen Verhältnisse der beiden letzten Standesherrschaften haben bis jetzt keine besondere Bestimmung erhalten.
2) Besitzer ritterschaftlicher Güter.

Graf Reuttner v. Weyl, das Rittergut Hürbel, 1 Pfarrdorf, 5 Weiler und 1 Hof, wovon 1 Weiler im Oberamt Wiblingen liegt, mit 49765/8 Morg. und 575 Einw.

Freiherr v. Ulm-Erbach-Mittelbiberach, das Rittergut Mittelbiberach, bestehend aus 2 Pfarrdörfern, 3 Weilern, 1 Hof etc., mit 62501/8 Morg. Fläche und 1441 Einw.

Freiherr v. Bernhard, das Rittergut Erolzheim mit 1 Pfarrdorf, 1 Weiler und 1 Mühle, 72896/8 Morg. Fläche, und 1250 Einw.

Freiherr v. König, das Rittergut zu Warthausen, bestehend aus einem Schloßgut in Warthausen und dem Hof Königshofen.

v. Pflummern, Rittergut Röhrwangen, mit 1 Hof und 1 Sölde.

Die besonderen Verhältnisse dieser ritterschaftlichen Mitglieder sind in der Ortsbeschreibung angegeben. Zu den obigen Grundherrschaften im engeren Sinne kommen dann noch mehrere Lehens- und Gefälle-Herren ohne adelige Rechte, namentlich der Spital Biberach mit bedeutenden Besitzungen, mehrere Pfarreien, Stiftungspflegen und einige Privatpersonen.


B. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.
Auch in unserem Bezirke war von früher Zeit her, wie schon bemerkt worden, der bei weitem größere Theil von Grund und Boden Eigenthum des Adels, der Klöster und reicher Stiftungen, und das Lehens- und Leibeigenschafts-System fast allgemein herrschend. Nur das ältere Gebiet des Klosters Ochsenhausen hauptsächlich machte hiervon eine Ausnahme, indem die Bauern, wie bei Ochsenhausen näher gezeigt werden wird, sich schon 1502 davon größtentheils zu befreien wußten. In dem vormaligen Gebiete des Spitals Biberach hat die Leibeigenschaft in Folge des Bauernaufruhres 1525 aufgehört und in der Herrschaft Mittelbiberach wurde sie 1772 aufgehoben, s. h. Dagegen besteht das Falllehens-System in demselben und mit der Leibeigenschaft auch in den standesherrschaftlichen und ritterschaftlichen Besitzungen mit gemessenen| und ungemessenen Frohnen fort, mit Ausnahme der Taxisschen, früher Ochsenhausischen Herrschaften Ober- und Unter-Sulmetingen. Seit dem Jahr 1810 sind jedoch beim Spital 8600 Morgen Falllehen-Güter mit 232 Wohn- und 274 Ökonomie-Gebäuden um die Summe von 159.149 fl. allodificirt worden. Ebenso sind in den vormaligen Herrschaften Ochsenhausen und Warthausen, seitdem sie von dem Staat erkauft worden, sehr viele Allodifikationen vorgekommen, und auch in der Standesherrschaft Gutenzell und in den ritterschaftlichen und anderen Lehensbesitzungen haben solche, wenn gleich in geringerem Maße, stattgefunden. In anderen hingegen, insbesondere bei den Taxis’schen Lehengütern, werden sie gar nicht zugelassen, nur bei Stiftungsgütern wird ihnen kein Hinderniß in den Weg gelegt.

Nach Tabelle IV. betragen die Grundlasten des Oberamtes 37.551 fl. 18 kr., wovon jedoch 1/5tel ihres Betrages abgezogen ist.

Die Zehenten beziehen theils der Staat (die früher Ochsenhausischen, Warthausischen und Schussenriedischen Zehenten), theils die Grundherrschaften, der Spital, die Kirchenpflegen und Pfarreien.


2. Staats- und kirchliche Einrichtung.


A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk Biberach gehört zum Donaukreis und begreift 42 Schultheissereien oder Gemeinden. Unter den Gemeinden des Bezirks sind 2ter Classe 4, 3ter Classe 38. Viele dieser Gemeinden sind aus mehreren Orten, einige aus sehr vielen Parzellen zusammengesetzt. Ein großer Theil der einzelnen Parzellen hat, wie in den umliegenden Oberamtsbezirken, eine abgesonderte innere Gemeindeverwaltung.

Die 42 Gemeinden des Oberamtsbezirks theilen sich in 36 unmittelbare, d. h. solche Gemeinden, welche in unmittelbarer Verwaltung des Königl. Oberamts und der ihm untergeordneten Behörden stehen, und in 6 sogenannte mittelbare,| 5 Taxis’sche und 1 Aulendorfische. Bemerkenswerth ist der große Wechsel, der in der Gemeinde-Eintheilung des Oberamts in neuerer Zeit stattgefunden hat, und die Vervielfältigung der Gemeinden. Im Jahr 1824 war nach dem Staatshandbuch das Oberamt in 31 Gemeinden eingetheilt, jetzt sind es 42. Zu ihrer Verwaltung bestehen folgende Ämter:

I. Königliche Beamtungen. 1) Oberamt und Oberamtsgericht in Biberach sammt den übrigen oberamtlichen Stellen, und einem Amtsnotariat und Unteramtsarzt zu Ochsenhausen; 2) Cameralämter, für den größeren Theil des Bezirks das Cameralamt Ochsenhausen, für einige wenige Orte das Cameralamt Schussenried, und für den Ort Volkersheim das Cameralamt Ehingen; 3) Forstamt in Ochsenhausen, mit den Königl. Revierförstern in Warthausen und Ochsenhausen.

II. Königlich-Standesherrliche Beamtungen: a. des Fürsten von Thurn und Taxis, das Amt und Rentamt Ober-Sulmetingen und die Forstverwaltung Buchau mit der Revierförsterei Sulmetingen (Sitz Schemmerberg); b. des Grafen Königsegg-Aulendorf, das Königsegg-Aulendorf’sche Amt Aulendorf und die Forstverwaltung Königsegg-Wald und das Rentamt zu Aulendorf für die Gemeinde Grodt; die standesherrlichen Rentämter zu Gutenzell, Heggbach und Roth; letzteres verbunden mit Forstverwaltung.

III. Die ritterschaftlichen Rentbeamtungen zu Mittelbiberach, Hürbel und Erolzheim.

b. Kirchliche.
Der Oberamtsbezirk ist in 36 Pfarreien getheilt, die 4 unirten Pfarreien – Aufhofen, Füramoos, Muttensweiler und Unter-Dettingen – mit eingerechnet: nämlich 35 katholische Pfarreien, welche von 31 Pfarrern, 6 Kaplanen und 8 beständigen Vikarien versehen werden und 1 evangelische Pfarrei mit 3 ordentlichen Geistlichen. Sämmtliche katholische Pfarreien gehören zum Königl. Dekanat Biberach; die 3 Filialorte Muttensweiler, Grodt und Volkersheim gehören zwar auswärtigen Pfarreien an, sind aber doch mit dem Dekanat Biberach verbunden, die evangelische Pfarrei gehört zu dem Dekanat Biberach, das der General-Superentendenz Ulm zugetheilt ist. Zu diesem Dekanat Biberach gehören aus dem| Oberamtsbezirk Wiblingen die Gemeinden Wain, Ober-Balzheim, Unter-Balzheim, Holzheim, und aus dem Oberamtsbezirk Ehingen die Gemeinde Ersingen.


B. Anstalten.
a. Schulen.

Das Oberamt hat eine lateinische Schule in Biberach, mit 3 Lehrern, und ebendaselbst eine Realschule mit 2 Haupt- und 3 Neben-Lehrern: ferner 41 deutsche Schulen mit 34 Schulmeistern und 17 Provisoren, darunter 5 evangelische Schulen mit 7 Lehrern, sodann eine Sonntags-Gewerbeschule in Biberach und 7 Industrie-Schulen, und zwar in Biberach, Ochsenhausen, Gutenzell, Erolzheim, Laupertshausen, Mittelbiberach und Reute. Erolzheim erhält vom Central-Wohlthätigkeits-Verein einen jährlichen Beitrag zu Bestreitung der Kosten von 20 fl., Gutenzell 30 fl., Ochsenhausen 50 fl., Reuti 3 fl. Die übrigen Kosten werden durch Lokalstiftungen, theilweise auch durch Beiträge der Gutsherrschaft, wie in Gutenzell, gedeckt.

b. Wohlthätige Anstalten.

Diese sind: die Spitäler zu Goldbach und Biberach, das erstere für die ehemalige Herrschaft Ochsenhausen, das letztere mit bloß örtlicher Bestimmung.

c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Für die Pferdezucht besteht eine Königl. Beschälplatte zu Biberach.

d. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Landboten.

Posten sind in Biberach und Ochsenhausen. Besondere Landboten gehen an bestimmten Tagen von Biberach nach Ulm, Memmingen, Isny, Lindau und Ehingen.

2. Straßen und Brücken.
a) Landstraßen.
1) Die Straße nach Ulm,
2) die Straße nach Ehingen, Urach, Stuttgart,|
3) die Straße nach Ochsenhausen und Memmingen,
4) die Straße nach Waldsee, Ravensburg, Friedrichshafen (Schweizer-Straße),
5) die Straße nach Riedlingen,
6) die Straße nach Saulgau,
7) die Straße nach Saulgau über Reute und Grodt,
8) die Illerthal-Straße von Leutkirch nach Ulm durchzieht in einer Strecke von 2 Stunden den Oberamtsbezirk.

Alle diese Straßen sind, einzig die beiden Straßen nach Saulgau ausgenommen, Staatsstraßen. Sie sind gut unterhalten, aber großentheils schlecht angelegt. Der Anfang mit ihrer Verbesserung wurde vor zwei Jahren mit der Ulmer Steige, zwischen Birkendorf und Äpfingen, gemacht, mittelst Anlegung einer neuen Straße durch das Rißthal.

b) Vicinalstraßen.

Das ganze Oberamt ist von Vicinalstraßen durchschnitten, die sämmtlich in gutem Zustande sind. Die bedeutenderen sind die Vicinalstraßen nach Ober- und Unter-Sulmetingen, nach Munderkingen, nach Fischbach, nach Wurzach und Leutkirch.

c) Brücken.

Brücken sind viele im Bezirke, aber keine von besonderer Bedeutung. Die größte ist die bei Biberach über die Riß.

Pflastergeld wird in der Stadt Biberach, Brückengeld zu Bechtenroth bei Erolzheim erhoben, Weggeld nirgends mehr; die Orte Bellamont, Edelbeuren, Erolzheim, Gutenzell und Hürbel, welche ein solches bezogen, erhielten dafür Entschädigung.

d) Sonstige Anstalten.

Eine besondere Leihkasse besteht zu Gutenzell mit dem unbedeutenden Fond von 3000 fl. Das Bedürfniß ist übrigens schon darum nicht groß, da bei dem sehr beträchtlichen Stiftungs-Vermögen des Oberamtsbezirks es den Oberamtsangehörigen nie schwer wird, zu 41/2 Proc. Gelder zu erhalten.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.
Am 1. Juli 1836 war der Stand folgender:|
Vermögen:   Schulden:
Verzinsliche Capitalien 5700 fl. —      
Steuer-Ausstände —       —      
Amtsschaden wurde umgelegt 6500 fl.
B. Gemeinde-und Stiftungs-Pflegen.
1) Vermögen der Gemeinden:
    a. Verzinsliche Capitalien   50.634 fl.
    b. sonstige Forderungen 25.407 fl.
    76.041 fl.
2) Schulden der Gemeinden:
    a. verzinsliche 91.702 fl.
    b. sonstige 1.224 fl.
Zu diesem Gemeinde-Vermögen kommt noch Grundeigenthum, Gebäude und Gefälle. Mit Ausnahme der Stadt Biberach besitzen jedoch die Gemeindekörperschaften in der Regel weder Gefälle, noch Grundeigenthum, letzteres nicht wegen des eigenthümlichen Verhältnisses der Gemeinde-Gerechtigkeiten. Es findet nämlich in dem diesseitigen Bezirke fast durchgängig dasselbe Verhältniß statt, das wir theilweise auch schon bei andern Oberämtern kennen gelernt haben (vergl. Oberamt Blaubeuren S. 98.), wonach Grund und Boden, der anderwärts Gemeindegut ist, als Gemeinde-Gerechtigkeit im Eigenthum einer Anzahl berechtigter Bürger, sogenannter Gemeinder-Realberechtigter, sich befindet. Der Ursprung dieses Verhältnisses mag folgender seyn: das Grundeigenthum in ganz Oberschwaben gehörte vor noch nicht gar ferner Zeit dem Adel, den Klöstern und einigen reichen Hospitälern zu, in deren Besitz es theils unmittelbar, theils aus den Händen vormals freier Gutsbesitzer übergegangen ist. Später jedoch stellte sich die Nothwendigkeit heraus, aus Lehensleuten bestehenden Gemeinden neben ihren Lehengütern gemeinschaftliche Weideplätze anzuweisen, an einigen Orten wurden ihnen auch statt der Holzabgaben, zu welchen der Lehenherr verpflichtet war, Waldungen zugewiesen. Auf diese Weise entstanden die sogenannten Gemeinde-Gerechtigkeiten, an denen überall nur| eine bestimmte Anzahl der sogenannten Gemeinder Antheil hat.[1] Die Zahl der Nichtlehenleute und daher auch nicht Gemeinde-Berechtigten war freilich ursprünglich ganz unbedeutend, und mag sich auf Hirten, Diener, Taglöhner und Gewerbsleute beschränkt haben. Nach und nach wuchs die Anzahl dieser Gemeinde-Angehörigen, und da sie sich, insonderheit in Folge der veränderten Staatsverhältnisse im Besitze derselben bürgerlichen Rechte und Pflichten mit den sogenannten Gemeindern sahen, so war es natürlich, daß sie, zumal da die Realberechtigten in neuerer Zeit da und dort die Gemeinde-Gerechtigkeiten vertheilten, auch Ansprüche auf dieselbe machten. Bis jetzt wurden die bezüglichen Streitigkeiten immer im Wege des Vergleichs erledigt, so daß die Nichtberechtigten nie ganz leer ausgingen.[2] Die Einkünfte der Gemeinden betragen 32.609 fl., die Umlagen 14.561 fl. Das Vermögen der Stiftungen beträgt an Capitalien 612.054 fl., dazu kommen dann Grundeigenthum und Gefällrechte. Die Schulden belaufen sich auf 95.002 fl., die Einkünfte auf 89.132 fl. Die Schulden der Gemeinden sind größtentheils Folgen früherer Kriegslasten, Militär-Ausgleichungen und Versäumung der Umlagen zu gelegener Zeit. Die meisten Schulden haben Erolzheim mit 12.876 fl., Ingerkingen mit 8550 fl., Ochsenhausen mit 7500 fl., Ummendorf mit 8216 fl. So sehr sich im Allgemeinen der Zustand der| Gemeinden im Laufe der letzten 15 Jahre verbessert hat, so würde dieß doch noch in einem erhöhten Grade der Fall seyn, wenn nicht die Schwierigkeit, tüchtige Ortsvorsteher zu bekommen, so groß wäre, ein Umstand, der theils in dem durch mannigfache Verhältnisse bedingten Widerwillen gegen solche Geschäfte, theils in der Untüchtigkeit der Angehörigen für dieselbe seinen Grund hat und durch die Verkleinerung der Gemeinden noch vermehrt werden mußte. Steuerrückstände zur Oberamtspflege gibt es keine: ebenso gibt es, außer einigen unbedeutenden illiquiden Posten, keine Steuerrückstände zu den Gemeindepflegen. Die wohlhabendsten Gemeinden sind dermalen: Biberach, Äpfingen, Schemmerberg, Altheim, Warthausen, Muttensweiler. Ihnen gegenüber stehen Aßmannshardt, Volkersheim, Bergerhausen, Ummendorf, Erolzheim, Kirchberg, Dettingen und Füramoos.

Gantungen kamen im Oberamtsbezirk vor:

1. Juli 1832 bis 30. Juni 1833 . . 12
    –    1833     –   –       1834 . . 15
    –    1834     –   –       1835 . . 24
    –    1835     –   –       1836 . . 19
Also in 4 Jahren: 70


4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts beträgt mit Einschluß der Grundherrschaften von

Grundeigenthum 418.758 fl. 5 kr.  
Gefällen 38.834 fl. 22 kr.
Gebäuden 2.956.975 fl.
Gewerben 7732 fl. 41 kr.
Summe 3.424.280 fl. 8 kr.

die direkte Steuer pro 1836/37 war (an 2.400.000 fl.)

Grundsteuer 38.730 fl.
Gefällsteuer 3932 fl.
Gebäudesteuer 8082 fl.
Gewerbesteuer 6421 fl.
Summe 56.805 fl.

Auf 1 Q-Meile kommen an Steuern 6605 fl. und auf

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Cataster der Grund- und Gefällherren,
das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffen ist
Grund- und Gefällherren Grund-
Cataster.
Gefäll-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Gewerbe-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
    fl.  kr.   fl.  kr.   fl.    fl.  kr.   fl.  kr.   fl.   kr.   fl.  kr.   fl.   kr.
Fürst v. Thurn und Taxis 3984 48 8910 31 39.050 374 38 902 6 77 41
Fürst v. Schwarzenberg (nun Krone Bayern) 63 54 1678 22 750 6 28 169 55 2 3
Graf v. Erbach-Wartemberg-Roth 2183 54 1585 24 2550 221 6 160 30 6 58
Graf v. Königsegg-Aulendorf 31 12 405 1 3 9 41
Graf v. Törring-Gutenzell 4857 8 1612 21.100 14 42 407 28 163 12 57 40 12 11
Graf v. Waldbott-Bassenheim 5527 36 1619 22 30.850 10 559 37 163 56 84 19 8 18
Graf v. Castell-Dischingen 56 32 73 56 5 43 7 29
Graf v. Reuttner v. Weyl 2951 59 1090 8 10.200 15 12 272 47 110 22 27 53 12 36
Freiherr v. Bernhardt 2462 46 3607 8 13.025 16 24 249 20 365 12 35 36 13 36
Freiherr v. Hermann 341 52 34 36
Freiherr v. König in Warthausen 1712 55 13.225 173 25 28 26
Freiherr v. Ulm-Erbach 2172 18 1956 6 6075 214 39 198 2 16 36
Universität Freiburg 1606 1 2600 162 35 7 6
Direct. v. Werner in Reutlingen 53 2 5 22
Hospital Biberach 7826 9849 21.150 792 21 997 8 57 49
Summe 34.172 54 34.046 1 160.575 56 18 3315 17 3446 49 402 7 46 41
| Das Cataster des Grafen v. Castell und des Freiherrn von Herrmann beruht auf Waldbesitz, und bei ersterem auf Gefällen zu Ingerkingen.
  1. Die Gemeinde-Gerechtigkeiten übrigens stehen in keiner nothwendigen Beziehung zu dem Lehenswesen. Die Gemeinder sind in den Dörfern so ziemlich dasselbe, was in den Städten die Geschlechter-Patricier waren: die bevorrechteten Urbürger, welche ehedem die eigentliche Gemeinde, den gebornen Gemeinderath bildeten, und später angesiedelten Ortsbewohnern keinen Theil an den Gemeindenutzungen gestatteten. Vergl. Eichhorns deutsche Staats- und Rechts-Geschichte §. 243., sodann hinten: Mittelbiberach und Ochsenhausen.
  2. Ein Beispiel der Vertheilung des Waldeigenthums ist oben S. 70., angeführt. Sonst ist es meist noch ungetheilt. Dagegen sind die Allmanden, oder Weideböden, Behufs des Anbaues meist unter die Gemeinder vertheilt. Die angespreochene Lehenschaft wurde da, wo die königl. Finanzkammer Grundherr ist, in den Jahren 1831 und 1833 unter der Bedingung abgelöst, daß der Novalzehente aus den Grundstücken entrichtet und auf das angesprochene Weiderecht in den Staatswaldungen verzichtet werde.